Becker
Carbon GmbH
Offenberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
709.126,00 |
943.871,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
67.767,00 |
86.166,00 |
| II.
Sachanlagen |
641.359,00 |
857.705,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.912.749,55 |
4.486.342,33 |
| I.
Vorräte |
1.717.650,88 |
2.184.823,09 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.194.243,18 |
2.300.481,77 |
| davon
gegen Gesellschafter |
3.913,49 |
1.819,37 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
855,49 |
1.037,47 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
20.839,09 |
32.114,62 |
| Aktiva |
4.642.714,64 |
5.462.327,95 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
337.854,64 |
2.159.896,30 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
312.854,64 |
2.134.896,30 |
| davon
Gewinnvortrag |
2.134.893,12 |
2.108.551,13 |
| B.
Rückstellungen |
307.098,00 |
185.132,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.997.762,00 |
3.117.299,65 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
2.220.374,52 |
1.359.546,08 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.777.387,48 |
1.757.753,57 |
| Passiva |
4.642.714,64 |
5.462.327,95 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Firma Becker CARBON GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Nach den in § 267
HGB angegebenen Größenklassen ist die
Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB
Buchführungspflicht. Ergänzend waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Buchführung wurde von der Firma Becker
CARBON GmbH selbst erstellt.
Die Kontierung und Auswertung erfolgte nach dem
DATEV-Kontenrahmen SKR 03.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Sachanlagen
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgte bei Wirtschaftsgütern, die vom
01.01.2020 bis 31.12.2022 angeschafft wurden, in denen dies
zu einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 800,00 wurden im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche
Ausleihungen zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Im Übrigen wird auf die Entwicklung des
Anlagevermögens verwiesen.
Vorräte
Die angegebenen Inventurwerte wurden ungeprüft
übernommen. Nach Angaben wurden sie zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennwert
bewertet.
Eine Einzelwertberichtigung von Forderungen wurde
anhand der vorgelegten Unterlagen und der erteilten
Auskünfte vorgenommen.
Als Pauschalwertberichtigung wurde 1 % der nicht
einzelwertberichtigten Nettoforderungen zugrunde
gelegt.
Kassen- und Bankbestände
Der Kassenbestand stimmt zum Bilanzstichtag mit dem
Kassenbericht überein.
Die ausgewiesenen Banksalden stimmen mit den
Tagesauszügen der Kreditinstitute zum Bilanzstichtag
überein.
Rückstellungen
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurde eine Rückstellung
gebildet. Die
Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs.
1 S. 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags sowie auf Grund des vorliegenden
versicherungsmathematischen Gutachtens gebucht. Es
wurde das Teilwertverfahren mit folgenden
grundlegenden Annahmen zur Berechnung angewandt:
- BilMoG-Rechnungszins zum
01.01.2021 2,30 %
- BilMoG-Rechnungszins zum
31.12.2021 1,87 %
- erwartete Lohn- und
Gehaltssteigerung 0,00 %
- Sterbetafel Richttafeln
2018 von Klaus Heubeck
Die Pensionszusage wurde an den Gesellschafter Herrn
Christian Becker erteilt.
In der Handelsbilanz wurde folgendes
Deckungsvermögen gem. § 246 Abs. 2 Sätze 2
und 3 HGB mit obiger Pensionsrückstellung verrechnet:
- Allianz Lebensversicherungs-AG
Euro 103.278
In der Handelsbilanz erfolgt nach Saldierung eine
Pensionsrückstellung in Höhe von Euro 86.045.
Für die Abzinsung wurde pauschal eine
durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt
und dafür erstmals der von der Deutschen Bundesbank
ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen
zehn Jahre von 1,87 % angesetzt. Der nach bisherigen Regeln
ermittelte Abzinsungsatz betrug zum Bilanzstichtag 2,30 %.
In der Steuerbilanz erfolgt keine Verrechnung des
Deckungsvermögens. Hier basiert die
Pensionsrückstellung auf einem
versicherungsmathematischen Gutachten, das die Vorschriften
des § 6a EStG beachtet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Die
Bewertung erfolgt mit dem vorrausichtlichem
Erfüllungsbetrag und wurde, soweit erforderlich, mit
dem von der Deutschen Bundesbank bekanntgegebenen
durchschnittlichem Zinssatz der letzten sieben Jahre
abgezinst.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag zum Bilanzstichtag angesetzt.
Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Latente Steuern
Bezüglich der Abgrenzung von latenten Steuern
wurde von der Vereinfachungsreglung für kleine
Kapitalgesellschaften gem. § 274a Nr. 5 HGB Gebrauch
gemacht.
sonstige Berichtsbestandteile
Geschäftsführung
Herr Christian Becker ist zur
Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft
ermächtigt.
Offenberg 25.10.2022, gez. Herr Christian Becker
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.10.2022
festgestellt.
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