AL DENTE CATERING BERLIN GmbH

Teilestraße 13, 12099 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 185348
Eingetragen
23.3.2017
Branche
Sonstige Caterer und Erbringung sonstiger VerpflegungsdienstleistungenVermittlungstätigkeiten für gastronomische DienstleistungenErbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer Art
Gegenstand
Catering, Party- und Veranstaltungsservice

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Robert Werminghaus
seit 22.9.2025
Geschäftsführer
Moritz Müller
seit 14.3.2025
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

55.00% identifiziert45.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Robert WerminghausWERMINGHAUS BERLIN GmbH
30.00%
25.00%

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
45.00%

Gesellschafter
Beta

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
M21 BERLIN GmbH
Germany
11.250 €
45.00%
WERMINGHAUS BERLIN GmbH
Germany
7.500 €
30.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

AL DENTE CATERING BERLIN GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 116.104,73 106.517,23
I. Sachanlagen 69.641,00 78.399,00
II. Finanzanlagen 46.463,73 28.118,23
B. Umlaufvermögen 752.558,10 727.328,82
I. Vorräte 14.612,00 4.869,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 220.491,91 185.257,04
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 517.454,19 537.202,78
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.586,77 1.526,81
Summe Aktiva 873.249,60 835.372,86

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 388.211,25 303.213,52
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 278.213,52 72.361,26
III. Jahresüberschuss 84.997,73 205.852,26
B. Rückstellungen 149.354,04 169.504,58
C. Verbindlichkeiten 335.684,31 362.654,76
Summe Passiva 873.249,60 835.372,86

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Allgemeine Angaben

Der vorläufige Jahresabschluss ist nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend der Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu EUR 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 ist entgültig.

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei Herrn Steffen Fellinghauer.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

gez. S. Fellinghauer

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 23.7.2024.

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