TAE Thermische Abfallentsorgung GmbH
Selbe AdresseEnergetische Verwertung von Abfällen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gabriele Strehlau seit 10.11.2025 | Geschäftsführer |
Volker Reinhard seit 11.4.2014 | Geschäftsführer |
Jörg Lothar Michels seit 18.3.2008 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 99.80% | |
Bundesrepublik Deutschland (Bundeseisenbahnvermögen) | 0.20% |
Kernkraftwerk Obrigheim GmbH | 0.05% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 13.84% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
EnBW Kernkraft GmbHObrigheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023A. Bilanz der EnBW Kernkraft GmbH zum 31.12.2023
B. Gewinn- und Verlustrechnung der EnBW Kernkraft GmbH, Obrigheim, vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
C. Anhang der EnBW Kernkraft GmbH, Obrigheim, für das Geschäftsjahr 2023Allgemeine AngabenDie EnBW Kernkraft GmbH hat ihren Sitz in Obrigheim und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Mannheim (Reg.Nr. 441806). Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. Handelsgesetzbuch (HGB), unter Berücksichtigung der Änderungen des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG), sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes, den Vorschriften des EnWG und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage zum Anhang dargestellt. Mit der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe ist ein Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen. Ein Organschaftsverhältnis besteht zwischen der EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) und der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe (EnBW AG) bezüglich Körperschaft-, Gewerbe- sowie Umsatzsteuer. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder niedrigeren Tagespreisen bewertet. Die Bewertung erfolgt unter Beachtung des Niederstwertprinzips und beinhaltet die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Anteile der Material- und Fertigungsgemeinkosten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, sowie Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert aktiviert. Die im Berichtsjahr in den sonstigen Rückstellungen ausgewiesene Rückstellung für Langzeitarbeitskonten ergibt sich aus der Verrechnung der Vermögensgegenstände mit denRückstellungen für Langzeitarbeitszeitkonten nach § 246 Abs. 2 HGB. Die Bilanzierung und Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen bei der EnBW AG erfolgt anhand der nachfolgenden Grundsätze: Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden versicherungsmathematisch nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Verwendung der "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Die Rückstellungen wurden zum Barwert mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre abgezinst, wie er von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wurde. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren von 1,8 % (Vorjahr: 1,8 %) gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 18. November 2009 (zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 11. März 2016 BGBI. I S. 396 geändert) verwendet. Des Weiteren wurden folgende Prämissen berücksichtigt (Durchschnittswerte):
Aufgrund der bestehenden Schuldbeitrittserklärungen der EnBW AG werden Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen sowie für Altersteilzeitverpflichtungen (Angabe unter den Haftungsverhältnissen) von derselben übernommen und die Gesellschaft leistet einen Aufwandsersatz für die Anwartschaften. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (das heißt einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Soweit die zugrundeliegende Verpflichtung einen Zinsanteil enthält, wurden die Rückstellung zum Barwert mit einem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst, wie er von der deutschen Bundesbank ermittelt und bekanntgegeben wurde. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Erläuterungen zur Bilanz(1) AnlagevermögenDie Entwicklung des Anlagevermögens ist in Anlage 1 zum Anhang dargestellt. Die Abgänge der Beteiligungen im Berichtsjahr resultieren aus den Beendigungen der Mitgliedschaften bei der European Mutual Association for Nuclear Insurance (EMANI) sowie der Nuclear Industry Reinsurance Association d'Assurance Mutuelle (NIRA). (2) UmlaufvermögenI. Vorräte
Bei den unfertigen Leistungen im Vorjahr handelte es sich um Leistungen für das Projekt Konverter. II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. Durch den mit der EnBW AG abgeschlossenen Cash-Pool-Vertrag werden die in das Cash- Pooling-System einbezogenen Konten der EnKK durch einen valutagerechten Saldenübertrag an die EnBW AG glattgestellt. Diese werden [ebenso wie Salden aus dem Forderungs- und Verbindlichkeitsclearing] valutagerecht seit dem 1. Januar 2022 wie folgt verzinst: Ein Forderungssaldo der EnKK gegenüber der EnBW AG wird auf Basis €STR flat, wobei eine negative Verzinsung ausgeschlossen ist. Ein Verbindlichkeitssaldo der EnKK gegenüber der EnBW AG wird auf Basis €STR flat verzinst, wobei eine negative Verzinsung ausgeschlossen ist. Weist der €STR-Zinssatz einen negativen Wert aus, fließt dieser mit dem Wert Null in die Berechnung ein. Die anfallenden Zinsen werden zum Quartalsultimo abgerechnet und kapitalisiert. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten hauptsächlich die Abrechnungen für KFK-induzierte Kosten für das Jahr 2023 an die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH, Essen, in Höhe von 35,7 Mio. € (Vorjahr: 25,0 Mio. €). Die Regelung der Abrechnungsmodalitäten erfolgt nach § 3 Abs. 5 Entsorgungsübergangsgesetz (EntsorgÜG). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen im Wesentlichen die Abrechnung der EnKK-Betriebskosten gegen die Gesellschafterin EnBW AG in Höhe von 0 Mio. € (Vorjahr: 50 Mio. €), die TWS Kernkraft GmbH, Gemmrigheim (TKK) in Höhe von 56 Mio. € (Vorjahr: 38 Mio. €) sowie gegen die Kernkraftwerk Obrigheim GmbH, Obrigheim (KWO) in Höhe von 31 Mio. € (Vorjahr: 16 Mio. €). (3) EigenkapitalDas Stammkapital ist voll eingezahlt.
(4) Rückstellungen
In den Rückstellungen für allgemeine Risiken sind im Wesentlichen Rückstellungen für die Erweiterung des Zonenradius in Höhe von 3 Mio. € (Vorjahr: 3 Mio. €) enthalten. Die übrigen sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für Personalaufwendungen wie Beiträge für Berufsgenossenschaft, Einmalzahlung Inflationsausgleich und sonstige erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile. Die in den übrigen sonstigen Rückstellungen enthaltene Rückstellung für Langzeitarbeitskonten in Höhe von 71 T€ (Vorjahr: 111 T€) ergibt sich aus der Verrechnung des Rückdeckungsbestandes (sonstige Ausleihungen des Finanzanlagevermögens) mit der Rückstellung für Langzeitarbeitszeitkonten (sonstige Rückstellungen) gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB und errechnet sich aus dem Erfüllungsbetrag abzüglich des beizulegenden Zeitwerts.
(5) Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten sind, wie im Vorjahr, innerhalb eines Jahres fällig. In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind hauptsächlich Verbindlichkeiten aus Anzahlungen von Castorbehältern und die verbuchten Stundenabrechnungen externer Mitarbeiter in Höhe von 5,7 Mio. € (Vorjahr 7,6 Mio. €) enthalten. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen handelt es sich um Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, welche hauptsächlich die EnBW AG, Karlsruhe in Höhe von 14.567 T€ (Vorjahr 0 T€) sowie die Gesellschaft für nukleares Reststoffrecycling mbH, Neckarwestheim in Höhe von 11.645 T€ (Vorjahr: 9.930 T€) betreffen. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(6) UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse teilen sich wie folgt auf:
Die fremdbezogenen und die internen Leistungen der EnKK werden an die Eigentümergesellschaften aufgrund des Gesellschaftsvertrags weiterbelastet. Die EnKK Umsatzerlöse aus Betriebsführung orientieren sich somit an den damit verbundenen Aufwendungen. Die Erlöse GNR beinhalten die Erlöse aus der Weiterverrechnung der Kosten, die der EnKK durch die Errichtung der Reststoffbearbeitungszentren an den Standorten Neckarwestheim und Philippsburg entstanden sind. Vertragsgemäß werden alle korrespondierenden Kosten an die GNR weiterbelastet. Die sonstigen Erlöse beinhalten insbesondere die Erlöse aus der Weiterverrechnung von Kosten im Zusammenhang mit der notwendigen Baufeldfreimachung für die Errichtung des in Philippsburg geplanten Konverters sowie Erlöse aus Abrechnungen der KFK-induzierten Kosten an den Entsorgungsfonds bzw. die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH, Essen. Die Regelung der Abrechnungsmodalitäten bei den KFK-induzierten Kosten erfolgt nach § 3 Abs. 5 Entsorgungsübergangsgesetz (EntsorgÜG). In den Umsatzerlösen sind periodenfremde Erträge in Höhe von 0 Mio. € (Vorjahr: 0,5 Mio. €) enthalten. (7) Verminderung des Bestands an unfertigen ErzeugnissenDie Bestandsverminderung ergibt sich aus der Abrechnung der unfertigen Leistungen für die Baufeldfreimachung der Konvertergrundstücksfläche am Standort Philippsburg.
(8) Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen Erträge aus dem Abgang von Beteiligungen Höhe von 2,1 Mio. €. Des Weiteren sind Erträge aus Sachbezügen in Höhe von 2,0 Mio. € und Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen von 1,0 Mio. € enthalten sowie weitere periodenfremde Erträge in Höhe von insgesamt 1,1 Mio. €. Letztere betreffen insbesondere Kompensationszahlungen durch die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) für die Jahre 2021 und 2022 (0,7 Mio. €). (9) Materialaufwanda) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen beinhalten vor allem Aufwendungen für Instandhaltung und Reparaturen. Außerdem sind darin sämtliche Aufwendungen enthalten, die der EnKK im Rahmen der Errichtung der Reststoffbearbeitungszentren an den Standorten Neckarwestheim und Philippsburg entstanden sind. Diese wurden in voller Höhe an die GNR als Auftraggeber weiterverrechnet. (10) Personalaufwand
Bei den Aufwendungen für Altersversorgung handelt es sich im Wesentlichen um den in den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen beschriebenen Aufwandsersatz für Anwartschaften bei der Altersversorgung der EnBW AG. Seit dem Geschäftsjahr 2012 werden auch die Altersteilzeitverpflichtungen bei der EnBW AG gebündelt. Die EnKK leistet den entsprechenden Aufwandsersatz. (11) Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen teilen sich wie folgt auf:
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind hauptsächlich konzerninterne Verrechnungen enthalten. Diese betreffen Supportleistungen der EnBW AG. Darin enthalten sind Kosten für Konzernführung und soziale Verpflichtungen in Höhe von 6,4 Mio. € (Vorjahr: 9,2 Mio. €). Des Weiteren sind im Jahr 2023 in der Position Sonstiges Gebühren und Beiträge in Höhe von 5,4 Mio. € (Vorjahr: 4,9 Mio. €) angefallen. Im Geschäftsjahr wurden 13,3 Mio. € (Vorjahr: 14,1 Mio. €) aufgrund der Aufstockung für Altersteilzeit gemäß Konzernvorgabe erfasst. Der periodenfremde Aufwand beträgt im Geschäftsjahr 1.607 T€ (Vorjahr: 432 T€). Der periodenfremde Aufwand setzt sich überwiegend aus Aufwendungen für eine mit Framatome geschlossene Absichtserklärung sowie Nachzahlungen für das Vorjahr betreffende Beiträge zur Berufsgenossenschaft zusammen. (12-13) Finanzergebnis
Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge enthalten Zinserträge aus dem Deckungsvermögen der Langzeitkonten in Höhe von 0 Mio. € (Vorjahr: 32,9 Mio. €). In den sonstigen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind 149,9 Mio. € (Vorjahr: 33,6 Mio. €) Aufwendungen für die Aufzinsung von Personalrückstellungen enthalten. (14) Steuern In den sonstigen Steuern in Höhe von 1.242 T€ (Vorjahr: 901 T€) werden im Wesentlichen die laufenden Kosten für die Stromsteuer ausgewiesen. (15) Aufwand aus AusgleichszahlungenAufgrund des Ergebnisabführungsvertrags erhält der Minderheitsgesellschafter Deutsche Bahn AG eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von 1.900 €. (16) JahresüberschussDas Jahresergebnis der Gesellschaft beträgt 0 T€ (Vorjahr: 0 T€). Aufgrund des Gesellschaftsvertrags werden sämtliche Kosten und Erträge in voller Höhe an die Gesellschafter weiterbelastet. Das Ergebnis aus Gewinnabführung ist aus diesem Grunde 0 T€. Sonstige AngabenDurchschnittliche Anzahl der EnKK-Mitarbeiter
Zum 31. Dezember 2023 beträgt die Beschäftigtenzahl 1.394 (Vorjahr: 1.470). Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenFür die Risiken aus nuklearen Schäden haben die deutschen Kernkraftwerksbetreiber nach Inkrafttreten des novellierten Atomgesetzes (AtG) und der novellierten Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung (AtDeckV) vom 27. April 2002 bis zu einem Maximalbetrag von 2,5 Mrd. € je Schadensfall Deckungsvorsorge nachzuweisen. Von dieser Vorsorge sind 255,6 Mio. € über eine einheitliche Haftpflichtversicherung abgedeckt. Die Nuklear Haftpflicht GbR erfasst nur noch die solidarische Absicherung in Bezug auf Ansprüche im Zusammenhang mit behördlich angeordneten Evakuierungsmaßnahmen im Bereich zwischen 0,5 Mio. € und 15,0 Mio. €. Die Konzernunternehmen haben sich entsprechend ihrer Anteile an Kernkraftwerken verpflichtet, deren Betriebsgesellschaften liquiditätsmäßig so zu stellen, dass sie ihren Verpflichtungen aus ihrer Zugehörigkeit zur Nuklear Haftpflicht GbR jederzeit nachkommen können. Zur Erfüllung der anschließenden Deckungsvorsorge in Höhe von 2.244,4 Mio. € je Schadensfall haben die EnBW AG und die übrigen Obergesellschaften der deutschen Kernkraftwerksbetreiber mit Vertrag vom 11. Juli, 27. Juli, 21. August und 28. August 2001, verlängert mit Vereinbarung vom 17. November, 29. November, 02. Dezember und 06. Dezember 2021 vereinbart, den haftenden Kernkraftwerksbetreiber im Schadensfall - nach Ausschöpfung seiner eigenen Möglichkeiten und der seiner Konzernobergesellschaften - finanziell so auszustatten, dass er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann (Solidarvereinbarung). Vertragsgemäß beträgt der auf die EnBW AG entfallende Anteil bezüglich Haftung, zuzüglich 5% für Schadensabwicklungskosten, den Zeitraum 01. Januar 2022 bis 31. Dezember 2029 gem. Anlage 2 zur Solidarvereinbarung 17,796%. Ausreichende Liquiditätsvorsorge besteht und ist im Liquiditätsplan berücksichtigt. Nach vollständiger Ratifizierung des Pariser Atomhaftungs-Übereinkommens (PÜ) wurden die haftungsrechtlichen Vorschriften mit Änderungen im Atomgesetz vom 28. August 2008 sowie in der Atomrechtlichen Deckungsvorsorgeverordnung vom 21. Januar 2022 angepasst, insbesondere wurde die Mindestdeckungssumme von stillgelegten Anlagen ohne Brennelemente auf 70 Mio. EUR erhöht und zwei oder mehr Kernanlagen eines einzigen Inhabers auf einem Gelände können haftungsrechtlich nun als eine Anlage betrachtet werden. In der Folge dieser Novellierung der haftungsrechtlichen Vorschriften wurde mit Festsetzungsbescheid vom 05. September 2022 die Deckungsvorsorge für das Kernkraftwerk Neckarwestheim, Block I und Block II auf 2,5 Mrd. EUR festgesetzt, mit Festsetzungsbescheid vom 27. Juni 2023 die Deckungsvorsorge für das Kernkraftwerk Philippsburg, Block 1 und Block 2 auf 80 Mio. EUR festgesetzt und mit Festsetzungsbescheid vom 18. Januar 2023 die Deckungsvorsoge für das Kernkraftwerk Obrigheim (KWO) auf 70 Mio. EUR festgesetzt. Die Anlage KWO ist seit 31. Dezember 2018 aus der o.g. Solidarvereinbarung ausgeschieden. Die Gesellschaft schätzt das Risiko einer Inanspruchnahme als nicht wahrscheinlich ein, da derzeit keine Anzeichen vorliegen, dass die EnBW AG ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen wird. Darüber hinaus wird nicht mit dem Eintritt von Schadensfällen gerechnet. Bezüglich der ausgewiesenen Haftungsverhältnisse sind uns zum Bilanzstichtag keine Risiken einer Inanspruchnahme bekannt. Aufgrund der soliden finanziellen Situation der Gegenparteien ist nicht mit einer Inanspruchnahme der Bürgschaften und sonstigen Verpflichtungen zu rechnen. Die Gesellschaft haftet für Pensions- und ähnliche Verpflichtungen sowie für Verpflichtungen aus sonstigen Betriebsvereinbarungen in Höhe von 1.138 Mio. € (Vorjahr: 1.121 Mio. €), deren Erfüllung die EnBW AG übernommen hat. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen beliefen sich im Geschäftsjahr auf insgesamt 354,37 Mio. € (davon ggü. verbundenen Unternehmen 12,29 Mio. €). Davon entfallen auf den Bereich des Brennstoffkreislaufs aufgrund teils mittelfristiger Verträge insgesamt 0,00 Mio. € (Vorjahr: 0,66 Mio. €) und auf das Bestellobligo 267,56 Mio. € (Vorjahr: 247,06 Mio. €) sowie auf Verpflichtungen aus sonstigen langfristigen Rahmenverträgen 86,80 Mio. € (Vorjahr: 81,14 Mio. €). Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB bewegen sich im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit und haben keinen Einfluss auf die Finanzlage. Darüber hinaus gehende Eventualverbindlichkeiten und aus der Bilanz nicht ersichtliche Haftungsverhältnisse waren zum Bilanzstichtag nicht gegeben. Ergänzende AngabenGeschäftsführung / AufsichtsratDurch Gesellschafterbeschluss wurde festgelegt, dass die Organe der Gesellschaft die Geschäftsführung, der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung sind. Geschäftsführung Als Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr 2023 bestellt: Jörg Michels, Technischer Geschäftsführer, Karlsruhe (Vorsitzender der Geschäftsführung) Volker Reinhard, Personalgeschäftsführer, Neuburg Dr. Oliver Strangfeld, Kaufmännischer Geschäftsführer, Darmstadt Christoph Heil, Technischer Geschäftsführer, Neckarwestheim (bis zum 31.12.2023) Unter der Voraussetzung, dass die variable Tantieme entsprechend dem zurückgestellten Wert festgesetzt wird, erhalten die Mitglieder der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2023 eine Gesamtvergütung in Höhe von 1.761.450,00 €. Frühere Mitglieder der Geschäftsführung und ihre Hinterbliebenen erhielten im Geschäftsjahr 2023 Gesamtbezüge in Höhe von 692.603,01 €. Die Auszahlung erfolgte über die EnBW AG. Es bestehen Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern der Geschäftsführung und ihren Hinterbliebenen in Höhe von 9.144.363,00 €, die bei der EnBW AG passiviert sind. Im Geschäftsjahr 2023 wurden von der Gesellschaft keine Vorschüsse und Kredite an die Organmitglieder gewährt. Es wurden keine Haftungsverhältnisse zugunsten von Organmitgliedern eingegangen. Aufsichtsrat Der Vorsitz des Aufsichtsrats der EnKK setzte sich im Geschäftsjahr 2023 wie folgt zusammen: Dr. Georgios Stamatelopoulus, Vorstandsmitglied der EnBW AG, Karlsruhe, Aufsichtsratsvorsitzender Dietrich Herd, Gesamtbetriebsratsvorsitzender Sparte Erzeugung der EnBW AG, Philippsburg, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender (bis 18.01.2023) Andreas Reuther, Betriebsratsvorsitzender der EnBW Kernkraft GmbH, Standort Neckarwestheim, Haßmersheim, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender (ab 09.02.2023) Weitere Aufsichtsratsmitglieder: Miriam Bauer, Senior Counsel Recht Erzeugung, EnBW AG, Remshalden Uwe Bieberle, Betriebsratsvorsitzender der EnBW Kernkraft GmbH, Standort Obrigheim, Mosbach-Reichenbuch Prof. Dipl. Ing. Nikolaus Elze, Leiter Technik Erzeugung-Portfoliomanagement, EnBW AG, Stuttgart Thomas Fritz, Betriebsratsvorsitzender EnBW Kernkraft GmbH Standort Philippsburg, Brühl (ab 19.01.2023) Michael Gebbert, Konzernexperte Internes Kontrollsystem Rechnungswesen und Steuern, EnBW AG, Rheinstetten Benjamin Gehrke, Leiter Controlling Handel & Erzeugung, EnBW AG, Mannheim
Tobias Härle, 1. stv. Betriebsratsvorsitzender der EnBW Kernkraft GmbH, Standort Neckarwestheim, Neckarwestheim Michaela Kräutter, Gewerkschaftssekretärin, ver.di Bezirk Mittelbaden-Nordschwarzwald, Stutensee Dr. Martin Kurzidem, Konzernexperte Erzeugungs- und netzwirtschaftliche Analyse, EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe Paul Leray, Teilbereichsleiter Verfahrenstechnik und Sicherheitsanalysen, EnBW Kernkraft GmbH, Standort Neckarwestheim, Pleidelsheim (bis 18.01.2023) Oliver Mohr, stv. Betriebsratsvorsitzender der EnBW Kernkraft GmbH, Standort Philippsburg, Eberbach Dr. Stephan Rahlfs, Leiter Überwachung, EnBW Kernkraft GmbH, Waldbronn Torsten Schein, Vorsitzender der Geschäftsführung der DB Energie GmbH, Berlin Torsten Schmeer, Leiter HR Service & Lösungen, EnBW AG, Eisingen
Thomas Siegele, 2. stv. Betriebsratsvorsitzender der EnBW Kernkraft GmbH, Standort Neckarwestheim, Großbottwar Silke Walter, Director Group Communications, EnBW AG, Stuttgart André Westermann, Mitglied des Betriebsrats, EnBW Kernkraft GmbH, Standort Philippsburg, Ubstadt-Weiher An die Aufsichtsratsmitglieder wurden für ihre Aufsichtsratstätigkeit im Berichtsjahr insgesamt Bezüge in Höhe von 125,8 T€ (Vorjahr: 121,8 T€) ausbezahlt. AbschlussprüferhonorarVon einer Angabe nach § 285 Nr. 17 HGB wird abgesehen, da die Angaben im Konzernabschluss der EnBW AG, in den der Jahresabschluss der Gesellschaft einbezogen wird, enthalten sind. KonzernrechnungslegungDer Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der EnBW AG einbezogen. Dieser wird im Unternehmensregister eingereicht. Der Konzernabschluss der EnBW AG wird entsprechend § 315e Abs. 1 HGB zu den am Bilanzstichtag verpflichtend in der Europäischen Union anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) aufgestellt. NachtragsberichtNach Abschluss des Geschäftsjahres 2023 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten. SonstigesGemäß § 285 Abs. 21 HGB liegen in der EnKK keine zu nicht marktüblichen Bedingungen zustande gekommenen Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen, soweit sie wesentliche Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage haben, vor. Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG)Die nach § 6b Abs. 3 EnWG geforderte Segmentierung von Tätigkeitsbereichen wurde im EnBW-Konzern gesellschaftsrechtlich durch die Zuordnung der Tätigkeit in rechtlich selbständige Einheiten umgesetzt. Der vorliegende Jahresabschluss der EnKK zeigt ausschließlich sonstige Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors. Gemäß § 6b Abs. 2 EnWG sind Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen sowie assoziierten Unternehmen, gesondert auszuweisen. Im Geschäftsjahr 2023 waren dies: - Gesellschaftsvertrag der EnKK über die Betriebsführung einschließlich Rückbautätigkeiten der drei Kraftwerksstandorte im Auftrag der Gesellschafter sowie der Eigentümergesellschaften EnBW AG, TKK und KWO, - Ergebnisabführungsvertrag zwischen der EnKK und der EnBW AG, - Vertrag mit der EnBW AG über bezogene Supportleistungen, - Vereinbarung mit der EnBW AG zur Verrechnung von Aufwendungen der betrieblichen Altersversorgung und sonstigen Personalaufwendungen (AV-Umlagen), - Vereinbarung mit der EnBW AG über die Verwaltung von Liquidität, - Vertrag mit der GNR über die Errichtung von Reststoffbearbeitungszentren an den Standorten Neckarwestheim und Philippsburg, - Vertrag mit der GNR betreffend die Bearbeitung und Entsorgung radioaktiver Reststoffe aus dem Abbau der Anlagen KKP und GKN. Die Geschäfte erfolgen zu marktüblichen Konditionen. Die EnBW AG übernimmt für die EnKK die Funktionen Rechnungswesen/Steuern, Informationsverarbeitung, Personalwesen, Recht und Versicherungen und Gebäudemanagement. Die Leistungen werden anhand eines Leistungsverzeichnisses mittels konzerneinheitlicher Verrechnungspreise abgerechnet.
Obrigheim, den 20. März 2024 Jörg
Michels
Anlage 1 zum Anhang Anlagespiegel Entwicklung des Anlagevermögens der EnBW Kernkraft GmbH im Geschäftsjahr 2023
Lagebericht der EnBW Kernkraft GmbH, Obrigheim, für das Geschäftsjahr 2023Grundlagen des UnternehmensGeschäftsmodellDie Gesellschaft hat ihren Sitz in Obrigheim und ist ein Beteiligungsunternehmen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe (EnBW), der Kernkraftwerk Obrigheim GmbH (KWO GmbH), Obrigheim, und der Deutsche Bahn AG, Berlin (DB). Gegenstand der EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) ist der atomrechtliche Betrieb und die Verwaltung der Kernkraftwerke Neckarwestheim (GKN), Obrigheim (KWO) und Philippsburg (KKP), sowie die Erledigung aller Aufgaben im Zusammenhang mit, Stilllegung (Beendigung des Leistungsbetriebes) und Rückbau sowie die Übernahme solcher Tätigkeiten für Dritte. Die EnKK führt diese Aufgaben im Auftrag und für Rechnung ihrer Gesellschafter sowie der TWS Kernkraft GmbH als Miteigentümerin von GKN aus. Die Sicherheit des Restbetriebs und des Rückbaus der von ihr verantworteten Anlagen hat für die EnKK oberste Priorität. Hierbei gilt der Leitsatz "Sicherheit hat Vorrang vor Wirtschaftlichkeit". Dabei verfolgt die EnKK konsequent einen ganzheitlichen Ansatz, der die Faktoren Mensch, Technik und Organisation sowie das Zusammenwirken dieser Faktoren gleichermaßen berücksichtigt - und zwar beim Restbetrieb und beim Rückbau der Anlagen. Die EnBW ist mit 99,75 % an der EnKK beteiligt. Zwischen der EnBW und der EnKK besteht ein Ergebnisabführungsvertrag. Er ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Produkte, Markt und WettbewerbAlle 5 Blöcke der EnKK (GKN I, GKN II, KKP 1, KKP 2 und KWO) produzieren gemäß Atomgesetz keinen Strom mehr. Für alle Blöcke wurden vom Umweltministerium Baden-Württemberg die für den jeweils gesamten atomrechtlichen Abbauumfang erforderlichen Stilllegungs- und Abbaugenehmigungen (SAG) erteilt und von der EnKK in Anspruch genommen. Dementsprechend befinden sich alle Blöcke im Rückbau. Bei einzelnen Anlagen ist der Rückbau bereits weit fortgeschritten. Als letzte Anlage ging GKN II am 15. April 2023 vom Netz. Die am 05. April 2023 erteilte SAG wurde von der EnKK am 16. Mai 2023 in Anspruch genommen. Die EnKK hat in Philippsburg und Neckarwestheim jeweils ein Standortabfalllager und ein Reststoffbearbeitungszentrum errichtet und in Betrieb genommen. Die beiden Standortabfalllager wurden nach Maßgabe des Gesetzes zur Neuregelung der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung an die bundeseigene Gesellschaft zur Zwischenlagerung mbH (BGZ) übertragen. Die beiden Reststoffbearbeitungszentren werden durch die Gesellschaft für nukleares Reststoffrecycling, Neckarwestheim (GNR) betrieben, einem 100%-igen Unternehmen der EnBW. Um ihre Aufgaben hinsichtlich der Wartung und der Instandhaltung der Anlagen zu erfüllen, bedient sich die EnKK gemäß den kerntechnischen Regelwerken entsprechend qualifizierter Lieferanten. Für alle 5 Kraftwerksblöcke beauftragt die EnKK Dienstleistungen im Bereich der Rückbautätigkeiten. SteuerungssystemDie Unternehmenssteuerung erfolgt sowohl auf Basis finanzieller und nichtfinanzieller Leistungsindikatoren. Finanzielle LeistungsindikatorenGemäß EnKK-Gesellschaftsvertrag verrechnet die EnKK alle entstehenden Aufwendungen und Erträge in Höhe der handelsrechtlichen Beträge an die Eigentümergesellschaften weiter, die das Eigentum an den Kraftwerksblöcken halten. Sofern Vorgänge zu Mehraufwendungen/ erträgen führen, erhöhen bzw. verringern sich damit auch die EnKK-Umsatzerlöse. Die finanzielle Steuerung der EnKK erfolgt auf Basis von Plan-/IST- und IST/IST Abweichungsanalysen einzelner Aufwands- und Ertragspositionen. In Gesamtheit entspricht dies in der EnKK den Umsatzerlösen. Ungeachtet finanzieller Implikationen hat die Sicherheit der Anlagen bzw. haben die Sicherheit von Restbetrieb und Rückbau für die EnKK oberste Priorität. Nichtfinanzielle LeistungsindikatorenDie Leistungsfähigkeit der EnKK im Leistungsbetrieb zeigte sich im Wesentlichen an der erzeugten Strommenge (Bruttostrommenge in TWh) des bis zum 15. April 2023 im Betrieb befindlichen Kraftwerksblocks GKN II. Ein grundlegendes Ziel der EnKK in 2023 war, die Anlage ohne nennenswerte relevante Störungen sicher für die EnBW zu betreiben. Ein Indikator hierfür ist die Zeitverfügbarkeit der Anlage. In Bezug auf die Rückbautätigkeiten ist der zeitgerechte Rückbau der Anlagen von zentraler Bedeutung. Die Rückbauplanungen an den jeweiligen Standorten sehen auf Basis der vorgesehenen Abbautätigkeiten ein Datum für die Aufhebung der Kontrollbereiche vor. Dieses Datum wird regelmäßig fortgeschrieben und signalisiert, ob die Projekte im Zeitplan sind. Darüber hinaus spiegeln die während des nuklearen Abbaus abgebauten Massen den Projektfortschritt wider. Mithilfe des LTI (Lost time injury) werden die Arbeitsunfälle erfasst, die einen oder mehrere Ausfalltage der Mitarbeiter zur Folge haben. Der LTIF (Lost time injury frequency) stellt den LTI in Bezug auf 1 Mio. Arbeitsstunden dar. Als Indikator wird im Folgenden der LTIF des Eigenpersonals dargestellt. WirtschaftsberichtGesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenPolitische und regulatorische Rahmenbedingungen19. Atomgesetz-NovelleAm 09. Dezember 2022 trat die 19. Atomgesetz-Novelle in Kraft. Sie ermöglichte den Weiterbetrieb der Kernkraftwerke Neckarwestheim II (GKN II), Isar 2 und Emsland bis zum 15. April 2023, wobei hierfür nur die vorhandenen Brennelemente eingesetzt werden durften. Nach Ablauf der gesetzlichen Verlängerung der Laufzeit von GKN II am 15. April 2023 befand sich der Block GKN II zunächst in der Nachbetriebsphase. Seit Inanspruchnahme der Stilllegungs- und Abbaugenehmigung am 16. Mai 2023 befindet sich GKN II im Restbetrieb und im Rückbau. Deponierung von freigemessenen AbfällenFür die Deponierung von Abfällen des Standortes Philippsburg ist der Landkreis Karlsruhe der originär entsorgungspflichtige Landkreis. Dieser hatte bereits in der Vergangenheit und unabhängig von den Abfällen aus Philippsburg, mangels einer eigenen Deponie für mineralische Abfälle, mit dem Enzkreis, der über die Deponie Hamberg verfügt, eine Vereinbarung abgeschlossen, mit der der Enzkreis in die Entsorgungsverpflichtung des Landkreises Karlsruhe für mineralische Abfälle eintrat. Da der Enzkreis die Abgabe einer Annahmeerklärung für die Deponie Hamberg hinsichtlich des Abfallschlüssels Beton verweigerte, sah sich die EnKK gezwungen, entsprechende Klage vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe zu erheben. Parallel hat der Enzkreis vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe den die Annahme des Abfallschlüssels Beton unterstützenden Bescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe angefochten. In beiden Verfahren hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe im Sommer 2022 hinsichtlich der freigemessenen Abfälle aus dem Standort Philippsburg bezüglich der Annahme des Abfallschlüssels Beton auf der Deponie Hamberg zu Gunsten des Enzkreises entschieden. Die EnKK und das Land Baden-Württemberg haben fristgerecht Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim eingelegt und diese entsprechend begründet. Zudem befindet sich EnKK im Widerspruchsverfahren gegen den Enzkreis bezüglich der Annahmeerklärung für die Deponie Hamberg für asbesthaltige mineralische Abfälle, deren Abfallschlüssel anders als der für Beton, bei der Deponie Hamberg gelistet ist. Durch den Standort Neckarwestheim verläuft die Gemarkungsgrenze der Landkreise Heilbronn und Ludwigsburg. Damit besteht für beide Landkreise eine jeweils anteilige Annahmeverpflichtung für Deponieabfälle des Standortes Neckarwestheim. Eine Entsorgungsvereinbarung zwischen Landkreis und Stadt Heilbronn sowie dem Landkreis Ludwigsburg und den Deponiebetreibern zum Anlieferungsprozedere und zur Aufteilung der Abfälle aus dem Standort Neckarwestheim konnte abgeschlossen werden. Damit ist die Entsorgung der freigemessenen Abfälle für Deponieanlieferung, wie bereits für den Standort Obrigheim, auch für den Standort Neckarwestheim vertraglich geklärt. Eine erste Anlieferung im Landkreis Ludwigsburg ist in 2022 bereits erfolgt. Die Anlieferungen aus KWO an die Deponie Sansenhecken laufen planmäßig. Rückführung der Abfälle aus der WiederaufarbeitungAufgrund einer durch das Standortauswahlgesetz (StandAG) erfolgten Ergänzung des Atomgesetzes haben die Betreiber von Kernkraftwerken seit dem 01. Januar 2014 die Sorgepflicht für die Rückholung und Zwischenlagerung der Abfälle aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und Großbritannien. Die Bundesregierung hatte per 19. Juni 2015 ein "Gesamtkonzept" vorgelegt, das die Rückführung von verglasten mittelradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich ("CSD-B") in das Zwischenlager am Standort Philippsburg und die Rückführung der verglasten hochradioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung im Vereinigten Königreich ("HAW-UK") in die Zwischenlager der Standorte Brokdorf, Biblis und Isar vorsieht. Dieses Konzept wurde seitens der Betreiber als ein Bestandteil der vertraglichen Einigung mit der Bundesregierung zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung, welche wiederum auf der Grundlage der in der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK) erarbeiteten Vorschläge basierte, akzeptiert. Nach dem am 16. Juni 2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung und dem Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrags zwischen Bundesregierung, EnBW und den anderen Betreibern im Juni 2017 wurde der Änderungsantrag zur Aufbewahrung der mittelaktiven verglasten Abfälle aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich im Zwischenlager Philippsburg bei der Genehmigungsbehörde (Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung - BASE) am 29. September 2017 eingereicht. Die Änderungsgenehmigung wurde der BGZ als der Betreiberin des Zwischenlagers am 08. Dezember 2021 erteilt. Nach mehrjährigen Verhandlungen konnten am 18. August 2021 in Vereinbarungen zwischen Frankreich, der Bundesrepublik, Orano Recyclage, La Hague als Betreiberin der Wiederaufarbeitungsanlage in Frankreich und den deutschen Betreibern E.ON SE, Essen (E.ON/PreussenElektra), RWE AG, Essen (RWE), Vattenfall GmbH, Berlin (Vattenfall) und EnBW die aus Frankreich rückzuführenden Abfälle neu zugeordnet werden. Damit wird die notwendige Zahl der Transporte und damit auch die zeitliche Ausdehnung der Rücktransport aus Frankreich erheblich reduziert. Für die Umsetzung der Rückführung war eine weitere Anpassung der Lagergenehmigung des Zwischenlagers Philippsburg sowie die Beantragung der entsprechenden Transportgenehmigung erforderlich. Auf den entsprechenden Antrag der BGZ hat das BASE am 25. Juli 2023 diese Änderungsgenehmigung erteilt. Die Gemeinde Philippsburg hat - wie schon zuvor - auch gegen diese Genehmigung Widerspruch beim BASE eingelegt. Die erforderliche Transportgenehmigung wurde vom BASE noch nicht erteilt. Konditionierung, Verpackung und Übergabe produktkontrollierter Abfallgebinde an denBundNach dem am 16. Juni 2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung und dem am 26. Juni 2017 mit dem Bund geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrag (ÖRV) bleiben die Betreiber für die Herstellung von produktkontrollierten Abfallgebinden verantwortlich ("Fachgerecht verpackte Gebinde" mit nicht wesentlich Wärme entwickelnden radioaktiven Abfällen - FVG). Die Produktkontrolle für FVG obliegt dabei der Bundesgesellschaft für Endlagerung, Peine (BGE). Im Geschäftsjahr hat EnKK ein weiteres Gebinde an BGZ übergeben können, der Schwerpunkt lag auch in 2023 in vorbereitenden Arbeiten für künftige Gebindeübergaben, insbesondere in Vorbereitung und Nutzung des nun digital möglichen BGE-Prozesses. GeschäftsverlaufAllgemeine ThemenCorona-Pandemie Im Frühjahr 2023 wurden mit Wegfall der letzten staatlichen Maßnahmen das noch verbliebene Corona-Reglement der EnKK und die entsprechenden Maßnahmen an den Standorten außer Kraft gesetzt. Weiterbetrieb GKN II bis 15. April 2023 Auf Grundlage der am 09. Dezember 2022 in Kraft getretenen 19. Atomgesetz-Novelle und dem damit ermöglichten Weiterbetrieb der Kernkraftwerke Neckarwestheim II (GKN II), Isar 2 und Emsland bis zum 15. April 2023 wurde in der Zeit vom 01. Januar 2023 bis 19.Januar 2023 ein Kurzstillstand im Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim durchgeführt. Dabei wurde u.a. eine Neukonfiguration des aus Brennelementen bestehenden Reaktorkerns unter Einsatz bereits vorhandener, teilabgebrannter Brennelemente durchgeführt. Der sichere Leistungsbetrieb konnte danach bis einschließlich 15. April 2023 umgesetzt werden. Insgesamt konnten in 2023 mit GKN II rd. 1,9 Milliarden KWh Strom produziert werden. Am 15. April 2023 wurde der Generator vom Netz getrennt. Die Gesamtmenge des seit 1989 mit GKN II produzierten Stroms beträgt über 375 Milliarden Kilowattstunden. Stand Rückbau Kernkraftwerk Obrigheim KWO dient als Pilotanlage der EnBW bei der Entlassung aus der atomrechtlichen Überwachung. Alle größeren Komponenten und Einbauten in den Anlagengebäuden sind abgebaut bzw. demontiert. Inzwischen geht es um die "Quantität der kleineren Dinge", also um die Masse kleinerer Abbautätigkeiten von oder an Systemen, Komponenten und Anlagenteilen, die ebenfalls erledigt werden müssen. In den Räumen der Kontrollbereiche werden die verbliebenen Gebäudestrukturen ausgemessen und bei Bedarf Oberflächen abgetragen. Diese Arbeiten stellen in Summe ebenfalls ein größeres Vorhaben dar, mit dem die EnKK auch die nächste Zeit befasst sein wird. Stand Rückbau Kernkraftwerk Neckarwestheim I Der Rückbau von Block I in Neckarwestheim läuft seit 2017. GKN I war von den bundesweit acht Anlagen, die 2011 im Zuge der Energiewende abgeschaltet worden sind, die erste, die in den Rückbau gegangen ist. Dieser ist mittlerweile sehr weit fortgeschritten: Im konventionellen Maschinenhaus sind die Arbeiten bereits abgeschlossen und auch im Reaktorgebäude sind alle Großkomponenten - insbesondere der Reaktordruckbehälter als früheres Herz der Anlage - schon vollständig demontiert. Aktuell liegt dort der Fokus auf dem Abbau von Betonstrukturen innerhalb des Gebäudes. Alle verbrauchten Brennelemente wurden bereits von der Anlage in das staatliche Zwischenlager am Standort überführt. Stand Rückbau Kernkraftwerk Neckarwestheim II Die Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für GKN II wurde durch das Umweltministerium Baden-Württemberg am 5. April 2023 erteilt und durch die EnBW Kernkraft GmbH am 16. Mai 2023 in Anspruch genommen. Als eine der ersten Tätigkeiten wurde in 2023 die Primärkreisdekontamination erfolgreich abgeschlossen. Stand Rückbau Kernkraftwerk Philippsburg 1 Der Rückbau von Block 1 in Philippsburg (KKP 1) läuft seit 2017 und macht seitdem große Fortschritte: Er hat mittlerweile schon den Reaktordruckbehälter - also das frühere Herzstück der Anlage - erreicht, dessen Zerlegung aktuell läuft. Weit fortgeschritten ist auch die Demontage der meterdicken Betonhülle des Sicherheitsbehälters, der früher den Reaktordruckbehälter umgeben hat, sowie der Komponenten im Maschinenhaus. Alle verbrauchten Brennelemente wurden bereits von der Anlage in das staatliche Zwischenlager am Standort überführt. Stand Rückbau Kernkraftwerk Philippsburg 2 Der Rückbau von Block 2 in Philippsburg (KKP 2) hat im Jahr 2020 begonnen. Die dafür erforderliche Stilllegungs- und Abbaugenehmigung lag bereits seit Ende 2019 vor, so dass die EnKK der erste Betreiber in Deutschland war, der eine solche Genehmigung noch vor der endgültigen Abschaltung der Anlage erhalten hat. Beim Rückbau von KKP 2 liegt der Fokus aktuell auf der Demontage und Zerlegung der Einbauten des Reaktordruckbehälters - dem früheren Herz der Anlage. Zuvor wurden der Primärkreis dekontaminiert, die Hauptkühlmitteilleitungen vom Reaktordruckbehälter getrennt und zahlreiche Systeme dauerhaft außer Betrieb genommen. Seit April 2023 befinden sich alle verbrauchten Brennelemente, die zuvor noch in KKP 2 gelagert waren, im staatlichen Zwischenlager am Standort - verpackt in den dafür vorgesehenen Behältern. Entsorgungssituation Standort Philippsburg Die Kombination von temporären Einschränkungen bei der Freigabe mit der fehlenden Deponie für spezifisch freigemessene Abfälle für den Standort Philippsburg (s. Punkt "Deponierung von freigemessenen Abfällen") führte dazu, dass die Pufferlagerflächen am Standort Philippsburg weitgehend belegt sind und der Rückbau sich auf die Aktivitäten konzentriert, die die Gesamtrückbaudauer bestimmen. Zulassung und Genehmigung von Nuklearbehältern Die verkehrsrechtliche Zulassung von Transport- und Lagerbehältern für abgebrannte Brennelemente erfolgt nach den Richtlinien der International Atomic Energy Agency (IAEA), die etwa alle 10 Jahre aktualisiert werden. Für die Entsorgung aller Brennelemente aus den EnBW-Kernkraftwerken liegen seit Juni 2021 alle erforderlichen Zulassungen vor. Zusätzlich zu den Zulassungen werden jeweils individuelle atomrechtliche Änderungsgenehmigungen für die Lagerung in den Standort-Zwischenlägern benötigt. Für die Entsorgung aller Brennelemente aus den EnBW-Kernkraftwerken ist von BGZ als Betreiberin der Zwischenläger am Standort Neckarwestheim noch eine Änderungsgenehmigung zu erwirken. Diese Genehmigung wird in 2024 erwartet. In das Zwischenlager Philippsburg wurde am 06. April 2023 der letzte BE-Behälter eingelagert. Damit ist nach KKP 1 auch für KKP 2 der wesentliche Meilenstein "Kernbrennstofffreiheit" im Geschäftsjahr erreicht worden. Bei den Abfallbehältern sind im Geschäftsjahr erneut keine wesentlichen Fortschritte bei den Behälterzulassungen zu verzeichnen. Die entsprechenden Verfahren für Behälter vom Typ MOSAIK® "II-15" dauern unverändert an. Wesentliche VertragsänderungenIm Jahr 2023 gab es keine wesentlichen Vertragsabschlüsse bzw. -änderungen. ErtragslageBlock- bzw. standortspezifische Kosten tragen die Gesellschafter entsprechend ihrem Anteil am jeweiligen Block bzw. Standort. Block- bzw. standortübergreifende Kosten werden nach im Gesellschaftervertrag festgelegten Schlüsseln verteilt. Die Umsatzerlöse, welche sich an den gebuchten Aufwendungen und Erträgen orientieren, haben sich von 633,9 Mio. € auf 707,4 Mio. € erhöht. Die Bestandsveränderungen betrugen im Geschäftsjahr -0,4 Mio. € (Vorjahr: -1,3 Mio. €). Der Rückgang resultiert aus der geringeren Abrechnung der unfertigen Leistungen im Zuge der Baufeldfreimachung für die Errichtung des Konverters am Standort Philippsburg. Die sonstigen betrieblichen Erträge haben sich von 7,1 Mio. € auf 7,3 Mio. € leicht erhöht. Der Materialaufwand umfasst Aufwendungen aus dem laufenden Betrieb der Anlagen wie Instandhaltung und Investitionen, die bei den Eigentümergesellschaften aktiviert werden, ferner Brennstoffentsorgungskosten. Der Materialaufwand hat sich im Geschäftsjahr von 325,0 Mio. € auf 308,9 Mio. € reduziert. Innerhalb des Materialaufwands haben sich die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe von 120,4 Mio. € um 8,0 Mio. € auf 112,4 Mio. € reduziert. Ursächlich hierfür waren im Wesentlichen Einmaleffekte im Jahr 2022. Die bezogenen Leistungen reduzierten sich hauptsächlich aufgrund gesunkener Kosten für Wartung und Instandhaltung von 204,7 Mio. € um 8,2 Mio. € auf 196,5 Mio. €. Durch die Erhöhung der Umsatzerlöse und die Reduktion des Materialaufwands hat sich die Materialaufwandsquote von 51,4 % auf 43,7 % reduziert. Im Personalaufwand sind neben den ausgezahlten Löhnen und Gehältern auch die Aufwendungen für die Altersversorgung erfasst. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um den Aufwandsersatz für Anwartschaften bei der Altersversorgung gegenüber der EnBW AG. Die Aufwendungen für Vergütung mit 145,7 Mio. € haben sich gegenüber dem Vorjahr um 2,0 Mio. € erhöht. Die Aufwendungen für Altersversorgung betragen 33,6 Mio. € nach 86,6 Mio. € im Vorjahr. Ursache für den Rückgang waren niedrigere Rückstellungszuführungen bei den Pensionen. Die Personalaufwandsquote beträgt 28,0 % gegenüber 39,5 % im Vorjahr. Im sonstigen betrieblichen Aufwand sind im Wesentlichen die Fremdleistungen für Verwaltung, Kosten für die Aus- und Weiterbildung, Versicherungen und Gebühren wie z.B. Wasserentnahmeentgelt enthalten. Hier haben sich die Aufwendungen von 63,6 Mio. € um 7,2 Mio. € auf 56,4 Mio. € reduziert. Ursache hierfür war vor allem eine Reduktion der konzerninternen Verrechnungen. Im Finanzergebnis sind die Zinsen für die Personalrückstellungen sowie für die Bereitstellung von Finanzmitteln durch die EnBW zusammengefasst. Das Finanzergebnis hat sich im Wesentlichen aufgrund des Zinsaufwands aus dem Deckungsvermögen von Langzeitkonten von -0,5 Mio. € im Vorjahr auf -149,6 Mio. € verschlechtert. Das Steuerergebnis der EnKK mit einem Aufwand in Höhe von 1,2 Mio. € hat sich gegenüber dem Vorjahr mit 0,9 Mio. € um 0,3 Mio. € erhöht. Finanzielle und Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Die wesentlichen Leistungsindikatoren stellen sich wie folgt dar:
Die Umsatzerlöse haben sich im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Ursache hierfür sind im Wesentlichen die weiterverrechneten Zinsaufwendungen aus dem Deckungsvermögen der Langzeitkonten. Die Prognose im Vorjahr für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 605,0 Mio. € war um 102,4 Mio. € zu niedrig. Die Stromproduktion der EnKK (1,9 TWh) reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr (11,1 TWh) um 9,2 TWh. Ursache dafür ist der endgültige Abschalttermin von GKN II am 15. April 2023. Gegenüber dem Planwert 2023 (0,0 TWh) erhöhte sich die Stromproduktion um 1,9 TWh, da zum Planungszeitpunkt davon ausgegangen werden musste, dass der Abschalttermin nicht über den 31. Dezember 2022 hinausgehen würde. Die Zeitverfügbarkeit von GKN II hat sich gegenüber dem Vorjahr um 36,94 %-Punkte auf 57,49 % reduziert. Gegenüber dem prognostizierten Wert für 2023 erhöhte sie sich aufgrund des geplanten Abschaltzeitpunktes zum 31. Dezember 2022 um 57,49 %-Punkte. Das geplante jeweilige Projektende (Aufhebung Kontrollbereich) KWO, GKNI und KKP1 verschiebt sich aus verschiedenen anlagen- und standortspezifischen Gründen. Bei KKP 2 gibt es keine Änderungen bei der Aufhebung des Kontrollbereichs; GKN II wurde erstmals aufgenommen. Der LTIF im Jahr 2023 erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 0,5. Gegenüber dem Planwert reduzierter er sich um 0,3 auf 1,5.
Konventionell: Massen aus dem konventionellen Abriss nach Entlassung aus dem AtG Aufgrund der neuen Erkenntnisse i. W. beim Abbauumfang gibt es Anpassungen bei den Abbaumassen, die zu einem Massenanstieg führen. Bei allen drei Rückbauanlagen KWO, GKN I und KKP 1 wurde in 2023 weiter abgebaut. Die Strategie zur Entlassung aus dem Atomgesetz befindet sich auf Detailebene zwischen EnKK und Umweltministerium in Abstimmung. Die Entsorgungsverpflichtung für kontaminierte/ aktivierte Abbaumassen und konventionelle Gebäudemassen bleibt in Summe über die Jahre auf Basis der vorgenommenen Gesamtmassenerhebung konstant. Bei neuen Erkenntnissen im Abbauprojekt kann es zu Verschiebungen zwischen den beiden Positionen kommen. Absatz - Stromerzeugung und Bereitstellung Aufgrund der Energiewende und dem damit verbundenen Abschalten aller Kraftwerksblöcke der EnKK hat sich die Stromerzeugung und -bereitstellung durch die Anlagen der EnBW seit 2011 geändert. In Neckarwestheim wurde bis 15. April 2023 noch mit einem Kernkraftwerksblock Strom produziert und mit diesem weiterhin ein Beitrag zur Stromversorgung und zum Klimaschutz in Baden-Württemberg geleistet. An dem Produktionsstandort Neckarwestheim wurden im Jahr 2023 insgesamt 1.946.550 Megawattstunden Strom (brutto) produziert (Vorjahr 11.141.700 MWh).
*INES = International Nuclear and Radiological Event Scale Vermögenslage Die Bilanzsumme der EnKK hat sich im Vergleich zum Geschäftsjahr 2022 von 134,7 Mio. € auf 124,9 Mio. € reduziert. Ursache hierfür war im Wesentlichen eine Reduktion der Rückstellungen. Die Eigenkapitalquote erhöhte sich dadurch bei einem unveränderten Eigenkapital in Höhe von 10 Mio. € auf 8,0 % gegenüber dem Vorjahreswert in Höhe von 7,4 %. Das Anlagevermögen der EnKK hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 0,6 Mio.€ auf 0 Mio.€ aufgrund des Abgangs der Finanzanlagen reduziert. Im Umlaufvermögen der EnKK werden im Wesentlichen Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bilanziert. Das Umlaufvermögen reduzierte sich von 133,0 Mio. € auf 124,6, Mio. €. EigenkapitalDas Eigenkapital der EnKK hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. FremdkapitalIn den Rückstellungen sind im Jahr 2023 ausschließlich die sonstigen Rückstellungen enthalten. Im Rahmen der Vereinbarung über die Bündelung von Pensionen vom 09./16. Mai 2007, erfolgte die Übertragung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen an die EnBW. Mit Bündelungsvereinbarung vom 21. Dezember 2012 wurden die bis dahin bei der EnKK bilanzierten Rückstellungen für Altersteilzeit ebenfalls an die EnBW übertragen. Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen die Verpflichtungen aus ausstehenden Rechnungen in Höhe von 32,2 Mio. € (Vorjahr: 44,5 Mio. €) sowie sonstige Personalrückstellungen in Höhe von 37,6 Mio. € (Vorjahr: 37,4 Mio. €). Die Verbindlichkeiten erhöhten sich im Geschäftsjahr 2023 auf 42,0 Mio. € (Vorjahr: 39,7 Mio. €). Ursache hierfür ist eine Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. FinanzlageFinanzierungDie EnKK nimmt seit dem 01. Januar 2007 am Cash-Pooling-Verfahren der EnBW teil. Die EnBW übernimmt das Finanzmanagement für den gesamten EnBW-Konzern. Bei der EnKK wird im Rahmen der EnBW-Treasury-Richtlinie das Liquiditätscontrolling durchgeführt. Dies beinhaltet eine rollierende Liquiditätsplanung und ein monatliches Berichtswesen an die EnBW. Der Finanzmittelbestand (= Summe aller Forderungen gegen und Verbindlichkeiten gegenüber der EnBW, auf die die Cash-Pool Verzinsung Anwendung findet) beträgt zum 31. Dezember 2023 netto -14,6 Mio. € (Vorjahr netto: 50,4 Mio. €). Entflechtung gem. § 6b EnWGDie Gesellschaft ist als verbundenes Unternehmen der EnBW Tochtergesellschaft eines vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmens i.S.d. § 3 Nr. 38 EnWG. Sie führt nach § 6b Abs. 3 EnWG andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors aus. Die "anderen Tätigkeiten im Elektrizitätssektor" umfassen den Betrieb und die Verwaltung der Kernkraftwerke Neckarwestheim (GKN), Obrigheim (KWO) und Philippsburg (KKP), sowie die Erledigung aller Aufgaben im Zusammenhang mit deren Stilllegung (Beendigung des Leistungsbetriebes) und Rückbau. Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitätssektors liegen nicht vor. Die Erstellung von Tätigkeitsabschlüssen ist nicht erforderlich. MitarbeiterZum 31. Dezember 2023 beschäftigte die EnKK 1.394 Mitarbeiter1, das sind 76 Mitarbeiter bzw. ca. 5,17 % weniger als im Vorjahr. PersonalstrukturBei der EnKK waren zum Ende des Jahres 2023 63 Mitarbeiter in Teilzeit (ohne Altersteilzeit) beschäftigt (4,52 %), davon 52 Frauen (82,54 %). Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Frauenanteil um 2,24 % erhöht. Insgesamt befinden sich zum 31. Dezember 2023 344 Mitarbeiter in Altersteilzeit (24,68 %), im Vorjahr waren es 336 (22,86 %). Die Zahl der Mitarbeiterinnen an der Gesamtbelegschaft beträgt zum 31. Dezember 2023 205 Mitarbeiterinnen (14,71 %), im Vorjahr waren es 211 Mitarbeiterinnen (14,35 %). Die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit der Mitarbeiter 2023 betrug 21,4 Jahre (im Vorjahr: 21,8 Jahre). AusbildungEnde 2023 wurden keine (im Vorjahr: 0) Auszubildenden und DH-Studenten in der EnKK beschäftigt, jedoch wurden 4 DH-Studenten im Auftrag der EnKK durch den zentralen Ausbildungsbereich der EnBW ausgebildet. Entwicklung der Mitarbeiterzahlen zu den Stichtagen
[1] Der Begriff Mitarbeiter/Arbeitnehmer etc. weibliche und männliche Beschäftigte PersonalstrategieAnpassung der Betriebsorganisation entlang von MeilensteinenAuch wenn mit der Entscheidung des Weiterbetriebs von GKN II bis zum 15. April 2023 der Leistungsbetrieb außerplanmäßig verlängert wurde, wird der eingeschlagene Weg der Transformation innerhalb der EnKK konsequent weiterverfolgt. Der Wandel des Geschäftszwecks der EnKK von der Betriebsführung im Leistungsbetrieb zum Rückbau der Anlagen und dessen hohe Veränderungsdynamik setzt sich weiter fort. Die Themen wie Arbeitsinhalte, geänderte Arbeitsprozesse, Personalqualifikation und spezifische Personalbedarfe nehmen einen immer höheren Stellenwert in der Weiterentwicklung der EnKK ein. Jeder Block durchläuft vom Leistungsbetrieb bis zum Ende seines Rückbaus verschiedene charakteristische Anlagen- bzw. Abbauzustände (Phasen), die mit Änderungen hinsichtlich der Organisation und der benötigten Ressourcen einhergehen. Eine überarbeitete EnKK-Aufbauorganisation über die Rückbauphasen wurde erarbeitet und in einem in 2016 eigens dafür eingerichteten Projekt wurde zudem begonnen, eine weitere Konkretisierung dieser Themen vorzunehmen. In 2020 wurde letztmalig die Aufbauorganisation in größerem Umfang überarbeitet. Es wurden nun mit dem Ende des Leistungsbetriebs GKN II sowie der Brennelemente-Freiheit KKP 2 zwei weitere große Meilensteine erreicht, infolge deren die Aufbauorganisation zum 01. Januar 2024 umfassend geändert wird. Hierfür wurden im Jahr 2023 alle Vorbereitungen getroffen, um diese Organisationsänderung planmäßig zum 01. Januar 2024 umzusetzen. Der erforderliche Interessenausgleich wurde im Dezember 2021 endverhandelt. Umweltschutz in der EnKKAus dem Unternehmensleitbild der EnBW wurden die Umweltgrundsätze für den Konzern und zusätzlich ein Strategiepapier für den Umweltschutz abgeleitet. Das Umweltmanagement der EnKK steht im Einklang mit der strategischen Ausrichtung des EnBW Konzerns. Durch eine kontinuierliche Verbesserung der Prozesse wird die Umweltleistung stetig gesteigert. UmweltmanagementsystemDie EnKK verfügt seit 2009 über ein Umweltmanagementsystem. Dieses wurde um ein Energiemanagementsystem gem. DIN EN ISO 50001 erweitert, welches erstmals im April 2015 zertifiziert wurde. Beide Systeme sind Bestandteil des integrierten Managementsystems (IMS) der EnKK und werden anhand von Zielen und Programmen kontinuierlich weiterentwickelt. Risiko- und ChancenberichtRisikomanagementprozessIm EnBW-Konzern wird Risiko als die potenzielle negative Abweichung von der geplanten Ertrags-, Vermögens- oder Liquiditätslage definiert. Daneben werden auch Chancen, definiert als potenzielle positive Abweichung von der geplanten Ertrags-, Vermögens- oder Liquiditätslage, berichtet. Die monetäre Bewertung erfolgt durch Bildung von Szenarien. Für jedes modellierte Szenario sind potenzielle Bruttoschäden, risikomindernde Steuerungsinstrumente und daraus resultierende potenzielle Nettoschäden bzw. Ertragsverluste sowie die Risikoeintrittswahrscheinlichkeit anzugeben. Eine Klassifizierung der Risiken wird mittels des EnBW Relevanzfilters vorgenommen. Die Risikoinventur 2023 wurde vollständig durchgeführt. Alle latenten Risiken, die Top Chancen/Risiken, Compliance Risiken sowie alle Bestandsrisiken der EnKK wurden mittels der iRM - Logik (integriertes Risikomanagement) bewertet. Alle Risiken wurden durch geeignete Validierer anhand der 2-Personen-Regel überprüft. BerichtswesenDurch die Funktionaleinheiten Controlling Erzeugung und Risikomanagement erfolgt die regelmäßige, detaillierte Risikoberichterstattung an die Geschäftsführung der EnKK und den Aufsichtsrat der EnKK. An das Konzern-Risikomanagement wird gem. den Vorgaben des EnBW-Risikomanagementprozesses berichtet. Dabei werden alle Risiken der EnKK-Standorte in einem Risikobericht berichtet. Bei wesentlichen Veränderungen oder neu auftretenden Risiken mit wesentlicher Bedeutung erfolgen Adhoc - Meldungen an die Geschäftsführung der EnKK, bzw. an das Konzern-Risikomanagement. Daneben wird auch über die eingeleiteten und geplanten Steuerungsmaßnahmen berichtet. RisikoartenIn der EnKK sind Risiken und Chancen auf Grundlage konzerneinheitlicher Vorgaben definiert. Die bedeutendsten Risikoarten und Chancen aus Sicht des Betriebsführers EnKK sind: a) Operative Risiken Mit Einstellung des Leistungsbetriebs von GKN II am 15. April 2023 bestehen keine Risiken und Chancen aus Nichtverfügbarkeiten der Produktionsanlagen. Im Rückbau von Kraftwerken bestehen grundsätzlich Risiken, da es sich um langlaufende und komplexe Großprojekte handelt. Es handelt sich insbesondere um organisatorischplanerische sowie regulatorische Risiken, die Auswirkungen auf Zeit- und Kostenpläne haben können. Diese werden anlagenscharf regelmäßig aktualisiert und in aggregierter Form regelmäßig berichtet. Bei der Entsorgung der radioaktiven Abfälle können prinzipielle Risiken durch den langen Zeitraum sowie Verzögerungen oder Mehrkosten durch geänderte Rahmenbedingungen oder mit Unwägbarkeiten behaftete Entsorgungsschritte entstehen, diese werden aggregiert regelmäßig berichtet. b) Politische und regulatorische Risiken Das Inkrafttreten des novellierten Atomgesetzes am 06. August 2011 hatte Auswirkungen auf den Betrieb der Kernkraftwerke. Philippsburg 1 (KKP 1) und Neckarwestheim I (GKN I) haben mit Inkrafttreten des Gesetzes ihre Berechtigung zum Leistungsbetrieb verloren. Die Stromproduktion beider Anlagen endete aufgrund des behördlich verordneten Moratoriums schon im März 2011. Ende 2019 wurde KKP 2 gemäß Atomgesetz fristgerecht endgültig vom Netz genommen. Als letzter Kraftwerksblock stellte im April 2023 GKN II endgültig den Betrieb ein. Im April 2023 wurde die Genehmigung für Stilllegung und Abbau von Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN II) erteilt. Damit ist das Abbauprogramm des fünften und letzten baden-württembergischen Kernkraftwerks im atomrechtlichen Rahmen in allen Teilumfängen genehmigt. Aufgrund des Gesetzes zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung (Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 27. Januar 2017) ist EnKK als atomrechtlicher Betreiber seit der von der EnBW beschlossenen und umgesetzten Einzahlung der gesetzlich festgelegten Beträge inklusive eines Risikozuschlags in den Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (KENFO) nicht mehr für die Zwischenlagerung bzw. für die Finanzierung der Endlagerung radioaktiver Abfälle verantwortlich und damit auch nicht mehr im bisherigen Maß von der Inbetriebnahme der entsprechenden Endlager abhängig. Es verbleibt das Kostensteigerungsrisiko aus einer Finanzverpflichtung gegenüber der Kerntechnische Entsorgung Karlsruhe GmbH mit Sitz in Eggenstein- Leopoldshafen. c) Chancen Gemäß Risikomanagementprozess wurde das operative, sowie das politische und regulatorische Geschäftsumfeld hinsichtlich möglicher Chancen unter Beachtung der konzerneinheitlichen Vorgaben detailliert verfolgt und bewertet. Chancen in Bezug auf die Umsetzung des Rückbaus werden im gegenwärtigen, insbesondere politischen Umfeld für die EnKK in begrenztem Umfang gesehen. PrognoseberichtKünftige Absatz und UmsatzentwicklungIn 2024 werden sich die Umsatzerlöse gemäß der Planungsrechnung der EnKK auf 470,8 Mio. € belaufen. Gegenüber 2023 reduzieren sich die Umsatzerlöse damit um 236,6 Mio. €. Dies ist im Wesentlichen auf Effekte bei der Altersversorgung zurückzuführen. Für den LTIF ist keine exakte Prognose möglich, jedoch wird durch Sicherheits- und Schulungsmaßnahmen eine Reduzierung angestrebt. In ihrer Zielbroschüre für das Jahr 2024 hat die EnKK den Zielwert 2024 für den LTIF des Eigenpersonals mit 1,8 festgelegt. Gesamtbeurteilung der wirtschaftlichen Lage der EnKKDas Geschäftsjahr 2023 war geprägt durch den zeitlich begrenzten Weiterbetrieb von GKN II sowie durch Maßnahmen zur Vorbereitung und Umsetzung des Rückbaus der Anlagen. Die wirtschaftlichen Verhältnisse der EnKK waren über das gesamte Geschäftsjahr hinweg geordnet. Die wirtschaftliche Lage der EnKK entwickelte sich im Geschäftsjahr zufriedenstellend. Zukünftige UnternehmensthemenIn der Zukunft werden für die EnKK folgende Vorgänge von Bedeutung sein: Rückführung WiederaufarbeitungsabfälleDie Betreiber von Kernkraftwerken sind über das Atomgesetz und den öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 26. Juni 2017 verpflichtet, die Rückholung der Abfälle aus der Wiederaufarbeitung durchzuführen und nach dem Konzept des Bundes an die bundeseigenen Zwischenlager zu übergeben. Die EnKK ist in diesem Zusammenhang insbesondere mit der Rückführung von Abfällen aus Frankreich nach Philippsburg in vier Behältern vom Typ CASTOR® "HAW28M" befasst. Die hierzu erforderliche Aufbewahrungsgenehmigung liegt der BGZ für das Zwischenlager Philippsburg bereits vor. Noch nicht erteilt wurde eine Transportgenehmigung. Ein Transporttermin steht dementsprechend noch nicht fest. Erklärung zur Unternehmensführung der EnKKGesetz zur gleichberechtigten Teilhabe an Führungspositionen in der PrivatwirtschaftIn der stark technisch-orientierten EnKK erweist sich die Rekrutierung von weiblichem Führungsnachwuchs angesichts einer geringen weiblichen Absolventenquote in der technisch- gewerblichen Ausbildung und technischen Studiengängen bekanntermaßen als schwierig. Zusätzlich wirken sich das Ende des Leistungsbetriebs und der Rückbau der 1er und 2er Blöcke sowie KWO auf die Rekrutierung aus. Die sich kontinuierlich mit dem Erreichen technischer Meilensteine verändernde Organisationsstruktur mit zunehmend abnehmender Anzahl an Führungsfunktionen sowie eine geringe Fluktuation erschwert die Gewinnung von neuen weiblichen Führungskräften im Bereich der Kernenergie. Das führt dazu, dass es in den nächsten Jahren kaum Möglichkeiten gibt, Managementstellen neu zu besetzen und die aktuellen Zielgrößen zu verbessern. Infolgedessen hat die Geschäftsführung gemäß dem "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" in ihrer Geschäftsführersitzung am 16. Dezember 2022 vereinbart, den Frauenanteil auf Basis des aktuellen Ist-Standes fortzuschreiben. Für die Fachbereichsleiter- Ebene ist somit eine Zielgröße von 0 % und für die Teilbereichsleiter-Ebene (exkl. Konzernexperten) 7,9 % bis zum 31. Dezember 2025 zu erreichen. Zum Ende des Jahres 2023 konnte auf Fachbereichsleiter-Ebene schließlich ein Frauenanteil von 5,0 % erzielt werden. Der Frauenanteil auf Teilbereichsleiter-Ebene lag Ende 2023 bei 9,3%. Die Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat der Gesellschaft wurde durch einen Aufsichtsratsbeschluss am 13. November 2020 auf 22,0 % festgelegt. Dieser Zielwert ist bis zum 31. Dezember 2025 zu erreichen. Die Frauenquote des EnKK Aufsichtsrats beläuft sich mit Stand Dezember 2023 auf 16,7 %. Unter Berücksichtigung der oben bereits genannten gegebenen Rahmenbedingungen im Bereich der Kernenergie, hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft beschlossen, die Zielgröße für den Frauenanteil in der Geschäftsführung der EnKK bis zum 31. Dezember 2025 bei 0,0 % zu belassen. Da es keine Änderungen in der Besetzung der Geschäftsführungspositionen in der EnKK gab, lag die Frauenquote der EnKK Geschäftsführung Ende 2023 weiterhin bei 0,0%.
Obrigheim, 20. März 2024 Jörg
Michels
Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat der EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) hat die ihm nach den gesetzlichen Vorschriften und dem Gesellschaftsvertrag obliegenden Aufgaben wahrgenommen und die Geschäftsführung der Gesellschaft überwacht. Er begleitete die Arbeit der Geschäftsführer beratend und war in alle für die Gesellschaft bedeutenden Entscheidungen eingebunden. Die Geschäftsführung informierte den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Entwicklung der Gesellschaft, über bedeutsame Ereignisse sowie öffentlichkeitsrelevante Themen. Der Aufsichtsrat beschäftigte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr in zwei ordentlichen Sitzungen am 20. April 2023 und am 15. November 2023 sowie einer außerordentlichen Sitzung online am 09. Februar 2023 eingehend mit den Berichten und Beschlussvorlagen der Geschäftsführung. Der Personalausschuss tagte im abgelaufenen Geschäftsjahr am 21. März 2023 sowie am 27. Oktober 2023, über die Beratungen und Beschlussfassungen wurde in der jeweils folgenden Aufsichtsratssitzung berichtet. Besondere Schwerpunkte der Beratungen und Beschlussfassungen waren: - Regelmäßigen Berichte der Geschäftsführung über die Geschäftslage der Gesellschaft und die wesentlichen technischen und wirtschaftlichen Themen sowie über die Personalentwicklung, insbesondere Weiterentwicklung der Organisation und der Arbeitswelten - Themen der Sicherheit in den nuklearen Anlagen - Weiterbetrieb von GKN II unter Nutzung der vorhandenen Brennelemente bis zum 15.04.2023 und endgültige Abschaltung, Erhalt der Stilllegungs- und Abbaugenehmigung GKN II am 05.03.2023 durch das UM, Inanspruchnahme ab 16.05.2023 und nachfolgender Beginn der Rückbauaktivitäten - Regelmäßige und ausführliche Berichterstattung über die Rückbaufortschritte bei den abgeschalteten Kernkraftwerksblöcken GKN I, KKP 1, KKP 2 - Berichterstattung zum Rückbau der Anlage KWO, insbesondere zur dreiwöchigen Projektunterbrechung (TimeOut) mit dem Ziel der Anpassung des Projektscopes und der Optimierung der Prozesse, zur Realisierung von Risiken sowie Termin- und Kostenüberschreitungen sowie zu der mit den Verzögerungen einhergehenden Verschiebungen einhergehenden Verschiebung der Entlassung des Standortes Obrigheim aus dem Atomgesetz - Befassung mit der Konzentration auf terminführende Tätigkeiten und Einstellung nicht terminkritischer Abbauaktivitäten am Standort KKP aufgrund fehlendem Reststoff-Abfluss (fehlende Deponie und Nuklidvektor-Thematik), sowie mit den Bemühungen zur Schaffung formaler Voraussetzungen für Nachbewertung von Bestandsgebinden sowie Wiederaufnahme von Freigabe und Entsorgung - Schaffung des TOP-Projektes "Gesamtprozesssteuerung End2End Reststoffe" - Ausblick auf die "Mission Rückbau" der EnKK mit ihren vier Fokusthemen - Stand der technischen Voraussetzungen für die geplante Rückführung von Wiederaufbereitungsabfällen aus Frankreich und England - Status Deponierung spezifisch freigemessener Abfälle an allen drei Standorten - Themen der Entsorgung nuklearer Abfälle aus Betrieb und Abbau - Umsetzung des neuen Werkfeuerwehrkonzepts 24/7 in KKP ab 01.04.2023, in GKN ab 01.10.2023 - Zustimmung zur Ausübung der Verlängerungsoption gemäß Rahmenvertrag mit der Arge ASK für Strahlenschutzdienstleistungen - Zustimmung zur Planung 2024 und Vorlage der Mittelfristplanung 2025-2026 - Berichte zu Risiken und deren Entwicklung - Berichte zum Internen Kontrollsystem und zur Compliance Der von der Geschäftsführung aufgestellte Jahresabschluss 2023 der EnKK und der Bericht über die Lage der Gesellschaft sind von dem durch die ordentliche Gesellschafterversammlung am 20. April 2023 gewählten und mit der Prüfung des Jahresabschlusses beauftragten Abschlussprüfer, der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Der Bericht des Abschlussprüfers zum Jahresabschluss wurde allen Aufsichtsratsmitgliedern zur Verfügung gestellt. Der Abschlussprüfer hat an der Beratung des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss in der Sitzung am 19. April 2024 teilgenommen und über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet sowie für Erläuterungen zur Verfügung gestanden. Der Aufsichtsrat hat von dem Prüfungsergebnis Kenntnis genommen. Er hat den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht seinerseits geprüft und nach dem abschließenden Ergebnis dieser Prüfung keine Einwendungen erhoben. Der Aufsichtsrat empfiehlt der ordentlichen Gesellschafterversammlung am 19. April 2024, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 in der von der Geschäftsführung vorgelegten Form festzustellen. Im aufgrund der Corona-Pandemie in 2020 unterbrochenen Wahlverfahren zur Wahl der Arbeitnehmervertreter*innen in den Aufsichtsrat der EnKK, das im Herbst 2022 wieder aufgenommen wurde, wurde am 18.01.2023 die Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat durchgeführt. Im Geschäftsjahr 2023 kam es im Aufsichtsrat dadurch zu folgenden Veränderungen: Die Herren Dietrich Herd und Paul Leray sind zum 18.01.2023 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden, nachdem das Mandat dieser gerichtlich bestellten AR-Mitglieder nach der Wahl automatisch erloschen sind. Bei der Wahl wurden die Herren Thomas Fritz und Tobias Härle ab 19.01.2023 zu neuen Mitgliedern des Aufsichtsrats gewählt. In Nachfolge des ausgeschiedenen stellvertretenden Vorsitzenden Herrn Herd wurde Herr Andreas Reuther in der außerordentlichen Aufsichtsratssitzung am 09.02.2023 zum neuen stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden der EnBW Kernkraft GmbH gewählt. In den Personalausschuss und den Ad-hoc-Ausschuss wurde Herr Thomas Fritz gewählt. Herr Uwe Bieberle hat sein Mandat wegen des bevorstehenden Eintritts in die Passivphase seiner Altersteilzeit zum 31.12.2023 niedergelegt. Der Aufsichtsrat dankt alles ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedern für die teils langjährige konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Zum Ende des Geschäftsjahres 2023 ist der Geschäftsführer Leistungsbetrieb Kernkraftwerke (L) Herr Christoph Heil planmäßig im Zuge der Entwicklung der EnKK zu einer reinen Rückbaugesellschaft aus der Geschäftsführung ausgeschieden. Der Aufsichtsrat dankt der Geschäftsführung, den Betriebsräten und allen Mitarbeiter*innen für die engagierte und erfolgreiche Arbeit im Geschäftsjahr 2023.
Philippburg, 19. April 2024 Der
Aufsichtsrat
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die EnBW Kernkraft GmbH Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der EnBW Kernkraft GmbH, Obrigheim - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der EnBW Kernkraft GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Wir geben kein Prüfungsurteil zu dem Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung ab. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote). Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen • wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens‑, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichenfalschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben; • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt; • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens; • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Prüfungsurteil Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Stuttgart, 20. März 2024 EY
GmbH & Co. KG
Kristin
Müller
Feststellung JahresabschlussDie Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 16.04.2024 |
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