Sasse
GmbH
Woltersdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
28.967,87 |
36.245,60 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.259,00 |
663,00 |
| 1.
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutz- und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
3.259,00 |
663,00 |
| II.
Sachanlagen |
25.708,87 |
35.582,60 |
| 1.
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
25.708,87 |
35.582,60 |
| B.
Umlaufvermögen |
68.368,17 |
55.108,69 |
| I.
Vorräte |
10.976,42 |
3.946,34 |
| 1.
unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen |
5.000,00 |
0,00 |
| 2.
fertige Erzeugnisse und Waren |
5.976,42 |
3.946,34 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
10.588,91 |
18.094,89 |
| 1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
10.237,13 |
18.094,89 |
| 2.
sonstige Vermögensgegenstände |
351,78 |
0,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
46.802,84 |
33.067,46 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.930,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
102.266,04 |
91.354,29 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
45.762,74 |
50.073,71 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
24.473,71 |
18.304,74 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
4.310,97 |
-6.168,97 |
| B.
Rückstellungen |
12.624,92 |
14.927,43 |
| 1.
Steuerrückstellungen |
0,00 |
255,00 |
| 2.
sonstige Rückstellungen |
12.624,92 |
14.672,43 |
| C.
Verbindlichkeiten |
42.504,66 |
24.979,43 |
| 1.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
21.481,67 |
15.555,27 |
| 2.
sonstige Verbindlichkeiten |
21.022,99 |
9.424,16 |
| D.
Passive latente Steuern |
1.373,72 |
1.373,72 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
102.266,04 |
91.354,29 |
Anhang
Anhang des Jahresabschlusses zum 31.Dezember 2011
der
S A S S E G m b H
Woltersdorf
1.
Allgemeine Angaben und Erläuterungen
Der Jahresabschluss der Sasse GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches erstellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Der Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung erstellt und
vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage. Bei Erstellung der Bilanz wurde die
Vereinfachung nach § 266 Abs. 1 HBG in Anspruch
genommen.
Die Gliederung ist nach den Vorschriften der
§§ 266,275 HGB vorgenommen worden. Bei der
Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
angewendet.
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Angaben zu
einzelnen
Bilanzpositionen
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 entspricht
in seiner Gliederung und Bewertung den Vorschriften des HGB
sowie den Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung.
Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgte
gemäß § 255 Abs. 1 und 2 HGB
grundsätzlich zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten.
Bei den Gegenständen des Anlagevermögens,
deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungs-
und Herstellungskosten um planmäßige
Abschreibung vermindert worden.
Für geringwertige Wirtschaftsgüter wurde
die Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2
EstG in Anspruch genommen.
Wie sich das Anlagevermögen im Berichtsjahr
entwickelt hat, ist aus dem Anlagespiegel ersichtlich.
Die in Arbeit befindlichen Aufträge wurden im
Folgejahr in Rechnung gestellt.
Die Waren wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Gemäß § 250 HGB in Verbindung mit
§ 5 Abs. 5 EstG wurden als Rechnungsabgrenzungsposten
Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, die Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Die passiven latenten Steuern wurden bereits im
Vorjahr gebildet, da der steuerrechtliche Gewinn im Vorjahr
einen niedrigeren Gewinn auswies.
Rückstellungen wurden für alle ungewissen
Verbindlichkeiten gebildet.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
3.
Sonstige Angaben
Rentenverpflichtungen bestehen nicht sowie
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB
bestehen nicht.
|