Birk
Kopier- und Drucksysteme GmbH
Unterföhring
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
641.059,81 |
628.419,94 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
22.894,00 |
543,00 |
| II.
Sachanlagen |
618.165,81 |
627.876,94 |
| B.
Umlaufvermögen |
611.536,47 |
560.400,15 |
| I.
Vorräte |
36.700,00 |
38.617,87 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
321.876,36 |
293.837,85 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.000,00 |
3.027,85 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
252.960,11 |
227.944,43 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.180,89 |
3.028,94 |
| Aktiva |
1.254.777,17 |
1.191.849,03 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.124.787,99 |
1.074.751,77 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
51.129,18 |
51.129,18 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.073.658,81 |
1.023.622,59 |
| davon
Gewinnvortrag |
1.022.622,59 |
1.091.075,09 |
| B.
Rückstellungen |
19.576,00 |
18.464,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
110.413,18 |
98.633,26 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
69.111,85 |
58.141,86 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
41.301,33 |
40.491,40 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
41.301,33 |
40.491,40 |
| Passiva |
1.254.777,17 |
1.191.849,03 |
Anhang
1. Allgemeines
Der Jahresabschluss der Birk Kopier- und Drucksysteme
GmbH für das Kalenderjahr 2023 ist nach den
handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Ergänzend
zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des
GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Vergleichszahlen 2022 sind sowohl in der Bilanz
als auch in der Gewinn- und Verlustrechnung den in den
§§ 266 und 275 HGB vorgegebenen
Gliederungsvorschriften angepasst. Die Gewinn- und
Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem.
§ 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
Das Geschäftsjahr der Gesellschaft entspricht
dem Kalenderjahr.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gem. § 267 Abs. 1 HGB auf. Von den
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften bei
der Erstellung des Jahresabschlusses gem. §§ 266
Abs. 1, 274a, 276 und 288 HGB sowie bei der Offenlegung
gem. § 326 HGB wurde Gebrauch gemacht.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung und Bewertung erfolgt nach den
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften. Soweit die angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden vom Vorjahr abweichen, wird darüber
nachfolgend berichtet.
Anlagevermögen
Die immateriellen Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sowie die Sachanlagen sind zu
historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
angesetzt und um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften im Geschäftsjahr linear
vorgenommen.
Die Abschreibungen für Neuzugänge im
Berichtsjahr bei den immateriellen
Vermögensgegenständen sowie den Sachanlagen
wurden zeitanteilig (pro rata temporis) vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgütermit
Anschaffungskosten bis Euro 800,00 werden im
Wirtschaftsjahr 2023 gem. § 6 Abs. 2 S. 1 EStG voll
abgeschrieben.
Vorräte
Die Vorräte sind grundsätzlich mit den
handelsrechtlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
bzw. soweit erforderlich, mit dem zum Bilanzstichtag
niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.
Die Bewertung der Handelswaren erfolgte durch
Einzelbewertung mit den jeweiligen Einstandspreisen. Es
wurde ein Abschlag für Boni, Rabatte, Skonti
berücksichtigt.
Für die Position Werbe- und Verbrauchsmaterial
wurde im Kalenderjahr 2017 ein Festwert in Höhe von
Euro 10.500,00 gebildet. Die Überprüfung im
Kalenderjahr 2020 und 2023 ergab keine Abweichung um 10 %,
so dass der Festwert in Höhe von Euro 10.500,00
beibehalten wird.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit ihren Nennwerten
bewertet. Abzinsungen erfolgten nicht.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
werden erkennbare Einzelrisiken durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem
allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 v. H. auf die
Nettoforderungen ausreichend Rechnung getragen.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Posten der Rechnungsabgrenzung betreffen Aufwendungen
des folgenden Geschäftsjahres, die bereits im
Berichtsjahr bezahlt wurden. Die Abgrenzung erfolgte zum
anteiligen Nennbetrag.
Rückstellungen
Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis
zur Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen und sind mit dem Betrag nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bewertet.
Soweit erforderlich erfolgt die Abzinsung gemäß
§ 253 Abs. 2 HGB.
Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten sind mit ihren
jeweiligen Rückzahlungsbeträgen passiviert.
Abzinsungen erfolgten nicht.
3. Angaben zur Gliederung
Grundsätze und Methoden der Gliederung
entsprechen den handelsrechtlichen Vorschriften.
4. Angaben zur Bilanz
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft (264 Ia
HGB)
Die Birk Kopier- und Durcksysteme GmbH hat ihren Sitz
in Unterföhring und ist beim Amtsgericht München
eingetragen unter HR B 106071, erster Eintrag vom
17.05.1994, letzte Änderung vom 16.12.2021.
Mitglieder der Geschäftsführung (§ 285
Abs. 10 HGB)
Als Geschäftsführer sind der Gesellschafter
Herr Franz Birk und Herr Veit bestellt.
Herr Birk ist einzelvertretungsberechtigt und
von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Herr Veit ist gemeinsam mit einem weiteren
Geschäftsführer zur Vertretung der Gesellschaft
berechtigt.
Herr Veit ist von den Beschränkungen des
§ 181 BGB nicht befreit.
Unterföhring, im August 2024
.........................................................................
(Franz
Birk)
sonstige Berichtsbestandteile
Geschäftsführung:
...................................Franz Birk
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.09.2024
festgestellt.
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