BioNTech Manufacturing GmbH

An der Goldgrube 12, 55131 Mainz, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mainz HRB 47548
Vorher
BioNTech Business Services GmbHBioNTech IVAC GmbH
Eingetragen
3.8.2017
Branche
Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen ErzeugnissenGroßhandel mit pharmazeutischen ErzeugnissenHerstellung von pharmazeutischen Grundstoffen
Gegenstand
Geändert, nun: Die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Arzneimitteln und Medizinprodukten, sowie von zum Einsatz in der Pharmakologie und Toxikologie bestimmten Materialien.

Finanzübersicht

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Tom Thormeyer
seit 21.2.2024
Prokura
Lynn Miriam Voigt
seit 21.2.2024
Geschäftsführer
Dennis Oliver Ball
seit 21.2.2024
Prokura
Dirk Schreiber
seit 17.2.2022
Prokura
Martin Lang
seit 23.3.2020
Geschäftsführer
Oliver Dr. Hennig
seit 23.3.2020
Geschäftsführer
Sierk Dr. Poetting
seit 3.8.2017
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
BioNTech SE
Germany
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

BioNTech SE

Mainz

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die BioNTech SE

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der BioNTech SE, Mainz, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der BioNTech SE, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst wurde, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die in Abschnitt 5 des Konzernlageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Des Weiteren haben wir die in Abschnitt 4.2.3 und 4.2.4 enthaltenen lageberichtsfremden Angaben aufgrund der Empfehlung A.5 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK 2022) sowie den in Abschnitt 7 des Lageberichts enthaltenen nichtfinanziellen Bericht, bei dem es sich um lageberichtsfremde Angaben handelt, nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 3 i.V. m. Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2023 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Wir geben kein Prüfungsurteil zu der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung sowie zu den oben genannten Abschnitten 4.2.3, 4.2.4 sowie 7 des Konzernlageberichts ab.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung ist, sowie für den Vergütungsbericht nach § 162 AktG sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die oben genannte Erklärung zur Unternehmensführung sowie die oben genannten im Konzernlagebericht im Abschnitt 4.2.3, 4.2.4 und 7 enthaltenen lageberichtsfremden Angaben. Ferner umfassen die sonstigen Informationen weitere für den Geschäftsbericht vorgesehene Bestandteile, von denen wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben, insbesondere:

den Nachhaltigkeitsbericht,

den Bericht des Aufsichtsrats nach § 171 Abs. 2 AktG,

den Vergütungsbericht,

aber nicht den Konzernabschluss, nicht die in die inhaltliche Prüfung einbezogenen Konzernlageberichtsangaben und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.

Des Weiteren umfassen die sonstigen Informationen weitere für den Geschäftsbericht vorgesehene Bestandteile, die uns nach Erteilung des Bestätigungsvermerks voraussichtlich zur Verfügung gestellt werden, insbesondere:

den Brief des Vorstands an die Aktionäre,

die Mehrjahresübersicht der Geschäftsentwicklung.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten im Hinblick auf die uns bereits zur Verfügung gestellten sonstigen Informationen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 3 i.V. m. Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben;

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt;

holen wir ausreichende, geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile;

beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns;

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Köln, 20. März 2024

EY GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Schlebusch, Wirtschaftsprüfer

Weigel, Wirtschaftsprüfer

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

Geschäftsjahre zum 31. Dezember
(in Millionen €, bis auf Ergebnis je Aktie) Angabe 2023 2022 2021
Umsatzerlöse
Kommerzielle Umsätze 6 3.815,5 17.194,6 18.874,0
Forschungs- und Entwicklungsumsätze 6 3,5 116,0 102,7
Summe Umsatzerlöse 3.819,0 17.310,6 18.976,7
Umsatzkosten 7.1 (599,8) (2.995,0) (2.911,5)
Forschungs- und Entwicklungskosten 7.1 (1.783,1) (1.537,0) (949,2)
Vertriebs- und Marketingkosten 7.1 (62,7) (59,5) (50,4)
Allgemeine Verwaltungskosten (1) 7.1 (495,0) (481,7) (276,8)
Sonstige betriebliche Aufwendungen (1) 7.2 (293,0) (410,0) (103,4)
Sonstige betriebliche Erträge 7.3 105,0 815,3 598,4
Betriebsergebnis 690,4 12.642,7 15.283,8
Finanzerträge 7.4 519,6 330,3 67,7
Finanzaufwendungen 7.5 (23,9) (18,9) (305,1)
Gewinn vor Steuern 1.186,1 12.954,1 15.046,4
Ertragsteuern 8 (255,8) (3.519,7) (4.753,9)
Gewinn der Periode 930,3 9.434,4 10.292,5
Ergebnis je Aktie
Unverwässertes Ergebnis je Aktie 9 3,87 38,78 42,18
Verwässertes Ergebnis je Aktie 9 3,83 37,77 39,63

(1) Anpassungen der Vorjahreszahlen aufgrund einer geänderten funktionalen Zuordnung der allgemeinen Verwaltungskosten sowie der sonstigen betrieblichen Aufwendungen (siehe Anhangangabe 7.2).

Der nachfolgende Anhang ist ein integraler Bestandteil dieses Konzernabschlusses.

Konzern-Gesamtergebnisrechnung

Geschäftsjahre zum 31. Dezember
(in Millionen €) Angabe 2023 2022 2021
Gewinn der Periode 930,3 9.434,4 10.292,5
Sonstiges Ergebnis
Sonstiges Ergebnis nach Steuern, das in Folgeperioden in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden kann
Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe (19,8) 11,2 8,4
Sonstiges Ergebnis, das in Folgeperioden in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden kann, netto (19,8) 11,2 8,4
Sonstiges Ergebnis nach Steuern, das in Folgeperioden nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert wird
Nettogewinn aus Eigenkapitalinstrumenten, die als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet designiert werden 3,7 10,5 -
Gewinn aus der Neubewertung leistungsorientierter Pensionspläne 0,3 0,6 0,3
Sonstiges Ergebnis, das in Folgeperioden nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert wird, netto 4,0 11,1 0,3
Sonstiges Ergebnis der Periode nach Steuern (15,8) 22,3 8,7
Gesamtergebnis der Periode nach Steuern 914,5 9.456,7 10.301,2

Der nachfolgende Anhang ist ein integraler Bestandteil dieses Konzernabschlusses.

Konzern-Bilanz

Aktiva

(in Millionen €) Angabe 31. Dezember 2023 31. Dezember 2022
Langfristige Vermögenswerte
Geschäfts- oder Firmenwert 10 362,5 61,2
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 10 804,1 158,5
Sachanlagen 11 757,2 609,2
Nutzungsrechte 20 214,4 211,9
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 12 1.176,1 80,2
Sonstige nichtfinanzielle Vermögenswerte 14 83,4 6,5
Latente Steueransprüche 8 81,3 229,6
Summe langfristige Vermögenswerte 3.479,0 1.357,1
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte 13 357,7 439,6
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 12 2.155,7 7.145,6
Vertragsvermögenswerte 6 4,9 -
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 12 4.885,3 189,4
Sonstige nichtfinanzielle Vermögenswerte 14 280,9 271,9
Ertragsteueranspruch 8 179,1 0,4
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 12 11.663,7 13.875,1
Summe kurzfristige Vermögenswerte 19.527,3 21.922,0
Bilanzsumme 23.006,3 23.279,1

Passiva

Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 15 248,6 248,6
Kapitalrücklagen 15 1.229,4 1.828,2
Eigene Anteile 15 (10,8) (5,3)
Gewinnrücklagen 19.763,3 18.833,0
Sonstige Rücklagen 16 (984,6) (848,9)
Summe Eigenkapital 20.245,9 20.055,6
Langfristige Schulden
Leasingverbindlichkeiten und Darlehen 12 191,0 176,2
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 12 38,8 6,1
Ertragsteuerverbindlichkeiten 8 - 10,4
Rückstellungen 17 8,8 8,6
Vertragsverbindlichkeiten 6 398,5 48,4
Sonstige nichtfinanzielle Verbindlichkeiten 19 13,1 17,0
Latente Steuerschulden 8 39,7 6,2
Summe langfristige Schulden 689,9 272,9
Kurzfristige Schulden
Leasingverbindlichkeiten und Darlehen 12 28,1 36,0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 12 354,0 204,1
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 12 415,2 785,1
Rückerstattungsverbindlichkeiten 6 - 24,4
Ertragsteuerverbindlichkeiten 8 525,5 595,9
Rückstellungen 17 269,3 367,2
Vertragsverbindlichkeiten 6 353,3 77,1
Sonstige nichtfinanzielle Verbindlichkeiten 19 125,1 860,8
Summe kurzfristige Schulden 2.070,5 2.950,6
Summe Schulden 2.760,4 3.223,5
Bilanzsumme 23.006,3 23.279,1

Der nachfolgende Anhang ist ein integraler Bestandteil dieses Konzernabschlusses.

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Eigenkapital
(in Millionen €) Angabe Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklagen
Stand 1. Januar 2021 246,3 1.514,5
Gewinn der Periode - -
Sonstiges Ergebnis - -
Gesamtergebnis - -
Ausgabe von eigenen Anteilen 15 - 162,6
Transaktionskosten - (2,7)
Anteilsbasierte Vergütung 16 - -
Stand 31. Dezember 2021 246,3 1.674,4
Gewinn der Periode - -
Sonstiges Ergebnis - -
Gesamtergebnis - -
Ausgabe von gezeichnetem Kapital 15 0,5 67,1
Rückzahlung der Wandelanleihe 12 1,8 233,2
Aktienrückkaufprogramm 15 - (979,5)
Transaktionskosten - (0,1)
Dividenden 15 - -
Anteilsbasierte Vergütung 16 - 833,1
Latente Steuern 8 - -
Stand 31. Dezember 2022 248,6 1.828,2
Gewinn der Periode - -
Sonstiges Ergebnis - -
Gesamtergebnis - -
Aktienrückkaufprogramm 15 - (731,6)
Anteilsbasierte Vergütung 16 - 30,2
Laufende und latente Steuern 8 - -
Eigene Aktien, die für den Erwerb von Unternehmenszusammenschlüssen verwendet wurden 5 - 102,6
Stand 31. Dezember 2023 248,6 1.229,4
Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Eigenkapital
(in Millionen €) Eigene Anteile Gewinnrücklagen Sonstige Rücklagen Summe Eigenkapital
Stand 1. Januar 2021 (4,8) (409,6) 25,4 1.371,8
Gewinn der Periode - 10.292,5 - 10.292,5
Sonstiges Ergebnis - - 8,7 8,7
Gesamtergebnis - 10.292,5 8,7 10.301,2
Ausgabe von eigenen Anteilen 1,0 - - 163,6
Transaktionskosten - - - (2,7)
Anteilsbasierte Vergütung - - 59,8 59,8
Stand 31. Dezember 2021 (3,8) 9.882,9 93,9 11.893,7
Gewinn der Periode - 9.434,4 - 9.434,4
Sonstiges Ergebnis - - 22,3 22,3
Gesamtergebnis - 9.434,4 22,3 9.456,7
Ausgabe von gezeichnetem Kapital - - - 67,6
Rückzahlung der Wandelanleihe - - - 235,0
Aktienrückkaufprogramm (6,9) - - (986,4)
Transaktionskosten - - - (0,1)
Dividenden - (484,3) - (484,3)
Anteilsbasierte Vergütung 5,4 - (1.519,8) (681,3)
Latente Steuern - - 554,7 554,7
Stand 31. Dezember 2022 (5,3) 18.833,0 (848,9) 20.055,6
Gewinn der Periode - 930,3 - 930,3
Sonstiges Ergebnis - - (15,8) (15,8)
Gesamtergebnis - 930,3 (15,8) 914,5
Aktienrückkaufprogramm (6,9) - - (738,5)
Anteilsbasierte Vergütung 0,3 - (15,1) 15,4
Laufende und latente Steuern - - (104,8) (104,8)
Eigene Aktien, die für den Erwerb von Unternehmenszusammenschlüssen verwendet wurden 1,1 - - 103,7
Stand 31. Dezember 2023 (10,8) 19.763,3 (984,6) 20.245,9

Konzern-Kapitalflussrechnung

Geschäftsjahre zum 31. Dezember
(in Millionen €) 2023 2022 2021
Betriebliche Tätigkeit
Gewinn der Periode 930,3 9.434,4 10.292,5
Ertragsteuern 255,8 3.519,7 4.753,9
Gewinn vor Steuern 1.186,1 12.954,1 15.046,4
Anpassungen zur Überleitung des Ergebnisses vor Steuern auf die Netto-Cashflows:
Abschreibungen auf Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und Nutzungsrechte 183,4 123,3 75,2
Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütung 51,4 108,6 93,9
Fremdwährungsdifferenzen, netto (298,0) 625,5 (387,5)
Verlust aus dem Abgang von Sachanlagen 3,8 0,6 4,6
Finanzerträge ohne Fremdwährungsdifferenzen (519,6) (265,3) (1,5)
Finanzaufwendungen ohne Fremdwährungsdifferenzen 7,9 18,9 305,2
Veränderungen der Zuwendungen der öffentlichen Hand 2,4 0,3 (89,0)
Sonstige nicht zahlungswirksame Erträge / (Aufwendungen) - - (2,2)
(Nettogewinn) / Nettoverlust aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten derivativen Finanzinstrumenten 175,5 (241,0) 57,3
Veränderungen des Nettoumlaufvermögens:
Abnahme / (Zunahme) der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen Forderungen, Vertragsvermögenswerten und sonstigen Vermögenswerten 5.374,0 4.369,9 (11.808,1)
Abnahme / (Zunahme) der Vorräte 81,9 62,9 (438,4)
Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen Finanzverbindlichkeiten, sonstigen Verbindlichkeiten, Vertragsverbindlichkeiten, Rückerstattungsverbindlichkeiten und Rückstellungen 118,9 85,7 1.516,1
Erhaltene Zinsen 258,2 29,3 1,2
Gezahlte Zinsen (5,4) (21,5) (12,2)
Gezahlte Ertragsteuern (482,9) (4.222,1) (3.457,9)
Auszahlungen für anteilsbasierte Vergütung (766,2) (51,8) (13,4)
Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit 5.371,4 13.577,4 889,7
Investitionstätigkeit
Erwerb von Sachanlagen (249,4) (329,2) (127,5)
Erlöse aus der Veräußerung von Sachanlagen (0,7) 0,6 3,4
Erwerb von immateriellen Vermögenswerten und Nutzungsrechten (455,4) (34,1) (26,5)
Erwerb von Tochterunternehmen und Geschäftsbetrieben abzüglich erworbener Zahlungsmittel (336,9) - (20,8)
Investitionen in sonstige finanzielle Vermögenswerte (7.128,4) (47,8) (19,5)
Erlöse aus der Fälligkeit von sonstigen finanziellen Vermögenswerten 1.216,3 375,2 (375,2)
Cashflows aus der Investitionstätigkeit (6.954,5) (35,3) (566,1)
Finanzierungstätigkeit
Zahlungseingänge aus der Ausgabe von gezeichnetem Kapital abzüglich Transaktionskosten - 110,5 160,9
Zahlungseingänge aus der Aufnahme von Darlehen 0,3 0,8 -
Tilgung von Darlehen (0,1) (18,8) (52,6)
Tilgung von Leasingverbindlichkeiten (40,3) (41,1) (14,1)
Aktienrückkaufprogramm (738,5) (986,4) -
Dividenden - (484,3) -
Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit (778,6) (1.419,3) 94,2
Nettozunahme / (-abnahme) von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten (2.361,7) 12.122,8 417,8
Wechselkursbedingte Änderungen der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (14,5) 60,1 64,7
Andere bewertungsbedingte Änderungen der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 164,8 (0,5) -
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Beginn der Berichtsperiode 13.875,1 1.692,7 1.210,2
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 31. Dezember 2023 11.663,7 13.875,1 1.692,7

Der nachfolgende Anhang ist ein integraler Bestandteil dieses Konzernabschlusses.

Konzernanhang

1. Informationen zum Unternehmen

Die BioNTech SE ist eine in Deutschland gegründete Aktiengesellschaft mit Sitz in Deutschland. Die Aktien der BioNTech SE werden seit dem 10. Oktober 2019 öffentlich als American Depositary Shares (ADS) an der amerikanischen Börse Nasdaq Global Select Market gehandelt. Eingetragener Sitz der Gesellschaft ist Mainz, Deutschland (An der Goldgrube 12, 55131 Mainz). Die BioNTech SE wird im Handelsregister B des Amtsgerichts Mainz unter der Nummer HRB 48720 geführt. Der vorliegende Konzernabschluss wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt, wie sie von der Europäischen Union (EU) übernommen und verpflichtend anzuwenden sind, und stellt die finanzielle Situation und das operative Ergebnis der BioNTech SE und ihrer Tochterunternehmen (zusammen "BioNTech", "Konzern", "wir" oder "uns") dar.

Unser Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wurde am 18. März 2024 vom Vorstand aufgestellt.

2. Rechnungslegungsmethoden

2.1 Grundlagen der Aufstellung des Abschlusses

Allgemein

Der Konzernabschluss wurde unter der Annahme des Grundsatzes der Unternehmensfortführung und in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie von der Europäischen Union übernommen und verpflichtend anzuwenden sind, sowie mit den ergänzenden Anforderungen des deutschen Handelsrechts nach § 315e HGB erstellt.

Wir erstellen und veröffentlichen unseren Konzernabschluss in Euro und runden Zahlen auf Tausend bzw. Millionen Euro. Demzufolge können in einigen Tabellen die Summen einzelner Werte angegeben sein, die nicht der exakten Berechnung der Werte entsprechen, aus denen sie hervorgingen, und Zahlenangaben in den Erläuterungen lassen sich möglicherweise nicht zu den gerundeten arithmetischen Summen addieren. Die vorgenommenen Rundungen können von den in Vorjahren in anderen Größeneinheiten veröffentlichten Rundungen abweichen.

Geschäftssegmente

Entscheidungen in Bezug auf die Geschäftstätigkeit und die Ressourcenzuweisung werden von unserem Vorstand als Hauptentscheidungsträger (Chief Operating Decision Maker, CODM) auf Basis von BioNTech als Ganzes getroffen. Dementsprechend steuern wir BioNTech als ein einziges operatives Segment, das auch das Berichtssegment bildet.

2.2 Konsolidierungsgrundsätze

Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der BioNTech SE und ihrer beherrschten Beteiligungsunternehmen (Tochterunternehmen).

Insbesondere beherrscht der Konzern ein Beteiligungsunternehmen dann und nur dann, wenn er alle nachfolgenden Eigenschaften besitzt:

die Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen (d. h., BioNTech hat aufgrund derzeit bestehender Rechte die Möglichkeit, diejenigen Aktivitäten des Beteiligungsunternehmens zu steuern, die einen wesentlichen Einfluss auf dessen Rendite haben),

eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen und

die Fähigkeit, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen so zu nutzen, dass dadurch die Rendite des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird.

Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass der Besitz einer Mehrheit der Stimmrechte zur Beherrschung führt.

Ergeben sich aus Sachverhalten und Umständen Hinweise, dass sich bei einem Beteiligungsunternehmen eines oder mehrere der drei Beherrschungselemente verändert haben, erfolgt eine erneute Prüfung des Beherrschungsverhältnisses. Die Konsolidierung eines Tochterunternehmens beginnt an dem Tag, an dem BioNTech die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt. Sie endet, wenn der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen verliert.

Das Periodenergebnis und jeder Bestandteil des sonstigen Ergebnisses der Periode werden Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens und den nicht beherrschenden Anteilen zugerechnet, selbst wenn dies zu einem negativen Saldo der nicht beherrschenden Anteile führt. Bei Bedarf werden Anpassungen an den Abschlüssen von Tochterunternehmen vorgenommen, um deren Rechnungslegungsmethoden denen des Konzerns anzugleichen. Alle konzerninternen Vermögenswerte und Schulden, Eigenkapital, Erträge und Aufwendungen sowie Cashflows aus Geschäftsvorfällen, die zwischen Konzernunternehmen stattfinden, werden bei der Konsolidierung eliminiert.

Eine Veränderung der Beteiligungshöhe an einem Tochterunternehmen ohne Verlust der Beherrschung wird als Eigenkapitaltransaktion bilanziert.

Verliert der Konzern die Beherrschung über ein Tochterunternehmen, so erfolgt eine Ausbuchung der damit verbundenen Vermögenswerte (einschließlich Geschäfts- oder Firmenwert), Schulden, nicht beherrschenden Anteile und sonstigen Eigenkapitalbestandteile. Jeder daraus entstehende Gewinn oder Verlust wird in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Jede noch bestehende Beteiligung wird zum beizulegenden Zeitwert erfasst.

2.3 Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden

2.3.1 Währungsumrechnung

Unser Konzernabschluss wird in Euro, unserer funktionalen Währung, aufgestellt. Für jedes Unternehmen legt der Konzern die funktionale Währung fest. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet. Wir wenden die direkte Konsolidierungsmethode an; bei Veräußerung eines ausländischen Geschäftsbetriebs entspricht der in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umgegliederte Gewinn oder Verlust dem Betrag, der sich aus der Anwendung dieser Methode ergibt.

Fremdwährungstransaktionen und Salden

Fremdwährungstransaktionen werden von den Konzernunternehmen zu dem Zeitpunkt, zu dem der Geschäftsvorfall erstmals ansetzbar ist, mit dem jeweils gültigen Kassakurs in die funktionale Währung umgerechnet.

Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zum Stichtagskassakurs in die funktionale Währung umgerechnet.

Nichtmonetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet.

Zur Bestimmung des Wechselkurses, der bei der erstmaligen Erfassung des zugehörigen Vermögenswerts, Aufwands oder Ertrags (oder eines Teils davon) bei der Ausbuchung eines nichtmonetären Vermögenswerts oder einer nichtmonetären Schuld aus im Voraus gezahlten Gegenleistungen angewandt wird, entspricht der Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls dem Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung des nichtmonetären Vermögenswerts oder der nichtmonetären Schuld aus der Vorauszahlung. Wenn es im Voraus mehrere Ein- oder Auszahlungen gibt, bestimmt der Konzern den Transaktionszeitpunkt für jede Ein- oder Auszahlung einer im Voraus gezahlten Gegenleistung.

Währungsdifferenzen

Effekte aus der Währungsumrechnung im Rahmen der Geschäftstätigkeit umfassen Währungsdifferenzen aus Posten der betrieblichen Tätigkeit wie beispielsweise Forderungen bzw. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen; solche Währungsdifferenzen werden kumulativ als sonstige betriebliche Erträge oder sonstige betriebliche Aufwendungen ausgewiesen. Effekte aus der Währungsumrechnung in Form von Währungsdifferenzen aus Posten der Finanzierungstätigkeit wie beispielsweise Darlehen sowie Währungsdifferenzen bei Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten werden hingegen kumuliert in den Finanzerträgen bzw. Finanzaufwendungen erfasst.

Währungsumrechnung bei der Konsolidierung

Die Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Geschäftsbetriebe werden im Rahmen der Konsolidierung zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Die Umrechnung von Erträgen und Aufwendungen erfolgt zu dem am Tag der jeweiligen Transaktion geltenden Wechselkurs.

Die im Rahmen der Konsolidierung hieraus resultierenden Währungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Der für einen ausländischen Geschäftsbetrieb im sonstigen Ergebnis erfasste Betrag wird bei der Veräußerung dieses ausländischen Geschäftsbetriebs in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.

Jeglicher im Zusammenhang mit dem Erwerb eines ausländischen Geschäftsbetriebs entstehende Geschäfts- oder Firmenwert und sämtliche am beizulegenden Zeitwert ausgerichteten Anpassungen der Buchwerte der Vermögenswerte und Schulden, die aus dem Erwerb dieses ausländischen Geschäftsbetriebs resultieren, werden als Vermögenswerte und Schulden des ausländischen Geschäftsbetriebs behandelt und zum Stichtagskassakurs umgerechnet.

2.3.2 Klassifizierung in kurz- und langfristig

Vermögenswerte und Schulden sind in der Konzern-Bilanz in kurz- und langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden gegliedert.

Ein Vermögenswert ist als kurzfristig einzustufen, wenn (i) die Realisierung des Vermögenswerts innerhalb des normalen Geschäftszyklus erwartet wird oder der Vermögenswert zum Verkauf oder Verbrauch innerhalb dieses Zeitraums gehalten wird, (ii) der Vermögenswert primär für Handelszwecke gehalten wird, (iii) die Realisierung des Vermögenswerts innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erwartet wird oder (iv) es sich um Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente handelt, es sei denn, der Tausch oder die Nutzung des Vermögenswerts zur Erfüllung einer Verpflichtung ist für einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag eingeschränkt. Alle anderen Vermögenswerte werden als langfristig eingestuft.

Eine Schuld ist als kurzfristig einzustufen, wenn (i) die Erfüllung der Schuld innerhalb des normalen Geschäftszyklus erwartet wird, (ii) die Schuld primär für Handelszwecke gehalten wird, (iii) die Erfüllung der Schuld innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erwartet wird oder (iv) das Unternehmen kein uneingeschränktes Recht zur Verschiebung der Erfüllung der Schuld um mindestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag hat. Ist die Schuld mit Bedingungen verbunden, nach denen diese aufgrund einer Option der Gegenpartei durch die Ausgabe von Eigenkapitalinstrumenten erfüllt werden kann, so beeinflusst dies ihre Einstufung nicht. Alle anderen Schulden werden als langfristig eingestuft.

Latente Steueransprüche und -schulden werden als langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden eingestuft.

2.3.3 Erlöse aus Verträgen mit Kunden

Umsatzerlöse

Identifizierung eines Vertrags

Wir erzielen unsere Umsätze aus Kollaborations- und Lizenzvereinbarungen, die mehrere Elemente enthalten, darunter Lizenzen zur Nutzung, Erforschung, Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von Produktkandidaten und Produkten, Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen sowie Verpflichtungen zur Entwicklung und Herstellung von präklinischem und klinischem Material und Produkten. Wir haben festgestellt, dass diese Kollaborations- und Lizenzvereinbarungen die Kriterien für eine Klassifizierung als Verträge mit Kunden erfüllen. Ein Vertrag ist eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Parteien, die durchsetzbare Rechte und Pflichten begründet.

Identifizierung von Leistungsverpflichtungen

Die Verträge mit unseren Kunden beinhalten häufig Bündel von Lizenzen, Gütern und Dienstleistungen. Wenn die Gewährung einer Lizenz mit der Lieferung von Gütern und/oder der Erbringung von Dienstleistungen gebündelt ist, wird geprüft, ob diese Vereinbarungen mehr als eine Leistungsverpflichtung umfassen. Eine Leistungsverpflichtung wird nur dann als Lizenzgewährung bilanziert, wenn die Lizenzgewährung die einzige oder die überwiegende Zusage der Leistungsverpflichtung ist.

Bestimmung des Transaktionspreises

Bei der Bestimmung der erwarteten Gegenleistung üben wir Ermessen aus. Enthält eine vertragliche Gegenleistung eine variable Komponente, schätzen wir die Höhe der Gegenleistung, die uns im Austausch für die Übertragung der Güter auf den Kunden zusteht. Bei Vertragsbeginn wird die variable Gegenleistung auf der Grundlage des wahrscheinlichsten Betrags der Gegenleistung, der aus der Transaktion erwartet wird, geschätzt und so lange begrenzt, bis es hoch wahrscheinlich ist, dass es nicht zu einer wesentlichen Umkehrung der kumulierten Umsatzerlöse kommt, wenn die damit verbundene Unsicherheit in Bezug auf die variable Gegenleistung nachträglich beseitigt wird. Die geschätzten Erlöse werden zu jedem Abschlussstichtag neu berechnet, um die aktuellen Fakten und Umstände zu berücksichtigen.

Aufteilung des Transaktionspreises

Enthält ein Vertrag mit einem Kunden mehr als eine Leistungsverpflichtung, wird der Transaktionspreis auf der Grundlage der relativen Einzelveräußerungspreise auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen aufgeteilt. Die Bestimmung der Einzelveräußerungspreise erfolgt in der nachfolgend beschriebenen Reihenfolge:

Sofern die Einzelveräußerungspreise für angebotene Lizenzen, Güter oder Dienstleistungen unter den Kunden beobachtbar und hinreichend konsistent sind, nehmen wir die Schätzungen unserer Einzelveräußerungspreise auf der Grundlage unserer jeweiligen Preishistorie vor. Aufgrund der begrenzten Anzahl von Kunden und unserer noch jungen Unternehmensgeschichte kommt dieser Ansatz jedoch nur selten zur Anwendung.

Sofern die Veräußerungspreise für ein Angebot nicht direkt beobachtbar oder unter den Kunden in hohem Maße variabel sind, wenden wir den Expected-cost-plus-a-margin-Ansatz an.

Bei Angeboten, deren Preise in hohem Maße variabel sind und bei denen die direkten Kosten nicht hinreichend identifizierbar sind, um eine Schätzung auf Basis des Expected-cost-plus-a-margin-Ansatzes vorzunehmen, teilen wir den Transaktionspreis anhand des Residualwertansatzes auf.

Bei der Schätzung der Einzelveräußerungspreise ist Ermessensausübung erforderlich.

Erlöserfassung

Für jede einzelne Leistungsverpflichtung wird beurteilt, ob die Verfügungsgewalt entweder zu einem Zeitpunkt oder im Zeitablauf übertragen wird. Bei Leistungsverpflichtungen, die über einen bestimmten Zeitraum erfüllt werden, wird der Umsatz auf der Grundlage eines Fortschrittsmaßes erfasst, das die Leistung bei der Übertragung der Verfügungsgewalt auf den Kunden abbildet. Im Rahmen der Lizenzvereinbarungen gewähren wir dem Lizenznehmer Forschungs- und Entwicklungslizenzen, die das Recht darstellen, auf unser geistiges Eigentum zuzugreifen, wie es während des Lizenzzeitraums besteht (da unser geistiges Eigentum noch Gegenstand weiterer Forschung ist). Daher wird die Zusage, eine Lizenz zu gewähren, als eine Leistungsverpflichtung bilanziert, die über einen bestimmten Zeitraum erfüllt wird, da dem Kunden der Nutzen aus der Leistung zufließt, während er diesen gleichzeitig verbraucht.

Umsatzerlöse, die auf dem Bruttogewinn der Kollaborationspartner basieren, der im Rahmen der jeweiligen Kollaborationsvereinbarungen geteilt wird, werden auf Basis der Ausnahme für die Realisierung von umsatz- oder nutzungsabhängigen Lizenzgebühren erfasst, d. h. dann, wenn die zugrunde liegenden Produktverkäufe und somit die Erfüllung der Leistungsverpflichtung erfolgen. Wie in Anhangangabe 3 näher beschrieben, treffen wir bei der Bilanzierung von Kollaborationsvereinbarungen in bestimmtem Umfang Ermessensentscheidungen.

Umsatzerlöse aus Vereinbarungen, an denen zwei oder mehr Partner beteiligt sind, die zur Bereitstellung eines bestimmten Gutes oder einer bestimmten Dienstleistung für einen Kunden beitragen, werden im Hinblick auf Prinzipal-Agenten-Beziehungen analysiert, um die angemessene Behandlung der Transaktionen zwischen uns und dem Kollaborationspartner sowie der Transaktionen zwischen uns und anderen Dritten zu bestimmen. Die Klassifizierung von Transaktionen im Rahmen solcher Vereinbarungen wird auf der Grundlage der Art und der Bedingungen der Vereinbarung sowie der Art der Geschäftstätigkeit der Beteiligten bestimmt. Jegliche Gegenleistung, die sich auf Aktivitäten bezieht, bei denen wir als Prinzipal agieren und die Verfügungsgewalt über das Gut oder die Dienstleistung haben, bevor diese an den Kunden übertragen werden, wird als Bruttoumsatzerlös bilanziert. Jegliche Gegenleistung im Zusammenhang mit Aktivitäten, bei denen wir als Vermittler (Agent) auftreten, wird als Nettoumsatz ausgewiesen.

Erlöse aus dem Verkauf von pharmazeutischen und medizinischen Produkten (z. B. Verkäufe von COVID-19-Impfstoff und andere Verkäufe von Peptiden und retroviralen Vektoren für die klinische Versorgung) werden erfasst, wenn wir die Verfügungsgewalt über das Produkt an den Kunden übertragen. Die Verfügungsgewalt über das Produkt geht in der Regel über, wenn der Kunde den physischen Besitz erlangt und wir keine wesentlichen Eigentumsrisiken oder zukünftigen Verpflichtungen in Bezug auf das Produkt zurückbehalten haben. In der Regel sind Zahlungen von Kunden innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Im Hinblick auf unsere Kollaboration mit der Pfizer Inc. ("Pfizer") besteht jedoch eine beträchtliche Zeitspanne zwischen der Erlöserfassung und dem Zahlungseingang. Die vertragliche Abrechnung des Bruttogewinnanteils weist einen zeitlichen Versatz von mehr als einem Kalenderquartal auf. Da das für Tochterunternehmen von Pfizer außerhalb der Vereinigten Staaten geltende Geschäftsquartal von unserem abweicht, ergibt sich eine zusätzliche Verzögerung zwischen der Erfassung von Umsatzerlösen und dem Zahlungseingang.

Bei bestimmten Verträgen kann es sein, dass das Endprodukt im Rahmen einer Bill-and-hold-Vereinbarung vorübergehend an unserem Standort gelagert wird. Umsatzerlöse aus Bill-and-hold-Vereinbarungen werden erfasst, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über das Produkt erlangt und alle folgenden Kriterien erfüllt sind: (i) die Vereinbarung ist substanziell; (ii) das Produkt wird für sich genommen als dem Kunden gehörend identifiziert; (iii) das Produkt ist für die physische Übertragung auf den Kunden bereit; und (iv) wir haben nicht die Möglichkeit, das Produkt selbst zu nutzen oder es an einen anderen Kunden weiterzuleiten. Bei der Bestimmung, wann der Kunde die Verfügungsgewalt über das Produkt erlangt, berücksichtigen wir bestimmte Indikatoren. Dazu zählen, ob das Eigentum sowie die mit dem Eigentum verbundenen signifikanten Risiken und Chancen auf den Kunden übertragen wurden und ob der Kunde das Produkt abgenommen hat.

Vertragssalden

Vertragsvermögenswerte

Ein Vertragsvermögenswert ist der Anspruch auf den Erhalt einer Gegenleistung im Austausch für Güter oder Dienstleistungen, die auf einen Kunden übertragen wurden. Wenn wir Güter oder Dienstleistungen auf einen Kunden übertragen, bevor der Kunde die entsprechende Gegenleistung entrichtet oder bevor die Zahlung fällig wird, wird ein Vertragsvermögenswert für den bedingten Anspruch auf Gegenleistung erfasst.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Eine Forderung stellt unseren unbedingten Anspruch auf Gegenleistung dar (d. h., die Fälligkeit tritt automatisch durch Zeitablauf ein).

Vertragsverbindlichkeiten

Eine Vertragsverbindlichkeit ist die Verpflichtung, Güter oder Dienstleistungen auf einen Kunden zu übertragen, für die wir vom Kunden eine Gegenleistung erhalten haben (bzw. noch erhalten werden). Zahlt ein Kunde eine Gegenleistung, bevor wir Güter oder Dienstleistungen auf ihn übertragen, wird eine Vertragsverbindlichkeit erfasst, wenn die Zahlung geleistet oder fällig gestellt wird (je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt). Vertragsverbindlichkeiten werden als Erlöse erfasst, sobald wir unsere Leistungsverpflichtungen aus dem Vertrag erfüllen.

Rückerstattungsverbindlichkeiten

Eine Rückerstattungsverbindlichkeit ist eine Gegenleistung, die wir zwar erhalten haben, die jedoch dem Kunden in der Zukunft rückerstattet werden muss, da es sich hierbei um einen Betrag handelt, auf den wir keinen vertraglichen Anspruch haben. Eine Rückerstattungsverbindlichkeit wird mit dem Betrag der erhaltenen (oder noch zu erhaltenden) Gegenleistung bewertet, auf die wir voraussichtlich keinen Anspruch haben (d. h. Beträge, die nicht im Transaktionspreis enthalten sind). Wir korrigieren unsere Schätzungen der Rückerstattungsverbindlichkeiten (und der entsprechenden Änderungen des Transaktionspreises) jeweils am Ende einer Berichtsperiode.

2.3.4 Forschungs- und Entwicklungskosten

Forschungs- und Entwicklungskosten werden als Aufwand in der Periode erfasst, in der sie anfallen. In Bezug auf interne Projekte sind wir der Ansicht, dass die behördliche Zulassung und andere Unwägbarkeiten, die mit der Entwicklung neuer Produkte verbunden sind, die Aktivierung interner Entwicklungskosten als immateriellen Vermögenswert ausschließen, bis eine behördliche Marktzulassung vorliegt. Zahlungen an Dritte, wie z. B. an Auftragsforschungs- und -entwicklungsinstitute als Entgelt für untervergebene Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie kein geistiges Eigentum übertragen, werden in der Periode, in der sie anfallen, als interne Forschungs- und Entwicklungskosten erfasst. Solche Zahlungen werden nur dann aktiviert, wenn sie die Kriterien für den Ansatz eines selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerts erfüllen, was in der Regel der Fall ist, wenn die Marktzulassung von einer Aufsichtsbehörde erteilt wurde. Wir haben Verträge abgeschlossen, in deren Rahmen Dritte uns Lizenzen gewähren, auch bekannt als Einlizenzierungsvereinbarungen. Führt die Einlizenzierung zu einer Gegenleistung für den Erwerb von geistigem Eigentum, das der Definition eines identifizierbaren Vermögenswerts entspricht, wird dies als immaterieller Vermögenswert aktiviert, es sei denn, das betreffende geistige Eigentum wird hauptsächlich im Rahmen unserer allgemeinen laufenden Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten genutzt, ohne dass die Absicht besteht, das betreffende Produkt entsprechend zu vermarkten. Umfasst die Transaktion auch vom Lizenzgeber zu erbringende Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen, wird der auf diese Leistungen entfallende Anteil der Gegenleistung entsprechend der Leistungserbringung in den Forschungs- und Entwicklungskosten erfasst. Umsatzabhängige Meilenstein- oder Lizenzzahlungen, die im Rahmen von Lizenzvereinbarungen nach dem Zulassungsdatum des jeweiligen pharmazeutischen Produkts anfallen, werden als Aufwand in der Periode in den Umsatzkosten erfasst, in der sie anfallen.

Nachträgliche interne Forschungs- und Entwicklungskosten im Zusammenhang mit Rechten an geistigem Eigentum werden als Aufwand erfasst, da die technische Realisierbarkeit der internen Forschungs- und Entwicklungstätigkeit erst mit der Erlangung der Marktzulassung für ein entsprechendes Produkt von einer Aufsichtsbehörde in einem wichtigen Markt nachgewiesen werden kann.

Vor dem zweiten Quartal 2023 hatten wir festgestellt, dass die vor der erfolgreichen behördlichen Zulassung produzierten Vorräte die Kriterien für eine Aktivierung als Vermögenswert nicht erfüllten, und dementsprechend die Kosten für Vorräte vor der Markteinführung als Forschungs- und Entwicklungskosten erfasst. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre und der Entwicklungen seit der ersten Notfall- bzw. vorübergehenden Zulassung unseres COVID-19-Impfstoffs hat sich unsere Einschätzung hinsichtlich des Potenzials, einen wirtschaftlichen Nutzen zu erzielen, geändert. Seit dem zweiten Quartal 2023 erfüllen die vor der Markteinführung stehenden Produkte der Comirnaty-Produktfamilie mit ihrem Potenzial, einen wirtschaftlichen Nutzen zu erzielen, die Kriterien für einen Ansatz als Vermögenswert nach dem IFRS-Rahmenkonzept. Zu jedem Abschlussstichtag werden die entsprechenden Vorräte mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Da die Erzielung eines wirtschaftlichen Nutzens jedoch bis zur Erlangung der behördlichen Zulassung nicht wahrscheinlich ist, setzen wir den Nettoveräußerungswert mit null an, da dies der wahrscheinliche Betrag ist, der bis zur Erlangung der Zulassung aus dem Verkauf zu erwarten ist. Die Wertminderung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung als Forschungs- und Entwicklungskosten erfasst. Wenn die behördliche Zulassung für einen Produktkandidaten erlangt wird, wird die entsprechende Wertminderung durch eine Wertaufholung rückgängig gemacht, die die Höhe der ursprünglichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten jedoch nicht überschreitet. Im Rahmen der Folgebewertung werden die Vorräte als Umsatzkosten erfasst. Diese Neubeurteilung wurde als Schätzungsänderung behandelt und ihre Auswirkungen auf die Vorräte, Umsatzkosten und Forschungs- und Entwicklungskosten der laufenden Periode werden in Anhangangabe 7.1 erläutert.

2.3.5 Zuwendungen der öffentlichen Hand

Zuwendungen der öffentlichen Hand und ähnliche Zuwendungen werden gemäß IAS 20 erfasst, wenn hinreichende Sicherheit besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und dass das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Aufwandsbezogene Zuwendungen werden planmäßig als sonstige betriebliche Erträge über den Zeitraum erfasst, über den die entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, verbucht werden. Bezieht sich die Zuwendung auf einen Vermögenswert, wird sie als passiver Abgrenzungsposten in der Konzern-Bilanz erfasst. Die sonstigen betrieblichen Erträge werden anschließend in unserer Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung über die Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswerts erfasst.

2.3.6 Steuern

Tatsächliche Ertragsteuern

Die tatsächlichen Steueransprüche und Steuerschulden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag in den Ländern, in denen der Konzern tätig ist und zu versteuerndes Einkommen erzielt, gelten oder in Kürze gelten werden.

Darüber hinaus beinhalten die für die Periode dargestellten tatsächlichen Ertragsteuern Anpassungen für unsichere Steuerzahlungen oder Steuererstattungen für noch nicht durch die Steuerbehörden endgültig veranlagte Zeiträume, ohne Zinsaufwendungen und Strafen für zu wenig gezahlte Steuern. Für den Fall, dass die Akzeptanz der in der Steuererklärung enthaltenen Beträge durch die Steuerbehörden als unwahrscheinlich angesehen wird (unsichere Steuerpositionen), wird eine Rückstellung für Ertragsteuern gebildet.

Das Management beurteilt regelmäßig einzelne Steuersachverhalte dahingehend, ob in Anbetracht geltender steuerlicher Vorschriften ein Interpretationsspielraum vorhanden ist. Bei Bedarf werden Steuerrückstellungen angesetzt.

Latente Steuern

Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der sogenannten Verbindlichkeiten-Methode auf bestehende temporäre Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der IFRS-Bilanz und dem Steuerbilanzwert zum Abschlussstichtag.

Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst, mit Ausnahme von:

latenten Steuerschulden aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts oder eines Vermögenswerts oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, und

latenten Steuerschulden aus zu versteuernden temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, wenn der zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit nicht umkehren werden.

Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Differenzen, noch nicht genutzten steuerlichen Verluste und nicht genutzten Steuergutschriften in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuerndes Ergebnis verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verluste und Steuergutschriften verwendet werden können, mit Ausnahme von:

latenten Steueransprüchen aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall entstehen, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, und

latenten Steueransprüchen aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, wenn es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit nicht umkehren werden oder kein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die temporären Differenzen verwendet werden können.

Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, die in der Periode, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, voraussichtlich Gültigkeit erlangen werden. Dabei werden die Steuersätze (und Steuergesetze) zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag gelten oder in Kürze gelten werden.

Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht.

Ansatz von Steuern

Tatsächliche Ertragsteuern und latente Steuern werden entsprechend den ihnen zugrunde liegenden Geschäftsvorfällen entweder in der Gewinn- und Verlustrechnung, im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst.

Tatsächliche Steuererstattungsansprüche und tatsächliche Steuerschulden werden nur dann saldiert, wenn wir ein einklagbares Recht zur Aufrechnung der erfassten Beträge haben und beabsichtigen, entweder den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Realisierung des betreffenden Anspruchs die Verpflichtung abzulösen. Latente Steueransprüche und -schulden werden nur dann saldiert, wenn wir ein einklagbares Recht zur Aufrechnung tatsächlicher Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden haben und sich die latenten Steueransprüche und -schulden auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde entweder (i) für dasselbe Steuersubjekt oder (ii) für unterschiedliche Steuersubjekte erhoben werden, die beabsichtigen, in jeder künftigen Periode, in der die Ablösung oder Realisierung erheblicher Beträge an latenten Steuerschulden bzw. -ansprüchen zu erwarten ist, entweder den Ausgleich der tatsächlichen Steuerschulden und Erstattungsansprüche auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Realisierung der Ansprüche die Verpflichtungen abzulösen.

Umsatzsteuer

Aufwendungen und Vermögenswerte werden nach Abzug der Umsatzsteuer erfasst, außer wenn die beim Kauf von Vermögenswerten oder bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen angefallene Umsatzsteuer nicht von der Steuerbehörde zurückgefordert werden kann.

Der Umsatzsteuerbetrag, der von der Steuerbehörde zu erstatten oder an diese abzuführen ist, wird in der Konzern-Bilanz unter den Forderungen bzw. Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Künftige Steuergesetzgebung

Basierend auf dem Base Erosion and Profit Shifting Projekt (BEPS) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zur Bekämpfung der Steuervermeidung hat das OECD/G20 Inclusive Framework (ein Verbund von rund 140 Ländern) entschieden, einen globalen Mindeststeuersatz für große multinationale Konzerne einzuführen (sogenannte Säule 2). Die Global-Anti-Base-Erosion (GloBE)-Regeln sollen sicherstellen, dass große multinationale Konzerne in allen Ländern, in denen sie tätig sind, eine Mindeststeuer auf ihre Einkünfte zahlen. Im Dezember 2021 veröffentlichte die OECD die sogenannten OECD-Mustervorschriften, die als Vorlage für die Umsetzung in nationales Recht dienen und im März 2022 durch Leitlinien und Kommentare der OECD ergänzt wurden. Im Dezember 2022 verabschiedete die EU auf dieser Grundlage eine Richtlinie (EU 2022/2523), die die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, die Mustervorschriften in nationales Recht zu übernehmen. Falls der effektive Steuersatz in einem Land unter dem Mindeststeuersatz von 15% liegt, kann der Konzern der sogenannten Ergänzungssteuer oder einer sogenannten anerkannten nationalen Mindest-Ergänzungssteuer unterworfen sein.

Mehrere Länder, in denen der Konzern tätig ist, haben die OECD-Mustervorschriften in nationales Recht übernommen und in Kraft gesetzt. Zudem verfolgt der Konzern die Entwicklung des Gesetzgebungsverfahrens in jedem Land, in dem er tätig ist, aufmerksam. Zum Abschlussstichtag waren die Vorschriften der BEPS-Säule 2 bereits durch das Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (MinBestRL-UmsG) in deutsches Recht umgesetzt worden. In Deutschland ist das Gesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen (MinStG) für Geschäftsjahre, die nach dem 30. Dezember 2023 beginnen, anzuwenden. Nachdem die OECD-Mustervorschriften in Deutschland in Kraft getreten sind, ist der Konzern verpflichtet, beginnend ab dem Geschäftsjahr 2024 für alle Konzernunternehmen eine Ergänzungssteuer-Erklärung abzugeben. Der Konzern unterliegt diesen Vorschriften. Der Konzern hat zum Abschlussstichtag eine Analyse durchgeführt, um die grundlegenden Auswirkungen und die Länder zu bestimmen, in denen sich mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit einer Ergänzungssteuer im Rahmen der Säule 2 für den Konzern ergeben.

Bei dieser Analyse wurden keine Länder identifiziert, in denen sich für den Konzern wesentliche Auswirkungen aufgrund einer Ergänzungssteuer im Rahmen der Säule 2 ergäben. Folglich hätte sich der durchschnittliche effektive Konzernsteuersatz nicht verändert, wenn die Säule-2-Gesetzgebung am Abschlussstichtag bereits in Kraft gewesen wäre. BioNTech wendet die Ausnahmeregelung des IAS 12 an, wonach keine latenten Steueransprüche oder -schulden im Zusammenhang mit Ertragsteuern, auf die die Säule-2-Vorschriften der OECD anzuwenden sind, erfasst und keine Angaben gemacht werden.

2.3.7 Unternehmenszusammenschlüsse und Geschäfts- oder Firmenwert

Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistung, die mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt bewertet wird, und der nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen.

Der Geschäfts- oder Firmenwert wird bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der Summe aus der übertragenen Gegenleistung, dem Betrag der nicht beherrschenden Anteile und der früher gehaltenen Anteile über die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden des Konzerns bemessen.

Kosten im Zusammenhang mit der Durchführung von Unternehmenszusammenschlüssen werden zum Zeitpunkt ihres Entstehens erfasst und als allgemeine Verwaltungskosten klassifiziert.

Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert mindestens einmal jährlich oder dann, wenn Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen, einem Wertminderungstest unterzogen. Siehe auch Anhangangabe 2.3.10. Zum Zweck des Wertminderungstests wird der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, die den Erwartungen zufolge vom Unternehmenszusammenschluss profitieren werden. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des erworbenen Unternehmens diesen Einheiten zugeordnet werden.

Wenn ein Geschäfts- oder Firmenwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) zugeordnet wurde und ein Geschäftsbereich dieser Einheit veräußert wird, wird der dem veräußerten Geschäftsbereich zuzurechnende Geschäfts- oder Firmenwert als Bestandteil des Buchwerts des Geschäftsbereichs bei der Ermittlung des Ergebnisses aus der Veräußerung dieses Geschäftsbereichs berücksichtigt. Der Wert des veräußerten Anteils des Geschäfts- oder Firmenwerts wird auf der Grundlage der relativen Werte des veräußerten Geschäftsbereichs und des verbleibenden Teils der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ermittelt.

2.3.8 Immaterielle Vermögenswerte

Immaterielle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden, werden bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Anschaffungskosten von im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerten entsprechen ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Die immateriellen Vermögenswerte werden in den Folgeperioden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen, falls vorhanden, angesetzt.

Der Anteil der Gegenleistung, den wir im Rahmen von Einlizenzierungsvereinbarungen für den Erwerb von geistigem Eigentum zahlen, wird als immaterieller Vermögenswert erfasst. Umfasst die Einlizenzierung Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen, wird der auf diese Leistungen entfallende Anteil der Gegenleistung abgegrenzt und entsprechend der Inanspruchnahme dieser Leistungen in den Forschungs- und Entwicklungskosten erfasst. Vom Erreichen bestimmter Meilensteine abhängige Zahlungen im Rahmen des Erwerbs von immateriellen Vermögenswerten, mit Ausnahme von im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerten, werden als nachträgliche Anschaffungskosten des immateriellen Vermögenswerts und als finanzielle Verbindlichkeit erfasst, sobald der Meilenstein erreicht ist.

Es wird zwischen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter und unbegrenzter Nutzungsdauer unterschieden.

Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden linear über die Nutzungsdauer abgeschrieben und auf eine mögliche Wertminderung überprüft, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Die Abschreibungsdauer und die Abschreibungsmethode werden bei immateriellen Vermögenswerten mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende jeder Berichtsperiode überprüft. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung unter der Aufwandskategorie erfasst, die der Funktion des immateriellen Vermögenswerts im Konzern entspricht.

Die auf die immateriellen Vermögenswerte des Konzerns angewandten Nutzungsdauern stellen sich zusammengefasst wie folgt dar:

Immaterielle Vermögenswerte Nutzungsdauer (Jahre)
Gewerbliche Schutzrechte 8 bis 20
Lizenzen 3 bis 20
Software 3 bis 8

Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbegrenzter Nutzungsdauer wird mindestens einmal jährlich oder bei einem Anhaltspunkt für eine Wertminderung entweder für den einzelnen Vermögenswert oder auf der Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit einen Wertminderungstest durchgeführt (nähere Erläuterungen dazu siehe Anhangangabe 2.3.10). Bei noch nicht nutzungsbereiten immateriellen Vermögenswerten kann der Zeitpunkt, ab dem ein aktivierter Vermögenswert voraussichtlich einen wirtschaftlichen Nutzen für den Konzern erzeugen wird, nicht bestimmt werden. Diese Vermögenswerte werden nicht planmäßig abgeschrieben und daher als Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer eingestuft. Die noch nicht nutzungsbereiten immateriellen Vermögenswerte werden jährlich oder bei Vorliegen von Anhaltspunkten für eine mögliche Wertminderung einzeln auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbegrenzter Nutzungsdauer wird einmal jährlich überprüft, ob die Einschätzung der unbegrenzten Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Änderung von einer unbegrenzten zu einer begrenzten Nutzungsdauer prospektiv vorgenommen.

Wir haben geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte als noch nicht nutzungsbereite immaterielle Vermögenswerte klassifiziert. Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte werden jährlich auf ihre Werthaltigkeit überprüft.

Ein immaterieller Vermögenswert wird entweder bei Abgang (d. h. zu dem Zeitpunkt, zu dem der Empfänger die Verfügungsgewalt erlangt) ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des angesetzten Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung immaterieller Vermögenswerte werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Siehe Anhangangabe 2.3.4 für weitere Einzelheiten im Zusammenhang mit unserer Bilanzierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerten.

2.3.9 Sachanlagen

Anlagen im Bau werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten beinhalten die Kosten für den Ersatz eines Teils einer Sachanlage, sofern die Ansatzkriterien erfüllt sind. Alle anderen Wartungs- und Instandhaltungskosten werden sofort erfolgswirksam erfasst, wenn sie anfallen.

Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern der Vermögenswerte zugrunde:

Sachanlagen Nutzungsdauer (Jahre)
Gebäude 10 bis 33
Technische Anlagen und Maschinen 7 bis 18

Betriebs- und Geschäftsausstattungen haben eine Nutzungsdauer von 1 bis 10 Jahren und werden wegen Unwesentlichkeit im Posten Technische Anlagen und Maschinen ausgewiesen.

Sachanlagen werden entweder bei Abgang (d. h. zu dem Zeitpunkt, zu dem der Empfänger die Verfügungsgewalt erlangt) ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des angesetzten Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus der Ausbuchung des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in der der Vermögenswert ausgebucht wird.

Die Restwerte, wirtschaftlichen Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden der Sachanlagen werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und bei Bedarf prospektiv angepasst.

2.3.10 Wertminderung von nichtfinanziellen Vermögenswerten

Wir ermitteln an jedem Abschlussstichtag, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein nichtfinanzieller Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird mindestens einmal jährlich auf Wertminderung überprüft. Die Wertminderung wird durch die Ermittlung des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (oder der Gruppe von ZGE) bestimmt, der der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wurde. Wenn Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen oder der jährliche Wertminderungstest durchgeführt wird, nehmen wir eine Schätzung des erzielbaren Betrags des jeweiligen Vermögenswerts oder der ZGE vor. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts oder einer ZGE ist der höhere der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Falls der Vermögenswert keine unabhängigen Mittelzuflüsse erzeugt, wird der Wertminderungstest für die kleinste Gruppe von Vermögenswerten durchgeführt, die Mittelzuflüsse generieren, die weitestgehend unabhängig von anderen Vermögenswerten (ZGE) sind. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit den jeweils erzielbaren Betrag, so sind der Vermögenswert oder die langfristigen Vermögenswerte der ZGE wertgemindert und werden auf ihren erzielbaren Betrag abgeschrieben.

Wertminderungsaufwendungen werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung in den Aufwandskategorien erfasst, die der Funktion des wertgeminderten Vermögenswerts im Konzern entsprechen.

Die Überprüfung von immateriellen Vermögenswerten mit unbegrenzter Nutzungsdauer auf Wertminderung erfolgt mindestens einmal jährlich. Sie wird auf der Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit durchgeführt. Eine Überprüfung findet ebenfalls dann statt, wenn Umstände darauf hindeuten, dass der Wert gemindert sein könnte.

Noch nicht nutzungsbereite immaterielle Vermögenswerte werden nicht abgeschrieben, sondern bei Eintritt eines auslösenden Ereignisses oder mindestens einmal jährlich auf Wertminderung überprüft. Die Identifizierung von auslösenden Ereignissen erfolgt vierteljährlich oder ad hoc unter Einbeziehung der zuständigen Abteilungen, wobei interne und externe Informationsquellen berücksichtigt werden. Der Wertminderungstest wird jährlich oder bei Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Wertminderung durch Ermittlung des Nutzungswerts des Vermögenswerts durchgeführt. Bei der Ermittlung des Nutzungswerts basieren die geschätzten diskontierten künftigen Cashflows auf langfristigen Prognoseberechnungen, die die geschätzten Produktlebenszyklen des Vermögenswerts widerspiegeln. Die Annahmen beruhen auf internen Schätzungen sowie auf externen Marktstudien. Das Ergebnis der Bewertung hängt in hohem Maße von den Schätzungen des Managements hinsichtlich der künftigen Cashflows der Vermögenswerte und des angewandten Abzinsungssatzes ab und ist daher mit Unsicherheiten behaftet.

2.3.11 Finanzinstrumente

Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und beim anderen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt.

i) Finanzielle Vermögenswerte

Erstmaliger Ansatz und Bewertung

Die finanziellen Vermögenswerte umfassen im Wesentlichen Geldmarktfonds, Bankeinlagen und Reverse-Repo-Geschäfte, Wertpapieranlagen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Bankguthaben sowie Beteiligungen. Beim erstmaligen Ansatz werden finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert am Handelstag bewertet; bei der Folgebewertung werden sie je nach ihrer Klassifizierung entweder mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

Folgebewertung

Die Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte erfolgt folgendermaßen in Abhängigkeit von deren Klassifizierung:

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte

Die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte und werden im Allgemeinen unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. In Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben wir den praktischen Behelf angewendet, was bedeutet, dass sie mit dem gemäß IFRS 15 ermittelten Transaktionspreis bewertet werden. In diesem Zusammenhang wird auf die in Anhangangabe 2.3.3 beschriebenen Rechnungslegungsmethoden verwiesen. Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete sonstige finanzielle Vermögenswerte werden zur Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme gehalten, bei denen es sich ausschließlich um Kapital- und Zinszahlungen handelt. Gewinne und Verluste werden in unserer Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn der finanzielle Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird.

Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte (Eigenkapitalinstrumente)

Beim erstmaligen Ansatz können wir unwiderruflich die Wahl treffen, Beteiligungen als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente zu klassifizieren, wenn sie die Definition von Eigenkapital nach IAS 32 erfüllen und nicht zu Handelszwecken gehalten werden. Die Klassifizierung erfolgt einzeln für jedes Instrument. Gewinne und Verluste aus diesen finanziellen Vermögenswerten werden niemals in das Periodenergebnis umgegliedert. Dividenden werden als sonstiger Ertrag in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn Rechtsanspruch auf Zahlung besteht. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente werden nicht auf Wertminderung überprüft. Wir haben uns unwiderruflich dafür entschieden, unsere nicht börsennotierten und börsennotierten Beteiligungen in diese Kategorie einzuordnen. Die erstmalige Erfassung der Anteile erfolgt am Tag ihrer Zeichnung.

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte

Eine erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgt bei den nicht als Sicherungsinstrumente designierten Derivaten. Ein finanzieller Vermögenswert liegt vor, wenn das Derivat einen positiven Marktwert hat.

Ausbuchung

Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird hauptsächlich dann ausgebucht (d. h. aus der Konzern-Bilanz entfernt), wenn die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert erloschen sind oder in einem Vorgang übertragen wurden, der die Ausbuchungskriterien erfüllt.

Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten

Für alle nichtderivativen finanziellen Schuldinstrumente, einschließlich Zahlungsmitteln, Termineinlagen und Schuldverschreibungen des Konzerns, wird eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste (ECLs) erfasst. Erwartete Kreditverluste basieren auf der Differenz zwischen den vertraglichen Cashflows, die vertragsgemäß zu zahlen sind, und der Summe der Cashflows, deren Erhalt der Konzern erwartet, abgezinst mit einem Näherungswert des ursprünglichen Effektivzinssatzes. Die erwarteten Cashflows beinhalten die Cashflows aus dem Verkauf der gehaltenen Sicherheiten oder anderer Kreditbesicherungen, die wesentlicher Bestandteil der Vertragsbedingungen sind.

Da unsere finanziellen Schuldinstrumente als Anlagen mit geringem Risiko angesehen werden, wird der für die kommenden zwölf Monate erwartete Kreditverlust zur Bestimmung des Wertminderungsaufwands herangezogen. Wenn von einer erheblichen Erhöhung des Ausfallrisikos ausgegangen wird, wird der über die Gesamtlaufzeit des finanziellen Vermögenswerts erwartete Kreditverlust berücksichtigt.

Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten wendet der Konzern eine vereinfachte Methode zur Berechnung der erwarteten Kreditverluste an. D. h., der Konzern verfolgt Änderungen des Kreditrisikos nicht, sondern erfasst stattdessen zu jedem Abschlussstichtag eine Risikovorsorge auf der Basis der Gesamtlaufzeit-ECL. Wir haben ein ECL-Modell entwickelt, das auf der Ausfallwahrscheinlichkeit basiert und die Ausfallwahrscheinlichkeiten der jeweiligen Länder sowie die Fälligkeiten berücksichtigt. Bei der Ermittlung der Ausfallwahrscheinlichkeit von Unternehmen legen wir die Fälligkeiten der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die Ratings der betreffenden Unternehmen zugrunde.

Liegen objektive Nachweise vor, dass bestimmte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder Vertragsvermögenswerte ganz oder teilweise wertgemindert sind, werden zusätzliche Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste gebildet. Die Bonität eines Schuldners gilt als beeinträchtigt, wenn objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich der Schuldner in finanziellen Schwierigkeiten befindet, wie z. B. das Verschwinden eines aktiven Marktes für seine Produkte oder eine drohende Insolvenz.

ii) Finanzielle Verbindlichkeiten

Finanzielle Verbindlichkeiten werden im Allgemeinen zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Nicht als Sicherungsinstrumente designierte Derivate mit negativem beizulegendem Zeitwert und Verbindlichkeiten für bedingte Gegenleistungen im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

Sämtliche finanziellen Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet, im Fall von Darlehen und Verbindlichkeiten abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten.

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten umfassen Darlehen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten. Sie werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Verbindlichkeiten ausgebucht werden, außerdem im Rahmen von Amortisationen mittels der Effektivzinsmethode.

Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung eines Agios oder Disagios bei Akquisition sowie von Gebühren oder Kosten berechnet, die einen integralen Bestandteil des Effektivzinssatzes darstellen. Die Amortisation mittels der Effektivzinsmethode ist in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung als Teil der Finanzaufwendungen enthalten.

Ausbuchung

Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die ihr zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell anderen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, so wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

iii) Aufwendungen und Erträge aus Devisenterminkontrakten

Effekte aus Devisenterminkontrakten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden als sonstige betriebliche Erträge oder Aufwendungen auf kumulierter Basis ausgewiesen und können während der Berichtsperioden zwischen diesen beiden Posten wechseln.

2.3.12 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts

Der beizulegende Zeitwert ist eine marktbasierte Bewertung. Für einige Vermögenswerte und Schulden liegen beobachtbare Markttransaktionen oder Marktinformationen vor, während für andere Vermögenswerte und Schulden möglicherweise keine beobachtbaren Markttransaktionen oder Marktinformationen verfügbar sind. Wenn ein Preis für einen identischen Vermögenswert oder eine identische Schuld nicht beobachtbar ist, wird eine andere Bewertungstechnik angewendet. Um die Konsistenz und Vergleichbarkeit bei der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert zu erhöhen, gibt es drei Hierarchiestufen des beizulegenden Zeitwerts.

Stufe 1: in aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierte Preise

Stufe 2: die verwendeten Inputfaktoren für die Bewertung sind auf dem Markt direkt oder indirekt beobachtbar; ausgenommen hiervon sind die in Stufe 1 enthaltenen notierten Preise

Stufe 3: die Inputfaktoren sind nicht auf dem Markt beobachtbar

Für innerhalb dieser Hierarchiestufe geschätzte Werte wurden vonseiten des Managements angemessene Annahmen getroffen sowie entsprechende alternative Bewertungsmethoden herangezogen.

Bei Vermögenswerten und Schulden, die im Abschluss auf wiederkehrender Basis zum beizulegenden Zeitwert erfasst werden, bestimmt der Konzern, ob Umgruppierungen zwischen den Stufen der Hierarchie stattgefunden haben, indem er am Ende jeder Berichtsperiode die Klassifizierung (basierend auf dem Inputfaktor der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist) überprüft.

Um die Angabepflichten für die beizulegenden Zeitwerte zu erfüllen, hat der Konzern Klassen von Vermögenswerten und Schulden auf der Grundlage ihrer Art, ihrer Merkmale und ihrer Risiken sowie der Stufen der oben erläuterten Bemessungshierarchie festgelegt.

2.3.13 Vorräte

Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet.

Kosten, die angefallen sind, um Vorräte an ihren derzeitigen Ort zu bringen und in ihren derzeitigen Zustand zu versetzen, werden wie folgt bilanziert:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe: First-in-first-out-Verfahren (Fifo) oder

fertige und unfertige Erzeugnisse bzw. Leistungen: direkt zuordenbare Material- und Fertigungskosten sowohl der internen Produktion als auch externer Auftragshersteller sowie angemessene Teile der Produktionsgemeinkosten basierend auf der normalen Kapazität der Produktionseinrichtungen ohne Berücksichtigung von Fremdkapitalkosten.

Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten. Abschreibungen werden vorgenommen, wenn Vorräte voraussichtlich unverkäuflich sind, nicht unseren Qualitätsanforderungen entsprechen oder wenn ihre Haltbarkeit abgelaufen ist. Bei unseren Vorräten, auf die wir den Mechanismus für die Berechnung der Bruttogewinnanteile unserer Kollaborationspartner anwenden, ziehen wir für die Schätzung des Nettoveräußerungswerts die vertraglichen Vergütungszahlungen heran.

Seit dem zweiten Quartal 2023 erfüllen die vor der Markteinführung stehenden Produkte der Comirnaty-Produktfamilie mit ihrem Potenzial, einen wirtschaftlichen Nutzen zu erzielen, die Kriterien für einen Ansatz als Vermögenswert nach dem IFRS-Rahmenkonzept. Zu jedem Abschlussstichtag werden die entsprechenden Vorräte mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Da die Erzielung eines wirtschaftlichen Nutzens jedoch bis zur Erlangung der behördlichen Zulassung nicht wahrscheinlich ist, setzen wir den Nettoveräußerungswert mit null an, da dies der wahrscheinliche Betrag ist, der bis zur Erlangung der Zulassung aus dem Verkauf zu erwarten ist (siehe auch Anhangangabe 2.3.4 für weitere Informationen zu unserer Einschätzung bezüglich des Potenzials unserer vor der Markteinführung stehenden Produkte, einen wirtschaftlichen Nutzen zu erzielen).

2.3.14 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Kassenbestand, Bankguthaben und von uns als hoch liquide eingestufte kurzfristige Finanzanlagen (einschließlich Einlagen, Geldmarktfonds und Reverse-Repo-Geschäfte) mit einer ursprünglichen Laufzeit von maximal drei Monaten, die jederzeit in festgelegte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können und nur einem unwesentlichen Risiko von Wertschwankungen unterliegen. Einlagen mit einer ursprünglichen Laufzeit von über drei Monaten werden unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen.

2.3.15 Eigene Anteile

Auf Rückkäufe von ausstehenden American Depositary Shares (ADS) wenden wir die Nennwertmethode (par value method) an. Danach wird der Nennwert der erworbenen eigenen Anteile vom Eigenkapital abgezogen und gesondert im Posten "Eigene Anteile" ausgewiesen. Über den Nennwert zurückgekaufter ADS hinaus gezahlte Aufgelder werden von der Kapitalrücklage abgezogen. Am Handelstag erfassen wir eine Verbindlichkeit und am Erfüllungstag wird der Betrag in bar beglichen. Zwischen dem Handelstag und dem Erfüllungstag entstehende Währungsdifferenzen werden als Gewinn oder Verlust erfasst.

2.3.16 Leasingverhältnisse

Wir beurteilen bei Vertragsbeginn, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Um zu beurteilen, ob ein Vertrag zur Kontrolle der Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts berechtigt, prüfen wir, ob:

der Vertrag die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts beinhaltet. Dies kann explizit oder implizit festgelegt werden und sollte physisch abgrenzbar sein oder im Wesentlichen die gesamte Kapazität eines physisch abgrenzbaren Vermögenswerts darstellen. Ein identifizierter Vermögenswert besteht nicht, wenn der Lieferant ein substanzielles Substitutionsrecht besitzt.

wir das Recht haben, während der gesamten Nutzungsdauer im Wesentlichen den gesamten wirtschaftlichen Nutzen aus der Nutzung des Vermögenswerts zu ziehen und

wir das Recht haben, die Verwendung des Vermögenswerts zu bestimmen. Wir haben dieses Recht, wenn wir über die Entscheidungsrechte verfügen, die für die Änderung der Art und Weise und des Zwecks der Nutzung des Vermögenswerts am bedeutsamsten sind. In seltenen Fällen, in denen die Entscheidung darüber, wie und zu welchem Zweck der Vermögenswert verwendet wird, bereits vorher getroffen worden ist, hat der Konzern das Recht, die Verwendung des Vermögenswerts zu bestimmen, wenn:

wir das Recht haben, den Vermögenswert zu betreiben, oder

wir den Vermögenswert so konzipiert haben, dass im Voraus festgelegt wird, wie und zu welchem Zweck er verwendet wird.

Bei Beginn oder Neubeurteilung eines Vertrags, der eine Leasingkomponente enthält, wird das vertraglich vereinbarte Entgelt jeder Leasingkomponente auf der Grundlage ihrer relativen Einzelveräußerungspreise zugeteilt. Bei Leasingverhältnissen für Grundstücke und Gebäude, bei denen wir Leasingnehmer sind, haben wir hingegen entschieden, von der Trennung von Nichtleasing- und Leasingkomponenten abzusehen und stattdessen jede Leasingkomponente und alle damit verbundenen Nichtleasingkomponenten als eine einzige Leasingkomponente zu bilanzieren.

Wir erfassen am Bereitstellungsdatum des Leasingverhältnisses ein Nutzungsrecht und eine Leasingverbindlichkeit.

Das Nutzungsrecht wird anfänglich zu Anschaffungskosten bewertet. Diese ergeben sich aus dem Anfangsbetrag der Leasingverbindlichkeit, bereinigt um etwaige Leasingzahlungen vor oder zum Bereitstellungsdatum des Leasingverhältnisses, zuzüglich etwaiger anfänglich anfallender direkter Kosten und einer Schätzung der Kosten für Abbau, Beseitigung oder Wiederherstellung des zugrunde liegenden Vermögenswerts oder des Standorts, an dem er sich befindet, und abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize.

Die Abschreibung des Nutzungsrechts erfolgt linear vom Bereitstellungsdatum entweder bis zum Ende seiner Nutzungsdauer - oder sollte dieses früher eintreten - bis zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses. Die geschätzten Laufzeiten von Nutzungsrechten werden auf der gleichen Grundlage wie die von Sachanlagen bestimmt. Darüber hinaus wird das Nutzungsrecht regelmäßig um etwaige Wertminderungen gemindert und bei Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit entsprechend angepasst.

Am Bereitstellungsdatum wird die Leasingverbindlichkeit mit dem Barwert der zu diesem Zeitpunkt noch nicht geleisteten Leasingzahlungen bewertet, abgezinst mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz, der dem Leasingverhältnis zugrunde liegt, oder, falls dieser nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Konzerns. In der Regel wird der Grenzfremdkapitalzinssatz als Abzinsungssatz herangezogen.

Die bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit zu berücksichtigenden Leasingzahlungen setzen sich wie folgt zusammen:

feste Zahlungen, einschließlich solcher, die de facto fest sind,

variable Leasingraten, die an einen Index oder Zinssatz gekoppelt sind und deren erstmalige Bewertung anhand des am Bereitstellungsdatum gültigen Indexes oder Zinssatzes vorgenommen wird,

Beträge, die der Leasingnehmer im Rahmen von Restwertgarantien voraussichtlich wird entrichten müssen,

der Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn hinreichend sicher ist, dass diese auch tatsächlich ausgeübt wird, Leasingzahlungen eines optionalen Verlängerungszeitraums, wenn hinreichend sicher ist, dass diese Verlängerungsoption ausgeübt wird, sowie Strafzahlungen für eine vorzeitige Kündigung des Leasingverhältnisses, es sei denn, der Vertrag wird mit hinreichender Sicherheit nicht vorzeitig gekündigt.

Die Leasingverbindlichkeit wird in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode bewertet. Eine Neubewertung erfolgt, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Änderung des Index oder des Zinssatzes ändern oder wenn sich die Schätzung hinsichtlich des Betrags ändert, der voraussichtlich im Rahmen einer Restwertgarantie zu zahlen ist, oder wenn wir unsere Einschätzung dazu ändern, ob wir eine Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ausüben. Wenn eine Neubewertung der Leasingverbindlichkeit erfolgt, wird eine entsprechende Anpassung des Buchwerts des Nutzungsrechts vorgenommen oder in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn der Buchwert des Nutzungsrechts auf null reduziert wurde.

In der Konzern-Bilanz werden Nutzungsrechte gesondert ausgewiesen und Leasingverbindlichkeiten unter den "Finanzverbindlichkeiten" erfasst.

Die Abschreibung erfolgt linear über die geschätzte Nutzungsdauer der Vermögenswerte oder die kürzere Leasingdauer wie folgt:

Nutzungsrechte Nutzungsdauer oder Leasingnutzungsdauer (Jahre)
Gebäude 2 bis 25
Technische Anlagen und Maschinen 2 bis 5
Produktionseinrichtungen 2 bis 3
Kraftfahrzeuge 3 bis 4

Kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse für geringwertige Vermögenswerte

Wir üben das Wahlrecht aus, bei kurzfristigen Leasingverträgen für Maschinen mit einer Laufzeit von höchstens zwölf Monaten und bei Leasingverhältnissen für geringwertige Vermögenswerte keine Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten anzusetzen. Wir erfassen die mit diesen Leasingverhältnissen verbundenen Leasingzahlungen linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung.

2.3.17 Rückstellungen

Eine Rückstellung wird dann angesetzt, wenn eine gegenwärtige (gesetzliche oder faktische) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses besteht, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Sofern wir für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwarten (z. B. bei einem Versicherungsvertrag), wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert erfasst, sofern der Zufluss der Erstattung so gut wie sicher ist.

Eine Rückstellung wird zudem für bestimmte Verträge mit Lieferanten erfasst, bei denen die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen höher sind als der erwartete wirtschaftliche Nutzen. Der in der Beurteilung berücksichtigte wirtschaftliche Nutzen umfasst den künftigen Nutzen, auf den wir einen unmittelbaren vertraglichen Anspruch haben, sowie den erwarteten künftigen wirtschaftlichen Nutzen, der aus dem Vertrag resultiert, sofern dieser Nutzen verlässlich bestimmt werden kann.

Der Aufwand aus der Bildung einer Rückstellung wird in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung abzüglich der Erstattung ausgewiesen.

2.3.18 Anteilsbasierte Vergütung

Als Entlohnung für die geleistete Arbeit erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von BioNTech (und andere Personen, die ähnliche Dienstleistungen erbringen) eine anteilsbasierte Vergütung, die in Form von Eigenkapitalinstrumenten (Transaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente) oder in bar erfolgt (Transaktionen mit Barausgleich).

Bei der anteilsbasierten Vergütung wird gemäß IFRS 2 generell zwischen Vergütungen mit Barausgleich und Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente unterschieden. Beide Arten von Vergütungen werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zu dem zum Gewährungszeitpunkt festgestellten beizulegenden Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert wird unter Anwendung eines geeigneten Bewertungsmodells bemessen (weitere Einzelheiten hierzu sind in Anhangangabe 16 enthalten). Im Rahmen der Transaktionen mit Barausgleich gewährte Optionen werden am Ende jeder Berichtsperiode bis zum Erfüllungstag zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Die Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütungen werden linear bzw. unter Anwendung des ratierlichen Erdienungsverfahrens über den jeweiligen Erdienungszeitraum erfasst.

Diese Kosten werden, zusammen mit einer entsprechenden Erhöhung des Eigenkapitals (sonstige Rücklagen) oder der sonstigen Verbindlichkeiten, über den Zeitraum, in dem die Leistungen erbracht werden (Erdienungszeitraum), in den Umsatzkosten, Forschungs- und Entwicklungskosten, Vertriebs- und Marketingkosten oder in den allgemeinen Verwaltungskosten erfasst. Die an jedem Abschlussstichtag bis zum Zeitpunkt der ersten Ausübungsmöglichkeit für Transaktionen mit Barausgleich und für Transaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente erfassten kumulierten Aufwendungen spiegeln den bereits abgelaufenen Teil des Erdienungszeitraums sowie die Anzahl der Eigenkapitalinstrumente, die nach bestmöglicher Schätzung mit Ablauf des Erdienungszeitraums voraussichtlich unverfallbar werden, wider.

Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts von Vergütungsvereinbarungen zum Gewährungszeitpunkt werden dienst- und marktunabhängige Leistungsbedingungen nicht berücksichtigt. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Bedingungen erfüllt werden, wird jedoch im Rahmen unserer bestmöglichen Schätzung in Bezug auf die Anzahl der Eigenkapitalinstrumente, die mit Ablauf des Erdienungszeitraums unverfallbar werden, beurteilt. Marktabhängige Leistungsbedingungen werden im beizulegenden Zeitwert zum Gewährungszeitpunkt berücksichtigt. Alle anderen mit einer Vergütungsvereinbarung verbundenen Ausübungsbedingungen - aber ohne eine damit zusammenhängende Dienstzeitbedingung - werden als Nichtausübungsbedingungen angesehen. Nichtausübungsbedingungen werden im beizulegenden Zeitwert einer Vergütungsvereinbarung berücksichtigt und führen zu einer sofortigen aufwandswirksamen Erfassung einer Vergütungsvereinbarung, sofern nicht auch Dienstzeit- und/oder Leistungsbedingungen bestehen.

Wenn wir zwischen einem Barausgleich und einem Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente wählen können, werden die gewährten Optionsrechte als Transaktion mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente erfasst, sofern keine gegenwärtige Verpflichtung zum Barausgleich besteht.

Wenn aufgrund der lokalen Steuervorschriften ein Betrag für die Steuerverpflichtung einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters einbehalten wird und im Namen der/des Beschäftigten direkt in bar an die Steuerbehörden abgeführt wird, gilt das gesamte anteilsbasierte Vergütungsprogramm weiterhin als Plan mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente im Sinne von IFRS 2. Daher wird der für die Steuerverpflichtung einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters einbehaltene Betrag, der voraussichtlich direkt an die Steuerbehörden abzuführen ist, von den "sonstigen Rücklagen" in die "sonstigen nichtfinanziellen Verbindlichkeiten" umgegliedert.

2.3.19 Bardividende

Wir erfassen eine Verbindlichkeit zur Zahlung einer Dividende, wenn die Ausschüttung beschlossen wurde. Gemäß der Unternehmensgesetzgebung in Deutschland ist eine Ausschüttung dann beschlossen, wenn sie von der Hauptversammlung gebilligt wurde. Der entsprechende Betrag wird direkt im Eigenkapital erfasst.

2.4 Erstmalig angewandte Standards (IFRS)

Im Jahr 2023 traten die folgenden potenziell relevanten neuen und geänderten Standards und Interpretationen in Kraft, die jedoch keine wesentlichen Auswirkungen auf unseren Konzernabschluss hatten:

Standards / Interpretationen Stichtag
IFRS 17 Versicherungsverträge (veröffentlicht am 18. Mai 2017) 1. Januar 2023
Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge: Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 -Vergleichsinformationen 1. Januar 2023
Änderungen an IAS 1 und am IFRS-Leitliniendokument 2: Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Januar 2023
Änderungen an IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehlern: Definition von Bilanzierungsschätzungen 1. Januar 2023
Änderungen an IAS 12 Ertragsteuern: Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen 1. Januar 2023
Änderungen an IAS 12 Ertragsteuern: Internationale Steuerreform - Säule Zwei Modellregeln 1. Januar 2023

2.5 Veröffentlichte, noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards

Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Abschlusses veröffentlichte, jedoch noch nicht verpflichtend anzuwendende neue und geänderte Standards und Interpretationen, die Auswirkungen auf unseren Abschluss haben könnten, werden nachfolgend dargestellt. Wir haben keine Standards vorzeitig angewandt, und beabsichtigen, diese neuen und geänderten Standards und Interpretationen (sofern für uns einschlägig) ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens anzuwenden.

Standards / Interpretationen Stichtag
Änderungen an IFRS 16 Leasing: Leasingverbindlichkeiten bei Sale-and-Leaseback 1. Januar 2024
Änderungen an IAS 7 Kapitalflussrechnungen und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben: (1) Finanzierungsvereinbarungen mit Lieferanten 1. Januar 2024
Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses: Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig 1. Januar 2024
Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses: Langfristige Verbindlichkeiten mit Kreditvereinbarungen 1. Januar 2024
Änderungen an IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse: Mangelnde (1) Umtauschbarkeit 1. Januar 2025

(1) Standards wurden bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht in der Europäischen Union übernommen.

Wir erwarten keine wesentlichen Auswirkungen aus der Anwendung dieser Standards und Änderungen.

3. Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen

Bei der Erstellung des Konzernabschlusses werden vom Management Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen getroffen, die sich auf die Höhe ausgewiesener Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte, Schulden und jeweils zugehörige Angaben sowie auf die Angabe von Eventualverbindlichkeiten auswirken. Durch die mit diesen Annahmen und Schätzungen verbundene Unsicherheit könnten die tatsächlichen Ergebnisse in zukünftigen Perioden zu erheblichen Anpassungen des Buchwerts der betroffenen Vermögenswerte oder Schulden führen.

Wesentliche Ermessensentscheidungen, die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Abschlussstichtag bestehende Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden nachstehend erläutert. Unsere Annahmen und Schätzungen basieren auf Parametern, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses vorlagen. Diese Umstände und die Annahmen über die künftigen Entwicklungen können jedoch aufgrund von Marktbewegungen und Marktverhältnissen, die außerhalb des Einflussbereichs des Konzerns liegen, eine Änderung erfahren. Solche Änderungen finden erst mit ihrem Auftreten einen Niederschlag in den Annahmen.

Erlöse aus Verträgen mit Kunden

Wir legten die folgenden Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen zugrunde, die einen wesentlichen Einfluss auf die Bestimmung der Höhe und des Zeitpunkts von Erlösen aus Verträgen mit Kunden haben:

Identifizierung und Bestimmung von Leistungsverpflichtungen

Wir erzielen unsere Umsätze aus Kollaborations- und Lizenzvereinbarungen, die mehrere Elemente enthalten, darunter Lizenzen zur Nutzung, Erforschung, Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von Produktkandidaten und Produkten, Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen sowie Verpflichtungen zur Entwicklung und Herstellung von präklinischem und klinischem Material und Produkten. Wir haben festgestellt, dass diese Kollaborations- und Lizenzvereinbarungen die Kriterien für eine Klassifizierung als Verträge mit Kunden erfüllen. Ein Vertrag ist eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Parteien, die durchsetzbare Rechte und Pflichten begründet. Zu Beginn eines jeden Vertrags bestimmen wir nach eigenem Ermessen, welche Zusagen eigenständig abgrenzbare Leistungsverpflichtungen darstellen. Wenn diese Zusagen nicht eigenständig abgrenzbar sind, müssen diese so lange kombiniert werden, bis das Bündel der zugesagten Güter und Dienstleistungen eigenständig abgrenzbar ist. Bei einigen Verträgen führt dies zur Bilanzierung aller in einer Kollaborations- und Lizenzvereinbarung zugesagten Güter und Dienstleistungen als eine einzige Leistungsverpflichtung mit einem einzigen Fertigstellungsgrad. Für diese kombinierten Leistungsverpflichtungen bewerten wir, welche dieser Zusagen die vorherrschende Zusage ist, um die Art der Leistungsverpflichtung zu bestimmen. Wir haben festgestellt, dass die Erteilung der Lizenz die vorherrschende Zusage im Rahmen der kombinierten Leistungsverpflichtungen ist. Unseres Erachtens räumen wir unseren Kunden aufgrund der Kollaborations- und Lizenzvereinbarungen ein Recht auf Zugriff auf unser geistiges Eigentum oder ein Recht auf Nutzung unseres geistigen Eigentums ein.

Bestimmung des Transaktionspreises

Unsere Kollaborations- und Lizenzvereinbarungen enthalten oftmals eine variable Gegenleistung, die vom Eintreten oder Nichteintreten eines zukünftigen Ereignisses abhängt, d. h. vom Erreichen eines bestimmten Meilensteins. Bei der Bestimmung der abgegrenzten Umsätze aus Kollaborations- und Lizenzvereinbarungen müssen wir die Höhe der Gegenleistung schätzen, die uns im Austausch für die Übertragung der zugesagten Güter oder Dienstleistungen an unsere Kunden zusteht.

Da es normalerweise nur zwei mögliche Ergebnisse gibt (d. h., der Meilenstein ist erreicht oder nicht), haben wir festgestellt, dass die Methode des wahrscheinlichsten Betrags die beste Methode ist, um die Höhe der Gegenleistung zu bestimmen, auf die wir Anspruch haben. Bei Vertragsbeginn entspricht der wahrscheinlichste Betrag für Meilensteinzahlungen den Schätzungen zufolge null. Wir haben festgestellt, dass die Wahrscheinlichkeit, den jeweiligen Meilenstein zu erreichen, abnimmt, je weiter der erwartete Zeitpunkt für das Erreichen des Meilensteins in der Zukunft liegt. An jedem Abschlussstichtag üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus, um zu bestimmen, ob eine variable Gegenleistung in den Transaktionspreis einzubeziehen ist. Sie ist nur dann einzubeziehen, wenn es hoch wahrscheinlich ist, dass es bei den erfassten kumulierten Erlösen nicht zu einer signifikanten Stornierung kommt, sobald die Unsicherheit in Verbindung mit der variablen Gegenleistung nicht mehr besteht. Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass die künftigen Meilensteinzahlungen zum Ende des laufenden Geschäftsjahres in vollem Umfang begrenzt sind.

Die künftigen Meilensteinzahlungen sind bei Erreichen eines Meilensteins, im Speziellen bei Entwicklungen, bei behördlichen Zulassungen oder bei Erreichen von Vertriebsmeilensteinen unbegrenzt.

Aufteilung des Transaktionspreises auf die Leistungsverpflichtungen und Umsatzrealisierung bei Erfüllung der Leistungsverpflichtungen

Wir ordnen den Transaktionspreis den Leistungsverpflichtungen auf der Grundlage ihrer relativen Einzelveräußerungspreise zu, die im Allgemeinen auf unseren bestmöglichen Schätzungen und Interpretationen hinsichtlich der Fakten und Umstände jeder vertraglichen Vereinbarung beruhen und erhebliche Ermessensentscheidungen zur Bestimmung der angemessenen Zuordnung erfordern können.

Vorauszahlungen und Aufwandsentschädigungen werden in unserer Konzern-Bilanz zunächst abgegrenzt. Wir sind der Auffassung, dass innerhalb unserer Kollaborationsvereinbarungen keine wesentlichen Finanzierungskomponenten bestehen, da der allgemeine Geschäftszweck der Vorauszahlungen darin besteht, die Zahlungsstruktur zu unterstützen und nicht darin, einen signifikanten Nutzen aus einer Finanzierung zu bieten. Bei Leistungsverpflichtungen, bei denen die Kosten nach dem Fortschritt variieren, bildet eine inputbasierte Bewertung unter Berücksichtigung der angefallenen Kosten den Fortschritt der zugehörigen Forschungsaktivitäten am zuverlässigsten ab. In anderen Fällen kann eine lineare Umsatzrealisierung unseren Leistungsfortschritt am zuverlässigsten abbilden. Bei Fortschreiten der vertraglichen Aktivitäten wird das Erreichen von Entwicklungsmeilensteinen zur Messung des Fortschritts herangezogen. Wir bewerten das Fortschrittsmaß in jeder Berichtsperiode und passen, falls erforderlich, die Leistungsmessung und die damit verbundene Umsatzrealisierung an. Solche Anpassungen werden auf einer kumulativen Nachholbasis erfasst, was sich auf die Umsatzerlöse und den Jahresgewinn oder -fehlbetrag in der Periode der Anpassung auswirken würde.

Bei erfolgreicher Vermarktung eines pharmazeutischen Produkts sehen die Kollaborations- und Lizenzvereinbarungen auch zusätzliche Gewinnbeteiligungen, Meilensteinzahlungen oder gestaffelte Lizenzgebühren vor, die bei der Realisierung von Nettoumsätzen mit lizenzierten Produkten durch Kunden anfallen. Die Umsatzerlöse werden auf Basis der Ausnahme für die Realisierung von Umsatz- oder nutzungsabhängigen Lizenzgebühren erfasst, d. h. dann, wenn die zugrunde liegenden Produktverkäufe und somit die Erfüllung der Leistungsverpflichtung erfolgen.

Prinzipal-Agent-Überlegungen

Kollaborationsvereinbarungen, an denen zwei oder mehr Partner beteiligt sind, die zur Bereitstellung eines bestimmten Gutes oder einer bestimmten Dienstleistung für einen Kunden beitragen, werden unter Prinzipal-Agenten-Überlegungen analysiert. Im Rahmen unserer aktuellen Kollaborationsvereinbarungen definiert die Aufteilung der Marketing- und Vertriebsrechte die Gebiete, in denen der Kollaborationspartner jeweils als Prinzipal agiert. Wir erfassen Umsatzerlöse daher netto auf Basis des Bruttogewinns der Kollaborationspartner in den Gebieten, in denen der Partner für die Lieferung verantwortlich ist. Umgekehrt erfassen wir die Erlöse bei der direkten Belieferung unserer Kunden in unseren Gebieten auf Bruttobasis, sobald die Verfügungsgewalt auf den Kunden übergangen ist. Beträge, die Kollaborationspartnern für ihren Anteil an unseren Gewinnen gezahlt werden, bei denen wir der Prinzipal der Transaktion sind, werden als Umsatzkosten erfasst.

Merkmale der Pfizer-Vereinbarung

Im Rahmen unserer Zusammenarbeit mit Pfizer werden die kommerziellen Umsätze auf der Grundlage des Bruttogewinns aus COVID-19-Impfstoffverkäufen unseres Kollaborationspartners erfasst, der im Rahmen der jeweiligen Kollaborationsvereinbarung geteilt wird. Bei der Ermittlung der kommerziellen Umsätze gemäß dieser Kollaborationsvereinbarung sind wir auf die Angaben unseres Kollaborationspartners bezüglich seines Bruttogewinns für die jeweilige Periode angewiesen. Einige der Informationen, die uns unser Kollaborationspartner zur Identifizierung des Bruttogewinns zur Verfügung stellt, sind zwangsläufig vorläufig und können sich ändern.

Die Berechnung des Anteils am Bruttogewinn von Pfizer basiert auf den bereitgestellten Umsätzen und berücksichtigt Verrechnungspreise. Letztere beinhalten Herstellungs- und Versandkosten, die Standardpreise darstellen und Aufschläge auf die Herstellungskosten gemäß den Vertragsbedingungen beinhalten. Herstellungs- und Versandkostenvarianzen wurden berücksichtigt, soweit diese bereits identifiziert wurden. Dennoch können diese Eingangsparameter angepasst werden, sobald die tatsächlichen Kosten ermittelt worden sind. Die von Pfizer gemeldeten Umsatzerlöse wurden verwendet, um Lizenzverpflichtungen in Form von Lizenzzahlungen und umsatzabhängigen Meilensteinzahlungen zu schätzen. Umsatzabhängige Meilensteinzahlungen und Lizenzzahlungen werden so berücksichtigt, wie sie von den Partnern vereinnahmt werden. Umsatzabhängige Meilensteinzahlungen werden gleichermaßen geteilt, während Lizenzzahlungen von den Partnern auf Basis der Umsätze in den von den Partnern verantworteten Gebieten geleistet und anschließend als Aufwand vom Bruttogewinnanteil abgezogen werden. Die auf den Nettoumsatz entfallenden geschätzten Lizenzgebühren spiegeln Lizenzverpflichtungen wider, soweit sie bisher aus Vertragsvereinbarungen mit Drittparteien identifiziert wurden. Änderungen von Schätzungen werden prospektiv berücksichtigt, sobald sie festgestellt werden.

Varianzen bei den Herstellungskosten beinhalten grundsätzlich auch Aufwendungen aus nicht genutzten Auftragsherstellungskapazitäten und zu entsorgenden Lagerüberbeständen. Diese Komponenten werden jedoch erst zahlungswirksam mit dem Partner geteilt, wenn die Kosten tatsächlich angefallen sind; d. h. sobald Aufwendungen aus nicht genutzten Auftragsherstellungskapazitäten abgerechnet oder Lagerüberbestände entsorgt sind. Im Rahmen der Ermittlung des Bruttogewinnanteils werden diese Komponenten geschätzt und berücksichtigt, sobald der tatsächliche Anfall bzw. der Erhalt der Erstattung als hoch wahrscheinlich eingestuft wird. Daher werden Angaben von Pfizer zu Wertberichtigungen auf Vorräte berücksichtigt. Änderungen dieser Einschätzung werden prospektiv erfasst.

Die Ermittlung der Herstellungs- und Versandkosten durch Pfizer wirkt sich auch auf die Verrechnungspreise aus, die für die von Pfizer hergestellten und an uns gelieferten COVID-19-Impfstoffe berechnet werden, und bedarf ggf. einer Anpassung, sobald Varianzen bei den Herstellungs- und Versandkosten festgestellt werden. Ebenso kann es sein, dass unsere eigenen Umsatzkosten und der unserem Partner geschuldete Bruttogewinnanteil prospektiv angepasst werden müssen, wenn Änderungen festgestellt werden.

Zu den Vertragssalden im Zusammenhang mit der Pfizer-Vereinbarung siehe Anhangangabe 6. Bei der Bestimmung, ob der Anspruch auf den Erhalt einer Gegenleistung unbedingt ist und somit eine Forderung darstellt, ist Ermessensausübung erforderlich.

Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten

Wir sehen uns derzeit mit verschiedenen Ansprüchen und Gerichtsverfahren konfrontiert. Diese betreffen Ansprüche von Dritten auf Entschädigung für angebliche Verletzungen von Patenten oder anderem geistigen Eigentum dieser Dritten sowie Produkthaftungsansprüche. In Bezug auf diese Angelegenheiten beurteilen wir, ob Rückstellungen zu bilden sind und ob Eventualverbindlichkeiten ausgewiesen werden müssen.

Aufgrund der mit diesen Angelegenheiten verbundenen Unsicherheiten basieren die entsprechenden Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten auf den besten verfügbaren Informationen.

Bei der Bestimmung, ob und wann eine Rückstellung zu erfassen ist und welcher Betrag angemessen ist, ist eine wesentliche Ermessensausübung erforderlich. Ermessensentscheidungen sind insbesondere in den folgenden Bereichen zu treffen:

Bestimmung, ob eine Verpflichtung besteht,

Bestimmung der Wahrscheinlichkeit des Abflusses von wirtschaftlichem Nutzen,

Bestimmung, ob die Höhe einer Verpflichtung verlässlich geschätzt werden kann,

Schätzung des Betrags, der zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung erforderlich ist.

Am Ende jeder Berichtsperiode nehmen wir eine Neubewertung der potenziellen Verpflichtungen aus den anhängigen Klagen und Rechtsstreitigkeiten vor und passen die entsprechenden Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten an, damit sie die bestmögliche aktuelle Schätzung widerspiegeln. Darüber hinaus berücksichtigen wir neue Informationen, die wir im Zeitraum zwischen dem Ende der jeweiligen Berichtsperiode und der Freigabe des Konzernabschlusses erhalten, und werten sie aus, um zu bestimmen, ob sie zusätzliche Hinweise auf Bedingungen liefern, die am Ende der Berichtsperiode bestanden. Änderungen der zugrunde gelegten Schätzungen, Annahmen und Ergebnisse gegenüber vorherigen Schätzungen und Annahmen könnten erhebliche Anpassungen der Buchwerte der entsprechenden erfassten Rückstellungen sowie die Bildung zusätzlicher Rückstellungen erfordern.

Der erwartete Zeitpunkt und die erwartete Höhe der aus diesen Gerichtsverfahren und Klagen resultierenden Abflüsse von wirtschaftlichem Nutzen sind unsicher und schwierig bis gar nicht einzuschätzen, da sie in der Regel von der Dauer der Gerichtsverfahren und der zur Beilegung der Rechtsstreitigkeiten und Klagen notwendigen Vergleichsverhandlungen sowie vom unsicheren Ausgang der Rechtsstreitigkeiten in mehreren Ländern abhängig sind.

Angaben im Hinblick auf Klagen Dritter sowie Rechtsstreitigkeiten mit Dritten, für die keine Rückstellungen gebildet wurden, erfolgen in Form von Eventualverbindlichkeiten, sofern ein potenzieller Abfluss von Ressourcen nicht als unwahrscheinlich eingeschätzt wird. Eine Schätzung der finanziellen Auswirkungen der Eventualverbindlichkeiten wird aufgrund der vorstehend beschriebenen, mit Gerichtsverfahren und Klagen verbundenen Unsicherheiten nicht vorgenommen.

Für weitere Angaben zu den Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten und deren Buchwerten siehe Anhangangaben 17 und 18.

Forschungs- und Entwicklungskosten

Aufgrund der Art unserer Geschäftstätigkeit und der primären Fokussierung unserer Aktivitäten auf bestimmte Bereiche, wie bspw. die Entwicklung unserer Plattformen und Herstellungstechnologien, fallen Forschungs- und Entwicklungskosten in wesentlicher Höhe an. Forschungskosten werden als Aufwand in der Periode erfasst, in der sie anfallen. Entwicklungskosten eines einzelnen Projekts werden nur dann als immaterieller Vermögenswert erfasst, wenn die Kriterien für eine Aktivierung erfüllt sind. Nach einer entsprechenden Überprüfung sind wir zu dem Schluss gekommen, dass diese Kriterien aufgrund des inhärenten Risikos des Scheiterns in der pharmazeutischen Entwicklung und der Ungewissheit der Zulassung in der Regel nicht erfüllt sind, solange keine behördliche Zulassung vorliegt. Die damit verbundenen Aufwendungen werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung in der Periode erfasst, in der die Aufwendungen anfallen. Wir haben Verträge abgeschlossen, in deren Rahmen Dritte uns Lizenzen gewähren, auch bekannt als Einlizenzierungsvereinbarungen. Führt die Einlizenzierung zu einer Gegenleistung für den Erwerb von geistigem Eigentum, das der Definition eines identifizierbaren Vermögens Werts entspricht, wird dies als immaterieller Vermögenswert aktiviert. Umfasst die Transaktion auch vom Lizenzgeber zu erbringende Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen, wird der auf diese Leistungen entfallende Anteil der Gegenleistung entsprechend der Leistungserbringung in den Forschungs- und Entwicklungskosten erfasst. Die Aufteilung der dem Erwerb geistigen Eigentums zuzurechnenden Gegenleistung und der den vom Lizenzgeber zu erbringenden Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen zuzurechnenden Gegenleistung erfordert Ermessensentscheidungen und Annahmen vonseiten des Managements. Diese Ermessensentscheidungen und Annahmen können unsere Forschungs- und Entwicklungskosten wesentlich beeinflussen.

Unternehmenszusammenschlüsse

Die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen erfordert unsererseits Ermessensausübung bei der Beurteilung, ob ein immaterieller Vermögenswert identifizierbar ist und ob er getrennt vom Geschäfts- oder Firmenwert auszuweisen ist. Darüber hinaus ist die Schätzung der beizulegenden Zeitwerte zum Erwerbszeitpunkt in Verbindung mit der Kaufpreiszuordnung mit Schätzungsunsicherheiten und Ermessensentscheidungen verbunden. Die erforderlichen Bewertungen basieren auf den zum Erwerbszeitpunkt verfügbaren Informationen und Erwartungen und Annahmen, die das Management als angemessen erachtet hat. Diese Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen können unsere Finanzlage und unseren Gewinn wesentlich beeinflussen.

Immaterielle Vermögenswerte

Zur Bestimmung des angemessenen Abschreibungsbetrags für immaterielle Vermögenswerte sind wesentliche Annahmen und Schätzungen erforderlich, die insbesondere die Bestimmung der zugrunde liegenden Nutzungsdauer betreffen. Die Nutzungsdauer eines immateriellen Vermögenswerts basiert auf unseren Schätzungen des Zeitraums, in dem der immaterielle Vermögenswert voraussichtlich einen wirtschaftlichen Nutzen für uns erzielen wird.

Auch für die Ermittlung eines möglichen Wertminderungsaufwands sind wesentliche Annahmen und Schätzungen erforderlich. Diese Schätzungen umfassen Annahmen des Managements in Bezug auf künftige Cashflow-Prognosen und wirtschaftliche Risiken, die eine wesentliche Ermessensausübung und wesentliche Annahmen hinsichtlich künftiger Entwicklungen erfordern. Sie können durch eine Vielzahl von Faktoren beeinflusst werden, wie bspw. Änderungen der Geschäftsstrategie, interne Prognosen und die Schätzung der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten.

Änderungen der Annahmen, die unseren Überprüfungen von Geschäfts- oder Firmenwerten und immateriellen Vermögenswerten auf Wertminderung zugrunde liegen, könnten wesentliche Anpassungen des Buchwerts unserer bilanzierten Geschäfts- oder Firmenwerte und immateriellen Vermögenswerte sowie der Höhe der erfolgswirksam erfassten Wertminderungsaufwendungen erfordern.

Anteilsbasierte Vergütungen

Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts für anteilsbasierte Vergütung erfordert die für das jeweilige Programm am besten geeignete Bewertungsmethode, die von den zugrunde liegenden Bedingungen abhängt. Wir haben Bewertungsmodelle wie ein Binomial- oder Monte-Carlo-Simulationsmodell für die Bewertung des beizulegenden Zeitwerts der Transaktionen mit Barausgleich und Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente verwendet. Bei der Anwendung dieser Modelle wurden bestimmte Annahmen in Bezug auf zahlreiche Faktoren, bspw. die Volatilität des Aktienkurses, die Bestimmung eines angemessenen risikofreien Zinssatzes, die erwarteten Dividenden oder die Wahrscheinlichkeit des Erreichens einer Mindestschwelle für die Ausübung der jeweiligen Optionen berücksichtigt. Für Optionen, die vor dem Börsengang gewährt wurden, zu einem Zeitpunkt, zu dem keine notierten Marktpreise existierten, beinhalteten die Annahmen des Bewertungsmodells der Option den zugrunde liegenden Aktienkurs. Für Optionen, die nach dem Börsengang gewährt wurden, wurde der Aktienkurs zum Gewährungszeitpunkt am Nasdaq Global Select Market in die Bewertung einbezogen.

Die Anzahl der Eigenkapitalinstrumente, für die die Dienstzeitbedingungen voraussichtlich erfüllt werden, wird unter Berücksichtigung einer angenommenen Mitarbeiterfluktuation geschätzt und angepasst, falls sich wesentliche Abweichungen ergeben. Letztendlich wird eine Anpassung der Anzahl der bis zum Erfüllungstag erfüllten Eigenkapitalinstrumente erfasst.

Für weitere Angaben zu anteilsbasierten Vergütungen siehe Anhangangabe 16.

Ertragsteuern

Wir sind in mehr als einer Steuerjurisdiktion ertragsteuerpflichtig. Aufgrund der zunehmenden Komplexität der Steuergesetze und der damit verbundenen Unsicherheit über die Rechtsauslegung durch die Finanzbehörden sind die Steuerberechnungen grundsätzlich mit einer erhöhten Unsicherheit behaftet. Soweit erforderlich, wird möglichen steuerlichen Risiken in Form von Rückstellungen Rechnung getragen.

Wir setzen keine latenten Steueransprüche an bzw. würden einen Wertminderungsaufwand für angesetzte latente Steueransprüche erfassen, wenn es unwahrscheinlich ist, dass ein entsprechender Betrag an künftig zu versteuerndem Ergebnis zur Verfügung stehen wird, mit dem die abzugsfähigen temporären Differenzen, steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verrechnet werden können. Die Beurteilung, ob ein latenter Steueranspruch angesetzt werden kann oder wertgemindert ist, erfordert wesentliche Ermessensentscheidungen, da wir das künftige zu versteuernde Ergebnis schätzen müssen, um zu beurteilen, ob die Nutzung des latenten Steueranspruchs wahrscheinlich ist. Bei der Beurteilung, ob wir unsere latenten Steueransprüche nutzen können, berücksichtigen wir alle verfügbaren positiven und negativen Nachweise, einschließlich der Höhe des zu versteuernden Ergebnisses in der Vergangenheit und der Prognosen für das künftige zu versteuernde Ergebnis in den Perioden, in denen die latenten Steueransprüche realisierbar sind. Auf Grundlage der Anforderungen von IAS 12, sich nicht auf künftige Ereignisse zu verlassen, die ungewiss sind, da sie bspw. nicht kontrolliert werden können, berücksichtigt das Management bei seiner Bewertung insbesondere die Tatsache, dass die pharmazeutische Entwicklung ein inhärentes Risiko des Scheiterns birgt, sowie die Ungewissheit der Zulassung, die von den behördlichen Stellungnahmen abhängt. Dies beinhaltet auch die Einschätzung des Managements über die Art und Höhe der zu versteuernden künftigen Ergebnisse, die Zeiträume, in denen diese Ergebnisse voraussichtlich anfallen werden, und die Verfügbarkeit von Steuerplanungsmöglichkeiten.

Unser Management war weiterhin der Auffassung, dass die latenten Steueransprüche aus steuerlichen Verlustvorträgen in Bezug auf Tochterunternehmen, bei denen in der Vergangenheit Verluste aufgetreten sind, nicht erfasst werden können. Dies umfasst auch die Einschätzung, dass diesen Tochterunternehmen weder zu versteuernde temporäre Differenzen noch Steuerplanungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, welche die Erfassung latenter Steueransprüche rechtfertigen könnten.

Für weitere Angaben zu Ertragsteuern siehe Anhangangabe 8.

4. Konsolidierungskreis

Informationen zu Tochterunternehmen

Die folgenden Tochterunternehmen sind in den Konzernabschluss einbezogen:

Anteil am Eigenkapital (in %)
Name Land Sitz 31. Dezember 2023 31. Dezember 2022
BioNTech BioNTainer Holding GmbH Deutschland Mainz (3) 100% 100%
BioNTech Cell & Gene Therapies GmbH Deutschland Mainz (3) 100% 100%
BioNTech Delivery Technologies GmbH Deutschland Halle (3) 100% 100%
BioNTech Diagnostics GmbH Deutschland Mainz (3) 100% 100%
BioNTech Europe GmbH Deutschland Mainz (3) 100% 100%
BioNTech Idar-Oberstein Services GmbH Deutschland Idar-Oberstein (3) 100% 100%
BioNTech Individualized mRNA Manufacturing GmbH Deutschland Mainz (3) 100% 100%
BioNTech Innovation and Services Marburg GmbH Deutschland Marburg (3) 100% 100%
BioNTech Innovation GmbH Deutschland Mainz (3) 100% 100%
BioNTech Innovative Manufacturing Services GmbH Deutschland Idar-Oberstein (3) 100% 100%
BioNTech Manufacturing GmbH Deutschland Mainz (3) 100% 100%
BioNTech Manufacturing Marburg GmbH Deutschland Marburg (3) 100% 100%
BioNTech Real Estate Holding GmbH Deutschland Holzkirchen (3) 100% 100%
BioNTech Real Estate Verwaltungs GmbH Deutschland Holzkirchen (3) 100% 100%
InstaDeep DE GmbH Deutschland Berlin 100% k. A. (2)
JPT Peptide Technologies GmbH Deutschland Berlin (3) 100% 100%
NT Security and Services GmbH Deutschland Mainz (3) 100% 100%
reSano GmbH Deutschland Mainz (3) 100% 100%
BioNTech Australia Pty Ltd. Australien Melbourne 100% 100%
BioNTech R&D (Austria) GmbH Österreich Wien 100% 100%
BioNTech (Shanghai) Pharmaceuticals Co. Ltd. China Shanghai 100% 100%
InstaDeep France SAS Frankreich Paris 100% k. A. (2)
Biopharma BioNTech Israel Ltd. Israel Tel Aviv 100% k. A. (1)
New Technologies Re Luxemburg Luxemburg 100% k. A. (1)
InstaDeep Nigeria Limited Nigeria Lagos 100% k. A. (2)
BioNTech Rwanda Ltd. Ruanda Kigali 100% 100%
BioNTech Senegal Suarl Senegal Dakar 100% k. A. (1)
BioNTech Pharmaceuticals Asia Pacific Pte. Ltd. Singapur Singapur 100% 100%
BioNTech Pharmaceuticals Spain S.L Spanien Barcelona 100% k. A. (1)
BioNTech Switzerland GmbH Schweiz Basel 100% k. A. (1)
BioNTech Taiwan Co. Ltd. Taiwan Taipeh 100% k. A. (1)
InstaDeep Tunisia SARL Tunesien Tunis 100% K. A. (2)
BioNTech Turkey Tibbi Ürünler Ve Klinik Araștirma Ticaret Anonim Șirketi Türkei Istanbul 100% 100%
BioNTech UK Ltd. Vereinigtes Königreich London 100% 100%
InstaDeep Ltd. Vereinigtes Königreich London 100% 5,3% (2)
BioNTech Research and Development, Inc. Vereinigte Staaten Cambridge 100% 100%
BioNTech USA Holding, LLC Vereinigte Staaten Cambridge 100% 100%
BioNTech US Inc. Vereinigte Staaten Cambridge 100% 100%
BioNTech Delivery Technologies (US), LLC Vereinigte Staaten Cambridge 100% k. A. (2)
InstaDeep LLC Vereinigte Staaten Dover 100% k.A. (2)
JPT Peptide Technologies Inc. Vereinigte Staaten Cambridge 100% 100%

(1) Im Geschäftsjahr 2023 gegründet.
(2) Im Geschäftsjahr 2023 erworben.
(3) Tochterunternehmen macht für das Geschäftsjahr 2023 von den Befreiungsvorschriften der §§ 264 Abs. 3 bzw. 264b HGB Gebrauch.

Alle oben dargestellten Unternehmen sind in unseren Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 einbezogen.

Mutterunternehmen

Die ATHOS KG, Holzkirchen, Deutschland, besitzt 100% der Anteile an der AT Impf GmbH, München, Deutschland, und war zu den im Folgenden genannten Stichtagen der wirtschaftliche Eigentümer des angegebenen Prozentsatzes von Stammaktien an BioNTech. Die ATHOS KG übt über die AT Impf GmbH de facto Kontrolle über BioNTech aus, da sie aufgrund ihres erheblichen Anteilsbesitzes praktisch in der Lage ist, die Mehrheit der Stimmrechte bei der Beschlussfassung auf der Hauptversammlung auszuüben.

Anteile an Stammaktien an BioNTech (in %)
Name Land Sitz 31. Dezember 2023 31. Dezember 2022
AT Impf GmbH Deutschland München 43,77% 43,42%

Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss auf den Konzern

Die Medine GmbH, Mainz, Deutschland, besaß zu den folgenden Stichtagen Stammaktien an BioNTech wie dargestellt:

Anteile an Stammaktien an BioNTech (in %)
Name Land Sitz 31. Dezember 2023 31. Dezember 2022
Medine GmbH Deutschland Mainz 17,01% 17,38%

5. Unternehmenszusammenschlüsse

Übernahme der InstaDeep Ltd.

Im Juli 2023 erwarben wir die InstaDeep Ltd., London, Vereinigtes Königreich ("InstaDeep"), ein globales Technologieunternehmen, das im Bereich der künstlichen Intelligenz ("KI") und des maschinellen Lernens führend ist, indem wir 100% der verbleibenden Anteile an InstaDeep erwarben, die sich nicht bereits in unserem Eigentum befanden. Durch die Übernahme soll eine vollständig integrierte, unternehmensweite Kompetenz im Bereich KI-Technologien und maschinelle Lerntechnologien für den Einsatz in unseren therapeutischen Plattformen und Geschäftsbetrieben aufgebaut werden. Darüber hinaus wird InstaDeep weiterhin ihre Dienstleistungen weltweit für Kunden aus verschiedenen Branchen, darunter Technologie, Transport und Logistik sowie Industrie und Finanzdienstleistungen, erbringen.

Die Übernahme wurde im Juli 2023 abgeschlossen. Wir haben eine Aufteilung der Gesamtgegenleistung und der zugrunde liegenden erworbenen Vermögenswerte (einschließlich bestimmter identifizierter immaterieller Vermögenswerte wie der DeepChain-Technologie und Kundenbeziehungen von InstaDeep) und übernommenen Schulden auf der Grundlage ihrer beizulegenden Zeitwerte unter Verwendung der zum Erwerbszeitpunkt verfügbaren Informationen vorgenommen. Die Gesamtgegenleistung und die beizulegenden Zeitwerte des identifizierten Nettovermögens von InstaDeep gemäß IFRS 3 zum 31. Juli 2023 stellen sich wie folgt dar:

Beizulegender Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt
(in Millionen €) InstaDeep Ltd.
Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte 187,6
Sachanlagen 2,1
Nutzungsrechte 0,7
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2,4
Finanzielle Vermögenswerte - kurzfristig 52,5
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 21,2
Sonstige kurzfristige und langfristige Vermögenswerte 8,7
Summe Vermögenswerte 275,0
Schulden
Latente Steuerschulden 45,8
Sonstige kurzfristige und langfristige Verbindlichkeiten 18,2
Summe Verbindlichkeiten 64,0
Summe identifizierbares Nettovermögen zum beizulegenden Zeitwert 211,0
Geschäfts- oder Firmenwert aus dem Unternehmenserwerb 306,5
Übertragene Gegenleistungen 517,5
Gegenleistung
Abfluss von Zahlungsmitteln 358,1
Abfluss von Zahlungsmitteln in 2024 4,0
Designierte Währungsabsicherungen (8,1)
Übertragene Aktien (ca. 1,1 Millionen Aktien) 103,7
Bedingte Gegenleistung 31,8
Zuvor gehaltene Beteiligung in Form von nicht börsennotierten Anteilen (Anteil von 5,3%) 27,9
Übertragene Gegenleistungen 517,5

Die erworbenen immateriellen Vermögenswerte umfassen die DeepChain-Technologie und Kundenbeziehungen. Ihre beizulegenden Zeitwerte wurden unter Zugrundelegung der Multi-Period-Excess-Earnings-Methode (MEEM) ermittelt und belaufen sich auf 176,0 Mio. € bzw. 7,8 Mio. €.

Der beizulegende Zeitwert der übertragenen Aktien wird auf Grundlage der Anzahl der übertragenen Aktien und des Schlusskurses der ADS am 31. Juli 2023 ermittelt.

Der Erwerb von InstaDeep ist ein schrittweiser Erwerb gemäß IFRS 3.41-3.42A, da wir vor dem Erwerb bereits eine 5,3%ige Beteiligung hielten. In früheren Berichtsperioden haben wir die Wertänderungen dieses Eigenkapitalanteils im sonstigen Ergebnis erfasst. Der Betrag der Neubewertung zum beizulegenden Zeitwert, der im sonstigen Ergebnis erfasst war, wird auf derselben Grundlage erfasst, die erforderlich wäre, wenn wir den zuvor gehaltenen Eigenkapitalanteil unmittelbar veräußern würden. Ausgehend von der Gesamtgegenleistung für die erworbenen Anteile (94,7%) beläuft sich der Wert der bereits gehaltenen Anteile auf 27,9 Mio. €, was zu einem Verlust in Höhe von 2,2 Mio. € führt, der im sonstigen Ergebnis für das Geschäftsjahr 2023 ausgewiesen wird.

Zum Erwerbszeitpunkt wurde die bedingte Gegenleistung zu ihrem beizulegenden Zeitwert in Höhe von 31,8 Mio. € auf der Grundlage von Cashflow-Prognosen im Zusammenhang mit erfolgsabhängigen künftigen Meilensteinzahlungen in bar an anspruchsberechtigte Anteilseigner nach einer dreijährigen Earn-Out-Periode erfasst. Das untere Ende der Bandbreite möglicher Ergebnisse der bedingten Gegenleistung liegt bei null, das obere bei 124,6 Mio. €. Zudem werden potenzielle Earn-Out-Zahlungen in Höhe von 12,5 Mio. € als Vergütung betrachtet und über einen Zeitraum von drei Jahren, in dem Leistungen zu erbringen sind, als Personalaufwand erfasst.

Die Transaktionskosten in Höhe von 6,0 Mio. € wurden als Aufwand verbucht und sind als allgemeine Verwaltungskosten ausgewiesen.

Der Geschäfts- oder Firmenwert umfasst hauptsächlich den Wert der erwarteten Synergien aus der Einbeziehung von K1-Technologien und maschinellen Lerntechnologien in unsere therapeutischen Plattformen und Geschäftsbereiche sowie immaterielle Vermögenswerte, die nicht gesondert erfasst werden, wie z. B. die übernommenen qualifizierten Arbeitskräfte und ihr Know-how. Daher wird der Geschäfts- oder Firmenwert fast vollständig der ZGE Immuntherapie zugeordnet und in geringerem Umfang einer ZGE, die das externe Geschäft von InstaDeep umfasst. Der Geschäfts- oder Firmenwert ist steuerlich nicht abzugsfähig.

Latente Steuerschulden im Zusammenhang mit temporären Differenzen der im Zuge des Unternehmenszusammenschlusses erworbenen Vermögenswerte wurden in Höhe von 45,8 Mio. € erfasst. Den übernommenen latenten Steuerschulden entsprechend wurden latente Steueransprüche im Zusammenhang mit zum Erwerbszeitpunkt bestehenden temporären Differenzen und steuerlichen Verlustvorträgen von InstaDeep angesetzt. Die latenten Steueransprüche und -schulden wurden in dem Maße miteinander verrechnet, in dem die Bedingungen für eine Verrechnung erfüllt waren.

Seit der Übernahme hatte InstaDeep keine wesentlichen Auswirkungen auf unsere Umsatzerlöse und den Gewinn der Periode. Dementsprechend würden hypothetische Beträge für unsere Umsatzerlöse und den Gewinn der Periode, die unter der Annahme eines Erwerbs zum Jahresbeginn berechnet wurden, nicht wesentlich von den tatsächlich ausgewiesenen Zahlen abweichen.

6. Erlöse aus Verträgen mit Kunden

6.1 Aufgliederung von Erlösen

Nachstehend ist die Aufschlüsselung der Umsatzerlöse des Konzerns aus Verträgen mit Kunden aufgeführt:

Geschäftsjahre zum 31. Dezember
(in Millionen €) 2023 2022 2021
Kommerzielle Umsätze 3.815,5 17.194,6 18.874,0
COVID-19-Impfstoffumsätze 3.776,2 17.145,2 18.806,8
Verkäufe an Kollaborationspartner 275,3 1.224,3 970,9
Direkte Produktverkäufe an Kunden 473,6 3.184,7 3.007,2
Anteil am Bruttogewinn der Kollaborationspartner und umsatzabhängige Meilensteine 3.027,3 12.736,2 14.828,7
Sonstige Umsätze 39,3 49,4 67,2
Forschungs- und Entwicklungsumsätze aus Kollaborationen 3,5 116,0 102,7
Summe 3.819,0 17.310,6 18.976,7

Im Geschäftsjahr 2023 erzielte der Konzern mit der Pfizer Inc. ("Pfizer") (3.293,0 Mio. €) und dem deutschen Bundesministerium für Gesundheit (473,6 Mio. €) jeweils mehr als 10% der Gesamtumsätze. Im Geschäftsjahr 2022 erzielte der Konzern ebenfalls mit Pfizer (13.795,8 Mio. €) und dem deutschen Bundesministerium für Gesundheit (3.020,5 Mio. €) mehr als 10% der Gesamtumsätze. Auch im Geschäftsjahr 2021 erzielte der Konzern mit Pfizer (15.500,0 Mio. €) und dem deutschen Bundesministerium für Gesundheit (1.945,6 Mio. €) mehr als 10% der Gesamtumsätze. Aufgegliedert nach den geografischen Regionen, in denen unsere Kunden und Kollaborationspartner ansässig sind, realisierten wir im Geschäftsjahr 2023 Umsatzerlöse hauptsächlich in den Vereinigten Staaten (3.010,9 Mio. €) und in Deutschland (482,7 Mio. €). Im Geschäftsjahr 2022 waren die hauptsächlichen geografischen Regionen die Vereinigten Staaten (12.709,7 Mio. €) und Deutschland (3.031,0 Mio. €). Im Geschäftsjahr 2021 waren unsere hauptsächlichen geografischen Regionen die Vereinigten Staaten (14.636,5 Mio. €), Deutschland (2.241,9 Mio. €) und Belgien (675,0 Mio. €).

Kommerzielle Umsätze

Im Geschäftsjahr 2023 erzielten wir mit der Lieferung und dem Absatz unseres COVID-19-Impfstoffs weltweit kommerzielle Umsätze. Im Laufe des Geschäftsjahres 2023 gingen unsere kommerziellen Umsätze entsprechend der geringeren Marktnachfrage nach dem COVID-19-Impfstoff zurück. Zudem haben Wertberichtigungen durch unseren Kollaborationspartner Pfizer Inc. ("Pfizer") unseren Anteil am Bruttogewinn erheblich reduziert und somit unsere Umsätze für das Geschäftsjahr 2023 negativ beeinflusst. Wir halten die Marktzulassung in den Vereinigten Staaten, in der Europäischen Union, im Vereinigten Königreich, in Kanada und in anderen Ländern sowie Notfallzulassungen oder gleichwertige Zulassungen in den Vereinigten Staaten (gemeinsam mit Pfizer) und anderen Ländern. Pfizer hat die Marketing- und Vertriebsrechte weltweit, mit Ausnahme von China, Deutschland und der Türkei. Die Shanghai Fosun Pharmaceutical (Group) Co., Ltd. ("Fosun Pharma") hat die Marketing- und Vertriebsrechte in China, in der Sonderverwaltungszone (SAR) Hongkong, in der SAR Macau und in der Region Taiwan. Bei der Aufteilung von Marketing- und Vertriebsrechten werden Gebiete definiert, in denen die Kollaborationspartner als Prinzipal handeln.

Verkäufe an Kollaborationspartner

Die Verkäufe an Kollaborationspartner sind Verkäufe unsererseits produzierter Produkte an die Kollaborationspartner. Wenn die Zuständigkeiten bei der Herstellung und Lieferung des COVID-19-Impfstoffs wechseln und COVID-19-Impfstoffe übertragen werden, erfolgt ein Verkauf des Impfstoffs von einem Partner an den anderen. Im Rahmen unserer Zusammenarbeit mit Pfizer werden diese Verkäufe von Zeit zu Zeit wesentlich durch Aufwendungen aus Wertberichtigungen auf Vorräte sowie durch Aufwendungen für Produktionsüberkapazitäten, die aus Verträgen mit Auftragsherstellern resultieren, beeinflusst. Diese Aufwendungen stellen aufgelaufene Varianzen bei den Herstellungskosten dar und werden mit unserem Partner geteilt, sobald sie tatsächlich anfallen. Diese Varianzen bei den Herstellungskosten werden als Verrechnungspreisanpassungen ausgewiesen, sobald sie ermittelt wurden. Die regelmäßige Neubewertung dieser Varianzen bei den Herstellungskosten kann zu Anpassungen der entsprechenden Umsätze der Vorperiode führen. In den Geschäftsjahren 2023, 2022 und 2021 waren Verkäufe an Kollaborationspartner in Höhe von 74,5 Mio. €, 850,0 Mio. € bzw. 31,0 Mio. € von den vorgenannten Varianzen bei den Herstellungskosten betroffen.

Direkte Produktverkäufe an Kunden

Direkte Produktverkäufe werden für Lieferungen des COVID-19-Impfstoffs innerhalb unserer Gebiete, Deutschland und Türkei, erfasst. In den Geschäftsjahren 2023, 2022 und 2021 erfassten wir Umsatzerlöse in Höhe von 473,6 Mio. €, 3.184,7 Mio. € bzw. 3.007,2 Mio. €. Der Anteil am Bruttogewinn, den wir unserem Kollaborationspartner Pfizer auf Grundlage unserer Verkäufe schulden, wird als Umsatzkosten erfasst.

Anteil am Bruttogewinn der Kollaborationspartner und umsatzabhängige Meilensteinzahlungen

Auf Basis der COVID-19-Impfstoffverkäufe in den Gebieten der Kollaborationspartner haben wir Anspruch auf einen Anteil an deren Bruttogewinn, der einen saisonal schwankenden Nettobetrag darstellt und als Kollaborationserlös während der kommerziellen Phase erfasst wird. Gleichzeitig werden umsatzabhängige Meilensteinzahlungen erfasst. Bei der Ermittlung des Bruttogewinns wurden Varianzen bei den Herstellungskosten berücksichtigt, die entweder als Verrechnungspreisanpassung wie oben beschrieben dargestellt wurden oder aus Kosten resultieren, deren Entstehung beim Kollaborationspartner als hoch wahrscheinlich eingestuft wurde. Im Geschäftsjahr 2021 enthielten diese Erlöse umsatzabhängige Meilensteinzahlungen in Höhe von 476,6 Mio. €.

Die oben aufgeführten Erlöse aus Verträgen mit Kunden wurden wie folgt erfasst:

Geschäftsjahre zum 31. Dezember
(in Millionen €) 2023 2022 2021
Zeitpunkt der Erlöserfassung
Zu einem bestimmten Zeitpunkt übertragene Güter und Dienstleistungen 776,3 4.447,2 4.034,3
Über einen bestimmten Zeitraum übertragene Güter und Dienstleistungen 15,4 127,2 113,7
Umsatzrealisierung unter Anwendung des umsatzbasierten oder nutzungsbasierten Lizenzgebührenmodells (1) 3.027,3 12.736,2 14.828,7
Summe 3.819,0 17.310,6 18.976,7

(1) Stellt Verkäufe auf Basis des Anteils am Bruttogewinn der Kollaborationspartner und der umsatzabhängigen Meilensteinzahlungen dar.

6.2 Vertragssalden

(in Millionen €) 31. Dezember 2023 31. Dezember 2022
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 2.155,7 7.145,6
Vertragsverbindlichkeiten 751,8 125,5
Rückerstattungsverbindlichkeiten - 24,4

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen verringerten sich signifikant gegenüber dem Vorjahr und umfassen in erster Linie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus unserer COVID-19-Kollaboration mit Pfizer sowie unseren eigenen direkten Produktverkäufen an Kunden in unserem Gebiet. Die vertragliche Abrechnung des Bruttogewinnanteils weist einen zeitlichen Versatz von mehr als einem Kalenderquartal auf. Da das für Tochterunternehmen von Pfizer außerhalb der Vereinigten Staaten geltende Geschäftsquartal von unserem abweicht, ergibt sich eine zusätzliche Verzögerung zwischen der Erfassung von Umsatzerlösen und dem Zahlungseingang. Unsere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember 2023 umfassen insofern neben dem Gewinnanteil für das vierte Quartal 2023 auch Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die sich auf den Bruttogewinnanteil für das dritte Quartal 2023 beziehen.

Die Vertragsverbindlichkeiten haben sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich erhöht, da Vorauszahlungen im Zusammenhang mit der Änderung des COVID-19-Impfstoff-Kaufvertrags mit der Europäischen Kommission ("EC") eingegangen sind. Zum 31. Dezember 2023 enthielten die Vertragsverbindlichkeiten entsprechende Zahlungen im Rahmen unserer Kollaboration mit Pfizer (COVID-19-Impfstoff) in Höhe von 386,4 Mio. €, vom deutschen Bundesministerium für Gesundheit in Höhe von 302,3 Mio. € sowie verbleibende Vorauszahlungen aus unserer Kollaborationsvereinbarung mit Pfizer (Zoster) in Höhe von 62,3 Mio. € (zum 31. Dezember 2022: verbleibende Vorauszahlungen aus Kollaborationsvereinbarungen und kommerziellen Lieferverpflichtungen in Höhe von 65,7 Mio. € sowie Anzahlungen für zukünftige Verkäufe von COVID-19-Impfstoffen in Höhe von 56,3 Mio. €).

Die zum 31. Dezember 2022 erfassten Rückerstattungsverbindlichkeiten entsprachen der Gegenleistung, die dem Kollaborationspartner im Geschäftsjahr 2023 erstattet wurde.

Nachstehend sind die Umsatzerlöse aufgeführt, die in den dargestellten Perioden erfasst wurden:

Geschäftsjahre zum 31. Dezember
(in Millionen €) 2023 2022 2021
Zu Beginn des Geschäftsjahres in den Vertragsverbindlichkeiten erfasste Beträge 3,5 63,1 73,7

6.3 Leistungsverpflichtungen

Die den (nicht erfüllten oder teilweise unerfüllten) verbleibenden Leistungsverpflichtungen zugeordneten Vertragsverbindlichkeiten aus Kollaborationsvereinbarungen und kommerziellen Lieferverpflichtungen stellen sich zum Geschäftsjahresende wie folgt dar:

(in Millionen €) 31. Dezember 2023 31. Dezember 2022
Innerhalb eines Jahres 353,3 77,1
In mehr als einem Jahr 398,5 48,4
Summe 751,8 125,5

7. Erträge und Aufwendungen

7.1 Allgemeine Kosten

Umsatzkosten

Die Umsatzkosten verringerten sich von 2.995,0 Mio. € im Geschäftsjahr 2022 um 2.395,2 Mio. € oder 80% auf 599,8 Mio. € im Geschäftsjahr 2023. Das ist hauptsächlich auf die Erfassung von niedrigeren Umsatzkosten aus unseren geringeren COVID-19-Impfstoffverkäufen zurückzuführen, die den Anteil des Bruttogewinns enthalten, den wir unserem Kollaborationspartner Pfizer auf der Grundlage unserer Verkäufe schulden. Darüber hinaus wurden die Umsatzkosten durch Aufwendungen für Abschreibungen auf Vorräte sowie durch Aufwendungen für Produktionsüberkapazitäten, die aus Verträgen mit Auftragsherstellern resultierten, beeinflusst. Diese Auswirkungen während des Geschäftsjahres 2023 waren auf die Verringerung der Produktionskapazitäten sowie auf die weitere Förderung des globalen Produktionsnetzwerks mit unseren Kollaborationspartnern zurückzuführen. Auf Grundlage der behördlichen Zulassung unseres an Omikron XBB.1.5 angepassten monovalenten COVID-19-Impfstoffs im dritten Quartal 2023 haben wir die ursprüngliche Wertberichtigung auf Vorräte vor der Markteinführung, die in den Forschungs- und Entwicklungskosten erfasst wurde, durch eine Wertaufholung rückgängig gemacht, die die Höhe der ursprünglichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von 46,9 Mio. € nicht überschreitet. Davon wurden im Berichtsjahr 27,3 Mio. € als Umsatzkosten erfasst, da die entsprechenden Vorräte entweder verkauft oder wertberichtigt wurden. Der Restbetrag wird zum 31. Dezember 2023 in den Vorräten ausgewiesen und beläuft sich auf 19,6 Mio. €. Im Geschäftsjahr 2022 war der Betrag null.

Forschungs- und Entwicklungskosten

Unsere Forschungs- und Entwicklungskosten stiegen von 1.537,0 Mio. € im Geschäftsjahr 2022 um 246,1 Mio. € oder 16% auf 1.783,1 Mio. € im Geschäftsjahr 2023, im Wesentlichen beeinflusst durch den Fortschritt der klinischen Studien für Pipeline-Kandidaten sowie durch unsere neu erworbenen Produktkandidaten und die Entwicklung von variantenangepassten COVID-19-Impfstoffen. Weitere Gründe für den Anstieg waren höhere Löhne und Gehälter, Nebenleistungen und Sozialversicherungsbeiträge infolge der beträchtlich gestiegenen Mitarbeiterzahl.

Vertriebs- und Marketingkosten

Unsere Vertriebs- und Marketingkosten erhöhten sich von 59,5 Mio. € im Geschäftsjahr 2022 um 3,2 Mio. € oder 5% auf 62,7 Mio. € im Geschäftsjahr 2023, im Wesentlichen aufgrund höherer Aufwendungen für die Einrichtung und Verbesserung der kommerziellen IT-Plattformen sowie höherer Löhne und Gehälter, Nebenleistungen und Sozialversicherungsbeiträge infolge der gestiegenen Mitarbeiterzahl.

Allgemeine Verwaltungskosten

Unsere allgemeinen Verwaltungskosten erhöhten sich von 481,7 Mio. € im Geschäftsjahr 2022 um 13,3 Mio. € oder 3% auf 495,0 Mio. € im Geschäftsjahr 2023, vor allem beeinflusst durch höhere Kosten für IT-Leistungen sowie höhere Löhne und Gehälter, Nebenleistungen und Sozialversicherungsbeiträge infolge der gestiegenen Mitarbeiterzahl.

7.2 Sonstige betriebliche Aufwendungen

Geschäftsjahre zum 31. Dezember
(in Millionen €) 2023 2022 2021
Fremdwährungsdifferenzen, netto 252,0 - -
Verlust aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten derivativen Finanzinstrumenten - 385,5 86,3
Vertragliche Auseinandersetzungen (1) 29,4 3,0 9,0
Sonstiges 11,6 21,5 8,1
Summe 293,0 410,0 103,4

(1) Anpassungen der Vorjahreszahlen beziehen sich auf die Umgliederung von Kosten für externe Rechtsberatung im Zusammenhang mit bestimmten Rechtsstreitigkeiten aus den allgemeinen Verwaltungskosten in die sonstigen betrieblichen Aufwendungen, um Änderungen in der internen Berichterstattung auch in der externen Berichterstattung zu berücksichtigen.

Im Geschäftsjahr 2023 stiegen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gegenüber dem Geschäftsjahr 2022, was im Wesentlichen von der Erfassung von Währungsdifferenzen aus Posten der betrieblichen Tätigkeit abzuleiten war. Die in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthaltenen Währungsdifferenzen entstanden überwiegend aus der Bewertung der auf US-Dollar lautenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die vor allem im Rahmen der COVID-19-Kollaboration mit Pfizer anfielen, der auf US-Dollar lautenden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der auf US-Dollar lautenden sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten, die überwiegend aus Verpflichtungen im Rahmen unserer Lizenzvereinbarungen resultierten.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich im Geschäftsjahr 2022 gegenüber dem Geschäftsjahr 2021 im Wesentlichen aufgrund der Erfassung der Änderung des beizulegenden Zeitwerts der im Geschäftsjahr 2022 zur Steuerung eines Teils unseres Transaktionsrisikos geschlossenen Devisenterminkontrakte, die nicht als Sicherungsinstrumente gemäß IFRS designiert sind.

7.3 Sonstige betriebliche Erträge

Geschäftsjahre zum 31. Dezember
(in Millionen €) 2023 2022 2021
Gewinn aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten derivativen Finanzinstrumenten 67,6 - 5,7
Zuwendungen der öffentlichen Hand 2,2 1,4 137,2
Fremdwährungsdifferenzen, netto - 727,4 446,3
Sonstiges 35,2 86,5 9,2
Summe 105,0 815,3 598,4

Die sonstigen betrieblichen Erträge verringerten sich im Geschäftsjahr 2023 gegenüber dem Geschäftsjahr 2022, da Währungsdifferenzen aus Posten der betrieblichen Tätigkeit nicht länger einen positiven, sondern einen negativen Effekt hatten, der in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst wurde (siehe Anhangangabe 7.2).

Im Geschäftsjahr 2022 stiegen die sonstigen betrieblichen Erträge gegenüber dem Geschäftsjahr 2021 im Wesentlichen aufgrund der Erfassung von Währungsdifferenzen aus Posten der betrieblichen Tätigkeit. Die in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthaltenen Währungsdifferenzen entstanden überwiegend aus der Bewertung der auf US-Dollar lautenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die vor allem im Rahmen der COVID-19-Kollaboration mit Pfizer anfielen, der auf US-Dollar lautenden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der auf US-Dollar lautenden sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten, die überwiegend aus Verpflichtungen im Rahmen unserer Lizenzvereinbarungen resultierten.

7.4 Finanzerträge

Geschäftsjahre zum 31. Dezember
(in Millionen €) 2023 2022 2021
Zinserträge 357,6 48,5 1,5
Bewertungsanpassungen von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Finanzinstrumenten 162,0 216,8 -
Fremdwährungsdifferenzen, netto - 65,0 66,2
Summe 519,6 330,3 67,7

Im Geschäftsjahr 2023 stiegen die Finanzerträge gegenüber dem Geschäftsjahr 2022 im Wesentlichen aufgrund von Zinserträgen aus Bankeinlagen und Finanzinvestitionen in Wertpapiere sowie Anpassungen des beizulegenden Zeitwerts unserer Geldmarktfonds.

Im Geschäftsjahr 2022 umfassten die gegenüber dem Geschäftsjahr 2021 gestiegenen Finanzerträge die endgültige Bewertungsanpassung des zum beizulegenden Zeitwert bewerteten, in die Wandelanleihe eingebetteten Derivats zum Zeitpunkt der vorzeitigen Rückgabe der Wandelanleihe am 1. März 2022 (Rückgabedatum) sowie Zinserträge aus unseren Bankeinlagen.

7.5 Finanzaufwendungen

Geschäftsjahre zum 31. Dezember
(in Millionen €) 2023 2022 2021
Fremdwährungsdifferenzen, netto 16,0 - -
Bewertungsanpassungen von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Finanzinstrumenten - - 277,8
Sonstiges 7,9 18,9 27,3
Summe 23,9 18,9 305,1

Im Geschäftsjahr 2023 stiegen die Finanzaufwendungen gegenüber dem Geschäftsjahr 2022 vor allem aufgrund von Währungsdifferenzen, die sich aus unseren auf Fremdwährung lautenden Bankeinlagen und Kontokorrentkonten ergaben.

Im Geschäftsjahr 2022 verringerten sich die Finanzaufwendungen gegenüber dem Geschäftsjahr 2021 im Wesentlichen aufgrund der endgültigen Erfüllung des in die Wandelanleihe eingebetteten Derivats, woraus sich ein Finanzertrag ergab. Dem standen Finanzaufwendungen in Höhe von 277,8 Mio. € aus der entsprechenden Bewertungsanpassung des beizulegenden Zeitwerts im Geschäftsjahr 2021 gegenüber.

7.6 Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer

Geschäftsjahre zum 31. Dezember
(in Millionen €) 2023 2022 2021
Löhne und Gehälter 617,8 544,8 345,9
Sozialversicherungsbeiträge 76,7 58,6 31,7
Kosten der Altersversorgung 4,1 2,1 1,2
Summe 698,6 605,5 378,8

Löhne und Gehälter beinhalten unter anderem Aufwendungen der anteilsbasierten Vergütung.

8. Ertragsteuern

Die Ertragsteuern für die Geschäftsjahre 2023, 2022 und 2021 umfassten tatsächliche Ertragsteuern, sonstige Steuern und latente Steuern. Wir sind steuerpflichtig in Bezug auf Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer. Unser Körperschaftsteuersatz und der Solidaritätszuschlag blieben im Berichtsjahr mit 15,0% bzw. 5,5% unverändert, während sich der durchschnittliche Gewerbesteuersatz geändert hat. Insgesamt ergibt das im Geschäftsjahr 2023 einen kombinierten Ertragsteuersatz von 27,1% (Geschäftsjahre 2022 und 2021: 27,2% bzw. 30,7%). Latente Steuern werden auf Basis eines Steuersatzes von 27,1% berechnet. Tatsächliche Steuern für Österreich werden auf Grundlage eines Körperschaftsteuersatzes von 24,0% berechnet. Die Absenkung des Körperschaftsteuersatzes in Österreich auf 23,0% im Jahr 2024 wird für latente Steuern ab dem Geschäftsjahr 2023 berücksichtigt. In den Vereinigten Staaten unterliegt die BioNTech USA Holding, LLC einem Körperschaftsteuersatz auf Bundesebene von 21,0% sowie in verschiedenen Bundesstaaten einem effektiven Ertragsteuersatz von 4,5%. Die Berechnungsbasis für die latenten Steuersätze blieb gegenüber der Vorperiode unverändert.

Die folgende Tabelle zeigt den tatsächlichen und latenten Steueraufwand für die dargestellten Perioden:

Geschäftsjahre zum 31. Dezember
(in Millionen €) 2023 2022 2021
Tatsächliche Ertragsteuern 243,1 3.629,6 4.535,0
Latente Steuern 12,7 (109,9) 218,9
Ertragsteuern 255,8 3.519,7 4.753,9

Die folgende Tabelle zeigt eine Überleitung der erwarteten Ertragsteuern auf die tatsächlichen Ertragsteuern. Die erwarteten Ertragsteuern wurden auf Grundlage des oben genannten kombinierten Ertragsteuersatzes der BioNTech SE berechnet, der auch auf Konzernebene gilt und der auf das Ergebnis vor Steuern angewandt wurde, um die erwarteten Ertragsteuern zu ermitteln.

Geschäftsjahre zum 31. Dezember
(in Millionen €) 2023 2022 2021
Gewinn vor Steuern 1.186,1 12.954,1 15.046,4
Erwarteter Steueraufwand 321,8 3.529,7 4.622,5
Effekte
Abweichung aufgrund lokaler Steuervorschriften 6,6 8,9 9,1
Abweichung aufgrund eines abweichenden Ertragsteuersatzes (Inland und Ausland) (0,1) 7,3 9,4
Veränderung der Wertberichtigung (14,3) 30,6 3,0
Effekt aus steuerlichen Verlusten und Steuergutschriften (66,5) 23,2 19,5
Veränderung der latenten Steuern aufgrund von Steuersatzänderungen (2,4) (2,3) (7,5)
Nicht abzugsfähige Aufwendungen 3,1 2,5 90,5
Steuerfreies Einkommen und nicht steuerbares Einkommen (0,6) (87,9) (0,3)
Nicht steuerwirksame anteilsbasierte Vergütungsaufwendungen 7,7 8,7 15,5
Steuerlich zu berücksichtigende Kosten für Eigenkapitaltransaktionen - - (1,2)
Effekt aus Anpassung des Vorjahres 5,5 (31,5) (2,9)
Steuerlich nicht wirksame Kapitalkonsolidierung - - (0,7)
Sonstige Effekte (5,0) 30,5 (3,0)
Ertragsteuern 255,8 3.519,7 4.753,9
Effektive Steuerquote 21,6% 27,2% 31,6%

Am 15. November 2018 haben wir ein Aktienoptionsprogramm aufgelegt, das es uns ermöglichte, bestimmten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie unseren Vorstandsmitgliedern Optionen zum Bezug von Aktien der Gesellschaft zu gewähren. Das Programm ist als Mitarbeiteraktienoptionsprogramm (ESOP) konzipiert. Wir haben den Teilnehmern unter der Voraussetzung ihrer ausdrücklichen Zustimmung eine bestimmte Anzahl von Rechten (Optionsrechten) angeboten. Die Gewährung der Optionen im Rahmen des ESOP erfolgte von November 2018 bis Dezember 2019. Die Ausübung der Optionsrechte gemäß den Bedingungen des ESOP gibt den Teilnehmern das Recht, gegen Zahlung des Ausübungspreises Aktien zu beziehen. Ende September 2022 revidierte der Aufsichtsrat seinen Beschluss bezüglich des ursprünglichen Mechanismus zur Erfüllung von Optionsrechten. Gemäß dem neuen Beschluss können die im Rahmen des ESOP gewährten Optionsrechte nunmehr durch Ausgabe einer dem Nettowert der ausgeübten Optionsrechte entsprechenden Anzahl von ADS nach Abzug (i) des Ausübungspreises und (ii) der im Zusammenhang mit der Ausübung anfallenden Lohnsteuern (einschließlich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) und Sozialversicherungsbeiträge an den betreffenden Teilnehmer erfüllt werden. Zur Erfüllung werden die im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms zurückgekauften ADS verwendet. Im Zusammenhang mit der Ausübung anfallende Lohnsteuern (einschließlich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) und Sozialversicherungsbeiträge werden direkt in bar an die zuständigen Finanzbehörden abgeführt. Infolge der Erfüllung anfallende Aufwendungen für Steuerzwecke werden erst dann erfasst, wenn die Optionsrechte ausgeübt wurden. Nach Berücksichtigung der Erfüllungen im Geschäftsjahr 2023 und unter Heranziehung der Ansatzkriterien von IAS 12 wurden latente Steuern in Höhe von 17,8 Mio. €, die sich auf künftige Erfüllungen beziehen, nicht in unserer Konzern-Bilanz erfasst.

Die auf den Differenzbetrag anfallenden und direkt im Eigenkapital erfassten tatsächlichen Steuerersparnisse beliefen sich auf 19,8 Mio. €. Berücksichtigt man diese direkt im Eigenkapital erfassten Steuerbeträge bei der Berechnung eines effektiven Steuersatzes, so würde sich der Steuersatz um rund 1,7 Prozentpunkte verringern.

Der beabsichtigte Mechanismus zur Erfüllung von Optionsrechten im Rahmen des Aktienoptionsprogramms für den Vorstandsvorsitzenden (siehe Anhangangabe 16.4 für nähere Informationen) resultierte zum 31. Dezember 2023 in latenten Steueransprüchen in Höhe von insgesamt 108,8 Mio. €. Unter Heranziehung der Ansatzkriterien von IAS 12 wurden diese latenten Steueransprüche weder in unserer Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung noch direkt im Eigenkapital in den sonstigen Rücklagen in unserer Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung erfasst.

Latente Steuern

Latente Steuern für die angegebenen Zeiträume beziehen sich auf die folgenden Posten:

31. Dezember 2023
(in Millionen €) Zum 1. Januar 2023 Erfasst in GuV Erfasst im sonstigen Ergebnis Erfasst im Eigenkapital Zum 31. Dezember 2023
Sachanlagen 15,8 20,2 - (44,4) (8,4)
Nutzungsrechte (55,8) (0,8) - - (56,6)
Vorräte 148,9 (35,3) - - 113,6
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (162,7) 72,7 - - (90,0)
Leasingverbindlichkeiten 55,2 2,0 - - 57,2
Vertragsverbindlichkeiten (10,0) (33,0) - - (43,0)
Darlehen 7,6 (2,8) - - 4,8
Schulden aus leistungsorientierten Pensionsplänen 0,7 (0,1) - - 0,6
Anteilsbasierte Vergütung 188,4 12,0 - (58,3) 142,1
Sonstige Rückstellungen 11,0 (1,2) - - 9,8
Sonstiges (inkl. aktiver Rechnungsabgrenzungsposten) 61,5 (106,4) - - (44,9)
Steuerliche Verlustvorträge / Steuergutschriften 99,5 (5,1) - - 94,4
Latente Steueransprüche netto (vor Bewertungsanpassung) 360,1 (77,8) - (102,7) 179,6
Bewertungsanpassung (136,7) 65,1 - (66,4) (138,0)
Latente Steueransprüche / (-schulden) netto (nach Bewertungsanpassung) 223,4 (12,7) - (169,1) 41,6
Davon aktive latente Steuern 229,6 20,8 - (169,1) 81,3
Davon passive latente Steuern (6,2) (33,5) - - (39,7)
31. Dezember 2022
(in Millionen €) Zum 1. Januar 2022 Erfasst in GuV Erfasst im sonstigen Ergebnis Erfasst im Eigenkapital Zum 31. Dezember 2022
Sachanlagen (6,5) 22,3 - - 15,8
Nutzungsrechte (47,5) (8,3) - - (55,8)
Vorräte 1,8 147,1 - - 148,9
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (95,6) (67,1) - - (162,7)
Leasingverbindlichkeiten 48,7 6,5 - - 55,2
Darlehen 23,1 (15,5) - - 7,6
Vertragsverbindlichkeiten 10,6 (20,6) - - (10,0)
Schulden aus leistungsorientierten Pensionsplänen 0,9 (0,5) 0,3 - 0,7
Sonstige Rückstellungen 6,3 4,7 - - 11,0
Anteilsbasierte Vergütung - 8,5 - 179,9 188,4
Sonstiges (inkl. aktiver Rechnungsabgrenzungsposten) 1,6 59,9 - - 61,5
Steuerliche Verlustvorträge / Steuergutschriften 70,9 28,6 - - 99,5
Latente Steueransprüche netto (vor Bewertungsanpassung) 14,3 165,6 0,3 179,9 360,1
Bewertungsanpassung (81,0) (55,7) - - (136,7)
Latente Steueransprüche / (-schulden) netto (nach Bewertungsanpassung) (66,7) 109,9 0,3 179,9 223,4
davon aktive latente Steuern 229,6 20,8 - (169,1) 81,3
davon passive latente Steuern (6,2) (33,5) - - (39,7)

Zum 31. Dezember 2023 enthielten unsere kumulierten steuerlichen Verluste die steuerlichen Verluste der deutschen Gesellschaften, die vor der Bildung der steuerlichen Organschaft mit der BioNTech SE bzw. den Gesellschaften entstanden sind, die nicht Teil der steuerlichen Organschaft (31. Dezember 2023: BioNTech Real Estate Verwaltungs GmbH; 31. Dezember 2022: BioNTech BioNTainer Holding GmbH, BioNTech Idar Oberstein Services GmbH, NT Security and Services GmbH, BioNTech Real Estate Verwaltungs GmbH und die Immobilienpersonengesellschaften) oder der steuerlichen Organschaft in den Vereinigten Staaten sind. Bis zum Geschäftsjahr 2022 enthielten unsere kumulierten steuerlichen Verluste auch die der deutschen Organschaft. Die kumulierten steuerlichen Verluste stellen sich für die angegebenen Geschäftsjahre wie folgt dar:

Geschäftsjahre zum 31. Dezember
(in Millionen €) 2023 2022 2021
Körperschaftsteuer 260,7 352,3 272,0
Gewerbesteuer 140,1 204,1 170,6
Geschäftsjahre zum 31. Dezember
(in Millionen €) 2023 2022 2021
Steuergutschriften auf US-Bundesebene 21,3 4,0 0,8
Steuergutschriften auf US-Bundesstaatenebene 8,7 1,6 0,3

Bis zum Geschäftsjahr 2023 wurden latente Steueransprüche aus steuerlichen Verlusten nur teilweise aktiviert, da nach IAS 12 keine hinreichende Wahrscheinlichkeit bestand, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen würde, gegen das die nicht genutzten steuerlichen Verluste verwendet werden könnten.

Die Höhe der abzugsfähigen temporären Differenzen, noch nicht genutzten steuerlichen Verluste und noch nicht genutzten Steuergutschriften, für die in der Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2023 keine latenten Steueransprüche angesetzt wurden, beläuft sich auf 531,5 Mio. €. Somit haben wir zum 31. Dezember 2023 latente Steueransprüche für noch nicht genutzte steuerliche Verluste und temporäre Differenzen in Höhe von 138,0 Mio. € (31. Dezember 2022: 136,7 Mio. €; 31. Dezember 2021: 81,0 Mio. €) nicht angesetzt.

Die Neuzuordnung geistiger Eigentumsrechte innerhalb des Konzerns wurde zum 30. Juni 2023 bzw. 1. Juli 2023 wirksam und hat in Deutschland, den Vereinigten Staaten und Österreich zu latenten Steuereffekten geführt. Die BioNTech SE hat aus diesem Grund zum Transaktionszeitpunkt latente Steueransprüche und latente Steuererträge erfasst. Darüber hinaus ergab sich aus dieser Transaktion eine Neubewertung der bislang nicht angesetzten latenten Steueransprüche auf US-Bundesebene und auf Ebene der US-Bundesstaaten, einschließlich der noch nicht genutzten steuerlichen Verluste und Steuergutschriften. Zum 31. Dezember 2022 beliefen sich die noch nicht angesetzten latenten Steueransprüche auf US-Bundesebene und auf Ebene der US-Bundesstaaten auf 128,9 Mio. €. Zum 31. Dezember 2023 gilt es als sehr wahrscheinlich, dass für die steuerliche Organschaft in den Vereinigten Staaten ein zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das in naher Zukunft die latenten Steueransprüche verwendet werden können, sodass die Anforderungen von IAS 12 erfüllt wären. Wir halten daher die vollständige Nichterfassung der latenten Steueransprüche unserer steuerlichen Organschaft in den Vereinigten Staaten nicht länger aufrecht, da ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die noch nicht genutzten steuerlichen Verluste und temporären Differenzen verwendet werden können. Zum 31. Dezember 2023 erfassen wir aktive latente Steuern für noch nicht genutzte steuerliche Verluste und Steuergutschriften der steuerlichen Organschaft in den Vereinigten Staaten auf US-Bundesebene und auf Ebene der US-Bundesstaaten in Höhe von 31,9 Mio. € bzw. 2,8 Mio. € weiterhin nicht, da es im Sinne von IAS 12 nicht hinreichend wahrscheinlich ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das diese noch nicht genutzten steuerlichen Verluste verwendet werden können. Diese noch nicht angesetzten steuerlichen Verluste und Steuergutschriften auf US-Bundesebene und auf Ebene der US-Bundesstaaten verfallen überwiegend ab dem Jahr 2036.

Der Konzern erfasst keine latenten Steuerverbindlichkeiten für zu versteuernde temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, wenn der Konzern den zeitlichen Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen steuern kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit nicht umkehren werden. Die temporären Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, für die keine latenten Steuerverbindlichkeiten bilanziert wurden, belaufen sich auf insgesamt 2,8 Mio. €.

9. Ergebnis je Aktie

Bei der Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien, die sich während des Jahres im Umlauf befinden, geteilt.

Bei der Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien, die sich während des Jahres im Umlauf befinden, zuzüglich der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der Stammaktien, die sich aus der Umwandlung aller potenziellen Stammaktien mit Verwässerungseffekt in Stammaktien ergeben würden, geteilt.

Nachfolgende Tabelle enthält die der Berechnung des unverwässerten und verwässerten Ergebnisses je Aktie zugrunde gelegten Beträge:

Geschäftsjahre zum 31. Dezember
(in Millionen €, bis auf Ergebnis je Aktie) 2023 2022 2021
Den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnender Gewinn für das unverwässerte Ergebnis 930,3 9.434,4 10.292,5
Gewichtete durchschnittliche Anzahl von ausstehenden Stammaktien zur Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie 240,6 243,3 244,0
Verwässerungseffekt durch Aktienoptionen 2,1 6,5 15,7
Gewichtete durchschnittliche Anzahl von ausstehenden Stammaktien, bereinigt um den Verwässerungseffekt 242,7 249,8 259,7
Ergebnis je Aktie
Unverwässertes Ergebnis je Aktie 3,87 38,78 42,18
Verwässertes Ergebnis je Aktie 3,83 37,77 39,63

10. Sonstige immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwert

Geschäfts- oder Firmenwert

(in Millionen €) Geschäfts- oder
Anschaffungskosten Firmenwert
Stand 1. Januar 2022 57,8
Währungsumrechnungsdifferenzen 3,4
Stand 31. Dezember 2022 61,2
Stand 1. Januar 2023 61,2
Erwerb von Tochterunternehmen und Geschäftsbetrieben 306,9
Währungsumrechnungsdifferenzen (5,6)
Stand 31. Dezember 2023 362,5

Immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer

ZGE Immuntherapie ZGE Externe Produktumsätze der JPT
(in Millionen €) 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022
Geschäfts- oder Firmenwert 352,2 60,7 0,5 0,5
Immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer 444,5 - -
Summe 796,7 60,7 0,5 0,5
ZGE Externes Geschäft der InstaDeep Summe
(in Millionen €) 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022
Geschäfts- oder Firmenwert 9,8 - 362,5 61,2
Immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer - - 444,5 -
Summe 9,8 - 807,0 61,2

Im Geschäftsjahr 2023 verfügten wir über einen Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von insgesamt 362,5 Mio. €, der sich fast gänzlich auf die ZGE Immuntherapie bezieht. Die ZGE Immuntherapie konzentriert sich auf die Entwicklung von Therapien zur Bekämpfung verschiedener seltener Erkrankungen und Infektionskrankheiten. Unsere breit aufgestellte Pipeline der Immuntherapie-Technologien umfasst mRNA-basierte Immunaktivatoren, antigen-spezifische T-Zellen und Antikörper sowie definierte Immunmodulatoren für diverse Immunzellmechanismen.

Wir haben unseren jährlichen Wertminderungstest im Oktober 2023 durchgeführt.

Der erzielbare Betrag der ZGE Immuntherapie wird auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten ermittelt, den wir als beobachtbaren Inputfaktor aus unserer Marktkapitalisierung abgeleitet haben.

Die erzielbaren Beträge der ZGE JPT und der ZGE Externes Geschäft der InstaDeep wurden auf der Grundlage des Nutzungswerts ermittelt. Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die erwarteten künftigen Cashflows, die aus dem durch den Vorstand gebilligten strategischen Geschäftsplan abgeleitet wurden, unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffektes und der spezifischen Risiken der Vermögenswerte widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Nach dem letzten Jahr des detaillierten Planungszeitraums wird zur Prognose der künftigen Cashflows eine langfristige Wachstumsrate von 1,0% angesetzt.

Auf Grundlage der Analyse im Oktober 2023 haben wir keine Wertminderung für diese zahlungsmittelgenerierenden Einheiten festgestellt.

In Anbetracht aktualisierter Finanzinformationen zu unserem COVID 19-Impfstoffgeschäft wurde ein zusätzlicher Wertminderungstest für unsere ZGE Immuntherapie zum 31. Dezember 2023 durchgeführt. Der erzielbare Betrag der ZGE Immuntherapie wurde erneut auf der Grundlage des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten bestimmt, den wir auf der Grundlage unserer Marktkapitalisierung zum 31. Dezember 2023 abgeleitet haben.

Als Ergebnis der zusätzlichen Analyse für die ZGE Immuntherapie haben wir keine Wertminderung für die ZGE Immuntherapie festgestellt. Selbst wenn unsere Marktkapitalisierung etwa 10% niedriger gewesen wäre, hätte der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten immer noch über dem jeweiligen Buchwert der ZGE gelegen.

Die immateriellen Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer umfassten im Wesentlichen noch nicht nutzungsbereite immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 443,5 Mio. €. Diese Vermögenswerte werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern einem jährlichen Wertminderungstest unterzogen. Im vierten Quartal 2023 wurde für diese Vermögenswerte ein Wertminderungstest auf individueller Basis durchgeführt. Der erzielbaren Beträge wurden auf der Grundlage des Nutzungswerts ermittelt. Die Ergebnisse gaben keinen Anlass zum Ansatz eines Wertminderungsaufwands.

Die immateriellen Vermögenswerte, die sich aus Lizenz- und Kollaborationsvereinbarungen ergeben, werden aufgrund ihrer ähnlichen Natur und ihres vergleichbaren Verwendungszwecks im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit zu einer Klasse von Vermögenswerten zusammengefasst und der ZGE Immuntherapie zugeordnet.

Im Rahmen des planmäßigen Wertminderungstests der noch nicht nutzungsbereiten immateriellen Vermögenswerte wurde eine Sensitivitätsanalyse der wesentlichen Annahmen (künftige Cashflows und gewichtete durchschnittliche Kapitalkosten) durchgeführt. Die Sensitivitätsanalyse ergab weder bei einer Verringerung der künftigen Cashflows um 10% noch bei einem Anstieg der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten um 10% die Notwendigkeit zum Ansatz eines Wertminderungsaufwands.

Sonstige immaterielle Vermögenswerte

(in Millionen €)
Anschaffungskosten Konzessionen, Lizenzen, in Entwicklung befindliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte und ähnliche Rechte Geleistete Anzahlungen Summe
Stand 1. Januar 2022 191,6 7,8 199,4
Zugänge 22,8 11,4 34,2
Abgänge (0,1) - (0,1)
Umklassifizierungen 6,1 (6,1) -
Währungsumrechnungsdifferenzen 1,9 - 1,9
Stand 31. Dezember 2022 222,3 13,1 235,4
Stand 1. Januar 2023 222,3 13,1 235,4
Zugänge 489,2 15,8 505,0
Erwerb von Tochterunternehmen und Geschäftsbetrieben 187,4 - 187,4
Abgänge (1,6) (1,6) (3,2)
Umklassifizierungen 4,9 (4,9) -
Währungsumrechnungsdifferenzen (3,6) - (3,6)
Stand 31. Dezember 2023 898,6 22,4 921,0
(in Millionen €)
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen Konzessionen, Lizenzen, in Entwicklung befindliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte und ähnliche Rechte Geleistete Anzahlungen Summe
Stand 1. Januar 2022 54,8 - 54,8
Abschreibungen 22,0 - 22,0
Abgänge (0,1) - (0,1)
Währungsumrechnungsdifferenzen 0,2 - 0,2
Stand 31. Dezember 2022 76,9 - 76,9
Stand 1. Januar 2023 76,9 - 76,9
Abschreibungen 40,5 - 40,5
Abgänge (0,3) - (0,3)
Währungsumrechnungsdifferenzen (0,2) - (0,2)
Stand 31. Dezember 2023 116,9 - 116,9
(in Millionen €)
Buchwert Konzessionen, Lizenzen, in Entwicklung befindliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte und ähnliche Rechte Geleistete Anzahlungen Summe
Stand 31. Dezember 2022 145,4 13,1 158,5
Stand 31. Dezember 2023 781,7 22,4 804,1

Der Anstieg der sonstigen immateriellen Vermögenswerte um 645,6 Mio. € zwischen dem 31. Dezember 2022 und dem 31. Dezember 2023 ergab sich im Wesentlichen aus der Übernahme von InstaDeep (siehe Anhangangabe 5) sowie aus Lizenzen, welche die Definition erworbener identifizierbarer Vermögenswerte erfüllen. Wir haben Lizenz- und Kollaborationsvereinbarungen geschlossen, in deren Rahmen wir mit Partnern zusammenarbeiten, um pharmazeutische Produkte zu entwickeln und, sofern die Zulassung erteilt wird, zu vermarkten. Die Vorauszahlungen im Zusammenhang mit den nachfolgend beschriebenen Lizenz- und Kollaborationsvereinbarungen führten zum Ansatz von noch nicht nutzungsbereiten immateriellen Vermögenswerten in Höhe von 443,5 Mio. € und einer Vorauszahlung für künftige Entwicklungsaktivitäten, die zum 31. Dezember 2023 in Höhe von 22,5 Mio. € in den sonstigen nichtfinanziellen Vermögenswerten erfasst wurde (siehe auch Anhangangabe 14).

Im März 2023 schlossen wir Lizenz- und Kollaborationsvereinbarungen mit der Duality Biologics (Suzhou) Co. Ltd., Shanghai, China, ("Duality") über exklusive Lizenzen für zwei ADC-Kandidaten (BNT323/DB-1303 und BNT324/ DB-1311), die gegen ein breites Spektrum menschlicher Krebsarten eingesetzt werden können. Im August 2023 unterzeichneten wir eine weitere exklusive Vereinbarung mit Duality über die Entwicklung, Herstellung und Vermarktung eines weiteren ADC-Kandidaten, BNT325/DB-1305. Duality erhielt Vorauszahlungen in Höhe von insgesamt 220,0 Mio. $ (203,7 Mio. €) und hat Anspruch auf künftige Meilensteinzahlungen sowie gestaffelte Lizenzgebühren.

Im April 2023 schlossen wir eine Lizenz- und Kollaborationsvereinbarung mit der OncoC4 Inc., Rockville (Maryland), Vereinigte Staaten ("OncoC4"), die die gemeinsame Entwicklung von BNT316/ONC-392 in einer Reihe von Indikationen für solide Tumore beinhaltet, wobei die Parteien die Entwicklungskosten für diese gemeinsamen Entwicklungsstudien zu gleichen Teilen tragen. BioNTech hält die exklusiven weltweiten Vermarktungsrechte für diesen Produktkandidaten. OncoC4 erhielt eine Vorauszahlung in Höhe von 200,0 Mio. $ (181,5 Mio. €, davon 125,2 Mio. € für den Erwerb eines immateriellen Vermögenswerts) und hat Anspruch auf künftige Meilensteinzahlungen sowie gestaffelte Lizenzgebühren.

Im November 2023 schlossen wir eine strategische Forschungskollaborations- und eine weltweite Lizenzvereinbarung mit der MediLink Therapeutics (Suzhou) Co., Ltd. ("MediLink Therapeutics") zur Entwicklung eines ADC-Kandidaten der nächsten Generation, BNT326/YL202, gegen den humanen epidermalen Wachstumsfaktor-Rezeptor 3 (HER3). MediLink Therapeutics erhielt eine Vorauszahlung in Höhe von 70,0 Mio. $ (64,1 Mio. €) und hat Anspruch auf künftige Meilensteinzahlungen sowie gestaffelte Lizenzgebühren.

Im Dezember 2023 haben wir eine exklusive weltweite Lizenz und Zusammenarbeit mit Biotheus Inc. ("Biotheus") vereinbart, in deren Rahmen wir den bispezifischen Antikörperkandidaten BNT327/PM8002 von Biotheus weltweit außerhalb von China entwickeln, herstellen und vermarkten werden. Wir vereinbarten eine Vorauszahlung in Höhe von 55,0 Mio. $ (50,6 Mio. €) sowie künftige Meilensteinzahlungen und Lizenzgebühren.

Im Juli 2023 erwarben wir im Zusammenhang mit der Übernahme von InstaDeep eine DeepChain-Technologie. Zum 31. Dezember 2023 belief sich der Buchwert dieser Technologie auf 163,3 Mio. € bei einer Restnutzungsdauer von 6,6 Jahren.

11. Sachanlagen

(in Millionen €)
Anschaffungs- und Herstellungskosten Grundstücke und Gebäude Technische Anlagen und Maschinen Anlagen im Bau und geleistete Anzahlungen Summe
Stand 1. Januar 2022 104,1 198,3 94,3 396,7
Zugänge 100,2 46,7 182,3 329,2
Abgänge - (1,1) (0,5) (1,6)
Umklassifizierungen 12,0 28,2 (40,2) -
Währungsumrechnungsdifferenzen 0,7 0,9 (0,4) 1,2
Stand 31. Dezember 2022 217,0 273,0 235,5 725,5
Stand 1. Januar 2023 217,0 273,0 235,5 725,5
Zugänge 9,7 50,3 189,4 249,4
Erwerb von Tochterunternehmen und Geschäftsbetrieben - 2,1 - 2,1
Abgänge - (2,4) (0,2) (2,6)
Umklassifizierungen 9,3 22,3 (31,6) -
Währungsumrechnungsdifferenzen (0,6) (1,2) (3,6) (5,4)
Stand 31. Dezember 2023 235,4 344,1 389,5 969,0
(in Millionen €)
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen Grundstücke und Gebäude Technische Anlagen und Maschinen Anlagen im Bau und geleistete Anzahlungen Summe
Stand 1. Januar 2022 14,2 60,0 - 74,2
Abschreibungen 7,8 34,6 - 42,4
Abgänge - (0,4) - (0,4)
Währungsumrechnungsdifferenzen - 0,1 - 0,1
Stand 31. Dezember 2022 22,0 94,3 - 116,3
Stand 1. Januar 2023 22,0 94,3 - 116,3
Abschreibungen 14,4 83,3 - 97,7
Abgänge - (1,7) - (1,7)
Währungsumrechnungsdifferenzen (0,2) (0,3) - (0,5)
Stand 31. Dezember 2023 36,2 175,6 - 211,8
(in Millionen €)
Buchwert Grundstücke und Gebäude Technische Anlagen und Maschinen Anlagen im Bau und geleistete Anzahlungen Summe
Stand 31. Dezember 2022 195,0 178,7 235,5 609,2
Stand 31. Dezember 2023 199,2 168,5 389,5 757,2

Langfristige Vermögenswerte nach Region

Die langfristigen Vermögenswerte zum 31. Dezember 2023 enthielten sonstige immaterielle Vermögenswerte, Geschäfts- oder Firmenwerte, Sachanlagen, Nutzungsrechte und sonstige Vermögenswerte der Tochterunternehmen mit Sitz in den Vereinigten Staaten in Höhe von 158,2 Mio. € (31. Dezember 2022: 188,0 Mio. €) bzw. im Vereinigten Königreich in Höhe von 511,7 Mio. € (31. Dezember 2022: null). Die übrigen langfristigen Vermögenswerte in Höhe von 1.469,0 Mio. € (31. Dezember 2022: 871,9 Mio. €) betreffen hauptsächlich Tochterunternehmen mit Sitz in Deutschland.

12. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten

12.1 Kapitalrisikomanagement

Unser Kapitalmanagement verfolgt in erster Linie das Ziel, unsere Wachstumsstrategie zu finanzieren.

Unsere Treasury-Abteilung überprüft regelmäßig den Gesamtbetrag unserer Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Im Rahmen dieser Überprüfung werden alle Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, der Mittelabfluss, Währungsdifferenzen und Refinanzierungsaktivitäten berücksichtigt. Wir überwachen die Zahlungsmittel mit einer "Cash Burn Rate". Die "Cash Burn Rate" ist definiert als der durchschnittliche monatliche Netto-Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit und Investitionstätigkeit während eines Geschäftsjahres.

(in Millionen €) 31. Dezember 2023 31. Dezember 2022
Guthaben bei Banken und Kassenbestand 453,1 1.325,2
Zahlungsmitteläquivalente 11.210,6 12.549,9
Festgelder 2.589,5 9.401,0
Geldmarktfonds 7.446,1 3.148,9
Reverse-Repo-Geschäfte 1.175,0 -
Summe 11.663,7 13.875,1

Ziel ist es, die finanziellen Mittel für weitere Forschungs- und Entwicklungsprojekte zu schützen und zu maximieren.

Seit dem 1. Dezember 2021 ist eine Investment- und Asset-Management-Richtlinie in Kraft, die unsere Richtlinien und Prozesse für die Steuerung unserer Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beinhaltet. Im Rahmen dieser Richtlinie muss unser Investmentportfolio so verwaltet werden, dass die Risiken für das investierte Kapital minimiert werden. Diese Risiken umfassen hauptsächlich das Kreditrisiko und das Konzentrationsrisiko. Das Portfolio muss zeitnah Liquidität zur Finanzierung der operativen Bedürfnisse sowie des Kapitalbedarfes zur Verfügung stellen. Es wird von der Treasury- Abteilung effizient verwaltet.

Wir unterliegen keinen extern auferlegten Kapitalanforderungen. Die Ziele unseres Kapitalmanagements wurden in den Geschäftsjahren 2023 und 2022 erreicht.

12.2 Kategorien von Finanzinstrumenten

Zu fortgeführten Anschaffungskosten, erfolgsneutral und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

Die folgende Tabelle enthält eine Übersicht über die zu den angegebenen Zeitpunkten gehaltenen, zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC), erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (FVTOCI) und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten:

31. Dezember 2023
(in Millionen €) Kategorie (1) Buchwert Stufe 1 (beizulegender Zeitwert)
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Geldmarktfonds FVTPL 7.446,1 7.446,1
Nicht börsennotierte Eigenkapitalinstrumente FVTOCI 27,1 -
Börsennotierte Eigenkapitalinstrumente FVTOCI 26,0 26,0
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen AC 2.155,7 -
Wertpapieranlagen AC 5.989,7 -
Sonstige finanzielle Vermögenswerte AC 18,6 -
Festgelder AC 2.589,5 -
Reverse-Repo-Geschäfte AC 1.175,0 -
Guthaben bei Banken und Kassenbestand AC 453,1 -
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden
Devisenterminkontrakte FVTPL 0,4 -
Bedingte Gegenleistung FVTPL 38,8 -
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
Leasingverbindlichkeiten k. A. 216,7 -
Darlehen AC 2,3 -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten AC 354,0 -
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten AC 414,9 -
31. Dezember 2023
(in Millionen €) Stufe 2 (beizulegender Zeitwert) Stufe 3 (beizulegender Zeitwert) Summe
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Geldmarktfonds - - 7.446,1
Nicht börsennotierte Eigenkapitalinstrumente - 27,1 27,1
Börsennotierte Eigenkapitalinstrumente - - 26,0
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen - - 2.155,7
Wertpapieranlagen - - 5.989,7
Sonstige finanzielle Vermögenswerte - - 18,6
Festgelder - - 2.589,5
Reverse-Repo-Geschäfte - - 1.175,0
Guthaben bei Banken und Kassenbestand - - 453,1
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden
Devisenterminkontrakte 0,4 - 0,4
Bedingte Gegenleistung - 38,8 38,8
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
Leasingverbindlichkeiten - - 216,7
Darlehen - - 2,3
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten - - 354,0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten - - 414,9

(1) Die zu fortgeführten Anschaffungskosten kategorisierten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten entsprechen im Wesentlichen dem beizulegenden Zeitwert. Es werden keine beizulegenden Zeitwerte ausgewiesen, da die Buchwerte angemessene

Annäherungen der beizulegenden Zeitwerte sind. Wir machen keine Angaben zu Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

31. Dezember 2022
(in Millionen €) Kategorie (1) Buchwert Stufe 1 (beizulegender Zeitwert)
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Devisenterminkontrakte FVTPL 183,7 -
Geldmarktfonds FVTPL 3.148,9 3.148,9
Nicht börsennotierte Eigenkapitalinstrumente FVTOCI 57,1 -
Börsennotierte Eigenkapitalinstrumente FVTOCI 20,0 20,0
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen AC 7.145,6 -
Sonstige finanzielle Vermögenswerte AC 8,8 -
Festgelder AC 9.401,0 -
Guthaben bei Banken und Kassenbestand AC 1.325,2 -
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden
Bedingte Gegenleistung FVTPL 6,1 -
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden
Leasingverbindlichkeiten k. A. 210,1 -
Darlehen AC 2,1 -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten AC 204,1 -
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten AC 785,1 -
31. Dezember 2022
(in Millionen €) Stufe 2 (beizulegender Zeitwert) Stufe 3 (beizulegender Zeitwert) Summe
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Devisenterminkontrakte 183,7 183,7
Geldmarktfonds - - 3.148,9
Nicht börsennotierte Eigenkapitalinstrumente 57,1 - 57,1
Börsennotierte Eigenkapitalinstrumente - - 20,0
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen - - 7.145,6
Sonstige finanzielle Vermögenswerte - - 8,8
Festgelder - - 9.401,0
Guthaben bei Banken und Kassenbestand - 1.325,2
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden
Bedingte Gegenleistung - 6,1 6,1
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden
Leasingverbindlichkeiten - - 210,1
Darlehen - - 2,1
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten - - 204,1
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten - - 785,1

(1) Die zu fortgeführten Anschaffungskosten kategorisierten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten entsprechen im Wesentlichen dem beizulegenden Zeitwert. Wir machen keine Angaben zu Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Es werden keine beizulegenden Zeitwerte ausgewiesen, da die Buchwerte angemessene Annäherungen der beizulegenden Zeitwerte sind.

Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalbeteiligungen

Finanzinvestitionen in Wertpapiere, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden, umfassen die folgenden Effekte:

(in Millionen €) 31. Dezember 2023 31. Dezember 2022
Nettogewinn aus Eigenkapitalinstrumenten, die als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet designiert werden 3,7 10,5
Summe 3,7 10,5

Bemessung der beizulegenden Zeitwerte

Die folgende Tabelle zeigt die Bewertungsverfahren, die bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten in unserer Konzern-Bilanz verwendet werden, sowie die zugrunde gelegten wesentlichen nicht beobachtbaren Inputfaktoren.

Art Bewertungsverfahren Wesentliche nicht beobachtbare Inputfaktoren
Devisenterminkontrakte Diskontierter Cashflow unter Anwendung der Nennwertmethode. Erwartete künftige Cashflows auf der Grundlage von Devisenterminkontrakten, abgezinst über die jeweilige Restlaufzeit der Kontrakte unter Verwendung des jeweiligen Einlagezinssatzes und Kassakurses. k. A.
Nicht börsennotierte Eigenkapitalbeteiligungen Quantitative und qualitative Faktoren wie tatsächliche und prognostizierte Ergebnisse, Bestand an Zahlungsmitteln und Bewertungen der Finanzierungsrunden. - Tatsächliche und prognostizierte Ergebnisse - Bestand an Zahlungsmitteln - Art und Preisbildung der letzten Finanzierungsrunde
Börsennotierte Eigenkapitalbeteiligungen Aktienkurse der börsennotierten Unternehmen und geltende Wechselkurse, wenn die Notierung in Fremdwährung erfolgt. k. A.
Geldmarktfonds Notierte Preise in einem aktiven Markt. k. A.
Bedingte Gegenleistung Barwert der erwarteten künftigen Zahlungen unter Berücksichtigung von Änderungen bei der erwarteten Erreichung der zugrunde liegenden Leistungsparameter und bei Aufzinsungseffekten. - Erwartete künftige Zahlungen
- Angesetzte Kapitalkosten

12.3 Wiederkehrende beizulegende Zeitwerte (Stufe 3)

Die folgende Tabelle zeigt die wiederkehrende Bemessung der beizulegenden Zeitwerte der bedingten Gegenleistungen sowie die Auswirkungen der Bemessungen auf unsere Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im Geschäftsjahr.

(in Millionen €) Bedingte Gegenleistung
Stand 1. Januar 2022 6,1
Stand 1. Januar 2023 6,1
Käufe 31,8
Nettoeffekt auf Gewinn und Verlust
Nettoänderung des beizulegenden Zeitwerts 0,9
Stand 31. Dezember 2023 38,8

Die Sensitivität der beizulegenden Zeitwerte von bedingten Gegenleistungen der Stufe 3 in der Bemessungshierarchie gegenüber wesentlichen, nicht beobachtbaren, variablen Inputfaktoren, wobei alle anderen Faktoren konstant bleiben, ist in der folgenden Tabelle dargestellt:

Bedingte Gegenleistung

Änderung der Annahmen Änderung des beizulegenden Zeitwerts, wenn der Inputfaktor steigt Änderung des beizulegenden Zeitwerts, wenn der Inputfaktor sinkt
Inputfaktor (in Mio. €) (in Mio. €)
Cashflow-Prognosen 10% 3,4 (3,4)
Abzinsungssatz 1% (0,8) 0,8

Der geschätzte beizulegende Zeitwert von nicht börsennotierten Eigenkapitalbeteiligungen würde sich zum Beispiel erhöhen (vermindern), wenn der Preis in der letzten Finanzierungsrunde steigen (sinken) würde und der Gesamtwert des Unternehmens entsprechend höher (niedriger) wäre.

12.4 Zielsetzungen und Methoden des Risikomanagements von Finanzinstrumenten

Unsere finanziellen Verbindlichkeiten umfassen im Wesentlichen Verpflichtungen aus Lizenzvereinbarungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten, Leasingverbindlichkeiten, bedingte Gegenleistungen, Darlehen, Sicherungsverbindlichkeiten sowie sonstige finanzielle Verbindlichkeiten. Der Hauptzweck dieser finanziellen Verbindlichkeiten besteht darin, die Geschäftstätigkeit zu ermöglichen. Unsere wichtigsten finanziellen Vermögenswerte sind Zahlungsmittel, Wertpapieranlagen und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die unmittelbar aus unserer Geschäftstätigkeit resultieren.

Wir sind im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit einer Reihe finanzieller Risiken ausgesetzt, u. a. dem Markt-, dem Kredit- und dem Liquiditätsrisiko. Die Steuerung dieser Risiken obliegt dem Vorstand.

Die Treasury-Abteilung stellt gegenüber dem Vorstand sicher, dass unsere mit Finanzrisiken verbundenen Tätigkeiten in Übereinstimmung mit den entsprechenden Richtlinien und Verfahren durchgeführt und Finanzrisiken gemäß diesen Richtlinien und unter Berücksichtigung der Risikobereitschaft identifiziert, bewertet und gesteuert werden. Die Richtlinien zur Steuerung der im Folgenden dargestellten Risiken werden vom Vorstand geprüft und beschlossen.

12.5 Marktrisiko

Das Marktrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktpreise schwanken. Das Marktrisiko beinhaltet drei Risikoarten: Zinsänderungsrisiko, Währungsrisiko und sonstige Preisrisiken. Zu den dem Marktrisiko ausgesetzten Finanzinstrumenten zählen u. a. finanzielle Vermögenswerte wie zum Beispiel Wertpapieranlagen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie finanzielle Verbindlichkeiten wie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten. Das Zinsänderungsrisiko und das sonstige Preisrisiko werden von uns nicht als wesentliche Risiken eingeschätzt.

Es gab in den Geschäftsjahren 2023 und 2022 keine wesentlichen Änderungen der Art und Weise, wie das Marktrisiko gesteuert und bewertet wird. Aufgrund der deutlich höheren Barposition und Wertpapieranlagen, ist das Marktrisiko aufgrund des Kontrahentenrisikos gegenüber dem Vorjahr gestiegen.

Währungsrisiko

Das Währungsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows einer Position aufgrund von Änderungen der Wechselkurse Schwankungen ausgesetzt sind. Wir unterliegen dem Währungsrisiko, da unsere Erträge und Aufwendungen auf Euro und US-Dollar lauten und wir somit Wechselkursschwankungen zwischen diesen Währungen ausgesetzt sind. Auf US-Dollar lautende Mittelzuflüsse resultieren in erster Linie aus den im Rahmen unserer Kollaborationsvereinbarungen erwirtschafteten Erlösen. Unsere kommerziellen Umsätze sind in erster Linie Kollaborationsumsätze aus Erträgen, die auf unserem gemäß der jeweiligen Kollaborationsvereinbarung ermittelten Anteil am Bruttogewinn der Kollaborationspartner basieren und an uns geleistete Zahlungen in US-Dollar darstellen. Auf US-Dollar lautende Mittelabflüsse ergeben sich hauptsächlich aus Ausgaben für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten und Lizenzverpflichtungen sowie für den Ausbau unserer globalen Präsenz. Mit dem Ziel der Kapitalerhaltung werden Liquiditätsüberschüsse überwiegend in Kapitalanlagen in Euro investiert, da Wechselkursschwankungen den Wert unserer Finanzpositionen vermindern können. Wir minimieren die Auswirkungen der identifizierten Risiken mithilfe einer abgestimmten und einheitlich umgesetzten Risikostrategie. Neben der weitestmöglichen Anwendung natürlicher Sicherungsbeziehungen werden grundsätzlich Devisenterminkontrakte als Instrumente zur Minderung des Währungsrisikos in Verbindung mit Zahlungen in fremder Währung abgeschlossen. Die von uns geschlossenen Devisenterminkontrakte wurden jedoch nicht als Sicherungsinstrumente gemäß IFRS designiert.

Der Buchwert der monetären Vermögenswerte und Schulden in US-Dollar zu den angegebenen Stichtagen stellt sich wie folgt dar:

(in Millionen €) 31. Dezember 2023 31. Dezember 2022
Bankkonten und Geldanlagen in US-Dollar 122,6 1.487,4
Monetäre Vermögenswerte in US-Dollar 1.191,9 7.098,5
Monetäre Verbindlichkeiten in US-Dollar 567,3 1.527,8
Summe 747,2 7.058,1

Die folgenden Tabellen zeigen die Sensitivität gegenüber einer nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich möglichen Wechsel- oder Devisenterminkursänderung des US-Dollars. Alle anderen Variablen bleiben konstant. Die Auswirkungen auf unser Ergebnis vor Steuern ergeben sich aufgrund der Änderungen von beizulegenden Zeitwerten der monetären Vermögenswerte und Schulden. Das Risiko gegenüber Wechselkursänderungen bei allen anderen Währungen ist nicht wesentlich.

1 € = Schlusskurs
Währung Land 2023
US-Dollar Vereinigte Staaten 1,1050
Schlusskurs Durchschnittskurs
Währung 2022 2023 2022
US-Dollar 1,0666 1,0813 1,0530
(in Millionen €) Kursentwicklung des US-Dollar Auswirkungen auf das Ergebnis vor Steuern Auswirkungen auf das Eigenkapital vor Steuern
2023 +5% (35,5) (35,5)
-5% 39,2 39,3
2022 +5% (195,2) (191,5)
-5% 215,7 211,7

12.6 Kreditrisikomanagement

Das Kreditrisiko ist das Risiko, dass ein Geschäftspartner seinen Verpflichtungen im Rahmen eines Finanzinstruments oder Kundenrahmenvertrags nicht nachkommt und dies zu einem finanziellen Verlust führt. Der Konzern ist im Rahmen seiner operativen Geschäftstätigkeit Kreditrisiken ausgesetzt, einschließlich solcher aus Wertpapieranlagen, Bankeinlagen, Reverse-Repo-Geschäften, Devisengeschäften, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen sowie Bankguthaben. Das maximale Kreditrisiko für die Posten der Konzern-Bilanz jeweils zum 31. Dezember 2023 und 2022 entspricht den in den Anhangangaben 12.1 und 12.2 dargestellten Buchwerten.

Wertpapieranlagen, Bankeinlagen, Reverse-Repo-Geschäfte und Bankguthaben

Unser Finanzmanagement ist in erster Linie dem Ziel der Kapitalerhaltung verpflichtet. Daher sind alle unsere finanziellen Aktivitäten darauf ausgerichtet, Risiken zu vermeiden und, wo dies nicht möglich ist, diese aktiv zu steuern und zu minimieren. Das Kreditrisiko aus Wertpapieranlagen, Bankeinlagen, Reverse-Repo-Geschäften und Bankguthaben wird in Übereinstimmung mit unserer Anlage- und Vermögensverwaltungsrichtlinie von unserer Treasury-Abteilung gesteuert.

Unsere Wertpapieranlagen erfolgen ausschließlich in liquide Vermögenswerte höchster Qualität (z. B. europäische Staatsanleihen, supranationale Anleihen und Agency-Anleihen) und Bankeinlagen mit einer Laufzeit von mehr als drei Monaten (bei ausgewählten Banken ausschließlich mit Investment Grade). Beides weist keine Währungsrisiken oder wesentlichen Kreditrisiken auf. Die Bankeinlagen werden bei ausgewählten Banken gehalten, die ausschließlich eine gute Bonität (Investment Grade) aufweisen. Wir begrenzen unsere Kapitalanlagen individuell und überwachen das jeweilige Kreditrisiko kontinuierlich. Für Reverse-Repo-Geschäfte kommen nur Kontrahenten mit Investment Grade als Geschäftspartner in Frage, und selbst die besicherten Anlagen sind ausschließlich durch liquide Vermögenswerte höchster Qualität besichert.

Dementsprechend sind die Kreditrisiken aus diesen finanziellen Vermögenswerten begrenzt. Vor der Aufnahme neuer Geschäftsbeziehungen und während laufender Geschäftsbeziehungen bewerten wir unsere Geschäftspartner im Hinblick auf ihr individuelles Ausfallrisiko. Daher gehen wir nicht von einem erhöhten Kreditrisiko zum Abschlussstichtag aus und ermitteln den Wertminderungsaufwand auf der Grundlage der kommenden zwölf Monate.

Die berechneten erwarteten Kreditverluste waren zum 31. Dezember 2023 und 2022 nicht wesentlich.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen

Unser Kreditrisiko in Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen resultiert hauptsächlich aus Transaktionen mit Firmenkunden in der Biopharma-/Biotech-Branche, die in den Vereinigten Staaten oder in Deutschland tätig sind, sowie mit Regierungen als Kunden im Zusammenhang mit der Erfüllung unserer kommerziellen Verpflichtungen in unseren Gebieten gemäß unseren Verträgen mit Kunden. Der Konzern bewertet dieses Risiko anhand einer detaillierten Altersanalyse der Forderungen sowie einer detaillierten Bonitätsanalyse der Kunden zu jedem Abschlussstichtag. Der Konzern berücksichtigt dabei die Kreditqualität der Kunden unter Einbezug ihrer Finanzlage sowie von Erfahrungen aus der Vergangenheit und anderen Faktoren.

Zum 31. Dezember 2023 bestanden offene Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen vor allem gegenüber unserem Kollaborationspartner Pfizer. Neben etablierten Pharmaunternehmen und staatlichen Institutionen machen medizinische Universitätsfakultäten, andere öffentliche Institutionen und Unternehmen der Biopharma-Branche, die alle ein gutes Kreditrating aufweisen, einen kleineren Teil unserer Kunden aus. Durch dieses Kundenportfolio ist das Kreditrisiko für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen grundsätzlich sehr gering. Im Konzern sind bisher keine wesentlichen Forderungsausfälle eingetreten und wir gehen nicht davon aus, dass sich das in Bezug auf die zum 31. Dezember 2023 ausstehenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen ändern wird.

Das erwartete Kreditrisiko aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen, das sich aus der Anwendung der vereinfachten Methode zur Berechnung der erwarteten Kreditverluste ergab, war zum 31. Dezember 2023 und 2022 nicht wesentlich.

12.7 Liquiditätsrisiko

Wir planen, stark in Forschung und Entwicklung zu investieren, um unsere globale Organisation für Entwicklung auszubauen und unsere Präsenz in den Therapiegebieten zu diversifizieren. Darüber hinaus planen wir, unsere Fähigkeiten durch ergänzende Akquisitionen, Technologien, Infrastruktur und Produktion zu verbessern. Unser Liquiditätsmanagement sichert die Verfügbarkeit von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, kurzfristigen Finanzinstrumenten für die operative Tätigkeit und weiteren Investitionen durch eine angemessene Budgetplanung. Darüber hinaus wird stets ein ausreichender Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten vorgehalten, der zentral verwaltet wird, um die operative Tätigkeit zu finanzieren.

Wir überwachen die Liquiditätsrisiken mit einem Planungstool.

Letztlich obliegt die Verantwortung für das Risikomanagement dem Vorstand, der einen angemessenen Ansatz für das Management des kurz-, mittel- und langfristigen Finanzierungs- und Liquiditätsbedarfes festgelegt hat. Wir steuern Liquiditätsrisiken, indem wir auf Grundlage unserer COVID-19-Umsätze angemessene Rücklagen bilden, die prognostizierten und tatsächlichen Cashflows überwachen und die Fälligkeitsprofile der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten abstimmen. Die derzeitigen Rücklagen in ausreichender Höhe wurden während der COVID-19-Pandemie gebildet.

Risikokonzentrationen

Risikokonzentrationen entstehen, wenn die Anzahl der Geschäftspartner gering ist oder mehrere Geschäftspartner ähnliche Geschäftstätigkeiten oder Tätigkeiten in derselben Region betreiben oder wirtschaftliche Merkmale aufweisen, die dazu führen, dass sie bei Veränderungen der wirtschaftlichen oder politischen Lage oder anderer Bedingungen in ähnlicher Weise in ihrer Fähigkeit zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen beeinträchtigt werden. Risikokonzentrationen weisen auf eine relative Sensitivität unseres Ergebnisses gegenüber Entwicklungen in bestimmten Branchen hin. Wir haben nur eine begrenzte Anzahl von Kunden, zu denen hauptsächlich Pharmaunternehmen und staatliche Institutionen gehören.

Das Fälligkeitsprofil unserer finanziellen Verbindlichkeiten basierend auf vertraglichen nicht abgezinsten Zahlungen lässt sich wie folgt zusammenfassen:

31. Dezember 2023
(in Millionen €) Bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Über 5 Jahre Summe
Darlehen - 2,3 - 2,3
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 354,0 - - 354,0
Leasingverbindlichkeiten 34,1 136,6 73,7 244,4
Bedingte Gegenleistung - 57,5 0,3 57,8
Devisenterminkontrakte 0,4 - - 0,4
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 414,9 - - 414,9
Summe 803,4 196,4 74,0 1.073,8
31. Dezember 2022
(in Millionen €) Bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Über 5 Jahre Summe
Darlehen - 2,1 - 2,1
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 204,1 - - 204,1
Leasingverbindlichkeiten 40,5 112,9 79,1 232,5
Bedingte Gegenleistung - - 6,1 6,1
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 785,1 - - 785,1
Summe 1.029,7 115,0 85,2 1.229,9

12.8 Änderungen der Verbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit

31. Dezember 2023
(in Millionen €) 1. Januar 2023 Cashflow Neue Leasingverhältnisse und Abgänge
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 36,0 (40,3) (0,6)
Langfristige Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 174,1 - 51,1
Darlehen 2,1 0,2 -
Summe 212,2 (40,1) 50,5
31. Dezember 2023
(in Millionen €) Reklassifizierung Sonstige 31. Dezember 2023
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 34,1 (1,1) 28,1
Langfristige Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen (34,1) (2,5) 188,6
Darlehen - - 2,3
Summe - (3,6) 219,0
31. Dezember 2022
(in Millionen €) 1.Januar 2022 Cashflow Neue Leasingverhältnisse und Abgänge
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 27,9 (41,1) 14,8
Langfristige Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 153,7 - 52,6
Darlehen 119,9 (18,0) -
Wandelanleihe-Eingebettetes Derivat 308,7 - -
Summe 610,2 (59,1) 67,4
31. Dezember 2022
(in Millionen €) Reklassifizierung Sonstige 31. Dezember 2022
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 33,3 1,1 36,0
Langfristige Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen (33,3) 1,1 174,1
Darlehen - (99,8) (1) 2,1
Wandelanleihe-Eingebettetes Derivat - (308,7) (1) -
Summe - (406,3) 212,2

(1) Im Zusammenhang mit der vorzeitigen Rückgabe unserer Wandelanleihe im Geschäftsjahr 2023 (siehe die weiteren Ausführungen in Anhangangabe 15).

13. Vorräte

(in Millionen €) 31. Dezember 2023 31. Dezember 2022
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 347,5 409,7
Unfertige Erzeugnisse 4,0 21,0
Fertige Erzeugnisse 6,2 8,9
Summe 357,7 439,6

Im Geschäftsjahr 2023 beliefen sich die Aufwendungen für Wertberichtigungen von Vorräten auf den Nettoveräußerungswert auf 94,5 Mio. €, gegenüber 484,6 Mio. € im Vorjahr. Solche Wertberichtigungen werden vorgenommen, wenn Vorräte voraussichtlich unverkäuflich werden, nicht mehr unseren Qualitätsstandards entsprechen, ihre Mindesthaltbarkeit erreichen oder entsorgt werden müssen. Für die Bewertung der Vorräte zum Nettoveräußerungswert in der Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2023 wurden vertragliche Ausgleichszahlungen berücksichtigt. Wir haben keine Vorräte als Sicherheiten für Schulden verpfändet. In den Geschäftsjahren 2023 und 2022 wurden Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von Vorräten in Höhe von 354,4 Mio. € bzw. 1.550,6 Mio. € als Umsatzkosten erfasst.

14. Sonstige nichtfinanzielle Vermögenswerte

(in Millionen €) 31. Dezember 2023 31. Dezember 2022
Abgegrenzte Aufwendungen 313,2 120,0
Umsatzsteuerforderung 5,2 93,8
Geleistete Anzahlungen im Zusammenhang mit CRO- und CMO-Verträgen - 35,3
Sonstiges 45,9 29,3
Summe 364,3 278,4
Summe kurzfristig 280,9 271,9
Summe langfristig 83,4 6,5

Die abgegrenzten Aufwendungen umfassen im Wesentlichen Vorauszahlungen für künftige Aufwendungen in Höhe von 151,1 Mio. € (31. Dezember 2022: null €) für die mit der Europäischen Kommission vereinbarte Gesamtmengenreduzierungsgebühr an unseren Kollaborationspartner und Vorauszahlungen im Rahmen unserer Kollaborationen mit der OncoC4 Inc., Rockville, Vereinigte Staaten, in Höhe von 22,5 Mio. € (31. Dezember 2022: null €), mit der Ryvu Therapeutics S.A., Krakau, Polen, in Höhe von 15,7 Mio. € (31. Dezember 2022: 19,7 Mio. €) und mit der Medigene Immunotherapies GmbH, Planegg/Martinsried, in Höhe von 5,1 Mio. € (31. Dezember 2022: 9,4 Mio. €). Die abgegrenzten Aufwendungen des Vorjahres betrafen hauptsächlich Dienstleistungsverträge und Versicherungsverpflichtungen.

15. Gezeichnetes Kapital und Rücklagen

Zum 31. Dezember 2023 betrug die Zahl der ausstehenden Aktien 237.725.735. Davon ausgenommen sind 10.826.465 Aktien, die als eigene Anteile gehalten wurden. Im Geschäftsjahr 2022 waren 243.215.169 Aktien ausstehend, davon ausgenommen 5.337.031 als eigene Anteile gehaltene Aktien.

Kapitaltransaktionen im Geschäftsjahr 2023

Im März 2022 genehmigten unser Vorstand und Aufsichtsrat das ADS-Rückkaufprogramm 2022, in dessen Rahmen wir ab dem 2. Mai 2022 innerhalb von zwei Jahren ADS, entsprechend jeweils einer unserer Stammaktien, im Wert von bis zu 1,5 Mrd. $ zurückkaufen konnten. Am 10. Oktober 2022 wurde die erste Tranche unseres ADS-Aktienrückkaufprogramms 2022 mit einem Wert von bis zu 1,0 Mrd. $ abgeschlossen. Die zweite Tranche im Wert von bis zu 0,5 Mrd. $ begann am 7. Dezember 2022 und endete am 17. März 2023.

Im Rahmen des Programms erfolgten die folgenden Rückkäufe:

Erste Tranche des Programms 2022 (1,0 Mrd. $)

Periode Anzahl der erworbenen ADS Durchschnittspreis pro ADS Kurswert der erworbenen ADS (in Mio.)
Mai 2022 917.988 151,76 $(143,99 €) 139,3 $ (132,2 €)
Juni 2022 1.160.219 140,82 $ (133,35 €) 163,4 $ (154,7 €)
Juli 2022 519.320 162,03 $ (159,40 €) 84,1 $ (82,8 €)
August 2022 1.666.515 149,08 $(148,24 €) 248,4 $ (247,0 €)
September 2022 2.280.988 135,95 $ (137,66 €) 310,1 $ (314,0 €)
Oktober 2022 400.483 136,37 $ (139,09 €) 54,6 $ (55,7 €)
Summe 6.945.513 999,9 $ (986,4 €)

Zweite Tranche des Programms 2022 (0,5 Mrd. $)

Periode Anzahl der erworbenen ADS Durchschnittspreis pro ADS Kurswert der erworbenen ADS (in Mio.)
Januar 2023 618.355 142,26 $ (131,12 €) 88,0 $(81,1 €)
Februar 2023 857.620 138,05 $(129,06 €) 118,4 $ (110,7 €)
März 2023 745.196 128,49 $ (121,08 €) 95,7 $ (90,2 €)
Summe 2.221.171 302,1 $ (282,0 €)

Im März 2023 genehmigten unser Vorstand und Aufsichtsrat das Aktienrückkaufprogramm 2023, in dessen Rahmen wir zwischen dem 2. Juni 2023 und 18. September 2023 ADS, entsprechend jeweils einer unserer Stammaktien, im Wert von bis zu 0,5 Mrd. $ erwerben konnten.

Im Rahmen des Programms erfolgten die folgenden Rückkäufe:

Programm 2023 (0,5 Mrd. $)

Periode Anzahl der erworbenen ADS Durchschnittspreis pro ADS Kurswert der erworbenen ADS (in Mio.)
Juni 2023 1.532.685 108,92 $ (100,45 €) 166,9 $ (154,0 €)
Juli 2023 1.738.061 107,92 $ (97,57 €) 187,6 $ (169,6 €)
August 2023 1.261.706 105,07 $ (95,85 €) 132,6 $ (120,9 €)
September 2023 114.513 112,22 $ (105,07 €) 12,9 $(12,0 €)
Summe 4.646.965 500,0 $ (456,5 €)

Kapitaltransaktionen im Geschäftsjahr 2022

Im Januar 2022 gaben wir eine neue Forschungs-, Entwicklungs- und Vermarktungs-Kollaborationsvereinbarung mit Pfizer zur Entwicklung des potenziell ersten mRNA-basierten Impfstoffs zur Vorbeugung von Gürtelrose (Herpes-Zoster-Virus, HZV) bekannt. In Verbindung mit dieser Kollaborationsvereinbarung verpflichtete sich Pfizer zur Leistung einer Eigenkapitalbeteiligung und erwarb 497.727 Stammaktien für insgesamt 110,6 Mio. €. Die Ausgabe von 497.727 Stammaktien mit einem Nennwert von 0,5 Mio. € wurde am 24. März 2022 in das Handelsregister eingetragen. Die in einer ausländischen Währung geleistete Eigenkapitalbeteiligung stellt ein Derivat ab dem Unterzeichnungsdatum bis zum Closing-Datum der Transaktion dar. Ab der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts dieses Derivats wurden 43,0 Mio. € als Finanzertrag in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2022 erfasst. Zum Closing-Datum im Februar 2022 wurden dieses Derivat und der vereinbarte Beteiligungsbetrag in unserer Kapitalrücklage erfasst und führten unter Berücksichtigung einer Erhöhung des gezeichneten Kapitals um 0,5 Mio. € zu einer Nettoerhöhung der Kapitalrücklage um 67,1 Mio. € in der Konzern-Bilanz.

Im März 2022 gaben wir unsere Wandelanleihe durch Inanspruchnahme unserer Option auf vorzeitige Rückgabe zurück (Anhangangabe 12); die Erfüllung folgte im April 2022 durch Ausgabe von 1.744.392 Stammaktien. Der Nennwert von 1,8 Mio. € wurde im gezeichneten Kapital erfasst und infolge dieser Transaktion erhöhte sich die Kapitalrücklage in der Konzern-Bilanz um 233,2 Mio. €. Die entsprechende Eintragung im Handelsregister erfolgte am 20. Mai 2022.

Im Juni 2022 stimmten die Aktionäre auf der Hauptversammlung der vorgeschlagenen Sonderdividende von 2,00 € je Stammaktie (einschließlich der in Form von ADS gehaltenen Stammaktien) zu, was zu einer Auszahlung von insgesamt 484,3 Mio. € führte.

Im November und Dezember 2022 wurden die im Rahmen des Mitarbeiteraktienoptionsprogramms 2018 und des LTI-plus- Programms gewährten Optionen abgewickelt, indem Stammaktien, die zuvor als eigene Anteile gehalten worden waren, auf die berechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. Vorstandsmitglieder übertragen wurden (Anhangangabe 16).

16. Anteilsbasierte Vergütungen

In den Geschäftsjahren 2023, 2022 und 2021 stellte sich der Aufwand aus anteilsbasierten Vergütungstransaktionen wie folgt dar:

Geschäftsjahre zum 31. Dezember
(in Millionen €) Angabe 2023 2022 2021
Aufwand aus anteilsbasierten Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente 44,1 46,5 61,0
Mitarbeiteraktienoptionsprogramm 16.5 - 13,8 20,2
Aktienoptionsprogramm für den Vorstandsvorsitzenden 16.4 1,2 3,1 5,9
Aktienoptionsprogramm für den Vorstand (1) 16.3 3,2 4,3 2,4
BioNTech-Mitarbeiteraktienoptionsprogramm für Mitarbeiter ansässig außerhalb Nord-Amerikas 16.1 36,3 25,3 32,5
InstaDeep-Mitarbeiterbeteiligungsprogramm (2) 3,4 - -
Aufwand / (Ertrag) aus anteilsbasierten Vergütungstransaktionen mit Barausgleich 7,3 61,5 32,7
Mitarbeiteraktienoptionsprogramm 16.5 (0,9) 53,4 6,3
Aktienoptionsprogramm für den Vorstand (1) 16.2, 16.3 (2,4) - 3,6
BioNTech-Mitarbeiteraktienprogramm für nordamerikanische Mitarbeiter 16.1 10,6 8,1 22,8
Summe 51,4 108,0 93,7
Umsatzkosten 6,5 3,0 7,0
Forschungs- und Entwicklungskosten 33,4 84,6 60,5
Vertriebs- und Marketingkosten 1,0 0,8 0,5
Allgemeine Verwaltungskosten 10,5 19,6 25,7
Summe 51,4 108,0 93,7

(1) Im Mai 2021 und 2022 wurden im Rahmen des Aktienoptionsprogramms für den Vorstand für die Jahre 2021 und 2022 virtuelle Aktienoptionen gewährt. Dies hatte eine Modifizierung von einer anteilsbasierten Vergütungsvereinbarung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente zu einer anteilsbasierten Vergütungsvereinbarung mit Barausgleich sowie die Umgliederung eines Betrags von 1,1 Mio. € bzw. 3,3 Mio. € vom Eigenkapital in die langfristigen sonstigen Verbindlichkeiten zur Folge. Die vor und nach den Modifizierungszeitpunkten angefallenen Aufwendungen wurden entsprechend entweder als Aufwand aus anteilsbasierten Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente oder als Aufwand aus anteilsbasierten Vergütungstransaktionen mit Barausgleich ausgewiesen. In dem Betrag sind außerdem Aufwendungen in Verbindung mit einem einmaligen sogenannten Signing-Bonus enthalten, der Jens Holstein zum Zeitpunkt seiner Bestellung in den Vorstand gewährt wurde (siehe Anhangangabe 21.2).

(2) Als Teil der Übernahme von InstaDeep (siehe Anhangangabe 5) wurde die Gewährung langfristiger Eigenkapitalinstrumente mit einem Gesamtzielwert in Höhe von je 15,0 Mio. £ für Optionen und RSU vereinbart. Die Zuteilung erfolgt in einer Weise, die mit den bestehenden anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen von BioNTech vereinbar ist. Die Vereinbarung wurde den Beschäftigten im Rahmen der Übernahme mitgeteilt, bezieht sich jedoch auf die künftige Leistungserbringung. Gemäß den Vorschriften von IFRS 2 wurden die Aufwendungen ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns im Geschäftsjahr 2023 und vor dem Gewährungszeitpunkt auf der Grundlage der geschätzten beizulegenden Zeitwerte zum Gewährungszeitpunkt und der Anzahl der Eigenkapitalinstrumente erfasst.

In den Geschäftsjahren 2023, 2022 und 2021 führten unsere anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen zu einem Abfluss von Zahlungsmitteln in Höhe von 766,2 Mio. €, 51,8 Mio. € bzw. 13,4 Mio. €. Wir erwarten, anteilsbasierte Vergütungsvereinbarungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente im Rahmen des Aktienoptionsprogramms für den Vorstand für das Jahr 2020 (siehe Anhangangabe 16.3), des Aktienoptionsprogramms für den Vorstandsvorsitzenden (siehe Anhangangabe 16.4) und des Mitarbeiteraktienoptionsprogramms (siehe Anhangangabe 16.5) auf Nettobasis durch die Zuteilung von ADS entsprechend dem Nettowert der ausgeübten Optionsrechte nach Abzug (i) des Ausübungspreises und (ii) der im Zusammenhang mit der Ausübung anfallenden Lohnsteuern (einschließlich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) und Sozialversicherungsbeiträge zu erfüllen. Im Vergleich zu einem vollständigen Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente wird dadurch der verwässernde Effekt der betreffenden Rechte verringert. Würden sämtliche zum 31. Dezember 2023 ausstehenden Rechte entsprechend ausgeübt, beliefe sich der Abfluss an Zahlungsmitteln an das Finanzamt 2024 auf annähernd 213,0 Mio. € (auf Basis des Aktienkurses zum 31. Dezember 2023).

16.1 BioNTech Employee Equity Plan

BioNTech 2020 Employee Equity Plan für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter außerhalb Nordamerikas (mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente)

Beschreibung der anteilsbasierten Vergütung

Im Dezember 2020 genehmigten wir den BioNTech 2020 Employee Equity Plan für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter außerhalb Nordamerikas ("europäischer Plan"), der die Zuteilung von Restricted Stock Units ("RSUs") an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorsieht.

Die Vergütungsvereinbarungen wurden zu den jeweiligen Gewährungszeitpunkten im Februar 2021 (LTI-2020- und LTI- plus-Programm), Januar 2022 (LTI-2021-Programm) und Dezember 2022 (LTI-2022-Programm) geschlossen. Die im Rahmen der LTI-2020-, LTI-2021- und LTI-2022-Programme ausgegebenen RSUs werden nach der Wartefrist von jeweils vier Jahren mit Beginn ab Dezember 2020, Dezember 2021 und Dezember 2022 jährlich in gleichen Raten unverfallbar. Die im Rahmen des LTI-plus-Programms ausgegebenen RSUs werden nach der Wartefrist von zwei Jahren, die im Dezember 2022 abgelaufen ist, jährlich in gleichen Raten unverfallbar. Somit wurden im Geschäftsjahr 2022 die nach dem LTI-plus-Programm gewährten Optionen im Wege der Übertragung von zuvor als eigene Anteile gehaltenen Aktien erfüllt (siehe hierzu Anhangangabe 15). Alle Programme sind als Programme mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente klassifiziert, da wir die Möglichkeit haben, die Art der Erfüllung zu bestimmen.

Bemessung der beizulegenden Zeitwerte

Die beizulegenden Zeitwerte der im Rahmen des europäischen Plans gewährten Optionen basierten auf dem Kurs unserer ADS, die Stammaktien verkörpern, zum Gewährungszeitpunkt.

Überleitung der ausstehenden Aktienoptionen

LTI-plus Programm LTI 2020 Programm LTI 2021 Programm LTI 2022 Programm
Stand 1. Januar 2022 372.011 242.416 110.036 -
Verfallen / Modifiziert (7.932) (7.111) (5.428) -
Zugänge / Zugewiesen - - - 396.110
Ausgeübt (1) (364.079) - - -
Stand 31. Dezember 2022 - 235.305 104.608 396.110
Stand 1. Januar 2023 - 235.305 104.608 396.110
Verfallen / Modifiziert - (4.400) (3.497) (16.141)
Stand 31. Dezember 2023 - 230.905 101.111 379.969
davon unverfallbar - 175.523 51.905 96.466
davon verfallbar - 55.382 49.206 283.503

(1) Der Schlusskurs einer American Depositary Share von BioNTech an der Nasdaq lag am Erfüllungstag 15. Dezember 2022 umgerechnet von US-Dollar in Euro anhand des von der Deutschen Bundesbank am selben Tag veröffentlichten Wechselkurses bei 171,40 €.

Für die Bemessung der beizulegenden Zeitwerte zum Gewährungszeitpunkt verwendete Parameter

LTI-plus Programm LTI 2020 Programm LTI 2021 Programm LTI 2022 Programm
Gewichteter durchschnittlicher beizulegender Zeitwert 87,60 92,21 203,22 165,03
Wartezeit (in Jahren) 2,0 4,0 4,0 4,0

BioNTech 2020 Restricted Stock Unit Plan for North America Employees (mit Barausgleich)

Beschreibung der anteilsbasierten Vergütung

Im Dezember 2020 genehmigten wir den BioNTech 2020 Restricted Stock Unit Plan for North America Employees ("nordamerikanischer Plan"), der die Zuteilung von RSU an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorsieht. Diese RSU werden über vier Jahre unverfallbar, wobei 25% ein Jahr nach dem Datum des Leistungsbeginns und der verbleibende Teil danach in gleichen vierteljährlichen Raten unverfallbar werden. Die ersten Optionen im Rahmen des nordamerikanischen Plans wurden im Februar 2021 gewährt. Das Datum des Leistungsbeginns für diese Optionen ist der Zeitpunkt, zu dem die jeweilige Mitarbeiterin bzw. der jeweilige Mitarbeiter von BioNTech US eingestellt wurde. In den Geschäftsjahren 2023 und 2022 wurden im Rahmen des nordamerikanischen Plans weitere Optionen gewährt, darunter solche für neu eingestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und fortlaufende, wiederkehrende Optionen für bestehende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu einem Zeitpunkt, der dem Jahrestag des Beschäftigungsbeginns des/der jeweiligen Beschäftigten bei BioNTech US angenähert ist. Da diese RSU bei Unverfallbarkeit in bar ausgeglichen werden sollen, wurden sie als anteilsbasierte Vergütungsvereinbarungen mit Barausgleich klassifiziert. In den Geschäftsjahren 2023, 2022 und 2021 führte die Ausübung von RSU zu einem Abfluss von Zahlungsmitteln in Höhe von 10,0 Mio. €, 9,4 Mio. € bzw. 10,1 Mio. €.

Zum 31. Dezember 2023 belief sich die Verbindlichkeit in Bezug auf diese Optionsgewährungen auf 14,4 Mio. € (31. Dezember 2022: 13,4 Mio. €).

16.2 Aktienoptionsprogramm für den Vorstand - kurzfristig fällige variable Leistungen (mit Barausgleich)

Die Dienstverträge mit Vorstandsmitgliedern sehen auch eine kurzfristig fällige variable Leistungskomponente in Form eines jährlichen leistungsabhängigen Bonus für jedes Jahr ihrer jeweiligen Dienstzeit vor.

50% dieser jährlichen Bonusgewährungen werden ein Jahr nach der Feststellung, dass die Erfolgsziele für das entsprechende Bonusjahr erreicht wurden, ausgezahlt, wobei abhängig von der Kursentwicklung der American Depositary Shares, die BioNTech-Stammaktien verkörpern, in diesem Jahr Änderungen vorgenommen werden können (zweite Rate). Die zweiten Raten stellen anteilsbasierte Vergütungsvereinbarungen mit Barausgleich dar. Die beizulegenden Zeitwerte der Verbindlichkeiten werden ab dem Datum, an dem der jeweilige Dienstvertrag in Kraft tritt oder verlängert wird (Datum des Leistungsbeginns), über den Erdienungszeitraum der Optionen bis zum jeweiligen Feststellungsdatum erfasst und bis zum Erfüllungstag neu bewertet. Zum 31. Dezember 2023 belief sich die Verbindlichkeit in Bezug auf diese Bonusgewährungen auf 2,1 Mio. € (31. Dezember 2022: 2,3 Mio. €).

16.3 Aktienoptionsprogramm für den Vorstand - langfristig fällige variable Leistungen (mit teilweisem Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente und teilweisem Barausgleich)

Beschreibung der anteilsbasierten Vergütung

Die Dienstverträge mit Vorstandsmitgliedern sehen langfristig fällige variable Leistungen (Aktienoptionsprogramm für den Vorstand - LTI) in Form einer jährlichen Gewährung von Optionen zum Erwerb von BioNTech-Aktien für die Dauer ihrer jeweiligen Dienstzeit vor. Die jährlich gewährten Optionen unterliegen den jeweils von der Hauptversammlung zu billigenden Bedingungen des Mitarbeiteraktienoptionsprogramms sowie der entsprechenden Optionsvereinbarung.

Die Optionen werden jährlich in gleichen Raten über vier Jahre, beginnend mit dem ersten Jahrestag der Zuteilung, unverfallbar und können vier Jahre nach dem Gewährungszeitpunkt ausgeübt werden. Die unverfallbaren Optionen können nur ausgeübt werden, wenn jedes der folgenden Leistungskriterien erfüllt ist: (i) zum Zeitpunkt der Ausübung ist der aktuelle Preis gleich oder höher als der Schwellenbetrag (d. h. der Ausübungspreis, mit der Maßgabe, dass sich dieser Betrag an jedem Jahrestag der Zuteilung um sieben Prozentpunkte erhöht); (ii) zum Zeitpunkt der Ausübung ist der aktuelle Preis mindestens gleich dem Zielpreis (d. h. (a) für den Zwölfmonatszeitraum, der am vierten Jahrestag der Zuteilung beginnt, 8,5 Mrd. $ geteilt durch die Gesamtzahl der unmittelbar nach dem Börsengang ausstehenden Stammaktien (mit Ausnahme der Stammaktien im Besitz von BioNTech) und (b) für jeden Zwölfmonatszeitraum ab dem fünften oder folgenden Jahrestag der Zuteilung 107% des für den vorherigen Zwölfmonatszeitraum geltenden Zielaktienkurses); und (iii) der Schlusskurs am fünften Handelstag vor Beginn des betreffenden Ausübungsfensters übersteigt den Ausübungspreis mindestens um den gleichen Prozentsatz, um den der Nasdaq-Biotechnologieindex oder ein vergleichbarer Nachfolgeindex zu diesem Zeitpunkt den Index vom letzten Handelstag vor dem Gewährungszeitpunkt übersteigt. Nach Ablauf der Wartefrist können die Optionsrechte während der Ausübungsfenster, die in unserer Vereinbarung in Bezug auf das Mitarbeiteraktienoptionsprogramm festgelegt wurden, ausgeübt werden. Die Optionsrechte können bis zu zehn Jahre nach dem Gewährungszeitpunkt ausgeübt werden. Wenn sie bis zu diesem Datum nicht ausgeübt wurden, verfallen sie entschädigungslos.

Das Recht auf den Bezug von Optionen stellt in der Regel eine anteilsbasierte Vergütungsvereinbarung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente dar. Die Zuteilung der 2020 ausgegebenen Optionen fand im Februar 2020 statt. Im Mai 2021 und Mai 2022 erhielt der Vorstand im Rahmen des Aktienoptionsprogramms für den Vorstand virtuelle Aktienoptionen in einer den Optionen entsprechenden Anzahl, zu denen die Vorstandsmitglieder für das Jahr 2021 bzw. 2022 berechtigt gewesen wären. Dies hatte an den jeweiligen Gewährungszeitpunkten eine Modifizierung von anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente zu anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen mit Barausgleich sowie die Umgliederung eines Betrags von 1,1 Mio. € bzw. 3,3 Mio. € vom Eigenkapital in die langfristigen sonstigen Verbindlichkeiten zur Folge. Im Jahr 2023 wurden die Optionen im Mai 2023 gewährt.

Bemessung der beizulegenden Zeitwerte

Um die beizulegenden Zeitwerte an den (erwarteten) Gewährungszeitpunkten im Rahmen des Aktienoptionsprogramms für den Vorstand zu ermitteln, wurde ein Monte-Carlo-Simulationsmodell verwendet. Dieses Modell bezieht die Auswirkungen der oben beschriebenen Leistungskriterien bezüglich Aktienkurs und Indexentwicklung ein. Folgende Parameter wurden zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte zu den jeweiligen (erwarteten) Gewährungszeitpunkten herangezogen:

Gewährungszeitpunkt Februar 2020 Gewährungszeitpunkt 12. Mai 2021 (1) Gewährungszeitpunkt 17. Mai 2021 (1) Gewährungszeitpunkt Mai 2022 (1)
Gewichteter durchschnittlicher beizulegender Zeitwert 10,83 € 29,05 € 27,64 € 38,88 €
Gewichteter durchschnittlicher Aktienpreis 28,20 € 168,44 € 179,46 € 147,84 €
Ausübungspreis(2) 28,32 € 167,63 € 169,08 € 137,65 €
Erwartete Volatilität 36,6% 49,7% 49,7% 49,7%
Erwartete Laufzeit (in Jahren) 4,8 4,6 4,6 5,8
Risikoloser Zinssatz 1,6% 3,9% 3,9% 3,9%

(1) Klassifiziert als anteilsbasierte Vergütungsvereinbarung mit Barausgleich; alle anderen anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen sind als Vereinbarungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente klassifiziert.
(2) Die im Februar 2020 und Mai 2023 zugeteilten Aktienoptionen und die im Mai 2021 und 2022 zugeteilten virtuellen Aktienoptionen unterliegen einer effektiven Ausübungspreis-Begrenzung.

Gewährungszeitpunkt Mai 2023 Erwarteter Gewährungszeitpunkt 2024 Erwarteter Gewährungszeitpunkt 2025 Erwarteter Gewährungszeitpunkt 2026
Gewichteter durchschnittlicher beizulegender Zeitwert (1) 46,29 € 43,67 € 39,97 € 32,86 €
Gewichteter durchschnittlicher Aktienpreis (1) 98,93 € 95,51 € 95,51 € 95,51 €
Ausübungspreis (1) 105,42 € 96,82 € 99,74 € 105,13 €
Erwartete Volatilität 47,2% 47,7% 43,0% 36,8%
Erwartete Laufzeit (in Jahren) (1) 5,8 5,8 5,8 5,8
Risikoloser Zinssatz 3,7% 3,9% 3,9% 3,9%

(1) Bewertungsparameter für erwartete Gewährungszeitpunkte, abgeleitet aus dem Monte-Carlo-Simulationsmodell.

Für die Optionen mit erwarteten Gewährungszeitpunkten wurden die Ausübungspreise der zu erwartenden Optionszuteilungen aus dem Monte-Carlo-Simulationsmodell abgeleitet. Diese werden angepasst, bis die tatsächliche Zuteilung erfolgt ist und die Ausübungspreise endgültig festgelegt sind.

Alle zugeteilten Aktienoptionen unterliegen einer effektiven Ausübungspreis-Begrenzung. Das bedeutet, dass der Ausübungspreis angepasst wird, um sicherzustellen, dass der aktuelle Preis einer ADS zum Ausübungsdatum 800% des Ausübungspreises nicht überschreitet. Darüber hinaus ist in Bezug auf die LTI 2020-Vereinbarung ein Wert für den maximalen Cap-Mechanismus festgelegt, der durch den wirtschaftlichen Nutzen einer ausgeübten Option auf 246,24 US- Dollar begrenzt wird, wobei der Aufsichtsrat in Zukunft den effektiven Ausübungspreis auf einen Euro-Gegenwert von 30,78 US-Dollar begrenzen wird. In Bezug auf die im Rahmen von LTI-2021 und LTI-2022 ausgegebenen virtuellen Aktienoptionen sowie die im Rahmen von LTI-2023 ausgegebenen Optionen darf die Maximalvergütung, auf die die Vorstandsmitglieder laut diesen Programmen Anspruch haben, gemeinsam mit sonstigen Vergütungsbestandteilen, die sie im jeweiligen Jahr der Gewährung erhalten, 20,0 Mio. € für Ugur Sahin als Vorstandsvorsitzenden bzw. 10,0 Mio. € für alle anderen Vorstandsmitglieder nicht übersteigen.

Die erwartete Volatilität basierte auf einer Bewertung der historischen Volatilitäten vergleichbarer Unternehmen über den historischen Zeitraum, der der erwarteten Optionslaufzeit entsprach. Die erwartete Laufzeit basierte auf dem allgemeinen Verhalten von Optionsinhabern für Mitarbeiteroptionen.

Überleitung ausstehender Aktienoptionen

Die (virtuellen) Aktienoptionen, die unserem Vorstand bereits zugeteilt wurden bzw. zum 31. Dezember 2023 erwartungsgemäß noch zugeteilt werden, sind in den folgenden Tabellen dargestellt.

Gewährungszeitpunkt Februar 2020 Gewährungszeitpunkt 12. Mai 2021 (1) Gewährungszeitpunkt 17. Mai 2021 (1) Gewährungszeitpunkt Mai 2022 (1)
Ausstehende (virtuelle) Aktienoptionen 248.096 45.279 6.463 86.118
davon zugeteilt und unverfallbar, aber mit Performance-Kriterien und Wartezeiten verbunden 186.072 22.640 3.232 21.531
davon zugeteilt und verfallbar 62.024 22.639 3.231 64.587
Gewichteter durchschnittlicher Ausübungspreis (€) 28,32 167,63 169,08 137,65

(1) Klassifiziert als anteilsbasierte Vergütungsvereinbarung mit Barausgleich; alle anderen anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen sind als Vereinbarungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente klassifiziert.

Gewährungszeitpunkt Mai 2023 (1) Erwarteter Gewährungszeitpunkt 2024 (1) Erwarteter Gewährungszeitpunkt 2025 (1) Erwarteter Gewährungszeitpunkt 2026 (1)
Ausstehende Aktienoptionen (erwartete Zugänge) 130.586 164.148 118.312 93.561
davon zugeteilt und verfallbar 130.586 - - -
Gewichteter durchschnittlicher Ausübungspreis (€) 105,42 96,82 99,74 105,13

(1) Bewertungsparameter abgeleitet aus dem Monte-Carlo-Simulationsmodell.

Für die Optionen mit erwarteten Gewährungszeitpunkten wurde die Anzahl der zu erwartenden Optionszuteilungen aus dem Monte-Carlo-Simulationsmodell abgeleitet. Diese werden angepasst, bis die tatsächliche Zuteilung erfolgt ist und die Anzahl der gewährten Optionen endgültig festgelegt ist.

Zum 31. Dezember 2023 betrug die verbleibende gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Aktienoptionen, die im Rahmen unserer anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente bereits zugeteilt wurden bzw. erwartungsgemäß noch zugeteilt werden, 4,1 Jahre (31. Dezember 2022: 4,0 Jahre).

Zum 31. Dezember 2023 belief sich die Verbindlichkeit in Bezug auf die zugeteilten virtuellen Aktienoptionen auf 3,6 Mio. € (31. Dezember 2022: 5,6 Mio. €).

16.4 Aktienoptionsprogramm für den Vorstandsvorsitzenden (mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente)

Beschreibung der anteilsbasierten Vergütung

Im September 2019 gewährten wir Ugur Sahin eine Option zum Kauf von 4.374.963 unserer Stammaktien. Diese Gewährung ist an ein ungekündigtes Beschäftigungsverhältnis geknüpft. Der Ausübungspreis der Optionen pro Aktie ergibt sich aus der Euro-Umrechnung des Börseneinführungspreises aus unserem Börsengang, 13,60 € (15,00 $), und unterliegt einer effektiven Ausübungspreis-Begrenzung sowie der vorgesehenen maximalen Obergrenze. Im Rahmen der effektiven Ausübungspreis-Begrenzung wird der Ausübungspreis angepasst, um sicherzustellen, dass der aktuelle Preis einer ADS zum Ausübungsdatum 800% des Ausübungspreises nicht überschreitet. Im Rahmen der maximalen Obergrenze wird der Ausübungspreis zusätzlich gedeckelt, indem der Aktienkurs, der bei Ausübung der Optionen entscheidend für die Bestimmung des maximalen wirtschaftlichen Nutzens ist, auf 240,00 S begrenzt wurde, während gleichzeitig der effektive Ausübungspreis einen Euro-Betrag entsprechend 30,00 $ nicht übersteigen darf.

Die Optionen werden jährlich in gleichen Raten nach vier Jahren, beginnend mit dem ersten Jahrestag unseres Börsengangs, unverfallbar und können nach einer Wartezeit von vier Jahren ab dem Börsengang ausgeübt werden. Die unverfallbaren Optionsrechte können nur ausgeübt werden, wenn und soweit jedes der folgenden Leistungskriterien erfüllt ist: (i) zum Zeitpunkt der Ausübung ist der aktuelle Preis gleich oder höher als der Schwellenbetrag (d. h. der Ausübungspreis, mit der Maßgabe, dass sich dieser Betrag an jedem Jahrestag der Zuteilung um sieben Prozentpunkte erhöht); (ii) zum Zeitpunkt der Ausübung ist der aktuelle Preis mindestens gleich dem Zielpreis (d. h. (a) für den Zwölfmonatszeitraum, der am vierten Jahrestag der Zuteilung beginnt, 8,5 Mrd. $ geteilt durch die Gesamtzahl der unmittelbar nach dem Börsengang ausstehenden Aktien (mit Ausnahme der Aktien in unserem Besitz) und (b) für jeden Zwölfmonatszeitraum ab dem fünften oder folgenden Jahrestag der Zuteilung 107% des für den vorherigen Zwölfmonatszeitraum geltenden Zielaktienkurses); und (iii) der Schlusskurs am fünften Handelstag vor Beginn des betreffenden Ausübungsfensters übersteigt den Ausübungspreis mindestens um den gleichen Prozentsatz, um den der Nasdaq-Biotechnologieindex oder ein vergleichbarer Nachfolgeindex zu diesem Zeitpunkt den Index vom letzten Handelstag vor dem Gewährungszeitpunkt übersteigt. Nach Ablauf der Wartefrist können die Optionsrechte während der in unserem Mitarbeiteraktienoptionsprogramm festgelegten Ausübungsfenster ausgeübt werden. Die Optionsrechte können bis zu zehn Jahre nach dem Gewährungszeitpunkt ausgeübt werden. Wenn sie bis zu diesem Datum nicht ausgeübt wurden, verfallen sie entschädigungslos.

Bemessung der beizulegenden Zeitwerte

Um den beizulegenden Zeitwert zum Gewährungszeitpunkt des Aktienoptionsprogramms für den Vorstandsvorsitzenden zu ermitteln, wurde ein Monte-Carlo-Simulationsmodell verwendet. Dieses Modell bezieht die Auswirkungen der oben beschriebenen Leistungskriterien bezüglich Aktienkurs und Indexentwicklung in die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts der Zuteilung zum Gewährungszeitpunkt ein. Zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zum Gewährungszeitpunkt des Aktienoptionsprogramms für den Vorstandsvorsitzenden wurden folgende Parameter verwendet:

Gewährungszeitpunkt 9. Oktober 2019
Gewichteter durchschnittlicher beizulegender Zeitwert 5,63 €
Gewichteter durchschnittlicher Aktienpreis 13,60 €
Ausübungspreis 13,60 €
Erwartete Volatilität 41,4%
Erwartete Laufzeit (in Jahren) 5,4
Risikoloser Zinssatz 1,5%

Die erwartete Volatilität basierte auf einer Bewertung der historischen Volatilitäten vergleichbarer Unternehmen über den historischen Zeitraum, der der erwarteten Laufzeit entsprach. Die erwartete Laufzeit basierte auf dem allgemeinen Verhalten von Optionsinhabern für Mitarbeiteroptionen.

Überleitung ausstehender Aktienoptionen

Am 9. Oktober 2023 wurden mit Erreichen der Unverfallbarkeit der letzten Tranche alle 4.374.963 Optionen gemäß den Regeln des Mitarbeiteraktienoptionsprogramms und der entsprechenden Vereinbarung ausübbar. Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine Optionen ausgeübt.

Zum 31. Dezember 2023 betrug die verbleibende gewichtete durchschnittliche Laufzeit der ausstehenden Aktienoptionen 1,1 Jahre (31. Dezember 2022: 2,1 Jahre).

16.5 Mitarbeiteraktienoptionsprogramm (mit teilweisem Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente und teilweisem Barausgleich)

Beschreibung der anteilsbasierten Vergütung

Auf Basis der Billigung durch die Hauptversammlung vom 18. August 2017 haben wir ein Aktienoptionsprogramm aufgelegt, das bestimmten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Optionen den Bezug von BioNTech-Aktien gewährt. Das Programm ist als Mitarbeiteraktienoptionsprogramm (ESOP) konzipiert. Wir haben den Teilnehmern unter der Voraussetzung ihrer ausdrücklichen Annahme einer Optionsvereinbarung eine bestimmte Anzahl von Optionsrechten angeboten. Die Ausübung der Optionsrechte gemäß der Vereinbarung gibt den Teilnehmern das Recht, gegen Zahlung des Ausübungspreises Aktien zu beziehen. Die Optionen unterliegen in Bezug auf zum Zeitpunkt der Zuteilung aktive Vorstandsmitglieder einer effektiven Ausübungspreis-Begrenzung sowie einer maximalen Obergrenze. Im Rahmen der effektiven Ausübungspreis-Begrenzung wird der Ausübungspreis angepasst, um sicherzustellen, dass der aktuelle Preis einer ADS zum Ausübungsdatum 800% des Ausübungspreises nicht überschreitet. Im Rahmen der maximalen Obergrenze wird der Ausübungspreis zusätzlich gedeckelt, indem der Aktienkurs, der bei Ausübung der Optionen entscheidend für die Bestimmung des maximalen wirtschaftlichen Nutzens ist, auf 240 $ begrenzt wurde, während gleichzeitig der effektive Ausübungspreis einen Euro-Betrag entsprechend 30,00 $ nicht übersteigen darf. Im Rahmen des Mitarbeiteraktienoptionsprogramms werden die Optionsrechte (mit Ausnahme der Optionen für Özlem Türeci und Ryan Richardson) grundsätzlich nach vier Jahren unverfallbar und können nur ausgeübt werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: (i) die Wartefrist von vier Jahren ist abgelaufen; und (ii) der durchschnittliche Schlusskurs der Aktien der Gesellschaft oder der durchschnittliche Schlusskurs des in einen Betrag pro Aktie umzuwandelnden Rechts oder Zertifikats übersteigt den Ausübungskurs an den letzten zehn Handelstagen vor Ausübung der Optionsrechte um mindestens 32%, wobei sich dieser Prozentsatz ab dem fünften Jahrestag des jeweiligen Ausgabedatums und ab jedem folgenden Jahrestag um acht Prozentpunkte erhöht. Nach Ablauf der Wartefrist können die Optionsrechte innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen nach dem Tag der Hauptversammlung oder der Veröffentlichung des Jahresabschlusses, des Halbjahresberichts oder unseres letzten Quartalsberichts oder Zwischenberichts ausgeübt werden (Ausübungsfenster). Die Optionsrechte können bis zu acht Jahre nach dem Gewährungszeitpunkt ausgeübt werden. Wenn sie bis zu diesem Datum nicht ausgeübt wurden, erlöschen sie entschädigungslos.

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19. August 2019 wurde die Ermächtigung zur Ausgabe solcher Optionsrechte dahingehend geändert, dass als Bedingung für die Ausübung der Optionen der durchschnittliche Schlusskurs der Aktien der Gesellschaft oder der durchschnittliche Schlusskurs des in einen Betrag pro Aktie umzuwandelnden Rechts oder Zertifikats den Ausübungskurs an den zehn der Ausübung unmittelbar vorangehenden Handelstagen um mindestens 28% übersteigen muss, wobei sich dieser Prozentsatz ab dem fünften Jahrestag des Ausgabedatums und ab jedem folgenden Jahrestag um sieben Prozentpunkte erhöht. Zusätzlich zu den oben genannten Voraussetzungen ist die Ausübung nur möglich, wenn sich der Aktienkurs (berechnet anhand des Kurses der den ADS zugrunde liegenden Stammaktien) ähnlich oder besser als der Nasdaq-Biotechnologieindex entwickelt hat. Die vorgenommenen Änderungen haben keinen Einfluss auf bereits ausgegebene Optionsrechte.

Bemessung der beizulegenden Zeitwerte

Der beizulegende Zeitwert der Mitarbeiteraktienoptionen wurde unter Verwendung eines Binomialmodells ermittelt. Mit der Vereinbarung verbundene Dienstbedingungen wurden bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts nicht berücksichtigt.

Die Aktienoptionen können vom Bezugsberechtigten nur ausgeübt werden, wenn der Preis der Aktie gleich oder höher als der in der Vereinbarung festgelegte Schwellenwert ist. Darüber hinaus können die Optionsrechte nur ausgeübt werden, wenn der Börsengang stattgefunden hat. Beide Bedingungen wurden zum Gewährungszeitpunkt in den beizulegenden Zeitwert einbezogen.

Zur Bemessung der beizulegenden Zeitwerte zum Gewährungszeitpunkt des Mitarbeiteraktienoptionsprogramms wurden folgende Parameter verwendet:

Gewährungszeitpunkt 15. November 2018 Gewährung zwischen 21. Februar und 3. April 2019 Gewährung zwischen 29. April und 31. Mai 2019 Gewährungszeitpunkt 1. Dezember 2019
Gewichteter durchschnittlicher beizulegender Zeitwert 7,41 € 6,93 € 7,04 € 9,49 €
Gewichteter durchschnittlicher Aktienpreis 14,40 € 15,72 € 16,03 € 19,84 €
Ausübungspreis (1) 10,14 € 15,03 € 15,39 € 15,82 €
Erwartete Volatilität 46,0% 46,0% 46,0% 46,0%
Erwartete Laufzeit (in Jahren) 5,8 6,0 6,0 5,5
Risikoloser Zinssatz 0,1% 0,1% 0,1% 0,1%

(1) In Bezug auf die zum Zeitpunkt der Gewährung der Optionen bestellten Vorstandsmitglieder unterliegen die Optionen einer effektiven Ausübungspreis-Begrenzung sowie einer maximalen Obergrenze.

Die erwartete Volatilität basiert auf einer Bewertung der historischen und der impliziten Volatilität vergleichbarer Unternehmen im historischen Zeitraum entsprechend der erwarteten Laufzeit. Die erwartete Laufzeit basiert auf dem allgemeinen Verhalten der Optionsinhaber für Mitarbeiteraktien.

Überleitung ausstehender Aktienoptionen (mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente)

Die folgende Tabelle enthält eine Übersicht über die Änderungen der ausstehenden Aktienoptionen und der Anzahl der diesen Optionen zugrunde liegenden Stammaktien in den dargestellten Perioden:

Ausstehende Aktienoptionen Anzahl der Aktienoptionen Gewichteter durchschnittlicher Ausübungspreis
(€) (1)
Stand 1. Januar 2022 642.007 11.556.124 10,23
Modifiziert (2) (1.040) (18.720) 10,14
Ausgeübt (3) (583.383) (10.500.890) 10,14
Stand 31. Dezember 2022 57.584 1.036.514 11,10
Stand 1. Januar 2023 57.584 1.036.514 11,10
Ausgeübt (3) (39.785) (716.121) 11,04
Stand 31. Dezember 2023 17.799 320.393 11,24
davon unverfallbar 17.799 320.393 11,24
davon verfallbar - - -

(1) In Bezug auf die zum Zeitpunkt der Gewährung der Optionen bestellten Vorstandsmitglieder unterliegen die Optionen einer effektiven Ausübungspreis-Begrenzung sowie einer maximalen Obergrenze.
(2) Die Optionsrechte wurden in Optionsrechte mit Barausgleich umgewandelt; alle sonstigen Bedingungen blieben unverändert.
(3) Der über die verschiedenen Zeitpunkte unmittelbar vor dem Erfüllungstag gewichtete durchschnittliche Schlusskurs einer American Depositar Share von BioNTech an der Nasdaq betrug umgerechnet von US-Dollar in Euro anhand des von der Deutschen Bundesbank am selben Tag veröffentlichten Wechselkurses 96,49 € bzw. 160,44 € für alle Erfüllungen in den Geschäftsjahren 2023 und 2022.

Im September 2022 traf der Aufsichtsrat den Beschluss, dass die Erfüllung des ESOP durch die Zuteilung von Anteilen (in Form von ADS) entsprechend dem Nettowert der ausgeübten Optionsrechte nach Abzug (i) des Ausübungspreises und (ii) der im Zusammenhang mit der Ausübung anfallenden Lohnsteuern (einschließlich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) und Sozialversicherungsbeiträge erfolgen soll. Die Erfüllung bezog sich auf die Ausübungszeiträume in den Geschäftsjahren 2022 und 2023. Die im Zusammenhang mit der Ausübung angefallenen und einbehaltenen Lohnsteuern (einschließlich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) und Sozialversicherungsbeiträge beliefen sich auf 724,0 Mio. € und wurden im Januar 2023 direkt in bar an die zuständigen Finanzbehörden abgeführt. Die Entscheidung über den Erfüllungsmechanismus hatte weder Auswirkungen auf die Rechte an sich noch auf deren Klassifizierung als Optionsrechte mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente.

Zum 31. Dezember 2023 betrug die verbleibende gewichtete durchschnittliche Laufzeit der ausstehenden Aktienoptionen, die im Rahmen unserer anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente zugeteilt werden sollen, noch 0,8 Jahre (31. Dezember 2022: 1,8 Jahre).

Entwicklung der Aktienoptionen (mit Barausgleich)

Virtuelle Aktienoptionen, die im Rahmen des ESOP-Programms überwiegend im Geschäftsjahr 2022 gewährt wurden, geben den Teilnehmern jeweils das Recht auf eine Barzahlung in Höhe der Differenz zwischen dem Schlusskurs (durchschnittlicher Schlusskurs der letzten zehn Handelstage vor dem Ausübungszeitpunkt einer American Depositary Share von BioNTech an der Nasdaq) und dem Ausübungspreis. Der Ausübungspreis der Optionen lag überwiegend bei 10,14 €. In den Geschäftsjahren 2023 und 2022 wurden 52.100 bzw. 289.168 virtuelle Optionsrechte mit Barausgleich ausgeübt, was zu einem Abfluss von Zahlungsmitteln in Höhe von 4,5 Mio. € bzw. 42,2 Mio. € führte. Die durchschnittlichen Schlusskurse (10-Tage-Durchschnitte) einer American Depositary Share von BioNTech an der Nasdaq, gewichtet nach den verschiedenen Erfüllungsterminen und umgerechnet von US-Dollar in Euro unter Verwendung des von der Deutschen Bundesbank an denselben Tagen veröffentlichten Wechselkurses, betrugen 96,25 € bzw. 155,39 €. Zum 31. Dezember 2023 waren 109.651 Optionsrechte mit Barausgleich ausstehend. Die Verbindlichkeit aus den Optionsrechten mit Barausgleich belief sich zum 31. Dezember 2023 auf 8,5 Mio. € (31. Dezember 2022: 14,5 Mio. €), wovon 8,3 Mio. € (31. Dezember 2022: 11,2 Mio. €) auf bereits unverfallbar gewordene Rechte entfielen (die teilweise Leistungsbedingungen und Wartefristen unterliegen). Die Verbindlichkeit bemisst sich nach dem beizulegenden Zeitwert der jeweiligen Rechte. Der beizulegende Zeitwert wird anhand eines Binomialmodells ermittelt, das mit der oben beschriebenen Bemessung des beizulegenden Zeitwerts der aktienbasierten Optionsrechte am Gewährungszeitpunkt übereinstimmt und an jedem Abschlussstichtag aktualisiert wird.

17. Rückstellungen

(in Millionen €) 31. Dezember 2023 31. Dezember 2022
Vertragliche Auseinandersetzungen 118,2 88,9
Verpflichtung aus belastenden Vertragsvereinbarungen mit CMOs 80,2 235,5
Sonstige 79,7 51,4
Summe 278,1 375,8
Summe kurzfristig 269,3 367,2
Summe langfristig 8,8 8,6

Zum 31. Dezember 2023 bezogen sich Vertragsstreitigkeiten in Höhe von 118,2 Mio. € in unseren kurzfristigen Rückstellungen im Wesentlichen auf vermeintliche Verpflichtungen aus bestimmten Vertragsstreitigkeiten, die nicht mit den im Folgenden beschriebenen Patentverfahren im Zusammenhang stehen (31. Dezember 2022: 88,9 Mio. €). Dieser Anstieg um 29,3 Mio. € der als Vertragsstreitigkeiten identifizierten Verpflichtungen gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen auf Zuführungen zurückzuführen.

Die kurzfristigen Rückstellungen enthalten zum 31. Dezember 2023 Verpflichtungen für Produktionskapazitäten in Höhe von 80,2 Mio. € (31. Dezember 2022: 235,5 Mio. €), die aus Verträgen mit Auftragsherstellern resultierten und redundant geworden sind. Diese Auswirkungen während des Geschäftsjahres 2023 waren auf die Verringerung der Produktionskapazitäten sowie auf die weitere Förderung des globalen Produktionsnetzwerks mit unseren Kollaborationspartnern zurückzuführen. Die damit verbundenen Aufwendungen wurden in unserer Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung unter den Umsatzkosten ausgewiesen. Der Rückgang um 155,3 Mio. € gegenüber dem Vorjahr ergab sich im Wesentlichen aus Zuführungen (45,1 Mio. €), Auflösungen (126,0 Mio. €) und Inanspruchnahmen (74,5 Mio. €) von Rückstellungen.

Zum 31. Dezember 2023 umfassten unsere kurzfristigen Rückstellungen sonstige Verpflichtungen in Höhe von 79,7 Mio. €, die sich im Wesentlichen aus Erfindervergütungen sowie Zöllen zusammensetzten (31. Dezember 2022: 51,4 Mio. €, die sich im Wesentlichen aus Erfindervergütungen und Zöllen zusammensetzten). Die Veränderung um 28,3 Mio. € gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus Zuführungen.

18. Eventualverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Eventualverbindlichkeiten

Unsere Eventualverbindlichkeiten umfassen unter anderem Rechtsstreitigkeiten um geistiges Eigentum und Produkthaftung und sonstige produktbezogene Rechtsstreitigkeiten. Im Rahmen unserer normalen Geschäftstätigkeit können wir von Zeit zu Zeit an Diskussionen mit Dritten beteiligt sein, in denen es beispielsweise um die Nutzung und/oder Vergütung für die Nutzung des geistigen Eigentums dieser Dritten geht. Zum 31. Dezember 2023 erfüllte keiner dieser Sachverhalte im Zusammenhang mit der Nutzung von geistigem Eigentum, von denen wir Kenntnis haben und aufgrund derer in Zukunft möglicherweise Ansprüche gegen uns oder unsere Tochterunternehmen geltend gemacht werden könnten, die Kriterien für die Bildung einer Rückstellung. Wir sind mit einer zunehmenden Zahl von Produkthaftungsansprüchen konfrontiert. Bei solchen Klagen geht es oft um hochkomplexe Fragen im Zusammenhang mit medizinischer Verursachung, Korrektheit und Vollständigkeit von Produktinformationen (Fach- und Gebrauchsinformationen) sowie Warenhinweisen auf dem Etikett und eine Bezugnahme darauf, wissenschaftlichen Beweisen und Erkenntnissen, tatsächlichen und nachweisbaren Schäden und anderen Gründen. Diese Komplexität ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Zum 31. Dezember 2023 erfüllte keiner dieser Ansprüche die Kriterien für die Bildung einer Rückstellung. Im Wesentlichen sind alle unsere Eventualverbindlichkeiten mit erheblichen Unsicherheiten behaftet, sodass die Bestimmung der Wahrscheinlichkeit eines Verlusts und/oder die Bewertung eines Verlusts komplex sein kann. Infolgedessen ist es uns nicht möglich, die Bandbreite der nach vernünftigem Ermessen möglichen Verluste zu schätzen. Unsere Einschätzungen, die sich aus einer komplexen Reihe von Beurteilungen zukünftiger Ereignisse und Unwägbarkeiten ergeben, basieren auf Beurteilungen und Annahmen, die das Management als angemessen erachtet hat, die sich jedoch als unvollständig oder ungenau erweisen könnten; außerdem könnten unvorhergesehene Ereignisse und Umstände eintreten, die dazu führen, dass wir unsere Beurteilungen und Annahmen ändern. Wir gehen derzeit nicht davon aus, dass eine dieser Angelegenheiten eine wesentliche negative Auswirkung auf unsere Finanzlage haben wird, und werden den Status dieser und anderer Ansprüche, die entstehen könnten, weiterhin überwachen. Wir könnten jedoch Entscheidungen treffen, Vergleiche abschließen oder unsere Erwartungen hinsichtlich des Ausgangs von Angelegenheiten revidieren, was sich in dem Zeitraum, in dem die Beträge abgegrenzt oder gezahlt werden, wesentlich nachteilig auf unser Betriebsergebnis und/oder unseren Cashflow auswirken könnte. Wir werden regelmäßig prüfen, ob die Bildung einer Rückstellung erforderlich ist, falls sich die Umstände in der Zukunft ändern sollten, und ob potenzielle Erstattungsansprüche gegen Dritte in Bezug auf einen solchen Anspruch bestehen.

Im Folgenden sind bestimmte anhängige Verfahren, an denen BioNTech beteiligt ist, näher beschrieben

Rechtsstreit mit Alnylam

Im März 2022 hat die Alnylam Pharmaceuticals, Inc. ("Alnylam") eine Klage gegen die Pfizer Inc. ("Pfizer") und Pharmacia & Upjohn Co. LLC vor dem United States District Court for the District of Delaware eingereicht. Die Gesellschaft behauptet, dass ein bestehendes Patent im Eigentum von Alnylam, das US-Patent Nr. 11.246.933 ("Patent 933"), durch das in Comirnaty verwendete kationische Lipid verletzt wird, und verlangt Schadenersatz, der jedoch in der Klageschrift nicht näher bezeichnet ist. Wir haben eine Gegenklage eingereicht, um dem Rechtsstreit mit Alnylam beizutreten. Im Juni 2022 fügte Alnylam ihrer Klage die Behauptung hinzu, dass wir eine Patentverletzung in Bezug auf das Patent 933 herbeigeführt hätten. Des Weiteren hat Alnylam im Juli 2022 eine Klage gegen uns, unser hundertprozentiges Tochterunternehmen BioNTech Manufacturing GmbH, Pfizer und Pharmacia & Upjohn Co. LLC vor dem United States District Court for the District of Delaware eingereicht. Die Gesellschaft behauptet, dass wir auch die Verletzung des neu erteilten US-Patents Nr. 11.382.979 ("Patent 979"), bei dem es sich um eine Fortführung des Patents 933 handelt, herbeigeführt hätten. Die beiden Verfahren wurden am 28. Juli 2022 zusammengelegt. Im Mai 2023 reichte Alnylam eine dritte Klage gegen Pfizer und Pharmacia & Upjohn Co. LLC vor dem United States District Court for the District of Delaware wegen angeblicher Verletzung der US-Patente Nr. 11.633.479, 11.633.480, 11.612.657 und 11.590.229 ein, bei denen es sich ebenfalls um Fortführungen des Patents 933 handelt. Wir haben eine Gegenklage eingereicht, um dem neuen Rechtsstreit mit Alnylam beizutreten. Im Juli 2023 fügte Alnylam ihrer Klage die Behauptung hinzu, dass wir Patentverletzungen in Bezug auf die vier neuen Patente herbeigeführt hätten. Alle Verfahren wurden zusammengelegt und sind derzeit noch anhängig.

Wir verfügen nach unserer Überzeugung in Bezug auf jedes der Patente über eine gute Verteidigungsposition gegenüber den vorgebrachten Behauptungen und beabsichtigen, uns bei jedem der vorstehend beschriebenen Verfahren energisch zu verteidigen. Unsere Analyse der von Alnylam vorgebrachten Ansprüche ist jedoch noch nicht abgeschlossen und gestaltet sich komplex, und wir sind der Ansicht, dass der Ausgang des Rechtsstreits noch sehr ungewiss ist. Unter Berücksichtigung der Erörterungen mit unseren externen Rechtsanwälten halten wir die Wahrscheinlichkeit eines Ressourcenabflusses nicht für hinreichend, um am Abschlussstichtag eine Rückstellung zu bilden. Unseres Erachtens stellen diese Angelegenheiten zum Abschlussstichtag Eventualverbindlichkeiten dar. Es ist zum aktuellen Zeitpunkt jedoch nicht möglich, die entsprechenden Eventualverbindlichkeiten mit hinreichender Zuverlässigkeit zu schätzen.

Rechtsstreit mit CureVac

Deutschland

Verletzungsklagen - EP'122, DE'961, DE'974, DE'575 und EP '668

Im Juli 2022 hat die CureVac AG ("CureVac") eine Klage gegen uns und unsere hundertprozentigen Tochterunternehmen BioNTech Manufacturing GmbH und BioNTech Manufacturing Marburg GmbH vor dem Landgericht Düsseldorf eingereicht. Die Gesellschaft behauptet, dass Comirnaty das europäische Patent EP1857122B1 ("Patent EP' 122") sowie die drei Gebrauchsmuster DE202015009961U1, DE202015009974U1 und DE202021003575U1 verletzt. Im August 2022 nahm CureVac in seine in Deutschland angestrengte Klage das europäische Patent EP3708668B1 ("Patent EP'668") auf.

Am 15. August 2023 fand vor dem Landgericht Düsseldorf eine öffentliche Anhörung bezüglich der Verletzung aller fünf Schutzrechte statt. In der mündlichen Verhandlung setzte das Gericht seine Entscheidung in Bezug auf EP'122 bis zum 28. Dezember 2023 aus. Am 28. September 2023 erließ das Gericht Anordnungen, mit denen es seine Entscheidungen in Bezug auf die verbleibenden vier Schutzrechte (DE'961, DE'974, DE'575 und EP'668) aussetzt, bis die Entscheidungen über die Rechtsbeständigkeit in den Löschungsverfahren bezüglich DE'961, DE'974 und DE'575 vor dem Deutschen Patent- und Markenamt und im Einspruchsverfahren bezüglich EP'668 vor der Einspruchsabteilung des Europäischen Patentamts vorliegen. In den Beschlüssen vom 28. September 2023 erläuterte das Gericht, dass es seine Entscheidungen aussetze, bis die Rechtsbeständigkeit der Klagerechte geklärt sei, und äußerte gleichzeitig Zweifel an der Schutzfähigkeit der Gebrauchsmuster und Patentrechte DE'961, DE'974, DE'575 und EP'668. Am 28. Dezember 2023 setzte das Landgericht Düsseldorf die Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf EP'122 aus, bis der Bundesgerichtshof über den Rechtsbestand des Patents EP'122 rechtskräftig entschieden hat.

Verletzungsverfahren - EP'755, DE'123 und DE'130

Im Juli 2023 hat die CureVac SE eine Klage gegen uns und unsere hundertprozentigen Tochterunternehmen BioNTech Manufacturing GmbH und BioNTech Manufacturing Marburg GmbH vor dem Landgericht Düsseldorf eingereicht. Die Gesellschaft behauptet, dass Comirnaty das europäische Patent EP4023755B1 ("Patent EP'755") und die zwei Gebrauchsmuster DE202021004123U1 und DE202021004130U1 verletzt.

Nichtigkeitsklage - EP '122

Im September 2022 haben wir eine Nichtigkeitsklage beim Bundespatentgericht in Deutschland eingereicht, die die Nichtigkeit des Patents EP'122 bestätigen sollte. Im April 2023 bestätigte das Bundespatentgericht in einer vorläufigen Stellungnahme zur EP'122-Nichtigkeitsklage zunächst die Schutzfähigkeit des Patents EP'122. In der vorläufigen Stellungnahme wurde eine mögliche Verletzung des Patents EP'122 nicht thematisiert. Bei der vorläufigen Stellungnahme handelt es sich um eine vorläufige Bewertung der Begründetheit einer Klage durch das Gericht, die nicht bindend ist. Am 19. Dezember 2023 fand eine mündliche Verhandlung vor dem Bundespatentgericht statt, in der EP'122 für nichtig erklärt wurde.

Löschungsklagen - DE'961, DE'974 und DE'575

Im November 2022 haben wir Löschungsklagen in Bezug auf die Löschung der drei deutschen Gebrauchsmuster vor dem Deutschen Patent- und Markenamt erhoben. Am 27. Dezember 2023 hat das Deutsche Patent- und Markenamt in einer vorläufigen Stellungnahme festgestellt, dass DE'974 voraussichtlich wegen Nichtigkeit gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 5 GebrMG gelöscht wird.

Vereinigte Staaten

Im Juli 2022 haben Pfizer und wir vor dem United States District Court for the District of Massachusetts eine Klage auf Feststellung der Nichtverletzung der US-Patente mit den Nummern 11.135.312, 11.149.278 und 11.241.493 durch Comirnaty eingereicht. Im Mai 2023 wurde das Verfahren vor dem United States District Court for the District of Massachusetts an den United States District Court for the Eastern District of Virginia übertragen, vor dem CureVac Gegenklage wegen der Verletzung von sechs weiteren US-Patenten, den US-Patenten Nr. 10.760.070, 11.286.492, 11.345.920, 11.471.525, 11.576.966 und 11.596.686, erhoben hatte. Im Juli 2023 reichte CureVac geänderte Gegenklagen ein, um ein weiteres US-Patent (Nr. 11.667.910), geltend zu machen.

Vereinigtes Königreich

Im September 2022 haben Pfizer und wir eine Nichtverletzungserklärung sowie eine Nichtigkeitsfeststellungsklage gegen das Patent EP'122 und das Patent EP'668 vor den Business and Property Courts of England and Wales eingereicht. Im Oktober 2022 hat CureVac im Gegenzug Klage wegen Verletzung der Patente EP'122 und EP'668 vor den Business and Property Courts of England and Wales eingereicht. Am 18. Dezember 2023 haben wir unsere Klage auf das Patent EP'755 erweitert.

Alle vorgenannten Verfahren sind derzeit noch anhängig.

Wir verfügen nach unserer Überzeugung in Bezug auf jedes der Patente und Gebrauchsmuster über eine gute Verteidigungsposition gegenüber den vorgebrachten Behauptungen und beabsichtigen, uns bei jedem der vorstehend beschriebenen Verfahren energisch zu verteidigen. Unsere Analyse der von CureVac vorgebrachten Ansprüche ist jedoch noch nicht abgeschlossen und gestaltet sich komplex, und wir sind der Ansicht, dass der Ausgang der jeweiligen Rechtsstreitigkeiten noch sehr ungewiss ist. Unter Berücksichtigung der Erörterungen mit unseren externen Rechtsanwälten halten wir die Wahrscheinlichkeit eines Ressourcenabflusses nicht für hinreichend, um am Abschlussstichtag eine Rückstellung zu bilden. Unseres Erachtens stellen diese Angelegenheiten zum Abschlussstichtag Eventualverbindlichkeiten dar. Es ist zum aktuellen Zeitpunkt jedoch nicht möglich, die entsprechenden Eventualverbindlichkeiten mit hinreichender Zuverlässigkeit zu schätzen.

Rechtsstreit mit Moderna

Deutschland

Verletzungsklagen - EP'949 und EP'565

Im August 2022 hat Moderna Klage wegen Verletzung von zwei europäischen Patenten, das Patent mit der Nr. 3590949B1 ("Patent EP'949") und das Patent mit der Nr. 3718565B1 ("Patent EP'565"), durch Comirnaty gegen uns und Pfizer sowie unsere hundertprozentigen Tochterunternehmen BioNTech Manufacturing GmbH, BioNTech Europe GmbH und BioNTech Manufacturing Marburg GmbH sowie Pfizer Manufacturing Belgium NV, Pfizer Ireland Pharmaceuticals und Pfizer Inc. vor dem Landgericht Düsseldorf eingereicht. Am 7. November 2023 hat die Einspruchsabteilung des Europäischen Patentamts ("EPA") Patent EP'565 nach einer eintägigen mündlichen Anhörung für nichtig erklärt. Die Einspruchsabteilung gab am 8. Dezember 2023 eine vorläufige Stellungnahme ab, gemäß der sie Patent EP'949 für voraussichtlich nichtig hält. Infolge dieses EPA-Verfahrens hat das Landgericht Düsseldorf seine ursprünglich für den 12. Dezember 2023 angesetzte Anhörung im Verletzungsverfahren auf den 21. Januar 2025 verschoben.

Vereinigtes Königreich

Im August 2022 hat Moderna Klage wegen Verletzung der Patente EP'949 und EP'565 durch Comirnaty gegen uns und unsere hundertprozentigen Tochterunternehmen BioNTech Manufacturing GmbH, BioNTech Europe GmbH und BioNTech Manufacturing Marburg GmbH sowie Pfizer Limited, Pfizer Manufacturing Belgium NV und Pfizer Inc. vor den Business and Property Courts of England and Wales eingereicht. Im September 2022 haben Pfizer und wir eine Nichtigkeitsfeststellungsklage vor den Business and Property Courts of England and Wales eingereicht. Darin stellen wir Antrag auf Nichtigerklärung der Patente EP'949 und EP'565.

Vereinigte Staaten

Rechtsstreitigkeiten vor dem United States District Court

Im August 2022 hat Moderna Klage wegen Verletzung der US-Patente mit den Nummern 10.898.574, 10.702.600 und 10.933.127 durch Comirnaty gegen uns und unsere hundertprozentigen Tochterunternehmen BioNTech Manufacturing GmbH und BioNTech US Inc. sowie gegen die Pfizer Inc. vor dem United States District Court for the District of Massachusetts eingereicht und Schadenersatz gefordert.

Inter-partes-Verfahren

Im August 2023 reichten Pfizer und wir beim United States Patent Trial and Appeal Board Anträge auf Inter-partes-Verfahren in Bezug auf die US-Patente Nr. 10.702.600 und 10.933.127 ein.

Niederlande

Im September 2022 hat Moderna Klage wegen Verletzung der europäischen Patente EP'949 und EP'565 durch Comirnaty gegen uns und unser hundertprozentiges Tochterunternehmen BioNTech Manufacturing GmbH sowie gegen die Pfizer B.V., Pfizer Export B.V., C.P. Pharmaceuticals International C.V. und Pfizer Inc. vor dem Bezirksgericht Den Haag eingereicht. Das Bezirksgericht Den Haag hat am 6. Oktober 2023 eine Anhörung zur Verletzung und Schutzfähigkeit des Patents EP'949 durchgeführt. Am 6. Dezember 2023 hat das Gericht das EP'949 für nichtig erklärt. Das Verfahren bezüglich des Patents EP'565 wurde bis zur Entscheidung der Einspruchsabteilung bezüglich des Einspruchs von Moderna gegen die Nichtigkeitsfeststellung des Patents EP'565 ausgesetzt.

Irland

Im Mai 2023 hat Moderna Klage wegen Verletzung der europäischen Patente EP'949 und EP'565 durch Comirnaty gegen uns und unser hundertprozentiges Tochterunternehmen BioNTech Manufacturing GmbH sowie gegen die Pfizer Inc., Pfizer Healthcare Ireland, Pfizer Ireland Pharmaceuticals und C.P. Pharmaceuticals International C.V. vor dem High Court of Ireland eingereicht.

Belgien

Im Mai 2023 hat Moderna Klage wegen Verletzung der europäischen Patente EP'949 und EP'565 durch Comirnaty gegen uns und unser hundertprozentiges Tochterunternehmen BioNTech Manufacturing GmbH sowie gegen die Pfizer Inc. und Pfizer Manufacturing Belgium vor dem niederländischsprachigen Unternehmensgericht (Ondernemingsrechtbank) in Brüssel eingereicht.

Alle vorgenannten Verfahren sind derzeit noch anhängig.

Wir verfügen nach unserer Überzeugung in Bezug auf jedes der Patente über eine gute Verteidigungsposition gegenüber den vorgebrachten Behauptungen und beabsichtigen, uns bei jedem der vorstehend beschriebenen Verfahren energisch zu verteidigen. Unsere Analyse der von Moderna vorgebrachten Ansprüche ist jedoch noch nicht abgeschlossen und gestaltet sich komplex, und wir sind der Ansicht, dass der Ausgang des Rechtsstreits noch sehr ungewiss ist. Unter Berücksichtigung der Erörterungen mit unseren externen Rechtsanwälten halten wir die Wahrscheinlichkeit eines Ressourcenabflusses nicht für hinreichend, um am Abschlussstichtag eine Rückstellung zu bilden. Unseres Erachtens stellen diese Angelegenheiten zum Abschlussstichtag Eventualverbindlichkeiten dar. Es ist zum aktuellen Zeitpunkt jedoch nicht möglich, die entsprechenden Eventualverbindlichkeiten mit hinreichender Zuverlässigkeit zu schätzen.

Arbutus- und Genevant-Verfahren

Im April 2023 haben die Arbutus Biopharma Corp. ("Arbutus") und die Genevant Sciences GmbH ("Genevant") beim United States District Court for the District of New Jersey Klage gegen Pfizer und uns wegen angeblicher Verletzung der US-Patente Nr. 9.504.651, 8.492.359, 11.141.378, 11.298.320 und 11.318.098 von Arbutus aufgrund der Verwendung der Lipid-Nanopartikeltechnologie von Genevant sowie deren Methoden zur Herstellung solcher Lipide bei Comirnaty eingereicht und Schadenersatz gefordert. Dieses Verfahren ist derzeit noch anhängig.

Wir verfügen nach unserer Überzeugung in Bezug auf jedes der Patente über eine gute Verteidigungsposition gegenüber den vorgebrachten Behauptungen und beabsichtigen, uns bei dem vorstehend beschriebenen Verfahren energisch zu verteidigen. Unsere Analyse der von Arbutus und Genevant vorgebrachten Ansprüche ist jedoch noch nicht abgeschlossen und gestaltet sich komplex, und wir sind der Ansicht, dass der Ausgang des Rechtsstreits noch sehr ungewiss ist. Unter Berücksichtigung der Erörterungen mit unseren externen Rechtsanwälten halten wir die Wahrscheinlichkeit eines Ressourcenabflusses nicht für hinreichend, um am Abschlussstichtag eine Rückstellung zu bilden. Unseres Erachtens stellen diese Angelegenheiten zum Abschlussstichtag Eventualverbindlichkeiten dar. Es ist zum aktuellen Zeitpunkt jedoch nicht möglich, die entsprechenden Eventualverbindlichkeiten mit hinreichender Zuverlässigkeit zu schätzen.

Promosome-Verfahren

Im Juni 2023 hat die Promosome LLC Klage wegen Verletzung des US-Patents Nr. 8.853.179 durch Comirnaty gegen Pfizer, uns und die BioNTech Manufacturing GmbH vor dem United States District Court for the Southern District of California eingereicht und Schadenersatz gefordert. Am 4. Oktober 2023 haben die Parteien gemeinsam die rechtskräftige Klageabweisung ("dismissal with prejudice") beantragt. Im Rahmen dieser Klageabweisung hat Promosome sich verpflichtet, das US-Patent Nr. 8.853.179 nicht gegen Pfizer und uns oder eines ihrer bzw. unserer Produkte, einschließlich Comirnaty, geltend zu machen. Dieses Verfahren wird daher als abgeschlossen betrachtet.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen stellen sich wie folgt dar:

(in Millionen €) 31. Dezember 2023 31. Dezember 2022
Verpflichtungen aus Kaufverträgen für Sachanlagen 154,4 105,2
Vertragliche Verpflichtungen zum Erwerb immaterieller Vermögenswerte 1.721,1 -
Summe 1.875,5 105,2

Vertragliche Verpflichtungen zum Erwerb von immateriellen Vermögenswerten bestehen im Zusammenhang mit Einlizenzierungsvereinbarungen sowie Forschungs- und Entwicklungskollaborationen. Wir haben uns zu Meilensteinzahlungen verpflichtet, sobald bestimmte Ziele erreicht werden. Bei Erreichen aller Meilensteine wären wir zum 31. Dezember 2023 zu Zahlungen bis zu einer Gesamthöhe von 1.721,1 Mio. € im Zusammenhang mit dem Erwerb von immateriellen Vermögenswerten verpflichtet (31. Dezember 2022: null). Die ausgewiesenen Beträge entsprechen den maximal zu leistenden Zahlungen. Es ist nicht wahrscheinlich, dass alle Zahlungen fällig werden. Die Höhe und Fälligkeiten der tatsächlichen Zahlungen können erheblich von den in der Tabelle gemachten Angaben abweichen, da die Erfüllung der Bedingungen möglich, aber nicht sicher ist. Sonstige finanzielle Verpflichtungen aus möglichen künftigen umsatzbasierten Meilenstein- und Lizenzzahlungen wurden in der vorstehenden Tabelle nicht berücksichtigt.

Die erwarteten Fälligkeiten der Zahlungsverpflichtungen aus Kaufverträgen für Sachanlagen und aus vertraglichen Verpflichtungen zum Erwerb von immateriellen Vermögenswerten stellen sich wie folgt dar:

31. Dezember 2023

(in Millionen €) Bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Über 5 Jahre Summe
Verpflichtungen aus Kaufverträgen für Sachanlagen 152,5 1,9 154,4
Vertragliche Verpflichtungen zum Erwerb immaterieller Vermögenswerte 249,4 954,9 516,8 1.721,1
Summe 401,9 956,8 516,8 1.875,5

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen wurden zum Nennwert angesetzt.

19. Sonstige nichtfinanzielle Verbindlichkeiten

(in Millionen €) 31. Dezember 2023 31. Dezember 2022
Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern 73,3 50,6
Verbindlichkeiten aus anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen 29,0 36,2
Verbindlichkeiten aus Lohnsteuer- und Sozialabgaben 15,1 761,8
Sonstige 20,8 29,2
Summe 138,2 877,8
Summe kurzfristig 125,1 860,8
Summe langfristig 13,1 17,0

20. Leasingverhältnisse

20.1 In der Konzern-Bilanz erfasste Beträge

Nutzungsrechte

Die folgenden Beträge sind in der Konzern-Bilanz zu den angegebenen Zeitpunkten als Nutzungsrechte ausgewiesen:

(in Millionen €) 31. Dezember 2023 31. Dezember 2022
Gebäude 209,8 206,5
Produktionseinrichtungen - 3,0
Sonstige Betriebsmittel 4,6 2,4
Summe 214,4 211,9

Die Zugänge zu den Nutzungsrechten beliefen sich im Geschäftsjahr 2023 auf 66,4 Mio. € (Geschäftsjahr 2022: 118,3 Mio. €).

Leasingverbindlichkeiten

Die folgenden Beträge sind zu den angegebenen Zeitpunkten in den Leasingverbindlichkeiten und Darlehen enthalten:

(in Millionen €) 31. Dezember 2023 31. Dezember 2022
Kurzfristig 28,1 36,0
Langfristig 188,6 174,1
Summe 216,7 210,1

20.2 In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Beträge

Abschreibung Nutzungsrechte

Geschäftsjahre zum 31. Dezember
(in Millionen €) 2023 2022 2021
Gebäude 40,7 35,2 14,7
Produktionseinrichtungen 3,0 23,1 14,0
Sonstige Betriebsmittel 1,5 0,5 0,3
Summe Abschreibung 45,2 58,8 29,0
Zinsaufwand aus Leasingverhältnissen 5,7 5,1 2,9
Aufwand aus kurzfristigen Leasingverhältnissen und für geringwertige Vermögenswerte 58,9 27,1 9,5
Summe der in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Beträge 109,8 91,0 41,4

20.3 In der Konzern-Kapitalflussrechnung ausgewiesene Beträge

Im Geschäftsjahr 2023 betrug der gesamte Mittelabfluss für Leasingverhältnisse 46,0 Mio. € (Geschäftsjahr 2022: 46,2 Mio. €; Geschäftsjahr 2021: 17,0 Mio. €).

20.4 Verlängerungsoptionen

Der Konzern hat mehrere Leasingverträge abgeschlossen, die Verlängerungsoptionen enthalten. Diese Optionen werden vom Management ausgehandelt, um das Portfolio an geleasten Vermögenswerten flexibel zu steuern und auf die geschäftlichen Erfordernisse des Konzerns auszurichten. Die Beurteilung der Frage, ob die Ausübung dieser Verlängerungsoptionen hinreichend sicher ist, erfordert Ermessensentscheidungen vonseiten des Managements. Die nicht abgezinsten potenziellen künftigen Leasingzahlungen, die sich auf Zeiträume nach dem Ausübungsdatum der Verlängerungsoptionen beziehen und nicht in den Leasingverbindlichkeiten enthalten sind, belaufen sich unter Berücksichtigung von Laufzeiten bis 2049 zum 31. Dezember 2023 auf bis zu 157,2 Mio. € (31. Dezember 2022: 163,1 Mio. € bei Laufzeiten bis 2049).

21. Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

21.1 Mutterunternehmen und oberstes beherrschendes Unternehmen

Die ATHOS KG, Holzkirchen, Deutschland, besitzt 100% der Anteile an der AT Impf GmbH, München, Deutschland, und ist der wirtschaftliche Eigentümer unserer Stammaktien. Die ATHOS KG übt über die AT Impf GmbH de facto Kontrolle über BioNTech aus, da sie aufgrund ihres erheblichen Anteilsbesitzes praktisch in der Lage ist, die Mehrheit der Stimmrechte bei der Beschlussfassung auf der Hauptversammlung auszuüben.

21.2 Geschäftsvorfälle mit Personen in Schlüsselpositionen des Konzerns

Im Mai 2023 haben unsere Aktionäre auf der Hauptversammlung Ulrich Wandschneider und Michael Motschmann als Mitglieder des Aufsichtsrats wiedergewählt. Darüber hinaus wurde Nicola Blackwood in unseren Aufsichtsrat berufen. Sie ist die Nachfolgerin von Christoph Huber, der nach Erreichen der Altersgrenze aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden ist.

Vergütung der Personen in Schlüsselpositionen des Konzerns

Unsere Personen in Schlüsselpositionen sind die Vorstände und der Aufsichtsrat. Die Vergütung der Personen in Schlüsselpositionen lässt sich wie folgt aufgliedern:

Geschäftsjahre zum 31. Dezember
(in Millionen €) 2023 2022 2021
Vorstand 8,3 15,0 20,4
Fixe Vergütung 3,9 2,9 2,2
Kurzfristig fällige variable Leistungen - erste Teilzahlung 0,7 0,6 0,6
Kurzfristig fällige variable Leistungen - zweite Teilzahlung (1) 1,0 0,7 1,2
Sonstige variable Vergütungen (2) 0,8 0,1 -
Anteilsbasierte Vergütung (inkl. langfristig fälliger variabler Leistungen) (3) 1,9 10,7 16,4
Aufsichtsrat 0,6 0,5 0,4
Gesamtvergütung der Personen in Schlüsselpositionen des Konzerns 8,9 15,5 20,8

(1) Beinhaltet den beizulegenden Zeitwert der zweiten Rate der kurzfristigen leistungsbezogenen Vergütung, die gemäß den Vorschriften in IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung als anteilsbasierte Vergütungsvereinbarung mit Barausgleich klassifiziert wurde. Diese Tabelle zeigt den prozentualen Anteil des Personalaufwands für das entsprechende Geschäftsjahr, der ab dem Datum der Leistungserbringung (Datum, an dem der jeweilige Dienstvertrag in Kraft tritt oder verlängert wird) über den Erdienungszeitraum der Option bis zum jeweiligen Feststellungsdatum erfasst und bis zum Erfüllungstag neu bewertet wird.

(2) Enthält eine einmalige Zahlung für die Vertragsunterzeichnung und den Verbleib im Unternehmen ("Signing and Retention") im Rahmen der Verlängerung des Dienstvertrags mit Sean Marett.

(3) Der beizulegende Zeitwert der anteilsbasierten Vergütung wurde gemäß den Vorschriften in IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung ermittelt. Diese Tabelle zeigt den prozentualen Anteil des Personalaufwands aus anteilsbasierter Vergütung für das entsprechende Geschäftsjahr. In den Geschäftsjahren 2023, 2022 und 2021 umfassten diese Beträge einen einmaligen sogenannten Signing-Bonus, der Jens Holstein in Form von 4.246 virtuellen Aktienoptionen zum Zeitpunkt seiner Bestellung in den Vorstand gewährt wurde.

Vorstandsmitglieder nahmen an unserem Mitarbeiteraktienoptionsprogramm teil (Anhangangabe 16). Im Geschäftsjahr 2022 wurden von den 5.152.410 Optionsrechten, die unserem Vorstand im Rahmen des ESOP-2018-Programms gewährt wurden, 4.921.630 Optionen ausgeübt. Die verbleibenden 230.780 Optionsrechte hat Sean Marett im Mai 2023 ausgeübt. Zum 31. Dezember 2023 waren keine weiteren unseren Vorstandsmitgliedern gewährten Optionen ausstehend.

21.3 Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Der Gesamtwert der Transaktionen mit der ATHOS KG oder von ihr beherrschten Unternehmen stellte sich wie folgt dar:

Geschäftsjahre zum 31. Dezember
(in Millionen €) 2023 2022 2021
Kauf diverser Güter und Leistungen von Unternehmen, die von der ATHOS KG beherrscht werden 0,3 0,3 0,9
Kauf von Sachanlagen und sonstigen Vermögenswerten von Unternehmen, die von der ATHOS KG beherrscht werden - 62,5 -
Summe 0,3 62,8 0,9

Am 22. Dezember 2022 haben wir einen Kaufvertrag mit der Santo Service GmbH abgeschlossen, mit dem wir die Immobilie An der Goldgrube 12 und die vorhandenen Labore und Bürogebäude einschließlich aller Mobilien zum Kaufpreis von insgesamt 62,5 Mio. € erworben haben. Der Kaufpreis wurde im Geschäftsjahr 2022 entrichtet. Die Santo Service GmbH steht zu 100% im Eigentum der AT Impf GmbH, die wiederum von der ATHOS KG beherrscht wird.

Die ausstehenden Salden der Transaktionen mit der ATHOS KG oder mit von ihr beherrschten Unternehmen stellten sich zu den angegebenen Zeiträumen wie folgt dar:

(in Millionen €) 31. Dezember 2023 31. Dezember 2022
ATHOS KG 0,4 -
Summe 0,4 -

Keiner der Salden ist besichert und es wurden keine Aufwendungen für uneinbringliche Forderungen in Bezug auf von nahestehenden Unternehmen und Personen geschuldete Beträge erfasst.

22. Anzahl der Beschäftigten

Die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten beträgt:

Geschäftsjahre zum 31. Dezember
Vierteljährliche durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten nach Funktionen 2023 2022 2021
Klinische Forschung & Entwicklung 434 243 137
Wissenschaftliche Forschung & Entwicklung 1.871 1.302 875
Operations 1.469 1.240 863
Quality 470 383 322
Supportfunktionen 1.217 828 431
Commercial & Business Development 179 108 66
Summe 5.640 4.104 2.694

Die Anzahl der Mitarbeiter zum Abschlussstichtag beträgt:

Geschäftsjahre zum 31. Dezember
Anzahl der Beschäftigten nach Funktionen zum Stichtag 2023 2022 2021
Klinische Forschung & Entwicklung 592 274 153
Wissenschaftliche Forschung & Entwicklung 2.080 1.512 1.026
Operations 1.562 1.365 1.036
Quality 474 413 301
Supportfunktionen 1.390 983 539
Commercial & Business Development 194 145 83
Summe 6.292 4.692 3.138

23. Honorare für Abschlussprüfer

Für die von der EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2023 und zum 31. Dezember 2022 erbrachten Leistungen wurden folgende Honorare erfasst:

Geschäftsjahre zum 31. Dezember
(in Millionen €) 2023 2022
Abschlussprüfungsleistungen 3,2 2,9
Andere Bestätigungsleistungen 0,3 0,4
Steuerberatungsleistungen 0,1 0,2
Sonstige Leistungen - 0,2
Summe 3,6 3,7

24. Corporate Governance

Die Entsprechenserklärung nach § 161 Abs. 1 AktG wird gemäß Corporate Governance Kodex im Zusammenhang mit der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 315d i. V. m. § 289f HGB abgegeben und befindet sich im zusammengefassten Lagebericht der BioNTech SE.

25. Nachtragsbericht

Am 8. Februar 2024 haben wir gemeinsam mit der Autolus Therapeutics plc ("Autolus"), einem biopharmazeutischen Unternehmen im klinischen Stadium, das programmierbare T-Zelltherapien der nächsten Generation entwickelt, eine strategische Kollaboration bekannt gegeben, die darauf abzielt, die autologen CAR-T-Programme beider Unternehmen in Richtung Marktzulassung voranzutreiben. Wir haben eine Lizenz- und Optionsvereinbarung sowie einen Wertpapierkaufvertrag abgeschlossen, in deren Rahmen wir in einer am 13. Februar 2024 beendeten Privatplatzierung Anteile an Autolus in Form von American Depositary Shares im Wert von 200,0 Mio. $ erworben haben, die 12,5% der Stammaktien von Autolus entsprechen. Im Rahmen der Lizenz- und Optionsvereinbarung leisteten wir eine Vorauszahlung in Höhe von 50,0 Mio. $. Im Gegenzug erhielten wir Anspruch auf eine Lizenzgebühr auf den Nettoumsatz aus Obe-cel, dem wichtigsten Vermögenswert von Autolus, und die Option, uns an der gemeinsamen Vermarktung (Co-Kommerzialisierung) im Rahmen der AUTO1/22- und AUTO6NG-Programme von Autolus zu beteiligen, sowie eine exklusive Lizenz und exklusive Optionen in Bezug auf bestimmte Technologien im Eigentum von Autolus.

Der Aufsichtsrat hat Annemarie Hanekamp mit Wirkung zum 1. Juli 2024 als Chief Commercial Officer (CCO) in den Vorstand berufen. Sie übernimmt die Funktion von Sean Marett, der zum 30. Juni 2024 planmäßig aus dem Vorstand ausscheiden wird.

 

Mainz, den 18. März 2024

BioNTech SE

Prof. Dr. med. Ugur Sahin, Chief Executive Officer

Jens Holstein, Chief Financial Officer

Sean Marett, Chief Business Officer und Chief Commercial Officer

Dr. Sierk Poetting, Chief Operating Officer

Ryan Richardson, Chief Strategy Officer

Dr. James Ryan, Chief Legal Officer

Prof. Dr. med. Özlem Türeci, Chief Medical Officer

Bericht über die Lage des Konzerns und der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023

1 Grundlagen des BioNTech Konzerns

1.1 Geschäftsmodell

1.2 Rechtliche und organisatorische Struktur

1.3 Der BioNTech Ansatz

1.4 Kommerzialisierung

1.5 Forschung und Entwicklung

2 Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

2.2 Darstellung der Geschäftsentwicklung im Vergleich zur Prognose

2.3 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns

2.4 Leistungsindikatoren des Konzerns und der BioNTech SE

2.5 Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage des Konzerns und der BioNTech SE

3 Lagebericht der BioNTech SE

3.1 Ergänzende Erläuterungen zum Einzelabschluss nach HGB

3.2 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der BioNTech SE

3.3 Prognose-, Risiko- und Chancenbericht

3.4 Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

4 Prognose-, Risiko- und Chancenbericht

4.1 Prognosebericht

4.2 Risikobericht

4.3 Chancenbericht

5 Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 315d i.V.m. § 289f HGB

5.1 Erklärung zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG

5.2 Zusammensetzung und Arbeitsweise von Vorstand, Aufsichtsrat und Ausschüssen

5.3 Ziele für die Besetzung des Vorstands nach § 76 Abs. 4 AktG und des Aufsichtsrates nach

§ 111 Abs. 5 AktG und Diversitätskonzept

5.4 Integrität und Ethik

6 Vergütungsbericht

7 Nichtfinanzieller Bericht

8 Nachtragsbericht

1 Grundlagen des BioNTech Konzerns

Der vorliegende zusammengefasste Lagebericht umfasst nach § 315 Abs. 5 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB sowohl den Konzernlagebericht der BioNTech SE und ihrer Konzernunternehmen (zusammen "BioNTech" oder "Konzern") als auch den Lagebericht der BioNTech SE (auch "das Unternehmen" oder "die Gesellschaft"), im Folgenden auch als "BioNTech", die "Gruppe", "wir" oder "uns" bezeichnet. Der zusammengefasste Lagebericht wurde nach der Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) in Verbindung mit dem Aktiengesetz (AktG) aufgestellt. Die Ausführungen zum Konzern sind in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie von der Europäischen Union angenommen wurden, erstellt; die Ausführungen zur BioNTech SE sind in Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen Vorschriften (HGB) erstellt. Die Ausführungen des zusammengefassten Lageberichts beziehen sich, soweit nicht anders angegeben, sowohl auf den Konzern als auch die BioNTech SE. Ergänzend zur Berichterstattung über den Konzern wird die Entwicklung der BioNTech SE in Kapitel 3 erläutert.

Wir erstellen und veröffentlichen unseren zusammengefassten Lagebericht in Euro und runden Zahlen auf Tausend bzw. Millionen Euro. Dementsprechend kann es vorkommen, dass sich in einigen Tabellen bei Summenbildungen und bei der Berechnung von Prozentangaben geringfügige Abweichungen ergeben und dass sich die in den Erläuterungen angegebenen Zahlen nicht exakt zu den angegebenen Summen aufaddieren.

1.1 Geschäftsmodell

Wir sind ein weltweit tätiges Immuntherapie-Unternehmen und leisten Pionierarbeit bei der Entwicklung innovativer Medikamente gegen Krebs, Infektionskrankheiten und andere schwere Erkrankungen. Unsere Vision und Mission sind seit unserer Gründung im Jahr 2008 unverändert: Wir wollen die Gesundheit von Menschen weltweit verbessern. Dafür nutzen wir das volle Potenzial des Immunsystems, um Medikamente gegen Krankheiten mit hohem oder ungedecktem medizinischem Bedarf zu entwickeln.

Unser vollständig integriertes Geschäftsmodell kombiniert jahrzehntelange Forschung in der Immunologie, translationalen Arzneimittelforschung und -entwicklung, technologieübergreifende Innovation, GMP-Produktion, künstliche Intelligenz sowie maschinelles Lernen und kommerzielle Kapazitäten, um Impfstoffe und Therapien zu entwickeln und zu vermarkten.

Wir haben ein breit gefächertes Portfolio an Produktkandidaten auf Basis mehrerer Technologieplattformen aufgebaut, das eine Vielzahl therapeutischer Ansätze umfasst. Dazu gehören mRNA-Impfstoffe und -Therapeutika, Zell- und Gentherapien, proteinbasierte Therapeutika (einschließlich mono- und bispezifischer Antikörper und Antikörper-Wirkstoff-Konjugate, "ADCs"), Zelltherapien und niedermolekulare Wirkstoffe. Wir sind davon überzeugt, dass die Nutzung komplementärer, potenziell synergistischer Wirkmechanismen die Wahrscheinlichkeit für den Therapieerfolg erhöht, das Risiko für sekundäre Resistenzmechanismen verringert und zudem eine größere potenzielle Patientenpopulation erschließen kann. Diese Herangehensweise ermöglicht es uns, einen technologieunabhängigen Ansatz zu verfolgen und die für die jeweilige Patientin bzw. den jeweiligen Patienten und Behandlungszweck geeignetste therapeutische Plattform oder Plattform-Kombination zu entwickeln.

Wir haben unsere Pipeline kontinuierlich weiterentwickelt und diversifiziert. Aktuell befinden sich 22 Produktkandidaten in der Onkologie und sieben Produktkandidaten im Bereich Infektionskrankheiten in der klinischen Entwicklung.

Im Jahr 2023 haben wir weiter an unseren Zielen gearbeitet und unsere Technologieplattformen, unsere digitalen Fähigkeiten und unsere Infrastruktur durch nachhaltige Investitionen, strategische Partnerschaften und taktische Akquisitionen gestärkt, um Patienten und anderen Interessengruppen einen langfristigen Mehrwert zu bieten.

Führend in der Entwicklung von COVID-19-Impfstoffen

Im Jahr 2023 haben wir gemeinsam mit Pfizer Inc., New York, Vereinigte Staaten (Pfizer), einen an Omikron XBB.1.5 angepassten monovalenten COVID-19-Impfstoff entwickelt und in verschiedenen Märkten weltweit eingeführt. Dies ist Teil unserer Bemühungen, ein langfristig ausgerichtetes COVID-19-Impfstoffgeschäft aufzubauen.

Gesundheitswesen und gesellschaftliche Verantwortung

Wir haben Fortschritte dabei gemacht, den Zugang zu innovativen Medikamenten weltweit zu demokratisieren: 2023 wurden entsprechend der Nachfrage über 30% der COVID-19-Impfstoffdosen in Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen geliefert. Wir arbeiten mit Nichtregierungsorganisationen, Institutionen und Regierungen zusammen, um zu einem gerechteren Zugang zu neuen Medikamenten beizutragen, insbesondere in Ländern und Regionen mit niedrigem und mittlerem Einkommen. Im Dezember 2023 erreichten wir mit der Einweihung unseres Standorts in Kigali, Ruanda, den nächsten Meilenstein beim Aufbau von Produktionskapazitäten für mRNA-Impfstoffe in Afrika. Wir treiben die Entwicklung von mRNA-Impfstoffkandidaten für Infektionskrankheiten mit hohem medizinischem Bedarf voran, darunter Impfstoffkandidaten gegen Tuberkulose, Malaria und humanes Immundefizienz-Virus (HIV) sowie gegen Infektionskrankheiten mit pandemischem Potenzial wie Mpox.

Innovative und diversifizierte Pipeline

Wir arbeiten an der Entwicklung innovativer Medikamente für Krankheiten mit hohem oder ungedecktem medizinischem Bedarf. Wir bauen unsere Pipeline weiter aus, die sich in den letzten Jahren im Einklang mit der grundlegenden Vision des Unternehmens, das Immunsystem zur Bekämpfung von Krebs und anderen schweren Krankheiten nutzbar zu machen, erweitert hat. Im Jahr 2023 haben wir zwei Phase-3-Studien in der Onkologie begonnen und Daten auf internationalen medizinischen Kongressen zu mehreren Produktkandidaten vorgestellt, auch unter Beteiligung unserer Partner. Wir haben 2023 vier neue Kooperationen geschlossen und sechs Produktkandidaten in der Onkologie einlizenziert, von denen einige rasch in fortgeschrittenere klinische Studien vorangeschritten sind. Im Bereich Infektionskrankheiten haben wir im Jahr 2023 drei klinische Phase-1-Studien für Impfstoffkandidaten auf Basis unserer unternehmenseigenen mRNA-Technologie begonnen. Dazu gehören Produktkandidaten für einen Malaria-Impfstoff, Tuberkulose (in Zusammenarbeit mit der Bill & Melinda Gates Foundation) und Mpox in Partnerschaft mit der Coalition for Epidemie Preparedness Innovations (CEPI).

Innovation in großem Maßstab

Wir entwickeln und skalieren Biotech-Innovationen mit dem Ziel, ein patientenzentriertes Multi-Produkt-Unternehmen aufzubauen. Um unsere Pipeline gezielt voranzutreiben, haben wir im Jahr 2023 unser Team weltweit ausgebaut und haben Talente, darunter klinische und regulatorische Expertinnen und Experten, angeworben. Unsere diverse Belegschaft stammt aus mehr als 80 Nationen und wir sind mit Niederlassungen in 18 Ländern auf fünf Kontinenten vertreten. Im Jahr 2023 haben wir unsere Organisation in Asien, Afrika, den Vereinigten Staaten, Australien und Europa erweitert. Wir haben unsere Forschungs-, Entwicklungs- und Produktionskapazitäten erweitert und den Bau unserer ersten unternehmenseigenen Produktionsanlage für Plasmid-DNA in Marburg, Deutschland, abgeschlossen. Darüber hinaus gründeten wir eine Unternehmensniederlassung in Shanghai, China, und weihten den Unternehmensstandort in Kigali, Ruanda, mit dem Aufbau der ersten Produktionseinheit namens BioNTainer ein. Mit der Übernahme unseres langjährigen strategischen Kollaborationspartners InstaDeep haben wir einen weiteren Schritt bei unserer Strategie vollzogen, weltweit zu den führenden Kapazitäten in der KI-gesteuerten Arzneimittelforschung und der Entwicklung von innovativen Immuntherapien und Impfstoffen zu gehören, um Krankheiten mit hohem medizinischem Bedarf zu adressieren. Mit der Übernahme von InstaDeep haben wir unsere Organisation um rund 290 Fachkräfte erweitert.

1.2 Rechtliche und organisatorische Struktur

Rechtliche Struktur

Die BioNTech SE entstand im Jahr 2008 als Ausgründung aus der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz. Das zugrunde liegende breite Technologie- und Patentportfolio wurde über einen Zeitraum von mehr als 20 Jahren aufgebaut.

Die BioNTech SE ist die Muttergesellschaft des BioNTech Konzerns und verantwortlich für das Management und die Entwicklung des Konzerns. Die BioNTech SE hat ihren eingetragenen Sitz in Mainz, Deutschland (An der Goldgrube 12, 55131 Mainz). Darüber hinaus gehörten zum Ende des Geschäftsjahres 2023 dem BioNTech-Konzern 41 Gesellschaften an.

Die Aktien der BioNTech SE werden öffentlich als American Depositary Shares (ADS), die jeweils eine Stammaktie repräsentieren, an der amerikanischen Börse Nasdaq Global Select Market gehandelt.

Organisationsstruktur

Die BioNTech SE als Muttergesellschaft des BioNTech Konzerns verfügt über ein duales Führungssystem: Der Vorstand als geschäftsführendes Organ hatte zum 31.Dezember sieben Mitglieder und wird vom Aufsichtsrat bestellt und überwacht. Am 3. Mai 2023 hat unser Aufsichtsrat unseren Vorstand erweitert und James Ryan mit Wirkung zum 1. September 2023 zum Chief Legal Officer (CLO) ernannt. Als CLO leitet James Ryan unsere Rechtsabteilung und ist verantwortlich für die Entwicklung und Leitung der juristischen Strategie des Unternehmens, um die globalen Aktivitäten von BioNTech zu fördern und zu schützen. Seine derzeitige Ernennung in unseren Vorstand endet am 31. Dezember 2027. Der Aufsichtsrat wird von der Hauptversammlung gewählt. Im Geschäftsjahr 2023 wurde Nicola Blackwood am 25. Mai 2023 erweitert. Sie trat die Nachfolge von Christoph Huber an, der nach Erreichen der Altersgrenze aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden ist. Somit bestand der Aufsichtsrat zum Stichtag 31. Dezember 2023 aus sechs Mitgliedern. Zum Stichtag 31. Dezember 2023 waren im Konzern 6.292 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, davon 3.166 bei der BioNTech SE (31. Dezember 2022: 4.692, davon 2.304 bei der BioNTech SE). Im Jahresdurchschnitt 2023 betrug diese Zahl 5.640 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon 2.882 bei der BioNTech SE (Vorjahr: 4.104, davon 1.936 bei der BioNTech SE).

1.3 Der BioNTech-Ansatz

Wir arbeiten an der Entwicklung von Immuntherapien der nächsten Generation, indem wir eine Strategie verfolgen, die auf einem technologieunabhängigen Ansatz beruht. Unsere Hauptziele sind der Aufbau eines nachhaltigen Geschäfts mit Impfstoffen gegen Infektionskrankheiten der Atemwege auf der Grundlage des BioNTech-Pfizer-Comirnaty-Franchise und die Weiterentwicklung einer innovativen Onkologie-Pipeline, die in den kommenden Jahren mehrere Produktzulassungen anstrebt. Unsere Vision ist es, auf der Grundlage unserer Technologien und der Wissenschaft ein Unternehmen mit mehreren zugelassenen Produkten zu etablieren. Im Jahr 2023 haben wir unseren Zugang zu einer neuen Technologie - ADCs - ausgeweitet. Wir glauben, dass diese Technologie das Potenzial hat, hochtoxische Chemotherapien langfristig zu ersetzen und eine neue Kombinationsmöglichkeit der Krebsbehandlung zu werden. Seit unserer Gründung sind wir ein Multitechnologie-Unternehmen. Wir glauben, dass wir durch die Kombination sich ergänzender Behandlungsmethoden das Potenzial jeder einzelnen Technologie nutzen können, um Patienten präzise und personalisierte Behandlungen anzubieten. Unser Ansatz basiert auf folgenden Prinzipien:

• Ausschöpfung des gesamten Potenzials des Immunsystems

Unsere Pipeline umfasst Immunmodulatoren, einschließlich bi- und monospezifischer Antikörper, ADCs und Zelltherapien, einschließlich T-Zell-Rezeptor- und CAR-T-Zelltherapien, sowie niedermolekulare Wirkstoffe. Unsere breite klinische Pipeline ist insofern einzigartig, als dass sie auch mRNA-basierte Impfstoffe umfasst, darunter Krebsimpfstoffe und prophylaktische Impfstoffe gegen Infektionskrankheiten. Unser technologieübergreifender Innovationsmotor wird durch potenzielle Synergien dieser Technologien angetrieben und soll dazu beitragen, eine individualisierte Behandlung für Krebspatienten zu ermöglichen.

• Programme zur Bekämpfung globaler Gesundheitsbelastungen

Unsere Produktstrategie für Infektionskrankheiten ist in unserer globalen gesellschaftlichen Verantwortung verwurzelt, Krankheiten mit hohem oder ungedecktem medizinischem Bedarf zu adressieren. Wir wollen dazu beitragen, den weltweiten Zugang zu innovativen Medikamenten zu demokratisieren.

• Erweiterung des Patientenkreises, der von der Krebsimmuntherapie profitieren könnte

Unser Ziel ist es, Krebs sowohl im frühen als auch im adjuvanten und metastasierten Stadium abzudecken und den Nutzen der Immuntherapie auf Patientengruppen auszudehnen, die derzeit nicht für eine solche in Frage kommen oder nicht von derzeitigen Immuntherapien profitieren können.

• Verbesserung der Erfolgsquote durch neue Kombinationen

Wir entwickeln Arzneimittelkandidaten, die präzise auf die jeweilige Zielstruktur ausgerichtet sein sollen. Durch die Kombination von Wirkstoffen mit sich nicht überschneidenden und/oder synergistischen Wirkmechanismen, z. B. die Kombination unserer FixVac-Immuntherapie CARVac mit unseren innovativen CAR-T-Therapiekandidaten, zielen wir darauf ab, die Immunantwort zu erhöhen und Resistenzmechanismen entgegenzuwirken.

• Individualisierte Ansätze

Die Herausforderung bei der Behandlung von Krebs ist dessen interindividuelle Variabilität und Heterogenität, was das Risiko für einen Rückfall oder einen ausbleibenden Therapieerfolg erhöht. Die Berücksichtigung dieser biologischen Realität ist eines unserer grundlegenden Prinzipien bei der Entwicklung von Produktkandidaten. So adressiert beispielsweise jeder unserer mRNA-Krebsimpfstoffkandidaten mehrere Zielstrukturen, um dieser Variabilität Rechnung zu tragen.

• Integration von KI in unsere Pipeline und Prozesse

Seit unserer Gründung integrieren wir computergestützte Methoden, Data Science, künstliche Intelligenz ("KI") und maschinelles Lernen in unsere Arbeit. Mit der Übernahme von InstaDeep wollen wir weltweit führende Kapazitäten in der KI-gesteuerten Arzneimittelforschung und der Entwicklung von Immuntherapien und Impfstoffen der nächsten Generation aufbauen, um Krankheiten mit hohem medizinischem Bedarf zu adressieren. Ziel ist es, die Entwicklung innovativer Arzneimittelkandidaten mit hoher Durchsatzleistung und deren Prüfung im großen Maßstab zu ermöglichen.

1.4 Kommerzialisierung

Unser COVID-19-Impfstoff basiert auf unserer unternehmenseigenen mRNA-Technologie. Das COVID-19-Impfstoffentwicklungsprogramm wurde Ende Januar 2020 als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie gestartet. Im Rahmen dieses Programms wurden zwei strategische Kollaborationen mit großen Pharmaunternehmen, Pfizer und Fosun Pharmaceutical Industrial Development Co. Ltd., Shanghai, China (Fosun Pharma), abgeschlossen und führten im Dezember 2020 zu den ersten Marktzulassungen unseres Impfstoffs.

Im Rahmen unserer Zusammenarbeit mit Pfizer sind wir Inhaber der Marktzulassung in den USA, der Europäischen Union, dem Vereinigten Königreich, Kanada und anderen Ländern sowie Inhaber von Notfallzulassungen (EUAs) oder gleichwertigen Zulassungen in den USA (gemeinsam mit Pfizer) und anderen Ländern für das COVID-19-Impfstoffprogramm. Pfizer hat die weltweiten Marketing- und Vertriebsrechte, mit Ausnahme von China, Deutschland und der Türkei. Fosun Pharma hat die Marketing- und Vertriebsrechte in China, in der speziellen Verwaltungsregion, oder SAR, Hongkong, Macau SAR und in der Region Taiwan. Wir haben die Marketing- und Vertriebsrechte für den COVID-19-Impfstoff, der jeweils als Comirnaty bezeichnet wird, in Deutschland und der Türkei.

Im Jahr 2023 setzten wir gemeinsam mit Pfizer unsere weltweit führende Rolle bei COVID-19-Impfstoffen mit unserem an Omikron XBB.1.5 angepassten monovalenten COVID-19-Impfstoff fort. Seit Beginn der Pandemie haben wir vier COVID-19-Impfstoffprodukte entwickelt und vermarktet: den Original-COVID-19-Impfstoff, zwei variantenangepasste bivalente Impfstoffe (Original/Omikron BA.1- und Original/Omikron BA.4-5-adaptierte bivalente Impfstoffe) sowie den Omikron XBB.1.5-adaptierten monovalenten COVID-19-Impfstoff.

Im Rahmen unserer und Pfizers Zusage, insgesamt zwei Milliarden COVID-19-Impfstoffdosen zur Förderung eines gerechten Zugangs zu Arzneimitteln für Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen zur Verfügung zu stellen, haben wir gemeinsam mit Pfizer entsprechend der Nachfrage bisher insgesamt rund 1,8 Milliarden Dosen Comirnaty an Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen geliefert.

Wir glauben, dass wir gemeinsam mit unserem Partner Pfizer gut aufgestellt sind, um unsere führende Position in der Entwicklung und Vermarktung von COVID-19-Impfstoffen aufrecht zu erhalten.

1.5 Forschung und Entwicklung

Pipeline der klinischen Produktkandidaten

Unser diversifiziertes Portfolio besteht aus Produktkandidaten unterschiedlicher Wirkstoffklassen, die sich auf die Behandlung von Krebs und Infektionskrankheiten konzentrieren. Aktuell befinden sich 22 Produktkandidaten in der Onkologie und sieben Produktkandidaten im Bereich Infektionskrankheiten in der klinischen Entwicklung.

In 2023 haben wir sieben globale klinische Studien in der Onkologie gestartet, davon zwei Phase-3- (BNT323/DB-1303 und BNT316/ONC-392, Gotistobart), drei Phase-2- (BNT116, BNT311/GEN1046 und BNT122) und eine Phase-1/2-Studie (BNT324/DB-1311). Wir brachten 2023 mehrere Produktkandidaten in mittlere und späte Entwicklungsphasen, d. h. in klinische Studien der Phasen 2 und 3, unter anderem Antikörper-Wirkstoff-Konjugate (ADCs) und mRNA- Impfstoffe. Wir haben 2023 unsere Technologiebasis um ADCs erweitert, indem wir neue Kooperationen mit DualityBio und MediLink Therapeutics eingegangen sind, weil wir glauben, dass diese Technologie das Potenzial hat, hochtoxische Chemotherapien als neues Kombinationsrückgrat der Krebsbehandlung zu ergänzen oder zu ersetzen. Unsere wachsende Pipeline umfasst nun ADCs, die gegen vier verschiedene Zielmoleküle gerichtet sind und für ein breites Spektrum von Krebsarten von Interesse sind. Über ADCs hinaus ergänzen unsere Kooperationen mit OncoC4 und Biotheus unsere Pipeline mit klinischen Programmen im mittleren bis späten Stadium und haben unsere Onkologie-Pipeline beschleunigt.

Wir veröffentlichten klinische Daten für folgende Programme:

• Autogene Cevumeran/BNT122, unser individualisiertes Krebsimpfstoffprogramm (iNeST) in Zusammenarbeit mit Genentech bei Patienten mit duktalem Adenokarzinom der Bauchspeicheldrüse (PDAC) als adjuvante Therapie: Ergebnisse einer von einem Prüfarzt initiierten Phase-1-Studie zeigen, dass Autogene Cevumeran in Kombination mit Atezolizumab und mFOLFIRINOX bei Patienten mit chirurgisch reseziertem PDAC eine erhebliche T-Zell-Aktivität induziert, die mit einem verzögerten Wiederauftreten korreliert.

• BNT116, unser FixVac-Programm bei Patienten mit nicht-kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC): BNT116 wurde im Allgemeinen gut vertragen und wies als Monotherapie und in Kombination mit Cemiplimab ein kontrollierbares Sicherheitsprofil auf. Bei stark vorbehandelten NSCLC-Patienten wurde eine frühe klinische Aktivität bei der Behandlung mit BNT116 in Kombination mit Cemiplimab ab Zyklus 3 beobachtet.

• BNT211, unser am weitesten fortgeschrittenes Zelltherapieprogramm, das allein und in Kombination mit einem CLDN6-kodierenden, CAR-T-Zell-verstärkenden RNA-Impfstoff (CAR-T Cell Amplifying RNA Vaccine, "CARVac") bei Patienten mit Keimzelltumoren und anderen soliden Tumoren untersucht wird: In der Phase-1/2-Studie werden die Sicherheit und Wirksamkeit von BNT211 in Patienten mit CLDN6-positiven rezidivierten oder refraktären fortgeschrittenen soliden Tumoren untersucht. Die Daten zeigen ermutigende Anzeichen für eine klinische Aktivität und eine erhöhte Beständigkeit der krebsspezifischen CAR-T-Zellen in Kombination mit CARVac.

• BNT221, ein autologer, vollständig personalisierter, polyspezifischer T-Zelltherapiekandidat, der gegen individuelle Neoantigene bei Patienten mit metastasiertem Melanom gerichtet ist: Die ersten Monotherapie-Daten aus der Dosis-Eskalationsphase der Phase-1-Studie zeigen ein kontrollierbares Verträglichkeitsprofil und Anzeichen für klinische Aktivität bei Patienten mit vorbehandeltem fortgeschrittenem oder metastasiertem Melanom.

• BNT316/ONC-392 (Gotistobart), ein monoklonaler Anti-CTLA-4-Antikörperkandidat, der in Zusammenarbeit mit OncoC4 Inc. entwickelt wird, bei Patienten mit metastasiertem NSCLC: Die Ergebnisse zeigen eine ermutigende Anti-Tumor-Aktivität für BNT316/ONC-392 als Monotherapie bei Patientinnen und Patienten mit immuno-onkologisch ("IO")-resistentem NSCLC sowie ein kontrollierbares Sicherheitsprofil.

• BNT323/DB-1303, ein gegen HER2 gerichteter ADC-Kandidat, der in Zusammenarbeit mit DualityBio entwickelt und bei Patienten mit metastasiertem Mammakarzinom und Endometriumkarzinom untersucht wird: Bei Patienten mit HR+/HER2-niedrigem Mammakarzinom war BNT323/DB-1303 gut verträglich. Vorläufige Antitumoraktivität wurde bei stark vorbehandelten Patientinnen mit Mammakarzinom beobachtet. Bei Patientinnen mit Endometriumkarzinom wurde ebenfalls ein kontrollierbares Sicherheitsprofil und eine ermutigende Antitumoraktivität beobachtet.

• BNT325/DB-1305, ein auf TROP-2 gerichteter ADC-Kandidat, der in Zusammenarbeit mit DualityBio entwickelt wird: Ein kontrollierbares Sicherheitsprofil und ermutigende Antitumoraktivität bei Patienten und Patientinnen mit metastasiertem NSCLC wurden beobachtet.

Im Bereich der Infektionskrankheiten initiierten wir drei klinische Phase-1-Studien für prophylaktische Impfstoffkandidaten auf Basis unserer mRNA-Technologieplattform. Dazu gehören Kandidaten gegen Malaria (unternehmenseigenes Programm), Tuberkulose (in Zusammenarbeit mit der Bill & Melinda Gates Stiftung) und Mpox (in Partnerschaft mit CEPI).

Kollaborationen

Neben den im Rahmen des COVID-19-Impfstoffentwicklungsprogramms im Geschäftsjahr 2020 eingegangenen strategischen Kollaborationen mit Pfizer und Fosun Pharma sowie der laufenden akademischen Kollaboration mit der Universitätsklinik Mainz und der Translationale Onkologie an der Universitätsmedizin der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz gemeinnützige GmbH ("TRON") haben wir folgende Kollaborationen mit Pharma- und Technologieunternehmen weiterentwickelt.

Genentech: Entwicklung von individualisierten neoepitop-spezifischen mRNA-Immuntherapien zur Behandlung verschiedener Krebsarten im Rahmen unserer iNeST-Plattform.

Pfizer: Entwicklung eines mRNA-basierten Impfstoffs gegen Influenza und eines kombinierten mRNA- basierten Impfstoffs gegen Influenza und COVID-19 sowie eines mRNA-basierten Impfstoffs gegen das Herpes-Zoster-Virus.

Genmab: Entwicklung von neuartigen mono- und bispezifischen Checkpoint-Immunmodulatoren.

2023 sind wir mehrere ergänzende Vereinbarungen und Kooperationen eingegangen, darunter:

Der Abschluss der Übernahme unseres langjährigen strategischen Kooperationspartners InstaDeep Ltd. (InstaDeep), der es uns ermöglichen soll, KI- und ML-Technologien für unsere therapeutischen Plattformen und Operationen zu nutzen. Mit der Übernahme von InstaDeep haben wir unsere Organisation um branchenführende KI- und ML-Kapazitäten sowie um rund 290 Fachkräfte erweitert.

Eine exklusive weltweite Lizenzvereinbarung mit OncoC4 zur gemeinsamen Entwicklung und Vermarktung von BNT316/ONC-392 (Gotistobart), einem monoklonalen anti-CTLA-4-Antikörper als Mono- oder Kombinationstherapie in verschiedenen Krebsindikationen. Als Teil der Vereinbarung halten wir die exklusiven weltweiten Vermarktungsrechte mit der Beteiligung von OncoC4 in ausgewählten Märkten.

Eine exklusive Lizenz- und Kooperationsvereinbarungen mit DualityBio zur Entwicklung, Herstellung und weltweiten Vermarktung von drei ADC-Prüfpräparaten, BNT323/DB-1303 und BNT324/DB-1311 und BNT325/DB-1305. Davon ausgenommen sind Festlandchina, die Sonderverwaltungsregion Hongkong und die Sonderverwaltungsregion Macau.

Eine strategische Forschungskooperation und weltweite Lizenzvereinbarung mit MediLink Therapeutics (Suzhou) Co. ("MediLink") für die Entwicklung eines ADC der nächsten Generation, BNT326/YL202, gegen den humanen epidermalen Wachstumsfaktor-Rezeptor 3 (HER3). Im Rahmen der Vereinbarung hat MediLink BioNTech weltweite Exklusivrechte für die Entwicklung, Herstellung und Vermarktung eines ADC von MediLinks gewährt. Davon ausgenommen sind Festlandchina, die Sonderverwaltungsregion Hongkong und die Sonderverwaltungsregion Macau.

Ein strategisches Forschungskooperations-, Options- und weltweites Lizenzabkommen mit Biotheus Inc. (Biotheus), das uns weltweite, exklusive Optionen auf einen bispezifischen Antikörper im präklinischen Stadium und einen monoklonalen Antikörper für die Krebstherapie im klinischen Stadium, BNT327/PM8002, gewährt. Wir halten die Rechte, BNT327/PM8002, einen bispezifischen Antikörperkandidaten, der auf PD-Ll und VEGF-A abzielt, weltweit zu entwickeln, herzustellen und potenziell zu vermarkten, mit Ausnahme des Großraums China, wo Biotheus die Rechte an BNT327/PM8002 behält.

Eine strategische Partnerschaft mit CEPI zur Förderung von mRNA-basierten Impfstoffkandidaten mit der Entwicklung von BNT166 zur Prävention von Mpox.

Eine strategische Zusammenarbeit mit der Regierung des Vereinigten Königreichs (UK), um bis 2030 bis zu 10.000 Patienten mit personalisierten mRNA-Krebsimmuntherapien zu behandeln, entweder im Rahmen klinischer Studien oder als zugelassene Behandlungen. Darüber hinaus planen wir Investitionen in ein Forschungs- und Entwicklungszentrum in Cambridge, UK.

Eine mehrjährige strategische Partnerschaft mit dem australischen Bundesstaat Victoria, um das lokale mRNA-Ökosystem zu stärken und daraus hervorgehende Innovationen zu unterstützen. Als Teil dieser Partnerschaft plant BioNTech den Bau und Betrieb einer hochmodernen mRNA-Produktionsanlage, die auf die Bedürfnisse des lokalen mRNA-Ökosystems zugeschnitten ist und wird ein mRNA-Innovationszentrum in Melbourne aufbauen, in dem das Unternehmen auf Basis seiner Expertise die Entwicklung des mRNA-Ökosystems im Bundesstaat Victoria unterstützen will.

2 Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die deutsche Wirtschaftsleistung ist im Jahr 2023 gesunken. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt ist um 0,3% 1 gegenüber dem Vorjahr gesunken. Die Energiekrise und geopolitische Spannungen führten zu Verunsicherungen und belasteten die Wirtschaft.

Laut Experten des IWF ist die globale Wirtschaft im Jahr 2023 hingegen um 3,1% 2 gewachsen.

Die deutsche Pharmaindustrie rechnet für 2023 mit einem preisbereinigten, rückläufigen Umsatz von 2,9% 3 und mit einer um 1,4% 3 niedrigeren Produktion. Als Grund wird eine Impfmüdigkeit in der Bevölkerung und damit eine sinkende Nachfrage nach Impfstoffen genannt. Im Jahr 2022 ist der Umsatz noch u. a. durch die hohe Nachfrage nach COVID-19-Impfstoffen um 6,5% 4 und die Produktion um 3,6% 4 gestiegen.

1 Quelle: https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Volkswirtschaftliche-Gesamtrechnungen-Inlandsprodukt/Tabellen/bip-bubbles.html
2 Quelle: https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2024/01/30/world-economic-outlook-update-january-2024
3 Quelle: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/pharmabranche-erwartet-weniger-umsatz
4 Quelle: https://www.aerzteblatt.de/

Im Januar 2023 hatte das Expertengremium der WHO noch an dem internationalen Gesundheitsnotstand durch die COVID-19-Pandemie festgehalten, jedoch wurde dieser im Mai schließlich aufgehoben. 5 Ab Juni 2023 wurden die Impfempfehlungen der STIKO zu COVID-19 in die allgemeinen Impfempfehlungen integriert. 6 Diese beinhalten die Empfehlung einer Basisimmunität für Personen ohne Grunderkrankungen zwischen 18 und 59 Jahren sowie eine jährliche Auffrischungsimpfung für Risikogruppen.

Mit der Entwicklung und Weiterentwicklung des COVID-19-Impfstoffs gegen diverse COVID-19-Varianten sowie eines Frühwarnsystems, welches SARS-CoV2-Risiko-Varianten schneller erkennen soll, arbeiten wir gemeinsam mit anderen Unternehmen, Forschungsinstituten und Regierungen daran, weiterhin einen Beitrag zu den weltweiten Bemühungen zum Schutz vor COVID-19 zu leisten. Unser Ziel ist es auch weiterhin, nach dem Übergang von der Pandemie in die Endemie, den Impfstoff weltweit einer breiten Bevölkerung zur Verfügung zu stellen.

Therapeutika in der Immuntherapie

Der weltweite Markt für mRNA-Therapeutika wurde für 2023 auf 45 Mrd. $7 geschätzt und wird laut Prognose von Precedence Research bis 2032 mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 13% 7 auf rund 138 Mrd. $7 anwachsen. Bislang sind mRNA-Impfstoffe nur für Schutzimpfungen gegen COVID-19 zugelassen, jedoch befinden sich viele weitere in Entwicklung, z. B. zur Bekämpfung von Krebs. 8

Marktzulassung, Preisgestaltung und Erstattungen sind im Gesundheitswesen stark reguliert. Auf der einen Seite ist es die Strategie der Regierungen, Patientinnen und Patienten rechtzeitig mit hochwirksamen und sicheren Medikamenten zu versorgen. Andererseits nimmt der Kostendruck auf die globalen Gesundheitssysteme seit Jahren zu. Daher müssen Arzneimittelhersteller nicht nur die Wirksamkeit und Sicherheit ihrer Produkte zeigen, um die Zulassung zu erhalten, sondern auch die Kosteneffizienz ihres neuen Medikaments gegenüber dem jeweiligen Versorgungsstandard nachweisen, um die Erstattungsfähigkeit zu erhalten. Die schnelle Entwicklung des COVID-19-Impfstoffs, der auf BioNTech-eigener mRNA-Technologie basiert, hat das Potenzial von Immuntherapien aufgezeigt. Die schnelle, effiziente und sichere Entwicklung wurde durch die jahrzehntelange Expertise von BioNTech in der Erforschung und Entwicklung von mRNA-basierten Impfstoffen vorangetrieben. Die mRNA-Impfstofftechnologie von BioNTech gestattet eine schnellere Entwicklung sowie kürzere Produktionszyklen, als dies bei traditionelleren Methoden der Impfstoffherstellung möglich wäre. Dies ist von entscheidender Bedeutung bei der Markteinführung eines COVID-19-Impfstoffs und bei der Deckung des dringenden medizinischen Bedarfs.

5 Quelle: https://www.tagesschau.de/ausland/europa/coronapandemie-who-gesundheitsnotstand-100.html
6 Quelle: https://www.kbv.de/html/1150_63927.php
7 Quelle: https://www.precedenceresearch.com/mrna-therapeutics-market
8 Quelle: https://www.vfa.de/de/arzneimittel-forschung/

2.2 Darstellung der Geschäftsentwicklung im Vergleich zur Prognose

Die folgende Tabelle zeigt den Vergleich zwischen Prognose und Ergebnis des BioNTech Konzerns für das Geschäftsjahr 2023:

Prognose für das Geschäftsjahr 2023 (Veröffentlicht im Rahmen der Q4 2022 Ergebnispräsentation) Aktualisierte Prognose für das Geschäftsjahr 2023 (Veröffentlicht im Rahmen der Q2 2023 Ergebnispräsentation) Aktualisierte Prognose für das Geschäftsjahr 2023 (Veröffentlicht im Rahmen der Q3 2023 Ergebnispräsentation) Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2023
Kommerzielle COVID-19-Impfstoffumsätze ~ 5 Mrd. € ~ 5 Mrd. € ~ 4 Mrd. € 3.776,2 Mio. €
Forschungs- und Entwicklungskosten 2,4 Mrd. € bis 2,6 Mrd. € 2,0 Mrd. € bis 2,2 Mrd. € 1,8 Mrd. € bis 2,0 Mrd. € 1.783,1 Mio. €
Vertriebs- und allgemeine Verwaltungskosten 650 Mio. € bis 750 Mio. € 600 Mio. € bis 700 Mio. € 600 Mio. € bis 650 Mio. € 557,7 Mio. €
Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 500 Mio. € bis 600 Mio. € 350 Mio. € bis 450 Mio. € 200 Mio. € bis 300 Mio. € 275,5 € Mio. €
Effektiver Jahressteuersatz der BioNTech-Gruppe ~ 27% ~21% ~ 21% 21,6%

Im Geschäftsjahr 2023 wurden in Summe 3,8 Mrd. € an kommerziellen COVID-19-Impfstoffumsätzen erzielt. Dieser Wert liegt rund 1,2 Mrd. € unter der initialen Prognose. Die Abweichung resultiert aus niedrigeren eigenen COVID-19 Umsatzerlösen aufgrund der schwächeren Nachfrage und einem geringeren Anteil am Bruttogewinn vom Umsatz unseres Kollaborationspartners Pfizer, der unter anderem durch Abwertungen von Vorräten beim Partner negativ beeinflusst wurde.

Die für das Geschäftsjahr 2023 erwarteten Aufwendungen aus Forschungs- und Entwicklungskosten lagen mit 1,8 Mrd. € um rund 700,0 Mio. € unter der initial prognostizierten Bandbreite. Dieser Effekt resultierte einerseits aus der temporären Verschiebung von klinischen Studien und andererseits aus den Bestrebungen, unsere Kostenbasis im Rahmen eines rückläufigen COVID-19 Geschäfts sorgfältig zu überprüfen mit dem Ziel, Kosten zu optimieren sowie dem Eingehen von Partnerschaften, um die finanzielle Belastung auszusteuern.

Anfänglich erwarteten wir für das Geschäftsjahr 2023 Vertriebs- und allgemeine Verwaltungskosten in Höhe von 600 Mio. € bis 750 Mio. €. Die tatsächlichen Kosten für die mit dem Ausbau der Forschung und Entwicklung zusammenhängenden internen administrativen und koordinativen Funktionsbereiche wie Finanzen, Personal oder Business Development lagen mit einem Wert von 557,7 Mio. € um rund 100,0 € Mio. € unter den hierfür prognostizierten Kosten. Insgesamt lässt sich festhalten, dass wir durch ein aktives Management unserer variablen Kosten, unsere Vertriebs- und Verwaltungskosten erfolgreich reduzieren konnten. Wir haben unsere Unternehmensstrategie optimiert, um sicherzustellen, dass wir unsere Ressourcen effektiv und effizient nutzen und uns auf die wichtigsten Bereiche konzentrieren. Durch die gezielte De-Priorisierung und Verschiebung von Projekten konnten wir uns auf unsere Kerninitiativen fokussieren und somit unsere Erfolge vorantreiben. Hierbei haben wir auch unsere Ausgaben sorgfältig kontrolliert, indem wir externe Kosten und Beratung reduziert haben, um unsere finanzielle Stabilität zu gewährleisten. Zudem wurden externe Beratungskosten in Zusammenhang mit unseren Rechtsstreitigkeiten von den allgemeinen Verwaltungskosten in sonstige betriebliche Aufwendungen umgegliedert.

Die operativen Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte beliefen sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 275,5 € Mio. €. Die Ausgaben für die Erweiterung und Verbesserung unserer Forschungs- und Entwicklungs- sowie Herstellungseinrichtungen und Investitionen in IT-Infrastruktur lagen somit rund um die Hälfte unter dem unteren Ende der ursprünglich prognostizierten Bandbreite. Hauptsächlich ist dies auf Verzögerungen oder Stillstand bei Bauprojekten zurückzuführen, wie sie insgesamt in der durch globale Lieferprobleme beeinträchtigten Baubranche aufgetreten sind. Weiterhin gab es zeitliche Verschiebungen von geplanten Investitionen aufgrund von kurzfristig angepassten Prioritäten.

Wir erzielten im Geschäftsjahr 2023 eine effektive Steuerquote von 21,6% und unterboten die ursprünglich geplante Quote um 5,4%-Punkte. Mit Wirkung zum 30. Juni 2023 und 1. Juli 2023 ist eine Reorganisation der gewerblichen Schutzrechte innerhalb der Gruppe in Kraft getreten, die auch zu Steuereffekten führte. Folglich sank die Steuerquote im Jahr 2023.

2.3 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns

2.3.1 Ertragslage

Umsatzerlöse

Unsere Umsatzerlöse beinhalten im Wesentlichen kommerzielle COVID-19-Impfstoffumsätze neben Forschungs- und Entwicklungsumsätzen aus Kollaborationen. Die Erlöse aus Verträgen mit Kunden sanken im Vergleich zum Vorjahr um 13.491,6 Mio. € von 17.310,6 Mio. € auf 3.819,0 Mio. € im Geschäftsjahr 2023, da die Nachfrage nach unserem COVID-19-Impfstoff im Vergleich zum Vorjahr rückläufig war und so die starken Umsatzzahlen aus dem Geschäftsjahr 2022 nicht wieder erreicht werden konnten. Darüber hinaus haben die teilbaren Vorratsbewertungen unseres Kollaborationspartners Pfizer unseren Anteil am Bruttogewinn erheblich reduziert und damit unsere Umsätze für das Geschäftsjahr 2023 negativ beeinflusst.

Die kommerziellen Umsätze aus dem Verkauf unseres COVID-19-Impfstoffs sind im Vergleich zum Vorjahr dementsprechend um 13.369,0 Mio. € von 17.145,2 Mio. € auf 3.776,2 Mio. € im Geschäftsjahr 2023 gesunken.

Der Verkauf an Kollaborationspartner stellt den Verkauf der von uns hergestellten und an Partner übertragenen Produkte dar. Wenn die Zuständigkeiten bei der Herstellung und Lieferung des COVID-19-Impfstoffs wechseln und COVID-19-Impfstoffe zwischen den Kollaborationspartnern übertragen werden, erfolgt ein Verkauf von einem Partner an den anderen. Umsatzerlöse mit unserem Kollaborationspartner Pfizer sind wesentlich durch die darin enthaltenen Kosten für Wertberichtigungen auf Vorräte und Kosten im Zusammenhang mit Verträgen mit CMOs (Contract Manufacturing Organizations) beeinflusst. Diese Kosten resultieren aus aufgelaufenen Abweichungen im Vergleich zu den ursprünglichen Herstellungskosten und werden im Rahmen des Kollaborationvertrages mit unserem Partner geteilt. Diese Herstellungskostenabweichungen werden als Transferpreisanpassung ausgewiesen, sobald sie identifiziert sind. Die regelmäßige Neubewertung dieser Herstellungsabweichungen kann zu Korrekturen der entsprechenden Umsätze aus Vorperioden führen. Die Effekte hieraus betrugen im Geschäftsjahr 2023 74,5 Mio. € und 850,0 Mio. € im Vorjahr. Im Geschäftsjahr 2023 verringerten sich die Erlöse aus den von uns produzierten und an Kollaborationspartner verkauften Produkte gegenüber dem Vorjahr insgesamt um 949,0 Mio. € von 1.224,3 Mio. € auf 275,3 Mio. €.

Die Erlöse aus direkten COVID-19-Impfstoffverkäufen in unseren Gebieten, Deutschland und Türkei, reduzierten sich gegenüber dem Vorjahr um 2.711,1 Mio. € von 3.184,7 Mio. € auf 473,6 Mio. € im Geschäftsjahr 2023. Der Anteil am Bruttogewinn vom Umsatz, den Pfizer als Kollaborationspartner auf Grundlage unserer Verkäufe erhält, wird als Umsatzkosten erfasst.

Auf Basis der COVID-19-Impfstoffverkäufe in den Gebieten der Kollaborationspartner haben wir Anspruch auf einen Anteil am jeweiligen Bruttogewinn vom Umsatz. Dieser Ertrag wird in der Gewinn- und Verlustrechnung als Nettobetrag dargestellt und zusammen mit Vertriebsmeilensteinen als Kollaborationserlös während der kommerziellen Phase erfasst. Bei der Ermittlung des Bruttogewinns wurden Abweichungen bei den Herstellungskosten berücksichtigt, die sich entweder in der oben beschriebenen Anpassung der Verrechnungspreise widerspiegeln oder aus Kosten resultieren, die mit hoher Wahrscheinlichkeit beim Partner anfallen werden. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Erlöse in diesem Zusammenhang um 9.708,9 Mio. € von 12.736,2 Mio. € auf 3.027,3 Mio. € im Geschäftsjahr 2023 gesunken.

Forschungs- und Entwicklungsumsätze aus Kollaborationen sind im Vergleich zum Vorjahr um 112,5 Mio. € von 116,0 Mio. € auf 3,5 Mio. € im Geschäftsjahr 2023 zurückgegangen. Der Rückgang war im Wesentlichen auf Einmaleffekte im Zusammenhang mit Pfizer (Influenza) und Sanofi S.A. (intratumorale mRNA-basierte Therapien) im Vorjahr zurückzuführen.

Umsatzkosten

Die Umsatzkosten reduzierten sich im Vergleich zum Vorjahr um 2.395,2 Mio. € von 2.995,0 Mio. € auf 599,8 Mio. € im Geschäftsjahr 2023. Der Rückgang resultierte hauptsächlich aus der Erfassung von niedrigeren Kosten im Zusammenhang mit reduzierten COVID-19-Impfstoffverkäufen und beinhaltet Pfizers Anteil an unserem Bruttogewinn von unserem Umsatz. Unsere Umsatzkosten beinhalten Wertberichtigungen für Vorräte sowie Aufwendungen für nicht mehr benötigte Produktionskapazitäten aus Verträgen mit CMOs. Diese wurden durch den Abbau von Produktionskapazitäten sowie die weitere Förderung des globalen Produktionsnetzwerks mit unseren Kooperationspartnern im Geschäftsjahr 2023 verursacht.

Forschungs- und Entwicklungskosten

Geschäftsjahre zum 31. Dezember Veränderung
(in Millionen €) 2023 2022 %
Forschungs- und Entwicklungskosten (1) 1.783,1 1.537,0 246,1 16,0
COVID-19 313,0 550,0 (237,0) (43,1)
Nicht COVID-19 1.470,1 987,0 483,1 48,9

(1) Aufschlüsselung gemäß der internen Kostenverteilungslogik.

Die Forschungs- und Entwicklungskosten stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 246,1 Mio. € von 1.537,0 Mio. € auf 1.783,1 Mio. € im Geschäftsjahr 2023 an.

Der Anstieg wurde hauptsächlich durch die fortschreitenden klinischen Studien für Pipeline-Kandidaten sowie durch unsere neu erworbenen Produktkandidaten und die Entwicklung von variantenangepassten COVID-19-Impfstoffen beeinflusst. Ein weiterer Grund für den Anstieg waren die höheren Aufwendungen für Löhne, Sozialleistungen und Sozialversicherungen, die sich aus einem erheblichen Anstieg der Mitarbeiterzahl ergaben.

Vertriebs- und Marketingkosten

Die Vertriebs- und Marketingkosten stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 3,2 Mio. € von 59,5 Mio. € auf 62,7 Mio. € im Geschäftsjahr 2023 an.

Der Anstieg ist hauptsächlich auf höhere Ausgaben für die Einrichtung und Verbesserung der kommerziellen IT-Plattform sowie auf einen Anstieg der Löhne und Gehälter, der Sozialleistungen und der Ausgaben für die Sozialversicherung infolge der Erhöhung der Mitarbeiterzahl zurückzuführen.

Allgemeine Verwaltungskosten

Die allgemeinen Verwaltungskosten bereinigt um externe Rechtsberatungskosten im Zusammenhang mit bestimmten Rechtsstreitigkeiten stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 13,3 Mio. € von 481,7 Mio. € auf 495,0 Mio. € im Geschäftsjahr 2023 an.

Der Anstieg resultierte insbesondere aus höheren bezogenen Dienstleistungen im IT-Bereich sowie höheren Löhnen, Gehältern und Sozialversicherungsbeiträgen, die im Wesentlichen aus gestiegenen Mitarbeiterzahlen stammen.

Sonstiges betriebliches Ergebnis

Das sonstige betriebliche Ergebnis sank im Vergleich zum Vorjahr um 593,3 Mio. € von einem netto positivem Beitrag in Höhe von 405,3 Mio. € auf 188,0 Mio. € netto negativem Beitrag im Geschäftsjahr 2023.

Im sonstigen betrieblichen Ergebnis ergab sich im Geschäftsjahr 2023 ein negativer Effekt aus Fremdwährungsdifferenzen aus der Bewertung von operativen Bilanzpositionen (Aufwendungen in Höhe von 252,0 Mio. € im Geschäftsjahr 2023 im Vergleich zu Erträgen in Höhe von 727,4 Mio. € im Vorjahr). Der Rückgang spiegelt die Veränderung des Wechselkurses wider und bezieht sich auf unsere auf US-Dollar lautenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die hauptsächlich im Rahmen unserer COVID-19-Kollaboration mit Pfizer entstanden sind, auf US-Dollar lautende Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie auf US-Dollar lautende sonstige finanzielle Verbindlichkeiten, die sich hauptsächlich auf Lizenzverpflichtungen beziehen. Um unsere Transaktionsrisiken zu steuern, wurden auch im Geschäftsjahr 2023 wieder Devisenterminkontrakte abgeschlossen, die aber nicht als Sicherungsinstrumente klassifiziert wurden. Die Erträge aus der Erfassung von Änderungen des beizulegenden Zeitwerts dieser Devisenterminkontrakte betrugen 67,6 Mio. € im Geschäftsjahr 2023 im Vergleich zu Aufwendungen in Höhe von 385,5 Mio. € im Vorjahr.

Finanzergebnis

Das Finanzergebnis stieg im Vergleich zum Vorjahr um 184,3 Mio. € von 311,4 Mio. € auf 495,7 Mio. € im Geschäftsjahr 2023.

Die Finanzerträge im Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 519,6 € Mio. € resultieren primär aus Zinserträgen aus Anlagen in Wertpapieren und Bankguthaben, sowie aus Zeitwert-Bewertungsanpassungen aus Geldmarktfonds. Im Geschäftsjahr 2022 wirkten sich Fair-Value-Anpassungen, die sich aus der Neubewertung des in unserer Wandelanleihe eingebetteten Derivats ergaben, erheblich auf unser Finanzergebnis aus.

Ertragsteuern

Unsere Steueraufwendungen sind von 3.519,7 Mio. € im Vorjahr um 3.263,9 Mio. € auf 255,8 Mio. € im Geschäftsjahr 2023 gesunken. Die Ertragsteuern setzen sich zusammen aus tatsächlichen Steuern in Höhe von 243,1 Mio. € (Vorjahr: 3.629,6 Mio. €) und latenten Steueraufwendungen in Höhe von 12,7 Mio. € (Vorjahr: latenter Steuerertrag in Höhe von 109,9 Mio. €). Die tatsächlichen Ertragsteuern beinhalten Körperschaftsteuern und Gewerbesteuern unserer deutschen ertragsteuerlichen Organschaft und basieren auf dem berechneten zu versteuernden Einkommen. Das zu versteuernde Einkommen für das Jahr 2023 berücksichtigt zusätzlich abziehbaren Personalaufwand aus unseren Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen. Durch die Entscheidung des Aufsichtsrats über den Abwicklungsmechanismus der Optionsrechte Ende September 2022 ergibt sich zum 31. Dezember 2023 eine Steuerersparnis in Höhe von 19,8 Mio. €, welche direkt im Eigenkapital erfasst wird, da der steuerlich absetzbare Betrag den Betrag des dazugehörigen kumulativen Aufwands für anteilsbasierte Vergütungen übersteigt.

2023 werden aktive latente Steuern nur gebildet, sofern zum 31. Dezember 2023 die Ansatzkriterien von IAS 12 erfüllt sind. Nicht ausgewiesene latente Steueransprüche werden zu jedem Berichtszeitpunkt neu bewertet und in dem Umfang ausgewiesen, in dem die Ansatzkriterien des IAS 12 erfüllt sind. Der Betrag der abzugsfähigen temporären Differenzen, der noch nicht genutzten steuerlichen Verluste und der noch nicht genutzten Steuergutschriften, für welche in der Bilanz kein latenter Steueranspruch angesetzt wurde, beträgt zum 31. Dezember 2023 531,5 Mio. €. Zum 31. Dezember 2023 bilden wir teilweise aktive latenten Steuern auf die Verluste unserer steuerlichen US-Gruppe und teilweise anderer Gesellschaften außerhalb Deutschlands. Mit Wirkung zum 30. Juni 2023 und 1. Juli 2023 ist eine Reorganisation der gewerblichen Schutzrechte innerhalb der Gruppe in Kraft getreten, die auch zu latenten Steuereffekten in Deutschland, Österreich und den USA führte.

Jahresergebnis

Im Geschäftsjahr 2023 wurde ein Gewinn von 930,3 Mio. € (Vorjahr: 9.434,4 Mio. €) erzielt.

2.3.2 Finanzlage

Ziel des Finanzmanagements ist es, die Kapitalerhaltung zu sichern sowie Liquidität für das Wachstum der Gesellschaften bereitzustellen. Die Erlöse aus kommerziellen Verkäufen unseres COVID-19-Impfstoffs sind zu unserer wichtigsten Liquiditätsquelle geworden und führten zu einem signifikanten Anstieg der liquiden Mittel im Geschäftsjahr 2023. Zur Ermittlung des Liquiditätsbedarfs werden Szenario- und Cashflow-Planung verwendet.

Kapitalstruktur

Zum 31. Dezember 2023 umfasste unser gezeichnetes Kapital 248.552.200 stimmberechtigte Inhaberaktien, von denen 10.826.465 als eigene Anteile gehalten wurden. Der Nennwert unserer Aktien beträgt 1,00 € und verbrieft pro Stück ein Stimmrecht auf der Hauptversammlung. Die Finanzierung laufender klinischer Studien sowie die Entwicklung, der Aufbau der Produktionskapazitäten und die Kommerzialisierung neuer Formulierungen erfolgten primär aus dem Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit.

Im März 2022 genehmigten unser Vorstand und Aufsichtsrat das Aktienrückkaufprogramm 2022 für ADSs, unter dem ab dem 2. Mai 2022 innerhalb von zwei Jahren ADSs im Wert von bis zu 1,5 Mrd. $ pro Stammaktie zurückgekauft werden konnten. Die erste Tranche unseres Programms zum Rückkauf von ADSs im Jahr 2022 mit einem Wert von bis zu 1,0 Mrd. US-Dollar wurde am 10. Oktober 2022 abgeschlossen. Die zweite Tranche mit einem Wert von bis zu 0,5 Mrd. US-Dollar begann am 7. Dezember 2022 und endete am 17. März 2023. Im März 2023 genehmigten unser Vorstand und Aufsichtsrat das Aktienrückkaufprogramm 2023, unter dem ADSs im Wert von bis zu 0,5 Milliarden US- Dollar erworben werden durften. Es begann am 2. Juni 2023 und endete am 18. September 2023. Im Laufe des Geschäftsjahres 2023 wurden 6.868.136 ADSs zu einem Durchschnittspreis von 116,78 $ (107,53 €) für einen Gesamtbetrag von 802,1 $ Mio. (738,5 Mio. €) zurückgekauft.

Investitionen

Im Geschäftsjahr 2023 wurden insbesondere Investitionen in Sachanlagen wie Grundstücke, Werksanlagen und Ausstattung in Höhe von 249,4 Mio. € (Vorjahr: 329,2 Mio. €) getätigt. Die Investitionen erfolgten im Wesentlichen im Zusammenhang mit Neubauten in Deutschland und Investitionen in unsere BioNTainer. Die Investitionen in immaterielle Vermögenswerte betrugen im Geschäftsjahr 2023 505,0 Mio. € (Vorjahr: 34,2 Mio. €) primär im Zusammenhang mit dem Erwerb von Lizenz- und Kooperationsvereinbarungen mit Duality Biologics Co. Ltd und OncoC4 Inc. Zudem wurden im Zusammenhang mit Unternehmenserwerben 187,4 Mio. € in immaterielle Vermögenswerte hauptsächlich im Zusammenhang mit dem Erwerb des neuen Tochterunternehmens InstaDeep Ltd. investiert. Im Vorjahr fand kein Unternehmenserwerb statt.

Die planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen wie Gebäude, Werksanlagen und Ausstattung betrugen im Geschäftsjahr 2023 97,7 Mio. € (Vorjahr: 42,4 Mio. €). Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte beliefen sich auf 40,5 Mio. € (Vorjahr: 22,0 Mio. €).

Insgesamt haben wir für Investitionstätigkeiten im Geschäftsjahr 2023 6.954,5 Mio. € (Vorjahr: 35,3 Mio. €) aufgewendet. Diese bestehen primär aus den erstmaligen Investitionen in Schuldverschreibungen in Höhe von 7.128,4 Mio. €.

Liquidität

Zum 31. Dezember 2023 betrugen unsere liquiden Mittel 11.663,7 Mio. € (Vorjahr: 13.875,1 Mio. €) sowie Anlagen in Wertpapiere 5.989,7 Mio. € (Vorjahr: null), d. h. insgesamt 17.653,4 Mio. €. Im Wesentlichen ist der Gesamtanstieg auf den Zufluss an liquiden Mitteln im Geschäftsjahr 2023 auf die erhaltenen Zahlungen aus kommerziellen Verkäufen unseres COVID-19-Impfstoffs und unseren darin enthaltenen Anteil am Bruttogewinn der kommerziellen Verkäufe des COVID-19-Impfstoffs unseres Partners Pfizer zurückzuführen. Die vertragliche Abrechnung des Bruttogewinnanteils weist einen zeitlichen Versatz von mehr als einem Kalenderquartal auf. Zusätzlich haben die Tochterunternehmen von Pfizer außerhalb der Vereinigten Staaten ein abweichendes Geschäftsquartal. Einen Großteil dieser Zahlungen erhalten wir über unseren Partner Pfizer in US-Dollar, sodass wir wesentlichen Konzentrations- und Währungsrisiken ausgesetzt sind. Im Rahmen der operativen Tätigkeit, die im Wesentlichen den erhaltenen Anteil am Bruttogewinn sowie Auszahlungen im Rahmen der Forschungs- und Entwicklungstätigkeit umfasst, wurde ein Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit in Höhe von 5.371,4 Mio. € (Vorjahr: Cashflow von 13.577,4 Mio. €) erzielt.

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit belief sich im vergangenen Geschäftsjahr 2023 auf (778,6) Mio. € (Vorjahr: (1.419,3) Mio. €). Wesentlicher Bestandteil waren Zahlungsabflüsse in Höhe von 738,5 Mio. € im Zusammenhang mit dem Aktienrückkaufprogramm.

2.3.3 Vermögenslage

Zum 31. Dezember 2023 betrug die Bilanzsumme 23.006,3 Mio. € gegenüber 23.279,1 Mio. € zum 31. Dezember 2022. Der Rückgang resultierte im Wesentlichen aus den niedrigeren Forderungen gegenüber Pfizer im Zuge reduzierter COVID-19-Impfstoffverkäufe und den nachfolgend erläuterten Entwicklungen.

Kurz- und langfristige Vermögenswerte

Im Vergleich zum 31. Dezember 2022 erhöhten sich die langfristigen Vermögenswerte um 2.121,9 Mio. € von 1.357,1 Mio. € auf 3.479,0 Mio. € zum 31. Dezember 2023. Der Anstieg resultierte vor allem aus Investitionen in langfristige Wertpapiere und immaterielle Vermögenswerte.

Der Rückgang der kurzfristigen Vermögenswerte um 2.394,7 Mio. € von 21.922,0 Mio. € zum 31. Dezember 2022 auf 19.527,3 Mio. € zum 31. Dezember 2023 ist im Wesentlichen durch zwei gegenläufige Effekte beeinflusst: Während einerseits die Summe aus liquiden Mitteln und Wertpapieren anstieg, waren die Forderungen aus unserer COVID-19-Kollaboration mit Pfizer und Forderungen gegenüber unseren Kunden, die wir in unserem Gebiet direkt beliefern, aufgrund der gesunkenen Nachfrage zum Ende des Geschäftsjahres 2023 rückläufig.

Eigenkapital

Im Vergleich zum 31. Dezember 2022 erhöhte sich das Eigenkapital um 190,3 Mio. € von 20.055,6 Mio. € auf 20.245,9 Mio. € zum 31. Dezember 2023. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus dem Gewinn des Geschäftsjahres 2023, teilweise kompensiert durch die Effekte im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms in Höhe von 738,5 Mio. €. Die Eigenkapital-Quote erhöhte sich um 1,8%-Punkte auf 88,0% (Vorjahr: 86,2%).

Kurz- und langfristige Schulden

Im Vergleich zum 31. Dezember 2022 reduzierten sich die Schulden um 463,1 Mio. € von 3.223,5 Mio. € auf 2.760,4 Mio. € zum 31. Dezember 2023. Der Rückgang resultierte im Wesentlichen aus der Bezahlung von Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträgen im Zusammenhang mit der Abrechnung der Mitarbeiterbeteiligungsprogramme (ESOP 2018 und LTI-plus) und reduzierte Lizenzverpflichtungen.

Außerbilanzielle Verpflichtungen

Die außerbilanziellen Verpflichtungen beinhalten die nachfolgenden:

(in Millionen €) 31. Dezember 2023 31. Dezember 2022
Verpflichtungen aus Kaufverträgen für Sachanlagen 154,4 105,2
Vertragliche Verpflichtungen im Rahmen des Erwerbs von immateriellen Vermögenswerten 1.721,1 -
Summe 1.875,5 105,2

Vertragliche Verpflichtungen im Rahmen des Erwerbs von immateriellen Vermögenswerten bestehen im Zusammenhang mit Einlizenzierungen und Forschungs- und Entwicklungskooperationen. Wir sind Verpflichtungen zur Zahlung von Meilensteinzahlungen eingegangen, sobald bestimmte Ziele erreicht sind. Die Erreichung aller Meilensteinereignisse vorausgesetzt wären wir per 31. Dezember 2023 verpflichtet, bis zu 1.721,1 Mio. € (0 Mio. € zum 31. Dezember 2022) im Rahmen des Erwerbs von immateriellen Vermögenswerten zu zahlen. Die angegebenen Beträge stellen die maximal zu leistenden Zahlungen dar, und es ist unwahrscheinlich, dass sie alle fällig werden. Sowohl die Beträge als auch die Zeitpunkte der tatsächlichen Zahlungen können erheblich von den in der Tabelle angegebenen Werten abweichen, da der Eintritt der Zahlungsvoraussetzungen möglich, aber unsicher ist. Sonstige finanzielle Verpflichtungen aus möglichen zukünftigen umsatzabhängigen Meilenstein- und Lizenzzahlungen wurden in der obigen Tabelle nicht berücksichtigt.

Die erwarteten Fälligkeiten der Zahlungsverpflichtungen aus Kaufverträgen für Sachanlagen und vertraglichen Verpflichtungen im Rahmen des Erwerbs von immateriellen Vermögenswerten sind wie folgt:

(in Millionen €) bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre
Verpflichtungen aus Kaufverträgen für Sachanlagen 152,5 1,9 -
Vertragliche Verpflichtungen im Rahmen des Erwerbs von immateriellen Vermögenswerten 249,4 954,9 516,8
Summe 401,9 956,8 516,8

2.4 Leistungsindikatoren des Konzerns und der BioNTech SE

2.4.1 Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren des Konzerns und der BioNTech SE

Innovation ist im Geschäftsjahr 2023 als wesentlicher nicht-finanzieller Leistungsindikator klassifiziert und zur internen Steuerung genutzt worden.

Wir arbeiten an der Entwicklung innovativer Medikamente für Krankheiten mit hohem oder ungedecktem medizinischem Bedarf. Wir bauen unsere Pipeline weiter aus, die sich in den letzten Jahren im Einklang mit der grundlegenden Vision des Unternehmens, das Immunsystem zur Bekämpfung von Krebs und anderen schweren Krankheiten nutzbar zu machen, erweitert hat. BioNTech unterstützt die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (United Nations Sustainable Development Goals, SDGs). Mit unserem Geschäftsmodell leisten wir dabei einen relevanten Beitrag zur Unterstützung des dritten Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen (SDG 3): die Gewährleistung eines gesunden Lebens für alle Menschen jeden Alters und die Förderung des Wohlergehens.

Fortschritte in den Forschungsleistungen sowie die Weiterentwicklung und Ausweitung der Kommerzialisierung unseres COVID-19-Impfstoffs sind ein wesentlicher Leistungsindikator für unser Unternehmen. Wir arbeiten daran, den Nutzen von weiteren Behandlungsansätzen klinisch zu belegen, weitere Produktkandidaten in Studien mit Zulassungspotenzial weiterzuentwickeln und bauen kontinuierlich Kollaborationen und Produktionsmöglichkeiten aus, um Patientinnen und Patienten auf der ganzen Welt innovative Behandlungen anbieten zu können.

2.4.2 Finanzielle Leistungsindikatoren des Konzerns und der BioNTech SE

Die folgenden finanziellen Leistungsindikatoren stehen im Fokus unserer Steuerung der operativen Geschäftsentwicklung. Wir nutzen die Kennzahlen auf Basis aktueller Wechselkurse (nicht währungsbereinigt) und berücksichtigen dabei Effekte aus potenziellen M&A-Aktivitäten oder Kollaborationen, soweit sie veröffentlicht sind.

Umsätze

Die Umsätze beinhalten im Wesentlichen erwartete kommerzielle Umsatzerlöse insbesondere im Zusammenhang mit unserem COVID-19-Impfstoffgeschäft sowie aus weiteren Einnahmequellen. Die Umsatzerlöse sind stark durch die im Rahmen der Kollaboration verfügbaren Mengen und die Abnahmemengen beeinflusst. Da unsere Umsatzerlöse unseren Anteil an Bruttogewinnen der Kollaborationspartner darstellen, sind sie zudem von entstehenden Kosten beeinflusst. Für weitere Informationen in Bezug auf die Zusammensetzung der kommerziellen COVID-19-Impfstoffumsätze und der darin enthaltenen Komponenten siehe die Ausführungen zu den Umsatzerlösen unter 2.3.1 Ertragslage. Unsere Umsätze dienen als Leistungsindikator unserer kommerziellen Ertragskraft.

Forschungs- und Entwicklungskosten

Die Forschungs- und Entwicklungskosten sind ein Indikator für unser zukünftiges Ertragspotenzial, da dieses stark von der Entwicklung der klinischen Pipeline und vom verantwortungsvollen Umgang mit den erwirtschafteten finanziellen Mitteln abhängt. Diese Kennzahl beinhaltet im Wesentlichen Ausgaben für die Entwicklung unserer klinischen Produktkandidaten, für frühe, explorative Forschung sowie Strukturkosten des Forschungs- und Entwicklungsbereichs.

Vertriebs- und allgemeine Verwaltungskosten

Diese Kosten beinhalten die Vertriebs- und Marketingkosten sowie die allgemeinen Verwaltungskosten. Wir verwenden diese Kennzahl, um die mit dem Ausbau der Vertriebs- und Marketing-Organisation zusammenhängenden Kosten zu steuern und damit die für zukünftige marktreife Produkte notwendige Infrastruktur und digitale Kapazität zu gewährleisten sowie die mit dem Ausbau der Forschung und Entwicklung zusammenhängenden internen administrativen und koordinativen Funktionsbereiche wie Finanzen, Personal oder Business Development im Hinblick auf die damit verbundene Kostenentwicklung zu steuern.

Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte

Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte umfassen die Ausgaben für den Erwerb von Sachanlagen sowie die Ausgaben für den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten und Nutzungsrechten, sofern sie nicht im Rahmen von Merger & Acquisition (M&A) erfolgen. Diese beinhalten im Wesentlichen Ausgaben für die Erweiterung und Verbesserung unserer Forschungs- und Entwicklungs- sowie Herstellungseinrichtungen sowie Investitionen in eine IT-Infrastruktur auf modernstem Stand der Technik, die das Unternehmen bei allen Digitalisierungsprojekten unterstützen soll.

2.5 Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage des Konzerns und der BioNTech SE

Wir sind ein weltweit tätiges Immuntherapie-Unternehmen und leisten Pionierarbeit bei der Entwicklung innovativer Medikamente gegen Krebs, Infektionskrankheiten und andere schwere Erkrankungen. Diese Aktivitäten erfordern im jetzigen Stadium noch hohe Investitionen. Wir messen unseren Geschäftserfolg neben finanziellen Kennzahlen nach wie vor insbesondere an unseren Forschungsleistungen, und hier insbesondere an der Erreichung der gesteckten Ziele. Zusammen mit Kollaborationspartnern haben wir eine solide und diversifizierte Pipeline von Produktkandidaten in der Onkologie sowie für Infektionskrankheiten entwickelt. Aktuell befinden sich 22 Produktkandidaten in der Onkologie und sieben Produktkandidaten im Bereich Infektionskrankheiten in der klinischen Entwicklung. Wir haben im Geschäftsjahr 2023 unsere Pipeline kontinuierlich weiterentwickelt und diversifiziert und Fortschritte gemacht, die den Erwartungen und Planungen entsprechen. Unter anderem haben wir im Jahr 2023 unseren Zugang zu einer neuen Technologie - ADCs - ausgeweitet. Zudem haben wir mit der Übernahme unseres langjährigen strategischen Kollaborationspartners InstaDeep einen weiteren Schritt bei unserer Strategie vollzogen, weltweit zu den führenden Kapazitäten in der KI-gesteuerten Arzneimittelforschung und der Entwicklung von innovativen Immuntherapien und Impfstoffen zu gehören, um Krankheiten mit hohem medizinischem Bedarf zu adressieren. Wir sind gut gerüstet, um BioNTech auch im Jahr 2024 in einem weiter herausfordernden Marktumfeld erfolgreich weiterzuentwickeln.

3. Lagebericht der BioNTech SE

3.1 Ergänzende Erläuterungen zum Einzelabschluss nach HGB

Die BioNTech SE ist die Muttergesellschaft des BioNTech Konzerns und hat ihren Hauptsitz in Mainz, Deutschland. Darüber hinaus gehörten zum Ende des Geschäftsjahres 2023 dem BioNTech-Konzern 41 Gesellschaften an. Wesentliche Leitungsfunktionen für den Konzern wie die Unternehmensstrategie, das Risikomanagement, Aufgaben der Beteiligungsverwaltung, das Führungskräfte- und Finanzmanagement sowie die Kommunikation mit wichtigen Zielgruppen des Konzerns liegen in der Verantwortung des Vorstands der BioNTech SE. Mit ihrer operativen Geschäftstätigkeit insbesondere im Zusammenhang mit den beiden Kollaborationsvereinbarungen mit Pfizer und Fosun Pharma, die durch die BioNTech SE im Rahmen des COVID-19-Impfstoffprogramms geschlossen wurden, erzielte die BioNTech SE den wesentlichen Teil des Konzernumsatzes.

Eine separate Steuerung der BioNTech SE über eigene Leistungsindikatoren erfolgt nicht, da die Gesellschaft in die Konzernsteuerung eingebunden ist. Es gelten die für den Konzern gemachten Erläuterungen. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der BioNTech SE entsprechen im Wesentlichen denen des BioNTech Konzerns und werden im Kapitel 2 ausführlich beschrieben.

3.2 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der BioNTech SE

3.2.1 Ertragslage

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse sanken im Vergleich zum Vorjahr um 9.244,4 Mio. € von 12.514,5 Mio. € auf 3.270,1 Mio. € im Geschäftsjahr 2023. Die kommerziellen Umsätze reduzierten sich aufgrund der geringeren Nachfrage nach unserem COVID-19-Impfstoff und sind zum Großteil auf die Umsatzrealisierung im Rahmen der Kollaborationsvereinbarung mit Pfizer zurückzuführen, bei der die BioNTech SE Vertragspartner ist.

Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen

Die Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen sanken im Vergleich zum Vorjahr um 1.365,7 € Mio. € von 1.615,7 Mio. € auf 250,0 Mio. € im Geschäftsjahr 2023 infolge des Rückganges der COVID-19-Impfstoffverkäufe. Die Herstellungskosten beinhalten im Wesentlichen den Anteil an unserem Bruttoergebnis vom Umsatz, den Pfizer als Kollaborationspartner auf Grundlage unserer Verkäufe erhält. Darüber hinaus tragen umsatzabhängige Lizenzkosten für fremdes geistiges Eigentum zu den Herstellungskosten bei.

Forschungs- und Entwicklungskosten

Die Forschungs- und Entwicklungskosten stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 223,9 Mio. € von 1.519,7 Mio. € auf 1.743,6 Mio. € im Geschäftsjahr 2023 an. Der Anstieg ist hauptsächlich auf den Fortschritt der klinischen Studien für unsere Pipeline-Kandidaten sowie auf unsere neu erworbenen Produktkandidaten und die Entwicklung variantenangepasster COVID-19-Impfstoffe zurückzuführen. Ein weiterer Grund für den Anstieg waren die höheren Aufwendungen für Löhne, Sozialleistungen und Sozialversicherungen, die sich aus einem erheblichen Anstieg der Mitarbeiterzahl ergaben.

Allgemeine Verwaltungskosten

Die allgemeinen Verwaltungskosten stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 59,7 Mio. € von 475,4 Mio. € auf 535,1 Mio. € im Geschäftsjahr 2023 an. Der Anstieg resultierte insbesondere aus den Aufwendungen aus der Abführung von Lohnsteuern und Sozialabgaben im Rahmen der Ausübung unserer anteilsbasierten Vergütungen, höheren bezogenen IT-Leistungen sowie höheren Löhnen, Gehältern und Sozialversicherungsbeiträgen, die im Wesentlichen aus gestiegenen Mitarbeiterzahlen stammen.

Sonstiges betriebliches Ergebnis

Das sonstige betriebliche Ergebnis sank im Vergleich zum Vorjahr um 340,3 Mio. € von einem netto positiven Beitrag 324,2 Mio. € auf 16,1 Mio. € netto negativ im Geschäftsjahr 2023. Die hier berücksichtigten Erträge beinhalteten im Wesentlichen Fremdwährungsgewinne aus der Umrechnung unserer auf US-Dollar lautenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die hauptsächlich im Rahmen unserer COVID-19-Kollaboration mit Pfizer entstanden sind. Die gegenläufigen Effekte beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen aus Devisentermingeschäften.

Finanzergebnis

Das Finanzergebnis, bestehend aus den Effekten aus der Ergebnisübernahme und den Zinserträgen bzw. -aufwendungen, sank im Vergleich zum Vorjahr um 2.460,5 Mio. € von 2.797,3 Mio. € auf 336,8 Mio. € im Geschäftsjahr 2023. Der Rückgang resultierte insbesondere aus dem gesunkenen Ertrag aus der Ergebnisübernahme von verbundenen Unternehmen (Ergebnisübernahme netto 18,4 Mio. €; Vorjahr: Ergebnisübernahme netto 2.776,4 Mio. €). Das im Finanzergebnis enthaltene Zinsergebnis verbesserte sich im Vergleich zum Vorjahr um 297,5 Mio. € von 20,9 Mio. € auf 318,4 Mio. € im Geschäftsjahr 2023, was im Wesentlichen auf die Zinserträge aus Wertpapieren zurückzuführen ist.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beliefen sich im Geschäftsjahr 2023 auf 233,2 Mio. € (Vorjahr: 3.370,1 Mio. €). Die Ertragsteuern setzen sich zusammen aus tatsächlichen Steuern in Höhe von 233,2 Mio. € (Vorjahr: 3.442,3 Mio. €) und keinem latenten Steueraufwand oder latenten Steuerertrag (Vorjahr: latenter Steuerertrag in Höhe von 72,3 Mio. €). Der Rückgang in den tatsächlichen Steuern ist auf die gesunkene Ertragsrealisierung im Zusammenhang mit unseren COVID-19-Impfstoffverkäufen zurückzuführen und beinhaltet Körperschaftsteuern und Gewerbesteuern unserer deutschen ertragsteuerlichen Organschaft und basiert auf dem berechneten zu versteuernden Einkommen. Das zu versteuernde Einkommen berücksichtigt zusätzlich abziehbaren Personalaufwand aus unseren Aktienvergütungsprogrammen. Der Aufsichtsratsbeschluss zum ESOP 2018 führte in der Bilanzierung nach HGB zu einer gegenwärtigen Verpflichtung zum Barausgleich in Bezug auf die aus der Ausübung resultierende Lohnsteuer. Somit wurde gemäß HGB die Differenz zwischen dem Wert des Lohnsteuerauszahlungsbetrags und dem beizulegenden Zeitwert der anteiligen Rechte zum Gewährungszeitpunkt als zusätzlicher Aufwand erfasst. Durch unsere Aktienvergütungsprogramme ergab sich in Summe eine tatsächliche Steuerersparnis in Höhe von 11,9 Mio. €, welche direkt im Eigenkapital erfasst wird, da der steuerlich absetzbare Betrag den Betrag des dazugehörigen kumulativen Aufwands für anteilsbasierte Vergütungen übersteigt.

Jahresergebnis

Im Geschäftsjahr 2023 wurde ein Jahresüberschuss von 799,5 Mio. € (Vorjahr: 8.626,0 Mio. €) ausgewiesen.

3.2.2 Finanzlage

Das Ziel des Finanzmanagements der BioNTech SE ist im Wesentlichen identisch mit dem des Konzerns und beinhaltet, Liquidität für das Wachstum der Konzerngesellschaften bereitzustellen.

Kapitalstruktur

Zum 31. Dezember 2023 umfasste unser gezeichnetes Kapital 248.552.200 stimmberechtigte Inhaberaktien, von denen 10.826.465 als eigene Anteile gehalten wurden. Die Kapitalrücklage reduzierte sich im Wesentlichen in Verbindung mit dem Aktienrückkaufprogramm.

Investitionen

Im Geschäftsjahr 2023 wurden Gesamtinvestitionen in Höhe von 2.598,1 Mio. € (Vorjahr: 703,5 Mio. €) getätigt. Der Betrag setzte sich zusammen aus Investitionen in Sachanlagen in Höhe von 59,2 Mio. € (Vorjahr: 75,7 Mio. €) und Investitionen in immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 667,2 Mio. € (Vorjahr: 31,8 Mio. €) sowie im Wesentlichen aus Investitionen in Wertpapiere des Anlagevermögens und Anteile an verbundenen Unternehmen und sonstige Ausleihungen in Höhe von 1.871,7 Mio. € (Vorjahr: 596,0 Mio. €) - primär getrieben durch die Übernahme von InstaDeep sowie im geringerem Maße durch Finanzierungsmaßnahmen für Tochterunternehmen.

Die planmäßigen Abschreibungen auf Gebäude, andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung betrugen im Jahr 2023 21,4 Mio. € ( Vorjahr: 14,4 Mio. €). Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte beliefen sich auf 63,9 Mio. € (Vorjahr: 12,0 Mio. €).

Liquidität

Zum 31. Dezember 2023 betrugen unsere liquiden Mittel 11.409,5 Mio. € (Vorjahr: 13.798,0 Mio. €), Wertpapiere des Anlagevermögens 1.326,4 Mio. € (Vorjahr: null) sowie sonstige Wertpapiere 4.662,6 Mio. € (Vorjahr: null), d. h. insgesamt 17.398,5 Mio. €. Im Wesentlichen ist der Gesamtanstieg auf den Zufluss an liquiden Mitteln im Geschäftsjahr 2023 auf die erhaltenen Zahlungen aus kommerziellen Verkäufen unseres COVID-19-Impfstoffs und unseren darin enthaltenen Anteil am Bruttogewinn der kommerziellen Verkäufe des COVID-19-Impfstoffs unseres Partners Pfizer zurückzuführen. Die vertragliche Abrechnung des Bruttogewinnanteils weist einen zeitlichen Versatz von mehr als einem Kalenderquartal auf. Zusätzlich haben die Tochterunternehmen von Pfizer außerhalb der Vereinigten Staaten ein abweichendes Geschäftsquartal. Einen Großteil dieser Zahlungen erhalten wir über unseren Partner Pfizer in US-Dollar, sodass wir wesentlichen Konzentrations- und Währungsrisiken ausgesetzt sind. Im Rahmen der operativen Tätigkeit, die im Wesentlichen den erhaltenen Anteil am Bruttogewinn sowie Auszahlungen im Rahmen der Forschungs- und Entwicklungstätigkeit umfasst, wurde ein Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit in Höhe von 4.514,8 Mio. € (Vorjahr: Cashflow von 13.148,0 Mio. €) erzielt.

Der negative Cashflow aus Finanzierungstätigkeit belief sich im vergangenen Geschäftsjahr 2023 auf 813,4 Mio. € (Vorjahr: negativ 552,9 Mio. €). Wesentlicher Bestandteil waren Zahlungsströme in Höhe von 738,5 Mio. € im Zusammenhang mit dem Aktienrückkaufprogramm.

3.2.3 Vermögenslage

Zum 31. Dezember 2023 betrug die Bilanzsumme 22.457,40 Mio. € gegenüber 22.587,0 Mio. € zum 31. Dezember 2022. Einen wesentlichen Teil der Bilanz bilden hierbei die Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten, die sich aus unserer COVID-19-Kollaboration mit Pfizer und den über die Ergebnisabführungsverträge erhaltenen Zahlungen aus den COVID-19-Impfstoffverkäufen unserer Tochtergesellschaften speisen. Die Veränderungen unserer Bilanzsummen ergeben sich im Wesentlichen aufgrund folgender Entwicklungen:

Anlagevermögen und Umlaufvermögen

Im Vergleich zum 31. Dezember 2022 erhöhte sich das Anlagevermögen um 1.902,4 Mio. € von 1.451,5 Mio. € auf 3.353,9 Mio. € zum 31. Dezember 2023. Neben Zugängen im Bereich der immateriellen Vermögensgegenstände ist der Anstieg in den Finanzanlagen auf die Investitionen in Wertpapiere zuführen.

Im Vergleich zum 31. Dezember 2022 sank das Umlaufvermögen um 2.184,8 Mio. € von 21.072,0 Mio. € zum 31. Dezember 2022 auf 18.887,2 Mio. € zum 31. Dezember 2023. Der Rückgang resultierte im Wesentlichen aus dem Rückgang des Forderungsbestandes gegenüber Pfizer infolge der geringeren Nachfrage nach unserem COVID-19-Impfstoff.

Eigenkapital

Im Vergleich zum 31. Dezember 2022 stieg das Eigenkapital um 194,2 Mio. € von 19.945,3 Mio. € auf 20.139,5 Mio. € zum 31. Dezember 2023 an. Der Anstieg resultierte vor allem aus dem im Geschäftsjahr 2023 erzielten Jahresüberschuss. Die Eigenkapital-Quote erhöhte sich um 1,4%-Punkte auf 89,7% (2022: 88,3%).

Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Im Vergleich zum 31. Dezember 2022 reduzierten sich die Rückstellungen und Verbindlichkeiten um 697,6 Mio. € von 2.627,8 Mio. € auf 1.930,2 Mio. € zum 31. Dezember 2023. Der Rückgang resultierte im Wesentlichen aus geringeren Rückstellungen für ausstehende Rechnungen und übrige Rückstellungen sowie aus rückläufigen Verbindlichkeiten aus Lohnsteuer und Sozialabgaben.

Außerbilanzielle Verpflichtungen

Haftungsverhältnisse betreffen potenzielle zukünftige Ereignisse, deren Eintritt zu einer Verpflichtung führen würde. Zum Bilanzstichtag bestanden Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften in Höhe von 642,8 Mio. €. Das Risiko der Inanspruchnahme wird aufgrund der zentralen Steuerung der Tochtergesellschaften unter der Berücksichtigung der guten Finanzanlage des Konzerns als gering eingeschätzt.

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen beinhalten folgende Miet- und Leasingverpflichtungen:

(in Millionen €) bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre
Mietverträge 8,5 28,1 7,2

Vorteile von Miet- und Leasingverträgen liegen in der Liquiditätsoptimierung. Wesentliche Risiken sind nicht erkennbar. In den oben genannten Transaktionen sind Aufwendungen aus Mietverträgen mit der ATHOS KG, Holzkirchen, Deutschland, oder mit von ihr kontrollierten Unternehmen enthalten.

Des Weiteren ergeben sich sonstige finanzielle Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Kauf von Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen:

(in Millionen €) bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre
Verpflichtungen aus Kaufverträgen für Sachanlagen 152,5 1,9 -
Vertragliche Verpflichtung zum Erwerb immaterieller Vermögenswerte 249,4 954,9 516,8
Summe 401,9 956,8 516,8

Die finanziellen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Kauf von immateriellen Vermögensgegenständen resultieren aus den geschlossenen Lizenz- und Kollaborationsvereinbarungen und den sich daraus ergebenden Verpflichtungen zu meilensteinabhängigen Zahlungen an den Kollaborationspartner sowie der vertraglichen Verpflichtung aus Kaufverträgen für Sachanlagen. Vorausgesetzt, dass alle vertraglich vereinbarten Meilensteine erreicht werden, hat sich die Gesellschaft verpflichtet per 31. Dezember 2023 bis zu 1.875,5 Mio. € zu zahlen.

3.3 Prognose-, Risiko- und Chancenbericht

Die Geschäftsentwicklung der BioNTech SE unterliegt im Wesentlichen den gleichen Risiken und Chancen wie der BioNTech Konzern, da die BioNTech SE über ihre Beteiligungen an den Risiken der Konzernunternehmen partizipiert. Infolge des zentralen Finanzmanagements des BioNTech Konzerns werden sämtliche Finanzierungsgeschäfte vorwiegend über die BioNTech SE abgewickelt. Als Muttergesellschaft des BioNTech Konzerns ist die BioNTech SE in unser konzernweites Risikomanagement eingebunden.

3.4 Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Schlusserklärung des Vorstands der BioNTech SE zum Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen für das Geschäftsjahr 2023 (Abhängigkeitsbericht nach § 312 Abs. 3 S. 3 AktG):

"Die BioNTech SE hat bei den aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch nicht benachteiligt worden. Im Berichtsjahr wurden auf Veranlassung oder im Interesse der ATHOS KG oder mit ihr verbundener Unternehmen im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 keine Maßnahmen getroffen oder unterlassen."

4 Prognose-, Risiko- und Chancenbericht

4.1 Prognosebericht

Als Unternehmen sind wir Teil der Pharma- und Biotechnologieindustrie, die sich national und international durch ihre Innovationskraft auszeichnet. Die Wachstumsperspektive für die Branche wird als gut eingeschätzt, getrieben durch ihre Konjunkturunabhängigkeit, den globalen demografischen Wandel sowie den medizinischen und technologischen Fortschritt. Auf Basis der unternehmenseigenen mRNA-Technologie ist es uns gelungen, innerhalb eines Jahres als weltweit erstes Unternehmen einen hochwirksamen und sicheren Impfstoff gegen COVID-19 unter Einhaltung wissenschaftlicher Standards zu entwickeln und im Anschluss erfolgreich global zu vermarkten. Dies verdeutlicht unsere Fähigkeit, auf Basis innovativer Technologien Medikamente und Therapien zu entwickeln und zu vermarkten, die einen Mehrwert für Patientinnen und Patienten sowie die Gesellschaft leisten können.

Für das Geschäftsjahr 2024 erwarten wir Umsätze im Konzern von 2,5 Mrd. € bis 3,1 Mrd. €.

Die Umsatzprognose beinhaltet im Wesentlichen kommerzielle Umsatzerlöse aus unserem COVID-19- Impfstoffgeschäft und basiert auf verschiedenen Annahmen. Diese beinhalten unter anderem den im Jahr 2024 weiterhin erwarteten Übergang von einem Marktumfeld mit Einkaufsverträgen zwischen Regierungen und Impfstoffherstellern zu kommerziellen Marktbestellungen und einer regulatorischen Empfehlung zur Anpassung der COVID-19-Impfstoffe, um jüngst zirkulierende Varianten oder Sublinien von SARS-CoV-2 zu adressieren. Unsere geschätzten COVID-19-Impfstoffumsätze spiegeln die erwarteten Lieferungen im Rahmen bestehender oder zugesagter Lieferverträge sowie erwartete Verkäufe im Rahmen herkömmlicher kommerzieller Bestellungen wider. Während wir mit einer erhöhten Nachfrage infolge einer Impfstoffadaption rechnen, erwarten wir weniger Erstimpfungen und eine niedrigere Quote für Auffrischungsimpfungen innerhalb der Gesamtbevölkerung. Wir gehen davon aus, dass unsere Umsätze von der Abnahme unseres COVID-19 Impfstoffs in der zweiten Jahreshälfte bestimmt sein werden.

Die Umsatzerlöse sind stark durch die im Rahmen der Kollaboration verfügbaren Mengen und die vereinbarten Abnahmemengen beeinflusst, an die wir unsere Produktionskapazitäten entsprechend angepasst haben. Da unsere Umsatzerlöse unseren Anteil an Bruttogewinnen der Kollaborationspartner darstellen, sind sie zudem von entstehenden Kosten beeinflusst.

Wir streben an, langfristige und nachhaltige Umsätze aus dem COVID-19-Impfstoffprogramm zu erzielen und unsere führende Position in der Entwicklung und Vermarktung von COVID-19-Impfstoffen aufrecht zu erhalten. Seit Beginn der Pandemie haben wir vier COVID-19-Impfstoffprodukte entwickelt und vermarktet. Auch in der Zukunft werden wir weiter mit Pfizer daran arbeiten, die Voraussetzungen zu schaffen, um den Impfstoff falls notwendig flexibel an andere potenzielle zukünftige Mutationen anzupassen, die Formulierungen kontinuierlich zu optimieren und das Produkt weiteren Patientengruppen durch Indikationserweiterungen zugänglich zu machen.

Wie oben beschrieben, ist die Bandbreite der Umsatzprognose abhängig von verschiedenen Faktoren. Unsere Umsatzprognose berücksichtigt weitgehend stabile Impfraten und kann insbesondere auf dem wettbewerbsintensiveren US-Markt durch ein verändertes Preisniveau beeinflusst werden. Die Prognose basiert auf einer Einschätzung über erwartete Wertberichtigungen durch unseren Kollaborationspartner Pfizer.

Neben den COVID-19-Impfstoff bezogenen Umsatzerlösen planen wir weitere Einnahmequellen wie beispielsweise aus dem mit der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Rahmenvertrag über die Pandemiebereitschaft, Herstellung und Lieferung von mRNA-basierten Impfstoffen und Umsatzerlöse beispielsweise aus den externen Verkäufen unserer Tochterunternehmen InstaDeep Ltd., JPT Peptide Technologies GmbH und BioNTech Individualized mRNA Manufacturing GmbH.

Mit der erfolgreichen Produktion und Vermarktung unseres COVID-19-Impfstoffs haben wir viel Expertise und ein globales Netzwerk aufgebaut, um Produkte zu entwickeln, zu produzieren und weltweit zu vermarkten. Unser zukünftiges Ertragspotenzial hängt stark von der Entwicklung der klinischen Pipeline und dem verantwortungsvollen Einsatz der erwirtschafteten finanziellen Mittel ab. Wir haben ein breit gefächertes Portfolio an Produktkandidaten auf Basis mehrerer Technologieplattformen aufgebaut und beabsichtigen weiter, die Einnahmen aus dem Verkauf unseres COVID-19-Impfstoffs in unsere fortgeschrittenen klinischen Kandidaten sowie in den weiteren Ausbau unserer therapeutischen Plattformen zu reinvestieren. Für das Geschäftsjahr 2024 erwarten wir wesentliche Fortschritte in mehreren klinischen Studien sowie Daten-Updates in zahlreichen Entwicklungsprogrammen. Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Produktpipeline in den Bereichen Onkologie und Infektionskrankheiten und der Expansion in neue Bereiche wie Autoimmunerkrankungen, regenerative Medizin und Allergien erwarten wir, dass unsere Forschungs- und Entwicklungskosten weiter steigen werden. Für das Geschäftsjahr 2024 erwarten wir in diesem Zusammenhang Aufwendungen in Höhe von 2,4 Mrd. € bis 2,6 Mrd. €.

Für die mit dem Ausbau der Forschung und Entwicklung zusammenhängenden internen administrativen und koordinativen Funktionsbereiche wie Finanzen, Personal oder Business Development wird ebenfalls mit einem Anstieg der Kosten gerechnet. Für das Geschäftsjahr 2024 erwarten wir Vertriebs- und allgemeine Verwaltungskosten in Höhe von 700,0 Mio. € bis 800,0 Mio. €. Diese Prognose enthält keine Aufwendungen für externe Rechtsberatung im Zusammenhang mit bestimmten Rechtsstreitigkeiten, da diese im sonstigen betrieblichen Ergebnis erfasst werden. Zudem sind keine potenziellen Zahlungen enthalten, die sich aus den Ergebnissen laufender oder zukünftiger Rechtsstreitigkeiten oder damit zusammenhängenden Urteilen oder Vergleichen ergeben können.

Nicht zuletzt werden sich auch die operativen Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte erhöhen. Für das Geschäftsjahr 2024 erwarten wir operative Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 400,0 Mio. € bis 500,0 Mio. €. Darin enthalten sind Ausgaben für die Erweiterung und Verbesserung unserer Forschungs- und Entwicklungs- sowie die oben beschriebenen Herstellungseinrichtungen und weitere Investitionen in IT-Infrastruktur, die das Unternehmen bei der bio-digitalen Transformation sowie unserem Fokus als datengetriebene Unternehmung unterstützen wird.

Aufgrund der erwarteten Umsatzspanne und unter Berücksichtigung der Umsatzkosten, der Forschungs- und Entwicklungskosten und aller anderen Kosten erwarten wir nicht, dass wir im Jahr 2024 profitabel sein werden.

Im Geschäftsjahr 2023 haben wir unsere Technologieplattformen, unsere digitalen Fähigkeiten und unsere Infrastruktur durch entsprechende Investitionen, ausgewählte strategische Partnerschaften, Lizenzierungen und Übernahmen gestärkt, um einen langfristigen Mehrwert für Patienten, Aktionäre und die Gesellschaft zu schaffen. Im Jahr 2024 möchten wir unsere Onkologie-Pipeline weiter ausbauen, mit dem Ziel, im Jahr 2026 unser erstes onkologisches Produkt auf den Markt zu bringen und bis 2030 die Zulassung von zehn weiteren Indikationen zu beantragen. Längerfristig sehen wir potenzielle Anwendungen für die von uns entwickelten Technologien für den Einsatz in der beschriebenen Onkologie und bei Infektionskrankheiten, in den Bereichen Autoimmunerkrankungen, Entzündungskrankheiten, Herz-Kreislauf- Erkrankungen, neurodegenerative Erkrankungen und regenerative Medizin.

4.2 Risikobericht

4.2.1 Risiko-Governance-Rahmenwerk

Risikomanagementsystem

Als Immuntherapie-Unternehmen der nächsten Generation sind wir zahlreichen Unsicherheiten und Veränderungen ausgesetzt, die sich beispielsweise auch aus neuen Forschungsansätzen ergeben. Diese Unsicherheiten können maßgeblich den geplanten Geschäftserfolg beeinflussen. BioNTech ist sich der Notwendigkeit bewusst, Risiken einzugehen, um sich bietende Chancen nutzen zu können. Unser Risikomanagementsystem (RMS) beschreibt den systematischen Ansatz, um Risiken zu identifizieren, bewerten, steuern, mitigieren und kommunizieren. Ein funktionsfähiges Risikomanagementsystem ist für uns als Teil unseres Risiko-Governance-Rahmenwerks ein zentrales Element einer wertorientierten Unternehmensführung und gilt konzernweit für alle Unternehmensbereiche, Tochtergesellschaften und Standorte. Das Risikomanagement ist in der Abteilung Business Planning & Analysis verankert und berichtet direkt an den CFO.

Risikomanagementprozess

Unser Vorstand und unser Aufsichtsrat legen gemeinsam die Risikostrategie und die Risikobereitschaft fest. Unser unternehmensweites Risikomanagementsystem erfasst strategische, operative, finanzielle, rechtliche, Compliance- und Reputationsrisiken. Unsere Systeme werden stetig überprüft und erweitert. So werden wir zum Beispiel zukünftig Umwelt-, Klima- und menschenrechtliche Aspekte systematischer abdecken. Dies beinhaltet auch die Anforderungen der doppelten Wesentlichkeit gemäß der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD-Richtlinie -Corporate Sustainability Reporting Directive). Danach ist BioNTech ab dem Geschäftsjahr 2025 verpflichtet, sowohl über die Auswirkungen der Tätigkeiten des Unternehmens auf Mensch und Umwelt als auch über die Auswirkungen der Nachhaltigkeitsaspekte auf das Unternehmen Bericht zu erstatten.

Der reguläre Risikozyklus wird halbjährlich durchlaufen. Unsere Risk Owner und Experten bewerten die Risiken und entscheiden, wie sie behandelt und welche Maßnahmen eingeleitet werden. Das Enterprise Risk Management berichtet regelmäßig die Gesamtrisikosituation an den Vorstand. Ad-hoc-Risiken werden kontinuierlich aufgenommen, bewertet und, falls erforderlich, direkt an den Vorstand berichtet.

Risikoidentifikation

Bei BioNTech werden neue Risiken systematisch erfasst und analysiert. Schon bekannte Risiken wurden erneut beurteilt und hinsichtlich des Inhalts und der Bewertung noch einmal überprüft, geschärft und, soweit erforderlich, angepasst.

Die Einzelrisiken werden unseren Risk Ownern zugeordnet, die für das Management dieser Risiken verantwortlich sind und die dafür die notwendigen Kompetenzen und Verantwortung besitzen. Die Risk Owner bewerten die Einzelrisiken quantitativ, indem eine Eintrittswahrscheinlichkeit sowie ein erwarteter monetärer Schaden ermittelt wird. Darüber hinaus werden die Risiken um die Dimensionen "Reputationsschaden" und "rechtliche Relevanz" erweitert und qualitativ eingeschätzt.

Die Risikoerhebung wird von einem Risikomanagementtool unterstützt. Innerhalb des Tools werden die Risiken entlang unseres Risk Universe katalogisiert. Um die gesamte Bandbreite möglicher Entwicklungen abzuschätzen, werden die Risiken über eine Monte-Carlo-Simulation aggregiert. Eine Gegenüberstellung des sich ergebenden Value-at-Risk und unserer Risikotragfähigkeit ermöglicht eine gesamthafte Steuerung der Risiken. Im Risikotragfähigkeitskonzept fließen mehrere Kennzahlen wie ein Rating, unser Eigenkapital, das EBIT oder unsere liquiden Mittel mit ein und werden sowohl kurz- als auch mittel- und langfristig dem aggregierten Gesamtrisiko gegenübergestellt.

Risikobewertung und -steuerung

Die Risiken werden finanziell nach "Eintrittswahrscheinlichkeit" und "Schadenspotenzial" bewertet. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird in der Bandbreite zwischen "sehr unwahrscheinlich" und "sehr wahrscheinlich" bewertet. Das Schadenspotenzial wird in der Bandbreite zwischen "gering" und "kritisch" eingeschätzt. Je nach Kombination der Ausprägung der beiden Merkmale ergeben sich Risiken, die in die drei Kategorien hoch, mittel und gering eingestuft werden. Die Reihenfolge der dargestellten Risiken innerhalb der drei Kategorien spiegelt die gegenwärtige Einschätzung des relativen Risikoausmaßes für uns wider und bietet daher einen Anhaltspunkt für die derzeitige Bedeutung dieser Risiken für uns.

Risiken mit einem derzeit niedrig eingeschätzten Schadenspotenzial können sich jedoch in Zukunft stärker auswirken als aktuell bewertet und werden daher kontinuierlich weiter durch das zentrale Risikomanagement betrachtet.

Wir beobachten erkannte Risiken kontinuierlich und begegnen ihnen auf verschiedene Arten. Für jedes Risiko treffen wir individuell die Entscheidung, ob wir das Risiko akzeptieren oder nicht eingehen wollen. Alternativ überlegen wir, ob wir das Risiko beispielsweise über eine Versicherung abdecken (bzw. transferieren) oder durch andere Maßnahmen mindern können.

Risiko-Reporting

Ziel ist es, unsere Risiken frühzeitig zu erkennen, zu überwachen und zu steuern. Risiken und deren Auswirkung auf das Unternehmen werden dabei transparent dargestellt, um somit eine wirksame Steuerung dieser Risiken zu ermöglichen. Hierzu verwenden wir interne und externe Informationsquellen.

Das zentrale Risikomanagement erstellt zweimal im Jahr einen Gesamtrisikobericht für den Vorstand. Das Risikokomitee kommentiert den Risikobericht und validiert die größten Risiken, empfiehlt Maßnahmen und zeigt Abhängigkeiten der Risiken untereinander auf. Der Vorstand informiert abschließend den Prüfungsausschuss. Treten - neben dem turnusmäßigen Reporting der wesentlichen Risiken - unerwartet hohe Risiken auf, so werden diese unmittelbar an den Vorstand gemeldet. Der Prüfungsausschuss unseres Aufsichtsrats prüft die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagementsystems und setzt dafür auch die Abteilung Internal Audit ein.

Risikokultur

BioNTech lebt und fördert eine offene Risikokultur. Jeder Mitarbeiter kann direkt auf seine Vorgesetzten, das Enterprise Risk Management zugehen oder (anonym) über ein Meldeportal neue Risiken melden. Es werden halbjährlich Schulungen für alle Risk Owner und Experten angeboten, die Schulungsunterlagen sind für alle Mitarbeiter über das Intranet verfügbar. Die gesammelten Informationen können dann direkt an den betreffenden Risk Owner weitergeleitet oder in Workshops besprochen werden. Regelmäßige News-Artikel sprechen alle Mitarbeiter an und unterstreichen die offene Risikokultur.

Three Lines Model

Unser Ziel ist es, mögliche Entwicklungen frühzeitig zu antizipieren sowie daraus resultierende Risiken systematisch zu erfassen, zu bewerten und zu steuern. Die Governance-Struktur orientiert sich innerhalb von BioNTech am "Three Lines Model", um Risiken systematisch zu managen. In der ersten Line geht es operativ darum, die Einhaltung der in der zweiten Linie definierten Anforderungen zu gewährleisten und Kontrollen im Rahmen unseres täglichen Handelns durchzuführen. Die zweite Linie umfasst neben dem Risikomanagement auch unser internes Kontrollsystem (siehe 4.2.3) und unser Compliance- & Ethik-Programm (siehe 5.4 Integrität und Ethik). Diese Linie stellt Systeme und Expertise bereit, um Risiken systematisch zu entdecken, definiert den Kontrollrahmen und gibt Richtlinien vor. Als dritte Linie fungiert das Internal Audit, das im Geschäftsjahr 2022 neu implementiert wurde (siehe 4.2.3).

4.2.2 Risiken

Risiken mit dem größten finanziellen Einfluss

Risiken aus strategischer Transformation und Integration

Wir befinden uns in einem stetigen Prozess strategischer Anpassungen. Können wir unsere Vorhaben nicht wie geplant umsetzen, sind wir bestimmten Risiken ausgesetzt. So könnte der Nutzen der Maßnahmen geringer sein als ursprünglich abgeschätzt, sie könnten sich später als angenommen auswirken oder ihre Wirkung könnte ganz ausbleiben. Auf der anderen Seite steigt mit dem stetigen Wachstum auch die Komplexität für die Integration erfolgreicher Transaktionen, unserer Pipeline, Standorte sowie innerhalb der Prozesse oder unserer Schnittstellen. Jeder dieser Faktoren - allein oder in Kombination - könnte sich negativ auf unsere Geschäfts-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken. Die Transformation wird durch verschiedene strategische Initiativen aufgegriffen; diese umfassen insbesondere den Ausbau bestehender Abteilungen und fachübergreifender Teams sowie die Erweiterung unserer IT-Unterstützung und die dahinterstehende Prozesslandschaft. Das finanzielle Risiko wird hoch eingeschätzt und hat vor allem mittel- und langfristige Auswirkungen.

Risiken zu kommerziellen Produkten

Der zukünftige Erfolg von BioNTech hängt maßgeblich von unserer Fähigkeit ab, unsere Entwicklungskandidaten erfolgreich zu kommerzialisieren. Der kommerzielle Fachbereich wird dazu stetig ausgebaut und die Prozesse weiterentwickelt, um unsere Position zu festigen und uns als Marktführer zu etablieren. Dabei stellen die kommerzielle Skalierung sowie das Zusammenspiel von Medical und Public Affairs zeitkritische Komponenten dar. Das finanzielle Risiko wird hoch eingeschätzt.

Mit unserem COVID-19-Impfstoff haben wir in 2020 unser erstes kommerzielles Produkt auf den Markt gebracht, welches gleichzeitig eine wirkungsvolle Komponente in der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie darstellt. Die durch Annahmen prognostizierten Umsätze unterliegen Schwankungen und können so hinter den eigenen Erwartungen zurückbleiben. Diese Schwankungen können z. B. durch eine falsche Einschätzung über Marktgröße oder eine unvorhergesehene Veränderung in der Marktnachfrage ausgelöst werden. Dazu zählt auch der Übergang in die Regelversorgung, die Gewährleistung der Lieferkette sowie die Anpassung unserer Impfstoffdosen an die sich verändernden Vertriebswege. Auch veränderte Anforderungen an unseren Impfstoff, eine verpasste oder verzögerte Anpassung an neue Virusvarianten oder auch überlegene Produkte von Wettbewerbern könnten hier erschwerend wirken. Wir beobachten und analysieren das Markt- und Branchengeschehen kontinuierlich, um Markteintrittsbarrieren, wachsende Konkurrenz oder Änderungen in der Gesundheitsgesetzgebung frühzeitig zu erkennen und bauen dafür erforderliche interne Kapazitäten weiter aus. Darüber hinaus sind wir im regen Austausch mit Regierungsvertretern, Krankenkassen oder anderen Kostenträgern. Das finanzielle Risiko wird als mittel eingeschätzt.

Die verschiedenen Verträge mit unseren Kollaborationspartnern und der damit verbundene Profit Share unterliegen gewissen Erwartungen auf unserer Seite. Trotz vielfältiger Abstimmungen und einer eigenen Einschätzung können tatsächliche Ergebnisse hinter unseren Erwartungen liegen, z. B. durch geringere Umsätze oder Marktanteile in den Regionen unserer Partner sowie durch gestiegene Kosten auf der Seite unserer Partner. Um die Entwicklungen besser einschätzen zu können, sind wir im intensiven und stetigen Austausch mit unseren Partnern. Das finanzielle Risiko wird als mittel eingeschätzt.

Risiken in der Forschung und Entwicklung

Aktuell befinden sich 22 Produktkandidaten in der Onkologie und sieben Produktkandidaten im Bereich Infektionskrankheiten in der klinischen Entwicklung. Damit liegt unsere Haupttätigkeit nach wie vor in der Forschung und Entwicklung sowie der Betreuung der klinischen Studien. Hiermit sind naturgemäß auch die größten Risiken verbunden. Produktkandidaten könnten aus wissenschaftlichen, prozessualen oder regulativen Gründen nicht oder nur mit Verspätung bis zur Marktreife entwickelt werden. Ebenso kann es im Rahmen der klinischen Studien trotz optimaler Vorbereitung zu nicht vorhersehbaren Komplikationen oder Nebenwirkungen kommen, die schlimmstenfalls zu Rechtsstreitigkeiten und Entschädigungszahlungen führen können. Durch die steigende Anzahl der Kandidaten in unserer Produktpipeline entstehen auch wachsende Auswirkungen auf die Risikolage des Unternehmens. Wir beobachten stetig die Entwicklung unserer Branche und des Marktes, um unsichere Faktoren während der Forschung und Entwicklung von unseren Kandidaten aus der Onkologie sowie den Infektionskrankheiten (z. B. klinische Betreuungskosten, die Anzahl der behandelbaren Patientinnen und Patienten, mögliche zusätzliche Kosten durch Verzögerungen in den klinischen Studien, eine erschwerte Patientensuche oder eine zusätzliche Studie, um weitere Daten zu sammeln) entsprechend zu adressieren. Das finanzielle Risiko wird als hoch eingeschätzt.

Risiken im Zusammenhang mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

Unsere Belegschaft spielt bei unserer Transformation eine entscheidende Rolle. Für unseren Geschäftserfolg sind die Kompetenzen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein wichtiger Faktor. Sollten nicht genügend entsprechende Expertinnen und Experten gewonnen bzw. gehalten werden, könnte sich dies zukünftig negativ auf unser Geschäft auswirken. Es werden neue Prozesse und Kapazitäten aus- und aufgebaut, um dem Engpass durch die allgemein hohe Marktnachfrage für die Rekrutierung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie einschlägigen Fachpersonals entgegenzuwirken. Das finanzielle Risiko wird als hoch eingeschätzt.

Geopolitische und externe Risiken

Durch unsere stetige globale Expansion steigen auch regulatorische Anforderungen an uns. So führt beispielsweise die Zusammenarbeit mit Kollaborationspartnern in verschiedenen Ländern und Regionen zu zusätzlichen Anforderungen und Gesetzmäßigkeiten, die wir in Betracht ziehen müssen. Dazu gehören Themen wie Datenschutz, Tierschutz sowie der Schutz von Menschenrechten. Das finanzielle Risiko wird als hoch eingeschätzt.

In den Fokus strategischer Betrachtung fallen auch Ereignisse mit globaler Reichweite. Dazu gehören der Klimawandel und damit verbundene Extremwettereignisse wie Flut oder Dürreperioden. Darüber hinaus beobachten wir die Effekte geopolitischer Spannungen und Konflikte in verschiedenen Regionen der Welt mit Blick auf potenzielle Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit. Hierunter fallen bewaffnete Konflikte wie in der Ukraine und im Mittleren Osten sowie eine potenzielle Eskalation, aber auch mögliche Handelskonflikte. Auch wenn das finanzielle Risiko derzeit als niedrig eingeschätzt wird, wird die Situation kontinuierlich beobachtet.

Aus diesen Spannungen können sich weitere Folgen ergeben wie beispielsweise eine hohe Inflationsrate, unterbrochene Lieferketten beispielsweise durch Einfuhrbeschränkungen, Lieferengpässe oder Ressourcenknappheit. Diese werden kontinuierlich durch unser Business Continuity Management beobachtet und bewertet. Das finanzielle Risiko wird als niedrig eingeschätzt.

Risiken aus der physischen und IT-Sicherheit

Der Schutz unserer Daten und die Sicherheit unserer Informationen umfasst auch hier den unerlaubten Zugriff von außen oder innen auf unsere Lieferkette, Infrastruktur oder geistiges Eigentum sowie erpresserische Handlungen, Denial-of-Service-Angriffe, Fraud und Phishing oder sogar einen globalen IT-Blackout. Durch verschiedene Maßnahmen wirken wir hier entgegen; beispielsweise verbessern wir kontinuierlich unsere Security Policies & Guidelines, führen IT-Risk & Application Security Assessments durch; ein Schwachstellenscanner, Awareness Trainings für unsere Mitarbeiter sowie ein Incident Management sind aufgesetzt. Das verbleibende finanzielle Risiko wird als mittel eingestuft.

Die anhaltende Sichtbarkeit des Unternehmens und die wachsende internationale Präsenz führen zu einer Diversifizierung der Sicherheitsrisiken. Zu den physischen Sicherheitsrisiken gehören kriminelle Drohungen gegen die Vermögenswerte von BioNTech, die Belästigung von Mitarbeitern, unbefugter Zugang sowie andere unerwünschte Handlungen gegen den Geschäftsbetrieb von BioNTech. Durch ein Security-Transformation-Programm, Awareness Trainings und die Implementierung entsprechender physischer Sicherheitsstandards will BioNTech ein weltweit einheitliches Schutzniveau für alle BioNTech-Vertreter und -Vermögenswerte erreichen und aufrechterhalten. Es verbleibt ein mittleres finanzielles Restrisiko.

Legal-, IP- und versicherungsrelevante Risiken

Die für uns derzeit relevanten rechtlichen Risiken können in zwei Kategorien gruppiert werden: zum einen die vertraglichen Risiken und zum anderen patentrelevante Risiken.

Auf der vertraglichen Seite sehen wir uns mit möglichen Vertragsbrüchen konfrontiert. Unterschiedliche Auslegungen der Verträge, die darin geregelten Ansprüche sowie Verteilung von Umsätzen und Kosten könnten zu Streitigkeiten führen. Um dem Risiko zu begegnen, werden - sofern die bilanziellen Ansatzkriterien erfüllt sind - Rückstellungen gebildet. Nach unserer Einschätzung verbleibt ein mittleres finanzielles Restrisiko.

Möglicherweise sind nicht alle Ereignisse oder verschiedene Ereignisse in voller Höhe versichert. Unser stetiges Wachstum erschwert eine Bewertung durch die Versicherungsdienstleister; Deckungssummen und damit verbundene Prämien könnten zu hoch oder zu niedrig angesetzt werden. Bei einer zu niedrigen Deckungssumme besteht die Gefahr, dass eintretende Ereignisse möglicherweise nicht ganz gedeckt sind, zu hohe Deckungssummen beschränken unseren Liquiditätsspielraum. Wir haben ein zentrales Versicherungsmanagement etabliert und arbeiten mit spezialisierten Versicherungsbrokern und in der Pharmabranche erfahrenen Versicherern zusammen. Durch einen kontinuierlichen Austausch mit unseren Versicherern wirken wir einer etwaigen Diskrepanz entgegen. Die Evaluierung und Mitigation identifizierter Risiken erfolgt in erforderlicher Regelmäßigkeit. Nach unserer Einschätzung verbleibt ein mittleres finanzielles Restrisiko.

Darüber hinaus könnten wir im Rahmen unserer normalen Geschäftstätigkeit von Zeit zu Zeit unabsichtlich geschütztes geistiges Eigentum Anderer verletzen. Diesen patentrelevanten Risiken wird durch eine kontinuierliche Überwachung von Patentanmeldungen gegengesteuert. Zudem prüfen wir in solchen Fällen kontinuierlich, ob sich die damit verbundenen Umstände in der Zukunft ändern, einschließlich der Frage, ob die Bildung einer Rückstellung erforderlich sein könnte und ob potenzielle Entschädigungsansprüche gegen solche Ansprüche bestehen. Das finanzielle Risiko wird als niedrig eingeschätzt.

Die absichtliche oder unabsichtliche Verletzung unseres geistigen Eigentums durch Dritte wird derzeit als geringes finanzielles Risiko eingeschätzt, hätte jedoch vor allem langfristige Auswirkungen.

Risiken in der Compliance und Regulierung

Das schnelle Wachstum der letzten Jahre begünstigt das Risiko für eine Verzögerung in Quartals- oder Jahresabschlüssen. Eine gestiegene mediale Aufmerksamkeit sowie regulatorische Anforderungen haben ebenfalls einen Einfluss auf die Zeitlinien, wie auch das Zusammenspiel zwischen internen Abteilungen und externen Kollaborationspartnern als Informationsquellen. Dafür notwendige Prozesse und Systeme sind etabliert und werden stetig weiterentwickelt. Das verbleibende finanzielle Risiko wird als niedrig eingestuft, allerdings kann ein hoher Reputationsschaden entstehen.

Der Einbehalt und Abzug von Steuern bei Vergütungen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten, insbesondere von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten, wird von unserer Steuerabteilung aktiv begleitet. Das finanzielle Risiko wird als niedrig eingeschätzt, allerdings kann ein hoher Reputationsschaden entstehen.

Im Bereich Compliance & Business Ethics steht die Bekämpfung von Korruption, Bestechung und Geldwäsche im Vordergrund. Darüber hinaus werden die Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsfachpersonal, Interessenkonflikte sowie Diskriminierung aktiv durch etablierte Prozesse sowie verschiedene Trainings und Leit- und Richtlinien, die unseren Mitarbeitern zur Verfügung stehen, bearbeitet. Das finanzielle Risiko aus diesem Fehl verhalten wird als gering eingestuft, allerdings kann ein hoher Reputationsschaden entstehen.

Prozesse und Verantwortlichkeiten müssen mit dem schnellen Wachstum mitwachsen und angepasst werden. Möglicherweise können die Anforderungen des Sarbanes-Oxley Act (US-Bundesgesetz, mit dem die Berichterstattung von Unternehmen, die den öffentlichen Kapitalmarkt der USA in Anspruch nehmen, verbessert werden soll) nicht ausreichend erfüllt werden. Das Vertrauen des Marktes oder einzelner Anlegerinnen und Anleger könnte beschädigt werden. Zur Gegensteuerung wird das interne Kontrollsystem stetig ausgebaut und weiterentwickelt. Es besteht ein geringes finanzielles Risiko.

Finanzrisiken

Ein Großteil der Zahlungseingänge erfolgt in US-Dollar. Für die in Euro benötigten Finanzmittel erwächst uns folglich ein Wechselkursrisiko. Mit der Zielsetzung der Kapitalerhaltung werden Liquiditätsüberschüsse in kurz- und längerfristige Wertpapiere sowie bei verschiedenen Banken und Geldmarktfonds mit Investment-Grade-Rating unter Einhaltung von Limits angelegt, die im Rahmen einer Risikorichtlinie definiert wurden. Die Kontrahentenlimits werden über Credit Default Swaps (CDS) der jeweiligen Banken hergeleitet und fortlaufend überwacht. Etwaige Zinsänderungsrisiken können hierbei auch zu Opportunitäten führen. Hinsichtlich Fremdwährungsanlagen identifizieren wir ebenso Wechselkursrisiken. Wechselkurs- und Zinsschwankungen können den Wert unserer Finanzpositionen mindern. Mit Hilfe einer abgestimmten und konsequent umgesetzten Risikostrategie begrenzen wir die Auswirkungen der identifizierten Risiken. Als Sicherungsinstrumente werden grundsätzlich Devisentermingeschäfte abgeschlossen. Darüber hinaus berücksichtigt unsere Risikostrategie natürliche Sicherungsbeziehungen. Zudem werden die Entwicklungen an den Finanzmärkten fortlaufend überwacht, um kurzfristig auf außergewöhnliche Ereignisse reagieren zu können. Das finanzielle Risiko wird als niedrig eingeschätzt.

Nachhaltigkeitsrisiken

Durch die Zusammenarbeit der Verantwortungsbereiche Risk Performance und Corporate Social Responsibility (CSR) werden seit dem Geschäftsjahr 2023 materielle Nachhaltigkeitsrisiken identifiziert und in das unternehmensweite Risikomanagementsystem integriert. Im Fokus der Analysen im Jahr 2023 standen Klimarisiken gemäß der Task Force on Climate Related Financial Disclosures (TCFD) und menschenrechtliche Risiken gemäß dem seit 1. Januar 2023 für BioNTech geltenden Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).

Wir integrieren kontinuierlich klimabezogene Themen (Klimarisiken gemäß TCFD und Ziele gemäß der Science Based Targets Initiative, SBTi) in das Risikomanagement. Im Jahr 2023 hat BioNTech potenziell relevante finanzielle und physische Auswirkungen des Klimawandels in einer eigenen Kategorie innerhalb des unternehmerischen Risikomanagements aufgenommen und arbeitet weiter daran, spezifischere klimabezogene Risikokategorien in das Risikomanagement zu integrieren. Eine Übersicht der identifizierten Klimarisiken für uns sowie der Governance und Strategie in Bezug auf Klimarisiken findet sich im Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2023. Metriken und Ziele zur Bewertung und zum Management relevanter klimabezogener Risiken werden ohne externe Prüfung im Nachhaltigkeitsbericht 2023 und auf der Homepage unter www.biontech.de veröffentlicht. Die Klimaziele für 2030 gemäß SBTi wurden im Januar 2024 von der SBTi bestätigt.

BioNTech führt seit 2023 eine proaktive Risikoanalyse durch, um potenzielle und tatsächliche Menschenrechts- und Umweltrisiken sowie -vorfälle gemäß LkSG frühzeitig zu erkennen und entsprechend an deren Vermeidung und Minderung zu arbeiten. Die Risikoanalyse wird jährlich und bei Bedarf auch ad hoc durchgeführt, um potenzielle Risiken zu bewerten, wenn sich die Geschäftstätigkeit oder die Geschäftsbeziehungen des Unternehmens wesentlich ändern oder wenn spezifische Bedenken in Bezug auf Menschenrechts- und Umweltrisiken gemäß LkSG auftreten. In 2023 hat BioNTech für die eigene Geschäftstätigkeit Risikobewertungen sowohl auf abstrakter als auch auf konkreter Ebene durchgeführt und dabei Informationen von externen Experten und internen Quellen einbezogen. Im Rahmen der Lieferkette basierte die Risikobewertung auf länderspezifischen und branchenspezifischen Risikodaten. Die identifizierten menschenrechtlichen Risiken werden im Risikomanagement des Unternehmens erfasst. Ein Schwerpunkt des Menschenrechtsmanagementprozesses im Jahr 2023 war die Diskussion und Vorbereitung der Integration von Menschenrechtsrisiken in das Risikomanagement des Unternehmens. Die Integration erfolgt in Abstimmung zwischen dem Human Rights Officer und dem Risikomanagement von BioNTech und wird im Jahr 2024 fortgeführt. Ferner wird die Etablierung formaler Governance-Strukturen im Jahr 2024 fortgesetzt.

Die Risiken bezogen auf Menschenrechte unterscheiden wir in unseren eigenen Verantwortungsbereich und in unsere Lieferkette. Sollten wir den gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht werden oder gemeldete Verstöße nicht rechtzeitig oder angemessen aufarbeiten, könnten wir aus öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden, einen Reputationsverlust erleiden oder Strafzahlungen erhalten. Das finanzielle Risiko ist in beiden Bereichen für BioNTech gering (Outside-in-Betrachtung)

Je stärker wir unsere Transformation entlang der SBTi-Ziele vorantreiben, desto größer werden auf der anderen Seite auch die Übergangsrisiken. Dies kann sich negativ auf unsere Geschäftstätigkeit sowie auf unsere Material-, Produktions- oder Transportkosten auswirken. Die finanziellen Auswirkungen auf BioNTech werden als gering eingeschätzt.

Weiterhin betrachten wir auch die physischen Auswirkungen von Klimarisiken, beispielsweise die Auswirkungen von Hitzewellen, Hochwasser und Fluten oder dem Anstieg des Meeresspiegels auf unsere Geschäftseinheiten oder unsere Lieferkette. Die finanziellen Auswirkungen auf BioNTech werden derzeit als gering betrachtet, könnten aber längerfristig größere Auswirkungen haben (Outside-in-Betrachtung).

4.2.3 Internes Kontrollsystem und Internal Audit

Internes Kontrollsystem

Unser internes Kontrollsystem (IKS) verfolgt das Ziel, eine angemessene Sicherheit hinsichtlich der Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung und der Erstellung unserer Abschlüsse für externe Berichtszwecke in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) oder dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) zu gewährleisten. Durch die Notierung unserer Aktie am Nasdaq Global Select Market haben wir unser internes Kontrollsystem basierend auf SOX-Vorschriften (Sarbanes-Oxley Act Section 404) aufgebaut.

Der IKS-Regelprozess ist in einem IKS-Lifecycle abgebildet. Dieser besteht aus den unten dargestellten sechs aufeinanderfolgenden beziehungsweise parallellaufenden Teilschritten:

Scoping-Phase

Wirksamkeitsprüfung

Abstimmung der Prüfungsergebnisse

Aktivitätenmonitoring

Qualitätssicherung der Self Assessments

IKS-Berichterstattung

Die Prüfungsergebnisse werden regelmäßig an den Vorstand und Aufsichtsrat kommuniziert und im Rahmen des Jahresabschlusses freigegeben. Der Umfang des IKS wird prozessübergreifend definiert. Diese Prüfungsergebnisse enthalten nicht nur Themen zur Finanzberichterstattung, sondern darüber hinaus auch weitergehende Prozesse und Themen aus allgemeinen Bereichen, wie beispielsweise Treasury, Steuern, IT, Compliance sowie operative Themen.

In Anlehnung an das COSO-Modell (Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission) unterteilt sich unser internes Kontrollsystem für die Finanzberichterstattung in die fünf Komponenten Kontrollumfeld, Risikoeinschätzung, Kontrollaktivitäten, Information und Kommunikation sowie Überwachung des internen Kontrollsystems.

Die Effektivität des internen Kontrollsystems für die Finanzberichterstattung wird anhand der COSO-Komponenten regelmäßig gemäß Section 404 SOX überprüft und beurteilt. Zum 31. Dezember 2023 wurde das Kontrollsystem über die Finanzberichterstattung durch unseren Vorstand als effektiv eingeschätzt.

Systembedingt können sich bei der Ausgestaltung des internen Kontrollsystems für die Finanzberichterstattung und im Zusammenhang mit der Sorgfältigkeit der Kontrolldurchführung Einschränkungen ergeben, sodass keine absolute Sicherheit darüber besteht, dass die Ziele der Finanzberichterstattung erreicht und falsche Angaben stets verhindert oder aufgedeckt werden.

Internal Audit

Im Oktober des Geschäftsjahr 2022 wurde die Funktion des Internal Audit neu implementiert. Internal Audit berichtet an den CEO und das Audit Committee. Als unabhängige Prüfungs- und Beratungsinstanz ohne operative Verantwortung prüft das Internal Audit im Auftrag des Vorstands und des Prüfungsausschusses nach einer risikobasierten Auswahl Organisationseinheiten, Prozesse, Unternehmensfunktionen, Applikationen und Projekte. Im Geschäftsjahr 2023 wurden verschiedene Audits durchgeführt. Audit-Feststellungen resultieren in vereinbarten Maßnahmen, die bis zur vollständigen Umsetzung durch das Internal Audit überwacht werden. Ein regelmäßiges Reporting zum Umsetzungsstand der vereinbarten Maßnahmen zum Prüfungsausschuss und Vorstand ist etabliert.

4.2.4 Einschätzung des Vorstands zum internen Kontrollsystem und Risikomanagementsystem

Die unternehmensweite Risikosituation wird halbjährlich in Vorstandssitzungen evaluiert. Die Ergebnisse des internen Kontrollprozesses werden vierteljährlich dem Prüfungsausschuss präsentiert und eine Gesamtaussage über die Angemessenheit und Wirksamkeit des IKS und RMS getroffen. Basierend darauf liegt dem Vorstand kein Hinweis vor, dass unser IKS und RMS zum 31. Dezember 2023 in seiner Gesamtheit nicht angemessen oder nicht wirksam gewesen wäre.

Wir sind davon überzeugt, dass wir auch in Zukunft Herausforderungen meistern und Chancen nutzen können, ohne dabei unvertretbar hohe Risiken einzugehen. Dabei streben wir ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Chancen und Risiken an. Unser Ziel ist es, durch die Analyse und das Ergreifen neuer Chancen den Mehrwert für unsere Interessengruppen zu steigern.

4.2.5 Einschätzung des Vorstands zur Gesamtrisikosituation

Die Einschätzung der Gesamtrisikosituation ist das Ergebnis der konsolidierten Betrachtung aller wesentlichen Risikokategorien bzw. Einzelrisiken.

Für die BioNTech SE und die verbundenen Tochterunternehmen bestehen zum Zeitpunkt der Erstellung auf Basis der oben genannten Risiken keine bestandsgefährdende Entwicklung.

4.3 Chancenbericht

Zur Verfolgung unserer Vision konzentrieren wir uns darauf, die Behandlung von Krebs und Infektionskrankheiten zu transformieren und mithilfe von innovativen und individualisierten Medikamenten und Therapien, unter Ausnutzung des vollen Potenzials des menschlichen Immunsystems, einen langfristigen Mehrwert für die Patientinnen und Patienten, die Gesellschaft und unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu schaffen. Wir sehen uns aufgrund der unten aufgelisteten zentralen Bausteine gut positioniert, Menschen auf der ganzen Welt Zugang zu unseren Therapien und Medikamenten zu ermöglichen und sicherzustellen, dass diese davon profitieren.

Pipeline der klinischen Produktkandidaten

Grundlage für die Umsetzung unserer Vision sind unser Verständnis und unsere langjährige Erfahrung im Bereich der Immunologie. Wir sind ein Multi-Technologie-Unternehmen mit besonderer Expertise in der Entwicklung mRNA- basierter Therapeutika, Immunmodulatoren wie mono- und bispezifischer Antikörper und zielgerichteter Therapien wie ADCs und CAR-T Zelltherapien. Wir glauben, dass wir durch die Kombination komplementärer Behandlungsmethoden das Potenzial jeder einzelnen Technologie voll ausschöpfen können. Durch die Kombination dieser Technologien wollen wir präzise und personalisierte Behandlungen entwickeln, die die Wahrscheinlichkeit eines Therapieerfolgs erhöhen, das Risiko von Therapieresistenzen verringern und eine größere Patientenpopulation erreichen. KI und Machine Learning nutzen wir, um unsere Pipeline weiter auszubauen, Moleküle zu identifizieren, zu optimieren und Arbeitsabläufe zu beschleunigen, um am Ende des Tages ein KI-integriertes Unternehmen zu werden.

Unser diversifiziertes Produktportfolio stellt ein großes Repertoire an Produktkandidaten dar mit einer wachsenden Pipeline an Prüfpräparaten in fortgeschrittener Entwicklung. Die Breite der Pipeline soll uns in die Lage versetzen, Produktkandidaten zur Zulassung zu bringen und gleichzeitig die Auswirkung von Kandidaten, die es nicht zur Marktreife schaffen, auf die Gesamtentwicklung des Unternehmens zu reduzieren. Aktuell befinden sich 22 Produktkandidaten in der Onkologie und sieben Produktkandidaten im Bereich Infektionskrankheiten in der klinischen Entwicklung. Im Jahr 2023 initiierten wir drei klinische Phase-1-Studien im Bereich der Infektionskrankheiten mit mRNA-basierten prophylaktischen Impfstoffkandidaten gegen das Herpes-Simplex-Virus, Tuberkulose und Mpox. Im Bereich der Onkologie starteten wir sieben Studien mit Produktkandidaten unterschiedlichster Technologien gegen eine Reihe solider Tumore: ADCs (eine Phase-1/2- und eine Phase-3-Studie), monoklonale Antikörper (eine Phase-3-Studie), bispezifische Antikörper (eine Phase-2-Studie) und mRNA-basierte Produktkandidaten (zwei Phase-2-Studien).

Die rasche Entwicklung, erfolgreiche Vermarktung und Lieferung unseres COVID-19-Impfstoffs, der auf unserer unternehmenseigenen mRNA-Technologie basiert, hat das Potenzial von Immuntherapien aufgezeigt. Die Geschwindigkeit und der Erfolg der Entwicklung eines Impfstoffs auf Basis der mRNA-Technologie hat zudem unter Beweis gestellt, dass auf Basis dieser Technologie nicht nur hochwirksame und sichere Impfstoffe hergestellt werden können, sondern dass die mRNA-Technologie auch eine potenziell schnellere Produktentwicklung und kürzere Produktionszyklen ermöglichen kann als herkömmliche Impfstofftechnologien. Im Jahr 2023 setzten wir gemeinsam mit Pfizer unsere weltweit führende Rolle bei COVID-19-Impfstoffen fort, indem wir den Omikron-XBB.1.5-adaptierten monovalenten COVID-19-Impfstoff auf den Markt brachten. Darüber hinaus konzentrieren wir uns darauf, ein nachhaltiges Geschäft mit Impfstoffen gegen Infektionskrankheiten der Atemwege aufzubauen und wollen hier auf unser bestehendes COVID-19-Impfstoffgeschäft zurückzugreifen. Zusätzlich zu unserem vermarkteten Produkt Comirnaty haben wir hier eine Kollaboration mit Pfizer für unser Entwicklungsprogramm für einen Gürtelrose-Impfstoff sowie für ein Entwicklungsprogramm für einen Kombinationsimpfstoff gegen COVID-19 und Influenza, der darauf ausgelegt ist, potenziell zwei schwere Atemwegserkrankungen mit nur einem Impfstoff zu behandeln.

Unsere langfristige Vision in der Onkologie besteht darin, die Zahl der verfügbaren Behandlungsmöglichkeiten für Krebspatienten zu erweitern. Um die Bedürfnisse von Krebspatienten bestmöglich zu erfüllen, wollen wir das gesamte Spektrum der Krebsbehandlung abdecken: Wir wollen neue Therapien für Patienten, von der adjuvanten Therapie bis zur Behandlung von metastasiertem Krebs, auf den Markt bringen. Erreichen möchten wir dies durch den Aufbau eines vielfältigen Instrumentariums und klinischen Portfolios mit Modalitäten, die synergistische Wirkmechanismen aufweisen. Um die mögliche Wirksamkeit unserer Immuntherapien zu erhöhen, entwickeln wir Produktkandidaten, die präzise auf das jeweilige Target ausgerichtet sind. Durch die Kombination von Wirkstoffen mit synergistischen Wirkmechanismen, wie z. B. die Kombination unserer FixVac-Immuntherapie (CARVac) mit unseren neuartigen CART-Therapien, zielen wir darauf ab, die Wirksamkeit unserer Therapien potenziell zu erhöhen und Resistenzmechanismen entgegenzuwirken. Unser Ziel ist es, Immunmodulatoren und/oder zielgerichtete Therapien mit unseren mRNA-Krebsimpfstoffen zu kombinieren, um Krebs polyspezifisch zu adressieren und potenziell zu heilen.

Wir sind davon überzeugt, gut positioniert zu sein, um die nächste Generation von Immuntherapien zu entwickeln, die das Potenzial haben, die Behandlungsparadigmen für Therapien gegen Krebs, Infektionskrankheiten und andere schwere Erkrankungen zu verändern und die klinischen Erfolge für Patientinnen und Patienten deutlich zu verbessern.

Im Jahr 2023 haben wir unsere Pipeline weiterentwickelt und führen derzeit elf klinische Studien der Phasen 2 und 3 in verschiedenen Modalitäten und Indikationen als Monotherapie oder in Kombination mit einer Standardtherapie durch. Unsere Zukunft beruht auf vier Säulen: unserem COVID-19-Franchise, der Onkologie-Pipeline, der Pipeline für Infektionskrankheiten und unserer starken Finanzposition. Im Jahr 2024 werden wir die Kosten für F&E insbesondere in der Onkologie erhöhen, um potenzielle Zulassungsstudien durchzuführen. Wir planen bis Ende 2024 zehn laufende potenzielle Zulassungsstudien zu haben. Unsere aktive Geschäftsentwicklungs- und M&A-Strategie werden wir weiter fortsetzen. Ziel ist es, bis 2030 mehrere Produkte im Bereich der Onkologie zugelassen zu haben und über eine führende Pipeline für Infektionskrankheiten im Spätstadium zu verfügen. Mit unserer starken Finanzposition, unserem marktführenden COVID-19-Impfstoff und der expandierenden Pipeline für Onkologie und Infektionskrankheiten glauben wir gut aufgestellt zu sein, um unsere Vision der Entwicklung innovativer Medikamente gegen Krebs, Infektionskrankheiten und andere schwere Krankheiten zu verwirklichen.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Forschung und Entwicklung

Zum Stichtag 31. Dezember 2023 waren 6.292 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im BioNTech Konzern beschäftigt, davon 42,5% im Bereich Forschung und Entwicklung. Zum 31. Dezember 2022 waren von 4.692 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Gesamtkonzern 38,1% in der Forschung und Entwicklung tätig. Bei der BioNTech SE wurden zum Stichtag 31. Dezember 2023 3.166 (31. Dezember 2022: 2.304) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, davon 55,1% im Bereich Forschung und Entwicklung (31. Dezember 2022: 54,6%). Aus der hohen Zahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bereich F&E ergibt sich für uns die Chance, die wissenschaftliche Grundlagenforschung und vor allem die klinische Forschung, insbesondere im Hinblick auf unsere zulassungsrelevanten Studien weiter und in beschleunigtem Tempo voranzutreiben.

Herstellung

Für die Produktion des COVID-19-Ipfstoffs haben wir in den Jahren 2020 bis 2022 neben der Erweiterung der internen Produktionskapazitäten, insbesondere durch den Erwerb des Werkes in Marburg, inzwischen eine der weltweit größten mRNA-Produktionsanlagen mit einer Kapazität zur Herstellung von bis zu 3 Milliarden mRNA-Impfstoffdosen pro Jahr, ein globales Lieferketten- und Produktionsnetzwerk aufgebaut. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, die für die weitere Expansion des Unternehmens notwendigen Labore, Produktionsstätten und Büroräumlichkeiten zu bauen oder anzumieten, und sind der Überzeugung, dass die Ausweitung unserer Produktionskapazitäten für uns am besten im Rahmen der Erweiterung unserer bestehenden internen Produktionsanlagen und des Aufbaus neuer weiterer eigener Produktionsanlagen und weniger durch das Outsourcen an externe Partner mit damit einhergehenden größeren Abhängigkeiten funktioniert.

Seit Anfang 2023 ist eine weitere Produktionsanlage in Marburg in Betrieb. In dieser stellen wir Plasmide für unsere klinischen Studien her. Mit dem Aufbau einer eigenen Plasmid-DNA-Produktion haben wir die Möglichkeit, Ausgangsmaterialien für mRNA- und zellbasierte Medikamente flexibler und autonomer herstellen zu können. In Mainz führte die Halbautomatisierung von Prozessen im Rahmen des Programms iNeST (individualisierte Neoantigenspezifische Immuntherapie) zur schnelleren Produktion von individualisierten mRNA-Krebsimpfstoffen für den klinischen Gebrauch. Ziel ist es, die Umschlagzeiten mit Prozessverbesserungen weiter zu reduzieren.

Wir planen darüber hinaus den Aufbau von eigenen, voll integrierten mRNA-Produktionsstandorten in Asien und Afrika, mit Kapazitäten für die Produktion von mehreren hundert Millionen Dosen verschiedener mRNA-basierter Impfstoffe. Unsere Pläne in Asien beinhalten den Aufbau einer voll integrierten mRNA-Produktionsanlage in Singapur, mit der Möglichkeit, diese auch noch auf die Produktion von Medikamenten anderer Wirkstoffklassen, wie beispielsweise Zelltherapien, auszuweiten. Die Anlage wird in das weltweite Produktionsnetzwerk des Unternehmens integriert und ist ein wichtiger Baustein für die Versorgung des asiatischen Raums mit unserem COVID-19-Impfstoff und anderen zukünftigen Produkten im Bereich der Onkologie und Infektionskrankheiten. Mit einem neuartigen Ansatz haben wir darüber hinaus schlüsselfertige mRNA-Produktionsanlagen auf der Grundlage einer Containerlösung namens "BioNTainer" entwickelt, die eine skalierbare Impfstoffproduktion ermöglichen. Unsere ersten BioNTainer wurden bereits in Europa in Form von mehreren Schiffscontainern fertiggestellt, einer Qualitätsprüfung unterzogen, für den Weitertransport vorbereitet und sind im März 2023 in Kigali, Ruanda, angekommen. Die sich dort im Aufbau befindliche Produktionsstätte wird das Herzstück in einem dezentralisierten und robusten End-to-End- Produktionsnetzwerk in Afrika sein. Impfstoffe, die zukünftig in Afrika produziert werden, sind für die Menschen in den Ländern der Afrikanischen Union bestimmt. Darüber hinaus haben wir im Dezember 2023 bekanntgegeben, dass wir planen, auch in Victoria, Australien, eine BioNTainer-basierte Produktionsanlage aufzubauen.

Unsere stetig wachsenden globalen Produktionskapazitäten sowie unser globales COVID-19-Impfstoff-Lieferketten- und Produktionsnetzwerk eröffnen uns die Chance, Menschen auf der ganzen Welt schnellen und unkomplizierten Zugang zu modernsten Medikamenten und Therapien zu ermöglichen. Darüber hinaus ergibt sich für uns durch die zunehmende Digitalisierung und Automatisierung der Unternehmensprozesse, gefördert durch ein effektives Prozessmanagement, die Möglichkeit, zusätzliche Wertschöpfung und Effizienzsteigerungen zu erzielen.

Kommerzialisierung

Im vergangenen Jahr haben wir die Transformation zu einem global agierenden, profitablen und voll integrierten Biotechnologieunternehmen fortgesetzt. Hauptfokus im Jahr 2023 war die bestmögliche Versorgung der Menschen mit unserem COVID-19-Impfstoff. Die in den Jahren 2021, 2022 und 2023 gewonnenen finanziellen Mittel haben für uns eine gute Ausgangsposition geschaffen, um den Ausbau des Portfolios im Bereich der Onkologie zu beschleunigen und weitere Therapiefelder sowie Absatzmärkte zu erschließen. Wir sind weiterhin auf Kurs, in den nächsten Jahren eine führende Rolle im stark wachsenden Markt der Immuntherapien einzunehmen.

Mit dem im Jahr 2020 entstandenen kommerziellen Team und der Etablierung von zwei Vertriebsgesellschaften in Deutschland und der Türkei schaffen wir die notwendigen Voraussetzungen, um zukünftige Produkte in Eigenregie vermarkten zu können und somit die Abhängigkeit von unseren Partnern deutlich zu reduzieren. Der Aufbau kommerzieller Kapazitäten zur Vorbereitung auf Produkteinführungen soll Ende 2025 abgeschlossen sein, um auf die Markteinführung von Krebsmedikamenten in mehreren Ländern vorbereitet zu sein.

Darüber hinaus haben wir den Ausbau unseres digitalen kommerziellen Ökosystems fortgesetzt, mit dessen Hilfe eine noch bessere Interaktion mit den Stakeholdern des Unternehmens ermöglicht werden soll, unter anderem durch eine personalisierte Customer Journey, ein Vertriebsperformance-Programm und eine Smart-Learning Plattform. Auch in Zukunft werden wir die Chance nutzen, mit gezielten Akquisitionen und Beteiligungen an anderen Unternehmen das eigene Know-how um vielversprechende komplementäre Technologien, wie solche im Rahmen der Künstlichen Intelligenz (KI) oder von Machine Learning (ML), zu erweitern und Produktionskapazitäten zu stärken.

Mit der Übernahme von InstaDeep Ltd. mit Hauptsitz in London, Großbritannien, wollen wir die Vorreiterrolle auf dem Gebiet KI-basierter Arzneimittelforschung, -design und -entwicklung stärken. Die gesteigerte Aufmerksamkeit auf unser Unternehmen aufgrund der erfolgreichen Entwicklung und Produktion eines COVID-19-Impfstoffes sowie dessen Vermarktung bietet in diesem Zusammenhang auch die Chance, in neue Partnerschaften mit weltweit führenden Unternehmen, Stiftungen und akademischen Forschungseinrichtungen für die Entwicklung und den Vertrieb weiterer Produkte einzutreten. So haben wir in 2023 eine strategische Partnerschaft mit der Regierung des Vereinigten Königreichs geschlossen, mit dem Ziel, zukünftig personalisierte Krebstherapien auf mRNA-Basis im Rahmen klinischer Studien oder als zugelassene Behandlungen Patientinnen und Patienten zur Verfügung stellen zu können. Hierfür entsteht u. a. ein Forschungs- und Entwicklungszentrum in Cambridge. Nicht zuletzt hat BioNTech mit dem australischen Bundesstaat Victoria im Dezember letzten Jahres eine Vereinbarung über eine strategische Partnerschaft zur Stärkung des mRNA-Ökosystems unterzeichnet.

Team und Unternehmenskultur

Hinter den großen Erfolgen der vergangenen drei Jahre stehen unsere inzwischen über 6.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Hinzu kommt ein Management aus renommierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, erfahrenen Unternehmerinnen und Unternehmern sowie die uns unterstützenden Biotechnologie-Investoren.

Um unsere erfolgreiche Entwicklung weiter fortsetzen zu können, ist es für uns von großer Bedeutung, auch in Zukunft die besten Köpfe für das Unternehmen zu gewinnen. Unseren hohen Bekanntheitsgrad weltweit verdanken wir dem "Projekt Lightspeed" und der raschen und erfolgreichen Entwicklung des COVID-19-Impfstoffes. Daraus ergibt sich für uns verstärkt die Chance, global Talente für BioNTech zu gewinnen.

Unsere Unternehmenskultur, die Menschen in den Mittelpunkt stellt, und unser Arbeitsumfeld, das alle einbezieht und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fördert, überzeugt: So wurde beispielsweise unser Programm für emotionales Wohlbefinden von BioNTech von der Gallagher Biotech Benefits Alliance als klassenbester Arbeitgeber in den Vereinigten Staaten ausgewählt. In Deutschland wurde das Unternehmen in einem unabhängigen Ranking als bester Arbeitgeber in Deutschland im Bereich Pharma und Medizintechnik ausgezeichnet. Das Engagement von BioNTech für Talente endet auch nicht bei dem eigenen Bedarf des Unternehmens: Durch die Mitwirkung an Programmen wie "Afrika kommt!" der GIZ oder "Tropical Disease Research" der WHO beteiligt sich BioNTech an Capability-Building-Initiativen, die über das Unternehmen hinausreichen. BioNTech sieht die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der unternehmenseigenen Kultur als einen grundlegenden Bestandteil unserer Strategie zur Bewältigung unseres erwarteten zukünftigen organisatorischen Wachstums. Ein von uns ins Leben gerufener "Culture Campus" vereint als eigenständige Abteilung, die direkt an den CEO Ugur Sahin und den CMO Özlem Türeci berichtet, Mitarbeitende aus verschiedensten Fachrichtungen, die gemeinsam die auf der Vision des Gründerteams basierende Kultur weiterentwickeln.

Die Verankerung der Erfolgsfaktoren unserer Führungs- und Unternehmenskultur ist die Kernaufgabe der Kulturarbeit bei BioNTech - die Förderung von Zusammenhalt, Pioniergeist und eines sicheren Umfelds, in dem Fehler zugelassen und als Elemente eines Lernprozesses betrachtet werden können.

Dabei helfen viele Hände - der Kreis von Kulturbotschaftern ist innerhalb der letzten zwei Jahre weltweit auf über 100 Kollegen aus aller Welt gewachsen. Sie engagieren sich durch verschiedene Initiativen für Förderung des Gemeinschaftsgefühls und Weiterentwicklung der Unternehmenskultur, wie beispielsweise offene Sprechstunden, einen internen Hub zur Vernetzung von Kollegen ("Connect with Colleagues") und Workshop-Angebote. Erfolgsprinzipien unserer Kultur werden systematisch in unsere HR-Prozesse und -Angebote und in unsere Kommunikation eingebettet - vom Onboarding über das Angebot von unternehmensweiten Buddy Circles bis zum Leadership-Training.

5 Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 315d i.V.m. § 289f HGB

5.1 Erklärung zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG

Das Aktiengesetz verlangt, dass Vorstand und Aufsichtsrat deutscher Gesellschaften, die an einer von einer staatlich anerkannten Stelle geregelten und überwachten Börse notiert sind, jährlich eine Erklärung abgeben, in der entweder (i) erklärt wird, dass den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ("Kodex") entsprochen wurde, oder (ii) die Empfehlungen, denen das Unternehmen nicht entsprochen hat, aufgelistet und die Gründe für die Abweichung von den Empfehlungen des Kodex erläutert werden (Entsprechenserklärung). Es besteht keine Verpflichtung, die Empfehlungen oder Anregungen des Kodex zu befolgen. Ein in diesem Sinne börsennotiertes Unternehmen ist verpflichtet, in dieser jährlichen Erklärung darüber hinaus anzugeben, ob es beabsichtigt, den Empfehlungen zu entsprechen, oder die Empfehlungen aufzulisten, denen es in Zukunft nicht entsprechen will. Diese Erklärung ist online öffentlich zugänglich zu machen.

Ändert das Unternehmen zwischen diesen Jahreserklärungen seine Politik in Bezug auf bestimmte Empfehlungen, muss es diese Tatsache offenlegen und die Gründe für die Abweichung von den Empfehlungen erläutern. Die Nichteinhaltung der im Kodex neben den Empfehlungen außerdem enthaltenen Anregungen muss nicht offengelegt werden.

Der Vorstand und Aufsichtsrat haben sich ausführlich mit den Empfehlungen des Kodex beschäftigt und am 27. Februar 2024 die folgende Entsprechenserklärung nach § 161 Abs. 1 AktG, die gemäß Kodex im Zusammenhang mit der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 315d i.V.m. § 289f HGB abgegeben wird, verabschiedet:

Die BioNTech SE hat mit Ausnahme der nachstehend genannten Punkte sämtlichen Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 entsprochen und wird ihnen auch künftig entsprechen.

Gemäß Ziffer B.1 des Kodex soll der Aufsichtsrat bei der Zusammensetzung des Vorstands auf Vielfalt (Diversity) achten. Am 8. März 2023 hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft das Ziel für den Frauenanteil im Vorstand auf 25% festgelegt. Die Frist, bis zu der dieses Ziel erreicht werden soll, wurde auf den 31. Dezember 2025 festgelegt. James Ryan wurde mit Wirkung vom 1. September 2023 als Chief Legal Officer in den Vorstand berufen. Zuvor gab es die Position des Chief Legal Officer im Unternehmen nicht. Der Aufsichtsrat hielt die Berufung eines Vertreters der Rechtsabteilung des Unternehmens in den Vorstand für wichtig, um die Erfüllung der strategischen und wirtschaftlichen Ziele des Unternehmens zu gewährleisten. James Ryan war als Senior Vice President Legal & IP und General Counsel bereits seit vielen Jahren Leiter der Rechtsabteilung und war aufgrund seiner großen Expertise und des Vertrauens, das der Aufsichtsrat in ihn setzte, der am besten geeignete Kandidat für diese Position. Die Ernennung erfolgte nach sorgfältiger Abwägung und Diskussion und lag nach Ansicht des Aufsichtsrats im besten Interesse des Unternehmens. Der Aufsichtsrat befasst sich mit den neu festgelegten Zielwerten zur Vielfalt im Vorstand und wird diese auch in Zukunft berücksichtigen.

Nach Ziffer B.3 des Kodex soll die Erstbestellung von Vorstandsmitgliedern für einen Zeitraum von höchstens drei Jahren erfolgen. Abweichend hiervon wurde das Vorstandsmitglied James Ryan mit Wirkung zum 1. September 2023 für einen Zeitraum von vier Jahren bestellt. Im Hinblick auf die langjährige Erfahrung von James Ryan im Unternehmen als Senior Vice President Legal & IP und General Counsel sowie seine fachliche Qualifikation hielt der Aufsichtsrat eine Erstbestellung für vier Jahre für erforderlich und angemessen. Darüber hinaus hielt der Aufsichtsrat die Erstbestellung für einen Zeitraum von vier Jahren für das beste Interesse der Gesellschaft, um langfristige strategische Unternehmensziele und -entscheidungen umsetzen zu können.

Gemäß Ziffer C.7 des Kodex wird empfohlen, dass mehr als die Hälfte der Mitglieder des Aufsichtsrats von der Gesellschaft und dem Vorstand unabhängig sein sollen. Demnach ist ein Aufsichtsratsmitglied von der Gesellschaft und deren Vorstand unabhängig, wenn es in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstand steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen könnte. Bei der Beurteilung der Unabhängigkeit wird unter anderem auch die Dauer der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat berücksichtigt. Trotz der Tatsache, dass zwei der sechs Mitglieder des Aufsichtsrats länger als die vom Kodex empfohlenen zwölf Jahre dem Aufsichtsrat angehören, werden alle Mitglieder des Aufsichtsrats als unabhängig angesehen. Der Aufsichtsrat hält es für vorteilhaft und wesentlich für das Unternehmen, das Wissen und die Erfahrung, die derzeit im Aufsichtsrat vorhanden sind, zu erhalten. Dazu gehören langjährige Kenntnisse des Unternehmens und seiner Branche sowie umfassende Fachkenntnisse in den Bereichen Finanzen, Wirtschaft, Wissenschaft und Kapitalmärkte, was insbesondere im Hinblick auf das derzeitige, stetige globale Wachstum und den Wandel des Unternehmens wichtig ist. Die Dauer der Mitgliedschaft der beiden Aufsichtsratsmitglieder Herr Helmut Jeggle und Herr Michael Motschmann steht aufgrund der langjährigen Verbundenheit mit der Gesellschaft und der bestehenden wirtschaftlichen Unabhängigkeit von der Gesellschaft sowie dem Fehlen sonstiger Belange, die mögliche Interessenkonflikte begründen könnten, ihrer jeweiligen Unabhängigkeit nicht entgegen (siehe Ziffer C.8 des Kodex).

5.2 Zusammensetzung und Arbeitsweise von Vorstand, Aufsichtsrat und Ausschüssen

Wir sind eine europäische Aktiengesellschaft mit beschränkter Haftung (Societas Europaea oder SE), die ihren Sitz in Deutschland hat. Wir haben uns für eine zweistufige Struktur der SE entschieden. Unsere Gesellschaftsorgane sind daher der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Vorstand und Aufsichtsrat sind vollständig voneinander getrennt und kein Mitglied des Vorstands kann zugleich Mitglied des Aufsichtsrats sein.

Unser Vorstand führt die täglichen Geschäfte des Unternehmens in eigener Verantwortung in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen, der Satzung und der vom Aufsichtsrat verabschiedeten Geschäftsordnung und vertritt uns bei Geschäften mit Dritten.

Die Hauptaufgabe des Aufsichtsrats ist die Überwachung des Vorstands. Der Aufsichtsrat ist auch für die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands zuständig, vertritt uns bei Transaktionen zwischen einem derzeitigen oder ehemaligen Vorstandsmitglied und erteilt Genehmigungen für wesentliche Angelegenheiten.

Unser Vorstand und Aufsichtsrat leiten ihre Kompetenzbereiche (Kompetenztrennung) und sind für diese allein verantwortlich; daher darf keines der beiden Gremien Entscheidungen treffen, die nach geltendem Recht, der Satzung oder der Geschäftsordnung in die Zuständigkeit des anderen Gremiums fallen. Die Mitglieder beider Gremien sind zu Treue und Sorgfalt verpflichtet. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben sind sie verpflichtet, die Sorgfaltspflichten eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns zu beachten. Wenn sie die entsprechenden Sorgfaltspflichten nicht einhalten, können sie uns gegenüber haftbar gemacht werden.

Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben müssen die Mitglieder beider Gremien bei ihren Entscheidungen ein breites Spektrum von Erwägungen berücksichtigen, einschließlich der Interessen der Aktionärinnen und Aktionäre, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Gläubigerinnen und Gläubiger und - in begrenztem Umfang - der Öffentlichkeit, wobei die Rechte unserer Aktionärinnen und Aktionäre auf Gleichbehandlung gewahrt werden müssen. Darüber hinaus ist der Vorstand für die Implementierung eines angemessenen und wirksamen internen Kontrollsystems und Risikomanagementsystem verantwortlich.

Unser Aufsichtsrat hat umfassende Überwachungsaufgaben. Um sicherzustellen, dass der Aufsichtsrat diese Funktionen ordnungsgemäß ausführen kann, muss unser Vorstand unserem Aufsichtsrat unter anderem regelmäßig über die aktuelle Geschäftstätigkeit und die zukünftige Geschäftsplanung (einschließlich Finanz-, Investitions- und Personalplanung) berichten. Darüber hinaus ist unser Aufsichtsrat oder eines seiner Mitglieder berechtigt, vom Vorstand jederzeit Sonderberichte über alle Angelegenheiten der Gesellschaft, unsere rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über alle Geschäftsvorgänge und Angelegenheiten bei diesen verbundenen Unternehmen, die die Lage wesentlich beeinflussen können, zu verlangen.

Nach deutschem Recht haben unsere Aktionärinnen und Aktionäre grundsätzlich keinen direkten Regressanspruch gegen die Mitglieder unseres Vorstands oder die Mitglieder unseres Aufsichtsrats, falls sie ihre Treue- und Sorgfaltspflicht uns gegenüber verletzt haben. Abgesehen von Fällen, in denen wir nicht in der Lage sind, unsere Verpflichtungen gegenüber Dritten zu erfüllen, unerlaubten Verhaltens gegenüber Organmitgliedern oder anderen besonderen Umständen haben nur wir das Recht, Schadensersatzansprüche gegen die Mitglieder unserer beiden Organe geltend zu machen.

Wir können auf diese Schadensersatzansprüche nur dann verzichten oder diese Ansprüche vergleichen, wenn seit dem Entstehen eines Anspruchs im Zusammenhang mit einer Pflichtverletzung mindestens drei Jahre vergangen sind und wenn unsere Aktionärinnen und Aktionäre dem Verzicht oder Vergleich auf einer Aktionärsversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen zustimmen, vorausgesetzt, dass keine Aktionärinnen und Aktionäre, die insgesamt ein Zehntel oder mehr unseres Aktienkapitals halten, den Verzicht oder Vergleich ablehnen und ihren Widerspruch förmlich in das Protokoll der Versammlung eintragen lassen.

5.2.1 Aufsichtsrat

Nach deutschem Recht muss der Aufsichtsrat aus mindestens drei Mitgliedern bestehen, wobei die Satzung einer Gesellschaft eine höhere Zahl vorsehen kann. Der Aufsichtsrat besteht zum 31. Dezember 2023 aus sechs Mitgliedern. Da BioNTech nicht der Mitbestimmung unterliegt, werden die Mitglieder des Aufsichtsrats nach den Bestimmungen der SE-Verordnung und des Aktiengesetzes von der Hauptversammlung gewählt.

Die folgende Tabelle enthält die Namen und Funktionen der derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrats, ihr Alter zum 31. Dezember 2023, ihre Amtszeit (die am Tag der Hauptversammlung des betreffenden Jahres ausläuft), ihre Hauptberufstätigkeit und weitere relevante Aufsichtsratsmandate außerhalb von BioNTech:

Name (Funktion) Alter Ablauf des Mandats Hauptbeschäftigung (weitere relevante Mandate)
Helmut Jeggle
(Aufsichtsratsvorsitzender)
53 2026 Geschäftsführender Gesellschafter der Salvia GmbH und unternehmerischer Venture Capital Investor (Aufsichtsratsmitglied 4SC AG, AiCuris AG, APK AG und Tonies SE)
Dr. Ulrich Wandschneider
(Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender)
62 2027 Geschäftsführer der beebusy capital GmbH und unabhängiger Berater für Unternehmen im Lifescience und Healthcare Sektor
Baronin Nicola Blackwood (1) 44 2027 Geschäftsführerin und Vorsitzende der Oxford University Innovations Limited (Equity Partner, ReCode Health Ventures LLC, Kuratoriumsmitglied und Direktorin des Alan Turing Institute, Beiratsvorsitzende von Genomics England Limited)
Prof. Dr. med. Christoph Huber (2) 79 2023 Emeritierter Professor der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz (Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats Tirol Kliniken GmbH)
Prof. Dr. Anja Morawietz 46 2026 Wirtschaftsprüferin und Unternehmensberaterin, Professorin für Externes Rechnungswesen und Allgemeine Betriebswirtschaftslehre an der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm
Michael Motschmann 66 2027 Mitglied des Vorstands und Leiter des Bereichs Beteiligungen der MIG Capital AG (Aufsichtsratsmitglied AFFiRiS AG, APK AG, HMW-Emissionshaus AG und HMW-Innovations AG)
Prof. Dr. Rudolf Staudigl 69 2026 Selbständiger Berater (Mitglied im Aufsichtsrat der TÜV Süd Aktiengesellschaft, Mitglied des Aufsichtsrats der Groz-Beckert KG (stellvertretender Vorsitzender))

(1) Ernennung mit Wirkung zum 25. Mai 2023.
(2) Mitglied des Aufsichtsrats bis zum 25. Mai 2023.

Die Geschäftsadresse der Mitglieder des Aufsichtsrats entspricht der Geschäftsadresse von BioNTech: An der Goldgrube 12, D-55131 Mainz, Deutschland.

Das Kompetenzprofil der Aufsichtsratsmitglieder setzt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt zusammen:

Qualifikation/Name (Funktion) Helmut Jeggle (Aufsichtsratsvorsitzender) Dr. Ulrich Wandschneider (Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender) Baronin Nicola Blackwood
(Biotech-)Branchenerfahrung X X X
(Biotech-) Branche Vertrieb und Vermarktung X X X
Management X
Innovation, Forschung und Entwicklung X X
Rechnungslegung, Abschlussprüfung und Controlling (einschließlich Nachhaltigkeitsberichterstattung) X X
Compliance, interne Kontrollen und Risikomanagement X
Personalwesen X
Digitalisierung X X X
Internationale Erfahrung / relevante Märkte X X X
CSR / Nachhaltigkeit X X
Erstmalig in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt 2008 2018 2023
Ende der Amtszeit 2026 2027 2027
Unabhängigkeit X X X
Geburtsjahr 1970 1961 1979
Geschlecht m m W
Qualifikation/Name (Funktion) Prof. Dr. Anja Morawietz Michael Motschmann Prof. Dr. Rudolf Staudigl
(Biotech-)Branchenerfahrung X X
(Biotech-) Branche Vertrieb und Vermarktung
Management X
Innovation, Forschung und Entwicklung X
Rechnungslegung, Abschlussprüfung und Controlling (einschließlich Nachhaltigkeitsberichterstattung) X X X
Compliance, interne Kontrollen und Risikomanagement X X X
Personalwesen X X
Digitalisierung X X
Internationale Erfahrung / relevante Märkte X X X
CSR / Nachhaltigkeit X
Erstmalig in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt 2022 2008 2022
Ende der Amtszeit 2026 2027 2026
Unabhängigkeit X X X
Geburtsjahr 1977 1957 1954
Geschlecht w m m

Das deutsche Recht verlangt nicht, dass die Mehrheit der Aufsichtsratsmitglieder unabhängig ist, und weder die Satzung noch die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats sehen etwas anderes vor. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats ist eine angemessene Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner (also des gesamten Aufsichtsrats) unabhängig, wenn dem Aufsichtsrat zwei unabhängige Mitglieder angehören. Neben Ulrich Wandschneider, Nicola Blackwood, Anja Morawietz und Rudolf Staudigl erachtet der Aufsichtsrat Helmut Jeggle und Michael Motschmann ungeachtet dessen für unabhängig, dass sie dem Aufsichtsrat demnächst für einen Zeitraum von mehr als 15 Jahren angehört haben werden. Wie in der von der Gesellschaft am 27. Februar 2024 veröffentlichten Entsprechenserklärung nach § 161 Abs. 1 AktG, die gemäß Kodex im Zusammenhang mit der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 315d i.V.m. § 289f HGB abgegeben wird, steht die Zugehörigkeitsdauer der zwei benannten Aufsichtsratsmitglieder deren Unabhängigkeit nicht entgegen. Die Geschäftsordnung unseres Aufsichtsrats sieht vor, dass dem Aufsichtsrat ein unabhängiges Mitglied mit Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung, der internen Kontrollprozesse und der Abschlussprüfung angehören soll. Diese Rolle erfüllen Ulrich Wandschneider, Anja Morawietz, Michael Motschmann und Rudolf Staudigl.

Nach europäischem Recht kann ein Mitglied des Aufsichtsrats einer SE für eine in der Satzung festzulegende Höchstdauer, die sechs Jahre nicht überschreiten darf, gewählt werden. Eine Wiederwahl, einschließlich einer wiederholten Wiederwahl, ist zulässig. Die Hauptversammlung kann für einzelne oder alle Mitglieder des Aufsichtsrats eine kürzere als die normale Amtszeit festlegen und, vorbehaltlich der gesetzlichen Beschränkungen, unterschiedliche Anfangs- und Enddaten für die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats festlegen. Unsere Satzung sieht eine Amtszeit von etwa fünf Jahren vor, abhängig vom Datum der Jahreshauptversammlung der Aktionärinnen und Aktionäre in dem Jahr, in dem die Amtszeit des betreffenden Mitglieds abläuft.

Die Hauptversammlung kann gleichzeitig mit der Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats ein oder mehrere Ersatzmitglieder wählen. Die Ersatzmitglieder ersetzen Mitglieder, die aus dem Aufsichtsrat ausscheiden, und treten für den Rest der jeweiligen Amtszeit an deren Stelle. Derzeit sind keine Ersatzmitglieder gewählt oder zur Wahl vorgeschlagen worden.

Mitglieder unseres Aufsichtsrats können jederzeit während ihrer Amtszeit durch einen Beschluss der Hauptversammlung, der mit mindestens der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst wird, abberufen werden. Darüber hinaus kann jedes Mitglied unseres Aufsichtsrats jederzeit unter Einhaltung einer einmonatigen Frist - oder bei Vorliegen eines wichtigen Grunds mit sofortiger Wirkung - das Amt gegenüber dem Vorstand niederlegen.

Unser Aufsichtsrat wählt aus seinen Mitgliedern einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Der stellvertretende Vorsitzende übt die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden aus, wenn der Vorsitzende dazu nicht in der Lage ist. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben Helmut Jeggle zum Vorsitzenden und Ulrich Wandschneider zum stellvertretenden Vorsitzenden jeweils für die Dauer ihrer Mitgliedschaft im Aufsichtsrat gewählt.

Der Aufsichtsrat trifft sich mindestens zweimal pro Kalenderhalbjahr. Unsere Satzung sieht vor, dass der Aufsichtsrat beschlussfähig ist, sofern mindestens drei seiner Mitglieder an der Abstimmung teilnehmen. Mitglieder des Aufsichtsrats gelten als anwesend, wenn sie an der Sitzung per Telefon oder über andere (elektronische) Kommunikationsmittel (einschließlich Videokonferenz) teilnehmen oder ihre schriftliche Stimmabgabe durch ein anderes Mitglied erfolgt. Darüber hinaus ermöglicht die Satzung die Beschlussfassung per Telefon oder über andere (elektronische) Kommunikationsmittel (einschließlich Videokonferenz).

Die Beschlüsse unseres Aufsichtsrats werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit nicht das Gesetz, die Satzung oder die Geschäftsordnung unseres Aufsichtsrats etwas anderes vorschreiben. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Aufsichtsratsvorsitzenden den Ausschlag. Unser Aufsichtsrat darf keine Geschäftsführungsentscheidungen treffen, hat aber in Übereinstimmung mit europäischem und deutschem Recht und zusätzlich zu seinen satzungsgemäßen Zuständigkeiten festgelegt, dass bestimmte Angelegenheiten seiner vorherigen Zustimmung bedürfen, unter anderem:

das Eingehen bestimmter großer Transaktionen;

die Gründung oder das Halten von Beteiligungen an Unternehmen (mit Ausnahme von hundertprozentigen Tochtergesellschaften) oder die Veräußerung von Anteilen an Unternehmen (mit Ausnahme eines Verkaufs von JPT);

die Ausgabe von Aktien aus genehmigtem Kapital, es sei denn, die Aktien werden im Rahmen einer Rücknahme von Wertsteigerungsrechten ausgegeben; und

der Erwerb eigener Aktien gegen Entgelt.

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist im Vergütungsbericht beschrieben, der für das Geschäftsjahr 2023 nach den Vorgaben des § 162 AktG erstellt und auf der Homepage veröffentlicht wird.

Jedes Aufsichtsratsmitglied hat Interessenkonflikte, insbesondere solche, die aufgrund einer Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Dritten entstehen können, dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen. Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte in der Person eines Aufsichtsratsmitglieds sollen dazu führen, dass dieses sein Amt niederlegt. Unser Aufsichtsrat ergreift außerdem angemessene Maßnahmen zur Begrenzung, Verhinderung oder Lösung von Interessenkonflikten in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der Richtlinie des Unternehmens zu Interessenkonflikten.

Für das Geschäftsjahr 2023 hat unser Aufsichtsrat eine Selbstbeurteilung durch schriftliche Beantwortung eines Fragebogens durchgeführt. Sie umfasste alle wesentlichen Aspekte der Arbeit des Aufsichtsrats, einschließlich seiner Ausschüsse, seiner Zusammensetzung, seines Kompetenzprofils, seiner Hauptthemen und seines Verhältnisses zum Vorstand. Die Ergebnisse der Selbstbeurteilung wurden ausgewertet und werden dem Aufsichtsrat präsentiert, um eine Diskussionsgrundlage für aktuelle Herausforderungen und Verbesserungsvorschläge zu schaffen. Nach der bisherigen Auswertung der Selbsteinschätzung arbeiten der Aufsichtsrat, seine Ausschüsse und der Vorstand weiterhin professionell und kooperativ. Es wurde kein grundlegender Veränderungsbedarf festgestellt.

Arbeitsweise des Aufsichtsrats

Entscheidungen werden im Allgemeinen von unserem gesamten Aufsichtsrat getroffen, jedoch können Entscheidungen über bestimmte Angelegenheiten an Ausschüsse unseres Aufsichtsrats delegiert werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Der Vorsitzende, oder im Falle seiner Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende, leitet die Sitzungen des Aufsichtsrats und bestimmt die Reihenfolge, in der die Tagesordnungspunkte behandelt werden, die Art und Reihenfolge der Abstimmungen sowie eine etwaige Vertagung der Beratung und Beschlussfassung zu einzelnen Tagesordnungspunkten nach angemessener Prüfung der Umstände. Unser Aufsichtsrat kann weitere Arten von Maßnahmen als zustimmungspflichtig bezeichnen.

Darüber hinaus ist jedes Aufsichtsratsmitglied verpflichtet, seine Pflichten und Verantwortlichkeiten persönlich zu erfüllen, und diese Pflichten und Verantwortlichkeiten können nicht allgemein und dauerhaft an Dritte delegiert werden. Der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse haben jedoch das Recht, unabhängige Experten für die Prüfung und Analyse bestimmter Sachverhalte im Rahmen seiner Kontroll- und Überwachungspflichten nach geltendem europäischen und deutschen Recht zu bestellen. Wir würden die Kosten für solche unabhängigen Expertinnen und Experten, die vom Aufsichtsrat oder einem seiner Ausschüsse beauftragt werden, übernehmen.

Gemäß § 107 Abs. 3 AktG kann der Aufsichtsrat aus seiner Mitte Ausschüsse bilden und sie mit der Wahrnehmung bestimmter Aufgaben betrauen. Die Aufgaben, Befugnisse und Verfahren der Ausschüsse werden vom Aufsichtsrat festgelegt. Soweit gesetzlich zulässig, können wichtige Befugnisse des Aufsichtsrats auch auf Ausschüsse übertragen werden.

Durch Beschluss hat der Aufsichtsrat einen Prüfungsausschuss, einen Vergütungs-, Nominierungs- und Corporate-Governance-Ausschuss, einen Kapitalmarktausschuss und einen Produktausschuss eingerichtet. Die Einrichtung des Produktausschusses erfolgte zum 1. Oktober 2023. In der nachstehenden Tabelle sind die ernannten Ausschussmitglieder im Geschäftsjahr 2023 aufgeführt.

Name des Ausschusses Mitglieder
Prüfungsausschuss Prof. Dr. Anja Morawietz (Vorsitzende), Prof. Dr. Rudolf Staudigl und Dr. Ulrich Wandschneider
Vergütungs-, Nominierungs- und Corporate-Governance-Ausschuss Prof. Dr. Rudolf Staudigl (Vorsitzender), Baronin Nicola Blackwood (seit 25. Mai 2023), Prof. Dr. med. Christoph Huber (bis 25. Mai 2023) und Michael Motschmann
Kapitalmarktausschuss Helmut Jeggle (Vorsitzender), Prof. Dr. Anja Morawietz und Michael Motschmann
Produktausschuss (gegründet zum 1. Oktober 2023) Dr. Ulrich Wandschneider (Vorsitzender), Baronin Nicola Blackwood und Helmut Jeggle

Prüfungsausschuss

Unser Prüfungsausschuss bestand im Geschäftsjahr 2023 aus Anja Morawietz (Vorsitzende), Rudolf Staudigl und Ulrich Wandschneider. Der Prüfungsausschuss unterstützt den Aufsichtsrat bei der Überwachung der Richtigkeit und Integrität der Abschlüsse, der Rechnungslegungs- und Finanzberichterstattungsprozesse und Abschlussprüfungen, der wirksamen Funktionsweise des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, der Einhaltung gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Vorschriften, der Qualifikation und Unabhängigkeit des unabhängigen Wirtschaftsprüfers, der Leistung des unabhängigen Wirtschaftsprüfers und der wirksamen Funktionsweise des Internal Audits und trifft, vorbehaltlich bestimmter Einschränkungen, entsprechende Entscheidungen im Namen des Aufsichtsrats und setzt diese um. Zu den Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Prüfungsausschusses zur Erfüllung seines Zwecks gehören unter anderem:

Abgabe einer Empfehlung des Prüfungsausschusses in Bezug auf den Wahlvorschlag des Abschlussprüfers gegenüber dem Aufsichtsrat;

Beauftragung des Prüfungsauftrags sowie die Vergütung, die Beibehaltung und die Aufsicht des unabhängigen Prüfers;

Bewertung der Qualifikation, Unabhängigkeit und Qualität der Leistung des unabhängigen Wirtschaftsprüfers;

Überprüfung und Vorabgenehmigung der vom unabhängigen Wirtschaftsprüfer zu erbringenden Prüfungs- und Nichtprüfungsleistungen;

Überprüfung und Besprechung des jährlichen Prüfungsplans sowie der anzuwendenden kritischen Rechnungslegungsgrundsätze und -praktiken mit dem unabhängigen Wirtschaftsprüfer und dem Management;

Diskussion sowie ggf. Bestimmung weiterer Prüfungsschwerpunkte;

Überprüfung und Besprechung der Angemessenheit und Wirksamkeit der internen Rechnungslegungskontrollen und kritischen Rechnungslegungsgrundsätze mit dem unabhängigen Prüfer und dem Management;

Überprüfung und Besprechung der Ergebnisse der Jahresabschlussprüfung mit dem unabhängigen Wirtschaftsprüfer und dem Management;

Diskussion und Überprüfung des Nachhaltigkeitsbericht;

Überprüfung der Wirksamkeit des Compliance-Managementsystems;

Überprüfung und Besprechung aller vierteljährlichen oder jährlichen Gewinnmitteilungen mit dem unabhängigen Wirtschaftsprüfer und dem Management;

Überprüfung aller Transaktionen mit nahestehenden Personen und die laufende Überprüfung und Überwachung potenzieller Interessenkonfliktsituationen im Hinblick auf die Einhaltung der Richtlinien und Verfahren und

Überwachung der Verfahren für den Eingang, die Aufbewahrung und die Behandlung von Beschwerden, die in Bezug auf die Rechnungslegung, interne Rechnungslegungskontrollen oder Prüfungsangelegenheiten eingehen.

Innerhalb der Grenzen des anwendbaren europäischen und deutschen Rechts verfügt der Prüfungsausschuss über die Mittel und Befugnisse, die zur Erfüllung seiner Pflichten und Verantwortlichkeiten angemessen sind, einschließlich der Befugnis, Honorare und sonstige Auftragsbedingungen für besondere oder unabhängige Berater, Wirtschaftsprüfer oder andere Expertinnen und Experten und Berater auszuwählen, zu behalten, zu beenden und zu genehmigen, wie er es für die Erfüllung seiner Pflichten und Verantwortlichkeiten für notwendig oder angemessen hält, ohne die Genehmigung des Vorstands oder Aufsichtsrats einzuholen.

Darüber hinaus verfügen alle Mitglieder über die vom Deutschen Corporate Governance Kodex geforderten besonderen Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Rechnungslegung sowie über Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung. Hierzu gehören insbesondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontroll- und Risikomanagementsystemen und besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Abschlussprüfung. Zudem verfügen Ulrich Wandschneider und Anja Morawietz über Kenntnisse in der Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung.

Vergütungs-, Nominierungs- und Corporate-Governance-Ausschuss

Unser Vergütungs-, Nominierungs- und Corporate-Governance-Ausschuss bestand im Geschäftsjahr 2023 aus Rudolf Staudigl (Vorsitzender), Nicola Blackwood (seit 25. Mai 2023), Christoph Huber (bis 25. Mai 2023) und Michael Motschmann. Der Vergütungs-, Nominierungs- und Corporate-Governance-Ausschuss hat zur Erfüllung seines Auftrags unter anderem folgende Aufgaben und Verantwortlichkeiten:

Vorbereitung und Diskussion von Richtlinien im Zusammenhang mit der Vergütung der Mitglieder des Vorstands;

Überprüfung und Überwachung der Unternehmensziele und -vorgaben für die Vergütung der Vorstandsmitglieder, einschließlich der Bewertung der Leistung der Vorstandsmitglieder im Hinblick auf diese Ziele und Vorschläge an den Aufsichtsrat zur Vergütung auf der Grundlage dieser Bewertungen;

Überprüfung aller auf Aktien basierenden Vergütungspläne und -vereinbarungen und Abgabe von Empfehlungen an den Aufsichtsrat bezüglich solcher Pläne;

Unterstützung bei der Identifizierung und Rekrutierung von Kandidaten für die Besetzung von Positionen im Vorstand und im Aufsichtsrat;

Berücksichtigung aller Corporate-Governance-Fragen und Entwicklung geeigneter Empfehlungen für den Aufsichtsrat und

Überwachung der Bewertung des Aufsichtsrats und Berichterstattung über dessen Leistung und Effektivität.

Kapitalmarktausschuss

Unser Kapitalmarktausschuss bestand im Geschäftsjahr 2023 aus Helmut Jeggle (Vorsitzender), Anja Morawietz und Michael Motschmann. Der Kapitalmarktausschuss berät den Aufsichtsrat und gibt in Fragen von Kapitalmaßnahmen sowie bei Übernahme-, Fusions- und Akquisitionsaktivitäten Empfehlungen ab. Zu den Verantwortlichkeiten gehören die folgenden Aufgaben:

Überwachung der Aktivitäten des Unternehmens in Bezug auf die Kapitalstruktur und die Kapitalbeschaffung, einschließlich der Vorbereitung und Durchführung von Börsengängen und Aktienemissionen und

Überwachung der Aktivitäten des Unternehmens im Zusammenhang mit Übernahmen, Fusionen und Akquisitionen.

Produktausschuss

Unser Produktausschuss wurde zum 1. Oktober 2023 gegründet und bestand im Geschäftsjahr 2023 aus Ulrich Wandschneider (Vorsitzender), Nicola Blackwood und Helmut Jeggle. Der Produktausschuss berät den Aufsichtsrat in Bezug auf unsere Strategie und Investitionen in Forschungs- und Entwicklungsprogramme sowie die Vorbereitung von Produkteinführungen und gibt ihm entsprechende Empfehlungen. Zu den Verantwortlichkeiten gehören die folgenden Aufgaben:

Beratung bei Strategie, Durchführung und Kommunikation in Bezug auf relevante Markteinführungsbemühungen;

Beaufsichtigung der Aktivitäten im Zusammenhang mit a) der Produktentwicklung, b) den Plänen für die Markteinführung und c) deren Durchführung; und

Beratung über das Marktpotenzial von Produkten in der klinischen Entwicklung.

5.2.2 Vorstand

Unser Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Unser Aufsichtsrat bestimmt die genaue Anzahl der Mitglieder des Vorstands. Gemäß der Satzung kann der Aufsichtsrat auch einen Vorsitzenden oder einen Sprecher des Vorstands ernennen. Ugur Sahin wurde zum Vorsitzenden des Vorstands ernannt.

Name Alter Ablauf des Mandats Position (Hauptverantwortlichkeiten)
Prof. Dr. med. Ugur Sahin 58 2026 Vorsitzender des Vorstands (Chief Executive Officer) (Forschung und Entwicklung, wissenschaftliche Kollaborationen, Patentanmeldungen, Qualitätssicherung sowie Projektmanagement)
Jens Holstein 60 2025 Chief Financial Officer (Finanzen, Personal, Risikomanagement sowie Einkauf)
Sean Marett (2) 59 2024 Chief Business Officer und Chief Commercial Officer (Marketing und Vertrieb)
Dr. Sierk Poetting 51 2026 Chief Operating Officer (Produktion, IT, Labore und Infrastruktur, Nachhaltigkeit sowie interne Kommunikation)
Ryan Richardson 44 2026 Chief Strategy Officer (Corporate Strategy, Kapitalmarktverantwortung sowie Investor Relations)
Dr. James Ryan (1) 48 2027 Chief Legal Officer (Legal, Business Development, Alliance Management sowie Intellectual Property)
Prof. Dr. med. Özlem Türeci 57 2025 Chief Medical Officer (Klinische Entwicklung, Regulatory sowie Medical Affairs)

(1) Ernennung mit Wirkung zum 1. September 2023.
(2) Sean Marett wird wie geplant zum 30. Juni 2024 in den Ruhestand gehen und aus dem Vorstand von BioNTech ausscheiden. Er wird dem Unternehmen noch mindestens bis Ende des Jahres 2024 als Fachberater zur Verfügung stehen.

Die Mitglieder unseres Vorstands werden vom Aufsichtsrat für eine Amtszeit von bis zu fünf Jahren ernannt. Sie haben nach Ablauf ihrer Amtszeit ein Recht auf Wiederbestellung oder Verlängerung, einschließlich wiederholter Wiederbestellung und Verlängerung, jeweils erneut für bis zu weitere fünf Jahre. Unter bestimmten Umständen, wie z. B. einer schweren Pflichtverletzung oder einem Misstrauensvotum der Aktionärinnen und Aktionäre in einer Hauptversammlung, kann ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner Amtszeit von unserem Aufsichtsrat abberufen werden.

Die Mitglieder unseres Vorstands führen die täglichen Geschäfte in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen, der Satzung und der vom Aufsichtsrat verabschiedeten Geschäftsordnung für den Vorstand. Sie sind im Allgemeinen für die Leitung des Unternehmens und für die Abwicklung der täglichen Geschäftsbeziehungen mit Dritten, die interne Organisation des Geschäfts und die Kommunikation mit den Aktionärinnen und Aktionären verantwortlich.

Ein Mitglied des Vorstands einer SE, die deutschem Recht unterliegt, darf sich nicht mit Angelegenheiten befassen oder über Angelegenheiten abstimmen, die sich auf Vorschläge, Vereinbarungen oder vertragliche Vereinbarungen zwischen ihm und dem Unternehmen beziehen, und ein Mitglied unseres Vorstands kann uns gegenüber haftbar sein, wenn es ein wesentliches Interesse an einer vertraglichen Vereinbarung zwischen uns und einem Dritten hat, das unserem Aufsichtsrat gegenüber nicht offengelegt und von diesem genehmigt wird.

Die Geschäftsordnung für unseren Vorstand sieht vor, dass bestimmte Angelegenheiten einer Beschlussfassung durch den Gesamtvorstand bedürfen, zusätzlich zu den Geschäften, bei denen eine Beschlussfassung durch den Gesamtvorstand gesetzlich oder satzungsgemäß erforderlich ist. Insbesondere entscheidet der Gesamtvorstand u. a. über:

das Budget für das folgende Jahr, das dem Aufsichtsrat bis zum 20. Dezember eines jeden Jahres vom Vorstand vorgelegt werden muss;

die Berichterstattung an den Aufsichtsrat;

alle Maßnahmen und Geschäfte, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen;

alle Maßnahmen und Geschäfte, die sich auf einen Geschäftsbereich beziehen, der von außerordentlicher Bedeutung ist oder ein außerordentliches wirtschaftliches Risiko beinhaltet;

die Aufnahme neuer oder die Einstellung bestehender Geschäftsbereiche;

den Erwerb oder Verkauf von Beteiligungen oder Beständen und

bestimmte große Transaktionen.

Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands ist im Vergütungsbericht beschrieben, der für das Geschäftsjahr 2023 nach den Vorgaben des § 162 AktG erstellt und auf der Homepage veröffentlicht wird.

5.3 Ziele für die Besetzung des Vorstands nach § 76 Abs. 4 AktG und des Aufsichtsrats nach § 111 Abs. 5 AktG und Diversitätskonzept

Unser gesellschaftlicher Anspruch im Kerngeschäft wird durch eine gute Unternehmensführung ergänzt. In diesem Zusammenhang ist die Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die langfristige Nachfolgeplanung angemessen an die Bedürfnisse des Unternehmens anzupassen. Neben der fachlichen und persönlichen Qualifikation der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats berücksichtigen wir die Diversität und die angemessene Beteiligung von Frauen bei der Zusammensetzung beider Organe. Zudem achten wir auf eine ausgewogene Altersstruktur, um die langfristige Nachfolgeplanung sicherzustellen, und haben das Höchstalter von Vorstandsmitgliedern auf 70 Jahre und Aufsichtsratsmitgliedern auf 80 Jahre festgelegt. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass mit der gegenwärtigen Besetzung den damit definierten Zielsetzungen für die Besetzung dieser Gremien voll Rechnung getragen ist.

Der Aufsichtsrat hat gemäß § 111 Abs. 5 AktG am 8. März 2023 die Zielgröße des Frauenanteils im Vorstand auf 25% und im Aufsichtsrat auf 25% festgelegt. Die Frist, bis zu der diese Zielgröße erreicht werden soll, wurde auf den 31. Dezember 2025 festgesetzt. Zudem hat der Aufsichtsrat ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeitet. Das Kompetenzprofil berücksichtigt unter anderem die folgenden Bereiche: allgemeine (Biotech-)Branchenerfahrung, Erfahrung in den Bereichen Vertrieb und Vermarktung, Management, Innovation, Forschung und Entwicklung, Rechnungslegung, Abschlussprüfung und Controlling (einschließlich Nachhaltigkeitsberichterstattung), Compliance, interne Kontrollen und Risikomanagement, Personalwesen, Digitalisierung, internationale Erfahrung/relevante Märkte sowie CSR/Nachhaltigkeit. Bei der Besetzung des Gesamtgremiums ist der Aufsichtsrat stets bestrebt, dieses Kompetenzprofil auszufüllen.

In unserem Vorstand, der zum 1. September 2023 um James Ryan erweitert wurde und aktuell aus sieben Mitgliedern besteht, hat Özlem Türeci die Funktion des Chief Medical Officer inne. Damit reduziert sich die aktuelle Frauenquote des Vorstands auf 14%. Das Thema Diversität im Vorstand steht dennoch im Fokus und soll bis zum 31. Dezember 2025 mit den gesteckten Zielen künftig stärker Berücksichtigung finden.

In unserem Aufsichtsrat, der aktuell aus sechs Mitgliedern besteht, ist Nicola Blackwood seit 2023 Mitglied. Damit beträgt die aktuelle Frauenquote des Aufsichtsrats 33%, womit die Zielgröße von 25% im Geschäftsjahr 2023 erstmalig erreicht werden konnte.

Der Vorstand hat gemäß § 76 Abs. 4 AktG am 8. März 2023 zudem die Zielgröße der Frauen in Führungspositionen beschlossen. Der Anteil der Frauen an Mitgliedern der obersten Führungsebene unterhalb des Vorstands und der zweitobersten Führungsebene unterhalb des Vorstands soll jeweils mindestens 30% betragen. Die Frist, bis zu der diese Zielgröße jeweils in beiden Führungsebenen erreicht werden soll, wurde auf den 31. Dezember 2025 festgesetzt.

Zum 31. Dezember 2023 sind insgesamt 37% (Vorjahr: 38%) der Mitglieder der obersten Führungsebene unterhalb des BioNTech-Vorstands Frauen. Auf der zweitobersten Führungsebene unterhalb des Vorstands sind 46% (Vorjahr: 40%) der Positionen zum 31. Dezember 2023 bei BioNTech mit Frauen besetzt. Somit konnten die Zielgrößen sowohl im Geschäftsjahr 2023 als auch 2022 erreicht werden.

5.4 Integrität und Ethik

Compliance & Business Ethics

BioNTech hat ein umfängliches Compliance & Ethik-Programm implementiert, das aus den drei gängigen Compliance- Programmelementen besteht: Vorbeugen - Erkennen - Reagieren.

Vorbeugen

Richtlinien und Prozesse: Alle Mitarbeiter werden aktiv über relevante Richt- und Leitlinien informiert. Klar definierte Prozesse unterstützen das Vorbeugen von Geschäftsgebaren, das nicht im Einklang mit den Vorschriften oder den Werten des Unternehmens steht.

Schulung und Kommunikation: Durch regelmäßige Schulungen und praxisnahes Zusatzmaterial werden die Ethik- und Compliance-Regeln von BioNTech verständlich gemacht. Das Schulungskonzept umfasst sowohl Termine in Präsenz als auch Onlineschulungen.

Erkennen

Frühzeitige Erkennung von Compliance-Risiken: Angesichts des schnellen Wachstums der BioNTech sieht das Compliance-Programm verschiedene Maßnahmen vor, um sicherzustellen, dass potenzielle, neue Compliance-Risiken zeitnah erkannt werden.

Integrierte Kontrollen: Das Compliance-Programm von BioNTech umfasst Kontrollen, die in die relevanten Geschäftsprozesse integriert sind.

Hinweisgeberprogramm: Die Anlaufstelle für Ethikschutz ermöglicht die anonyme Meldung von Fehlverhalten jeglicher Art. Meldungen können online oder persönlich erfolgen.

Reagieren

Interne Ermittlungen: Sobald eine Meldung über ein mögliches Fehlverhalten eingeht, wird systematisch geprüft, ob eine weitere Untersuchung erforderlich ist. Alle Untersuchungen unterliegen einem Prozess, der ein professionelles, objektives und vertrauliches Vorgehen gewährleistet.

Disziplinar- und Optimierungsmaßnahmen: Auf der Grundlage der Ergebnisse von Untersuchungen, Audits und Risikobewertungen gibt die Abteilung Compliance & Business Ethics Empfehlungen für Disziplinar- und Optimierungsmaßnahmen. Disziplinarmaßnahmen beziehen sich auf individuelle Verantwortlichkeiten, während Optimierungsmaßnahmen darauf abzielen, strukturelle und prozessuale Aspekte zu verbessern.

Kontinuierliches Feedback: Die Abteilung Compliance & Business Ethics sammelt systematisch Rückmeldungen aus dem Unternehmen, um das Compliance-Programm an die Anforderungen des Unternehmens anzupassen.

Digitale Plattform zur Einhaltung von Vorschriften

Die oben aufgeführten Maßnahmen werden durch eine digitale Plattform unterstützt, die als BioNTech Best Practices Hub (BxP Hub) bezeichnet wird. Der BxP Hub bietet eine breite Auswahl von Funktionen, die die Einführung von Richtlinien, Schulungen und Überwachungsaktivitäten unterstützen. Mit Hilfe verschiedener Module erfasst der BxP Hub Interaktionen zu verschiedenen Compliance-Themen, z. B. den Werttransfer mit Vertretern des Gesundheitswesens, Einladungen zum Essen, das Verschenken von Geschäftsgeschenken sowie potenzielle Interessenkonflikte und alle Verstöße oder Bedenken, die über die Meldekanäle von BioNTech gemeldet werden.

Code of Business Conduct & Ethics

Der Verhaltenskodex gilt für alle Aufsichtsratsmitglieder, Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer der Konzernunternehmen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von BioNTech und ist online unter www.biontech.de zugänglich. Er gilt als grundlegende Basis für das Verhalten bei der Ausübung von Tätigkeiten für/im Namen von BioNTech. Er bietet einen Überblick über die allgemeinen Anforderungen, die die Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und BioNTech-internen Richtlinien widerspiegeln. Er umfasst unter anderem die Themen Menschenrechte, Antidiskriminierung, Patientensicherheit, Datenschutz, Arbeitssicherheit, Anti-Korruption und fairer Wettbewerb. Der Kodex wird allen BioNTech-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern kommuniziert und von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird eine Unterschrift zum Verständnis und zur Einhaltung verlangt. Verstößt eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter gegen den Verhaltenskodex, kann dies eine Reihe von disziplinarischen Konsequenzen bis hin zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach sich ziehen.

Fortschritt im Jahr 2023

Im Jahr 2023 hat sich das BioNTech-Compliance-Programm weiterentwickelt und deutliche Fortschritte in Bezug auf Teamgröße, Spezialisierung und Inhalt gemacht:

Allgemeines

Grundsätzlich wurde das Compliance-Programm weiterentwickelt und dessen globale Implementierung an verschiedenen lokalen Standorten fortgeführt. Besonderes Augenmerk wurde dabei auf die USA gelegt, wo ein Vollzeitmitarbeiter für Compliance damit begonnen hat, das Programm besser an die lokalen Anforderungen anzupassen. Darüber hinaus wurde ein "Compliance-Champions-Programm" eingeführt. Dieses Programm beinhaltet die Ernennung von lokalen Ansprechpartner für Compliance-Themen. Die Ansprechpartner sind daher lokale Multiplikatoren der Compliance-Prinzipien und dienen als erste Anlaufstelle für Fragen und lokale Anforderungen.

Policy Governance

Das "Global Policy Governance Framework" wird von der Compliance & Business Ethics-Abteilung verantwortet und definiert den zentralen Prozess zur Entwicklung, Genehmigung und Implementierung globaler und lokaler Unternehmensrichtlinien und -leitlinien. Im Jahr 2023 wurden 12 neue Richt- und Leitlinien eingeführt.

Whistleblowing & Speak-Up-Programm

Das am 2. Juli 2023 in Kraft getretene deutsche Hinweisgeberschutzgesetz legt vielfältige rechtliche Anforderungen an Hinweisgebersysteme und den Umgang mit eingehenden Hinweisen fest. Durch das bestehende Whistleblowing-System und die Speak-Up-Policy des Unternehmens waren die Prozesse bereits weitgehend im Einklang mit dem neuen Gesetz. Daher waren nur geringfügige Anpassungen notwendig.

Transparenzanforderungen

BioNTech erfüllt alle gesetzlichen Vorgaben in den jeweiligen Jurisdiktionen mit Blick auf ihre Zuwendungen im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit Fachkreisangehörigen und Patientenorganisationen. Entsprechend wurden alle erforderlichen Angaben auf der Webseite veröffentlicht. Darüber hinaus ist BioNTech in Deutschland dem vfa beigetreten und hat sich im Jahr 2022 dem FSA-Kodex (Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.) und entsprechenden Veröffentlichungen in Deutschland freiwillig verpflichtet.

6 Vergütungsbericht

Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 wird nach den Vorgaben des § 162 AktG erstellt und auf der Homepage unter www.biontech.de veröffentlicht.

7 Nichtfinanzieller Bericht

Seit unserer Gründung konzentrieren wir uns auf unsere Vision und Mission, die Gesundheit von Menschen weltweit zu verbessern. Dafür nutzen wir das volle Potenzial des Immunsystems, um Medikamente gegen Krankheiten mit hohem oder ungedecktem medizinischem Bedarf zu entwickeln.

Wir unterstützen die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung (SDGs). Unsere Forschungs- und Entwicklungsarbeit leistet einen wichtigen Beitrag zum dritten Ziel für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDG 3): die Gewährleistung eines gesunden Lebens und die Förderung des Wohlbefindens in jedem Alter. Besondere Bedeutung haben für uns die Unterziele 3.3 (Infektionskrankheiten) und 3.b (Medizin und Impfstoffe). Dies steht im Einklang mit unserer zentralen Verpflichtung zu globaler gesellschaftlicher Verantwortung. Im Mittelpunkt der Geschäftspraktiken findet sich das Ziel, dass Menschen rund um den Globus von unserer Forschung und unseren Innovationen profitieren. Im Rahmen dieser Anstrengungen konzentrieren wir uns weiterhin auf dringliche medizinische Bedarfe und auf den fairen und gerechten Zugang zu neuen Medikamenten.

Klimastrategie

Wir sehen Klimaschutz als eine Kernkomponente unserer Nachhaltigkeitsverpflichtung. Wenn es der Menschheit nicht gelingt, die globale Erderwärmung auf 1,5 °C gegenüber vorindustriellem Niveau zu begrenzen, ist mit schwerwiegenden Folgen für Menschen und Natur auf der ganzen Welt zu rechnen. Wir unterstützen daher die weltweite Vereinbarung zum Klimawandel ("Pariser Klimaabkommen"), die Ende 2015 auf der 21. Klimakonferenz der Vereinten Nationen ("COP 21") verabschiedet wurde, und das 13. nachhaltige Entwicklungsziel der UN (Sustainable Development Goal 13), umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung der Klimakrise und ihrer Auswirkungen zu ergreifen.

BioNTech begegnet der Klimakrise, indem wir die Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit minimieren und die Treibhausgas-(THG-)Emissionen im Betrieb und in der gesamten Wertschöpfungskette reduzieren. Auf Grundlage der Anforderungen der Science Based Targets Initiative (SBTi) und nach Rücksprache mit dem Aufsichtsrat hat der Vorstand im 1. Quartal 2022 verbindliche Emissionsreduktionsziele festgelegt. Für die Scope 1 & 2-Treibhausgasemissionen der Gesellschaft wurde eine absolute Reduktion von 42% bis 2030 (Zielwert: 1,9 kt CO 2 e) gegenüber dem Basisjahr 2021 (3,2 kt CO 2 e) angesetzt. Für Scope-3-Treibhausgasemissionen wurde ein sogenanntes "Supplier Engagement Target" beschlossen und im Laufe des Jahres 2023 gemäß den Anforderungen der SBTi weiter konkretisiert: BioNTech verpflichtet sich, dass 72% seiner Lieferanten nach Emissionen, die eingekaufte Waren und Dienstleistungen, Investitionsgüter und vorgelagerte Transporte und Vertrieb umfassen, sich bis 2027 wissenschaftsbasierte SBTi-Ziele gesetzt haben.

Die kurzfristigen ("near-term") und wissenschaftsbasierten Emissions-Reduktionsziele des Unternehmens für Scope 1, 2 und 3 wurden im Januar 2024 von der Science-Based-Targets-Initiative validiert. Diese Validierung unterstreicht, dass die Scope-1- und Scope-2-Klimaziele von BioNTech ambitioniert sind und im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen der Vereinten Nationen stehen, das zum Ziel hat, die globale Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.

Um diese Klimaziele zu erreichen, hat BioNTech 2023 damit begonnen, die Ziele zur Verringerung der Treibhausgasemissionen in die Wachstums- und Investitionsplanung, das Lieferkettenmanagement sowie in den laufenden Betrieb zu integrieren. Im September 2022 wurde dazu unter dem Dach der BioNTech Site Service-Einheit BSS die Abteilung "Energy & Sustainability Projects" (ESP) gegründet, die inzwischen sechs Mitarbeitende umfasst und unter anderem operativ die Umsetzung der Dekarbonisierungsziele im Scope 1 und 2 realisieren soll. Im Jahr 2023 hat der Vorstand von BioNTech zudem ein mehrjähriges Budget genehmigt, um der Abteilung ESP zusätzliche finanzielle Handlungsspielräume für Dekarbonisierungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Das Budget dient gezielten Modernisierungsmaßnahmen im Rahmen der Dekarbonisierungs-Roadmap. Es ergänzt als agiles Instrument die in Projekten geplanten und budgetierten Dekarbonisierungsmaßnahmen für Umbauten von Liegenschaften. Für Neubauten wurde zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele und zur Einhaltung der Nachhaltigkeitsanforderungen das Thema CO 2 -Emissionen in den Budgetprozess aufgenommen. Parallel dazu haben wir unsere Bemühungen fortgesetzt, Scope-3-Emissionen in unserer Lieferkette zu reduzieren, um unser Lieferantenziel ("Supplier Engagement Target") zu erreichen. Zu diesem Zweck wurden 2023 Dialoge mit den wichtigsten Lieferanten aufgenommen. Sie dienen der Vereinbarung von Absichtserklärungen (Memoranda of Understanding), in denen die Absicht dieser Lieferanten dargelegt wird, wissenschaftlich fundierte Emissionsreduktionsziele gemäß SBTi festzulegen. Darüber hinaus wurde 2023 der Verhaltenskodex für Lieferanten überarbeitet. Er enthält nun spezifische Anforderungen zum Klimaschutz der Lieferanten.

Wir kennen die Auswirkungen der Klimakrise auf unser Geschäft und beziehen diese Risikoperspektive in unsere ganzheitliche Klimastrategie mit ein. Dazu haben wir im Geschäftsjahr 2022 klimabezogene Risiken auf der Grundlage der Empfehlungen der Task Force on Climate Related Financial Disclosures (TCFD) analysiert und identifiziert. Die TCFD wurde 2015 vom Financial Stability Board (FSB) gegründet und entwickelte Empfehlungen zum Umgang mit Risiken und Chancen, die sich aus dem Klimawandel ergeben. Im Jahr 2022 haben wir eine qualitative und quantitative Szenarioanalyse durchgeführt, die unsere gesamte Wertschöpfungskette abdeckt und sich sowohl auf Transitionsrisiken als auch auf physische Risiken konzentriert. Auf der Grundlage der Ergebnisse haben wir begonnen, die Erkenntnisse in unser Risikomanagement und unsere Prozesse zu integrieren. Aufgrund der Akquisition von InstaDeep in 2023 wurde die Analyse von 2022 um Bewertungen der klimabezogenen Risiken der InstaDeep-Standorte ergänzt.

Menschenrechtliche Verpflichtungen

Angetrieben von den im Jahr 2011 von den Vereinten Nationen verabschiedeten Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (VN-Leitprinzipien) wurden global viele nationale Aktionspläne (NAP) für die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht von Unternehmen entwickelt. Die deutsche Bundesregierung beschloss 2016 den deutschen NAP. Dem folgte das deutsche Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, LkSG), das am 1. Januar 2023 in Kraft trat. BioNTech beobachtet die dynamischen regulatorischen Entwicklungen in Menschenrechtsfragen in allen Ländern, in denen das Unternehmen und strategische Zulieferer operativ tätig sind.

Orientiert an der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und den Grundprinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) hat sich BioNTech erstmalig im Jahr 2016 zu menschenrechtlichen Grundwerten bekannt. In einer Neuauflage des Verhaltenskodex 2020 bekannte sich das Unternehmen zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, den Grundprinzipien der ILO, zu den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP) und zu den zehn Prinzipien des UN Global Compact, der 2020 unterzeichnet wurde. Nach einer ersten Lückenanalyse im Jahr 2022 zur Überprüfung der Maßnahmen im Umgang mit menschenrechtlichen Risiken führten wir 2023 erstmals eine umfassende menschenrechtliche Risikoanalyse durch, die den eigenen Betrieb und die direkten Lieferanten umfasste. Die Analyse war die Grundlage für die Definition der relevanten Menschenrechtsthemen. Im Rahmen dieses Prozesses ergreift BioNTech geeignete Präventivmaßnahmen, um den identifizierten Risiken zu begegnen. Wir planen, die menschenrechtliche Risikobewertung kontinuierlich weiterzuentwickeln, anzupassen und deren Wirksamkeit zu überwachen.

Zum 1. Januar 2023 hat unser Vorstand im Rahmen der Vorbereitung des Unternehmens auf die Einführung des LkSG einen Menschenrechtsbeauftragten bestellt. Die Verantwortung für das Menschenrechtsmanagement wurde dem Menschenrechtsbeauftragten übertragen. Diese Funktion ist für alle Tochtergesellschaften des BioNTech-Konzerns zuständig und berichtet direkt an den Chief Operating Officer (COO), der das für Menschenrechtsfragen zuständige Vorstandsmitglied ist. Die Ernennung des Menschenrechtsbeauftragten entbindet den Vorstand nicht von seiner Aufsichts- und Kontrollverantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte. Details zum menschenrechtlichen Risikomanagement von BioNTech gemäß LkSG finden sich im Risikobericht (Abschnitt 4.2) und in der BioNTech- Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte 2024.

ESG-Ratings

Im Jahr 2023 konnte BioNTech den "Prime"-Status der Rating-Agentur Institutional Shareholder Services, ISS ESG (Environmental, Social, Governance) wie im Jahr 2022 halten und blieb in der Benchmark "obere 10% der Branche". ISS ESG bewertete das Unternehmen insgesamt mit einem Corporate Rating von B- und einem Governance Quality Score von 5 (Stand: Dezember 2023) auf einer Risikoskala von 1 (geringes Risiko) bis 10 (hohes Risiko).

Im Jahr 2022 konnte BioNTech die Gesamtbewertung des S&P Global Corporate Sustainability Assessment (S&P CSA) Ratings - erstmalig als aktiv teilnehmendes Unternehmen - gegenüber dem Vorjahr auf 32 von 100 Punkten verbessern. 2023 erhielt BioNTech eine Bewertung von 45 von 100 Punkten und verbesserte sich damit abermals.

Die Rating-Agentur Morningstar Sustainalytics hat BioNTech im Jahr 2023 mit einem ESG-Risiko-Rating von 24,1 (2022: 22,3) bewertet, was einem "mittleren Risiko" entspricht, der dritten von fünf Risikostufen (vernachlässigbar, gering, mittel, hoch und schwer). Das Rating misst das Ausmaß, in dem der wirtschaftliche Wert eines Unternehmens aufgrund von ESG-Faktoren gefährdet ist. Systainalytics verwendet absolute Risikokategorien und quantitative Punktzahlen von 0 bis 40+, um eine vergleichbare Bewertung für alle bewerteten Unternehmen und Branchen zu ermöglichen.

CSR-Management

Unser CSR-Management inklusive der Handlungsfelder und der materiellen CSR-Themen wird in einem gesonderten Nachhaltigkeitsbericht 2023 ausführlich dargestellt und online unter www.biontech.de zugänglich gemacht.

Mit der Veröffentlichung relevanter und materieller Nachhaltigkeitsinformationen wenden wir uns an alle Stakeholder und insbesondere an Investoren mit hohen Erwartungen an die Performance von Unternehmen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance (ESG).

8 Nachtragsbericht

Eine genaue Beschreibung des Nachtragsberichts befindet sich in den Anhangangaben zum Konzernabschluss und zum Jahresabschluss der BioNTech SE.

 

Mainz, den 18. März 2024

BioNTech SE

Prof. Dr. med. Ugur Sahin, Chief Executive Officer

Jens Holstein, Chief Financial Officer

Sean Marett, Chief Business Officer und Chief Commercial Officer

Dr. Sierk Poetting, Chief Operating Officer

Ryan Richardson, Chief Strategy Officer

Dr. James Ryan, Chief Legal Officer

Prof. Dr. med. Özlem Türeci, Chief Medical Officer

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

Organisationen an dieser Adresse

11 nahegelegene Organisationen

Liste von Unternehmen und Organisationen an oder in der Nähe dieser Geschäftsadresse. Die Daten umfassen Firmennamen, Adressen, Registrierungsdetails und Branchenklassifikationen.
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.