BinnenWind Windpark Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Mirko Wilhelm Günter Wichardt seit 23.1.2025 | Geschäftsführer |
Marcus Langer seit 10.8.2023 | Geschäftsführer |
Michael Schütz seit 20.4.2007 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.10% | |
| 25.10% | |
| 19.80% | |
Stadt Mainz | 5.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
3 von 4 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
EGM Entsorgungsgesellschaft Mainz mbHMainzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023GrundlagenGeschäftsmodell und Ziele Die EGM Entsorgungsgesellschaft Mainz mbH (EGM) betreibt eine Abfallverwertungsanlage für die thermische Behandlung von Abfällen aus den Gebieten der Stadt Mainz, des Landkreises Mainz-Bingen und weiterer Gebietskörperschaften, deren Entsorgung den Gebietskörperschaften als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger obliegt. Ferner ist Zweck der Gesellschaft der Einsatz von Abfällen als Ersatzbrennstoff für die Erzeugung von elektrischer Energie und Fernwärme in Kraft-Wärme-Kopplung. Einerseits bieten wir unseren Gesellschaftern, mit denen wir Entsorgungsverträge abgeschlossen haben, infolge hoher Verfügbarkeit verlässliche Entsorgungsbedingungen für ihre Abfälle. Andererseits bietet die Synergie mit den Anlagen des Hauptgesellschafters Kraftwerke Mainz-Wiesbaden AG (KMW) beste Voraussetzungen für eine hohe Energieeffizienz bei der thermischen Verwertung der Abfälle. Langfristig ist unser Ziel, den Wert unserer Anlagen zu erhalten und zu den kosteneffizientesten Betreibern in der Branche zu gehören. Grundlagen der Berichterstattung Der handelsrechtliche Jahresabschluss der EGM dient primär als Grundlage der Ergebnisabführung an die Gesellschafter. Die aus dieser Sicht bedeutsamsten Leistungsindikatoren sind die Umsatzerlöse und der Jahresüberschuss. WirtschaftsberichtGesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Nach ersten amtlichen Zahlen stieg die Bevölkerungszahl auf 84,7 Mio. Einwohnerinnen und Einwohner. Hierbei haben die Zahlen für die Zuwanderung nicht mehr das Niveau des Jahres 2022 erreicht. Das Bruttoinlandsprodukt sank im Jahresdurchschnitt 2023 preisbereinigt um 0,3 %. Durch die zurückgehende wirtschaftliche Leistung in Deutschland lag der Primärenergieverbrauch mit rund 368,2 Mio. t Steinkohleeinheiten (SKE) um 7,9 % unter dem Vorjahresniveau. Damit liegt der Energieverbrauch nach Berechnungen der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen um mehr als 25 % unter dem Höchststand des Jahres 1990. Verbrauchssenkend wirkten vor allem die Produktionsrückgänge in den energieintensiven Industriezweigen als Reaktion auf die drastisch gestiegenen Energiepreise. Einen geringen Einfluss hatten die im Vergleich zum Vorjahr milderen Außentemperaturen. Die Energiemärkte waren im Jahr 2023 geprägt von einem stärkeren Preisverfall nach einem enormen Preisanstieg im Jahr 2022 aufgrund des Ukrainekrieges. Die Versorgungslage in Deutschland mit Erdgas hat sich aufgrund zusätzlicher LNG-Terminals und des milden Winters sehr entspannt. Die Gasspeicher sind schneller als erwartet gefüllt worden. Außerdem verzeichnet Deutschland einen Verbrauchsrückgang insbesondere bei der Industrie im Strom- als auch im Gasbereich. Aufgrund dessen hat sich das Preisniveau im Strom- und im Gasbereich auf den Terminmärkten etwa halbiert. Auch die CO 2 -Preise sind um etwa ein Drittel gesunken. Geschäftsverlauf Für die EGM ist das Geschäftsjahr 2023 insgesamt aus technischer und auch wirtschaftlicher Sicht positiv verlaufen. In Bezug auf die Müllmengen war die Anlage das gesamte Jahr 2023 sehr gut ausgelastet. Mengenschwankungen konnten durch eigene Anlieferer ausgeglichen werden. Die Umsatzerlöse sind im Vergleich zum Vorjahr vor allem infolge von gesunkenen Erlösen aus der Dampfabgabe zurückgegangen. Die Entwicklung der Umsatzerlöse unterschreitet damit die getroffene Prognose im Lagebericht des Vorjahres. Die gesunkenen Umsatzerlöse führen trotz ebenfalls gesunkener betrieblicher Aufwendungen zu einem im Vergleich zum Vorjahr um 0,5 Mio. EUR gesunkenen Betriebsergebnis. Durch gestiegene Zins- bzw. neutrale Ergebnisse lag der Jahresüberschuss mit 23,5 Mio. EUR um 0,4 Mio. EUR über dem Wert des Vorjahres und um 3,2 Mio. EUR über dem geplanten Wert. Insgesamt ist EGM mit dem Ergebnis, welches die getroffene Prognose des Lageberichts des Vorjahres übertrifft, sehr zufrieden. EGM konnte die drei Verbrennungslinien erfolgreich betreiben und lag bei einer Durchsatzleistung inklusive Dickschlamm von circa 380.000 t. Die Mengen liegen über dem Planansatz von 354.000 t für 2023. Die Zeitverfügbarkeit im regulären Abfallverbrennungsbetrieb lag im Mittel bei 94,7 % auf einem weiterhin hohen Niveau. Die regelmäßig durchgeführten Abfallkontrollen wurden beibehalten. Dies hat sich bewährt. Trotzdem sind die Entschlackerstörungen auf 6 Störungen (Vorjahr 3) gestiegen. Die Rauchgas-Emissionswerte lagen erneut wie in den Vorjahren auf einem sehr niedrigen Niveau. Die hocheffiziente Abgasreinigungstechnik mit mehrstufiger Abgaswäsche arbeitet sehr zuverlässig und ermöglicht einen Betrieb unter den Grenzwerten, die aufgrund von behördlichen Auflagen bei einzelnen Schadstoffkomponenten sogar unter den deutschen und europäischen Grenzwerten liegen. Die erneut durchgeführten Einzelmessungen durch externe Sachverständige, z. B. bei Cadmium, Dioxinen und Furanen, haben die erhebliche Unterschreitung der zulässigen Grenzwerte belegt. Die erzeugte Hochdruckdampfmenge lag mit 1,2 Mio. t auf dem Niveau des Vorjahres. Der Dampf wurde komplett an die Gesellschafterin KMW zur Strom- und Wärmeerzeugung abgegeben und dort überwiegend in der Dampfturbine in Kraft-Wärme-Kopplung zur Stromerzeugung genutzt. Die Umsatzerlöse aus der Dampfabgabe haben mit 29,3 Mio. EUR einen Anteil von 45,6 % an den gesamten Umsatzerlösen. Ihre Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb hat die EGM, wie in den Vorjahren, bei der Entsorgergemeinschaft der Deutschen Entsorgungswirtschaft e. V. durch eine Begutachtung durch qualifizierte und unabhängige Sachverständige erneuert. Damit kann öffentlich-rechtlich und privatwirtschaftlich dokumentiert werden, dass die Dienstleistungen der Gesellschaft organisatorisch und technisch auf einem hohen Niveau erbracht werden. ErtragslageDie betriebswirtschaftlich aufbereitete Ertragslage für 2023 ist aus der folgenden Tabelle ersichtlich. Die Ertragslage ist aufgrund des Ausweises des neutralen Ergebnisses nicht mit der Gewinn- und Verlustrechnung identisch.
Das Gesamtergebnis vor Steuern vom Einkommen und vom Ertrag erhöht sich im Geschäftsjahr um 0,3 Mio. EUR und beträgt 31,9 Mio. EUR. Nach Berücksichtigung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ergibt sich ein Jahresüberschuss von 23,5 Mio. EUR. Die betrieblichen Erträge sind gegenüber dem Vorjahr um 2,1 Mio. EUR (3,1 %) auf 64,9 Mio. EUR gefallen. Bei den Umsatzerlösen führten vor allem die preisbedingten Mindererlöse von 3,6 Mio. EUR aus der Dampfabgabe zum Rückgang. Gegensätzlich entwickelten sich die Umsatzerlöse aus der Behandlung von Abfällen. Hier führten höhere Abfallmengen zu einer Erhöhung der Erlöse um 1,5 Mio. EUR. Die anderen betrieblichen Erträge betreffen Schadenersatzleistungen von Versicherungen. Der Materialaufwand setzt sich aus Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von 4,2 Mio. EUR und Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von 22,1 Mio. EUR zusammen. Beide Aufwandspositionen sind auf Vorjahresniveau. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen betreffen vor allem die Entsorgung von Schlacke und Filterstäuben sowie Dienst- und Fremdleistungen durch Personal der Kraftwerke Mainz-Wiesbaden AG. Die planmäßigen Abschreibungen sind um 1,1 Mio. EUR auf 4,8 Mio. EUR gesunken. Sie enthalten Abschreibungen auf Sachanlagen von 4,7 Mio. EUR und 0,1 Mio. EUR auf immaterielle Vermögensgegenstände sowie geringwertige Wirtschaftsgüter. Die anderen betrieblichen Aufwendungen sind um 0,6 Mio. EUR gefallen. Sie enthalten im Wesentlichen Versicherungsbeiträge, Miet- und Pachtzinsen, Forfaitierungsaufwendungen aus dem Forderungskaufvertrag zur Finanzierung der 3. Linie. Das Zinsergebnis ist im Vergleich zum Vorjahr um 490 TEUR gestiegen. Bessere Zinskonditionen bei den kurzfristigen Geldanlagen bei gleichzeitig verringerten Zinsaufwendungen für das Darlehen bei der Gesellschafterin KMW AG aufgrund der planmäßigen Tilgung ergeben ein positives Zinsergebnis von 567 TEUR. Das Geschäftsjahr schließt mit einem positiven neutralen und periodenfremden Ergebnis von 453 TEUR. Den neutralen Erträgen von 520 TEUR stehen neutrale Aufwendungen von 67 TEUR gegenüber. Vermögens- und FinanzlageDie Vermögens- und Finanzlage stellt sich wie folgt dar:
Die Bilanzsumme ist gegenüber dem Vorjahr um 6,2 Mio. EUR (-7,6 %) auf 75,9 Mio. EUR gesunken. Auf der Aktivseite vermindert sich das langfristig gebundene Vermögen um 8,7 Mio. EUR. Bei den immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen stehen den Abschreibungen von 4,8 Mio. EUR Investitionen von 0,1 Mio. EUR gegenüber. Bei den Finanzanlagen handelt es sich um langfristige Geldanlagen, hier führten Rückführungen zur Minderung. Das kurzfristig gebundene Vermögen erhöht sich um 2,5 Mio. EUR. Im Wesentlichen ist dies auf die um 2,9 Mio. EUR gestiegenen Finanzmittel zurückzuführen. Hier haben vor allem die Rückführungen von langfristigen Geldanlagen zur Erhöhung beigetragen. Die Forderungsbestände sind um 0,4 Mio. EUR gesunken. Die Vorräte haben sich gegenüber dem Vorjahr nur geringfügig vermindert. Die in den Vorräten zur Gewährleistung der Bestandsüberwachung geführten Reserveteile für die Verbrennungslinien 1 bis 3 des MHKWs sind, analog zum im Anlagevermögen aktivierten MHKW, vollständig abgeschrieben. Auf der Passivseite sind die langfristig verfügbaren Mittel um 4,2 Mio. EUR auf 63,5 Mio. EUR und die kurz- und mittelfristigen Fremdmittel um 2,1 Mio. EUR auf 12,4 Mio. EUR gefallen. Bei den langfristig verfügbaren Mitteln erhöht sich das Eigenkapital um 0,4 Mio. EUR. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten hat sich durch planmäßige Auflösung verringert. Die Erhöhung des Eigenkapitals resultiert aus dem Jahresüberschuss des Geschäftsjahres von 23,5 Mio. EUR und die für das Vorjahr vorgenommene Ausschüttung von 23,1 Mio. EUR. Hauptsächlich wegen der Verminderung der Bilanzsumme steigt die Eigenkapitalquote gegenüber dem Vorjahr um 6,8 Prozentpunkte auf 83,1 %. Bei den kurz- und mittelfristigen Fremdmitteln haben sich im Vorjahresvergleich die Rückstellungen um 0,9 Mio. EUR erhöht, während die übrigen Passiva aufgrund niedriger Verbindlichkeitsstände um 2,8 Mio. EUR zurückgehen. Das Gesellschafterdarlehen ist 2023 planmäßig vollständig getilgt worden. Die Liquidität des Unternehmens war im Geschäftsjahr stets gewährleistet. Insgesamt spiegeln die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage den positiven Geschäftsverlauf des Unternehmens wider. Prognose-, Chancen- und RisikoberichtChancen und Risiken Die EGM nimmt am Risikomanagement ihrer Mehrheitsgesellschafterin KMW teil. Bekannte Risiken werden systematisch aufgenommen und ggf. notwendige Maßnahmen zur Risikoabwehr eingeleitet. Die Darstellung der Risiken erfolgt netto. Für 2024 und auch für 2025 sind keine den Bestand des Unternehmens gefährdenden Risiken festgestellt worden. Zusätzlich werden die Auswirkungen des Ukraine-Konflikts zusammen mit den Experten der KMW betrachtet. Die Arbeit in den verschiedenen Gremien im Hause KMW, in den Verbänden sowie der Austausch mit externen Kanzleien wird fortgeführt, um bei Bedarf kurzfristig reagieren zu können. In diesem Zuge wird auch der Nahost-Konflikt beobachtet. Ein regelmäßiges Reporting zur Umsatz- und Kostenentwicklung findet ebenfalls statt. Die deutsche Wirtschaft und damit auch die EGM leidet unter den sich weiter verschlechternden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Wesentlich wirken der starke Anstieg der Energiepreise im Jahr 2022, die Inflation, die den Haushalten Kaufkraft entzieht und die jüngsten Leitzinserhöhungen, die die Bauwirtschaft belasten. Der "Sachverständigenrat" hat seine Prognosen aus dem Herbst 2023 für das deutsche Bruttoinlandsprodukt nochmals nach unten korrigiert. Für das Jahr 2023 wird nun ein Rückgang um 0,3 Prozent gegenüber dem Jahr 2022 festgestellt. Im Jahr 2024 soll das Bruttoinlandsprodukt dann um 0,7 Prozentpunkte wachsen. Die leichte Erholung im Jahr 2024 ergibt sich aus einer sinkenden Inflation und steigenden Einkommen. Die zwar gesunkenen, aber weiterhin hohen Energiepreise beeinflussen die Inflationsrate. Gerechnet wird mit 2,6 % für das Jahr 2024. Die Prognose ist laut Aussage des Sachverständigenrates mit sehr großer Unsicherheit behaftet und beinhaltet noch Abwärtsrisiken. Vor diesem Hintergrund befürchtet EGM vor allem im Zusammenhang mit den Müllmengen bzw. preisen negative Effekte. In den nächsten Jahren werden Abschreibungen und Zinsen weiter zurückgehen. Damit wird es dem Unternehmen leichter fallen, bei gegebenenfalls sinkenden Verbrennungspreisen im Wettbewerb oder auch steigenden Preisen für die Reststoffentsorgung bestehen zu können. Unsere Gesellschafter erwarten von uns weiterhin die Erbringung unserer Dienstleistung mit hoher Verfügbarkeit bei niedrigen Kosten. Die vorbeugende und zustandsabhängige Instandhaltungsstrategie mit Schwachstellenanalysen zur Risikovorbeugung ist nach wie vor die Basis zur Minimierung von Betriebsstörungen und Anlagenausfällen. Im Jahr 2020 hat EGM die Anlage für eine Mitverbrennung von Dickschlamm zu erweitert. So können bis zu 30.000 t/a an Klär- und sonstigen Dickschlämmen mitverbrannt werden. Durch diese Verbreiterung des Entsorgungsangebots verspricht sich die EGM eine Verbesserung und Stabilisierung des Ergebnisses in den nächsten Jahren. Seit über 10 Jahren erreichen wir eine Anlagenverfügbarkeit von deutlich über 90 % und davon gehen wir auch für die Zukunft aus. Drittverursachte Schäden sind dabei von uns nicht auszuschließen. Zu diesem Zweck stehen ein vertraglich gesichertes Abfallzwischenlager und ein Ausfallverbund mit anderen Anlagen zur Verfügung. Dem stets vorhandenen Restrisiko haben wir durch den Abschluss von Versicherungen, z. B. für eine Betriebsunterbrechung, vorgebeugt. Die im und für das Müllheizkraftwerk Mainz tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreiben die Anlagen umsichtig, kompetent und engagiert. Es liegt umfangreiche Betriebserfahrung vor und regelmäßige Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen verringern operative Risiken. Wir sind zuversichtlich, den hohen Standard fortführen zu können. Prognosebericht Für das Jahr 2024 plant EGM mit einem Jahresüberschuss unter dem Vorjahresniveau. Hierbei werden insbesondere die Umsatzerlöse aufgrund der Weiterberechnung von CO 2 -Zertifikaten deutlich steigen. Der Erwerb der Zertifikate wurde durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) mit der Einbeziehung der thermischen Abfallverwertung zum 01. Januar 2024 erforderlich. Gegenläufig wirken in der Planung vorsichtige Ansätze bei den Umsatzerlösen aus der Entsorgung bzw. der Dampfabgabe. Der Materialaufwand wird mit 38,5 Mio. EUR ebenfalls deutlich über dem Vorjahresniveau liegen. Wie bei den Umsatzerlösen werden auch im Materialaufwand in diesem Jahr erstmalig die Aufwendungen für den Erwerb der CO 2 -Zertifikate ausgewiesen. Im Jahr 2024 werden die Revisionen an den Linien 2 und 3 entsprechend dem langfristigen Revisionsplan durchgeführt. Zusätzlich wurden eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen geplant. Die Abschreibungen werden 2024 deutlich unter dem Niveau des Vorjahres liegen. In den ersten Monaten des laufenden Jahres ist die Abfallmengenentwicklung und damit die Entwicklung der Erlöse aus der Abfallverwertung insgesamt zufriedenstellend. Mengenschwankungen konnten durch die verschiedenen Anlieferer ausgeglichen werden. Unsere Anlage war bereits zum Jahresende 2023 komplett für das Jahr 2024 ausgebucht. Unter der Voraussetzung, dass keine ungeplanten Betriebsstörungen zu verzeichnen sind, erwarten wir für das laufende Jahr erneut eine gute Durchsatzleistung unserer drei Verbrennungslinien mit über 352.000 t. Hierbei haben wir unterstellt, dass ausreichend verfügbare Müll- und Dickschlammmengen angeliefert werden. Zusammenfassend sind wir zuversichtlich, im Jahr 2024 erneut einen Jahresüberschuss zu erwirtschaften, der jedoch nicht mehr auf dem hohen Niveau von 2023 liegen wird.
Mainz, den 2. Mai 2024 EGM Entsorgungsgesellschaft Mainz mbH Geschäftsführer Wolf Götzelt Marcus Langer Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine AngabenDie EGM Entsorgungsgesellschaft Mainz mbH (EGM) hat ihren Sitz in Mainz und ist beim Amtsgericht Mainz unter der Registernummer HRB 6785 eingetragen. Die EGM ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB. Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie des Gesellschaftsvertrags der Gesellschaft aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Zur besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. II. Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismethoden1. Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Bei den planmäßigen Abschreibungen wird die lineare Abschreibungsmethode unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern angewendet. Dabei werden die nachfolgenden Nutzungsdauern zugrunde gelegt:
In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2a EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut 250,00 EUR nicht übersteigen. Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, mehr als 250,00 EUR und bis zu 1.000,00 EUR betragen, wird ein jährlicher Sammelposten im Sinne des § 6 Abs. 2a EStG gebildet. Der jährliche Sammelposten wird linear über fünf Jahre gewinnmindernd aufgelöst. Scheidet ein Wirtschaftsgut vorzeitig aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert. Außerplanmäßige Abschreibungen werden nicht vorgenommen. Ausleihungen sind grundsätzlich zum Nominalwert bilanziert. Das in den Vorräten geführte Betriebs- und Reparaturmaterial ist zu durchschnittlichen Einstandspreisen angesetzt. Als Maßstab für die Abwertung der speziellen Ersatz- und Reserveteile für das Müllheizkraftwerk (MHKW) ist die Restnutzungsdauer der Anlage zugrunde gelegt worden. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertberichtigungen vorgenommen. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. 2. Bilanzierung und Bewertung der Passivposten Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Preis- und Kostensteigerungen werden dabei berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich ausgleichen. Der Berechnung der latenten Steuern liegt ein effektiver Steuersatz von 26,675 % zugrunde (15,825 % für die Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und 10,85 % für die Gewerbesteuer), der sich voraussichtlich im Zeitpunkt des Ausgleichs der Differenzen ergeben wird. Der Steuersatz für die Gewerbesteuer ergibt sich aus dem Gewerbesteuerhebesatz von 310 %. Die aktiven latenten Steuern resultieren aus temporären Differenzen im Bereich der sonstigen Rückstellungen. Es wird von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB kein Gebrauch gemacht. Als passiver Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. III. Erläuterungen zu BilanzpostenAnlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Der Anlagenspiegel ist dem Anhang als Anlage beigefügt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich mit 50 TEUR (Vorjahr 6 TEUR) um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die mit 3 TEUR (Vorjahr 0 TEUR) Verbindlichkeiten aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr saldiert wurden. Bei den Forderungen gegen Gesellschafter handelt es sich mit 7.473 TEUR (Vorjahr 15.866 TEUR) um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die mit 1.191 TEUR (Vorjahr 8.175 TEUR) Verbindlichkeiten aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr saldiert wurden. Eigenkapital Die Entwicklung des Eigenkapitals ist aus nachfolgendem Eigenkapitalspiegel zu ersehen.
Das im Handelsregister eingetragene und voll eingezahlte gezeichnete Kapital besteht aus drei Geschäftsanteilen mit insgesamt 5.000 TEUR. Die Geschäftsanteile werden von folgenden Gesellschaftern gehalten:
Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen eine Rückstellung für Erlösschmälerungen (3.030 TEUR) aber auch für Entsorgungskosten aus der Reststoffverbrennung (8 TEUR), ausstehende Rechnungen für Lieferungen und Leistungen (200 TEUR) und die Kosten für die Verbrennung des Müllbestandes per Jahresende (245 TEUR). Die Rückstellung für Erlösschmälerungen wurde vor dem Hintergrund der noch nicht abgeschlossenen Vertragsverhandlungen mit KMW über die Faktoranpassung im Dampfliefervertrag gebildet. Für die Ansparrückstellung gem. § 249 Abs. 2 HGB a. F. für Großreparaturen (1.253 TEUR) wird das Beibehaltungswahlrecht gem. Art. 67 Abs. 3 EGHGB wahrgenommen. Verbindlichkeiten Aus dem Verbindlichkeitenspiegel sind die Laufzeiten der einzelnen Verbindlichkeiten ersichtlich. Sicherheiten bestehen außer den üblichen Eigentumsvorbehalten keine. Verbindlichkeitenspiegel 2023
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern handelt es sich mit 13 TEUR (Vorjahr 2.171 TEUR) um Gewerbesteuerverbindlichkeiten gegenüber der Stadt Mainz für die Jahre 2020 und 2021 und mit 819 TEUR um Erstattungsansprüche der KMW für Stromsteuerrückerstattungen der Jahre 2018 und 2022 sowie für Lohnsteuerzahlungen der KMW für die EGM. Die sonstigen Verbindlichkeiten bestehen ausnahmslos aus Steuerverbindlichkeiten. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Der passive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft die Einzahlungen aus einem Forderungskaufvertrag zur Finanzierung der 3. Linie des MHKW. Die Auflösung des passiven Rechnungsabgrenzungspostens erfolgt jährlich ratierlich bis zum Ende der Laufzeit am 31. Januar 2024. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungUmsatzerlöse Die erzielten Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt auf:
Die übrigen Umsatzerlöse enthalten 32 TEUR (Vorjahr 45 TEUR) periodenfremde Erträge aus der Endabrechnung von KWK-Erlösen für 2022 durch den vorgelagerten Netzbetreiber. Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge von 459 TEUR (Vorjahr 11 TEUR) enthalten. Sie betreffen die Auflösungen von Rückstellungen. Materialaufwand Der Materialaufwand im Sinne des § 275 Abs. 2 Nr. 5 HGB (Gesamtkostenverfahren) setzt sich wie folgt zusammen:
Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe enthalten 38 TEUR (Vorjahr 22 TEUR) periodenfremde Aufwendungen aus Nachberechnungen für das Jahr 2022 und sind um 29 TEUR (Vorjahr 37 TEUR) periodenfremde Erträge für Erstattungen für das Jahr 2022 gemindert. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen enthalten 31 TEUR (Vorjahr 19 TEUR) für Nachberechnungen von Fremdleistungen für 2022. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Versicherungsbeiträge, Miet- und Pachtzinsen sowie Forfaitierungsaufwendungen aus dem Forderungskaufvertrag zur Finanzierung der 3. Linie. Sie enthalten 27 TEUR periodenfremde Aufwendungen. Im Vorjahr wurden die sonstigen betrieblichen Erträge um 12 TEUR periodenfremde Erträge gemindert. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Der Zinsaufwand in Höhe von 2 TEUR besteht zu je 1 TEUR aus Zinsaufwendungen gegenüber verbundenen Unternehmen (Vorjahr 17 TEUR) und Zinsaufwendungen für Steuernachzahlungen (Vorjahr 0 TEUR). Steuern Das Ergebnis nach Steuern von 23.487 TEUR ist mit 8.460 TEUR durch Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belastet. Zusätzlich fallen sonstige Steuern (Grundsteuer) in Höhe von 27 TEUR an. Der Jahresüberschuss beträgt damit 23.460 TEUR. V. Sonstige AngabenOrgane der Gesellschaft Geschäftsführung Dipl.-Kfm. Wolf Götzelt, Bensheim Marcus Langer, Wiesbaden ab 06.07.2023 Dipl.-Ing. Markus Blüm, Wiesbaden bis 05.07.2023 Verwaltungsrat Janina Steinkrüger, Beigeordnete, Mainz Vorsitzende Norbert Solbach, Zahnarzt, Stadtratsmitglied, Mainz Stellvertretender Vorsitzender Thomas Drewer, Geschäftsführer, REMONDIS GmbH & Co. KG, Mannheim Fabian Ehmann, Stadtratsmitglied, Mainz Sebastian Klein, Kaufmännischer Leiter, REMONDIS GmbH & Co. KG, Mannheim ab 22.11.2023 Stephan Krome, Mitglied des Vorstandes der Kraftwerke Mainz-Wiesbaden Aktiengesellschaft, Mainz Marcel Kühle, Stadtratsmitglied, Mainz Dr. Eleonore Lossen-Geißler, Stadtratsmitglied, Mainz Dr.-Ing. Oliver Malerius, Vorstandsvorsitzender der Kraftwerke Mainz-Wiesbaden Aktiengesellschaft, Mainz Siegfried Rehberger, Geschäftsführer, REMONDIS GmbH & Co. KG, Mannheim bis 22.11.2023 Thomas Scherer, Betriebsratsvorsitzender, Kraftwerke Mainz-Wiesbaden Aktiengesellschaft, Mainz Die Vergütungen an den Verwaltungsrat betragen 17 TEUR (Vorjahr 17 TEUR). Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen zum Bilanzstichtag gegenüber der Kraftwerke Mainz-Wiesbaden Aktiengesellschaft in folgender Höhe:
Mitarbeiter Derzeit werden keine eigenen Mitarbeiter beschäftigt. Über einen Personalgestellungsvertrag mit der Kraftwerke Mainz-Wiesbaden Aktiengesellschaft werden alle erforderlichen Tätigkeiten durch deren Mitarbeiter ausgeführt. Gesamthonorar des Abschlussprüfers Die Gesellschaft macht hinsichtlich der Angabe des Honorars des Abschlussprüfers von der Erleichterung gemäß § 285 Nr. 17 HGB Gebrauch und verweist diesbezüglich auf den Konzernanhang der Kraftwerke Mainz-Wiesbaden Aktiengesellschaft, Mainz, zum 31. Dezember 2023. Geschäfte größeren Umfangs gemäß § 6b Abs. 2 EnWG Für die von der Kraftwerke Mainz-Wiesbaden Aktiengesellschaft, Mainz (KMW), erbrachten sonstigen Dienstleistungen wurden im Geschäftsjahr 2023 Vergütungen von 13.396 TEUR gezahlt. Daneben bezog die EGM Strom, Gas und Dampf für 693 TEUR von der KMW. Aus der Strom- und Dampfabgabe an die KMW wurden Erlöse von 32.261 TEUR erzielt. Angaben zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG Die Gesellschaft ist Energieerzeuger und übt somit nur andere Tätigkeiten innerhalb des Energiesektors und sonstige Tätigkeiten außerhalb des Energiesektors nach § 6b Abs. 3 Satz 3 und 4 EnWG aus. Gewinnverwendung Die Geschäftsführung wird der Gesellschafterversammlung am 20. Juni 2024 vorschlagen, aus dem zum 31. Dezember 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 58.007.648,90 EUR den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023 von 23.460.451,06 EUR an die Gesellschafter auszuschütten und 34.547.197,84 EUR auf neue Rechnung vorzutragen. Nachtragsbericht Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2023 sind, bezogen auf das originäre Geschäft der EGM, keine Vorgänge besonderer Bedeutung eingetreten. Sonstige Angaben Aus dem Forderungskaufvertrag zur Finanzierung der 3. Linie des MHKW's wird im Jahr 2024 die Restforderung mit einem Nennwert von 378 TEUR abgehen. VI. MutterunternehmenDie Kraftwerke Mainz-Wiesbaden Aktiengesellschaft, Mainz, ist Mutterunternehmen i.S. von § 290 HGB und erstellt einen Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis an Unternehmen. Der Konzernabschluss wird beim Unternehmensregister eingereicht.
Mainz, den 2. Mai 2024 EGM Entsorgungsgesellschaft Mainz mbH Geschäftsführer Wolf Götzelt Marcus Langer Entwicklung des Anlagevermögens 2023
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die EGM Entsorgungsgesellschaft Mainz mbH, Mainz VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRES ABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der EGM Entsorgungsgesellschaft Mainz mbH, Mainz, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der EGM Entsorgungsgesellschaft Mainz mbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Verwaltungsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Prüfungsurteil Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Verwaltungsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Frankfurt am Main, den 2. Mai 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Marc Krizaj, Wirtschaftsprüfer ppa. Xandra Schulte, Wirtschaftsprüferin Vorl.-Nr. 03/2024 zu TOP 4 Vorlage der Geschäftsführung an den Verwaltungsrat
VR-Vorlage 03/2024 Bericht des VerwaltungsratesDer Verwaltungsrat hat während des Geschäftsjahres die ihm obliegenden Aufgaben wahrgenommen und sich durch mündliche und schriftliche Berichte über die Lage und Entwicklung der Gesellschaft unterrichten lassen sowie sich von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 wurden durch die von der Gesellschafterversammlung zum Abschlussprüfer bestellte PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Der Bestätigungsvermerk wurde ohne Einschränkung erteilt. Der Verwaltungsrat hat vom Prüfungsergebnis zustimmend Kenntnis genommen. Der Verwaltungsrat hat den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss geprüft und gebilligt. Der Verwaltungsrat dankt der Geschäftsführung für die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kraftwerke Mainz-Wiesbaden AG, die für die EGM Entsorgungsgesellschaft Mainz mbH tätig waren, spricht der Verwaltungsrat für ihre Leistungen Dank und Anerkennung aus.
Mainz, im Juni 2024 Die Vorsitzende des Verwaltungsrates Janina Steinkrüger Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 20.06.2024 festgestellt. |
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