Leoni
GmbH
Stuttgart
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
113.897,50 |
52.860,00 |
| I.
Sachanlagen |
113.847,50 |
52.860,00 |
| II.
Finanzanlagen |
50,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
100.626,73 |
95.668,37 |
| I.
Vorräte |
2.782,81 |
863,94 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
89.540,33 |
79.096,96 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8.303,59 |
15.707,47 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.725,24 |
11.953,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
51.953,09 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
270.202,56 |
160.481,37 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
5.930,89 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
28.844,84 |
74.449,45 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
49.108,25 |
-54.380,34 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
51.953,09 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
15.071,35 |
51.082,35 |
| C.
Verbindlichkeiten |
255.131,21 |
99.868,13 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
112.170,27 |
33.285,29 |
| D.
Passive latente Steuern |
0,00 |
3.600,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
270.202,56 |
160.481,37 |
Anhang
zum Jahresabschluß
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluß wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei der
Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und bei
der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden
in Anspruch genommen. Im Einzelnen waren dies folgende
Grundsätze und Methoden:
1. Gliederungsgrundsätze
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem
Vorjahr.
Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.
Eine Anpassung der Posten der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung des Vorjahres zur Vergleichbarkeit mit
denen des Geschäftsjahres war nicht erforderlich.
2. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluß sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet
worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital,
die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in
der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur
Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem
Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen
für die Gründung des Unternehmens und für die
Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249
HGB und Rechnungs- abrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
3. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlußbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der
Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens
ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden,
namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die
bis zum Abschlußstichtag entstanden sind,
berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen
dem Abschlußstichtag und der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekanntgeworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie bis zum
Abschlußstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen
Abschreibung war die voraussichtliche wirtschaftliche
Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.
Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung des
Wirtschaftsguts wurde der Absetzungsbetrag pro rata temporis
angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender
Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und
Marktpreis am Abschlußstichtag abgeschrieben. Soweit
ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war,
wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert
abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit
dem Nennbetrag angesetzt. Einzelwertberichtigungen waren
nicht erforderlich.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Die Rückstellungen wurden nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
4. Währungsumrechnung
Im Jahresabschluß sind keine Posten enthalten,
die auf fremde Währung lauten und ursprünglich auf
fremde Währung gelautet haben.
II. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
In die Herstellungskosten von
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren lagen zum Bilanzstichtag nicht vor.
Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung sind in der
Regel durch Eigentumsvorbehalt gesichert.
Erhebliche Unterscheidungen im Bereich der
Tätigkeitsbereiche und geographisch bestimmter
Märkte lagen nicht vor, so daß keine Aufgliederung
der Umsatzerlöse und Tätigkeitsbereiche vorzunehmen
war.
Angaben über Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans:
| Name |
Vorname |
Funktion |
Umfang der
Vertretungsbefugnis |
| Leoni |
Ignazio |
Geschäftsführer |
Alleinvertretungsberechtigt, von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter
dem Vorschlag der Geschäftsführung den
Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2011 -
31.12.2011
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 124.313,90 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 9.952,20 EUR.
Sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.02.2013 festgestellt.
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