ICA GmbH
Bühl
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2012 bis zum 31.03.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.3.2013
EUR |
31.3.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
63.652,00 |
63.087,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.652,00 |
1.087,00 |
| II.
Finanzanlagen |
62.000,00 |
62.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
315.542,50 |
331.987,23 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
290.765,24 |
265.513,80 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
24.777,26 |
66.473,43 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.440,00 |
761,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
383.634,50 |
395.835,23 |
Passiva
|
|
31.3.2013
EUR |
31.3.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
348.469,62 |
361.217,86 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
336.217,86 |
313.377,96 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
12.748,24 |
-22.839,90 |
| B.
Rückstellungen |
11.041,00 |
12.322,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
24.123,88 |
22.295,37 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
383.634,50 |
395.835,23 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der ICA GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften für
Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter
Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie
der Regelungen des Gesellschaftvertrages aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind weitestgehend im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB
gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Die Gesellschaft nimmt teilweise die
größenabhängigen Erleichterungen des
§§ 274a und § 288 Abs. 1 HGB in Anspruch. Die
ICA GmbH macht von der Möglichkeit des § 266 Abs. 1
Satz 3 HGB Gebrauch und stellt nur eine verkürzte Bilanz
auf.
Das Geschäftsjahr weicht vom Kalenderjahr ab.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur
Modernisierung des Bilanzrechts, das sogenannte
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (im nachfolgenden
"BilMoG"), ist in Bezug auf Ansatz- und
Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss
für das Geschäftsjahr 2010 der Gesellschaft
anzuwenden, vgl. Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB. Von dem
Wahlrecht einer vorzeitigen Anwendung wurde kein Gebrauch
gemacht, vgl. Art. 66 Abs. 3 Satz 6 EGHGB).
Die Einführung des BilMoG hat in der sog.
BilMoG-Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2010 zu Ausweis-
und Bewertungsänderungen im Posten ausstehende Einlagen
auf das gezeichnete Kapital/Eigenkapital und im Posten
Sonderposten mit Rücklageanteil geführt. Eine
Anpassung der Vorjahreszahlen im Rahmen der erstmaligen
Anwendung ist nach Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB unterblieben.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 410,-- wurden im Jahr des Zugangs
voll abgeschrieben
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Steuerrückstellung waren für das
Geschäftsjahr keine zu bilden.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Rückstellungen für Gewährleistungen wurden
nicht gebildet.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Angaben zur Bilanz
Erläuterungen zur Aktiva
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des
Berichtsjahres im Anlagespiegel dargestellt. Der
Anlagespiegel ist dem Anhang als Anlage beigefügt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag
beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen,
deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist,
werden angemessene Wertabschläge vorgenommen;
uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.
Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am
Bilanzstichtag angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen
vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand
für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt
darstellen.
Erläuterungen zur Passiva
Das gezeichnet Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Verbindlichkeiten in Höhe von TEuro 24,1
haben eine Restlaufzeit bis ein Jahr.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens zu gleichen Teilen
durch folgende Personen geführt:
Erster Geschäftsführer: Herr
Frédéric Toussaint, Einzelhandelskaufmann,
alleinvertretungsberechtigt
Zweiter Geschäftsführer: Frau Francine
Dontenville-Adam, Einzelhandelskauffrau,
alleinvertretungsberechtigt
Die Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gegenüber dem Gesellschafter bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
| Sachverhalte: |
Betrag |
| Forderungen |
162.992 Euro |
| Verbindlichkeiten |
0,00 Euro |
Gewinnverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor,
den Bilanzgewinn von Euro 348.966,10, der sich aus dem
Jahresfehlbetrag von Euro 12.748,24 und dem Gewinnvortrag von
Euro 336.217,86 ergibt, auf neue Rechnung vorzutragen.
Bühl, den 31. März 2014
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Frédéric
Toussaint
Francine Dontenville-Adam
Geschäftsführer
Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.03.2014 festgestellt.
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