Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 74530
Eingetragen
5.5.2009
Branche
Vermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und WerbeflächenVerlegen von ZeitschriftenVerlegen von Zeitungen
Gegenstand
Vertrieb von Werbemedien.

Historie

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Management

NameRolle
Susanne-Antonie Reeh
seit 13.2.2014
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Nicole Reeh
Hückeswagen
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

VWR GmbH

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

BILANZ



AKTIVA


Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

197,02

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

52974,83

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

12872,34

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Aktiva

66044,19



PASSIVA

Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25000,00

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

15442,78

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

15358,56

B. Rückstellungen

6678,18

C. Verbindlichkeiten

3564,67

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

66044,19

ANHANG

Aufstellung und Gliederung des Jahresabschluss richten sich nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Bei Erstellung des Jahresabschlusses wurden handels- und steuerrechtliche Vorschriften beachtet. Neben dem auf Grundlage des Handelsrechts erstellten Jahresabschluss existiert für den Abschlusszeitraum keine abweichende Steuerbilanz.

Nach der Größenklasseneinteilung des § 267 HGB ist die Gesellschaft eine kleine Gesellschaft.

Die jeweilige Bezeichnung der einzelnen Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung stimmt mit dem Gliederungsschema gemäß §§ 266, 275 HGB überein. Zusammenfassungen von Posten der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung sind nicht vorgenommen worden (§ 265 Abs. 6 und 7 HGB). Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den Vorschriften der §§ 252 ff. bzw. 279 ff. HGB und ist hinsichtlich der zugrunde liegenden Methoden im Vergleich zum Vorjahr unverändert geblieben.

Im Einzelnen kamen folgende Wertansätze zur Anwendung:

Immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens sind, soweit sie entgeltlich erworben wurden, mit den Anschaffungskosten angesetzt. Immaterielle Gegenstände, die der Abnutzung unterliegen, wurden planmäßig abgeschrieben.

Zugänge zum Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungskosten aktiviert. Abschreibungen wurden planmäßig vorgenommen. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear oder degressiv vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im Anschaffungsjahr in voller Höhe abgeschrieben.

Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten bewertet.

Vorräte sind mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit ihrem Nennbetrag bewertet. Soweit im Einzelfall ein niedrigerer Wertansatz geboten war, wurden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Für allgemeine Kreditrisiken wurde eine Pauschalwertberichtigung gebildet.

Liquide Mittel sind mit dem Nennwert berücksichtigt.

Rechnungsabgrenzungsposten sind zeitanteilig erfasst.

Die Positionen des Eigenkapitals sind zum Nennwert angesetzt.

Rückstellungen sind mit dem Betrag gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Deckung der ungewissen Verbindlichkeiten bzw. Risiken voraussichtlich benötigt wird.

Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt EUR 0,00. Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, liegen nicht vor.

Geschäftsvorfälle in fremden Währungen sind im Laufe des Geschäftsjahres mit jeweils aktuellen Kursen umgerechnet worden.

Über die Verwendung des Jahresergebnisses liegt folgender Vorschlag vor: Vortrag auf neue Rechnung.

 

Hückeswagen, den 03. April 2014

gez. Susanne Reeh

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 03.04.2014

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