Albrink
Holzheizzentrum GmbH
Dülmen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
1.1.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
141.996,78 |
0,00 |
| I.
Sachanlagen |
141.996,78 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
42.290,92 |
0,00 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
38.198,80 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.092,12 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
184.287,70 |
0,00 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
1.1.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
31.745,09 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
0,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
0,00 |
| II.
Jahresüberschuss |
19.245,09 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
24.125,83 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
128.416,78 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
184.287,70 |
0,00 |
Anhang
zum Geschäftsjahr 2012
Albrink Holzheizzentrum GmbH
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
II. Bewertungsmethoden
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Verbindlichkeitenspiegel
II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d.
§ 42, III GmbHG
II. Haftungsverhältnisse
D. Angaben zu G.u.V.-Posten
E. Sonstige Angaben
1) Geschäftsführungsorgane
2) Nicht durch Eigenkapital gedeckter
Fehlbetrag
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1) Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften
des Handelsgesetzbuches unter Beachtung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und des GmbH
Gesetzes aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Nach den in § 267
HGB angegebenen Größenklassen ist die
Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
2) In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem
Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden
Geschäftsjahres angegeben.
3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
6) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert
ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den
Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw.
"sonstige Verbindlichkeiten".
7) Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
8) Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1) Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2) Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
3) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen
der Bestimmungen des
§ 250 HGB gebildet.
4) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. §
251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268
Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
II. Bewertungsmethoden
1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren
sich grundsätzlich an den handelsrechtliche
Bestimmungen.
2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
weder tatsächliche noch rechtliche Gründe
entgegen.
4) Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet
worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen
und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten
der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
6) Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es
wurde ausschließlich von der linearen
Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht.
Vermögensgegenstände im Einzelwert unter Euro
150,00 werden im Zugangsjahr nach
§ 6 Abs. 2 EStG sofort in voller
Höhe abgeschrieben und von 150,-- bis Euro 1.000,-- in
5 Jahren.
7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche
Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das
allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
8) Das gezeichnete Kapital und die
Kapitalrücklage sind zum Nennbetrag angesetzt.
9) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
10) Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Eine Abzinsung nach
§ 5 Abs. 3 ESTG ist nicht geboten.
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Verbindlichkeitenspiegel
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht.
II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. §
42, III GmbHG
1) Die Gesellschaft hatte gegen den Gesellschafter
Christian Albrink Verbindlichkeiten, die separat
ausgewiesen sind und verzinst werden.
2. Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten
erfolgte nicht. Sie sind in den "sonstigen
Vermögensgegenständen" bzw. "sonstigen
Verbindlichkeiten" enthalten.
3) Die Verzinsung erfolgt vertragsgemäß
mit 4 % aus dem durchschnittlichen Darlehensstand.
III. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251
HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.07.2013 festgestellt.
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