Stammdaten

Register
Amtsgericht Regensburg HRB 18333
Vorher
Albrink Holzheizzentrum GmbH
Eingetragen
25.5.2012
Branche
Großhandel mit PhotovoltaikmodulenElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur VerteilungElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern ohne Verteilung
Gegenstand
Vertrieb von erneuerbaren Energien, z. B. Biomasseheizanlagen, Solarthermie und Photovoltaikanlagen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Christian Albrink
seit 12.2.2021
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Albrink Holzheizzentrum GmbH

Dülmen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

31.12.2012
EUR
1.1.2012
EUR
A. Anlagevermögen 141.996,78 0,00
I. Sachanlagen 141.996,78 0,00
B. Umlaufvermögen 42.290,92 0,00
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 38.198,80 0,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.092,12 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 184.287,70 0,00

Passiva

31.12.2012
EUR
1.1.2012
EUR
A. Eigenkapital 31.745,09 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 0,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 0,00
2. eingefordertes Kapital 12.500,00 0,00
II. Jahresüberschuss 19.245,09 0,00
B. Rückstellungen 24.125,83 0,00
C. Verbindlichkeiten 128.416,78 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 184.287,70 0,00

Anhang


zum Geschäftsjahr 2012
Albrink Holzheizzentrum GmbH

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

  I. Bilanzierungsmethoden
 II. Bewertungsmethoden

C. Angaben zu Bilanzposten


  I. Verbindlichkeitenspiegel
 II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG
II. Haftungsverhältnisse


D. Angaben zu G.u.V.-Posten

E. Sonstige Angaben


 1) Geschäftsführungsorgane
 2) Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss


1) Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und des GmbH Gesetzes aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.


2) In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.


3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.


4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.


5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.


6) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".


7) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.


8) Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.



B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


I. Bilanzierungsmethoden


1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.


2) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.


3) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des
§ 250 HGB gebildet.


4) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.


II. Bewertungsmethoden


1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtliche Bestimmungen.


2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.


3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.


4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.


5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.


6) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert unter Euro 150,00 werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben und von 150,-- bis Euro 1.000,-- in 5 Jahren.


7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.


8) Das gezeichnete Kapital und die Kapitalrücklage sind zum Nennbetrag angesetzt.


9) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.


10) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Eine Abzinsung nach § 5 Abs. 3 ESTG ist nicht geboten.

C. Angaben zu Bilanzposten


I. Verbindlichkeitenspiegel


 Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht.


II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG


1) Die Gesellschaft hatte gegen den Gesellschafter Christian Albrink Verbindlichkeiten, die separat ausgewiesen sind und verzinst werden.
 

2. Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte nicht. Sie sind in den "sonstigen Vermögensgegenständen" bzw. "sonstigen Verbindlichkeiten" enthalten.


3) Die Verzinsung erfolgt vertragsgemäß mit 4 % aus dem durchschnittlichen Darlehensstand.

III. Haftungsverhältnisse
 
 Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.
  

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.07.2013 festgestellt.

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