HellwegBus GmbHLiquidiert

59597 Erwitte, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Paderborn HRB 8222
Eingetragen
25.10.2006
Branche
Vermittlungstätigkeiten für die PersonenbeförderungPersonenbeförderung im Linienverkehr auf der StraßeVermittlungstätigkeiten für die Güterbeförderung
Gegenstand
Die Planung, Organisation und die Vermarktung von Busreisen, wobei die Beförderung in Bussen durch fremde Unternehmen durchgeführt wird.

Historie

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Management

NameRolle
Kaili Külm
seit 19.11.2013
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
96.00%
W******* N*******
4.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Schützenstraße 8, 59597 Erwitte
24.000 €
96.00%
W******* N*******
1.000 €
4.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

HellwegBus GmbH

Erwitte

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 6.177,00 8.602,00
I. Sachanlagen 6.177,00 8.602,00
B. Umlaufvermögen 23.187,67 39.784,59
I. Vorräte 3.900,00 3.900,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 11.329,62 28.774,66
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 18.315,97
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 7.958,05 7.109,93
C. Rechnungsabgrenzungsposten 782,00 776,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 30.146,67 49.162,59

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 10.287,28 28.306,92
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
2. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
II. Gewinnvortrag 15.806,92 25.202,62
III. Jahresfehlbetrag 18.019,64 9.395,70
B. Rückstellungen 1.600,00 1.500,00
C. Verbindlichkeiten 18.259,39 19.355,67
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 18.259,39 13.421,38
Bilanzsumme, Summe Passiva 30.146,67 49.162,59

Anhang


Grundsätze zur Form des Jahresabschlusses
 
Der Jahresabschluss der HellwegBus GmbH entspricht den Rechnungslegungsvorschriften für eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 II HGB gegliedert.

Abweichungen bei der Form des Jahresabschlusses gegenüber dem Vorjahr bestehen nicht.


1) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
 
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuch aufgestellt. Die Änderungen der gesetzlichen Vorschriften durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden berücksichtigt. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen war entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht erforderlich.

Bilanz

Aktiva

A. Anlagevermögen

Unter den Positionen des Anlagevermögens sind nach § 247 Abs. 2 HGB nur die Gegenstände ausgewiesen, die bestimmt sind, dauernd dem Gewerbebetrieb zu dienen. Die Entwicklung des Anlagevermögens wurde nach § 268 Abs. 2 HGB ausgehend von den historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten über Mengen- und Wertveränderungen bis zum Bestand des Bilanzstichtages dargestellt. Als Zugänge sind die mengenmäßigen Mehrungen des Anlagevermögens ausgewiesen worden.

Bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern, die im Jahr der Anschaffung gemäß § 6 Abs. 2 EStG sofort voll abgeschrieben wurden, ist ein fiktiver sofortiger Abgang unterstellt worden.

Bei den Sammelposten für geringwertige Wirtschaftsgüter wurden die Anschaffungskosten gemäß § 6 Abs. 2a EstG über 5 Jahre abgeschrieben.

Wertminderungen von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden als Abschreibungen ausgewiesen. Es sind hier sowohl planmäßige als auch die außerplanmäßigen Abschreibungen zu erfassen.

Gegenstände des Anlagevermögens wurden nach § 253 Abs. 2 HGB planmäßig abgeschrieben, da ihre Nutzungsdauer zeitlich begrenzt ist. Bei der Bemessung der Nutzungsdauer wurden der technische und wirtschaftliche Einsatz, die betrieblichen Erfahrungen sowie die amtlichen Abschreibungstabellen berücksichtigt.

Für das Anlagevermögen wurde das gemilderte Niederstwertprinzip nach § 253 Abs. 2 HGB beachtet.

 

I. Sachanlagen

Vermögensgegenstände, die der Ausstattung des Produktionsbetriebes dienen und nicht Teil einer technische Anlage sind, wurden unter Betriebsausstattung erfasst. Vermögensgegenstände, die dem kaufmännischen Bereich zuzuordnen sind, wurden als Geschäftsausstattung aktiviert.

Absetzung für Abnutzung wurde beim unbeweglichen Sachanlagevermögen ausschließlich nach § 7 Abs. 2 EStG (pro rata temporis) oder nach § 7 Abs. 5 EStG (Jahres-AfA) vorgenommen.

Wirtschaftsgüter des beweglichen Sachanlagevermögens wurden linear nach § 7 Abs. 1 EStG bzw. degressiv nach § 7 Abs. 2 EStG abgeschrieben. Die Absetzung für Abnutzung wurde nach § 7 Abs.1 S.4 EStG zeitanteilig angesetzt.

B. Umlaufvermögen

Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind ihrer Nutzung dazu bestimmt, aus dem Unternehmen auszuscheiden. Sie werden verbraucht, veräußert oder werden wie z. B. die Forderungen in liquide Mittel überführt. Für die Bewertung des Umlaufvermögens gilt das strenge Niederstwertprinzip nach § 253 Abs. 3 HGB.

 

I. Vorräte

Zu den Vorräten eines Unternehmens gehören unter anderem die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten nach § 255 Abs. 1 HGB bzw. Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 HGB angesetzt. Die Prüfung und die Bewertung der Inventur war nicht Gegenstand unseres Auftrages.

 

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen handelt es sich um Ansprüche aus Lieferungs- und Leistungsverträgen, die im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit des Unternehmens abgeschlossen wurden und deren Erfüllung durch das Unternehmen bereits abgeschlossen wurde, während die Leistung des Schuldners noch aussteht. Die Forderungen wurden mit dem Nennwert angesetzt.

Als sonstige Vermögensgegenstände wurden Gegenstände des Umlaufvermögens ausgewiesen, die keiner anderen Bilanzposition zuzuordnen waren.

 

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

Zum Kassenbestand am Bilanzstichtag zählt das in der Hauptkasse befindliche Bargeld. Der Bestand stimmt mit dem Kassenbericht überein.

Das Guthaben bei dem Kreditinstitut wurde in Höhe des durch Kontoauszug zum Bilanzstichtag nachgewiesenen Betrages angesetzt. Die Bewertung erfolgte mit dem Nennwert.

 

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite wurden nach § 250 Abs. 1 HGB Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage sind. Die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten dienen der periodengerechten Erfolgsabrechnung. Beträge, die von untergeordneter Bedeutung waren und das Ergebnis nur geringfügig beeinflussten, wurden aus Vereinfachungsgründen nicht periodisch abgegrenzt. (BStBl. III 1967 S. 761)

 

Passiva

A. Eigenkapital

Unter gezeichnetes Kapital wurden nach § 272 Abs. 1 HGB dasjenige Kapital ausgewiesen, auf das die Haftung der Gesellschaft für Verbindlichkeiten des Unternehmens gegenüber Gläubigern beschränkt ist. Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen auf das gezichnete Kapital sind von dem Posten "Gezeichnetes Kapital" offen abgesetzt. Als Gewinnvortrag wurde der Restbetrag ausgewiesen, der sich aus der Ergebnisverwendung des Vorjahres ergibt. Der Jahresfehlbetrag zeigt die Höhe des im abgelaufenen Geschäftsjahres erwirtschafteten Verlustes. Er korrespondiert mit dem entsprechenden Betrag in der Gewinn- und Verlustrechnung. Dieser Posten wurde ausgewiesen, weil die Bilanz vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt wurde.

 

B. Rückstellungen

Die Rückstellungen nach § 249 HGB dienen der Erfassung von nicht genau bestimmbaren Schulden, Aufwendungen oder Wagnissen, die erst in einer späteren Periode zu einer in ihrer Höhe und/oder ihrer Fälligkeit am Bilanzstichtag noch nicht feststehenden Auszahlung oder Mindereinnahme führen. Genau bestimmbare Schulden wurden folglich nicht als Rückstellungen sondern als Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Als Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten wurden die externen Kosten im Zusammenhang mit der Erstellung des Jahresabschlusses bilanziert. Für die Verpflichtung zur Erstellung von Steuererklärungen, die die Betriebssteuern des abgelaufenen Geschäftsjahres betreffen, wurden ebenfalls Kosten in die Rückstellung mit einbezogen.

Für die Aufwandsrückstellung wurden Rückstellungen in Höhe des zu erwartenden Aufwandes gebildet.

C. Verbindlichkeiten

Als Verbindlichkeiten wurden in der Bilanz alle Belastungen des Unternehmens erfasst, die dem Grunde und der Höhe nach zum Bilanzstichtag bestanden.

Unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden im Vorjahr unabhängig von der Laufzeit sämtliche Schulden gegenüber Banken und Sparkassen sowie vergleichbaren Kreditinstituten ausgewiesen.

Als Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wurden sämtliche Verpflichtungen aus vom Vertragspartner bereits erfüllten Umsatzgeschäften ausgewiesen, für die das Unternehmen die hier geschuldete Gegenleistung noch nicht erbracht hat.

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten wurden alle anderen Verbindlichkeiten verbucht, die nicht unter einer anderen Bilanzposition gesondert ausgewiesen werden konnten.

Nach § 253 Abs. 1 HGB wurden die Verbindlichkeiten mit ihrem Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt. Nach § 252 Nr. 4 HGB wurde vorsichtig bewertet. Es wurden alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt, auch wenn sie erst zwischen dem Bilanzstichtag und dem Tag der Bilanzaufstellung bekannt geworden sind.

 

2) Sonstige Aangaben

Geschäftsführerin der Gesellschaft ist:
Frau Kaili Külm, Erwitte.

Zum Bilanzstichtag 31.12.2011 liegen keine Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB vor.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.02.2013 festgestellt.

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