Center-Food-Concept GmbHLiquidiert

21218 Seevetal, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 128986
Eingetragen
16.9.2013
Branche
Großhandel mit Fisch und FischerzeugnissenGroßhandel mit Fleisch und FleischwarenEinzelhandel mit sonstigen Nahrungs- und Genussmitteln
Gegenstand
der Handel mit Lebensmittel, insbesondere mit Eis als Franchisenehmer.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

René Burghardt
21075 Hamburg, Auf der Jahn Höhe 31
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Center-Food-Concept GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen 30.479,00 33.270,00
I. Sachanlagen 30.479,00 33.270,00
B. Umlaufvermögen 205.525,51 225.693,88
I. Vorräte 2.826,19 5.596,60
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 201.350,17 211.245,33
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 110.586,84 82.041,48
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.349,15 8.851,95
C. Rechnungsabgrenzungsposten 766,18 778,06
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 165.740,79 125.001,26
Bilanzsumme, Summe Aktiva 402.511,48 384.743,20

Passiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzverlust 190.740,79 150.001,26
davon Verlustvortrag 150.001,26 78.116,67
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 165.740,79 125.001,26
B. Rückstellungen 7.400,00 39.350,00
C. Verbindlichkeiten 395.111,48 345.393,20
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 379.243,01 301.859,50
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 15.868,47 43.533,70
Bilanzsumme, Summe Passiva 402.511,48 384.743,20

Anhang


 
Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Center-Food-Concept GmbH, Hamburg, für das Geschäftsjahr 2016 wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften anzuwendenden Vorschriften des § 267 Abs. 1 und Abs. 4 HGB, die analog auch für kleine Personengesellschaften gelten, aufgestellt. Von den größenabhängigen Erleichterungen des § 274 a, § 276 und § 288 Abs. 1 i.V.m. 267 Abs. 1 und Abs. 4 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht. Die Gesellschaft wird beim Amtsgericht Hamburg unter 128986 geführt.

Bei der Gewinn- und Verlustrechnung findet das Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB Anwendung.

Angabe und Begründung der gegenüber dem Vorjahr abweichenden Form der Darstellung

Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem Vorjahr geändert. Für den Darstellungswechsel sind folgende Gründe anzuführen:

-  die Erfordernisse einer klaren und übersichtlichen Gliederung,
-  die in Zukunft weitgehend im Anhang erfolgende Darstellung der Ausweiswahlrechte sowie
-  Platzprobleme in der Bilanz und GuV.

Die Änderung betrifft folgende Sachverhalte:

Angabe und Erläuterung von nicht vergleichbaren Vorjahreszahlen

Auf Grund der erstmaligen Anwendung der Schwellenwerte nach dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) wurden auch die Vorjahreswerte angepasst, ein Vergleich mit dem Jahresabschluss des Vorjahres ist damit nicht möglich.

Werden die rechtlichen Bestimmungen des BilRUG nicht auf die Umsatzerlöse des Vorjahres angewandt, so betragen diese 0,00 Euro.

Die folgende Aufstellung zeigt die betreffenden Posten:

Ausweis der nach § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB zusammengefassten Posten

Zur Vergrößerung der Klarheit der Darstellung wurden in der Bilanz einzelne Posten des Gliederungsschemas in § 266 HGB zusammengefasst.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde unter der Prämisse der Unternehmensfortführung und auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Gesellschaftsvertrages zu beachten.

Für die Erstellung des Jahresabschlusses sind die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Aktiva

Anlagevermögen

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Es wurde die Bewertungsstetigkeit gem. § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB beachtet.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear unter Beachtung der Bewertungsstetigkeit vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu 410 € netto werden im Zugangsjahr in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bewertet.

Umlaufvermögen

Die Vorräte wurden anhand einer Inventur ermittelt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.

Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe sowie übriges Vorratsvermögen wurden gem. § 253 Abs. 1 HGB i.V.m. § 255 Abs. 1 und 2 HGB mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, unter Beachtung des Niederstwertprinzips gem. § 253 Abs. 4 HGB, bewertet.

Die flüssigen Mittel (Bank, Kasse u.a.) sind in der Bilanz mit ihrem Nennbetrag enthalten.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Sie sind zum Nennwert oder zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Sie haben eine Restlaufzeit bis ein Jahr.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Ausgewiesen werden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Passiva

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital ist gem. § 272 Abs. 1 HGB mit dem Nennbetrag in Ansatz gebracht.

Rückstellungen

Steuerrückstellung

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen gem. § 249 Abs. 1 HGB berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages passiviert, der nach § 253 Abs. 1 HGB nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten wurden gem. § 253 Abs. 1 HGB zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

In den Verbindlichkeiten sind größere Beträge enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen. Dabei handelt es sich um Beträge, die erst nach dem Bilanzstichtag zu Ausgaben führen, aber zum Zweck der periodengerechten Gewinnermittlung bereits zum Bilanzstichtag als Aufwand erfasst wurden.

Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt EUR 0,00.

Angaben zu Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
  

Sachverhalte
 
2016
2015
 
 
EUR
EUR
Forderungen
 
24.691,32
42.428,69
Verbindlichkeiten
 
0,00
0,00


Sonstige Angaben

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 6,00.

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
  

Name
Eintritt (seit)
Austritt (bis)
ausgeübter Beruf:
Rene Burghard
01.01.2013
 
Geschäftsführer Controlling/Vertrieb


Gewährte Vorschüsse und Kredite an Geschäftsführer

Zu den zu Gunsten einzelner Geschäftsführer vergebenen Krediten wird berichtet:
  

Kreditentwicklung
Betrag
 
EUR
Stand bisheriger Kredite
0,00
Rückzahlungen im Berichtsjahr
0,00
Neuvergaben im Berichtsjahr
25.230,35
Neuer Kreditbestand
25.230,35
Kreditkonditionen vergebener Kredite
 
Auszahlungsbetrag
 
25.230,35
Rückzahlungsbetrag
 
25.230,35
Zinssatz
 
1,0%
Laufzeit
 
unbestimmte Zeit
Sicherheiten
keine


Unterschrift der Geschäftsführung

Hamburg, 11. November 2017

gez. Rene Burghard
Geschäftsführer  

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2016 - 31.12.2016

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 20,00 EUR.

1.1.2015 - 31.12.2015

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 20,00 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.11.2017 festgestellt.

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