Ardmore Group GmbHLiquidiert

60323 Frankfurt am Main, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 51831
Eingetragen
9.3.2001
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenFondsmanagementVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Oberer Reisberg 44, 61350 Bad Homburg
12.500 €
50.00%
Eschersheimer Landstraße 122, 60322 Frankfurt am Main
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Ardmore Group GmbH

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

BILANZ zum 31. Dezember 2019

AKTIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR
1. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 1.211.453,43 5.968.044,20
2. Forderungen an Kunden 297,79 0,00
3. Handelsbestand 0,00 3.748.607,51
4. Immaterielle Anlagewerte
a) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 4,00 4,00
5. Sachanlagen 18.294,00 18.083,00
6. Sonstige Vermögensgegenstände 106.204,65 43.830,26
7. Rechnungsabgrenzungsposten 13.151,82 3.157,56
1.349.405,69 9.781.726,53

PASSIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
1. Handelsbestand
a) Shortbestand Wertpapiere 0,00 3.584.993,09
2. Sonstige Verbindlichkeiten 53.870,90 1.833.966,86
3. Rückstellungen
a) Steuerrückstellungen 695.403,08 552.076,53
b) Andere Rückstellungen 155.000,00 850.403,08 90.971,85
4. Fonds für allgemeine Bankrisiken 0,00 503.741,37
- Sonderposten nach § 340e Abs. 4 HGB EUR 0,00 (Vj.: EUR 503.741,37)
5. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
b) Gewinnvortrag 990.976,83 1.853.132,46
Jahresfehlbetrag (Jahresüberschuss) -570.845,12 1.337.844,37
1.349.405,69 9.781.726,53

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01.01.2019 bis 31.12.2019

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
1. Zinsaufwendungen -97.990,65 -72.903,90
2. Ertrag des Handelsbestandes 28.666.221,72 17.931.413,71
3. Aufwand des Handelsbestandes -26.183.233,08 -13.397.741,37
4. Sonstige betriebliche Erträge 5.036,78 1.180,00
5. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter -1.125.835,58 -2.811.816,24
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -23.804,44 -1.149.640,02 -23.467,58
b) andere Verwaltungsaufwendungen -733.650,04 -459.475,87
-1.883.290,06 -3.294.759,69
6. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagenwerte und Sachanlagen -8.442,86 -10.510,50
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen -105.820,02 -111.705,66
8. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 392.481,83 1.044.972,59
9. Außerordentliche Erträge 0,00 925.017,54
10. Außerordentliches Ergebnis 0,00 925.017,54
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -963.326,95 -632.145,76
12. Jahresfehlbetrag (Jahresberschuss) -570.845,12 1.337.844,37

ANHANG für das Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis 31.12.2019

1. Allgemeine Grundlagen

Die Ardmore Group GmbH hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und ist beim Amtsgericht Frankfurt unter HRB 51831 in das Handelsregister eingetragen.

Der Abschluss der Ardmore Group GmbH für das Geschäftsjahr 2019 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des BilMoG, des Aktiengesetzes und des Kreditwesengesetzes unter Beachtung der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) vom 11.12.1998, zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.07.2015 (BGBl. I S. 1245, 1264), aufgestellt.

Gemäß § 340a Abs. 1 HGB gilt die Ardmore Group GmbH im Hinblick auf die Rechnungslegungsvorschriften als große Kapitalgesellschaft.

2. Bilanzierung und Bewertung

Bei der Bewertung wurden die Vorschriften der §§ 252 ff. HGB in Verbindung mit der RechKRedV zugrunde gelegt. Bei der Bewertung wurde nicht von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen, da im Wirtschaftsjahr am 20.11.2019 der Beschluss über die Auflösung der Gesellschaft gefasst wurde. Vermögensgegenstände und Schulden werden zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden waren, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Bei der Bewertung wurde, wo erforderlich, der Beschluss über die Auflösung der Gesellschaft berücksichtigt.

Gewinne werden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren.

Aufwendungen und Erträge wurden im Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit berücksichtigt, unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen. Die Aufwendungen und Erträge werden periodengerecht abgegrenzt.

Das Institut hat Wertpapiere oder sonstige Finanzinstrumente weder im Anlagenbestand noch im Handelsbestand.

Die Forderungen gegenüber Kreditinstituten sind zum Nominalwert angesetzt. Es ergab sich kein Anlass für pauschale Wertberichtigungen.

Forderungen gegen Kunden sind nicht vorhanden.

Die sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit ihrem Nominalbetrag angesetzt.

Die Umrechnung der auf fremde Währungen lautenden Posten erfolgte bei der Verbuchung der Handelsgeschäfte zu dem für den Zeitpunkt des jeweiligen Handelsgeschäfts von der Clearingbank mitgeteilten Wechselkurs. Am Abschlussstichtag waren keine Positionen in Finanzinstrumenten mehr vorhanden.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgten zeitanteilig.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) mit Anschaffungskosten von weniger als 800 Euro werden im Jahr der Anschaffung aufwandswirksam erfasst.

Rückstellungen wurden in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrages nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung angesetzt.

Die Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind gem. RückAbzinsV mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen. Solche Rückstellungen sind nicht vorhanden. Für die Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr besteht gem. IDW RS HFA 4, Tz n42 sowie IDW RS HFA 34, Tz. 44 ein Abzinsungswahlrecht.

Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Eventualverpflichtungen und andere Verpflichtungen bestehen nicht. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen sind ebenfalls zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

3. Änderungen von Bewertungs- und Bilanzierungsregelungen

Das Institut bilanziert zum Abschlussstichtag nach den Vorschriften der RechKredV. Änderungen in den Bewertungs- und Bilanzierungsregelungen hat es im Geschäftsjahr nicht gegeben.

4. Erläuterungen zum Jahresabschluss, Bilanz

Die Forderungen an Kreditinstitute in Höhe von 1.211.453,43 Euro sind zu ihrem Nominalwert angesetzt, Wertberichtigungen sind nicht erforderlich. Sie sind in voller Höhe täglich fällig.

Die Positionen des Handelsbestandes belaufen sich auf 0 Euro (Vorjahr 3.748.607,51 Euro).

Bei den Sachanlagen handelt es sich um Betriebs- und Geschäftsausstattung für den eigenen Geschäftsbetrieb. Zu ihrer Entwicklung verweisen wir auf den nachfolgend beigefügten Anlagespiegel.

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten gegebene Kautionen und Forderungen in Höhe von 28.920,00 Euro mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 53.870,90 Euro (Vj. 1.833.966,86 Euro) und der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt 0,00 Euro. Demzufolge haben alle Verbindlichkeiten eine Restlaufzeit von unter fünf Jahren. Alle bilanzierten Verbindlichkeiten sind Sonstige Verbindlichkeiten.

Die Bilanz enthält Rückstellungen iHv. 850.403,08 Euro (Vj. 643.048,38 Euro. Rückstellungen zur Erfassung latenter Steuerbelastungen waren nicht zu bilden.

Die Rückstellungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Das Institut hat hinsichtlich der Abzinsung auf solche Rückstellungen von seinem Wahlrecht Gebrauch gemacht und auf eine Abzinsung verzichtet.

Die Höhe der Rückstellungen und ihre Zusammensetzung ergeben sich aus dem anhängenden Rückstellungsspiegel.

Der Sonderposten "Fonds für allgemeine Bankrisiken" nach § 340e Abs. 4 HGB beträgt 0 Euro (Vj. 503.741,37 Euro).

Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB liegen nicht vor.

5. Erläuterungen zum Jahresabschluss, Gewinn- und Verlustrechnung

Die Zinsaufwendungen aus Kredit- und Geldmarktgeschäften betragen 97.990,65 Euro (Vorjahr 72.903,90 Euro).

Dem Ertrag des Handelsbestandes in Höhe von 28.666.221,72 Euro steht ein Aufwand des Handelsbestandes in Höhe von 26.183.233,08 Euro gegenüber (Vorjahr 17.931.413,71 Euro bzw. 13.397.741,37 Euro).

Der Fonds für allg. Bankrisiken iHv. 503.741,37 Euro wurde ergebniserhöhend aufgelöst.

Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf 5.036,78 Euro (Vorjahr 1.180,00 Euro).

Die Personalaufwendungen betragen 1.149.640,02 Euro (Vorjahr 2.835.283,82Euro).

Die anderen Verwaltungsaufwendungen in Höhe von 733.650,04 Euro (Vorjahr 459.475,87) setzen sich im Wesentlichen aus den folgenden Posten zusammen:

Miete 66.593,19 Euro (Vj. 67.320,98 Euro)

Werbekosten 20.658,60 Euro (Vj. 20.658,60 Euro)

Rechts- und Beratungskosten 307.153,42 Euro (Vj. 72.106,09 Euro)

Buchführung, Meldewesen, Abschlusskosten 151.424,36 Euro (Vj. 98.616,39 Euro)

Prüfungskosten 25.00,00 Euro (Vj. 24.398,00 Euro)

Lizenzen und Konzessionen 109.038,96 Euro (Vj. 125.052,83 Euro)

Die Außerordentlichen Erträge belaufen sich auf 0 Euro (Vj. 925.017,54 Euro.

Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 8.442,86 Euro (Vorjahr 10.510,50 Euro).

Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen 105.820,02 Euro (Vorjahr 111.705,66 Euro).

6. Sonstige Angaben zum Jahresabschluss

Es sind finanzielle Verpflichtungen, die nicht aus der Bilanz ersichtlich sind, aus Mietverträgen in Höhe von 33.660,49 Euro mit einer Restlaufzeit von zwei bis vier Jahren. Über fünf Jahren Restlaufzeit bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Es bestanden zum Bilanzstichtag keine Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB in Verbindung mit § 268 Abs. 7 HGB.

Alle Erträge wurden im Inland erwirtschaftet.

Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer für die Jahresabschlussprüfung 2018 werden voraussichtlich 25.000,00 Euro betragen.

Im Falle von neuen Geschäftsbeziehungen wird die Neuverbindung im Hinblick auf Geldwäscheprävention entsprechend geprüft. Es sind keine Vorfälle bekannt oder aktenkundig geworden.

Angabepflichtige Geschäfte gemäß § 285 Nr. 3 HGB (Off-balance-sheet Transactions) liegen nicht vor.

Ein Beschluss über die Ergebnisverwendung wird bei Feststellung des Jahresabschlusses erfolgen.

Geschäftsführer waren bis zum Zeitpunkt der Auflösung Herr Robert Andrew Lackman, Bad Homburg v.d. Höhe, und Herr Thomas Matthew Smolenski, Eschersheimer Landstraße 122, 60322 Frankfurt am Main. Die Geschäftsführer waren bis dahin einzelvertretungsbefugt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Von der Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführer wurde entsprechend § 286 Abs. 4 HGB abgesehen.

Am 20.11.2019 wurde der Beschluss gefasst, die Gesellschaft aufzulösen. Zum Liquidator wurde Herr Johannes Weinmann, Frankfurt am Main, bestellt. Die Auflösung wurde nach Ablauf des Geschäftsjahres am 23.01.2020 in das Handelsregister eingetragen.

Im Übrigen sind nach Abschluss des Geschäftsjahrs keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.

Die liquiden Mittel der Gesellschaft reichen aus, um alle offenen Verbindlichkeiten und die zurückgestellten Beträge im Verlauf der Liquidation auszugleichen.

7. Mitarbeiter

Die Gesellschaft hatte neben den zwei Geschäftsführern im Durchschnitt zwei (Vorjahr zwei) vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter.

 

Frankfurt am Main, den 29.10.2020

Johannes Weinmann

Liquidator

Ardmore Group GmbH i.L.

Anlagenspiegel für das Geschäftsjahr 2019

Anschaffungskosten
01.01.2019 Zugänge Abgänge 31.12.2019
Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
EDV-Software 2.144,75 0,00 0,00 2.144,75
Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Betriebsausstattung 49.376,67 0,00 0,00 49.376,67
Geschäftsausstattung 136.369,51 8.653,86 0,00 145.023,37
Büroeinrichtung 7.469,18 0,00 0,00 7.469,18
Geringwertige WG 1.783,52 0,00 0,00 1.783,52
WG Sammelposten 6.151,62 0,00 0,00 6.151,62
201.150,50 8.653,86 0,00 209.804,36
203.295,25 8.653,86 0,00 211.949,11
kumulierte Abschreibungen
01.01.2018 Zugänge Abgänge 31.12.2019
Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
EDV-Software 2.140,75 0,00 0,00 2.140,75
Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Betriebsausstattung 46.168,67 1.820,00 0,00 47.988,67
Geschäftsausstattung 125.256,51 6.176,86 0,00 131.433,37
Büroeinrichtung 3.713,18 446,00 0,00 4.159,18
Geringwertige WG 1.783,52 0,00 0,00 1.783,52
WG Sammelposten 6.145,62 0,00 0,00 6.145,62
183.067,50 8.442,86 0,00 191.510,36
185.208,25 8.442,86 0,00 193.651,11
Buchwerte
31.12.2019 31.12.2018
Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
EDV-Software 4,00 4,00
Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Betriebsausstattung 1.388,00 3.208,00
Geschäftsausstattung 13.590,00 11.113,00
Büroeinrichtung 3.310,00 3.756,00
Geringwertige WG 0,00 0,00
WG Sammelposten 6,00 6,00
18.294,00 18.083,00
18.298,00 18.087,00

LAGEBERICHT für das Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis 31.12.2019

I. Grundlagen der Gesellschaft

Der Fokus der Geschäftstätigkeit der Ardmore Group GmbH (im folgenden Ardmore) lag in 2019 unverändert auf dem Handel mit korrelierten derivativen Finanzinstrumenten für eigene Rechnung mittels eigenentwickelten Handelsstrategien an diversen Handelsplätzen inner- und außerhalb Europas. Ardmore war dabei bis 03.12.2019 Mitglied der Eurex und handelt auf anderen Märkten über einen Prime Broker.

Mit Schreiben vom 05.12.2018 war der Ardmore dafür eine entsprechende vorläufige Erlaubnis erteilt worden, mit der diese Tätigkeit ab dem 01.01.2019 weiterhin ausgeübt werden konnte, für die nach dem Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG) eine Erlaubnispflicht nötig wurde. Sie wurde Ardmore am 05. Dezember 2018 endgültig erteilt.

Am 25.10.2019 hat der Prime Broker entschieden, das Geschäft der Ardmore nicht mehr über den 31.12.2019 hinaus zu unterstützen. Anfragen bei neuen Prime Brokern zur Fortsetzung des bestehenden Geschäftsmodells waren in der Kürze der Zeit nicht erfolgreich. Daher wurde am 20.11.2019 die Liquidation der Gesellschaft zum 31.12.2019 beschlossen und die Eurex Mitgliedschaft zum 03.12.2019 zurückgegeben.

Seither wird nur noch Liquidation der Gesellschaft betrieben. Die Vollbeendigung der Gesellschaft ist von den finanzamtsseitigen Verfahren abhängig.

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Das Geschäftsmodell der Ardmore war stets stark von der Marktvolatilität abhängig, wobei eine hohe Marktvolatilität positiv wirkt, da so die Preisschwankungen in den derivativen Instrumenten mehr Opportunitäten schaffen. Im Jahr 2019 war die Marktvolatilität im Allgemeinen allerdings niedrig mit kurzen Spitzen im März und September.

2. Geschäftsverlauf

Der individuelle Geschäftsverlauf wurde durch Unsicherheit in der Zusammenarbeit mit dem Prime Broker geprägt. Dadurch wurden bereits im April einmalig alle Positionen geschlossen und anschließend wurden keine länger laufenden Geschäfte mehr über das Jahr 2019 hinaus abgeschlossen. Die Abwicklung der Geschäftsbeziehung mit dem Prime Broker wurde durch eine schlechte Qualität in den Berichten des Prime Brokers erschwert, da die Umbuchungen von den Unterkonten in ein einziges Konto zuweilen nicht sauber buchungsmäßig nachvollziehbar waren und der Prime Broker keine vollständigen Buchungsdaten geliefert hat. Diese fehlerhaften Buchungen haben zu einem unsauberen Ausweis im Buchungsbereich der Geldkonten geführt. Auswirkungen auf die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung in Ausweis, Ansatz und Bewertung ergaben sich daraus nicht.

3. Ertragslage

Die Ertragslage war ausreichend, um das Geschäftsjahr noch mit einem leicht negativen Ergebnis abzuschließen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass am 02. Dezember 2019 aus Vorsichtsgründen die operative Tätigkeit eingestellt wurde, um die Geschäftsbeziehung mit dem Prime Broker vorzeitig zu beenden. Diese vorzeitige Einstellung führte zu Handelsverlusten durch vorzeitiges Schließen von Positionen.

4. Finanzlage

Die Finanzausstattung der GmbH war über das Jahr hinweg und ist auch weiterhin ausreichend, um alle Schulden auszugleichen und die Gesellschaft abwickeln zu können.

5. Vermögenslage

Das Eigenkapital beträgt zum Bilanzstichtag 445 EUR. Aus dem frei verfügbaren Aktivvermögen können alle aus Sicht des Liquidators absehbaren Verbindlichkeiten in der Abwicklungsphase bedient werden.

III. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

1. Prognosebericht

Die Liquidation der Gesellschaft ist beschlossen und wird seit Anfang 2020 durchgeführt. Mit einer Vollbeendigung und Löschung im Handelsregister wird für 2022 gerechnet. Die Vollbeendigung ist abhängig von Entscheidungen ausstehender Einsprüche gegen das Finanzamt, die im Abschnitt Steuerrisiken dargestellt werden.

2. Risikobericht

Risikomanagementsystem

Das in 2019 unterhaltene Risikomanagementsystems hat sichergestellt, dass die Firma geordnet, zwar unter Verlusten, aber wie im Risikoabschlag für 2019 kalkuliert, alle Positionen glattstellen und die operative Geschäftstätigkeit zum 03. Dezember 2019 beenden konnte.

Das Risikomanagementsystem der Ardmore bestand während der aktiven Handelsaktivitäten auch in 2019 aus einheitlichen, ineinandergreifenden risikopolitischen Grundsätzen, Regelungen und Risikomessmethoden und basiert auf dem Rahmenkonzept der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk).

Die Risikocontrolling-Funktion wurde gemäß Abschnitt AT 4.4.1 MaRisk durch Thomas Smolenski ausgeübt.

Als übergeordnete Regelung legte die langjährig praktizierte und auch im Berichtsjahr unverändert gebliebene Handelsstrategie die strategischen Leitlinien für die Geschäftsaktivitäten fest.

Die für 2019 geltende Risikostrategie stellt die Risiken dar, die aus der Geschäftsstrategie resultieren und definiert hierzu Risikotoleranzen. Sie gewährleistete, dass das kontrollierte Eingehen von Risiken auch in 2019 elementarer Bestandteil des Handels mit Finanzinstrumenten war und dass die eingegangenen Risiken nicht die Substanz gefährden konnten.

Das interne Kontrollverfahren orientierten sich in Form und Umfang an dem Risikoprofil der Ardmore, der Komplexität der Geschäftsprozesse, deren Wirtschaftlichkeit und der am Markt gängigen und erprobten Methoden.

Neben dem internen Risikomonitoring erfolgte eine intensive (tägliche) begleitende Risikoprüfung durch den Prime Broker, da die Ardmore die Mitgliedschaften des Prime Brokers nutzt und damit auch das Risiko eines Ausfalls der Ardmore trug. Der Prime Broker hat dabei höhere Kapitalanforderungen an die Ardmore gestellt als die Aufsichtsbehörden.

Risikoauswertungen erfolgten ebenfalls nach den aufsichtsrechtlichen Vorgaben. Nach der regulatorischen Sichtweise wurden die jeweiligen Verlustrisiken zu einem Betrag der risikogewichteten Aktiva nach der Methodik der Kapitaladäquanzverordnung (CRR) zusammengeführt. Zur Bestimmung der Risikotragfähigkeit wurde täglich zum Geschäftsschluss das Verlustrisiko anhand der Abrechnungspreise der Terminbörsen ermittelt. Hierbei wurden Long- und Short-Positionen gleich bewertet, um das maximale Risikodeckungspotenzial abzüglich eines Going-Concern-Puffers für mögliche Kosten für das Schließen der Positionen zu ermitteln. Damit sollte die dauerhafte Einhaltung der Mindesteigenmittelanforderungen sichergestellt werden.

Das Liquiditätsrisiko und das Geschäftsrisiko wurden auch in 2019 explizit nicht in die Risikotragfähigkeitsberechnung einbezogen, da sie aufgrund ihrer Eigenarten nicht sinnvoll durch Risikodeckungspotenzial begrenzt werden können. Sie wurden aber angemessen in den Risikosteuerungs- und -controllingprozessen gleichwohl in quantitativer Hinsicht berücksichtigt. Ebenso wurde das Konzentrationsrisiko, das sich aus den verschiedenen Gegenparteien ergibt, nicht in die Risikotragfähigkeitsberechnung einbezogen, da dies nach internen Obergrenzen für Großkredite betrachtet wurde.

Neben der vergangenheitsorientierten Risikosteuerung auf Basis von Limitauslastungen waren Stressszenarien ein wesentlicher Baustein der Risikoabschätzung. Sie analysierten die Wirkung zukünftig möglicher krisenhafter Marktentwicklungen daraufhin, ob die Ardmore auch für Extremsituationen gerüstet war. Die Stresstests wurden sowohl in dem internen System der Ardmore als auch extern durch den Prime Broker durchgeführt. Dazu wurde eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt, die Szenarien hinsichtlich Veränderungen in der Volatilität und des Basispreises durchspielt.

Eine Reihe weiterer Reports wurde im Rahmen des Risikomanagementprozesses erstellt und der Geschäftsleitung vorgelegt. Die Gesellschafter wurden regelmäßig über das gesamte Risiko- und Kapitalprofil unterrichtet.

Risiken

Basierend auf der internen Risikoanalyse unterlag Ardmore während der aktiven Handelstätigkeit den folgenden Risiken, welche in den folgenden Tabellen in Rangfolge nach Einschätzung der Wesentlichkeit beschrieben und beurteilt worden sind:

Operationelles Risiko

Wesentlichkeit: Wesentlich

Beschreibung:

Operationelle Risiken sind alle Risiken, "die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder in Folge von externen Ereignissen eintreten."

Beurteilung:

Die Ardmore verbesserte kontinuierlich die internen Prozesse und hat die selbstentwickelte Software instandgehalten, um dieses Risiko zu minimieren. Die Ardmore hat dieses Risiko als wesentlich eingestuft, da es externe Abhängigkeiten gibt, die die Ardmore nicht kontrollieren kann. Insbesondere die Servicequalität und Korrektheit der Berichte des Prime Broker waren ein wesentliches Risiko für die Ardmore.

Marktpreisrisiko

Wesentlichkeit: Wesentlich

Beschreibung:

Das Marktpreisrisiko ergab sich durch Veränderung von Marktpreisen für Basiswerte und indirekt durch Veränderung in der Volatilitätserwartung für Derivate. In den Bereich des Marktpreisrisikos fallen ebenfalls Dividendenhöhen und -termine als auch Termine für die Quartalszahlen. Diese Termine werden in den USA kurzfristig (<4 Wochen) mitgeteilt und sind nur schwer schätzbar.

Beurteilung:

Das Geschäftsmodell der Ardmore beruhte auf einem delta-neutralen Buch. Das Risiko von Dividenden- und Berichtsterminen musste vor allem durch eine angemessene Positionsgröße und durch regelmäßige Kontrolle der Termine kontrolliert werden.

Adressenausfallrisiko

Wesentlichkeit: Wesentlich

Beschreibung:

Die Ardmore hielt Positionen gegenüber verschiedenen Banken.

Sie kontrollierte regelmäßig die CDS-Preise und Ratings für diese Institute. Die meisten Institute sind systemrelevant. Weiterhin wurde die Höhe der Positionen pro Bank täglich gemessen, um ein Konzentrationsrisiko zu vermeiden.

Liquiditätsrisiko

Wesentlichkeit: Wesentlich

Beschreibung:

Die Strategie der Ardmore hat grundsätzlich zu einem positiven CashFlow geführt.

Nichtsdestotrotz wurde durch die Clearing Bank eine Finanzierung der Margin durchgeführt.

Daher war die Liquidität von der Clearing Bank abhängig.

Rechtliches Risiko

Die Rechtsrisiken der Ardmore hatten sich im Vergleich zu der Zeit vor der Erlaubnis wesentlich verändert, da die Ardmore damals nicht reguliert war. Es waren daher zahlreiche neue regulatorische Anforderungen dazugekommen, die in 2019 bis zur Rückgabe der Erlaubnis und der Einstellung des Handelsgeschäfts einzuhalten waren.

Allerdings hat die Einhaltung des rechtlichen Universums für regulierte Eigenhändler und das Risikoreporting andererseits das Risiko von Verfehlungen gemindert.

Steuerrisiko

In der Bilanz ist die Steuernachzahlung von 2.120.810 EUR im Jahr 2016 in Folge einer Steuerprüfung von Aktiengeschäften um den Dividendentag und nicht akzeptierter Steuerbescheinigungen der Depotbank berücksichtigt. Dabei handelt es sich um Käufe, sowohl auf Xetra/Xontro als auch um OTC Geschäfte.

Nach Abschluss der steuerlichen Betriebsprüfung für die Jahre 2007-2010 hat die Veranlagungsstelle des Finanzamtes eine höhere Zahlung von 824.936 EUR unter Anwendung der Verzinsungspflicht festgesetzt. Nach einem Einspruch ist diese vorläufig ausgesetzt worden, da das Finanzamt bisher keine Begründung für ihre Zinsberechnung abgegeben hat. Eine Entscheidung über den Einspruch steht noch aus. Die Zahlung ist in 2019 ohne Anerkennung einer Rechtspflicht wegen Zinslaufstopps geleistet worden.

Weitere Steuerlasten sind aus heutiger Sicht nicht zu erwarten.

Zusammengefasst unterlag die Ardmore am stärksten dem operationellen Risiko und dem Marktpreisrisiko. Grundsätzlich sieht sich die Ardmore, aufgrund der Kontrollsysteme gut positioniert, um möglichen Risiken entgegenzuwirken. Die etablierten Verfahren, Methoden und Systeme des Risikomanagementsystems haben sich langjährig und auch im Berichtsjahr bewährt und versetzen die Ardmore jederzeit in die Lage, angemessene Maßnahmen zur Risikosteuerung abzuleiten und umzusetzen.

Sonstige Risiken

Die Gesellschaft hat für die Abwicklungsphase eine ausreichende Finanzausstattung, um alle ausstehenden Verpflichtungen bis zur Vollbeendigung zu erfüllen. Da die Ardmore nur noch Geldbestände hat und seit Dezember 2019 keinen aktiven Geschäftsbetrieb mehr unterhält, ist die Ardmore nicht von der Corona-Krise betroffen.

3. Chancenbericht

Auf eine Darstellung der Chancen wird verzichtet, da die Liquidation beschlossen ist und damit kein neues Geschäft durchgeführt wird.

 

Frankfurt, den 29. Oktober 2020

Ardmore Group GmbH i.L.

Johannes Weinmann, Liquidator

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 wurde am 30. Oktober 2020 festgestellt.

Ergebnisverwendung

Der Bilanzgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Jahresfehlbetrag beträgt EUR 570.845,12. Der Bilanzgewinn beträgt nach Verrechnung mit dem Gewinnvortrag EUR 420.131,71.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Ardmore Group GmbH

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Ardmore Group GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Ardmore Group GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Dreieich, den 29. Oktober 2020

Klotz Kalbas GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Gerhard Klotz, Wirtschaftsprüfer

Sybille Seifert-Klotz, Wirtschaftsprüferin

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

Organisationen an dieser Adresse

60 nahegelegene Organisationen

Liste von Unternehmen und Organisationen an oder in der Nähe dieser Geschäftsadresse. Die Daten umfassen Firmennamen, Adressen, Registrierungsdetails und Branchenklassifikationen.
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.