Zweiradhaus Westerfeld GmbH

Borriesstraße 111, 32257 Bünde, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 8285
Eingetragen
26.3.1992
Branche
Großhandel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehörTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehörGroßhandel mit Fahrrädern, E-Bikes, deren Teilen und Zubehör
Gegenstand
der Handel mit Zweirädern aller Art und mit Fahrzeugzubehör, sowie die Vermietung und Reparatur von Zweirädern und Kraftfahrzeugen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, auch die Geschäftsführung und die persönliche Haftung in Kommanditgesellschaft zu übernehmen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Mark Westerfeld
seit 5.10.2020
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Zweiradhaus Westerfeld GmbH

Bünde

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023

Bilanz

Aktiva

30.9.2023
EUR
30.9.2022
EUR
A. Anlagevermögen 45.163,00 45.355,22
I. Sachanlagen 45.163,00 45.355,22
B. Umlaufvermögen 1.006.382,13 818.351,02
I. Vorräte 827.711,66 529.619,01
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 176.917,21 280.286,94
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.753,26 8.445,07
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 391,00
D. sonstige Aktiva 403.683,26 422.677,61
Summe Aktiva 1.455.228,39 1.286.774,85

Passiva

30.9.2023
EUR
30.9.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.078.256,67 962.782,78
I. Gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Gewinnvortrag 936.782,78 666.009,22
III. Jahresüberschuss 115.473,89 270.773,56
B. Rückstellungen 116.692,66 111.581,69
C. Verbindlichkeiten 260.279,06 212.410,38
Summe Passiva 1.455.228,39 1.286.774,85

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände 422.191,88 0,00 425.315,78 0,00

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von 7.331,68 € ausgewiesen.

Das Stammkapital von 26.000 € ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Verbindlichkeiten 258.817,29 258.817,29 212.410,38 212.410,38

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von 0,00 € ausgewiesen.

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Mark Westerfeld.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Bünde, den 21.02.2024

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 21.2.2024.

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