Factory-X GmbHLiquidiert

97500 Ebelsbach, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bamberg HRB 4633
Vorher
Faktory-X GmbH
Eingetragen
4.6.2002
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von WerkzeugenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
Die Erstellung, Weiterentwicklung und der Vertrieb von Software und Hardware, der Vertrieb von Handelsware, die Beratung in diesen Bereichen sowie die Beratung in betrieblichen und betriebswirtschaftlichen Belangen.

Historie

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Management

NameRolle
Anja Espig
seit 16.1.2015
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Factory-X GmbH

Ebelsbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 2.356,50 4.269,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.241,00 2.552,00
II. Sachanlagen 1.115,50 1.717,50
B. Umlaufvermögen 182.658,63 70.678,48
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 27.170,57 54.938,03
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 155.488,06 15.740,45
C. Rechnungsabgrenzungsposten 149,58 219,50
Bilanzsumme, Summe Aktiva 185.164,71 75.167,48

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 62.965,21 46.209,47
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinn- /Verlustvortrag 0,00 13.060,97
III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00 8.148,50
IV. Bilanzgewinn 37.965,21 0,00
B. Rückstellungen 8.101,09 4.145,21
C. Verbindlichkeiten 114.098,41 24.812,80
Bilanzsumme, Summe Passiva 185.164,71 75.167,48

Anhang

1.1 Allgemeines


Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.


Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.


Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.



1.2 Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Die Wertansätze in der Bilanz der Factory-X GmbH zum 31.12.2009 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.


Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.


Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410,00 Euro werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Wirtschaftsgüter von 410,01 Euro bis 1.000,00 Euro werden zu Anschaffungskosten angesetzt und entsprechend der Nutzungsdauer abgeschrieben.


Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.


Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.


Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.


Die Forderungen wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen in Höhe von 20.000 Euro vor.


Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.


Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.


Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.



Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.


Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.


Latente Steuern

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.


1.3 Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.


Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.


Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich keine Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben.



1.4 Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 25.000 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.


Gezeichnetes Kapital 25.000 Euro
Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen 0 Euro
Eingefordertes Kapital 0 Euro

Angabe zu Verbindlichkeiten


Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr 114.098 Euro
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren 0 Euro



Ausschüttungssperre



Ein Betrag, der gemäß § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, besteht nicht.



Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

(§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Ausleihungen Euro
Forderungen 24.704 Euro
Verbindlichkeiten Euro


1.5 Sonstige Angaben


Personalstand


Im Geschäftsjahr war durchschnittlich 1 Mitarbeiter beschäftigt.


Geschäftsführung


Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Rainer Espig.

Ebelsbach,

………………………………………………………………

(Geschäftsführer)


Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 25.11.2011.

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