Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Factory-X GmbHLiquidiert
97500 Ebelsbach, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Anja Espig seit 16.1.2015 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Factory-X GmbHEbelsbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
Anhang1.1 Allgemeines
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
1.2 Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Wertansätze in der Bilanz der Factory-X GmbH zum 31.12.2009 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.
Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410,00 Euro werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Wirtschaftsgüter von 410,01 Euro bis 1.000,00 Euro werden zu Anschaffungskosten angesetzt und entsprechend der Nutzungsdauer abgeschrieben.
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.
Die Forderungen wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen in Höhe von 20.000 Euro vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Latente Steuern Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.
1.3 Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich keine Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben.
1.4 Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital von 25.000 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.
Angabe zu Verbindlichkeiten
Ausschüttungssperre
Ein Betrag, der gemäß § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, besteht nicht.
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
1.5 Sonstige Angaben
Personalstand
Im Geschäftsjahr war durchschnittlich 1 Mitarbeiter beschäftigt.
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Rainer Espig. Ebelsbach, ……………………………………………………………… (Geschäftsführer)
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 25.11.2011. |
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