Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Jobmacherei gGmbHLiquidiert
Raiffeisenstraße 10, 61250 Usingen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Holger Mario Volz seit 3.1.2023 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Starthilfe Hochtaunus, Verein zur beruflichen Qualifizierung e. V. | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Jobmacherei gGmbH (vormals: Taunusdienste - gemeinnützige Arbeitsförderungsgesellschaft mbH im Hochtaunuskreis)Usingen (vormals: Bad Homburg v. d. Höhe)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021BILANZ 31. Dezember 2021AKTIVA
PASSIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2021Die Taunusdienste - gemeinnützige Arbeitsförderungsgesellschaft mbH im Hochtaunuskreis ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Homburg unter Nr. HRB 6436 eingetragen. Sitz der Gesellschaft ist Bad Homburg. l. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften vorgenommen. Die Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) wurden beachtet. Nach den Größenklassen des Handelsgesetzbuches ist die Gesellschaft für Zwecke der Offenlegung als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen. Der Ansatz und die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgten nach den für alle Kaufleute geltenden Grundsätzen der §§ 238 bis 256 HGB sowie den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß den §§ 264 bis 335 HGB. Die Gegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten (Rechnungspreis zuzüglich Nebenkosten abzüglich Skonti), vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt Bei den Gegenständen, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, wurden die Abschreibungen planmäßig nach der linearen Methode entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer ermittelt. Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung zeitanteilig. Im Berichtsjahr wurde von der steuerlich zulässigen Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter Gebrauch gemacht. Die Nutzungsdauer der materiellen Sachanlagen beträgt zwischen drei und zehn Jahren. Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sowie Kassenbeständen und Bankguthaben wurden die Nominalwerte angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt II. Erläuterungen zur Bilanz Aktiva A. Anlagevermögen
B. Umlaufvermögen l. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände betragen sämtlich bis zu einem Jahr. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von EUR 54.120,40 (Vorjahr EUR 73.289,99) enthalten Passiva A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital beträgt unverändert EUR 25.600,00 und ist in voller Höhe eingezahlt B. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Jahresabschluss- und Prüfungskosten sowie Kosten für noch ausstehenden Urlaub. C. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten aller Verbindlichkeiten betragen bis zu einem Jahr. Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber dem Hochtaunuskreis in Höhe von EUR 7.305,51. III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß §§ 275 HGB in der Fassung der Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) aufgestellt. IV. Sonstige Angaben 1. Geschäftsführung Als Geschäftsführerin der Gesellschaft waren im Berichtjahr bestellt:
2. Honorar des Abschlussprüfers Im Berichtsjahr wurden TEUR 5 brutto als Honorar für die Abschlussprüfung erfasst. Der Ausweis erfolgte unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen. 3. Nahestehende Personen und Unternehmen
4. Organe Die Organe der Gesellschaft sind die Gesellschafterversammlung und der Aufsichtsrat. Im Berichtsjahr setzte sich der Aufsichtsrat wie folgt zusammen:
Ab Juni 2021 setzte sich der Aufsichtsrat wie folgt zusammen:
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten im Geschäftsjahr insgesamt EUR 880,00 an Sitzungsgeldern. 5. Personalstand Im Geschäftsjahr 2021 waren durchschnittlich 24 (davon 14 Vollzeitkräfte) Angestellte bei der Gesellschaft beschäftigt. 6. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen in Höhe von TEUR 196 p.a. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 7. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres (§ 285 Nr. 33 HGB) Die noch in 11/ 2021 aufgestellte Fortführungsprognose hatte in folgenden Prämissen explizit Aussagen getroffen, basierend auf den nachfolgend aufgeführten Planungsannahmen des Wirtschaftsplans: Die (neuen) Projekte/ Maßnahmen, die bereits im Kalenderjahr 2021 konzipiert und beauftragt wurden, werden gemäß den in den Angeboten aufgeführten Angaben bzgl. Teilnehmedenanzahl und Honorierung pro Teilnehmendem durchgeführt. Pandemiebedingte Einschränkungen von Gruppengrößen wird es 2022 nicht mehr/ in unmaßgeblichem Umfang geben, oder diese können durch sog. "Hybridangebote" kompensiert werden. Das geplante Nachhaltigkeitskaufhaus in Neu-Anspach kann erfolgreich etabliert und kostendeckend geführt werden. Diese Prämissen waren leider nur in der letztgenannten Aussage zutreffend. Aufgrund der seinerzeit positiven Fortführungsprognose lag eine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne nach damaligem Wissen nicht vor. Demgegenüber stellte sich in Folge zu Jahresbeginn 2022 die Situation folgendermaßen dar:
8. Gewinnverwendungsvorschlag ($ 285 Nr. 34 HGB) Die Geschäftsführung wird der Gesellschafterversammlung vorschlagen, den Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 289.221,91 auf neue Rechnung vorzutragen.
Bad Homburg v. d. Höhe, 18.10 2022 Dr.
Simone Farys-Paulus
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 Der vorliegende Jahresabschluss wurde am 15. Dezember 2022 festgestellt |
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