Amir
GmbH
Schwabach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
10.384,51 |
14.573,62 |
| I.
Sachanlagen |
10.283,00 |
14.472,11 |
| II.
Finanzanlagen |
101,51 |
101,51 |
| B.
Umlaufvermögen |
213.594,10 |
216.016,61 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
213.515,47 |
215.963,24 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
78,63 |
53,37 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
889,00 |
925,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
141.382,47 |
134.205,68 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
366.250,08 |
365.720,91 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
167.382,47 |
160.205,68 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
141.382,47 |
134.205,68 |
| B.
Rückstellungen |
3.300,00 |
3.300,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
362.950,08 |
362.420,91 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
366.250,08 |
365.720,91 |
Anhang
Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG)
Der Jahresabschluss 2013 der Amir GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Die Wertansätze der Bilanz zum 31. Dezember 2012
wurden unverändert übernommen.
Steuerliche Bewertungswahlrechte wurden im
Geschäftsjahr nicht in Anspruch genommen.
Zum 31.12.2013 liegen keine Abweichungen zwischen
Handelsbilanz und Steuerbilanz vor.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze und
Plausibilitätsbeurteilung
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um die
planmäßige Abschreibung vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear oder degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
AfA erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer
höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 410,00 EUR wurden im Jahr des Zugangs
voll abgeschrieben.
Davon abweichend wurde in den Jahren 2009 für
bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 EUR aber nicht
mehr als 1.000,00 EUR ein Sammelposten gem. § 6 EStG
gebildet, der linear über 5 Jahre abgeschrieben wird.
Das Sachanlagevermögen haben wir auf seine
Plausibilität und Ordnungsmäßigkeit
beurteilt.
Die
Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
mit dem Nennbetrag angesetzt und sind durch Saldenlisten in
der Finanzbuchhaltung nachgewiesen.
Die Werthaltigkeit der Forderungen ist durch
Geldeingang im Folgejahr nachgewiesen.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände wurden
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet.
Die Salden der
Bank- und Kassenbestände sind durch
Kontoauszüge bzw. das Kassenbuch nachgewiesen.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind in der
erforderlichen Höhe gebildet worden.
Der
nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag ist
durch Gesellschafterdarlehen und persönliche
Bürgschaften abgedeckt.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.
Dabei wurden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt. Soweit Rückstellungen wegen ihrer
Laufzeit abzuzinsen sind werden diese gem. § 253 Abs.
2 HGB abgezinst.
Die
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und G u V-Posten
entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zu Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr betrug EUR 202.055,08
(Vorjahr: EUR 195.343,35).
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis zu 5 Jahren betrug
EUR 160.895,00 (Vorjahr: EUR 167.077,56).
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42
Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
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Betrag EUR
|
Betrag EUR (Vorjahr)
|
Ausleihungen
|
0,00
|
0,00
|
Forderungen
|
49.759,35
|
43.975,84
|
Verbindlichkeiten
|
150.000,00
|
150.000,00
|
Die Angaben beinhalten nicht diejenigen Beträge,
die den Geschäftsführern zuzurechnen sind.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
In der Gesellschafterversammlung vom 27.03.2015 wurde
der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen.
Namen des Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Geschäftsführer: Herr Mohammad M a h d a v
i
Die Befreiung von den Beschränkungen des §
181 BGB wurde erteilt.
Schwabach, 27.03.2015
gez. Mohammad Mahdavi, Kaufmann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.03.2015 festgestellt.
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