Lixfeld Verwaltungsgesellschaft mbH

Auf der Pferdeweide 10, 57223 Kreuztal, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Siegen HRB 2040
Eingetragen
14.3.1979
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Beteiligung an der Carl Lixfeld KG in Siegen als deren persönlich haftende Gesellschafterin, die Führung der Geschäfte der Carl Lixfeld KG in Siegen vom Zeitpunkt der Beteiligung an dieser KG ab sowie die Verwaltung des Vermögens dieser KG.

Historie

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Management

NameRolle
Stefan Lissau
seit 21.5.2021
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (4)

Gesellschafter

4 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 4 angezeigt

Birkenweg 14, 57223 Kreuztal
6.500 €
33.33%
Wolfgang Peuters
Melmesfeld 8, 47647 Kerken-Nienkerk
6.500 €
33.33%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Lixfeld Verwaltungsgesellschaft mbH

Kreuztal

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz zum 31.12.2017

31.12.2017

Vorjahr

A k t i v a :

EUR

EUR

Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

788.574,08

715.504,55

zus. Aktiva

788.574,08

715.504,55

31.12.2017

Vorjahr

P a s s i v a :

EUR

EUR

A  Eigenkapit al

       I. Gezeichnetes Kapital

26.000,00

26.000,00

      II. Gewinnvortrag

1.962,09

680,67

     III. Jahresüberschuss

11.439,41

21.281,42

39.401,50

47.962,09

B  Rückstellungen

736.072,56

659.209,92

C  Verbindlichkeiten

13.100,02

8.332,54

    davon mit einer Restlaufzeit

    bis zu einem Jahr :   EUR  13.100,02

    (Vorjahr:  EUR  8.332,54)

    davon aus Steuern :   EUR  13.100,02

    (Vorjahr:  EUR  8.332,54)

zus. Passiva

788.574,08

715.504,55

Anhang für das Geschäftsjahr 2017

I.        Allgemeine Angaben zum Unternehmen sowie zur Bilanzierung und Bewertung

1.       Allgemeine Angaben

Die Lixfeld Verwaltungsgesellschaft mbH hat ihren Sitz in Kreuztal. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HR B 2040 eingetragen.

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften (§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG aufgestellt.

Für den Jahresabschluss wurde das gesetzliche Gliederungsschema der §§ 266 und 275 HGB in jeder Hinsicht befolgt und gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt(§ 275 Abs. 2 HGB).

Besondere Umstände, die dazu führen, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild nicht vermittelt, waren nicht zu verzeichnen (§ 264 Abs. 2 S. 2 HGB).

2.       Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Ansatz- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich unverändert beibehalten.

Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nennwert bewertet.

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken mit dem Erfüllungsbetrag gebildet.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

II.       Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Einzelangaben zur Bilanz

Rückstellungen

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach der "projected unit credit method" gebildet. Als Zinssatz wurde dabei der durchschnittliche Marktzins für eine Laufzeit von 15 Jahren in Höhe von 3,74 % bzw. 3,68 % zugrunde gelegt. Lohn- und Gehaltssteigerungen wurden aufgrund von Festzusagen nicht berücksichtigt. Es wird eine Rentensteigerung von 1 % unterstellt. Bei der Berechnung der Rückstellung wurden die Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafel 2005 G" zugrunde gelegt. Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 65.

Kreuztal, 01. März 2018

 Dr. Gert Bültermann

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 wurde mit Gesellschafterbeschluss vom 29. Mai 2018 festgestellt.

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