Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 105796
Eingetragen
31.1.2007
Branche
Zahntechnische LaboratorienZahnarztpraxenGroßhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln, Dental- und Laborbedarf
Gegenstand
Der Betrieb eines zahntechnischen Labors.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Thomas Matern
seit 31.1.2007
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Matern Dental GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 105.321,17 111.909,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 5.216,99 1.001,00
II. Sachanlagen 100.104,18 110.908,00
B. Umlaufvermögen 580.364,44 525.247,55
I. Vorräte 52.424,41 48.907,19
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 440.214,41 395.137,78
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 87.725,62 81.202,58
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.259,02 523,74
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen 235.030,53 128.244,67
Summe Aktiva 921.975,16 765.924,96

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 377.585,70 174.903,84
III. Jahresüberschuss 117.555,17 21.659,17
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 235.030,53 128.244,67
B. Rückstellungen 536.676,73 341.773,97
C. Verbindlichkeiten 385.298,43 424.150,99
Summe Passiva 921.975,16 765.924,96

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Die Matern Dental GmbH hat ihren Sitz in Berlin und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg (Reg.Nr. 105796).

Der handelsrechtliche Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet.

Die Merkmale für die Größenklassifizierung der Gesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB entwickelten sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt:

Größenmerkmale Geschäftsjahr 2023 Vorjahr 2022
Bilanzsumme (EUR) 921.975,16 986.636,15
Umsatzerlöse (EUR) 1.063.525,28 896.860,13
Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl 25 25

Damit erfolgt die Einordnung der Gesellschaft in die Größenklasse nach § 267 Abs. 1 HGB als kleine Kapitalgesellschaft.

Die Gesellschaft macht von den ihr eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 267a HGB Gebrauch.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

I. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

II. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 250,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EStG auf 5 Jahre abgeschrieben.

Auf die Angabe des Eigenkapitals und des Jahresergebnisses der Gesellschaft wird mit Hinweis auf § 286 Abs. 3 Satz 2 HGB verzichtet.

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt.

Die Berechnung erfolgte unter folgenden Annahmen:

Zinssatz 1,82 %
erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen 3 %
zugrunde gelegte Sterbetafel Heubeck-Richttafeln 2018 G

Auf Grund der im abgelaufeenen Wirtschaftsjahr gezahlten Leistungen aus der Pensionsverpflichtung war trotz der geänderten Bewertung der laufenden Pensionen keine Zuführung zur Rückstellungen erforderlich. Der Erfüllungsbetrag auf den Stichtag zum 31.12.2023 war entsprechend herabzusetzen..

Der Unterschiedsbetrag, der sich aus dem Übergang vom 7- auf den 10-Jahres-Durchschnitt des Marktzinses ergibt, unterliegt gemäß § 253 Abs. 6 HGB einer Ausschüttungssperre. Der daraus resultierende Unterschiedsbetrag beläuft sich am 31.12.2023 auf EUR 5.870,--.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.Ergänzende Angaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt.

C.

Familienname Vorname Berufsbezeichnung Vertretungsbefugnis
Matern Thomas Zahntechnikermeister alleinvertretungsberechtigt, von § 181 BGB befreit

D. Ergebnisverwendung

Die Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, den Jahresüberschuß auf neue Rechnung vorzutragen.

Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Gewinnverwendung aufgestellt.

 

Berlin, 30.11.2024

gez. Thomas Matern

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 30.11.2024.

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