Kaiser Elektro GmbH
Selbe AdresseReparatur und Instandhaltung von elektrischen Ausrüstungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Valerie Kaiser seit 11.11.2021 | Prokura |
Josef Wilhelm seit 26.1.2018 | Prokura |
Georg Kaiser seit 26.1.2018 | Prokura |
Sabine Kaiser seit 26.1.2018 | Prokura |
Andreas Fichtl seit 8.12.2017 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Kaiser Haustechnik GmbHUtting am AmmerseeJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) erstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. B. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die auf den Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden wurden stetig angewendet. Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten (gem. § 255 Abs. 2 bis 3 HGB) bilanziert. Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (Nutzungsdauer neun Jahre) angesetzt. Wirtschaftsgüter mit einem Wert von 250 bis 800 EUR wurden als geringwertige Wirtschaftsgüter sofort abgeschrieben (§ 6 Abs. 2 EStG). Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Posten mit verringerter Marktgängigkeit wurden auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die unfertigen Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst) bewertet, sofern nicht nach § 253 Abs. 3 HGB um noch anfallende Aufwendungen geminderte Verkaufswerte anzusetzen sind. Zinsen für das zur Finanzierung der Herstellung der aktivierten Vermögensgegenstände verwendete Fremdkapital wurden, soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen, zu 100% bei den Herstellungskosten angesetzt. Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde zusätzlich durch eine ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Der Ansatz der Anzahlungen erfolgte mit dem Nennbetrag (ohne Umsatzsteuer), die erhaltenen Anzahlungen auf Vorräte wurden mit dem Rückzahlungsbetrag (ohne Umsatzsteuer) offen von dem Posten "Vorräte" abgesetzt, soweit den Anzahlungen Vorräte zugeordnet werden konnten. Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennwert angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen; die Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. C. Angaben zur Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen umfassen solche gegenüber Gesellschaftern i.H.v. 3.792,96 EUR (VJ 5.066,65 EUR). Diese Forderung sind im Berichtsjahr unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen, im Vorjahr noch unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen umfassen solche gegenüber Gesellschaftern i.H.v. 162.000,00 EUR (VJ 229.000,00 EUR). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen umfassen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen mit 3.345,66 EUR (VJ 2.293,87 EUR) und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern mit 47.238,59 EUR (VJ 0,00 EUR). Diese Verbindlichkeiten waren im Vorjahr noch als Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen. sonstige Berichtsbestandteile
Utting, 12. August 2024 (gez.) Andreas Fichtl, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
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