Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 735615
Eingetragen
4.2.2020
Branche
Herstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenVerlegen von ZeitungenBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Die Verpackung von Presseartikeln, der Trockenbau, die Leerrohrverlegung swie der Gala Bau. Tätigkeiten, die einer gesonderten Erlaubnis bedürfen, werden nicht ausgeübt.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Gökhan Özkan
seit 4.1.2023
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
60.00%
G***** Ö****
20.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Ilvesheim
12.500 €
50.00%
Ildirks Karaca
Ludwigshafen / Rh.
12.500 €
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

IM Konzept GmbH

Mannheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

AKTIVA

31.12.2023 31.12.2022
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Sachanlagen 862.585,00 524.842,00
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte 287.873,07 137.010,91
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 33.743,29 30.004,67
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 57.461,23 16.707,10
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 26.473,70 15.985,60
SUMME Aktiva 1.268.136,29 724.550,28

PASSIVA

31.12.2023 31.12.2022
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 41.666,00 25.000,00
II. Gewinn- und Verlustvortrag 206.153,44 53.335,92
III. Jahresüberschuss 137.124,35 152.817,52
IV. buchmäßiges Eigenkapital 384.943,79 231.153,44
B. RÜCKSTELLUNGEN 111.124,48 14.122,28
C. VERBINDLICHKEITEN 772.068,02 479.274,56
SUMME Passiva 1.268.136,29 724.550,28

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

der Firma IM Konzept GmbH

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der vorliegende Jahresabschluss der Firma IM Konzept GmbH wurde gemäß den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und der Satzung aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich gegenüber dem Vorjahr nicht. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen vermindert. Bei Zugängen an beweglichen Gegenständen des Anlagevermögens wurde die Abschreibung zeitanteilig bzw. nach der Vereinfachungsregel angesetzt.

Die Bewertungsfreiheit des § 6 Abs. 2 EStG wurde nicht in Anspruch genommen.

Die Vorräte sind mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Notwendige Abschreibungen gem. § 253 Abs. 3 S. 2 und 3 HGB auf den niedrigeren Marktpreis bzw. beizulegenden Wert am Bilanzstichtag waren nicht notwendig.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt.

Die Steuerrückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen mit dem Betrag der voraussichtlichen Inanspruchnahme.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen mit dem Betrag der voraussichtlichen Inanspruchnahme.

Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Fremdwährungsposten werden mit dem Kurs am Tage des Geschäftsvorfalls bewertet. Verluste aus Kursänderungen bis zum Bilanzstichtag wurden berücksichtigt.

III. Angaben zur Bilanz

1. Allgemeines

Eine Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen Posten der Bilanz war nicht gegeben.

2. Anlagevermögen

Immaterielle Anlagen (Bewertungsmethode)

Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um die Abschreibungen angesetzt (§ 253 (1) S.1 HGB).

Sachanlagen und geringwertige Wirtschaftsgüter (Abschreibungsmethode)

Die Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen angesetzt (§ 253 (1) HGB). Nachträgliche Anschaffungskosten sind aktiviert, soweit eine andere als die bisherige Nutzung begründen oder eine Verbesserung des Gegenstands ermöglicht wird.

Geschäftsvorfälle in Fremdwährung sind bei Zugang zum aktuellen Kurs in die Berichtswährung umgerechnet. Diese lagen im Berichtszeitraum nicht vor.

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, hier sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen gemindert (§ 253 (2) S. 1 HGB). Das Abschreibungsvolumen sind die historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten, ein Restwert wird in der Praxis in aller Regel nicht berücksichtigt. Die regelmäßige Überprüfung der Nutzungsdauer ist gesetzlich nicht geregelt. Ein Wechsel der Abschreibungsmethode ist nur ausnahmsweise möglich.

Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie Ausleihungen an diese (Bewertungsmethode)

Die Zugangsbewertung erfolgt zu Anschaffungskosten. Im Berichtszeitraum lagen keine Beteiligungen oder Ausleihungen an beteiligte Unternehmen vor.

3. Weitere Aktivposten

Vorräte (Bewertungsmethode, Einbeziehung von Gemeinkosten, Aktivierung von Zinsen, Abschläge bei längerer Lagerdauer)

Die Vorräte sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet (§ 252 (1) Nr.3 HGB). Ausnahmen bilden das Festwertverfahren (§ 240 Abs.3 HGB), die Gruppenbewertung (§ 240 (4) HGB) und die Bewertungsvereinfachungsverfahren des § 256 HGB. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten bilden die Wertobergrenze (§ 253 (1) S.1 HGB).

Bei den Vorräten sind Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit einem niedrigeren Wert anzusetzen, der sich aus einem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag ergibt (§ 253 Abs. 3 HGB). Ist ein Börsen- und Marktpreis nicht festzustellen und übersteigen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten den Wert, der den Vermögensgegenständen am Abschlussstichtag beizulegen ist, so ist auf diesen Wert abzuschreiben.

Fertigungs- und Dienstleistungsaufträge sind laut HGB nach der completed-contract-Methode zu bewerten. Der IDW sieht in seinem RS HFA 2 die Teilgewinnrealisierung nach der percentage-of-completion-Methode nach IAS 11 als mit dem HGB nicht vereinbar an. Im Berichtzeitraum erfolgte die Bewertung mit Fertigungseinzelkosten zuzüglich der Fertigungsgemeinkosten und den anteiligen Zinsen. Bei der Bewertung wurde darauf geachtet, dass die completed-contract-Methode beachtet wurde, und keine Teilgewinnrealisierung erfolgte.

Forderungen an Kunden (Bildung von Einzel-/Pauschalwertberichtigungn, Kriterien für deren Bildung)

Forderungen sind grundsätzlich mit ihrem Nominalbetrag angesetzen. Bei den Forderungen sind Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit einem niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag anzusetzen (§ 253 (3) HGB). Unverzinslich oder niedrig verzinsliche Forderungen werden mit ihrem Barwert angesetzt, der aufgrund des Marktzinses ermittelt wird.

Einzelwertberichtigungen wurden nicht gebildet. Eine Pauschalwertberichtigung, deren Höhe sich aus Erfahrungen ergibt, wird für allgemeine Ausfallrisiken gebildet. Auf bereits einzelwertberichtigte Forderungen wird keine zusätzliche Pauschalwertberichtigung gebildet. Pauschalwertberichtigungen waren im Berichtszeitraum nach Angaben der Geschäftsleitung nicht notwendig.

Fremdwährungsforderungen bestanden im Berichtszeitraum nicht.

Unter den flüssigen Mitteln wird der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten ausgewiesen.

4. Eigenkapital

Das Stammkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 41.666,00 und ist voll einbezahlt.

5. Bilanzgewinn

Zum 31. Dezember 2023 beträgt der Bilanzgewinn EUR 343.277,79.

6. Rückstellungen

Rückstellungen (Bemessungsmethode, Angemessenheit der Höhe)

Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden (§249 Abs. 1 HGB). Das HGB unterscheidet Wahl- und Pflichtrückstellungen.

Voraussetzung für die Bildung einer Rückstellung ist, dass die Inanspruchnahme oder der Verlust mit einiger Sicherheit erwartet werden können.

Für Rückstellungen ist der Betrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Bewertung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 HGB). Die Bewertung erfolgt zu Teil- oder Vollkosten. Für künftige Ereignisse gilt das strenge Stichtagsprinzip. Die Diskontierung von Rückstellungen erfolgt nur, sofern die ihnen zugrundeliegenden Verbindlichkeiten einen Zinsanteil enthalten (§253 Abs. 1 HGB). Soweit der Rückstellungsgrund entfallen ist, ist eine erfolgswirksame Auflösung vorzunehmen (§249 Abs. 3 HGB).

Bei beitragsorientierten Versorgungsplänen stellen die geleisteten Beiträge in der Periode Aufwand und Auszahlung der Periode dar, z.B. Zahlungen an Pensionskassen. Eine Rückstellungsbildung erfolgt nicht.

Leistungsorientierte Versorgungspläne stellen im Regelfall unmittelbare Pensionsverpflichtungen dar. Die Bilanzierung ist komplex und es sind zur Bewertung der Verpflichtung und des Aufwandes versicherungsmathematische Annahmen erforderlich. Ein besonderes Bewertungsverfahren ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, in der Praxis dominiert jedoch auch für die Bilanzierung in der Handelsbilanz das modifizierte Teilwertverfahren nach §6a EStG.

Steuerrückstellungen sind sowohl für laufende als auch für (passive) latente Steuern zu bilden (§274 Abs. 1, 306 HGB). Da eine Abgrenzungsmethode nicht gesetzlich normiert ist, kommen in der Praxis sowohl die Abgrenzungsmethode (deferral method) als auch die Verbindlichkeitsmethode (liability method) zur Anwendung. Der Einfluss von Steuersatzänderungen auf die Bewertung von Steuerlatenzen ist gesetzlich nicht determiniert. Die herrschende Literaturmeinung spricht sich für die Anwendung der liability method aus, d.h. erfolgswirksame Berücksichtigung von Steuersatzänderungen im Jahr der Gesetzesverabschiedung.

Die sonstigen Rückstellungen umfassen im wesentlichen die Vorsorge für Aufbewahrung von geschäftlichen Unterlagen und Personal (TEUR 2), für noch offene Verpflichtungen im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten (TEUR 5,6) sowie andere ungewisse Verbindlichkeiten und Risiken.

Latente Steueransprüche und -schulden sind nicht abzuzinsen. Es ist eine Gesamtdifferenzbetrachtung durchzuführen. Eine ausweistechnische Saldierung der aktivischen und passivischen latenten Steuern ist zulässig.

Es bestehen keine gesonderten gesetzlichen Regelungen zur Fristigkeitsdarstellung.

Die Bildung von Aufwandsrückstellungen ist möglich, z.B. für unterlassene Instandhaltung. Rückstellungen werden gebildet, wenn der Eintritt einer Verbindlichkeit möglich ist. In der Regel erfolgt eine Rückstellung in Höhe des maximalen Risikos. Es besteht ein weitgehender Ermessensspielraum, die Rückstellungsbildung ist in der Praxis stark vom Jahresergebnis abhängig.

Langfristige Leistungen an Arbeitnehmer - Unter diesen Posten fallen z.B. langfristig fällige vergütete Abwesenheitszeiten wie Sonderurlaub nach langjähriger Dienstzeit oder Jubiläumsgelder. Diese Leistungen an Arbeitnehmer sind entweder unter den Verbindlichkeiten auszuweisen oder mittels Rückstellungsbildung zu erfassen.

Restrukturierungsrückstellungen - Hierfür gelten die gleichen allgemeinen Voraussetzungen in bezug auf Ansatz und Bewertung von Verbindlichkeitsrückstellungen.

7. Verbindlichkeiten

Der nachfolgende Verbindlichkeitenspiegel stellt die Zusammensetzung der Verbindlichkeiten, ihrer Absicherung und der Laufzeit dar:

Restlaufzeit
in Jahren
Gesamt bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 584.624,06 139.303,45 445.320,61 0,00
Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung 161.178,79 161.178,79 0,00 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 26.265,17 26.265,17 0,00 0,00
Summe Verbindlichkeiten 772.068,02 326.747,41 445.320,61 0,00

Die Besicherung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erfolgt durch Sicherungsübereignung. Kreditlinien bei den Banken sind bis zum Bilanzstichtag 31.12.2023 ausreichend vorhanden. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind über die üblichen Eigentumsvorbehalte gesichert.

8. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind:

Mietaufwand im Geschäftsjahr 2023: TEUR 14,4
Leasingaufwand im Geschäftsjahr 2023: TEUR 21,1

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Sonstige vermerkpflichtige Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 waren nicht zu verzeichnen.

V. Sonstige Angaben

1. Anzahl der Arbeitnehmer

Während des Geschäftsjahres 2023 waren 7 Arbeitnehmer beschäftigt.

2. Gesellschaftsorgane

Geschäftsführer Herr Gökhan Özkan, Mannheim ab 01.01.2023

3. Ergebnisverwendungsvorschlag

Die Geschäftsleitung schlägt vor, den Jahresüberüberschuss in Höhe von 152.817,52 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.

4. Entwicklung Bilanzfehlbetrag

Bilanzgewinn 01.01.2023 EUR 206.153,44
Jahresüberschuss 2023 EUR 137.124,35
Einstellung in die gesetzliche Rücklage EUR 0,00
Entnahmen aus der gesetzlichen Rücklage EUR 0,00
Bilanzgewinn 2023 EUR 343.277,79

 

Mannheim, den 22. März 2024

gez. Gökhan Özkan

Feststellung des Jahresabschlusses

Die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 erfolgte in der Gesellschafterversammlung vom 22. März 2024.

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