Altstadt
Reisebüro Mainz GmbH
Mainz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
37.891,00 |
38.175,00 |
| I.
Sachanlagen |
37.891,00 |
38.175,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
109.088,54 |
126.149,77 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
103.265,33 |
125.908,20 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.823,21 |
241,57 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
997,38 |
602,19 |
| D.
Aktive latente Steuern |
104.677,71 |
102.671,41 |
| E.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
20.931,47 |
24.126,06 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
273.586,10 |
291.724,43 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
2.056,25 |
2.056,25 |
| III.
Verlustvortrag |
51.782,31 |
59.686,87 |
| IV.
Jahresüberschuss |
3.194,59 |
7.904,56 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
20.931,47 |
24.126,06 |
| B.
Rückstellungen |
32.220,78 |
17.755,49 |
| C.
Verbindlichkeiten |
139.699,73 |
172.333,95 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.157,75 |
2.127,15 |
| E.
Passive latente Steuern |
99.507,84 |
99.507,84 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
273.586,10 |
291.724,43 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Altstadt Reisebüro Mainz
GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die
Pensionsrückstellungen betragen Euro 240.668,00.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Angabe zu Forderungen
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt Euro -1.270,57
(Vorjahr: Euro -1.270,57).
Pensionsrückstellungen
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
das Projected Unit Credit Methode (PUC) angewendet.
Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen
getroffen:
Zinssatz
|
5,15
|
%
|
erwartete Lohn- und
Gehaltssteigerungen
|
0,00
|
%
|
zugrunde gelegte
Sterbetafel
|
Richttafeln 2005 G v.
Klaus Heubeck
|
|
Auf Grund der geänderten Bewertung der laufenden
Pensionen ist eine Zuführung zu den
Rückstellungen erforderlich. Es wird jedoch vom
Wahlrecht nach Art. 67 Abs. 1 S. 2 EGHGB Gebrauch gemacht,
die Überdeckung beträgt zum 31.12.2012 Euro
61.383,19.
Verrechnung von Vermögensgegenständen und
Schulden
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Verrechnung von Vermögensgegenständen
und Schulden
|
Euro
|
Erfüllungsbetrag
der Schulden
|
240.668,00
|
Anschaffungskosten der
verrechneten Vermögenswerte
|
151.452,03 €
|
Zeitwert der
verrechneten Vermögenswerte
|
151.452,03 €
|
verrechnete Aufwendungen
|
11.913,00 €
|
verrechnete Erträge
|
0,00 €
|
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 94.253,27
(Vorjahr: Euro 135.694,12).
Ausschüttungssperre
Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt,
beträgt
Euro 5.169,87.
Im Einzelnen gliedert sich der Gesamtbetrag wie
folgt:
1. Ausschüttungssperre auf
zeitwertbewertete
Vermögensgegenstände
|
|
|
Zeitwert der nach §
246 Abs. 2 Satz 2 HGB zu verrechnenden VG
|
151.452,03
|
|
abzüglich der
Anschaffungskosten der zu verrechnenden VG
|
-151.452,03
|
|
Auschüttungsgesperrter Betrag (sofern positiv)
|
0,00
|
0,00
|
darauf entfallende
passive latente Steuern
|
0,00
|
|
2. Ausschüttungssperre auf aktive latente
Steuern
|
|
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Aktive latente Steuern
nach § 274 HGB n. F.
|
5.169,87
|
|
Abzüglich passive
latente Steuern nach § 274 HGB n. F.
|
0,00
|
|
Zuzüglich passive
latente Steuern aus 1., 2. und 3.
|
0,00
|
|
(gesperrt, sofern Wert
positiv)
|
5.169,87
|
5.169,87
|
Ausschüttungsgesperrter Betrag
|
5.169,87
|
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Sonstige Pflichtangaben
Der Jahresabschluss 2012 wurde festgestellt.
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die Gesellschaft war am 31.Dezember 2012 bilanziell
überschuldet. Der Geschäftsführer hat nach
§ 84 GmbH-Gesetz zu prüfen, ob ein
Insolvenztatbestand vorliegt. Es liegen jedoch
Rangrücktritterklärungen des
Gesellschafters in Höhe des Fehlbetrages vor.
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer:
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Ralf Pütz
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ausgeübter Beruf:
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Reiseverkehrskaufmann
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Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
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Betrag
|
|
Euro
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Forderungen
|
0,00 €
|
Verbindlichkeiten
|
70.558,28
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Die Angaben beinhalten diejenigen Beträge, die
den Geschäftsführern zuzurechnen sind.
Unterschrift der Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.08.2013 festgestellt.
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