Stammdaten

Register
Amtsgericht Leipzig HRB 284
Vorher
Leipziger Straßeninstandsetzungsgesellschaft mbH
Eingetragen
12.7.1990
Branche
Bau von StraßenBetrieb von Verkehrswegen für StraßenfahrzeugeReparatur und Instandhaltung von Schienenfahrzeugen
Gegenstand
Wartung, Instandsetzung und der Neubau von Straßenverkehrsanlagen und die Erbringung von Deckenschlussleistungen im Zusammenhang mit Schienenbaumaßnahmen des öffentlichen Nahverkehrs in unterschiedlichen Verfahren mit den dazugehörigen Nebenleistungen. Der Einbau von Gussasphalt erfolgt darüber hinaus auch in Ingenieurbauwerken. Weiterhin realisiert das Unternehmen Verkehrssicherungsleistungen vor Ort mit Absperr-, Beschilderungs- und Markierungsleistungen und erstellt die hierzu notwendigen Verkehrskonzepte. Darüber hinaus gehört die Fertigung, Montage und Wartung von Zaun- und Toranlagen zum Unternehmenszweck.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Christoph Pabst
seit 26.9.2024
Prokura
Torsten Michael
seit 9.8.2022
Geschäftsführer
Nikolaus Meier
seit 15.11.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

NameAnteil
Stadt Leipzig
74.65%
Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Leipzig-Land
25.35%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Bau und Service Leipzig GmbH
Germany
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

LSI GmbH

Leipzig

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

LSI GmbH, Leipzig

Inhaltsverzeichnis

1 Grundlagen der Geschäftstätigkeit

2 Wirtschaftsbericht

3 Prognose-, Chancen- und Risikobericht

1 Grundlagen der Geschäftstätigkeit

Die LSI GmbH (LSI) erbringt Wartungs-, Instandsetzungs- und Neubauleistungen für Straßenverkehrsanlagen. Mit dem qualifizierten Personal und dem vorhandenen Maschinen- und Gerätepark können bei Deckenschlussarbeiten unterschiedliche Verfahren mit Gussasphalt, Walzasphalt und Steinsetzleistungen realisiert und die nötigen Vorarbeiten erbracht werden. In den letzten Jahren fand dabei eine zunehmende Spezialisierung auf den Einbau von Gussasphalt bei Schienenbaumaßnahmen der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH (Verkehrsbetriebe) und kleineren Deckenschlussarbeiten mit Walzasphalt, hier vor allem auch im Rahmen des Havariemanagements der Muttergesellschaft Bau und Service Leipzig GmbH (Bau und Service Leipzig), statt. Mit dem Wechsel defekter Schachtgehäuse und Kanaldeckel für die Leipziger Wasserwerke GmbH (Wasserwerke) konnte die LSI in den letzten Geschäftsjahren ein neues Geschäftsfeld erschließen. Für Auftraggeber außerhalb der Leipziger-Gruppe ist darüber hinaus von Bedeutung, dass durch die vorhandene Fertigertechnik auch größere Straßenbaumaßnahmen realisiert werden können.

Im Rahmen der Verkehrssicherung erstellt LSI Verkehrskonzepte, wie Verkehrszeichen- und Umleitungspläne und realisiert die Verkehrssicherungsmaßnahmen vor Ort mit Absperr-, Beschilderungs- und Markierungsleistungen. Als ergänzende Maßnahmen für Deckenschlussarbeiten werden diese Leistungen in hohem Umfange für Schienenbaumaßnahmen der Verkehrsbetriebe und Havariemaßnahmen der Bau und Service Leipzig erbracht. Aufgrund der hierbei nötigen Verkehrssicherungspflicht besteht hier ein durchgängiger Bereitschaftsdienst 24 Stunden täglich an 365 Tagen im Jahr.

Das Leistungsangebot wurde in den letzten Jahren noch durch die Fertigung und Installation von Zaun- und Toranlagen ergänzt. Durch die vorhandene Schlosserwerkstatt können hier individuelle Wünsche der Kunden umgesetzt werden. Die Übernahme von Wartungsleistungen für Tor- und Schrankenanlagen vervollständigt das Angebot.

Wichtige Verträge

Der Rahmenvertrag mit den Verkehrsbetrieben, der die durch die LSI zu erbringenden Leistungen Pflasterarbeiten, Asphalt- und Gussasphalteinbau, Schlaglochsanierung und Verkehrssicherung regelt, hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2024. Zuletzt wurden die Verrechnungspreise zum 01. Januar 2024 angepasst. Abrufberechtigt aus diesem Vertrag sind neben den Verkehrsbetrieben auch deren Tochterunternehmen, also insbesondere die IFTEC GmbH & Co. KG (IFTEC).

Weiterhin von elementarer Bedeutung sind die Verträge zur Zusammenarbeit bei der Abwicklung des Massengeschäftes mit der Bau und Service Leipzig und zur Erbringung von Absperrleistungen bei Havariemaßnahmen für die Wasserwerke. Hier verpflichtet sich die LSI, Leistungen der Verkehrssicherung und des Deckenschlusses gemäß den geltenden rechtlichen und technischen Vorschriften innerhalb klar definierter Zeitspannen zu erbringen. Dies ist insbesondere bei der Betreuung von Havariebaustellen von Bedeutung, da hier zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Verkehrssicherheit sehr kurze Reaktionszeiten einzuhalten sind. Beide Verträge wurden in Zusammenhang mit der Neuorganisation des Massengeschäftes bei den Wasserwerken im Geschäftsjahr 2021 neu abgeschlossen und haben eine Laufzeit bis 30. Juni 2025. Die Preise werden jährlich in Abhängigkeit des zugrundeliegenden Preisindizes, hier Ortskanäle in Sachsen, angepasst.

Innerhalb des Rahmenvertrages zum Massengeschäft hat LSI in den letzten Jahren darüber hinaus das Wechseln defekter Kanaldeckel und Schachtgehäuse für die Wasserwerke komplett übernommen. Der Umsatz im Geschäftsjahr lag bei 395 TEUR (Vj.: 493 TEUR); das Geschäftsfeld ist auch deshalb von großer Bedeutung, da sich die Leistungszeitpunkte flexibel an die jeweilige Kapazitätsauslastung anpassen lassen.

Der Vertrag zur Instandhaltung und Instandsetzung von Verkehrsflächen der Wasserwerke (LWW) ist derzeit in der Endabstimmung und soll ab dem 01. März 2024 in Kraft treten.

Der Vertrag über die Montage und den Unterhalt von Zaunanlagen in Anlagen der LWW wurden bis zum 31. August 2024 verlängert.

Die erfolgten Aktualisierungen der Leistungsverträge und die auf 12 Monate begrenzten Laufzeiten tragen dem Risiko sich ständig verändernder Beschaffungspreise Rechnung. Dies betrifft sowohl die Bezugskosten für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, wie auch die Entwicklung der bezogenen Leistungen und, infolge der insgesamt daraus resultierenden Inflationsrate auch die Personalkosten.

Über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Personalverwaltung, Recht und Versicherung und IT-Dienstleistungen wurde mit der LWW ein Vertrag abgeschlossen, der zum 01. Januar 2023 in Kraft tritt. Diese Leistungen waren bisher über einen Untervertrag mit der BSL geregelt.

Geschäftsführung

Im Geschäftsjahr 2023 wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch den kaufmännischen Geschäftsführer, Herrn Nikolaus Meier, und den technischen Geschäftsführer, Herrn Torsten Michael, geführt. Die Geschäftsführeridentität bei der LSI GmbH und der Bau und Service Leipzig GmbH bestand damit wieder ganzjährig.

2 Wirtschaftsbericht

Besonderheiten des Geschäftsjahres

Das Geschäftsjahr 2023 wurde nicht mehr wesentlich von Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Russland-Ukraine-Krieges beeinflusst.

Die Kostenerhöhungen bei Material- und Fremdleistungsbezug waren in den aktuellen Leistungsverträgen eingepreist. Ungeplante bzw. unerwartete Kostensteigerungen waren unterjährig nicht zu verzeichnen. Darüber hinaus wird auf die Ausführungen zu den wichtigen Verträgen verwiesen.

Die Lieferfristen für Investitionsgüter haben sich weiter stabilisiert. Die Investitionsplanung konnte insgesamt wieder planmäßig umgesetzt werden. Ebenso bewegen sich die Lieferfristen für Leasingfahrzeuge wieder in planbaren Zeiten.

Von besonderer Bedeutung für das Geschäftsjahr war die Realisierung von zwei Großvorhaben im Bereich Straßenbau mit einem Gesamtvolumen von über 1.150 TEUR. Damit wurden nicht nur bisherige Umfänge von Einzelaufträgen deutlich übertroffen, sondern auch alle Beschäftigten des Bereiches Straßenbau längerfristig gebunden. Bei den Baumaßnahmen Wiedebachstraße und Waldstraße kamen Leistungen mit Walz- und Gussasphalt zur Ausführung. Die in den letzten Jahren getätigten Investitionen in Einbautechnik und die Fachkunde der Beschäftigten haben es hierbei ermöglicht, die Vorhaben wirtschaftlich und mängelfrei zu realisieren.

Die größte Herausforderung lag unterjährig in der Rekrutierung geeigneten Fachpersonals für den Bereich Straßenbau. Neben altersbedingten Abgängen war auch ein stärkerer Trend zu ungeplanter Fluktuation festzustellen, der nicht vollumfänglich ausgeglichen werden konnte. Die Gewinnung geeigneter Fachkräfte wird in diesem Berufsbild auch die große Herausforderung der nächsten Jahre sein. Auf die Ausführungen im Prognose- und Risikobericht wird verwiesen.

Eine durchweg stabile Auftragslage und unterjährig gute Produktionsbedingungen führten dazu, dass der Produktionsprozess keinen größeren Beeinträchtigungen unterlag.

Geschäftsverlauf und Ertragslage

Die Planung für das Geschäftsjahr 2023 ging von einer Gesamtleistung von 4.438 TEUR und einem Ergebnis von 294 TEUR vor Ertragssteuern aus. Bezogen auf die einzelnen Abteilungen bedeutete dies, dass mit einer Leistung im Bereich Straßenbau von 2.635 TEUR, im Bereich Verkehrssicherung von 1.503 TEUR und für den Zaun- und Torbau mit 250 TEUR gerechnet wurde. Für die sonstigen betrieblichen Erträge wurde mit einem Wert von 50 TEUR geplant.

Die im Berichtsjahr bestehende Auftragslage und die ganzjährig guten Produktionsbedingungen trugen im Bereich Straßenbau dazu bei, dass die Gesamtleistung um 18,2 % über der Planung liegt.

Auch im Bereich Verkehrssicherung lag ganzjährig eine stabile Auftragslage auf hohem Niveau vor. Die tatsächliche Leistung in diesem Bereich liegt damit um 21,1 % über der Planung.

Die sehr gute Auftragslage und ein unbeeinträchtigter Produktionsprozess führten dazu, dass Leistung und Ergebnis deutlich über den Vorjahreswerten und den Planansätzen liegen. Das Geschäftsjahr stellt sich damit als sehr zufriedenstellend dar.

Umsatz- und Ertragslage

Die im Berichtsjahr erzielten Umsatzerlöse liegen mit 5.186 TEUR um 16,1 % über dem Niveau des Vorjahres von 4.464 TEUR. Unter Berücksichtigung der Veränderung der unfertigen Leistungen (Bestandserhöhung 17 TEUR, Vj.: Bestandsverringerung 291 TEUR) liegt die Gesamtleistung (Umsatzerlöse und Bestandsveränderung der unfertigen Leistungen) mit 5.203 TEUR in 2023 sogar um 24,7 % über dem Vergleichswert des Vorjahres von 4.173 TEUR.

Die Sparte Straßenbau stellt, wie in den Vorjahren, mit Umsatzerlösen in Höhe von 3.116 TEUR (Vj.: 2.708 TEUR) den umsatzstärksten Bereich dar. Der Anteil am Gesamtumsatz des Unternehmens liegt jetzt bei 60,1 % (Vj.: 60,7 %). Innerhalb des Bereiches waren die Gewerke Gussasphalt mit 1.215 TEUR (Vj.: 1.322 TEUR), Thermotechnik mit 262 TEUR (Vj.: 359 TEUR), Walzasphalt Fertigereinbau mit 1.015 TEUR (Vj.: 394 TEUR) und Wechsel Schachtgehäuse mit 395 TEUR (Vj.: 493 TEUR) die wichtigsten Umsatzträger. Unter Berücksichtigung der Veränderung der unfertigen Leistungen (Bestandsverringerung 1 TEUR) liegt die Betriebsleistung des Bereiches bei insgesamt 3.115 TEUR (Vj.: 2.403 TEUR) und damit auch deutlich über dem Niveau des Ansatzes im Wirtschaftsplan von 2.635 TEUR. Auf die Ausführungen zum Geschäftsverlauf wird verwiesen.

Mit einem Anteil von 34,8 % am Gesamtumsatz liegt die Abteilung Verkehrssicherung auf dem Niveau des Vorjahres von 34,8 %. Der Umsatz beträgt jetzt 1.803 TEUR (Vj.: 1.553 TEUR). Unter Berücksichtigung der Bestandserhöhung der unfertigen Leistungen von 17 TEUR liegt die Gesamtleistung der Verkehrssicherung mit 1.820 TEUR deutlich über dem Niveau des Planansatzes gemäß Wirtschaftsplan von 1.503 TEUR. Dabei lagen alle Bereiche wieder auf dem hohen Niveau des Vorjahres.

Weitere Umsätze wurden in Höhe von 226 TEUR (Vj.: 146 TEUR) im Bereich Zaun- und Torbau erzielt. Die Umsätze liegen unter dem Ansatz im Wirtschaftsplan mit 250 TEUR. Aufgrund der ganzjährig guten Auslastung des Bereiches Verkehrssicherung mussten jedoch einige Aufträge zurückgestellt werden. Der Umsatzanteil des Bereiches Zaun- und Torbau lag bei 4,4 % (Vj.: 3,3 %). Die sonstigen Umsätze belaufen sich auf 41 TEUR.

Auf die zehn wichtigsten Kunden entfiel insgesamt ein Umsatzanteil von 92,3 % (Vj.: 78,3 %) bzw. absolut von 4.788 TEUR (Vj.: 3.493 TEUR). Die zwei größten Auftraggeber kommen, wie bereits im Vorjahr, aus der Leipziger Gruppe. Dies sind die Bau und Service Leipzig mit 1.696 TEUR (Vj.: 1.552 TEUR) und die IFTEC mit 1.033 TEUR (Vj.: 680 TEUR). Für die Wasserwerke wurde ein Umsatz von 469 TEUR (Vj.: 341 TEUR) realisiert. Vor den Wasserwerken liegen bei den zehn umsatzstärksten Kunden nunmehr zwei Unternehmen des Drittmarktes mit einem Jahresumsatz in Höhe von 720 TEUR beziehungsweise 584 TEUR. Die übrigen Umsätze entfallen auf weitere Unternehmen der Baubranche und darüber hinaus auf die Kommune Leipzig. Insgesamt belaufen sich die Umsätze außerhalb der Leipziger Gruppe auf 1.590 TEUR (Vj.: 919 TEUR) bei den sieben umsatzstärksten Drittkunden.

Vom Gesamtumsatz wurde ein Anteil von 62,6 % (Vj.: 59,3 %) bzw. absolut von 3.244 TEUR (Vj.: 2.645 TEUR) für Unternehmen der Leipziger Gruppe erbracht. Ein Anteil von 36,8 % (Vj.: 37,9 %) bzw. absolut 1.910 TEUR (Vj.: 1.693 TEUR) wurde für den Drittmarkt, vorrangig für Bauunternehmen der Region und von 0,6 % (Vj.: 1,5 %) oder absolut 32 TEUR (Vj.: 67 TEUR) für die Stadt Leipzig und deren Eigenbetriebe erbracht.

Unter Berücksichtigung der sonstigen betrieblichen Erträge von 157 TEUR (Vj.: 107 TEUR) und aktivierter Eigenleistungen von 0 TEUR (Vj.: 5 TEUR) ergibt sich für das Berichtsjahr eine Betriebsleistung von 5.360 TEUR (Vj.: 4.286 TEUR).

Die deutlich erhöhte Gesamtleistung führte entsprechend auch zu einer Erhöhung der Aufwendungen für RHB-Stoffe und bezogene Waren von 842 TEUR auf 1.266 TEUR und bei den bezogenen Leistungen von 611 TEUR auf 780 TEUR. Insgesamt ist der Rohertrag dadurch von 2.833 TEUR auf 3.315 TEUR gestiegen.

Die Personalkosten erhöhen sich bei einer im Jahresdurchschnitt nahezu unveränderten Mitarbeiterzahl mit 2.112 TEUR gegenüber dem Vorjahr mit 1.973 TEUR. Auf die Ausführungen im Abschnitt Mitarbeiter wird verwiesen.

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen haben sich durch die in den Vorjahren realisierten Investitionen von 149 TEUR auf nunmehr 194 TEUR erhöht. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhen sich im Berichtszeitraum leicht auf 466 TEUR (Vj.: 453 TEUR).

Ergebnisentwicklung

Das Ergebnis vor Steuern liegt im Berichtsjahr mit 549 TEUR deutlich über dem Niveau des Vorjahres (262 TEUR). Auf die Ausführungen im Punkt "Geschäftsentwicklung" wird verwiesen.

Das Betriebsergebnis von 494 TEUR liegt im Berichtsjahr deutlich über dem Vorjahreswert von 229 TEUR. Das neutrale beziehungsweise periodenfremde Ergebnis beträgt insgesamt 42 TEUR (Vj.: 26 TEUR). Die neutralen Erträge entfallen auf die Auflösung von Rückstellungen (97 TEUR, Vj.: 32 TEUR), sonstige periodenfremde Erträge (3 TEUR, Vj.: 4 TEUR) und periodenfremde Umsatzerlöse (Erlösschmälerungen 53 TEUR; Vj.: Erlöserhöhungen 3 TEUR,). Neutrale Aufwendungen entstanden insgesamt von 5 TEUR (Vj.: 13 TEUR).

Im Berichtsjahr fallen insgesamt Steueraufwendungen in Höhe von 156 TEUR (Vj.: 90 TEUR) für Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer an. Die Aufwendungen für Sonstige Steuern betragen 6 TEUR (Vj.: 4 TEUR). Der Jahresüberschuss beläuft sich mithin auf 387 TEUR (Vj.: 168 TEUR).

Die Geschäftsführung der LSI GmbH schlägt vor, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von 387.305,51 EUR in die anderen Gewinnrücklagen gemäß § 266 Abs. 3 A. III. 4. HGB i. V. m. § 272 Abs. 3 Satz 2 HGB einzustellen.

Vermögenslage

Die Bilanzsumme erhöht sich von 2.519 TEUR im Vorjahr insbesondere durch den Anstieg der Forderungen gegenüber Gesellschafter aus dem Cash Management auf nunmehr 2.885 TEUR. Die Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2023 liegt bei 79,8 % (Vj.: 76,0 %) der Bilanzsumme. Die Kapitalausstattung der Gesellschaft liegt im Branchenvergleich weiterhin im Bereich der besten Gesellschaften und sichert auch für die kommenden Jahre eine sichere Finanzierung der Geschäftstätigkeit.

Bei einer um 12 TEUR über den Abschreibungen und Anlagenabgängen liegenden Investitionssumme von 207 TEUR erhöht sich das Anlagevermögen entsprechend von 804 TEUR auf nunmehr 816 TEUR. Die tatsächlich getätigten Investitionen liegen damit unter der dem Ansatz des Wirtschaftsplans von 240 TEUR, der unterjährig noch auf 300 TEUR erhöht wurde. In der Planung berücksichtigt war die Anschaffung eines neuen Anhängers für den Gussasphaltkocher mit 80 TEUR. Nach unterjähriger Schichtdickemessung des Kessels wurde entschieden, die Investition auf 2024 zu verschieben, da noch kein akuter Handlungsbedarf bestand.

Das Umlaufvermögen erhöht sich um 354 TEUR von 1.712 TEUR auf 2.066 TEUR. Durch den wiederum fortgeschrittenen Abrechnungsstand zum Jahresende erhöhte sich das Vorratsvermögen saldiert mit den erhaltenen Anzahlungen nur leicht von 59 TEUR im Vorjahr auf nunmehr 92 TEUR. In größerem Umfang erhöhten sich die Forderungen gegen verbundene Unternehmen von 1.034 TEUR auf 1.449 TEUR. Im Einzelnen handelt es sich hierbei um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 571 TEUR (Vj.: 522 TEUR), Forderungen aus Steuern 25 TEUR (Vj.: 76 TEUR) und Forderungen aus Cash Management von 853 TEUR (Vj.: 435 TEUR). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte verringerten sich um 84 TEUR auf 493 TEUR. Die Sonstigen Vermögensgegenstände belaufen sich jetzt auf 32 TEUR (Vj.: 42 TEUR).

Die Summe der Rückstellungen verringert sich im Berichtsjahr von 455 TEUR im Vorjahr auf nunmehr TEUR 406. Die Verbindlichkeiten liegen stichtagsbedingt mit einem Wert von 177 TEUR etwas über dem Niveau des Vorjahres von 150 TEUR. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf 72 TEUR (Vj.: 47 TEUR) und die Sonstigen Verbindlichkeiten auf 71 TEUR (Vj.: 79 TEUR). Gegenüber Gesellschafter und verbundenen Unternehmen bestehen Verbindlichkeiten von 34 TEUR (Vj.: 23 TEUR).

Finanzlage

Im Rahmen der Cash-Management-Vereinbarung mit der BSL resultieren zum Stichtag Forderungen in Höhe von 853 TEUR (Vj.: 435 TEUR). Innerhalb des Cash-Management-Systems verfügt das Unternehmen über einen Kreditrahmen von 300 TEUR. Eine Inanspruchnahme liegt zum Bilanzstichtag nicht vor.

Die nach wie vor sehr gute Liquiditätslage des Unternehmens spiegelt sich auch in den geringen Zinsaufwendungen von insgesamt 0 TEUR (Vj.: 1 TEUR), denen Zinserträge von 7 TEUR (Vj.: 4 TEUR) gegenüberstehen, wider. Die Zinserträge resultieren aus Zinsen aus Cashmanagement (6 TEUR) und der Abzinsung von Rückstellungen (1 TEUR).

Da die Liquiditätslage jederzeit eine Skontierung von Lieferantenrechnungen zuließ, beträgt die Summe der Skontoerträge 32 TEUR (Vj.: 22 TEUR).

Die ursprüngliche Investitionsplanung gemäß bestätigtem Wirtschaftsplan 2023 sah Investitionen von insgesamt 240 TEUR vor. Tatsächlich wurden Investitionen in Höhe von 207 TEUR realisiert. Auf die Ausführungen zu den Investitionen im Punkt Vermögenslage wird verwiesen.

Im Geschäftsjahr beläuft sich der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit auf TEUR 624 (i. Vj. TEUR -78). Die Veränderung zum Vorjahr ergibt sich neben der deutlichen Erhöhung des Jahresüberschusses im Wesentlichen aus der Abnahme der Forderungen und der Zunahme der Verbindlichkeiten.

Im Bereich der Investitionstätigkeit ist ein Mittelabfluss in Höhe von TEUR 206 (i. Vj. TEUR 280) zu verzeichnen, der im Geschäftsjahr 2023 ausschließlich auf Investitionen in das Sachanlagevermögen entfällt.

Der Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit beträgt im Geschäftsjahr TEUR 418 (i. Vj. Mittelzufluss TEUR 358) und resultiert aus Erhöhung der Forderungen aus Cashmanagement (TEUR 853; Vj.: 435 TEUR).

Der Finanzmittelfonds wird unverändert zum Vorjahr mit TEUR 1 ausgewiesen. Der Finanzmittelbedarf aus der Investitionstätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit im Geschäftsjahr konnte durch den Mittelzufluss aus dem operativen Geschäft finanziert werden.

Mitarbeiter

Die LSI beschäftigte im Jahresdurchschnitt gem. § 267 Abs. 5 HGB 38 Mitarbeiter (Vj.: 39), davon 12 Angestellte (Vj.: 12) und 26 gewerbliche Arbeitnehmer (Vj.: 27). Darüber hinaus wurden vier gewerbliche Auszubildende (Vj.: fünf) beschäftigt.

Die Personalkostensteigerung betragen ca. 139 TEUR. Die Steigerung ergibt sich aus der Zahlung eines Inflationsausgleichsgeldes in Höhe von 2 TEUR je vollbeschäftigten Mitarbeiter und der Erhöhung der Tabellenvergütung gemäß Tarifabschluss. Weiterhin wirkt sich eine teilweise Neuzuordnung der Mitarbeiter in der Vergütungsstruktur kostenerhöhend aus.

Aus der zwischenzeitlichen Entspannung bei der Besetzung der Ausbildungsplätze ergaben sich keine anhaltenden Erfolge. So mussten aufgrund der mangelnden Eignung mehrere Ausbildungsverhältnisse unterjährig gelöst werden.

Insofern war es im Berichtsjahr nur in einem Fall möglich, eine Stelle im gewerblichen Bereich durch einen ausgelernten Auszubildenden intern zu besetzen. Trotzdem soll dies auch zukünftig Zielstellung bleiben. Soweit darüber hinaus Neueinstellungen im gewerblichen Bereich nötig werden, müssen oftmals mangelnde allgemeine Qualifikationen und fehlende Berechtigungen zum Führen von Lastkraftwagen und Leistungsgeräten ausgeglichen werden. Dies wird, wie im Berichtsjahr, auch zukünftig zu erhöhten Weiterbildungskosten führen.

Der verstärkte Wettbewerbsdruck um qualifizierte Mitarbeiter wirkte sich auch auf die Tarifverhandlungen zum 1. Januar 2023 aus. Bei einer Laufzeit bis zum 30. Juni 2024 steigen die Löhne und Gehälter um durchschnittlich 6,5 %.

Die Arbeitssicherheit und die Einhaltung einschlägiger Vorschriften zur Unfallverhütung werden durch einen externen Sicherheitsingenieur überwacht.

Für Arbeits- und Gesundheitsschutz wurden 22 TEUR (Vj.: 21 TEUR) aufgewendet. Die arbeitsmedizinische Betreuung wird dabei durch den umlagefinanzierten arbeitsmedizinischen Dienst der Sozialkasse des Bauhauptgewerbes abgedeckt und ist in diesen Kosten nicht enthalten.

Für die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter wurden 15 TEUR (Vj.: 24 TEUR) aufgewendet.

Zertifikate, Zulassungen, Ausbildung

Die Zertifizierung nach CrefoZert durch Creditreform erfolgte im Berichtsjahr erneut erfolgreich. Mit dieser Auszeichnung wird die gute Bonitätsstruktur der LSI bestätigt. Diese Maßnahme ist insbesondere dazu geeignet, den Auftraggebern und Lieferanten des Unternehmens die jederzeit gute Bonität der LSI aufzuzeigen.

Die Ausbildung der gewerblichen Auszubildenden erfolgt über die überbetrieblichen Ausbildungszentren der Bauindustrie. Die hierfür nötigen Aufwendungen werden über die Sozialkasse des Bauhauptgewerbes getragen.

Die Zertifizierung des Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 wurde im Geschäftsjahr erfolgreich verteidigt.

3 Prognose-, Chancen- und Risikobericht

Prognosebericht

Nach den Erfahrungen im Geschäftsjahr 2023 geht die Geschäftsführung weiterhin davon aus, dass die großen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie überstanden sind. Gleichzeitig wurden die technischen Voraussetzungen für eine Tätigkeit im Mobile- oder Home-Office geschaffen. Diese hybride Arbeitsweise wird im Hinblick auf die Erwartungen der Beschäftigten aber auch zur Beibehaltung flexibler Reaktionsmöglichkeiten auf zukünftige Herausforderungen weitergelebt.

Im ersten Quartal des laufenden Geschäftsjahres 2024 liefen Verhandlungen zu zwei Großprojekten, die im März 2024 zu zwei Aufträgen mit einer Gesamtauftragssumme von 1.186 TEUR führten. Nach der erfolgreichen Realisierung der im Berichtsjahr 2023 durchgeführten Großvorhaben, ergibt sich hieraus auch für das laufende Geschäftsjahr wieder eine größere Planungssicherheit für den unterjährigen Leistungsprozess.

Bereits beauftragt sind Maßnahmen mit einem Gesamtumfang von etwa 350 TEUR (Vj.: ca. 250 TEUR) zum Wechseln defekter Kanaldeckel und Schachtgehäuse. Aufgrund der bisherigen Entwicklung in diesem Geschäftsfeld wird hier jedoch auch unterjährig von einem steten Auftragseingang ausgegangen.

Ebenso zeichnen sich aus Schienenbaumaßnahmen, die im Geschäftsjahr 2023 nicht mehr realisiert werden konnten, Aufträge für Deckenschlussleistungen ab. Entsprechende Abstimmungen laufen derzeit mit der IFTEC.

Im Bereich Verkehrssicherung lässt der gute Jahresbeginn bei der Absicherung von Havarie- und Instandhaltungsmaßnahmen und die aufgrund der Forderungen der Stadt Leipzig zusätzlich zu erbringenden Leistungen eine positive Geschäftsentwicklung erwarten. Dies betrifft sowohl die Planung und Vorbereitung von Sicherungsmaßnahmen als auch deren Umsetzung vor Ort.

Wie in den Vorjahren ist für das erste Quartal jedoch wieder mit Produktionsausfällen zu rechnen, da die Mischanlagen im Leipziger Raum in der Regel für Revisionsarbeiten im Januar geschlossen sind und generell witterungsbedingte Einschränkungen bestehen. Aufgrund der vorhandenen Salden auf den Jahresarbeitszeitkonten und der vorhandenen Resturlaubsbestände ergeben sich daraus keine größeren Belastungen für die Mitarbeiter. Darüber hinaus besteht im Bauhauptgewerbe für diese Fälle die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Saison-Kurzarbeitergeldes.

Die Planung für das Geschäftsjahr 2024 geht von einer Gesamtleistung von 4.808 TEUR und einem Ergebnis von 294 TEUR vor Ertragssteuern aus. Bezogen auf die einzelnen Abteilungen bedeutet dies, dass mit einer Leistung im Bereich Straßenbau von 2.906 TEUR, im Bereich Verkehrssicherung von 1.590 TEUR und für den Zaun- und Torbau mit 260 TEUR gerechnet wird. Für die sonstigen betrieblichen Erträge wird mit einem Wert von 52 TEUR geplant. Die Planansätze garantieren für jeden Bereich eine Vollbeschäftigung, soweit ein kontinuierlicher Auftragseingang über das Geschäftsjahr vorliegt.

Für das Geschäftsjahr 2024 sind Investitionen in einem Gesamtumfang von 350 TEUR geplant. Mit den in den letzten Jahren realisierten und für die Folgejahre geplanten Investitionen wird davon ausgegangen, dass sich die Summe der Abschreibungen erhöht um Einzahlungen aus Anlagenverkäufen in den nächsten Jahren der Summe der Investitionen angleicht und die Finanzierung damit gesichert ist.

Im Bereich der Geräte und Fahrzeuge wird bei den Instandhaltungs- und den Betriebsstoffkosten mit weiter steigenden Aufwendungen gerechnet. Gleiches gilt für die Mietnebenkosten für den Betriebssitz Sommerfelder Straße.

Die im Dezember 2022 abgeschlossene und ab Januar 2023 gültige Tarifvereinbarung für die Angestellten, gewerblichen Mitarbeiter und Auszubildenden der LSI hat eine Laufzeit bis 30. Juni 2024. Im ersten Halbjahr werden entsprechend Tarifverhandlungen zum Haustarif durchgeführt, wobei die derzeit laufenden Verhandlungen im Bauhauptgewerbe zu beobachten sind (vgl. hierzu Ausführungen im Risikobericht).

Die Entwicklung der Materialpreise, hier insbesondere bei den Asphaltprodukten, hat sich in den letzten Monaten stabilisiert. Trotzdem bleibt vor dem Hintergrund des Russland-Ukraine-Krieges die Verfügbarkeit und damit auch die Preisentwicklung zu beobachten. Für die bezogenen Leistungen, die insbesondere im Straßenbau einen nennenswerten Umfang haben, werden mögliche Risiken bei der eigenen Angebotserstellung durch fristenkongruente Bindung der Nachauftragnehmer berücksichtigt. Für den Bereich Verkehrssicherung wurden mit den beiden größten Nachauftragnehmern Jahresverträge geschlossen, die in die eigenen Rahmenverträge einflossen.

Chancenbericht

Mit der Investition in zwei neue Straßenfertiger mit unterschiedlichen Fertigungskapazitäten wurde das Leistungsspektrum der LSI erweitert. Darüber hinaus hat die LSI bereits in einen schienengeführten Fertiger zum Einbau von Gussasphalt investiert und ist damit eines der wenigen Unternehmen, die über diese Technik verfügen. Im Segment des Asphalteinbaus im Zusammenhang mit Schienenbaumaßnahmen gehört die LSI zu den spezialisierten Fachunternehmen in der Region. Aus diesem Umstand ist weiterhin mit entsprechenden Auftragseingängen gerade auch aus dem Drittmarkt zu rechnen.

Mit der Realisierung der Vorhaben Wiedebachstraße und Waldstraße, die gesamt einen Auftragswert von über 1.150 TEUR aufwiesen, hat die LSI gezeigt, dass sie auch Maßnahmen dieser Größenordnung wirtschaftlich auf hohem Qualitätsniveau ausführen kann. Vor diesem Hintergrund wird auch weiterhin versucht, einen Teil der Jahresleistung über Großprojekte abzudecken. Insgesamt wird damit erwartet, dass sich die Kapazitätsauslastung, sowohl der Beschäftigten als auch des Maschinenparks, damit unterjährig effizienter planen lässt.

Die Sanierung von defekten Schachtgehäusen und Kanaldeckeln für die Wasserwerke hat in den letzten Jahren ständig an Umfang zugenommen. Seitens der LWW wurde im Geschäftsjahr 2022 entschieden, bei verkehrstechnisch stark beanspruchten Kanaldeckeln zukünftig vorrangig auf das Produkt "Budaplan" zurückzugreifen, da hier eine wesentlich längere Nutzungsdauer erwartet wird. Bei der Sanierung mit dieser Technik wird der Bereich um den zu sanierenden Kanaldeckel kreisrund ausgefräst. Mit der Anschaffung einer Kreisfräse hat die LSI technischen Voraussetzungen geschaffen, auch diese Leistungen exklusiv für die Wasserwerke erbringen zu können.

Die Leipziger Wasserwerke haben den Prozess des Massengeschäftes bezüglich der auszuführenden Lose im Geschäftsjahr 2022 neu organisiert. Davon unbeeinflusst blieb die Zuständigkeit der LSI für den Bereich der Verkehrssicherung bei Havariemaßnahmen, die nicht zuletzt durch das seitens der Stadt Leipzig geänderte Regelwerk bereits in den letzten Jahren an Umfang zugenommen hat. Im Berichtsjahr 2023 konnten die Umsätze der Verkehrssicherung diesbezüglich um über 200 TEUR gesteigert werden. Für die nächsten Jahre wird ebenfalls mit einer Leistung auf hohem Niveau gerechnet.

Nachdem im Berichtsjahr noch einige größere LVB Bauvorhaben aufgrund bereits bestehender Verkehrseinschränkungen oder der allgemeinen Baupreisentwicklung verschoben werden mussten, wird für das Geschäftsjahr 2024 mit einer verstärkten Bautätigkeit gerechnet. Dazu laufen bereits Abstimmungen zwischen der LSI und der IFTEC. Vor diesem Hintergrund werden bei LSI größere Auftragseingänge für die Bereiche Straßenbau und Verkehrssicherung erwartet.

Im Berichtsjahr konnten einige Vorhaben im Zaunbau nicht realisiert werden, da die Kapazitäten für die Durchführung von Verkehrssicherungsmaßnahmen gebunden waren. Für das Geschäftsjahr 2024 wird bei einer erhöhten Mitarbeiterzahl davon ausgegangen, dass auch dieses Geschäftsfeld wieder stärker bedient werden kann. Diese Maßnahmen bieten vor allem die Möglichkeit einer unterjährig kontinuierlichen Beschäftigung zum Ausgleich von Terminverschiebungen bei größeren Absperrmaßnahmen.

Risikobericht

Im Rahmen des konzerneinheitlichen Risikomanagementsystems greift die LSI auf das System "Risk-MonitorTM - Report" zurück. Dieses enthält Informationen über die vorhandenen betrieblichen Risiken und die Aufgabenverteilung innerhalb des Risikomanagements sowie Festlegungen zum Berichtswesen. Den wesentlichen Risiken wurden Frühwarnindikatoren und Schwellenwerte zugeordnet. Maßnahmen zur Risikoerkennung und -analyse, zu den Verantwortlichkeiten und den Aufgaben sowie die getroffenen Maßnahmen zur Risikoabwehr sind darüber hinaus in einem Risikomanagement-Handbuch dokumentiert. Eine Anpassung erfolgt über eine Risikoinventur, in der identifizierte Risiken analysiert und bewertet bzw. neu bewertet werden und Frühwarnindikatoren sowie Schwellenwerte definiert bzw. angepasst werden. Die letzte gemeinsame Sitzung der Risikoausschüsse der Bau und Service Leipzig und LSI fand 21. November 2023 statt. Die Betrachtung der Risiken erfolgt bei der LSI nach Abzug und Abwägung der Gegenmaßnahmen.

Die Entwicklung der LSI ist - unmittelbar und mittelbar - vorrangig von den Investitionen der öffentlichen Auftraggeber, im speziellen der Wasserwerke und der Verkehrsbetriebe abhängig. Obwohl sich diese Entwicklung auf Basis der bekannten Planungen nunmehr sehr positiv darstellt, bleibt abzuwarten, welche zukünftigen Auswirkungen aus dem Russland-Ukraine-Krieg resultieren. Insbesondere also, ob die für die Umsetzung der Investitionsplanungen benötigten finanziellen Mittel bereitstehen werden. Insgesamt wird für einen Teil dieser Investitionsvorhaben, zum Beispiel soweit diese im Zusammenhang mit der geplanten Verbreiterung der Straßenbahnen nötig sind, von einer Realisierung und damit für Aufträge für die LSI ausgegangen. Trotz der derzeit sehr befriedigenden Auftragslage wird das Risiko einer sinkenden Investitionsrate als moderates Risiko eingeschätzt.

Zunehmende Umweltauflagen können zu Einschränkungen für den verfügbaren Maschinen- und Gerätepark führen. Darüber hinaus ergeben sich aus der Zugehörigkeit zur Leipziger Gruppe erweiterte Berichts- und Prüfungspflichten. Dies betrifft das Energie- und das Nachhaltigkeitsmanagement, die Umsetzung der Regelungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz oder eine CO 2 -Kompensationen für Verbrennungskraftstoffe. In jedem Fall ergeben sich hieraus Auswirkungen auf die Kostenstruktur, die in dieser Form von vergleichbaren Unternehmen nicht zu tragen sind. Soweit entsprechende Forderungen also nur einen Teil der bauausführenden Unternehmen betreffen, kann daraus eine ungleiche Kostenstruktur bei den handelnden Unternehmen resultieren, die letztendlich dazu führen würde, dass die Leistungen des Unternehmens nicht mehr wettbewerbsfähig erbracht werden können. Dieses Risiko wird als moderates Risiko eingeschätzt.

Die Rekrutierung von Fachkräften erweist sich zunehmend schwieriger. Eine Entwicklung, die viele Unternehmen der Branche betrifft und damit auch zu einer verstärkten Wettbewerbssituation um geeignete Arbeitskräfte führt. Gleichzeitig sinkt das Potential vieler Bewerber und führt zu steigenden Ausgaben für die nötige Aus- und Weiterbildung, vor allem auch für den Erwerb der nötigen Berechtigungen zum Führen von Kraftfahrzeugen und Baumaschinen. Diese Entwicklung findet sich letztendlich in insgesamt steigenden Personalkosten wieder.

Die Entwicklung der Inflationsrate hat dazu geführt, dass in einigen Branchen hohe Tarifabschlüsse vereinbart wurden. Im Geschäftsjahr 2024 stehen nunmehr die Tarifverhandlungen für das Bauhauptgewerbe an. Die bekannten Forderungen liegen hier auf sehr hohem Niveau und können dazu führen, dass die bei der LSI in 2024 anstehenden Verhandlungen hinsichtlich der Erwartungshaltung davon beeinflusst werden.

Diese Entwicklung findet sich zum einen in stärker steigenden Personalkosten und zum anderen in einem steigenden Rekrutierungsaufwand wieder. Inwieweit diese zusätzlichen Kosten dauerhaft über die Preise an die Auftraggeber weitergereicht werden können, bleibt abzuwarten. Gleichzeitig besteht jedoch auch das Risiko, dass Stellen generell nicht mehr besetzt werden können und dies zu Leistungseinschränkungen führen wird. Das Risiko Fachkräftegewinnung wird als moderates Risiko eingeschätzt.

Die aus den Kriegshandlungen in Europa (Russland-Ukraine-Krieg) resultierenden Auswirkungen auf die Beschaffungspreise und die Verfügbarkeit von Gütern haben sich im Berichtsjahr auf ein Normalmaß eingependelt. Die Leistungsverträge und Vertragslaufzeiten wurden angepasst. Die Störungen der Lieferketten, die in der Vergangenheit zu unkalkulierbaren Verzögerungen führten, liegen nicht mehr vor, benötigte Maschinen und Geräte sind mit normalen Lieferfristen verfügbar.

Für bitumenbasierte und bauchemische Materialien wird weiterhin keine Unterbrechung der Lieferketten erwartet. Es wird also für die Geschäftstätigkeit davon ausgegangen, dass diese Materialien unterjährig verfügbar sind.

Die vorgenannten Sachverhalte, die aus dem Russland-Ukraine-Krieg resultieren können, werden als laufend zu beobachtendes, jedoch derzeit als geringes Risiko eingeschätzt.

Bei der Angebotserstellung gilt nach wie vor der Grundsatz der Risikominimierung. Für die kalkulierten Materialkosten gelten daher kurze Bindungsfristen, die seitens der Lieferanten ebenfalls zugesichert werden oder es werden Materialpreisgleitklauseln auf Basis eines definierten Angebotswertes vereinbart.

Generell wird auch in Zukunft die umfangreiche Risikovorsorge der Geschäftsführung dazu beitragen, unnötige Risiken zu vermeiden, jedoch aussichtsreiche Chancen zu nutzen. Die laufende Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter ist hierfür ebenso fester Bestandteil der Unternehmenspolitik wie die weitere Durchführung von Investitionen, die den Gerätepark auf dem Stand der Technik halten sollen und unnötige Belastungen von Mitarbeitern und Umwelt verhindern helfen.

Die Abwägung aller Chancen und Risiken führt in Verbindung mit den vorliegenden wirtschaftlichen Bedingungen, hier insbesondere des Leistungsangebotes des Unternehmens, der Auftragslage und der Auftraggeberstruktur mit hohem Konzernanteil sowie der bestehenden Liquiditätslage dazu, dass von der Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung des Geschäftsbetriebes ausgegangen wird. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte entsprechend unter der Annahme der Unternehmensfortführung. Der Geschäftsführung liegen keine Informationen oder Hinweise vor, die einer Fortführung des Unternehmens aus tatsächlichen oder rechtlichen Gegebenheiten entgegenstehen würden.

 

Leipzig, den 15. März 2024

LSI GmbH

Nikolaus Meier, Geschäftsführer

Torsten Michael, Geschäftsführer

Bilanz zum 31. Dezember 2023

LSI GmbH, Leipzig

Aktiva

31.12.2023 Vorjahr
EUR TEUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Softwarelizenzen 0,00 0
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 300.765,00 370
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 509.992,00 434
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 5.439,19 0
816.196,19 804
816.196,19 804
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 27.099,09 34
2. Unfertige Leistungen 65.255,52 48
3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 0,00 -23
92.354,61 59
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 493.288,75 577
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.449.032,33 1.034
3. Sonstige Vermögensgegenstände 31.191,73 41
1.973.512,81 1.652
III. Kassenbestand 607,70 1
2.066.475,12 1.712
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.676,60 3
2.885.347,91 2.519

Passiva

31.12.2023 Vorjahr
EUR TEUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 310.000,00 310
II. Gewinnrücklagen
Andere Gewinnrücklagen 1.605.117,20 1.437
III. Jahresüberschuss 387.305,51 168
2.302.422,71 1.915
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 21.500,00 16
2. Sonstige Rückstellungen 384.241,57 439
405.741,57 455
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 72.054,53 47
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 34.304,94 23
3. Sonstige Verbindlichkeiten 70.824,16 79
davon aus Steuern: 14.531,54 EUR (Vorjahr: 14 TEUR)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: 3.011,51 EUR (Vorjahr: 4 TEUR)
177.183,63 149
2.885.347,91 2.519

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

LSI GmbH, Leipzig

2023 2022
EUR TEUR
1. Umsatzerlöse 5.185.871,02 4.464
2. Erhöhung (Vorjahr: Verminderung) des Bestands an unfertigen Leistungen 16.915,50 -291
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 0,00 5
4. Sonstige betriebliche Erträge 157.282,23 108
5.360.068,75 4.286
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 1.265.537,32 842
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 779.648,92 610
2.045.186,24 1.452
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 1.552.842,40 1.434
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 559.110,04 539
davon für Altersversorgung: 18.529,67 EUR (Vorjahr: 18 TEUR)
2.111.952,44 1.973
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 194.335,67 149
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 465.936,11 453
542.658,29 259
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 7.050,40 4
davon aus Abzinsung von Rückstellungen: 1.328,45 EUR (Vorjahr: 1 TEUR)
davon aus verbundenen Unternehmen: 5.721,95 EUR (Vorjahr: 3 TEUR)
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 362,36 1
davon aus Aufzinsung von Rückstellungens: 362,36 EUR (Vorjahr: 1 TEUR)
6.688,04 3
11. Ergebnis vor Steuern 549.346,33 262
12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 156.197,06 90
13. Ergebnis nach Steuern 393.149,27 172
14. Sonstige Steuern 5.843,76 4
15. Jahresüberschuss 387.305,51 168

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

LSI GmbH, Leipzig

Inhaltsverzeichnis

1 Angaben zur Form und Darstellung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung

2 Erläuterungen zu den Posten von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung bezüglich Ausweis, Bilanzierung und Bewertung

2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

2.2 Erläuterungen zur Bilanz

2.3 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

3 Angaben zum Jahresergebnis und zur Gewinnverwendung

4 Ergänzende Angaben

4.1 Sonstige finanzielle Verpflichtungen

4.2 Angaben gemäß § 285 Nr. 30a) HGB

4.3 Angaben zu den Organen

4.4 Abschlussprüferhonorar

4.5 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt

5 Nachtragsbericht

1 Angaben zur Form und Darstellung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung

Die LSI GmbH (LSI) hat ihren Sitz in Leipzig. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 284 eingetragen.

Die LSI ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Handelsgesetzbuch (HGB).

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für große Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach den Vorschriften des § 266 HGB.

Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen werden offen mit den Vorräten verrechnet ausgewiesen (§ 268 Abs. 5 Satz 2HGB).

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB.

Im Interesse der besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, überwiegend im Anhang aufgeführt.

Als verbundene Unternehmen werden alle Unternehmen angesehen, an denen die LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH, Leipzig (LVV), direkt oder indirekt mehrheitlich beteiligt ist (Control-Konzept).

2 Erläuterungen zu den Posten von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung bezüglich Ausweis, Bilanzierung und Bewertung

2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände (Softwarelizenzen) werden zu Anschaffungskosten angesetzt und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert.

Die Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen, bewertet. Dabei kommt grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern, die im Wesentlichen der in den amtlichen AfA-Tabellen vorgegebenen Nutzungsdauer entsprechen, zur Anwendung. Die Abschreibungen erfolgen monatlich, beginnend im Monat der Anschaffung.

Die Herstellungskosten der selbst erstellten betrieblichen Ausrüstungen werden auftragsbezogen auf der Grundlage direkt zurechenbarer Material- und Fertigungseinzelkosten ermittelt. Der Ansatz der Herstellungskosten beinhaltet darüber hinaus angemessene Teile der Gemeinkosten für Material und Fertigung einschließlich der Abschreibungen, sofern sie die Fertigung betreffen.

Selbstständig nutzbare und bewegliche Vermögensgegenstände, die der Abnutzung unterliegen und deren Wertgrenze 250,00 EUR nicht übersteigt, werden im Jahr der Anschaffung im Aufwand erfasst und nicht im Anlagevermögen abgebildet.

Für die im Geschäftsjahr angeschafften geringwertigen Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 250,00 EUR und 800,00 EUR wurde die Sofortabschreibung im Anschaffungsjahr analog § 6 Abs. 2 EStG gewählt.

Die Wahlmöglichkeit analog § 6 Abs. 2a EStG wird seit dem Geschäftsjahr 2010 nicht mehr angewandt.

Bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung wird das Anlagevermögen mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt gemäß § 253 Abs. 1 HGB mit den Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.

Die unfertigen Leistungen wurden mit den angefallenen Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten berücksichtigen Material- und Fertigungseinzelkosten, Sonderkosten der Fertigung sowie notwendige Material- und Fertigungsgemeinkosten und den Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit er der Fertigung gedient hat. Weiterhin umfassen die Herstellungskosten auch angemessene Teile der Verwaltungsgemeinkosten sowie Aufwendungen für freiwillige soziale Leistungen und für betriebliche Altersversorgung. Durch den Vergleich des stichtagsbezogenen Baufortschritts der unfertigen Leistungen mit den vertraglich vereinbarten Auftragswerten wird die verlustfreie Bewertung durch Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert gewährleistet.

Die in Anwendung des Wahlrechts nach § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB mit den Vorräten verrechneten erhaltenen Anzahlungen werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bewertet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert entsprechend den allgemeinen Grundsätzen gemäß § 252 HGB und unter Berücksichtigung des erkennbaren Ausfallrisikos bewertet. Angemessene Einzelwertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden berücksichtigt. Für das allgemeine Ausfallrisiko von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde, soweit diese Forderungen nicht verbundene bzw. öffentliche Auftraggeber betreffen, eine Pauschalwertberichtigung entsprechend des Alters der Forderungen gebildet.

Flüssige Mittel sind zum Nominalwert bewertet.

Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Vorauszahlungen für künftige Zeiträume zeitanteilig erfasst, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen der Bilanzposten ermittelt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Im Geschäftsjahr ergaben sich - nicht bilanzierte - aktive latente Steuern. Diese beruhen auf aktivischen Unterschiedsbeträgen, welche insbesondere auf sonstige Rückstellungen entfallen (Steuersatz 31,925 %).

Das Eigenkapital wird zum Nennwert ausgewiesen.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle bei der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Um die Preissteigerungen im Rückstellungszeitraum abzubilden, finden differenzierte Betrachtungen der Preissteigerungsraten bei den einzelnen Rückstellungen statt. Neben dem Ansatz einer allgemeinen Teuerungsrate von 1,5 % für die Rückstellung zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen finden die Preisindizes für Bauwerke im Freistaat Sachsen, veröffentlicht durch das statistische Landesamt des Freistaates Sachsen im Dezember 2023, bei der Berechnung der Gewährleistungsrückstellungen Anwendung. Für die Ermittlung der Preissteigerungsrate im Gewährleistungszeitraum wird der Preisindex für den Straßenbau für die Berechnung zugrunde gelegt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird, abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.

2.2 Erläuterungen zur Bilanz

Die Gliederung und Entwicklung des Anlagevermögens werden in einer Anlage zu diesem Anhang dargestellt.

Die Vorräte an Lagermaterial betrugen am 31. Dezember 2023 27 TEUR (Vj.: 34 TEUR). Zum Bilanzstichtag waren unfertige Leistungen in Höhe von 65 TEUR (Vj.: 48 TEUR) zu bilanzieren. Den unfertigen Leistungen stehen erhaltene Kundenanzahlungen in Höhe von 0 TEUR (Vj.: 23 TEUR) gegenüber.

Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände, soweit sie nicht die geleistete Mietkaution (9 TEUR; Vj.: 9 TEUR) betreffen, sind innerhalb eines Jahres fällig. Für die branchenüblichen Sicherheitseinbehalte werden aus der bestehenden Kautionsversicherung Bürgschaften zur Auszahlung des Sicherheitseinbehaltes ausgereicht.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen mit 571 TEUR (Vj.: 522 TEUR) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, mit 853 TEUR (Vj.: 435 TEUR) Ansprüche aus dem Cash-Management und mit 25 TEUR (Vj.: 76 TEUR) Forderungen aufgrund umsatzsteuerlicher Organschaft.

Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen entfallen 1.060 TEUR (Vj.: 819 TEUR) auf die Gesellschafterin Bau und Service Leipzig GmbH, Leipzig (Bau und Service Leipzig).

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen ist die Forderung aus der geleisteten Mietkautionszahlung (9 TEUR; Vj.: 9 TEUR) an den Vermieter für den Geschäftssitz in der Sommerfelder Straße 71 ausgewiesen. Die Fälligkeit der Forderung ist an die Dauer des Mietverhältnisses gebunden und liegt über einem Jahr.

Die Forderungen aus geleisteten Vorauszahlungen für Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer belaufen sich auf 19 TEUR (Vj.: 19 TEUR), gegen die Sozialkassen des Bauhauptgewerbes (SOKA-Bau) betragen die Forderungen 3 TEUR (Vj.: 10 TEUR) zum 31. Dezember 2023.

Der Kassenbestand zum 31. Dezember 2023 belief sich auf 1 TEUR (Vj.: 1 TEUR).

Der Rechnungsabgrenzungsposten 3 TEUR (Vj.: 3 TEUR) besteht im Wesentlichen aus der Abgrenzung von sonstigen Kosten.

Entsprechend dem Gesellschafterbeschluss zur Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2022 wurde der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2022 in voller Höhe (168 TEUR) in die anderen Gewinnrücklagen gemäß § 266 Abs. (3) A. III. 4. HGB i. V. m. § 272 Abs. 3 HGB eingestellt.

Die Steuerrückstellungen (22 TEUR; Vj.: 16 TEUR) beinhalten Verpflichtungen aus Gewerbesteuer (11 TEUR; Vj.: 2 TEUR) für das Jahr 2023 sowie Verpflichtungen aus Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag (11 TEUR; Vj.: 14 TEUR) für das Jahr 2023.

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

Sonstige Rückstellungen

in TEUR

31.12.2023 31.12.2022
Gewährleistungsverpflichtungen 113 188
Sonstiger Personalaufwand 142 128
Jahresabschluss, Prüfung, Offenlegung 50 39
Ausstehende Eingangsrechnungen 39 44
Restleistungen 16 26
Sonstige 24 14
384 439

Für die Verbindlichkeiten bestehen folgende Restlaufzeiten:

Verbindlichkeiten

in TEUR

Restlaufzeit Gesamt
bis zu einem Jahr von einem bis zu fünf Jahren über fünf Jahren 31.12.2023
(Vorjahr) (Vorjahr) (Vorjahr) (Vorjahr)
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 72 0 0 72
(47) (0) (0) (47)
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 34 0 0 34
(23) (0) (0) (23)
3. Sonstige Verbindlichkeiten 71 0 0 71
(79) (0) (0) (79)
177 0 0 177
(149) (0) (0) (149)

Die erhaltenen Anzahlungen 0 TEUR (Vj.: 23 TEUR) wurden vollständig von den Vorräten abgesetzt.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Lieferungen und Leistungen 23 TEUR (Vj.: 23 TEUR) und Umsatzsteuer aufgrund steuerlicher Organschaft 11 TEUR (Vj.: 0 TEUR). Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen 15 TEUR (Vj.: 10 TEUR) auf die Gesellschafterin Bau und Service Leipzig.

Die sonstigen Verbindlichkeiten von 71 TEUR (Vj.: 79 TEUR) beinhalten Lohnsteuerverbindlichkeiten (15 TEUR; Vj.: 14 TEUR), Verbindlichkeiten gegenüber den Sozialkassen des Baugewerbes (3 TEUR; Vj.: 4 TEUR) und Verbindlichkeiten gegenüber Arbeitnehmern (54 TEUR; Vj.: 62 TEUR). Der Posten Vorsteuer Folgejahr mindert die sonstigen Verbindlichkeiten um 2 TEUR (Vj.: 3 TEUR).

2.3 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse von 5.186 TEUR (Vj.: 4.464 TEUR) wurden im Inland erzielt und entfallen auf:

Umsatzerlöse

in TEUR

31.12.2023 31.12.2022
Straßenbau und Gussasphalt 3.116 2.708
Baustellensicherung 1.804 1.553
Zaun- und Torbau 226 146
Sonstige Dienstleistungen 40 57
5.186 4.464

Periodenfremde Umsatzerlöse (53 TEUR) aus der Korrektur der Umsatzabgrenzung zum 31. Dezember 2022 vermindern die Umsatzerlöse des Geschäftsjahres 2023.

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen von 97 TEUR und sonstige periodenfremde Erträge von 3 TEUR.

Im Personalaufwand sind Erträge in Höhe von 9 TEUR ausgewiesen, die aus Erstattungen von Sozialversicherungsbeiträgen für den Zeitraum Januar bis März 2023 im Zusammenhang mit der Zahlung von Kurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit resultieren.

Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen von 5 TEUR ausgewiesen.

Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge setzen sich aus der Abzinsung längerfristiger Rückstellungen von 1 TEUR und aus Zinserträgen Cash-Management gegenüber der Gesellschafterin von 6 TEUR zusammen.

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen resultieren aus der Aufzinsung von Rückstellungen (362,36 EUR).

Die Steuern von Einkommen und Ertrag enthalten periodenfremde Aufwendungen für die Nachzahlung von Gewerbesteuer für das Geschäftsjahr 2021 von 40,34 EUR.

3 Angaben zum Jahresergebnis und zur Gewinnverwendung

Im Geschäftsjahr 2023 wurde ein Jahresüberschuss von 387.305,51 EUR erzielt. Die Geschäftsführung der LSI GmbH schlägt vor, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023 in die anderen Gewinnrücklagen gemäß § 266 Abs. 3 A. III. 4. HGB i. V. m. § 272 Abs. 3 Satz 2 HGB einzustellen.

4 Ergänzende Angaben

4.1 Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestehen Avale aus Gewährleistungsbürgschaften von 118 TEUR (Vj.: 93 TEUR). Weitere Sicherheiten wurden nicht gewährt.

Zum 31. Dezember 2023 bestehen Leasingverträge für Pkw, Transporter, Lkw sowie für Kopiergeräte. Diese Verträge wurden ausschließlich mit verbundenen Unternehmen geschlossen. Daraus ergeben sich - bezogen auf die Restlaufzeit - Restverpflichtungen von 410 TEUR (Vj.: 198 TEUR).

Die Leasingverträge (22) über die betrieblichen Kfz wurden für Pkw, Transporter und Lkw ohne Spezialaufbauten des Unternehmens abgeschlossen. Darunter fallen 8 Leasingverträge für Ersatz- oder Neubeschaffungen von Fahrzeugen im Geschäftsjahr 2024. Die Leasingverträge haben eine Laufzeit von 16 bis 72 Monaten. Vorteile ergeben sich aus dem Leasing aus der hohen Flexibilität.

Mit den Kommunalen Wasserwerken Leipzig GmbH wurde im Dezember 2023 ein neuer Dienstleistungsvertrag über die Erbringung von kaufmännischen, rechtlichen und technischen Beratungs- und Unterstützungsleistungen abgeschlossen, der rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt wurde. Dieser neue Dienstleistungsvertrag regelt die Leistungserbringung der Wasserwerke für LSI in den Bereichen IT-Infrastruktur, Rechts- und Versicherungsbetreuung, Personalabrechnung und Personalbetreuung. Die Aufwendungen belaufen sich ab 1. Januar 2024 auf 50 TEUR jährlich. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2027 und verlängert sich automatisch um weitere fünf Jahre, wenn keine Kündigung erfolgt.

Die LSI hat zur Durchführung ihrer Geschäftstätigkeit auf dem Grundstück in der Sommerfelder Straße 71 Büroräume, Gewerbehallen und Lagerflächen angemietet. Der Mietvertrag für das Grundstück Sommerfelder Straße 71 wurde um weitere fünf Jahre verlängert und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2028. Im September 2019 wurde eine weitere Bürofläche von 191 m 2 angemietet. Die jährlichen Mietkosten für die Nettokaltmiete einschließlich Nebenkosten betrugen 170 TEUR im Geschäftsjahr 2023. Bezogen auf die Restlaufzeit betragen die finanziellen Verpflichtungen 672 TEUR.

Das Bestellobligo beträgt zum 31. Dezember 2023 72 TEUR. Davon sind 56 TEUR Investitionen in das betriebliche Anlagevermögen.

4.2 Angaben gemäß § 285 Nr. 30a) HGB

Der übergeordnete LVV-Konzern fällt in den Anwendungsbereich der Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung ("Pillar 2"). Die Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung sind mit Wirkung zum 28. Dezember 2023 in Deutschland in Form des Mindeststeuergesetzes ("MinStG") in Kraft getreten. Das MinStG gilt erstmals für Geschäftsjahre, die nach dem 30. Dezember 2023 beginnen. Gemäß dem MinStG ist eine Ergänzungssteuer für jede Jurisdiktion zu zahlen, die einen effektiven Steuersatz unter 15 % aufweist. Die Bestimmung des effektiven Steuersatzes nach dem MinStG ist sehr komplex und beinhaltet eine Vielzahl von spezifischen Anpassungen. Auf die LWW wird zukünftig grundsätzlich keine Steuermehrbelastung aus der nationalen Ergänzungssteuer entfallen, da sie weder oberste Muttergesellschaft noch Gruppenträgerin der Mindeststeuergruppe im Sinne des § 3 MinStG ist. AI-lerdings ist sie der Gruppenträgerin LVV zum Ausgleich für etwaige durch die LWW verursachte nationale Ergänzungssteuerbeträge verpflichtet, welche künftig durch die LWW für alle in Deutschland belegenen Geschäftseinheiten verursacht werden.

Da das MinStG für das Geschäftsjahr 2023 für die LWW noch keine Anwendung findet, entsteht für das Geschäftsjahr 2023 keine - dem Gruppenträger auszugleichende - Steuerbelastung aus dem MinStG. Aufgrund der Komplexität der Anwendung der Pillar 2 Gesetzgebung und der Berechnung der möglichen steuerlichen Auswirkungen, sind derzeit die quantitativen und qualitativen Auswirkungen für zukünftige Geschäftsjahre noch nicht zuverlässig abschätzbar.

4.3 Angaben zu den Organen

Der Geschäftsführung gehören an:

Der Geschäftsführung gehören an:

Herr Nikolaus Meier, kaufmännischer Geschäftsführer

Herr Torsten Michael, technischer Geschäftsführer.

Die Geschäftsführer erhielten keine Bezüge von der Gesellschaft.

Für die Managementleistungen erfolgt eine Weiterberechnung der Bau und Service Leipzig an die LSI in Höhe von 35 TEUR.

Alleinige Gesellschafterin ist die Bau und Service Leipzig. Die Bau und Service Leipzig GmbH und die LSI GmbH sind verbundene Unternehmen der LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH, Leipzig, und werden in deren für den größten und kleinsten Konsolidierungskreis aufgestellten Konzernabschluss einbezogen.

Die Veröffentlichung des Konzernabschlusses erfolgt im Bundesanzeiger.

4.4 Abschlussprüferhonorar

Auf die Angabe des Gesamthonorars des Abschlussprüfers wird gemäß § 285 Nr. 17 HGB verzichtet (Aufnahme der Angaben in einen das Unternehmen einbeziehenden Konzernabschluss).

4.5 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt

Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt (§ 267 Abs. 5 HGB)

2023 2022
Angestellte 12 12
Gewerbliche Mitarbeiter 26 27
38 39

5 Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nicht bereits im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 sowie im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 Erwähnung fanden, sind nach dem Schluss des Geschäftsjahres nicht zu verzeichnen.

 

Leipzig, den 15. März 2024

LSI GmbH

Nikolaus Meier, Geschäftsführer

Torsten Michael, Geschäftsführer

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023

LSI GmbH, Leipzig

Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2023 Zugänge Umbuchungen Abgänge 31.12.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Softwarelizenzen 26.901,42 0,00 0,00 0,00 26.901,42
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 1.076.070,64 1.533,26 0,00 1.636,13 1.075.967,77
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.220.214,90 199.886,76 0,00 10.934,16 1.409.167,50
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 5.439,19 0,00 0,00 5.439,19
2.296.285,54 206.859,21 0,00 12.570,29 2.490.574,46
2.323.186,96 206.859,21 0,00 12.570,29 2.517.475,88
Kumulierte Abschreibungen
01.01.2023 Zugänge Abgänge 31.12.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Softwarelizenzen 26.901,42 0,00 0,00 26.901,42
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 705.595,64 71.243,26 1.636,13 775.202,77
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 786.227,90 123.092,41 10.144,81 899.175,50
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00
1.491.823,54 194.335,67 11.780,94 1.674.378,27
1.518.724,96 194.335,67 11.780,94 1.701.279,69
in EUR
Buchwerte
31.12.2023 31.12.2022
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Softwarelizenzen 0,00 0,00
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 300.765,00 370.475,00
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 509.992,00 433.987,00
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 5.439,19 0,00
816.196,19 804.462,00
816.196,19 804.462,00

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die LSI GmbH, Leipzig

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der LSI GmbH, Leipzig, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der LSI GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da do- lose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Leipzig, den 15. März 2024

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Antje Strom, Wirtschaftsprüfer

Anke Wolf, Wirtschaftsprüferin

Der Jahresabschluss der LSI GmbH zum 31.12.2023 wurde am 28.03.2024 durch die Gesellschafterversammlung festgestellt.

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