Klaus Schilling GmbH
Moorweg 26, 31542 Bad Nenndorf, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Mustafa Balta seit 11.9.2024 | Geschäftsführer |
Thomas, geb. Reinsch Reinsch seit 3.8.2005 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Klaus Schilling GmbHBad NenndorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022BilanzAktiva
Anhang1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 1.1 Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
1.2 Angaben zu angewandten Bilanzierungvorschriften Der Jahresabschluss der Klaus Schilling GmbH, im Folgenden auch kurz "Gesellschaft" genannt, wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Die Bilanzgliederung entspricht § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Von den größenabhängigen Erleichterungen nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB wurde nur für Zwecke der Veröffentlichung Gebrauch gemacht. Angaben die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind im Anhang aufgeführt. 2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Abnutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800,00 EUR wurden im Jahr des Zugangs sofort abgeschrieben und als Abgang erfasst. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie liquide Mittel wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zu Nenn- bzw. Barwerten bewertet. Soweit die Zeitwerte niedriger waren, wurden Wertberichtigungen in Abzug gebracht. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Pensionsrückstellungen betragen 345.357,00 EUR. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr und Vorjahre betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen wurden gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. 2.2 Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand somit nicht statt. 3. Angaben zur Bilanz 3.1 Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 0,00 EUR (VJ: 0,00 EUR). 3.2 Angaben zu Forderungen gegenüber Gesellschaftern Der Wert der Forderungen gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf 0,00 EUR (VJ: 0,00 EUR). Diese Forderungen entsprechen denen, die unter den Sonstigen Angaben bei "Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern" und bei "Gewährte Vorschüsse und Kredite an Geschäftsführer" ausgewiesen sind. 3.3 Pensionsrückstellungen Zur Bestimmung des Zeitwertes mit Hilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden wurden folgende Annahmen zugrunde gelegt: Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet. Vorschriften Bei der Bewertung wurden die Bewertungsvorgaben des § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB i.d.F. des BilMoG berücksichtigt, nach denen Rückstellungen zum abgezinsten notwendigen Erfüllungsbetrag anzusetzen sind. Maßgeblich ist der ihrer Restlaufzeit entsprechende durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre. Gemäß dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften erfolgt für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2015 enden, die Durchschnittsbildung über einen Zeitraum von 10 Jahren. Der Differenzbetrag zu dem Erfüllungsbetrag, der sich aus dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre ergibt, unterliegt einer Ausschüttungssperre und ist im Anhang oder unter der Bilanz anzugeben. Es besteht nach Art. 75 Abs. 7 EGHGB das Wahlrecht, die neuen Vorschriften bereits für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2014 beginnen und vor dem 01.01.2016 enden, anzuwenden. Von diesem Wahlrecht wurde Gebrauch gemacht. Aus Vereinfachungsgründen dürfen Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst werden, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Außerdem sind bei der Bewertung künftige Anwartschafts- und Rententrends zu berücksichtigen. Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen getroffen:
Der Rechnungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB nach der Vereinfachungsregelung ermittelt.
Aufgrund des Verzichts zum 30.11.2014 sind die bewerteten Ansprüche bereits voll erdient. 3.4 Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden, Aufwendungen und Erträgen Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Unterlassene Rückstellungsbildung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Erleichterungsmöglichkeit gemäß Artikel 67 Abs. 2 EGHGB wurde in Anspruch genommen. Der Betrag der nicht gebildeten Rückstellungen beläuft sich auf 2.782,00 EUR. Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von 25.386,00 EUR. 3.5 Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 49.201,56 EUR (VJ: 65.222,12 EUR). Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt 0,00 EUR. 3.6 Angabe zu Restlaufzeitvermerken und sonstige Angaben zu Verbindlichkeiten Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 182.305,22 EUR (VJ: 101.243,10 EUR). In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern mit 2.380,36 EUR (VJ: 2.352,17 EUR) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit mit 1.313,56 EUR (VJ: 966,60 EUR) enthalten. Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 90.987,42 EUR (VJ: 126.755,75 EUR). 3.7 Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf 35.210,85 EUR (VJ: 38.770,76 EUR). 3.8 Ausschüttungssperre Der Gesamtbetrag, der gemäß HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt 25.386,00 EUR. Im einzelnen gliedert sich der Gesamtbetrag wie folgt:
4. Sonstige Angaben 4.1 Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 7 (VJ: 7). 4.2 Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Die Angaben beinhalten diejenigen Beträge, die den Geschäftsführern zuzurechnen sind. 4.3 Gewährte Vorschüsse und Kredite an Geschäftsführer Zum Bilanzstichtag bestanden keine gewährten Vorschüsse und Kredite an Geschäftsführer (VJ: 0,00 EUR). 4.4 Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 5. Unterschrift der Geschäftsführung
Bad Nenndorf, den 24.04.2024 gez. Thomas Reinsch, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 02.05.2024 festgestellt. |
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