AMADEUS
Verlag GmbH
Sonneberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
21.106,00 |
25.456,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
255,00 |
1.331,00 |
| II.
Sachanlagen |
20.851,00 |
24.125,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
474.504,87 |
593.708,84 |
| I.
Vorräte |
2.840,00 |
2.630,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
131.689,33 |
99.851,68 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
339.975,54 |
491.227,16 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
22.266,70 |
16.789,99 |
| Aktiva |
517.877,57 |
635.954,83 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
192.606,88 |
329.411,66 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
103.847,07 |
239.258,24 |
| III.
Jahresüberschuss |
63.195,22 |
64.588,83 |
| B.
Rückstellungen |
19.305,46 |
34.257,06 |
| C.
Verbindlichkeiten |
303.964,33 |
265.449,61 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
303.964,33 |
265.449,61 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
90.197,00 |
129.448,00 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.173,90 |
5.869,50 |
| E.
Passive latente Steuern |
827,00 |
967,00 |
| Passiva |
517.877,57 |
635.954,83 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Firma AMADEUS Verlag GmbH
wird auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Handelsbilanz entspricht nicht der Steuerbilanz
(= keine Einheitsbilanz), da bei der handelsrechtlichen
Bewertung der Bilanzpositionen von den steuerlichen
Vorschriften abgewichen werden musste.
Abweichungen ergaben sich bei folgenden Bilanzposten:
- Anlagevermögen:
Handelsrechtlich erfolgt die Abschreibung
planmäßig linear von den Anschaffungs-,
Herstellungskosten. Dagegen wurden bei der
Bemessungsgrundlage für die steuerlichen
Abschreibungen die Anschaffungs- und Herstellungskosten
teilweise gem. § 7g EStG um Kürzungsbeträge
aus der früheren Inanspruchnahme von
Investitionsabzugsbeträgen reduziert.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Aufbau und Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entsprechen weitgehend dem Vorjahr.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft und somit nicht prüfungspflichtig
und nur eingeschränkt offenlegungspflichtig.
B.
Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten
abzüglich linearer Abschreibungen bewertet.
Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet.
Soweit es sich um Herstellungskosten handelt, sind
angemessene Gemeinkosten enthalten.
Die planmäßigen Abschreibungen werden
linear vorgenommen. Dafür erhaltene
Investitionszuschüsse nicht der sofortige
Ertragsausweis, sondern das Verrechnungswahlrecht
gewählt wurde, sind Abschreibungs-Bemessungsgrundlage
die um die Investitionszuschüsse geminderten
Anschaffungs- u. Herstellungskosten.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis 250 € werden sofort
gewinnmindernd berücksichtigt. Die Bewertungsfreiheit
gem. § 6 Abs. 2 EStG für geringwertige
Wirtschaftsgüter bis 800€ wurde für die
Zugänge 2023 in Anspruch genommen und ist auch
handelsrechtlich aus Vereinfachungsgründen und wegen
der Unwesentlichkeit des Postens zulässig.
Bei den Vorräten erfolgte die Aktivierung der
Waren / Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zu
Anschaffungskosten. Niedrigere beizulegende Werte lagen
nicht vor.
Innerhalb der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wird bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen allen erkennbaren Einzelrisiken
und dem allgemeinen Kreditrisiko durch angemessene
Abwertungen Rechnung getragen. Hierbei wurden die
zweifelhaften Forderungen je nach Ausfallwahrscheinlichkeit
einzelwertberichtigt. 2023 bestand hierfür keine
Veranlassung. Für die übrigen Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen besteht eine
Pauschalwertberichtigung.
Bei der Bemessung der Rückstellungen und der
sonstigen Verbindlichkeiten ist allen erkennbaren Risiken
und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen.
Da wegen der Ausnutzung steuerlicher Wahlrechte
weniger Steuern anfallen als sich nach dem
Handelsbilanzgewinn ergeben würden, besteht eine
Rückstellung für latente Steuern.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag und Rückstellungen i. H. d. nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert.
C.
Angaben zu den Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr: 303.965
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren: 0
Verbindlichkeiten die durch Pfandrechte oder
ähnliche Rechte gesichert sind: 0
Art und Form der Sicherheiten: entfällt
D.
Eventualverbindlichkeiten
bestanden nicht
E.
Sonstige Erläuterungen zu einzelnen Positionen der
Bilanz
sind nicht erforderlich
F.
Sonstige Angaben
1.
Geschäftsführer
Fredi Stumpf, Kronach
Martin Backert, Sonneberg
2.
Durchschn. Zahl der während des GJ
beschäftigten Arbeitnehmer
17 Arbeitnehmer
3.
Forderungen gegenüber Gesellschaftern
bestanden nicht
4.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Der Gesamtbetrag am Bilanzstichtag
betrug 90.197,00
5.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen (ohne
Bilanzausweis)
keine, die für die Beurteilung der Finanzlage
von Bedeutung sind
Sonneberg, den 24. September
2024
gez.:
Fredi Stumpf
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.09.2024
festgestellt.
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