Walter Zimmermann GmbH

Auinger Weg 5, 82229 Seefeld, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 118318
Eingetragen
3.11.1997
Branche
Herstellung von pyrotechnischen ErzeugnissenGroßhandel mit keramischen Erzeugnissen und GlaswarenGroßhandel mit Anstrichmitteln
Gegenstand
Herstellung von und Handel mit Kerzen und Kirchenzubehör, sowie Bestattungs- und Friedhofsbedarf.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (3)

Gesellschafter
Beta

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
Walter Zimmermann
Seefeld
25500
51.00%
Veronika Zuber-Zimmermann
Seefeld
17000
34.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Walter Zimmermann GmbH

Seefeld

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 158.293,66 164.169,66
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 108.475,90 113.643,90
II. Sachanlagen 49.817,76 50.525,76
B. Umlaufvermögen 577.707,03 560.589,44
I. Vorräte 64.528,46 61.959,04
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 40.275,80 62.591,83
III. Wertpapiere 207.400,00 207.400,00
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 265.502,77 228.638,57
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.947,34 3.918,44
D. Aktive latente Steuern 6.788,81 23.360,84
Summe Aktiva 746.736,84 752.038,38

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 152.055,46 83.838,02
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,60 25.564,60
II. Bilanzgewinn 126.490,86 58.273,42
B. Rückstellungen 502.727,23 561.665,13
C. Verbindlichkeiten 91.954,15 106.535,23
Summe Passiva 746.736,84 752.038,38

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Allgemeine Angaben

Die Walter Zimmermann GmbH hat ihren Sitz in Seefeld-Hechendorf und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht München (Reg.Nr. 118318).

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die weitere Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich keine Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Am Bilanzstichtag waren im Unternehmen durchschnittlich 5 Mitarbeiter beschäftigt.

Die Festbewertung der Bestände an Werkzeugen wurde durch die Einzelbewertung zu durchschnittlichen Anschaffungskosten ersetzt.

In die Bewertung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse wurden die Fremdkapitalzinsen sowie die Aufwendungen nicht mit einbezogen.

Die bisher nach einem pauschalen Verfahren ermittelte Garantierückstellung wurde in Abweichung zum Vorjahr auch und soweit notwendig nach Maßgabe des Garantieanfalls ermittelt.

Hinsichtlich der Bewertung der Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten wurden keine Kompensationsmöglichkeiten von Kursgewinnen und -verlusten mehr berücksichtigt.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden nicht abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen, die Beteiligungen und die Wertpapiere des Anlagevermögens sind, soweit vorhanden, zu Anschaffungskosten einschließlich aktivierungspflichtigerAnschaffungsnebenkosten / zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Beträge in Fremdwährungen sind zum historischen Umrechnungskurs oder dem niedrigeren Stichtagskurs bewertet.

Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen, soweit vorhanden, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind zum Nennwert bewertet. Unverzinsliche Ausleihungen sind zum Barwert angesetzt.

Rückdeckungsversicherungen werden mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital bewertet sofern keine Verrechnung mit ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen vorzunehmen ist. Die Berechnung erfolgt durch die Versicherungsgesellschaft.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden nicht abgezinst.

Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren Börsenkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Die Umrechnung der Geschäftsvorfälle in fremder Währung erfolgt mit dem Kurs am Entstehungstag bzw. bei Fremdwährungsforderungen mit dem am Bilanzstichtag höheren Stichtagskurs (Briefkurs) mit der Folge eines niedrigeren und bei Fremdwährungsverbindlichkeiten mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren Stichtagskurs (Geldkurs) mit der Folge eines höheren Stichtagswerts.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt

Forschungs- und Entwicklungskosten

Von den Entwicklungskosten der Vorjahre entfallen 121.450,00 auf die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.

Finanzanlagen

Soweit Finanzinstrumente des Finanzanlagevermögens bestehen, werden diese über ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet, da eine außerplanmäßige Abschreibung unterbleibt.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 31.124,65 0,00 55.674,35 0,00
Sonstige Vermögensgegenstände 9.151,15 0,00 6.917,48 0,00

Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen / unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von 184,67 € ausgewiesen.

Das Stammkapital von € 25.564,60 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Im Posten Bilanzgewinn/Bilanzverlust ist ein Gewinnvortrag/Verlustvortrag von 58.273,42 € enthalten.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit dem versicherungsmathematischen Teilwertverfahren durch die jeweilige Versicherungsgesellschaft selbst bewertet.

Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht Gebrauch, den notwendigen Zuführungsbetrag aufgrund der BilMoG-Umstellung auf 15 Jahre zu verteilen. Die Zuführungsbeträge werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten "außerordentliche Aufwendungen" erfasst. Der verbleibende Zuführungsbetrag beträgt 1383.405,- €

Der Unterschiedsbetrag, der sich aus dem Übergang vom 7- auf den 10-Jahres-Durchschnitt des Marktzinses ergibt, beträgt 3.405,- €. Insoweit besteht gem. § 253 Abs. 6 HGB eine Ausschüttungssperre.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen, Pensionszusagen, Abschluss- und Prüfungskosten.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Geschäftsjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit über 1 Jahr davon Restlaufzeit über 5 Jahre
Verbindlichkeiten gegen Kreditinst. 0,00 0,00 0,00 0,00
Erhaltene Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00
Verb. Lieferung u. Leistungen 23.435,27 23.435,27 0,00 0,00
Sonst. Verb. 68.518,88 53.371,61 15.147,27 0,00
Vorjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit über 1 Jahr davon Restlaufzeit über 5 Jahre
Verbindlichkeiten gegen Kreditinst. 0,00 0,00 0,00 0,00
Erhaltene Anzahlungen 4.961,75 4.961,75 0,00 0,00
Verb. Lieferung u. Leistungen 21.244,28 21.244,28 0,00 0,00
Sonst. Verb. 80.329,20 65.233,33 15.095,87 0,00

Unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von 52.661,68 € ausgewiesen, die mit 6% p.a. verzinst werden.

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse, mit deren Eintritt aufgrund der geringen Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme nicht gerechnet wird.

Verbindlichkeiten aus Bürgschaften

Derzeit bestehen keine Tatsachen, die auf eine Inanspruchnahme aus den gewährten Bürgschaften hindeuten.

Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestehen nicht.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Herrn Walter Zimmermann und bei Frau Veronika Zuber-Zimmermann.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Bildung von Bewertungseinheiten

Die Gesellschaft hat keine Bewertungseinheit gebildet.

Ausschüttungssperre

Es liegt eine Ausschüttungssperre i.H.v. 115.961,15 € nach § 268 Abs. 8 HGB vor.

Die Sperre von 73.501,40 € für selbstgeschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter in Höhe von 105.002,00 € abzüglich latenter Steuerrückstellungen von 30% (31.500,60 €) sowie dem Unterschiedsbetrag aus dem Übergang vom 7- auf den 10- Jahres-Durchschnitt des Marktzinses bezüglich der Pensionsrückstellung in Höhe von 3.405,- € und der aktiven latenten Steuern aus der Pensionsrückstellung in Höhe von 39.054,75 €.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Seefeld-Hechendorf, den 26.09.2024

Veronika Zuber-Zimmermann

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 26.9.2024.

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