Sportikel24 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Selbe AdresseGroßhandel mit Sportartikeln und -zubehör
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Michael Ernst seit 8.11.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Joachim Glöckler | 100.00% |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
P & P Service GmbHMannheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz zum 31. Dezember 2011der P & P Service GmbH, Christian-Friedrich-Schwan-Straße 8 68167 MannheimAktiva
Anhang zum 31. Dezember 2011A. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen. I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen. II. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. III. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zu 100 % werthaltig. Einzelwertberichtigungen waren nicht erforderlich. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Bank- und Kassenguthaben wurden mit dem Nennbetrag bewertet. Pensionsverpflichtungen sind zum Bilanzstichtag nicht vorhanden. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgte zum Erfüllungsbetrag. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzAnlagevermögen Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ergibt sich aus dem bei der Gesellschaft befindlichen Anlagenspiegel; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres. Durch die Inanspruchnahme steuerrechtlicher Sonderabschreibungen auf Posten des Anlagevermögens wurde das Jahresergebnis nicht beeinflusst. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital war zum Bilanzstichtag 31.12.2011 voll einbezahlt. In der Gesellschafterversammlung vom 29.08.2011 wurde beschlossen, mit sofortiger Wirkung einen Betrag in Höhe von EUR 165.000,00 der Kapitalrücklage zuzuführen. Der Jahresabschluss zum 31.12.2011 wurde am 18.12.2012 durch die Gesellschafterversammlung festgestellt. Die Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, den Jahresüberschuss 2011 in Höhe von EUR 12.991,91 mit dem bestehenden Verlustvortrag in Höhe von EUR 109.934,35zu verrechnen. Der Geschäftsführung wurde für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Ergebnisverwendung aufgestellt. Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen EUR 72.368,26, die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr Am Abschlussstichtag bestehende Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert erläutert. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht. C. Sonstige AngabenGeschäftsführung und Vertretung Geschäftsführer war im Geschäftsjahr 2010 Herr Andreas Ernst, Mannheim. Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Mannheim, 31.12.2012 Andreas Ernst, Geschäftsführer Der Jahresabschluss zum 31.12.2011 wurde am 18.12.2012 festgestellt. |
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