InnoVent
GmbH
Zepernick
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.782,30 |
| B.
Anlagevermögen |
211,00 |
284,00 |
| I.
Sachanlagen |
211,00 |
284,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
15.877,08 |
14.545,22 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
15.240,79 |
14.233,60 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
15.112,65 |
14.123,97 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
636,29 |
311,62 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
16.088,08 |
27.611,52 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
8.206,17 |
21.164,61 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.782,30 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.782,29 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
4.399,98 |
4.206,18 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
176,14 |
193,80 |
| B.
Rückstellungen |
550,00 |
550,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
7.331,91 |
5.896,91 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
0,00 |
100,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
16.088,08 |
27.611,52 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der InnoVent GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Angabe und Begründung von Abweichungen in der Form
der Darstellung und Gliederung in Bilanz und GuV im
Vergleich zum Vorjahr, § 265 (1) S. 2 HGB
Es gab keine wesentlichen Abweichungen in der Form
der Darstellung oder der Gliederung.
Angabe und Begründung von
geschäftszweigtypischen Ergänzungen der
Gliederung,
§ 265 (4) S. 2 HGB
Es waren keine Ergänzungen vorzunehmen.
Angabe der Mitzugehörigkeit von einem Bilanzposten
zu einem anderen, wenn dies zur Aufstellung eines klaren
und übersichtlichen Jahresabschlusses erforderlich
ist, § 265 (3) S. 1 HGB
entfällt
Ausweis der nach § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB
zusammengefassten Posten
Es wurden keine Posten zusammengefasst.
Angabe und Erläuterung von nicht vergleichbaren
Vorjahreszahlen in Bilanz oder GuV,
§ 265 (2) S. 2 HGB
Entsprechend dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
(BilMoG) wurde die ausstehende Einlage umgebucht. Eine
Anpassung des Vorjahres fand nicht statt.
Angabe und Erläuterung angepasster Vorjahreszahlen
in Bilanz oder GuV, § 265 (2) S. 3 HGB
Es wurden keine Vorjahreszahlen angepasst.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Angabe der auf die Posten der Bilanz und GuV angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, § 284 (2) Nr. 1
HGB
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angabe und Begründung von gegenüber dem
Vorjahr abweichenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden,
§ 284 (2) Nr. 3 HGB
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angabe der Grundlagen für die Umrechnung von
Fremdwährungsposten in Euro, § 284 (2) Nr. 2
HGB
Der Jahresabschluss enthält keine auf fremde
Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet
wurden.
Angaben über die Einbeziehung von Zinsen für
Fremdkapital in die Herstellungskosten,
§ 284 (2) Nr. 5 HGB
entfällt
Gesonderte Angabe von außerplanmäßigen
Abschreibungen im Anlagevermögen nach
§ 253 (3) S. 3 und 4 HGB, § 277 (3) S. 1
HGB
Es wurden keine außerplanmäßigen
Abschreibungen auf Gegenstände des
Anlagevermögens vorgenommen.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Abschreibung auf Geschäfts- oder Firmenwert, §
285 Nr. 13 HGB
Es gibt keinen entgeltlich erworbenen Geschäfts-
oder Firmenwert.
Angaben über zu den Finanzanlagen gehörende
Finanzinstrumente, die über ihrem beizulegenden
Zeitwert ausgewiesen werden, § 285 Nr. 18 HGB
Die Finanzanlagen enthalten keine Finanzinstrumente,
die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen
werden.
Angaben zu den Bewertungsgrundlagen für die
Pensionsrückstellungen, § 285 Nr. 24 HGB
Es waren keine Pensionsrückstellungen zu bilden.
Angaben zu den nach § 246 (2) S. 2. HGB
verrechneten Vermögensgegenständen und Schulden,
§ 285 Nr. 25 HGB
entfällt
Unterlassene Rückstellungsbildung für
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen,
Art 28 (1) EGHGB
entfällt
Angabe des Gesamtbetrags der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren und der
gesicherten Verbindlichkeiten, § 285 Nr. 1 HGB
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
Angaben zu nach § 254 gebildeten
Bewertungseinheiten, § 285 Nr. 23 HGB
Es wurden keine Bewertungseinheiten gemäß
§ 254 HGB gebildet.
Gesonderter Ausweis der in § 251 HGB bezeichneten
Haftungsverhältnisse, der Haftungsverhältnisse
gegenüber verbundenen Unternehmen sowie Angaben
über die Gründe der Einschätzung des Risikos
der Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen,
§§ 268 (7) und 285 Nr. 27 HGB
Es bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne
des § 251 HGB und keine Haftungsverhältnisse
gegenüber verbundenen Unternehmen.
Gesonderte Angabe des Gewinn- oder Verlustvortrags,
§ 268 (1) S. 2 HGB
Der Gewinn- oder Vorlustvortrag wurde in der Bilanz
gesondert ausgewiesen.
Angabe und Aufgliederung des Gesamtbetrages
ausschüttungsgesperrter Beträge, § 285 Nr.
28 HGB
Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt Euro
0,00.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, § 264 (2) S.
2 HGB
Es sind keine zusätzlichen Angaben zu machen.
Namen aller Mitglieder der Unternehmensorgane, §
285 Nr. 10 HGB
Der Geschäftsführung gehörten an:
Alfred Duchow
|
ausgeübter Beruf:
|
Geschäftsführer
|
Ein Aufsichtsrat bestand im abgelaufenen
Wirtschaftsjahr nicht.
Angabe der Vorschüsse, Kredite und
Haftungsverhältnisse für
Geschäftsführer, § 285 Nr. 9 c HGB
gewährte Vorschüsse: 0,00 €
gewährte Kredite
Stand bisheriger Kredite: 0,00 €
Rückzahlung im Berichtsjahr: 0,00 €
Neuvergabe im Berichtsjahr: 0,00 €
neuer Kreditbestand: 0,00 €
Haftungsverhältnisse: keine
Angaben zu Investmentvermögen, § 285 Nr. 26
HGB
entfällt
Angaben über den Anteilsbesitz an anderen
Unternehmen von mind. 20 Prozent der Anteile
Im abgelaufenen Geschäftsjahr bestanden keine
Beteiligungen im Sinne des § 285 Nr. 11 HGB.
Konzernzugehörigkeit, § 285 Nr. 14 HGB
Die vorliegende Gesellschaft ist
nicht Teil eines Konzerns.
Unterzeichnung des Jahresabschlusses durch sämtlich
gesetzliche Vertreter, § 245 HGB
Feststellung des Jahresabschlusses:
Der Jahresabschluss wurde am 02.März 2011 von
der Gesellschafterversammlung festgestellt.
Sonstige Angaben
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 7.331,91 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 5.796,91 EUR.
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