AS Drives
& Services GmbH
Reken
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
17.500,00 |
| I.
Finanzanlagen |
17.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
57.868,32 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
46.590,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
11.278,32 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
75.368,32 |
Passiva
|
|
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
25.079,15 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Jahresüberschuss |
79,15 |
| B.
Rückstellungen |
3.313,71 |
| C.
Verbindlichkeiten |
46.975,46 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
75.368,32 |
Anhang
Allgemeine sowie rechtliche Grundlagen der
Aufstellung des Jahresabschlusses
Die AS Drives & Services GmbH ist als kleine
Gesellschaft im Sinne des § 267 HGB verpflichtet,
gemäß § 264 ff. HGB einen Jahresabschluss
aufzustellen und um einen Anhang zu erweitern. Auf
die Aufstellung eines Lageberichtes konnte verzichtet
werden.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(§§ 242 ff. HGB) aufgestellt und beachtet ggf.
die besonderen Anforderungen des GmbH-Gesetzes.
Die Bilanz wurde unverändert gegenüber dem
Vorjahr gemäß den §§ 265 ff. HGB
gegliedert.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände werden einzeln und
vorsichtig bewertet. Insbesondere sind alle vorhersehbaren
Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag
entstanden sind berücksichtigt, selbst wenn diese erst
zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung
des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind
nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag
realisiert waren. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres werden unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt. Die auf den Vorjahresabschluss
angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
beibehalten. Die Wertansätze sind daher mit denen des
Vorjahres grundsätzlich vergleichbar.
Angewendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Die
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten
bilanziert. Nur bei einer voraussichtlich dauernden
Wertminderung werden außerplanmäßige
Abschreibungen vorgenommen.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Erkennbare
Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen, das
allgemeine Kreditrisiko durch eine
Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.
Das
Guthaben bei Kreditinstituten ist zum Nennwert
angesetzt.
Die
Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Steuerrückstellungen werden in Höhe der
voraussichtlichen Inanspruchnahme unter
Berücksichtigung geleisteter Vorauszahlungen gebildet.
Die
Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
werden für alle bei vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung erkennbaren Risiken nur in der Höhe
angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind sämtlich innerhalb
eines Jahres fällig.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind sämtlich innerhalb
eines Jahres fällig.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251
HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
Sonstige Angaben
Anteilsbesitz
Aufstellung des Anteilsbesitzes gem. § 285
Abs. 11 HGB:
An den nachfolgend aufgeführten Unternehmen
besteht ein Anteilsbesitz von mindestens
20 %:
Name und Sitz der
Gesellschaft
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Anteil am Kapital in %
|
Eigenkapital in €
|
Ergebnis in T€
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Geschäftsjahr
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TrailCart GmbH
|
70 %
|
17.500,00
|
0
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2008
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Geschäftsführung
Zur Geschäftsführung ist bestellt:
Dipl.-Ing. Gerd Kaspari -
alleinvertretungsberechtigt
Angaben zur Vergütung der
Geschäftsführung unterbleiben im Hinblick auf die
Befreiungsvorschrift nach § 286 Abs. 4 HGB.
Reken, den 30. Juni 2009
gez. Gerd Kaspari
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