HUVINUM GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wein, Sekt und Spirituosen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Büttner seit 1.7.2021 | Prokura |
Tobias Nitschke seit 1.7.2021 | Prokura |
Peter Hempel seit 15.3.2016 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
M******* H****** | 0.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
M. Hubauer GmbHBautzenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LAGEBERICHT für das Geschäftsjahr 2023M. Hubauer GmbH, Bautzen1. Allgemeine Unternehmensentwicklung Die M. Hubauer GmbH betreibt einen Getränkefachgroßhandel mit Sitz in Bautzen. Sie beliefert den Getränkehandel, Großflächen des Handels, die Gastronomie sowie Festveranstaltungen mit einem breiten Getränkesortiment. Daneben wird auch ein umfangreiches Wein-, Sekt- und Spirituosensortiment angeboten. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Im Geschäftsjahr 2023 konnte sie ihre Position im Markt weiter festigen. 2. Geschäftsverlauf und Ertragslage Die Verbraucherpreise in Deutschland haben sich im Jahresdurchschnitt 2023 um 5,9% erhöht (destatis Zahlen vom 16.1.2024). Hohe Verbraucherpreise können den privaten Konsum beeinträchtigen. Der Konsum von Erfrischungsgetränken in Deutschland legte im Jahr 2023 leicht zu (wafg vom 29.2.24). Der Bierverbrauch pro Kopf war leicht rückläufig (Statista 2025). Die Corona Pandemie hat - wie viele andere Unternehmen auch - die Gesellschaft nachhaltig getroffen. Der Wegfall der Gastronomieumsätze musste überbrückt werden. Mit der Aufhebung der Einschränkungen in 2022 und der damit verbundenen Wiederbelebung der Gastronomie konnte die Firma Umsatz und Rohertrag im Geschäftsjahr gegenüber dem Vorjahr weiter deutlich steigern. Die Geschäftsentwicklung war mehr als zufriedenstellend und lag im Rahmen der Erwartungen. Die Ertragslage der Gesellschaft stellt sich wie folgt dar:
Bei den a.o. Erträgen und Aufwendungen handelt es sich insbesondere um erhaltene Zuschüsse, periodenfremde Erträge sowie Aufwendungen im Rahmen der Umstellung auf ein neues EDV-System. Das Wachstum der Gesellschaft und die Rücknahme bisher ausgelagerter Aufgaben führte zu einer Zunahme der Mitarbeiter. Der Personalaufwand erhöhte sich um T€ 396 auf T€ 2.505. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen veränderten sich unwesentlich. Wertberichtigungsbedarf bei Ausleihungen sowie gestiegene Finanzierungsaufwendungen belasten das Finanzergebnis gegenüber dem Vorjahr. 4. Vermögenslage und Investitionen Die Bilanzsumme steigt um T€ 458 auf T€ 8.169. Die Buchwerte der immateriellen Vermögensgegenstände und des Sachanlagevermögens reduzieren sich in Folge der regelmäßigen Abschreibungen, die höher sind als die Anschaffungen des Geschäftsjahres. Vorräte und Kundenforderungen belaufen sich gegenüber dem Vorjahr unverändert zusammen auf 77% der Bilanzsumme. Der Anteil der kurzfristigen Verbindlichkeiten (T€ 2.400) entspricht 29,0 % der gesamten Passiva und hat sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 2.842 vermindert, da neben den laufenden Tilgungen endfällige Kredite, die im Geschäftsjahr 2023 ausgelaufen sind, bis ins Jahr 2026 verlängert wurden. Im Ergebnis sind rund 70% mittel- und langfristig finanziert, darunter zu einem nicht unerheblichen Anteil durch den Gesellschafter. Gegenüber dem Vorjahr hat sich das Fremdkapital um T€ 67 auf T€ 6.670 vermindert. 5. Finanzlage Die Finanzlage der Firma ist stabil. Die laufenden Finanzierungen für Investitionen der Gesellschaft erfolgen hauptsächlich durch den erwirtschafteten Cash-Flow. Der Gesellschaft stehen zur weiteren Finanzierung ausreichend finanzielle Mittel und freie Kreditlinien zur Verfügung. Zum 31. Dezember 2023 ergeben sich freie Mittel in Höhe von T€ 1.050. 6. Voraussichtliche Entwicklung für das Geschäftsjahr 2024, Chancen und Risiken Für das kommende Geschäftsjahr erwartet die Firma ein Wachstum von ca. 5%, was durch die vorliegenden Zahlen bestätigt wird. Dementsprechend wird auch mit einem verbesserten Geschäftsergebnis gerechnet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen unterliegen einer permanenten Kontrolle. Dem geringen Ausfallrisiko von Forderungen wird im Abschluss Rechnung getragen. Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Fristen bezahlt. Im Finanzmanagement verfolgt man eine konservative Risikopolitik. Die üblichen Betriebsrisiken (z.B. Unterbrechung, Feuer, Diebstahl) werden über Risikotransfer auf Versicherer und entsprechende Rückstellungsbildung begrenzt. Risiken der künftigen Entwicklung sieht man hauptsächlich im harten Preiswettbewerb der Branche. Chancen werden vor allem in der Dienstleistung, also Beratung der Kunden und Pflege der Kundenkontakte gesehen. Die M. Hubauer GmbH blickt optimistisch in die Zukunft und ist gut positioniert, um Chancen und Herausforderungen des kommenden Geschäftsjahres erfolgreich zu meistern.
Bautzen, den 22. März 2025 gez. Matthias Hubauer gez. Peter Hempel BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
ANHANG für das Geschäftsjahr 2023M. Hubauer GmbH, BautzenI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die M. Hubauer GmbH mit Sitz in Bautzen ist im Handelsregister Dresden unter der Nummer HRB 4437 eingetragen. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Anlagevermögen Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um lineare Abschreibungen über 3 Jahre vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig. Geringwertige Anlagegüter mit einem Wert bis zu € 800,00 wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Ausleihungen zum Nennwert - Unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert - Sonstige Finanzanlagen und Wertpapiere zu Anschaffungskosten. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Umlaufvermögen Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die Pfandforderungen für im Bestand befindliches Leer- und Vollgut werden unter den Vorräten ausgewiesen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nominalbetrag bzw. dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Bildung von Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch einen pauschalen Abschlag auf den Forderungsbestand berücksichtigt. Rückstellungen Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. Rechnungsabgrenzungsposten Sie wurden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen berechnet. III. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der in der Bilanz zusammengefassten Anlageposten mit ihren historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten und den kumulierten Abschreibungen ist in einem Anlagespiegel (Anlage 3 Blatt 8) dargestellt. Auf Finanzanlagen wurden außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von € 45.098,00 (Vj.: € 21.614,00) vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Von den Forderungen haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr:
Alle übrigen Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von € 762.352,59 wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie enthalten als größte Einzelposten die Rückstellungen für Rückzahlungspflicht Gebinde (€ 246.471,70) und ausstehende Rechnungen (€ 242.380,89). Verbindlichkeiten Von den Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr:
Alle übrigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt € 328.348,28 Es handelt sich um Sicherungsübereignung bei Fahrzeugfinanzierungen (Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten). Haftungsverhältnisse, nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften in Höhe von € 39.384,22 (Vj. € 53.382,44), davon durch Pfandrechte oder sonstige Sicherheiten gesichert € 39.384,22 (Vj. € 53.382,44). Mit einer Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen ist aus dem Zahlungsverhalten aus der Vergangenheit nicht zu rechnen. Zur Erhaltung der Flexibilität hat die Gesellschaft einen Teil des Fuhrparks sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung geleast. Aus diesen Leasingverträgen, die eine Laufzeit bis ins Jahr 2026 haben, ergeben sich sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von insgesamt T€ 78 (Vj. T€ 149). Aus Verträgen über Soft- und Hardwarenutzung bestehen finanzielle Verpflichtungen in Höhe von jährlich T€ 47 (Vj. T€ 47). Diese haben eine feste Laufzeit bis zum 28.02.2027 und verlängern sich anschließend jeweils um 12 Monate. Die Gesellschaft betreibt ihr Geschäft auf einem gemieteten Grundstück. Der jährliche Mietzins beträgt T€ 414 (Vj. T€ 414). Der Mietvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.10.2029. Desweiteren besteht noch ein Mietvertrag für die in den gemieteten Gebäuden untergebrachte Leergutsortieranlagen mit einer jährlichen Miete in Höhe von T€ 98 (Vj. T€ 98) und einer Laufzeit bis zum 30.04.2028. Latente Steuern Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem. § 274 HGB. Die sich ergebenden Steuerbe- und Steuerentlastungen werden unsaldiert ausgewiesen. Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete Ertragsteuersatz liegt bei 29,83 %. Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt hierbei 400 %. Die passiven latenten Steuern resultieren aus der Geltendmachung von Investitionsabzugsbeträgen. Im Geschäftsjahr 2023 wurden € 27.100,00 zugeführt. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Sonstige betriebliche Erträge Hierin sind folgende wesentliche periodenfremde Erträge enthalten:
Bei den Erträgen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung handelt es sich in Betrag und Art im Einzelnen um:
Personalaufwand Zu den Bezügen der Geschäftsführung Hinweis auf § 286 (4) HGB. Sonstige betriebliche Aufwendungen Bei den Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung handelt es sich in Betrag und Art im Einzelnen um:
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag In der Position sind Aufwendungen aus der Zuführung latenter Steuern in Höhe von € 27.100,00 (Vorjahr: € 67.900,00) enthalten. V. Sonstige Angaben Geschäftsführung Herr Matthias Hubauer, Kaufmann Herr Peter Hempel, Kaufmann Angaben über Arbeitnehmer Durchschnittlich beschäftigte Mitarbeiter in
ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss 2023 auf neue Rechnung vorzutragen. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag, die sich unmittelbar auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, haben sich nicht ergeben.
Bautzen, den 21. März 2025 gez. Matthias Hubauer gez. Peter Hempel Entwicklung des Anlagevermögens 2023
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 09.04.2025 festgestellt. BESTäTIGUNGSVERMERK DES UNABHäNGIGEN ABSCHLUSSPRüFERSBei dem vorstehenden Jahresabschluss zum 31.12.2023 der Fa. M. Hubauer GmbH handelt es sich um die nach § 327 HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und Lagebericht wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt: An die M. Hubauer GmbH, Bautzen Prüfungsurteile Ich habe den Jahresabschluss der M. Hubauer GmbH, Bautzen, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der M. Hubauer GmbH, Bautzen, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus identifiziere und beurteile ich die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, plane und führe Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlange Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. gewinne ich ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. beurteile ich die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ziehe ich Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls ich zu dem Schluss komme, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, bin ich verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, mein jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Ich ziehe meine Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum meines Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. beurteile ich Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. beurteile ich den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. führe ich Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehe ich dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteile die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen gebe ich nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle.
München, den 1. April 2025 Dipl.-Kfm. Alexander Schmid, Wirtschaftsprüfer, München |
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