Horn
GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9.899,39 |
15.044,39 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
9.745,00 |
14.890,00 |
| III.
Finanzanlagen |
153,39 |
153,39 |
| B.
Umlaufvermögen |
81.011,16 |
97.842,25 |
| I.
Vorräte |
58.062,71 |
56.587,95 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
20.953,17 |
31.146,79 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.995,28 |
10.107,51 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
11.842,58 |
12.191,31 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
45.511,08 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
148.264,21 |
125.077,95 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
16.498,06 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
42.440,46 |
42.440,46 |
| III.
Verlustvortrag |
51.506,99 |
65.461,69 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
62.009,14 |
-13.954,70 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
45.511,08 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
4.600,00 |
14.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
143.664,21 |
94.579,89 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
95.929,23 |
38.366,81 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
148.264,21 |
125.077,95 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
HGB sowie nach ergänzenden Vorschriften des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
erstellt.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt.
Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die
Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und
Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von
Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die
Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht
angepasst.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs.
2 Satz 2 HGB wurde beachtet.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
ANLAGEVERMÖGEN
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dauerhaft dem
Geschäftsbetrieb zu dienen.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibung bewertet.
Der Ermittlung der planmäßigen
Abschreibungen wurde die voraussichtliche Nutzungsdauer des
jeweiligen Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis € 410 wurden im Jahr der
Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.
UMLAUFVERMÖGEN
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips bewertet.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt.
RÜCKSTELLUNGEN
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die
Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht
veranlagten Steuern des Geschäftsjahres.
VERBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Die Geschäftsführung während des
abgelaufenen Geschäftsjahres erfolgte durch Herrn
Albert Horn DerGeschäftsführer
istalleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
München, den 20.02.2015
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Horn GmbH
Albert
Horn
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.02.2015 festgestellt.
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