Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 109866
Eingetragen
15.10.2007
Branche
Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur VerteilungGroßhandel mit PhotovoltaikmodulenHerstellung von Solarwärmekollektoren
Gegenstand
Die Förderung der regenerativen Energien und der Betrieb von Photovoltaik-Anlagen.

Historie

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Management

NameRolle
Alexander F. Romahn
seit 15.10.2007
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Alexander Romahn
Koenigsallee 77i, 14193 Berlin
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

RESTAR GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 265.673,11 329.010,09
I. Sachanlagen 253.416,00 298.204,00
II. Finanzanlagen 12.257,11 30.806,09
B. Umlaufvermögen 3.183,07 3.332,17
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.183,07 3.332,17
C. Rechnungsabgrenzungsposten 142,36 0,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 110.534,84 87.343,13
E. sonstige Aktiva 130.212,71 107.931,65
Bilanzsumme, Summe Aktiva 509.746,09 527.617,04

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzverlust 135.534,84 112.343,13
III. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 110.534,84 87.343,13
B. Rückstellungen 1.200,00 2.700,00
C. Verbindlichkeiten 508.546,09 524.917,04
Bilanzsumme, Summe Passiva 509.746,09 527.617,04

Anhang

für das Geschäftsjahr 2010

Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft ist buchmäßig überschuldet. Eine Bilanzierung zu Betriebsfortführungswerten konnte erfolgen, da in Höhe der in den Vorjahren vorgenommenen Sonderabschreibungen aufgrund von steuerlichen Vorschriften entsprechende stille Reserven unterstellt werden können.

Die Gesellschaft hat vom für kleine Kapitalgesellschaften bestehenden Wahlrecht nach § 264 Abs. 1 S 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Erstellung eines Lageberichtes verzichtet.

Größenabhängige Erleichterungen nach § 288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurden in Anspruch genommen.

Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 267 und 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.

"Davon-Vermerke" werden einheitlich im Anhang angegeben.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben folgende Restlaufzeiten:

- bis zu einem Jahr: EUR 3.183,07

Die sonstigen Ausleihungen beinhalten Forderungen an Gesellschafter in Höhe von EUR 12.257,11.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

- bis zu einem Jahr: EUR 24.358,00

- über fünf Jahre: EUR 256.543,38

Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Herrn Alexander F. Romahn.

Die Gesellschaft macht hinsichtlich der Bezüge des Geschäftsführers vom Wahlrecht des

§ 286 Abs. 4 HGB Gebrauch.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Berlin, im September 2011

...........................................

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 30.9.2011.

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