Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Offsetdruckerei Enger GmbHLiquidiert
47803 Krefeld, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Horst-Peter Enger seit 8.3.2010 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Offsetdruckerei Enger GmbHKrefeldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009BILANZ
ANHANG
B. Rechtliche Grundlage Der Gesellschaftervertrag wurde am 21. Februar 1978 (UR-Nr. 548/1987) und am 3. März 1981 (UR-Nr. 635/1981) vor dem Notar, Herrn Brenig geschlossen. Die Eintragung in das Handelsregister beim Amtsgericht Krefeld erfolgte am 29. September 1981 unter Nr. B. 2345 Mit Gesellschafterbeschluss vom 14.12.2009, worin auch meine Bestellung zum Liquidator der Gesellschaft enthalten ist und melden zur Eintragung in das Handelsregister an: Die Gesellschaft ist aufgelöst. Handelsregisteranmeldung vom 23. Dezember, durch Herrn Notar Brenig, Urkunden Nr. 1309/2009. Die Firma lautet
Gegenstand des Unternehmens ist die Papierverarbeitung. Das Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Das Stammkapital beträgt € 46.016,27. Es ist voll eingezahlt. Alleingesellschafter ist Horst-Peter Enger Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit vereinbart. Organe der Gesellschaft sind die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung. Alleiniger Geschäftsführer ist Herr Horst-Peter Enger. Bei der Unternehmung Offsetdruckerei Enger GmbH handelt es sich gemäß § 267 Abs. 1 HGB um eine kleine Kapitalgesellschaft.
Eine Prüfungspflicht gemäß § 316 Abs. 1 HGB des Jahresabschlusses durch einen Wirtschaftsprüfer / vereidigten Buchprüfer besteht für eine kleine Kapitalgesellschaft nicht.
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