Stammdaten

Register
Amtsgericht Münster HRB 10361
Eingetragen
28.2.2006
Branche
Reparatur und Instandhaltung von elektrischen AusrüstungenHerstellung von elektrischem InstallationsmaterialHerstellung von Lampen und Leuchten
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von Elektroinstallationen aller Art, deren Wartung, der Handel mit Elektroartikeln sowie alle damit in Verbindung stehenden Nebengeschäfte.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Monika Maria Lux
seit 25.1.2007
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Aldenhövel 66, 59348 Lüdinghausen
25.000 €
100.00%

Beteiligungen

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Lux Elektrotechnik GmbH

Münster

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 8.787,50 14.543,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 14,50 226,50
II. Sachanlagen 5.993,00 11.537,00
III. Finanzanlagen 2.780,00 2.780,00
B. Umlaufvermögen 852.945,51 868.790,53
I. Vorräte 140.441,11 58.603,85
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 656.882,50 729.674,05
davon gegen Gesellschafter 384.263,78 354.431,60
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 55.621,90 80.512,63
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.529,65 1.610,40
davon Disagio 0,00 12,90
Aktiva 863.262,66 884.944,43

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 490.828,51 529.106,62
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 504.106,62 453.313,70
III. Jahresfehlbetrag 38.278,11 -50.792,92
B. Rückstellungen 83.631,00 112.334,00
C. Verbindlichkeiten 288.803,15 243.503,81
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 288.803,15 244.829,11
Summe Passiva 863.262,66 884.944,43

Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023

A.  Allgemeine Angaben

I.  Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die Lux Elektrotechnik GmbH, Münster (Amtsgericht Münster, HRB 10361) ist als Kleine Ge­sell­schaft im Sinne des § 267 HGB verpflichtet, gemäß § 264 ff. HGB einen Jahresab­schluss auf­zu­stellen und um einen Anhang zu erweitern.

II.  Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den ergänzenden Vorschriften des Geset­zes betref­fen die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den Regelungen des Gesell­schafts­vertra­ges aufgestellt.

B.  Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 - 251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 265, 268 - 274a, §§ 276 - 277 HGB, und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschif­ten der §§ 252 - 256a HGB aufgestellt.

Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung finden die Vorschriften der § 266 und § 275 HGB sowie § 42 GmbHG Anwendung. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird ent­sprechend dem Gesamtkostenverfahren dargestellt.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibe­halten, soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten.

I.  Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen die nachfolgenden Bilan­zie­rungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

1.  Anlagevermögen

Immaterielle Vermögensgegenstände

Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt.

Sachanlagevermögen

Sachanlagen sind grundsätzlich zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten einschließlich Ne­benkosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der voraussichtlichen betriebs­gewöhnlichen Nutzungsdauer (Nutzungsdauer zwischen 1 und 6 Jahren).

Steuerlich sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Zugangszeitpunkt sofort voll­stän­dig abgeschrieben.

Für handelsrechtliche Zwecke wird diese Vorschrift aus Gründen der nicht wesentlichen Ein­fluss­nahme auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage analog angewandt.

Finanzanlagen

Die Finanzanlagen werden grundsätzlich zu den Anschaffungskosten angesetzt. Ausleihungen wer­den zum Nennwert und unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Ausleihungen zu ihrem Barwert angesetzt. Die Finanzanlagen werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung nach § 253 Abs. 3 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Sofern in Folgejahren die Gründe für die Wertminderungen entfallen sind, erfolgen Zuschreibungen gemäß dem Wertaufho­lungsgebot nach § 253 Abs. 5 HGB.

2.  Umlaufvermögen

Vorratsvermögen

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern am Bilanzstich­tag ein niedrigerer Börsen- oder Marktpreis bzw. ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wur­de diese angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert abzüglich erfor­derlicher Einzelwertberichtungen bewertet. Zur Abdeckung des allgemeinen Kredit- und Ausfallri­si­kos bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird eine angemessene Pauschalwertbe­richtigung auf den nicht einzelwertberichtigten Netto-Forderungsbestand gebildet.

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt.

3.  Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag an­ge­setzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

4.  Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen umfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännische Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetra­ges bewertet.

5.  Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.

C.  Angaben zur Bilanz

1.  Forderungen gegen Gesellschafter

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von EUR 384.263,78 (Vorjahr: EUR 354.431,60).

2.  Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt EUR 25.000,00 und ist unverändert gegenüber dem Vor­jahr.

D.  Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

1.  Abschreibungen des Geschäftsjahres

Die Abschreibungen des Geschäftsjahres belaufen sich auf EUR 32.132,73. Davon entfallen EUR 212,00  auf immaterielle Vermögensgegenstände und EUR 31.920,73 auf Sachanlagen.

E.  Sonstige Angaben

1.  Anzahl der Arbeitnehmer

Auf die Aufgliederung der Anzahl der Arbeitnehmer wird nach § 288 Abs. 1 Nr. 2 HGB in Verbin­dung mit § 285 Nr. 7 HGB verzichtet.

Die Anzahl der Arbeitnehmer beträgt im Geschäftsjahr: 20,0

2.  Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen im Sinne von § 285 Nr. 3, 3a HGB bestehen aus verschiede­nen langfristigen Miet-, Pacht- und Leasingverträgen sowie Abnahmeverpflichtungen in Höhe von insgesamt TEUR 44.

3.  Unterschrift der Geschäftsführung

 

Münster, 28.01.2025

 gez. Monika Lux

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.02.2025 festgestellt.

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