Lux
Elektrotechnik GmbH
Münster
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
8.787,50 |
14.543,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
14,50 |
226,50 |
| II.
Sachanlagen |
5.993,00 |
11.537,00 |
| III.
Finanzanlagen |
2.780,00 |
2.780,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
852.945,51 |
868.790,53 |
| I.
Vorräte |
140.441,11 |
58.603,85 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
656.882,50 |
729.674,05 |
| davon
gegen Gesellschafter |
384.263,78 |
354.431,60 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
55.621,90 |
80.512,63 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.529,65 |
1.610,40 |
| davon
Disagio |
0,00 |
12,90 |
| Aktiva |
863.262,66 |
884.944,43 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
490.828,51 |
529.106,62 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
504.106,62 |
453.313,70 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
38.278,11 |
-50.792,92 |
| B.
Rückstellungen |
83.631,00 |
112.334,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
288.803,15 |
243.503,81 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
288.803,15 |
244.829,11 |
| Summe
Passiva |
863.262,66 |
884.944,43 |
Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023
A.
Allgemeine Angaben
I.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Lux Elektrotechnik GmbH, Münster
(Amtsgericht Münster, HRB 10361) ist als Kleine
Gesellschaft im Sinne des § 267 HGB
verpflichtet, gemäß § 264 ff. HGB einen
Jahresabschluss aufzustellen und um einen
Anhang zu erweitern.
II.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den
ergänzenden Vorschriften des Gesetzes
betreffen die Gesellschaften mit beschränkter
Haftung sowie den Regelungen des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
B.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 - 251
HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 265, 268 - 274a, §§ 276 - 277 HGB,
und unter Beachtung der generellen
Bewertungsvorschiften der §§ 252 - 256a HGB
aufgestellt.
Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung finden die Vorschriften der § 266 und
§ 275 HGB sowie § 42 GmbHG Anwendung. Die Gewinn-
und Verlustrechnung wird entsprechend dem
Gesamtkostenverfahren dargestellt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert
beibehalten, soweit nicht neue Erkenntnisse eine
abweichende Bewertung erforderten.
I.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden maßgebend.
1.
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu
den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, angesetzt.
Sachanlagevermögen
Sachanlagen sind grundsätzlich zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten einschließlich
Nebenkosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten
unter Zugrundelegung der voraussichtlichen
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (Nutzungsdauer
zwischen 1 und 6 Jahren).
Steuerlich sogenannte geringwertige
Wirtschaftsgüter werden im Zugangszeitpunkt sofort
vollständig abgeschrieben.
Für handelsrechtliche Zwecke wird diese
Vorschrift aus Gründen der nicht wesentlichen
Einflussnahme auf die Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage analog angewandt.
Finanzanlagen
Die Finanzanlagen werden grundsätzlich zu den
Anschaffungskosten angesetzt. Ausleihungen werden zum
Nennwert und unverzinsliche oder niedrig verzinsliche
Ausleihungen zu ihrem Barwert angesetzt. Die Finanzanlagen
werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung nach
§ 253 Abs. 3 HGB auf den niedrigeren beizulegenden
Wert abgeschrieben. Sofern in Folgejahren die Gründe
für die Wertminderungen entfallen sind, erfolgen
Zuschreibungen gemäß dem
Wertaufholungsgebot nach § 253 Abs. 5 HGB.
2.
Umlaufvermögen
Vorratsvermögen
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern am Bilanzstichtag
ein niedrigerer Börsen- oder Marktpreis bzw. ein
niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde diese
angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtungen
bewertet. Zur Abdeckung des allgemeinen Kredit- und
Ausfallrisikos bei Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wird eine angemessene
Pauschalwertberichtigung auf den nicht
einzelwertberichtigten Netto-Forderungsbestand gebildet.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
werden zum Nennwert angesetzt.
3.
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten sind
Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt,
soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach
diesem Zeitpunkt darstellen.
4.
Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen umfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännische
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages
bewertet.
5.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten werden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
C.
Angaben zur Bilanz
1.
Forderungen gegen Gesellschafter
Die sonstigen Vermögensgegenstände
enthalten Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von
EUR 384.263,78 (Vorjahr: EUR 354.431,60).
2.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
EUR 25.000,00 und ist unverändert gegenüber dem
Vorjahr.
D.
Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und
Verlustrechnung
1.
Abschreibungen des Geschäftsjahres
Die Abschreibungen des Geschäftsjahres belaufen
sich auf EUR 32.132,73. Davon entfallen EUR 212,00
auf immaterielle Vermögensgegenstände und EUR
31.920,73 auf Sachanlagen.
E.
Sonstige Angaben
1.
Anzahl der Arbeitnehmer
Auf die Aufgliederung der Anzahl der Arbeitnehmer
wird nach § 288 Abs. 1 Nr. 2 HGB in Verbindung
mit § 285 Nr. 7 HGB verzichtet.
Die Anzahl der Arbeitnehmer beträgt im
Geschäftsjahr: 20,0
2.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen im Sinne von
§ 285 Nr. 3, 3a HGB bestehen aus verschiedenen
langfristigen Miet-, Pacht- und Leasingverträgen sowie
Abnahmeverpflichtungen in Höhe von insgesamt TEUR 44.
3.
Unterschrift der Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.02.2025
festgestellt.
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