AFS ORGA Logistik GmbH & Co. KG
Selbe AdresseErbringung von Logistikdienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Kai Ising seit 10.1.2003 | Geschäftsführer |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AFS GmbHArnsbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013Bilanz
AnhangAllgemeine AngabenAllgemeine AngabenAllgemeinesDas Unternehmen ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. des § 267 HGB. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§ 288, 326 HGB) wurden in Anspruch genommen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. GliederungsgrundsätzeDie Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Sonstige VermögensgegenständeDie sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. RückstellungenDie Rückstellungen wurden auf der Grundlage des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sonstige AngabenDie Gesellschaft ist Komplementärin der Firma AFS Sicherheits Service Agentur GmbH & Co. KG und der AFS ORGA Consulting & Management GmbH & Co. KG. Ergänzende Angaben Angaben über Mitglieder der UnternehmensorganeGeschäftsführer
Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. ErgebnisverwendungDie Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das Ergebnis auf neue Rechnung vor zu tragen. Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe von € 6.519,08 enthalten. Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Ergebnisverwendung aufgestellt. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenHaftungsverhältnisse gemäß § 251 HGBAm Abschlussstichtag bestanden keine nicht in der Bilanz ausgewiesene Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB. Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGBSonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 285 Nr. 3 HGB sind, die für die Beurteilung der Lage des Unternehmens von Bedeutung sind, bestanden am Abschlussstichtag keine. Unterzeichnung des Jahresabschlusses Arnsberg, ________________________________ AFS GmbH Kai Ising Geschäftsführer |
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