Ferdanell
GmbH
Tussenhausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
522,00 |
125,00 |
| I.
Sachanlagen |
522,00 |
125,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
24.948,00 |
30.457,52 |
| I.
Vorräte |
14.831,40 |
21.441,91 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.417,91 |
5.423,20 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
6.698,69 |
3.592,41 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
25.470,00 |
30.582,52 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
305,37 |
11.861,18 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
13.138,82 |
7.312,70 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
11.555,81 |
5.826,12 |
| B.
Rückstellungen |
1.627,47 |
1.657,40 |
| C.
Verbindlichkeiten |
23.537,16 |
17.063,94 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
25.470,00 |
30.582,52 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Ferdanell GmbH wurde auf der
Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die
Vorjahresvergleichszahlen auf Grund
des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht
angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind insgesamt
im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und,
soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen
dies zu einer höheren Jahresabschreibung
führt.
Die Anschaffungskosten beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert
von 150,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als
150,00 Euro aber nicht mehr als 1.000,00 Euro wurde
im Vorjahr ein Sammelposten gebildet
und linear über 5 Jahre abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die
Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden
diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.
Dabei wurden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen
werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr fand nicht statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro
23.537,16 (Vorjahr: Euro 2.063,94).
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 7.056,67 EUR (Vorjahr
15.045,00 EUR).
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch
folgende Personen geführt:
Elfriede Glatz-Oszwald, Kauffrau
Tussenhausen-Zaisertshofen, 29.12.2011
gez. Elfriede Glatz-Oszwald
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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