RoomDoctor Ltd. & Co.KGLiquidiert

Mönchengladbach

Stammdaten

Register
Amtsgericht Moenchengladbach HRA 5949
Eingetragen
19.7.2006

Historie

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Management

NameRolle
F**** S*********
seit 19.7.2006
Kommanditist
R**** J******
seit 19.7.2006
Kommanditist

Gesellschafter

2 Gesellschafter

Kommanditgesellschaft (KG)

F**** S*********
Kommanditist
3.000 €
R**** J******
Kommanditist
3.000 €

Konzern- und Jahresabschlüsse

RoomDoctor Ltd. & Co.KG

Mönchengladbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 190,00 371,00
I. Sachanlagen 190,00 371,00
B. Umlaufvermögen 2.513,33 9.326,69
I. Vorräte 1.628,41 1.440,11
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 19,00 5.354,29
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 865,92 2.532,29
C. nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen persönlich haftender Gesellschafter 771,74 952,02
D. nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil von Kommanditisten 916,91 1.781,59
Bilanzsumme, Summe Aktiva 4.391,98 12.431,30

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Rückstellungen 2.450,00 2.120,00
B. Verbindlichkeiten 1.941,98 10.311,30
Bilanzsumme, Summe Passiva 4.391,98 12.431,30

Ergebnisverwendung

Ergebnisverwendungsvorschlag des Vorstands / der Geschäftsleitung


Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor:

Der Jahresüberschuss beträgt Euro 3.024,96.

Das Jahresergebnis wird i. H. v. Euro 3.024,96 in die Gesellschafterkonten eingestellt.
  

Anhang


 
Allgemeine Angaben:

Der Jahresabschluss 2010 entspricht den Rechnungslegungsvorschriften des HGB für kleine Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.

1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung. Sachanlagen werden Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten, vermindert um Zuschüsse und planmäßige Abschreibungen, bewertet.

Die Abschreibungen auf Sachanlagen werden planmäßig, und zwar nach Maßgabe der jeweils steuerlich zulässigen Höchstsätze, vorgenommen. Dabei wird die lineare und degressive Abschreibungsmethode angewandt; bei Anwendung der degressiven Abschreibungsmethode wird auf die lineare übergegangen, sobald diese die degressive Abschreibung überschreitet.

Geringwertige Anlagegüter mit einem Anschaffungswert von netto unter € 150,- werden direkt im Aufwand ohne gesonderte Erfassung verbucht. Geringwertige Anlagegüter mit einem Anschaffungswert  zwischen netto 150,- € und 1.000.- €, die selbstständig nutzbar sind, werden gem. § 6 Abs. 2a EStG einem Sammelposten zugeführt, der über 5 Jahre linear abgeschrieben wird. Steuerrechtliche Sonderabschreibungen wurden nicht vorgenommen.

Steuerrechtliche Sonderabschreibungen wurden nicht vorgenommen.

Die geringwertigen Wirtschaftsgüter werden im Jahr der Anschaffung unter den Zugängen und in gleicher Höhe unter den kumulierten Abschreibungen erfasst. Im Folgejahr werden sie als Vollabgang ausgewiesen. Der ab dem Geschäftsjahr 2008 zu bildende Sammelposten für geringwertige Wirtschaftsgüter wird nach Ablauf der fünfjährigen Abschreibungsdauer als Vollabgang erfasst.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bewertet. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).

Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem. § 274 HGB. Die sich ergebenden Steuerbe- und Steuerentlastungen werden unverrechnet angesetzt
(§ 274 I 3 HGB). Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete Ertragsteuersatz liegt bei 31,575 %. Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt hierbei 450%.
  

 
Wertansatz in €
 
handelsrechtlich
steuerlich
Differenz
Aktivische Steuerlatenzen
Aktivposten: (-) Passivposten: (+)
(+) (-)
 
Sonstige Rückstellungen Abzinsung, notwendiger Erfüllungsbetrag
200
180
+20
Summe
 
 
20




2. Erläuterungen zur Bilanz

Die Bilanz wurde nach der umfassenden Gliederungsvorschrift des § 266 Abs. 2 und 3 HGB aufgestellt.

2.1. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens im Einzelnen ist aus der Anlage 6 ersichtlich. Der Bruttoanlagespiegel ist nachfolgend aufgeführt..

2.2. Forderungen

Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nominalwert aktiviert. Die Forderungen resultieren im Wesentlichen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr.

Forderungen gegen Gesellschafter bestehen in Höhe von T€ 6,2

Forderungen mit einer Restlaufzeit > 1 Jahr = T€ 0,00

2.3. Liquide Mittel

Die liquiden Mittel sind jeweils zum Nennwert ausgewiesen.

2.4. Eigenkapital

Das Kommanditkapital beträgt € 6,0 und ist voll eingezahlt.

2.5. Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen gebildet für Beratungskosten (T€ 1,70) sowie für Aufbewahrungs- und Offenlegungsverpflichtungen (T€ 0,8).

Die Bewertung der sonstigen Rückstellungen erfolgte mit dem Rückzahlungsbetrag.

2.6. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren = € 0,00,
bis zu einem Jahr = T€ 0,45
gegen Gesellschafter = T€ 0,00.

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihren Rückzahlungsbeträgen bewertet.

3. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB).

4. Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr wurde durchschnittlich 1 (Vorjahr: 1) Arbeitnehmer beschäftigt. Davon waren 0 gewerbliche Arbeitnehmer und 1 Angestellte. Die Auszubildenden wurden nicht berücksichtigt (§ 285 Nr. 7 HGB).

Persönlich haftender Gesellschafter:
  

Name:
RoomDoctor Verwaltungs Ltd.
Sitz:
69 Great Hampton Street, Birmingham GB
Gezeichnetes Kapital:
GBP 100,00



4.1. Haftungsverhältnisse

Es bestehen keine nicht bilanzierten Haftungsverpflichtungen.

4.2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Grundstücke der gewerblichen Nutzung befinden sich in Fremdeigentum. Über die Nutzung des Bürogebäudes sowie über Projektwohnungen für auswärtige Mitarbeiter wurden Miet- und Pachtverträge abgeschlossen. Der jährliche Pachtaufwand liegt bei T€ 205.

Des Weiteren wurden Miet- und Leasingverträge über verschiedene Büromaschinen und Fahrzeuge mit einem jährlichen Gesamtaufwand von T€ 30 abgeschlossen.

Weitere bedeutende Miet- und Leasingverträge bestehen nicht.

4.3.  Namen der Organmitglieder Room Doctor Ltd. & Co. KG

Die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft erfolgt durch die Direktoren der RoomDoctor Verwaltungs Ltd.

a) Herrn Dipl.-Ing. Ralph Jammers, Viersen b) Herrn Dipl.-Ing. Frank Schwinning, Mönchengladbach

Die Angabe der Vergütungen unterbleibt gem. § 286 Abs. 4 HGB. Von den Erleichterungen des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht

Mönchengladbach, den 30. Juni 2011

Ralph Jammers
Frank Schwinning
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.12.2011 festgestellt.

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