NKB Norddeutsche Klinik- und Besitzgesellschaft mbH
Selbe AdresseVorsorge- und Rehabilitationskliniken
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Nicole Strohhäcker seit 11.1.2021 | Geschäftsführer |
Stephan Kastorf seit 20.7.2016 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Fachklinik Feldberg GmbHFeldbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtEntwicklung der Branche stationäre klinische Rehabilitation 2023 ALLGEMEIN Die deutsche stationäre Rehabilitation stellt trotz einem ständigen Wandel innerhalb der zurückliegenden 30 Jahre nach wie vor eine feste Säule im Gesundheitswesen der Bundesrepublik Deutschland dar. Der politisch eingeleitete und zwischenzeitlich vollzogene Wertewandel von der stationären Kur zur medizinisch stationären Rehabilitation, überwiegend nach einem Akut-Klinikaufenthalt (Anschlussheilbehandlung - AHB - Maßnahme), reduzierte die Anzahl der Reha-Kliniken von 1.181 im Jahr 1991 auf 1.103 Kliniken im Jahr 2020[1] (s. Anlage 1, S. 1 + 2) und im Jahr 2023 auf nur noch 1.079 Kliniken. Vom Gesundheitsmarkt der stationären Rehabilitation wurden demnach innerhalb von 32 Jahren 102 Kliniken genommen oder über Fusionen umstrukturiert. Die aktuell schwierige wirtschaftliche Situation in Deutschland sowie politisch angestrebte Veränderungen des Bundesgesundheitsministers im stationären Klinikbereich führen zu Verunsicherungen in der stationären Rehabilitation. Die Erwartungen der Gesundheitsbranche im Jahr 2023 auf ein normales Geschäftsjahr im stationären Reha-Betrieb haben sich nur teilweise erfüllt. Zu Beginn des Jahres 2023 wurde der Klinikbetrieb weiter durch die hohe Inflation von 8,7% [2] (s. Anlage 2) belastet, welche erst im Laufe des Jahres abnahm. Der digitale Transfer erfordert neben der Bereitstellung finanzieller Mittel aus freier Liquidität zusätzliche Fachkräfte und Fortbildung über mehrere Jahre hinweg. In hohem Tempo haben sich die Reha-Kliniken an digitale Patientenzuweisungsstrukturen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) anzubinden. Nach Meldung des statistischen Bundesamtes erholte sich die deutsche Wirtschaft von den negativen Auswirkungen der Corona Pandemie im Jahr 2023 nicht. Bei einem preisbereinigten Bruttoinlandsprodukt von 1,4 % in 2022 nahm das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2023 mit -0,3% [3] (s. Anlage 3) weiter ab. Auf Grund der wirtschaftlichen Auswirkungen durch den Ukraine-Krieg auf die deutsche sowie europäische Wirtschaft im Jahr 2023 ff. bestätigte sich eine deutliche Abschwächung der Wirtschaftsleistung und ein erneut negatives preisbereinigtes Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2024 von -0,2 %. Im Jahr 1995 betrug der Anteil der Reha-Ausgaben am Gesamtbudget der GKV noch 1,9 %, im Jahr 2023 nur noch 1,45 % [4] (s. Anlage 4). Die Zahlen verwundern vor allem auch vor dem Hintergrund, dass die Versicherten in dieser Zeit älter, kränker und pflegebedürftiger geworden sind. Weiterhin ist die Zahl der leistungsberechtigten Versicherten seit 2022 durch den Ukraine-Krieg so stark gestiegen wie seit 20 Jahren nicht [5] (s. Anlage 5). Allein aufgrund der demografischen Entwicklung, einer Bevölkerungsanzahl 1990 von 79.753 Mio. Einwohnern und 2023 von 83.456 Mio. Einwohnern [6] (s. Anlage 6), sowie das Altern der Bevölkerung und die Zunahme chronischer Krankheiten ist der Bedarf an medizinischer Rehabilitation gestiegen. Zu 80 % werden medizinische Rehabilitationsleistungen der GKV von Versicherten im Alter von 65 Jahren und älter in Anspruch genommen. Seit 1995 wächst der Anteil der Menschen in dieser Altersgruppe, und ihre Morbidität nimmt seit Jahren stetig zu. Aus dem Geschäftsbericht 2023 der Deutschen Rentenversicherung Bund geht hervor, dass im Jahr 2023 insgesamt rund 506.000 medizinische Rehabilitationen bewilligt worden sind. Das sind rund 9 Prozent mehr als im Vorjahr 2022 [7] (s. Anlage 7, Seite 16). Um gravierende Änderungen im DRV-Belegungsverhalten ab 01.07.2023 und der Reha-Vergütung ab 2026 umzusetzen, wurde das Jahr 2022 als Modelljahr durch die DRV Bund festgelegt. Nur wer die DRV-Strukturanforderungen [8] und QS-Vorgaben erfüllt (s. Anlage 8 / Download Broschüre / Einführung Seiten 5,6,7), wird die Chance erhalten, auch zukünftig Versicherte der Deutschen Rentenversicherung und der DRV-Landesversicherungen behandeln zu können, und an Zukunftsentwicklungen zur Vergütung und Patientenbelegung teilhaben. Die Fachklinik Feldberg GmbH konnte 2023 entsprechend ihrer gezeigten Qualität und der erfolgreichen Zertifizierungen die DRV-Zuweisungen weiterhin sichern. Die Klinik nimmt ab 2023 am DRV qualitätsorientierten Patientenbelegungsverfahren teil und ist erfolgreich gelistet für das ab 2026 von der DRV vorgesehene bundeseinheitliche Vergütungssystem. SPEZIELL Die DRV Knappschaft Bahn-See (KBS) überprüfte bereits 2022 als Federführer in der DRV-Patientenbelegung mit Erfolg die Klinik auf Einhaltung der Strukturanforderungen und DRV-Qualitätsvorgaben und sicherte im Ergebnis eine weitere Belegung bis zur nächsten Überprüfung in drei Jahren zu. Der Klinikstandort Feldberger Seenlandschaft, Mecklenburg-Vorpommern Die kommunale Entwicklung am Klinikstandort mit dem Prädikat staatlich anerkannter Kneippkurort hat sich unter tatkräftiger Unterstützung der Klinik bewährt. Eine bauliche Entwicklung mit Eigenheimen unter Ausweisung von Bauland sowie die Verbesserung der örtlichen Infrastruktur führte zu mehr Lebensqualität in der Feldberger Seenlandschaft und in Folge zur Ansiedlung weiterer Einrichtungen des ambulanten Gesundheitswesens sowie Senioren- und Altenpflege-Einrichtungen. Lage der Gesellschaft Die Fachklinik Feldberg GmbH hat mit den Fachabteilungen Neurologie, Psychosomatik, Kardiologie und Medical-Wellness ein von den Kostenträgern der GKV und DRV anerkanntes interdisziplinäres Behandlungskonzept etabliert. Die jährliche Fortschreibung und Aktualisierung mit Marktanpassung sicherten auch im Geschäftsjahr 2023 den wirtschaftlichen Erfolg. Durch den Fachkräftemangel sah sich die Geschäftsführung der Fachklinik Feldberg GmbH im Jahr 2022 gezwungen, den Fachbereich Orthopädie zu schließen. Freie Patientenbetten wurden erfolgreich ab 2023 der Abteilung Psychosomatik zugeordnet. Die Klinik am Haussee Dienstleistungsgesellschaft mbH (KHD) erbringt für die Fachklinik Feldberg GmbH die Speisenversorgung, den Betrieb der Cafeteria und den Kiosk sowie die Unterhaltsreinigung. Diese Servicegesellschaft ist ein 100%iges Tochterunternehmen der Fachklinik Feldberg GmbH, mit der ein Ergebnisabführungsvertrag besteht. In 2023 sind Kostensteigerungen in der Unterhaltsreinigung, in der Speisenversorgung und im Service der KHD erfolgt. Die Gehälter wurden aufgrund der Fortschreibung und Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns mit Allgemeinverfügung zum 01.01.2022 auf 9,82 €/Std, zum 01.07.2022 auf 10,45 €/Std. und zum 01.10.2022 auf 12,00 €/Std. angehoben sowie ab 2024 auf 12,41 €/Std. weiter angepasst [9] (s. Anlage 9). Belegungsentwicklung der Klinik 2023 Im Geschäftsjahr 2023 konnte die Klinik eine durchschnittliche Auslastung an Rehabilitanden von 95,1 % verzeichnen. Mit 223,5 durchschnittlich belegten Betten pro Tag (hier sind alle DRV, GKV / Ersatzkassen (EK), Bundeswehr (BW) und Polizei Patienten enthalten) wurde der Vorjahreswert 2022 von 204,2 belegten Betten pro Tag unter schwierigen Belegungsbedingungen verbessert. Die Klinik verfügt über 235 baurechtlich genehmigte Patientenzimmer, davon könnten 58 Zimmer (baurechtlich genehmigte größere Zimmer mit 26,2 qm) mit 2 Patienten oder Begleitperson belegt werden, sofern DRV / GKV oder EK diese Belegung zulassen würden (s. DRV-Strukturvorgaben). Bei den Einzelzimmern (20 qm und 17,48 qm) ist eine Belegung mit einem 2. Patienten generell nicht zulässig. Die Kostenträger der DRV und GKV / EK, BW und Polizei erwarten grundsätzlich eine Einzelzimmerbelegung.
BT = Belegungstage; Ø = Durchschnitt Personalentwicklung Der Engpass des bundesweiten und zwischenzeitlich extremen Fachkräftemangels bei Humanmedizinern sowie in Gesundheits- und Pflegeberufen zeigt sich zunehmend auch im therapeutischen und Verwaltungsbereich der Fachklinik Feldberg GmbH (siehe Statistik) sowie innerhalb der KHD GmbH. Die Klinikgeschäftsführung entwickelte Maßnahmen zur Personalgewinnung, Personalstabilität und Personalqualifizierung.
Hinweis zur Kennzahl Personalkosten zur Gesamtleistung in %: Nicht berechnet wurden die Personalkosten der Mitarbeiter Service, Reinigung und Küche. Diese Mitarbeiter fallen in den Bereich der 100%igen Tochtergesellschaft KHD. Ertragslage Das Ergebnis des Geschäftsjahres 2023 der Fachklinik Feldberg GmbH weist einen Jahresüberschuss in Höhe von EUR 1.740.847,86 aus (im Vergleich zum Vorjahr Jahresüberschuss EUR 7.182,32). Das im Wirtschaftsplan prognostizierte Plan-Jahresergebnis (Jahresfehlbetrag -652.938 EUR) für das Geschäftsjahr 2023 wurde mit deutlicher Gewinnsteigerung abgeschlossen. Hier ist zu beachten, dass im zugrunde liegenden Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2023 alle von der DRV-geforderten Personalstellen als Kostenfaktor dargestellt werden müssen. Sofern aufgrund des extremen Fachkräftemangels einzelne Personalstellen nicht besetzt werden konnten, führt dies zu einer Abweichung zum Wirtschaftsplan. Die Erhöhung der Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr betrug rd. 2,1 Mio. EURO. Höhere Kosten sind angefallen für Catering (rd. 350.000 EUR) und Personal (rd. 210.000 EUR). Dagegen sind die Energiekosten (Fernwärme, Wasser, Strom) in Höhe von rd. 330.000 EUR gesunken. Daneben erhielt die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 mit Bescheid vom 12. Dezember 2023 einen einmaligen Betriebskostenzuschuss, der das Ergebnis der Gesellschaft im Berichtsjahr verbesserte und die Liquidität durch die Auszahlung in 2023 erhöhte. Die Fachklinik hat alle möglichen Fördermaßnahmen während der Pandemiezeit beantragt. Die Prüfungen auf Rückzahlung von erhaltenen Fördermitteln der DRV sind noch nicht abgeschlossen. Es muss nach aktuellen Bescheiden der DRV mit einer anteiligen Rückzahlung gerechnet werden, über deren Höhe noch verhandelt wird. Die wirtschaftliche Sicherung der Klinik stand wie in jedem Jahr auch 2023 im Fokus einer jederzeitigen gesicherten wirtschaftlichen Betriebsführung bei gleichzeitiger hoher Behandlungsqualität der anvertrauten Patienten. Die gesetzlichen Hygienevorgaben begrenzten die Aufnahme von stationären und ganz erheblich der ambulanten Patienten sowie von Gesundheitswochen, selbstzahlenden Patienten, Begleitpersonen und über das AOK NordOst-Programm pflegende Angehörige sowie der AOK NordOst-Gesundheitswochen. Finanz- und Vermögenslage Risikominimierung, betriebswirtschaftliche Vorsicht und innovatives Handeln in enger Zusammenarbeit mit den Patienten-Belegern und sonstigen Geschäftspartnern bildete auch im Jahr 2023 die Grundlage der betriebswirtschaftlichen Betreuung der Klinik am Haussee.
* bei der Berechnung der Liquiditätsgrade wurden nur die kurzfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen berücksichtigt Die Bilanzsumme erhöhte sich 2023 gegenüber dem Vorjahr 2022 um EUR 891.357,62 auf EUR 6.894.638,32. Das Anlagevermögen verringerte sich um 13,7 % im Vergleich zum Vorjahr auf jetzt EUR 1.226.228,00 und macht 17,8 % der Bilanzsumme aus (Vorjahr: 23,69 %). Das Umlaufvermögen vermehrte sich um EUR 1.094.818,45 hauptsächlich auf Grund von Veränderungen der liquiden Mittel. Das Eigenkapital steigerte sich im Vergleich zum Vorjahr von EUR 2.004.895,76 um 41,95 % auf EUR 2.845.743,62. Investitionen Um am Standort der Feldberger Seenlandschaft und in der Reha-Klinikbranche wettbewerbsfähig zu bleiben und den Objektwert gemäß den Regelungen des bestehenden Pachtvertrages mit der Fachklinik am Haussee GmbH & Co. KG als Eigentümerin der Immobilie zu erhalten, sind jährliche Investitionen am Gebäude, Technik, Inventar und Medizingeräten erforderlich. Chancen und Risikobericht Chancen ergeben sich auch in den Jahren 2023 ff. durch die Vereinbarung von höheren Vergütungssätzen für klinische Leistungen vor allem über die Deutschen Rentenversicherungen (Bund/Länder) und über die gesetzlichen Krankenversicherungen. Dies täuscht jedoch nicht darüber hinweg, dass die Rehabilitationskliniken generell seit Jahrzehnten unterfinanziert sind. Die Deutsche Rentenversicherung plant ab 2026 eine bundeseinheitliche Reha-Vergütung mit der Chance auf eine höhere Vergütung und der Gefahr einer geringeren Vergütung. Das Modellprojekt pflegende Angehörige mit der AOK Nord Ost wurde aus Kostengründen durch den Beleger deutlich reduziert und trägt nicht mehr wesentlich zur Doppelzimmerbelegung bei. Das Vorsorgemaßnahme Projekt AOK Nordost Medical Vital (für AOK-Mitarbeiter) bringt zusätzlichen Umsatz bei externer Unterbringung der Gäste. Durch die Beschäftigten der AOK NO steigt bei der AOK NO der Bekanntheitsgrad der Klinik am Haussee. Das Patienten-Zuweisungsverhalten der AOK NO wird positiv beeinflusst. Ein im Jahr 2021 neu entwickeltes und von der DRV (KBS) genehmigtes Covid 19-Patienten-Nachsorge-Konzept erschließt zusätzliche stabile Patientenströme und stabilisiert die Klinik. Die Klinik am Haussee ist im deutschen Gesundheitswesen nach 26 Jahren Betrieb fest integriert und arbeitet mit stabilen Partnern der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und den Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) zusammen. Der weiter zunehmende Fachkräftemangel und deutlich steigende Gehälter stellen für die Klinik am Haussee und die KHD GmbH wie in den Vorjahren bereits dargestellt eine Belastung dar. Die Einführung eines Haustarifvertrages für das Jahr 2026 ist in Vorbereitung und Diskussion als Baustein der Personalgewinnung und -stabilisierung. Sofern zukünftig die Patientenzuweisung über öffentliche Kassen auch der GKV einem Tarifzwang unterliegt (wie politisch diskutiert) und die Patientenvergütung der GKV / DRV nicht grundsätzlich den Kosten der erbrachten Leistung angepasst wird, entsteht für viele Reha-Kliniken (bisher ohne Tarifvertrag) ein unkalkulierbares wirtschaftliches Risiko. Wie bereits im Jahr 2023 über die Medien bekannt, meldeten auch zahlreiche Akut KH wegen unzureichender Einnahmen bei steigen Kosten Insolvenz an. Die Reha-Landschaft ist jedoch auf die tägliche Patientenzuweisung aus dem Akut KH Sektor angewiesen. Die Themen Hygiene und Verbesserung interner Ablaufprozesse mit Implementierung einer Compliance-Richtlinie bleiben wesentliche Ziele der Klinikgeschäftsführung. Die digitale Aufarbeitung von personalintensiven Ablaufprozessen sowohl klinikintern als auch -extern erfolgt in der Zusammenarbeit mit Partnern wie GKV und DRV. Im Ergebnis kann das zu Personaleinsparungen führen. Voraussetzung sind Fachkräfte mit Fähigkeiten, den digitalen Wandel federführend zu begleiten, die jedoch für den Klinikstandort nur sehr schwer zu finden sind. Cyber-Angriffe auch auf Kliniken bilden zunehmend ein unternehmerisches Risiko und führen in der präventiven Abwehr zu erhöhten Kosten in Software- und Hardware-Produkte und zusätzliches Personal. Mit Schadprogrammen verursachen Cyber-Kriminelle Schäden und Kosten; von den Angriffen sind auch kleine Unternehmen und Kliniken in Mecklenburg-Vorpommern betroffen [10] (s. Anlage 10). Die Klinik am Haussee investierte in 2021 in Software zur Schadensbegrenzung und auch im Jahr 2023 in weitere präventive Maßnahmen. Prognosebericht Festzustellen ist seit Jahren auch in der Klinik am Haussee eine Verhaltensänderung der Beschäftigten in Bezug auf die wöchentliche Arbeitszeit und Leistung. Neben dem Gehalt wächst zunehmend feststellbar der Wunsch nach einer verkürzten Arbeitswoche, 30 Tagen Jahresurlaub, 35 - 38 Std Woche bei vollem Gehalt sowie Inanspruchnahme gesetzlicher Regelungen zur zeitweisen Unterbrechung der vertraglichen Beschäftigung[11] (s. Anlage 11). Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) berichtet von 1.987 Tsd. sofort zu besetzenden Stellen im Berichtsquartal 04 / 2022[12] (s. Anlage 12) und gegenüber dem Berichtsquartal 04/2023 eine geringe Senkung auf 1.725 Tsd. sofort zu besetzenden Stellen. Auch der Wunsch nach einer vier- Tage-Woche bei vollem Gehalt wird immer wieder thematisiert. In der Prognose ist zu erkennen, dass die Klinik am Haussee (wie auch allen anderen Gesundheitseinrichtungen in Deutschland) in Zukunft ohne ausländisches Personal über alle Bereiche hinweg nicht existenzfähig bleibt, weil sowohl aus Mecklenburg-Vorpommern als auch aus den restlichen deutschen Bundesländern entsprechend der demographischen Bevölkerungsentwicklung langfristig nicht mit ausreichend Fachkräften zu rechnen ist, um die hohen Qualitätsanforderungen im Reha-Kliniksektor zu erfüllen. Im Pflegebereich Deutschlands rechnen Experten mit einem steigenden Defizit zwischen 200.000 bis 500.000 Pflegekräften[13] (s. Anlage 13). Die Branche fordert zwingend eine Entlastung mit gesetzlich festgeschriebenen zu behandelnden Patientengrenzen. Bei Erfüllung solcher berechtigten Wünsche, muss deutlich mehr Pflegepersonal zur Verfügung stehen. Hier steht die Bundespolitik in der Verantwortung mit Erleichterungen zur Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte sowie gezielter Zuführung statt Abschiebung qualifizierter Migranten. Das Digitale Rentenübersicht Gesetz (DigitalRÜG)[14]/[15] (s. Anlagen 14 und 15) wird ab dem 01.07.2023 gravierende Änderungen in der Zusammenarbeit zwischen Reha-Kliniken und der DRV mit sich bringen. Es wird nach aktuellem Kenntnisstand eine bundeseinheitliche Neuausrichtung der tagesgleichen Reha-Vergütung geben. Das Reha-Zulassungsverfahren mit Festlegung des DRV-Federführers wird neu geregelt, die Reha-Klinikauswahl nach DRV-Datenauswertung erfolgt entsprechend den nachgewiesenen QS-Kriterien über die Jahre 2021/2022 durch den DRV Bund Reha-Zentralcomputer. Das Risiko weiterer Patientenbelegung liegt in der nachgewiesenen stetigen Erfüllung der vorgegebenen DRV QS-Kriterien und das bei Fachkräftemangel, Covid 19 und Reha-Unterfinanzierung. Die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute haben ihre Wachstumserwartungen für das laufende Jahr 2025 abgesenkt. In ihrer gemeinsamen Analyse gehen die Institute nicht mehr von 0,8 Prozent des deutschen Bruttoinlandsprodukts (BIP), sondern von nur noch 0,1 Prozent Wachstum aus. Zu strukturellen Problemen wie dem Fachkräftemangel und ausufernder Bürokratie komme nun zudem enorme Unsicherheit wegen der US-Handelspolitik. "Die geopolitischen Spannungen und die protektionistische Handelspolitik der USA verschärfen die ohnehin angespannte wirtschaftliche Lage in Deutschland", erklärte Torsten Schmidt, Konjunkturchef des Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung. So erwarten die Ökonominnen und Ökonomen, dass US-Zölle auf Aluminium, Stahl und Autos in Höhe von 25 Prozent inklusive Gegenzöllen der EU das BIP in diesem und dem kommenden Jahr um jeweils 0,1 Prozentpunkte drücken könnten. Die Experten schreiben, dass die Auswirkungen der Einfuhrabgaben sich nur schwer beziffern ließen. Der Welthandel werde ausgebremst: Produktion werde teuer, hinzu komme die Unberechenbarkeit. Investoren dürften deshalb Entscheidungen aufschieben. Das plötzliche Aussetzen der angekündigten US-Zölle für 90 Tage ist in den Berechnungen allerdings nicht enthalten. Dafür kam die Ankündigung Präsident Trumps zu überraschend. Die Unberechenbarkeit bleibt als Problem allerdings bestehen. Von der neuen Bundesregierung und der Verfassungsänderung, um schuldenfinanziert die Investitionen in Verteidigung, Klimaschutz und Infrastruktur anzukurbeln, erwarten die Forschenden positive Impulse, jedoch erst "nach und nach". Demnach dürften in diesem Jahr "kaum zusätzliche Mittel für Verteidigung und Investitionen abgerufen werden". Unter anderem wegen des Investitionspakets rechnen die Institute im kommenden Jahr mit 1,3 Prozent Wachstum. "Deutschland leidet nicht nur unter einer Konjunkturschwäche, sondern hat vor allem Strukturprobleme", betonten die Ökonomen und Ökonominnen. "Sie lassen sich nicht durch eine bloße Erhöhung der Staatsausgaben lösen und machen potenzialstärkende Reformen umso dringlicher."[16] Die Welt befindet sich im Wandel! Genauer: im digitalen Wandel. Dieser Wandel betrifft uns alle, in allen Lebensbereichen. Dabei machen die Veränderungen, die wir tagtäglich sehen, auch an der Tür zu Rehabilitation und Teilhabe, nicht Halt. Digitalisierung, Künstliche Intelligenz, Big Data sind nur einige Begriffe, mit denen wir uns auseinandersetzen müssen. In besonderer Art und Weise ist unsere Arbeitswelt betroffen. Mit der zunehmenden Digitalisierung verändern sich nicht nur Berufsbilder, Arbeitsformen und Qualifikationsanforderungen. Es entstehen auch neue Belastungsfaktoren und Gestaltungsbedarfe. Die Ausgestaltung von Präventions- und Rehabilitationsleistungen zur Sicherung der beruflichen Teilhabe muss darauf eine adäquate Antwort finden. Jedoch unterliegen auch die Leistungen selbst diesem Wandel: Leistungen können in digitaler Form unabhängig von Ort und Zeit angeboten werden. Assistenzsysteme und Virtual-Reality-Anwendungen können neue Möglichkeiten bei der Therapiegestaltung eröffnen. Informationen können niedrigschwelliger über Apps und adressatengenauer über individualisierte Info-Portale angeboten werden. Prozesse können schlanker und komfortabler gemacht werden, Stichwort: Antrag auf Klick! Entscheidungsprozesse können erheblich optimiert werden. Die digitale Transformation bietet also ein großes Versprechen, Teilhabeleistungen zukunftssicher zu gestalten. Aber so vielversprechend all diese Entwicklungen sind, so dürfen wir die damit verbundenen Herausforderungen nicht unterschätzen. Nicht alle Menschen haben Zugang zu den notwendigen Technologien oder die Kompetenzen, sie zu nutzen. Der Umgang mit sensiblen Daten erfordert nicht nur technische Lösungen, sondern klare ethische Leitlinien und gesetzliche Regelungen zum Datenschutz. Und schließlich sollte genau ermittelt werden, welche digitale Neuerung die Versorgung tatsächlich verbessert[17].
Feldberger Seenlandschaft, im April 2025 gez. Nicole Strohhäcker, Geschäftsführerin gez. Stephan Kastorf, Geschäftsführer Fachklinik Feldberg GmbH Fachklinik Feldberg GmbH [1] https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Vorsorgeeinrichtungen-Rehabilitationseinrichtungen/Tabellen/gd-vorsorge-reha-jahre.html [2] https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/01/PD24_020_611.html [3] https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Volkswirtschaftliche-Gesamtrechnungen-Inlandsprodukt/Tabellen/inlandsprodukt-gesamtwirtschaft.html [4] https://www.gkv-spitzenverband.de/media/grafiken/gkv_kennzahlen/kennzahlen_gkv_2024_q1/300dpi/GKV-Kennzahlen_Leistungsbereiche_Prozent_2023_300.jpg [5] https://www.versicherungsbote.de/id/4907930/Gefluechtete-aus-der-Ukraine-bescheren-Krankenkassen-Mitglieder-Rekord-und-finanzielle-Mehrlasten/ [6] https://www-genesis.destatis.de/datenbank/online/statistic/12411/table/12411-0001 [7] l https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/DE/Allgemein/Downloads/Geschaeftsberichte/geschaeftsbericht_download.html [8] https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Infos-fuer-Reha-Einrichtungen/Grundlagen-und-Anforderungen/Reha-Qualitaetssicherung/strukturanforderung_strukturerhebung.html [9] https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Verdienste/Mindestloehne/Tabellen/gesetzlicher-mindestlohn.html [10] https://www.nordkurier.de/regional/parchim/hackerangriffe-auch-auf-zahnaerzte-baufirmen-und-pflegeeinrichtungen-in-mv-3321919 [11] https://www.wege-zur-pflege.de/familienpflegezeit [12] https://iab.de/das-iab/befragungen/iab-stellenerhebung/aktuelle-ergebnisse/ [13] https://www.dw.com/de/warum-deutschland-f%C3%BCr-pflegekr%C3%A4fte-kaum-attraktiv-ist/a-62604761 [14] https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2023/230512-digitale-rentenuebersicht-ab-sommer.html [15] https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=// * %5b@attr_id=%27bgbl121s0154.pdf%27%5d#__bgbl__%2F%2F * %5B%40attr_id%3D%27bgbl121s0154.pdf%27%5D__1667491215310 [16] https://www.tagesschau.de/wirtschaft/konjunktur/konjunktur-prognose-wirtschaftsforschung-100.html [17] https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Experten/reha_forschung/reha_kolloquium/TB-34Reha-Koll.html BilanzAKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangAllgemeine Hinweise Die Fachklinik Feldberg GmbH wurde im Jahr 1999 gegründet. Die GmbH hat ihren Sitz in Feldberger Seenlandschaft und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Neubrandenburg (HRB 5067). Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften. Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach § 266 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Abs. 2 HGB in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Vermögensgegenstände und Schulden werden zum Abschlussstichtag überwiegend einzeln bewertet. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss anzuwendenden Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig angewendet. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt durch Festwertansatz. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen (1,3, 5 bzw. 10 Jahre; lineare Methode) vermindert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer von 1 bis 20 Jahren um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Anlagegüter bis zu einem Wert von EUR 800 werden in voller Höhe abgeschrieben. Das Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten bilanziert. Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind gemäß § 240 Abs. 3 HGB aus Vereinfachungsgründen mit dem durchschnittlichen Festwert der letzten 6 Jahre aktiviert. Die unfertigen Leistungen werden anteilig anhand des Belegungszeitraums unter Berücksichtigung von Erlösminderungen ermittelt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Wertberichtigungen erfasst. Das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Liquide Mittel sind zum Nominalwert angesetzt. Der Sonderposten für Investitionszuschüsse wird in Höhe der anteiligen prozentualen Förderung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens ausgewiesen und über die Abnutzung des bezuschussten Vermögensgegenstandes anteilig aufgelöst. Die Erträge aus der Auflösung der Sonderposten stellen somit ein Korrektiv zur Abschreibung des durch die Zuwendungen/Zuschüsse finanzierten Vermögensgegenstands dar. Der Pensionsrückstellung liegt die versicherungsmathematische PUC-Bewertungsmethode zugrunde, unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck, eines Rententrends von 2 %, eines Sozialversicherungstrends von 0,0 % und eines Rechnungszinsfußes von 1,82 % zum 31.12.2023. Der Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtung beträgt zum 31.12.2023 TEUR 2.238 (Vorjahr: TEUR 2.366). Nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB erfolgte eine Verrechnung mit aktiven Rückdeckungsansprüchen, soweit sie für Insolvenzsicherungszwecke abgetreten sind. Die Anschaffungskosten und der Zeitwert des Deckungsvermögens betragen TEUR 1.960 (Vorjahr: TEUR 2.018). Es verbleibt ein passivischer Überhang von TEUR 278 (Vorjahr: TEUR 348). Der nach Maßgabe des § 268 Abs. 8 HGB ausschüttungsgesperrte Gesamtbetrag, resultierend aus dem Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB zwischen dem 7-jährigen (1,74 %) und dem 10-jährigen (1,82 %) Betrachtungszeitraum der Pensionsrückstellungen, beträgt TEUR 2 (Vorjahr TEUR 13). Im Zinsaufwand sind TEUR 74 für Aufzinsungen der Pensionsrückstellungen enthalten, die mit Erträgen aus verpfändeten Rückdeckungsversicherungen in Höhe von TEUR 69 verrechnet worden sind. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Bei den Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde eine Abzinsung mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Jahre vorgenommen. Einer Rückstellung für das Recht auf ein Wohnrecht liegt eine Berechnung nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Verwendung der Richttafeln 2018 G und folgenden Rechnungszins von 7-Jahresdurchschnittzins 1,74 % und 10-Jahresdurchschittszins 1,82 % zu Grunde. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB ist zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und den vergangenen 7 Geschäftsjahren in jedem Geschäftsjahr zu ermitteln. Gewinne dürfen nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrages und abzüglich eines Verlustvortrags mindestens dem Unterschiedsbetrag entsprechen. Der Unterschiedsbetrag beläuft sich auf TEUR 0,8 (Ausschüttungssperre). Der Jubiläumsrückstellung liegt die versicherungsmathematische PUC-Bewertungsmethode, unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck, einem Zinssatz von 1,74%, einer Fluktuation von 16,0 %, einer Bruttogehaltssteigerung von 2,0 % und einer BBG-Renten- bzw. Krankenversicherungssteigerung von 2% zum 31.12.2023 zugrunde. Der Erfüllungsbetrag der Jubiläumsverpflichtung beträgt zum 31.12.2023 TEUR 124 (Vorjahr: TEUR 105). Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Aus temporären Differenzen zwischen handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen bei der Pensionsrückstellung, Wohnrecht sowie der SV-Honorarrückstellung ergaben sich aktive latente Steuern. Von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern aufgrund sich ergebender Steuerentlastungen nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Anteile an verbundenen Unternehmen Mit Notarvertrag vom 26. Februar 2013 (Urkundenrolle Nr.147/2013) hat die Fachklinik Feldberg GmbH die Klinik am Haussee Dienstleistungsgesellschaft mbH, Feldberger Seenlandschaft, mit einem Anteil von 100 % errichtet. Das Eigenkapital beträgt TEUR 25. Im Geschäftsjahr 2023 liegt ein Ergebnis vor Ergebnisabführung von TEUR 173 vor. Der Jahresüberschuss beträgt TEUR 0. Beteiligungen Die Fachklinik Feldberg GmbH ist mit Vertrag vom 1. November 2012 seit dem 1. Januar 2013 mit einem Kommanditanteil in Höhe von EUR 127.822,97 (Anteil 0,6 %) an der Fachklinik am Haussee GmbH & Co. KG, Leer, beteiligt. Das Jahresergebnis 2023 beträgt TEUR 489 und das Eigenkapital TEUR 6.182. Ab 5. August 2014 ist die Fachklinik mit einem Betrag in Höhe von TEUR 2,5 (Anteil 5 %) an der Energiepark Feldberg GmbH & Co. KG, Parchim, beteiligt. Das Jahresergebnis 2023 beträgt TEUR 48 und das Eigenkapital TEUR 50. Sonstige Ausleihungen Die sonstigen Ausleihungen ergeben sich aus den Mietkautionen für die Dienstwohnungen und belaufen sich auf TEUR 2. Forderungen Alle Forderungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen und gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind sonstige Forderungen. Rückstellungen Eine Rückstellung für eventuelle Rückforderungen auf Grund einer Klageerhebung der VUTURO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG wurde unter den Gesichtspunkten kaufmännischer Vorsicht auf den vollen Streitwert inkl. Zinsen und Anwaltskosten in Höhe von TEUR 1.278 gebildet. Sonstige Rückstellungen wurden im Wesentlichen zusätzlich gebildet für Prozeßangelegenheiten (TEUR 75). Verbindlichkeiten Die Zusammensetzung der Verbindlichkeiten nach Fristigkeit ergibt sich aus dem nachfolgend dargestellten Verbindlichkeitenspiegel. Verbindlichkeitenspiegel Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind zur Erfüllung des Besserungsschein TEURO 555 sowie für die Rückzahlung eines SodEG-Zuschusses TEURO 504 enthalten. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind sonstige Verbindlichkeiten. Zahl der Beschäftigten Im Geschäftsjahr 2023 wurden durchschnittlich 154 (Vorjahr: 136) Arbeitnehmer davon 63 Vollzeitbeschäftigte (Vorjahr: 65) und 91 Teilzeitarbeitnehmer (Vorjahr: 71) beschäftigt. Haftungsverhältnisse und Sonstige finanzielle Verpflichtungen Ein Darlehensgeber hat der Gesellschaft in 2005 ein Darlehen in Höhe von EUR 1.847.339,72 mit Besserungsabrede erlassen. Die Verpflichtungen aus der Besserungsabrede wurden in Höhe von TEURO 555 in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Zwischen der Fachklinik Feldberg GmbH (Betreiberin) und der Fachklinik am Haussee GmbH & Co. KG, Leer, (Eigentümerin) besteht ein Pachtvertrag vom 22. Mai 2008 mit einer festen Laufzeit bis zum 1. Januar 2032, in dem der Pachtzins ab 1. Januar 2009 auf mindestens EUR 91.666,00 pro Jahr festgelegt wurde. Darüber hinaus bestehen jährliche Miet- und Leasingverpflichtungen in Höhe von rd. TEUR 92 (Vorjahr: TEUR 91). Der Gesamtbetrag aus den Miet- und Leasingverpflichtungen beträgt TEUR 1.192. Die Leasingverträge laufen bis zum Jahr 2023 (Kfz-Leasing). Die Mieten sind unbefristet mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Der Russland-Ukraine-Konflikt und die daraus resultierenden Auswirkungen stellen ein wertbegründendes Ereignis dar und haben keinen Einfluss auf den Ansatz und die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden zum Abschlussstichtag. Die konkreten Auswirkungen auf die Gesundheitsbranche, speziell auf unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Jahr 2024, können zum jetzigen Zeitpunkt nicht quantifiziert werden. Mitglieder der Geschäftsführung Im Geschäftsjahr 2023 waren Mitglieder der Geschäftsführung: - Frau Nicole Strohhäcker, Geschäftsführer für Bereiche Personal, operative Betriebsführung, Vertrieb und Marketing -Herr Stephan Kastorf, Geschäftsführer Controlling, Finanzen und Gesellschaftsrecht Frau Strohhäcker und Herr Kastorf sind einzelvertretungsberechtigt, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bezüge der Geschäftsführung Auf die Angabe der Bezüge gemäß § 285 Nr. 9 a) und b) HGB wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Konzernabschluss Die Anteile der Gesellschaft werden von der INNAVIS Treuhand GmbH & Co. KG, Ihlow-Riepe, gehalten, die keinen Konzernabschluss aufstellt. Abschlussprüferhonorar Das Abschlussprüferhonorar bezüglich der Prüfung des Jahresabschlusses beläuft sich auf TEUR 22 zuzüglich Umsatzsteuer. Geschäfte mit nahestehenden Personen Im Geschäftsjahr wurden keine wesentlichen Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen zu nicht marktüblichen Bedingungen durchgeführt. Ergebnisverwendung Aus dem Jahresüberschuss in EUR 1.740.848 wurde eine Vorabausschüttung von EUR 400.000 vorgenommen. Die Geschäftsführung schlägt vor, den verbleibenden Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
Feldberger Seenlandschaft, 29. April 2025 Fachklinik
Feldberg GmbH
gez. Nicole Strohhäcker, Geschäftsführerin gez. Stephan Kastorf, Geschäftsführer Anlagenspiegel
BestätigungsvermerkAn die Fachklinik Feldberg GmbH, Feldberg Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Fachklinik Feldberg GmbH, Feldberg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Fachklinik Feldberg GmbH, Feldberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1.Januar bis zum 31. Dezember 2023 und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit §317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögenschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."
Waren (Müritz), 9. Mai 2025 Fidelis
Revision GmbH
gez. D. Schmidt, Wirtschaftsprüfer Ergebnisverwendungsbeschluss
Hinweis gem. § 328 Abs. 1 Nr. 1 HGBDer Jahresabschluss ist wegen der Inanspruchnahme der Erleichterungen nach § 327 HGB für mittelgroße Kapitalgesellschaft nur teilweise offengelegt. Dieser Jahresabschluss wurde gemäß § 42a GmbHG am 22.05.2025 festgestellt. |
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