Gropp Zerspanungstechnik GmbHLiquidiert

Weyerhofstraße 68, 47803 Krefeld, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Krefeld HRB 14181
Eingetragen
3.1.2013
Branche
Herstellung von Werkzeugmaschinen für die MetallbearbeitungHerstellung von Maschinen für die Metallerzeugung, von Walzwerkseinrichtungen und GießmaschinenMetallbearbeitung a. n. g.
Gegenstand
Die Metallverarbeitung, insbesondere das Drehen und Fräsen.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Udo Franz van der Vight
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Udo Franz van der Vight
Bottrop
50.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Gropp Zerspanungstechnik GmbH

Krefeld

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 87.567,00 122.673,00
B. Umlaufvermögen 68.084,88 49.039,63
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 94.115,56 51.795,78
Bilanzsumme, Summe Aktiva 249.767,44 223.508,41

Passiva

   
  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
B. Rückstellungen 6.512,00 3.105,00
C. Verbindlichkeiten 243.255,44 220.403,41
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 109.612,24 158.715,22
Bilanzsumme, Summe Passiva 249.767,44 223.508,41

sonstige Berichtsbestandteile

Anhang für das Geschäftsjahr 2014

1. Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen

Der Jahresabschluss der Gropp Zerspannungstechnik GmbH, Krefeld, wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Vorschriften des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die Bilanz enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten. Die Bilanzgliederung entspricht der in § 266 HGB vorgeschriebenen Gliederung. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 275 Abs.1 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Bei Ausweis, Gliederung und Bewertung von Vermögensgegenständen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten sind die gesetzlichen Vorschriften (§§ 265 bis 283 HGB und §§ 252 bis 256 HGB) beachtet worden.

Bewertungsvereinfachungen wurden gem. § 6 Abs. 2 EStG in Anspruch genommen. Diese Bewertungsmethode ist auch in der Handelsbilanz anwendbar, da der gesamte Wert der geringwertigen Wirtschaftsgüter von untergeordneter Bedeutung ist.

Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken gemäß den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung.

Zu den Methoden der planmäßigen Abschreibung werden nachstehend Angaben zu den einzelnen Positionen der Bilanz gemacht.

2. Angaben zu Positionen der Bilanz

a) Sachanlagevermögen:

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Auf die Zugänge des Anlagevermögens wurden die zeitanteiligen Jahresabschreibungen verrechnet.

b) Umlaufvermögen :

Die fertigen und unfertigen Erzeugnisse wurden mit ihren Herstellungskosten bzw. mit den Wiederbeschaffungskosten zum Bilanzstichtag bewertet.

Die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert.

Es wurden keine Vorschüsse oder Kredite an Mitglieder des Geschäftsführungsorgans gewährt.

c) Verbindlichkeiten:

Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. In dieser Bilanzposition sind keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren enthalten, die nicht gesondert gekennzeichnet sind.

Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind vollständig durch bankübliche Sicherheiten abgesichert.

Es bestehen keine Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten.

d) Rückstellungen:

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Es wurden keine Rückstellungen für latente Steuern gebildet, da es sich um kleine Kapitalgesellschaft i.S. des § 267 Abs. 1 HBG handelt und von der Erleichterung nach § 274a Nr. 5 HGB Gebrauch gemacht wird.

3. Angaben und Erläuterungen zu Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung

Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ist nicht durch Steuern vom Einkommen oder Ertrag belastet.

4. Sonstige Pflichtangaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte durch

Udo van der Vight geführt.

 

Krefeld, den 07.04.2015

Der Geschäftsführer

Udo van der Vight

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 17.12.2015 festgestellt.

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