WRV
GmbH
Scheden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
270.148,51 |
283.980,51 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
16.223,00 |
23.222,00 |
| II.
Sachanlagen |
251.325,51 |
258.158,51 |
| III.
Finanzanlagen |
2.600,00 |
2.600,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.344.700,03 |
1.248.332,13 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
92.208,76 |
520,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.252.491,27 |
1.247.812,13 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.034,00 |
859,00 |
| D.
Aktive latente Steuern |
90.822,00 |
82.667,00 |
| Aktiva |
1.706.704,54 |
1.615.838,64 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
714.133,94 |
635.826,59 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
110.226,59 |
149.088,03 |
| III.
Jahresüberschuss |
578.307,35 |
461.138,56 |
| B.
Rückstellungen |
952.303,22 |
939.756,09 |
| C.
Verbindlichkeiten |
40.267,38 |
40.255,96 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
40.267,38 |
40.255,96 |
| Passiva |
1.706.704,54 |
1.615.838,64 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der WRV GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Dritten
Buches des Handelsgesetzbuchs sowie den ergänzenden
Bestimmungen des GmbH-Gesetzes und des
Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Gliederung des
Jahresabschlusses erfolgt nach den Vorschriften
§§ 266 ff. HGB.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht: WRV GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Scheden
Registergericht: Göttingen
Register-Nr.: 112224
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
trägt allen erkennbaren Risiken nach den
Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung Rechnung.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und bei
Neuzugängen zeitanteilig erfasst.
Außerplanmäßige Abschreibungen wurden
nicht vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 800,-- wurden im
Anschaffungsjahr voll abgeschrieben. Dabei wurde im Jahr
des Zugangs ein Abgang unterstellt.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
bewertet.
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sowie der liquiden Mittel
erfolgt zum Nennwert. Bei den Forderungen mußten
keine erkennbaren Risiken durch Wertberichtigung
berücksichtigt werden. Eine Pauschalwertberichtigung
wurde nicht vorgenommen.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die
Pensionsrückstellungen betragen EUR 881.224,00.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie
sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
mit ihrem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag bewertet.
Die Preisentwicklung wurde als konstant eingeschätzt,
so daß sich keine Abweichungen zur Steuerbilanz
ergaben.
Eine Abzinsung der Rückstellung für
Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen erfolgte nicht,
weil sich die Kostensteigerung auf Vollkostenbasis und der
Abzinsungszinssatz fast gegenseitig ausgleichen und es sich
nur um unwesentliche Bilanzpositionen handelt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zur Bilanz
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
2020
|
2019
|
|
EUR
|
EUR
|
Ausleihungen
|
0,00
|
0,00
|
Forderungen
|
0,00
|
0,00
|
Verbindlichkeiten
|
0,00
|
0,00
|
Pensionsrückstellungen
Bei den Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem
Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den
vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach
dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen
sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im
laufenden Geschäftsjahr in Höhe von EUR 78.975,00
Verrechnung von Vermögensgegenständen und
Schulden
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Verrechnung von Vermögensgegenständen
und Schulden
|
EUR
|
Erfüllungsbetrag
der Schulden
|
881.224,00
|
Zeitwert der
verrechneten Vermögenswerte
|
0,00
|
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt 0,00 EUR
(Vorjahr: 0,00 EUR).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt
40.267,38 EUR (Vorjahr: 40.255,96 EUR).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt
0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR).
Sonstige Angaben
Unterschrift der Geschäftsführung
Scheden, den 21.05.2021
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gez. Dennis
Rüngeling, gez. Tina Salovic
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Ort, Datum
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Unterschrift
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.05.2021 festgestellt.
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