Allgemeine Gebäudereinigung
Becker-Uptmoor GmbH
Raabestraße 4, 56170 Bendorf, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Friedhelm Uptmoor seit 5.9.2005 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Christa Becker-Uptmoor | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Becker-Uptmoor GmbHBendorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 2010
Becker - Uptmoor GmbH, 56170 Bendorf
Der Anhang wurde unter Berücksichtigung der Vorschriften der §§ 284 bis 288 HGB erstellt. Von den größenabhängigen Erleichterungen wurde Gebrauch gemacht (vgl. § 274 a HGB und § 288 HGB). § 42 GmbHG Die Forderungen gegen Gesellschafter betragen 1.193,41 Euro. § 268 Abs. 4 HGB Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. § 284 Abs. 1 HGB Sämtliche vorgeschriebenen Angaben gemäß dem Gliederungsschema des § 266 HGB wurden in die Bilanz aufgenommen. § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB Die Geschäftsvorfälle werden in Form der doppelten Buchführung erfasst Ansatzvorschriften In die Bilanz werden sämtliche Vermögensgegenstände, Rückstellungen und Verbindlichkeiten sowie Rechnungsabgrenzungsposten, in die Gewinn und Verlustrechnung sämtliche Aufwendungen und Erträge aufgenommen. Ansatzwahlrechte wurden nicht ausgeübt. Bewertungsvorschriften Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten bewertet und, soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, im Anschaffungsjahr zeitanteilig. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von €150,01 bis € 1.000,00 werden analog zur steuerlichen Regelung in § 6 Abs. 2a EStG in einen Sammelposten eingestellt und pauschal über fünf Jahre abgeschrieben. In 2010 wurde das Wahlrecht in Anspruch genommen Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von 52,00 € bis 410,00 € sofort abzuschreiben. Das Vorratsvermögen wird mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bewertet. Der Kassenbestand wird zum Nennwert bewertet. Als Rechnungsabgrenzungsposten sind vor dem Bilanzstichtag geleistete Ausgaben angesetzt, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB Der Jahresabschluss enthält keine Posten, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten. § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wird nicht abgewichen. § 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB Von der größenabhängigen Erleichterung (§ 288 HGB) wird Gebrauch gemacht. § 284 Abs. 2 Nr. 5 HGB Zinsen für Fremdkapital werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. § 285 Nr. 1a HGB Laufzeit der Verbindlichkeiten:
In den übrigen Verbindlichkeiten enthalten sind: Verbindlichkeiten aus Steuern 1.042,45 € Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 189,09 € § 285 Nr. 1b HGB Die Warenschulden und sonstigen Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert. Die Bankverbindlichkeiten sind durch Bürgschaften der Gesellschafterin Christel Becker - Uptmoor und des Geschäftsführers Friedhelm Uptmoor gesichert. § 285 Nr. 2 bis 8 a HGB Von der größenabhängigen Erleichterung (§ 288 HGB) wird Gebrauch gemacht. § 285 Nr. 8 a und b HGB Das Umsatzkostenverfahren findet keine Anwendung. § 285 Nr. 9 a und b HGB Von der größenabhängigen Erleichterung (§ 288 HGB) wird Gebrauch gemacht. § 285 Nr. 9 c HGB Der Geschäftsführung werden keine Vorschüsse und keine Kontokorrentkredite gewährt. § 285 Nr. 10 HGB Mitglieder des Geschäftsführungsorgans: Herr Friedhelm Uptmoor, Geschäftsführer § 285 Nr. 11 HGB Die Gesellschaft besitzt keine Anteile an anderen Unternehmen. § 285 Nr. 11 a HGB Die Gesellschaft ist nicht persönlich haftender Gesellschafter einer anderen Gesellschaft. § 285 Nr. 12 HGB Von der größenabhängigen Erleichterung (§ 288 HGB) wird Gebrauch gemacht. § 285 Nr. 13 HGB Abschreibungen auf einen Geschäfts- oder Firmenwert werden nicht vorgenommen. § 285 Nr. 14 HGB Die Gesellschaft ist kein Konzernunternehmen. § 285 Nr. 19 und 20 HGB Die Gesellschaft bilanziert keine zum Finanzanlagevermögen gehörenden derivativen Finanzinstrumente, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden. § 325 Abs. 1 HGB Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Bendorf, den 20. Mai 2011
Herr Friedhelm Uptmoor, Geschäftsführer
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 20.5.2011. |
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