Stammdaten

Register
Amtsgericht Koblenz HRB 6461
Eingetragen
28.2.2001
Branche
Herstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenHerstellung von Gipserzeugnissen für den BauHerstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens sind Pflasterarbeiten aller Art.

Historie

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Management

NameRolle
Friedhelm Uptmoor
seit 5.9.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Christa Becker-Uptmoor
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Christa Becker-Uptmoor
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Becker-Uptmoor GmbH

Bendorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 26.663,00 38.061,00
I. Sachanlagen 26.663,00 38.061,00
B. Umlaufvermögen 18.651,78 18.034,34
I. Vorräte 150,00 150,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 17.176,27 16.994,05
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.325,51 890,29
C. Rechnungsabgrenzungsposten 6.502,32 6.583,36
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 15.719,32 3.897,63
Bilanzsumme, Summe Aktiva 67.536,42 66.576,33


Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 28.897,63 25.712,25
III. Jahresfehlbetrag 11.821,69 3.185,38
IV. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 15.719,32 3.897,63
B. Rückstellungen 2.000,00 2.300,00
C. Verbindlichkeiten 65.536,42 64.276,33
Bilanzsumme, Summe Passiva 67.536,42 66.576,33

Anhang für das Geschäftsjahr 2010


Becker - Uptmoor GmbH, 56170 Bendorf


Der Anhang wurde unter Berücksichtigung der Vorschriften der §§ 284 bis 288 HGB erstellt.

Von den größenabhängigen Erleichterungen wurde Gebrauch gemacht (vgl. § 274 a HGB und § 288 HGB).

§ 42 GmbHG

Die Forderungen gegen Gesellschafter betragen 1.193,41 Euro.

§ 268 Abs. 4 HGB

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.

§ 284 Abs. 1 HGB

Sämtliche vorgeschriebenen Angaben gemäß dem Gliederungsschema des § 266 HGB wurden in die Bilanz aufgenommen.

§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB

Die Geschäftsvorfälle werden in Form der doppelten Buchführung erfasst

Ansatzvorschriften

In die Bilanz werden sämtliche Vermögensgegenstände, Rückstellungen und Verbindlichkeiten sowie Rechnungsabgrenzungsposten, in die Gewinn und Verlustrechnung sämtliche Aufwendungen und Erträge aufgenommen. Ansatzwahlrechte wurden nicht ausgeübt.

Bewertungsvorschriften

Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten bewertet und, soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, im Anschaffungsjahr zeitanteilig. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von €150,01 bis € 1.000,00 werden analog zur steuerlichen Regelung in § 6 Abs. 2a EStG in einen Sammelposten eingestellt und pauschal über fünf Jahre abgeschrieben. In 2010 wurde das Wahlrecht in Anspruch genommen Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von 52,00 € bis 410,00 € sofort abzuschreiben.

Das Vorratsvermögen wird mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bewertet.

Der Kassenbestand wird zum Nennwert bewertet.

Als Rechnungsabgrenzungsposten sind vor dem Bilanzstichtag geleistete Ausgaben angesetzt, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet.

§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB

Der Jahresabschluss enthält keine Posten, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten.

§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB

Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wird nicht abgewichen.

§ 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB

Von der größenabhängigen Erleichterung (§ 288 HGB) wird Gebrauch gemacht.

§ 284 Abs. 2 Nr. 5 HGB

Zinsen für Fremdkapital werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

§ 285 Nr. 1a HGB

Laufzeit der Verbindlichkeiten:


Restlaufzeit
Gesamt bis zu einem Jahr bis 5 Jahre
T€ T€ T€
Bankschulden 57 33 24
Übrige Verbindlichkeiten 9 9 0
66 42 24


In den übrigen Verbindlichkeiten enthalten sind:

Verbindlichkeiten aus Steuern 1.042,45 €

Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 189,09 €

§ 285 Nr. 1b HGB

Die Warenschulden und sonstigen Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.

Die Bankverbindlichkeiten sind durch Bürgschaften der Gesellschafterin Christel Becker - Uptmoor und des Geschäftsführers Friedhelm Uptmoor gesichert.

§ 285 Nr. 2 bis 8 a HGB

Von der größenabhängigen Erleichterung (§ 288 HGB) wird Gebrauch gemacht.

§ 285 Nr. 8 a und b HGB

Das Umsatzkostenverfahren findet keine Anwendung.

§ 285 Nr. 9 a und b HGB

Von der größenabhängigen Erleichterung (§ 288 HGB) wird Gebrauch gemacht.

§ 285 Nr. 9 c HGB

Der Geschäftsführung werden keine Vorschüsse und keine Kontokorrentkredite gewährt.

§ 285 Nr. 10 HGB

Mitglieder des Geschäftsführungsorgans:

Herr Friedhelm Uptmoor, Geschäftsführer

§ 285 Nr. 11 HGB

Die Gesellschaft besitzt keine Anteile an anderen Unternehmen.

§ 285 Nr. 11 a HGB

Die Gesellschaft ist nicht persönlich haftender Gesellschafter einer anderen Gesellschaft.

§ 285 Nr. 12 HGB

Von der größenabhängigen Erleichterung (§ 288 HGB) wird Gebrauch gemacht.

§ 285 Nr. 13 HGB

Abschreibungen auf einen Geschäfts- oder Firmenwert werden nicht vorgenommen.

§ 285 Nr. 14 HGB

Die Gesellschaft ist kein Konzernunternehmen.

§ 285 Nr. 19 und 20 HGB

Die Gesellschaft bilanziert keine zum Finanzanlagevermögen gehörenden derivativen Finanzinstrumente, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden.

§ 325 Abs. 1 HGB

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.


Bendorf, den 20. Mai 2011



Herr Friedhelm Uptmoor, Geschäftsführer


Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 20.5.2011.

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