PRISMA GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
Garmisch-Partenkirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
175.182,45 |
180.446,45 |
| I.
Sachanlagen |
20.596,51 |
6.555,51 |
| II.
Finanzanlagen |
154.585,94 |
173.890,94 |
| B.
Umlaufvermögen |
131.508,61 |
137.641,89 |
| I.
Vorräte |
20.336,16 |
43.497,90 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
104.583,82 |
88.861,79 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
6.588,63 |
5.282,20 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
886,11 |
802,75 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
58.258,89 |
63.243,90 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
365.836,06 |
382.134,99 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,60 |
25.564,60 |
| II.
Verlustvortrag |
88.808,50 |
71.930,60 |
| III.
Jahresüberschuss |
4.985,01 |
-16.877,90 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
58.258,89 |
63.243,90 |
| B.
Rückstellungen |
119.679,00 |
112.879,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
246.157,06 |
269.255,99 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
161.082,57 |
154.603,03 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
365.836,06 |
382.134,99 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Prisma GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche
Ausleihungen zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die
Pensionsrückstellungen betragen Euro 114.179,00.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Der Jahresabschluss enthält auf fremde
Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet
wurden.
In den Abschreibungen sind 16.701,60 Abschreibungen
für das Anlagevermögen und 0 für das
Umlaufvermögen nach den steuerlichen Vorschriften
enthalten.
Durch die allein nach steuerrechtlichen Vorschriften
durchgeführten Maßnahmen und der daraus
resultierenden Beeinflussung des Steueraufwands liegt das
ausgewiesene Jahresergebnis um 0,00 dem Betrag, der sonst
auszuweisen wäre.
Übernahme der Restbuchwerte statt historische
Anschaffungskosten
Als ursprüngliche Anschaffungs- und
Herstellungskosten sind die Buchwerte aus dem
Jahresabschluss &IND& übernommen und
fortgeführt worden.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Folgende Aufwendungen wurden für die
Währungsumstellung auf den Euro aktiviert:
Abschreibung auf Geschäfts- oder Firmenwert
Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder
Firmenwert wurde aktiviert. Als betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer werden 5 Jahre festgelegt.
Die Gründe für eine betriebliche Nutzung
von mehr als 5 Jahren sind:
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt Euro 0 (Vorjahr:
Euro 0).
Pensionsrückstellungen
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet.
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
das Anwartschaftsdeckungsverfahren angewendet.
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
das Teilwertverfahren angewendet.
Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen
getroffen:
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 159.332,86
(Vorjahr: Euro 154.603,03).
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 51.107,46 (Vorjahr: Euro 100.370,65).
Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen
Mit einer Inanspruchnahme aus den
Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.
Gewinnvortrag
Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser
Gewinnverwendung aufgestellt. In den Bilanzgewinn wurde ein
Gewinnvortrag von Euro 0 einbezogen.
Verlustvortrag
Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Verwendung
des Jahresergebnisses aufgestellt. In den Bilanzgewinn
wurde ein Verlustvortrag von Euro 4.985,01 einbezogen.
Gewinn-/Verlustvortrag bei teilweiser
Ergebnisverwendung
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
In der Gesellschafterversammlung vom 05.03.2012 wurde
der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen.
Sonstige Pflichtangaben
Unterschrift der Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.03.2012 festgestellt.
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