RS
Computersysteme GmbH
Straubing
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.655,50 |
164,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
41.693,38 |
43.896,80 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
500,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
193.070,98 |
177.433,72 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
240.419,86 |
221.995,02 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
1.400,00 |
1.400,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
239.019,86 |
220.595,02 |
| davon
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
215.842,40 |
195.587,58 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
145.365,12 |
126.940,28 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
93.654,74 |
93.654,74 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
240.419,86 |
221.995,02 |
Anhang zum Jahresabschluss per 31. Dezember 2019
RS Computersysteme GmbH, Straubing
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Gegenstand des Unternehmens ist unverändert
die Entwicklung, der Handel und
der Vertrieb von Computersystemen.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt worden. Bilanzierung und
Bewertung erfolgen unter der Beachtung der allgemeinen
(§§ 246 - 256 HGB) sowie der speziell für
Kapitalgesellschaften im Sinne der §§ 264 ff. HGB
geltenden Ansatz- und Bewertungsvorschriften, der
ergänzenden Vorschriften des rechtsformspezifischen
Gesetzes sowie der Regelungen des Gesellschaftsvertrages.
Die Zahlen der Vorjahresbilanz wurden in ihren
Wertansätzen unverändert übernommen.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft als kleinst
Kapitalgesellschaft einzustufen. Sofern es der
Übersichtlichkeit diente, wurden bei Wahlrechten die
Angaben im Anhang gebracht. Von den Erleichterungen des
§ 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Die Bewertung von Vermögensgegenständen und
Schulden erfolgte unter der Annahme der Fortführung
des Geschäftsbetriebes.
Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibung angesetzt. Die angewandten
Abschreibungssätze und -methoden basieren auf der
erwarteten Nutzungsdauer sowie dem erwarteten Verlauf des
Werteverlustes der Vermögensgegenstände.
Die in Arbeit befindlichen Leistungen werden zu
Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen zusätzlich
zu den Einzelkosten auch angemessene Teile der Fertigungs-
und Materialgemeinkosten, den entsprechenden Werteverzehr
des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung
veranlasst ist, sowie fertigungsbezogene Verwaltungskosten.
Fremdkapitalzinsen werden nicht berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert unter
Abzug von Einzelwertberichtigungen - bei erkennbaren
Einzelrisiken - bewertet. Alle Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
unter einem Jahr.
Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung
auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als
Abzinsungssätze werden, die den Restlaufzeiten der
Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssätze der vergangenen sieben
Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen
Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Fremdwährungsverbindlichkeiten bestehen nicht.
Sämtliche Verbindlichkeiten sind ohne Sicherheiten
gewährt. Bis auf die Gesellschafterdarlehen haben alle
weiteren Verbindlichkeiten eine Restlaufzeit von unter
einem Jahr. Gesellschafterdarlehen bestehen in Höhe
von EUR 116.042,40 mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren und in Höhe von EUR 99.800,00 mit
einer Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Grundsätzliche Änderungen gegenüber
dem Vorjahr in der Ausübung der Bewertungswahlrechte
sind nicht zu verzeichnen.
3. Sonstige Angaben
3.1 Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Angabepflichtige Haftungsverhältnisse sowie
sonstige finanzielle Verpflichtungen bestanden zum
Abschlussstichtag nicht.
3.2 Mitglieder der Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
| • |
Geschäftsführer:
Herr Rudolf Schambeck, Kaufmann, Straubing
|
Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag einen nicht
durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von
EUR 193.070,98 aus. Zur Vermeidung der Überschuldung
erklären die Gesellschafter, dass sie mit ihren
Darlehensansprüchen i.H. von EUR 215.842,40 im Rang
hinter die heutigen und zukünftigen Forderungen
anderer heutiger und zukünftiger Gläubiger
zurücktreten, so dass die Darlehensverbindlichkeit nur
zu Lasten von Gewinnen oder aus einem
Liquidationsüberschuss bedient zu werden braucht.
3.3 Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung schlägt vor, das
Jahresergebnis in voller Höhe vorzutragen.
Straubing, im Dezember 2020
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RS Computersysteme, Straubing
Rudolf Schambeck, Straubing,
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.12.2020 festgestellt.
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