SeBroTec
GmbH
Werl
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
13.987,00 |
16.330,00 |
| I.
Sachanlagen |
13.777,00 |
16.120,00 |
| II.
Finanzanlagen |
210,00 |
210,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
218.568,96 |
188.956,78 |
| I.
Vorräte |
53.398,23 |
40.342,45 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
124.336,57 |
64.562,61 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
40.834,16 |
84.051,72 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
2.400,09 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
232.555,96 |
207.686,87 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
85.226,21 |
46.178,23 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
60.226,21 |
21.178,23 |
| davon
Gewinnvortrag |
21.178,23 |
67,51 |
| B.
Rückstellungen |
37.683,11 |
24.474,86 |
| C.
Verbindlichkeiten |
109.646,64 |
137.033,78 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
109.646,64 |
137.033,78 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
232.555,96 |
207.686,87 |
Anhang
A. Rechtliche Verhältnisse
Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in Werl.
Der Jahresabschluss der SeBroTec GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu berücksichtigen.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die durchschnittliche Zahl der beschäftigten
Arbeitnehmer beträgt 11.
B. Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 800,00 EUR wurden im Jahr des Zugangs
voll abgeschrieben. Der Gesamtwert der geringwertigen
Wirtschaftsgüter ist für das Unternehmen von
untergeordneter Bedeutung.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu
Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von
Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen angesetzt.
Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren,
wurden diese angesetzt.
Die Bewertung der unfertigen Erzeugnisse erfolgte zu
Herstellungskosten. Diese umfassen neben den Material- und
Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material-
und Fertigungsgemeinkosten sowie durch die Fertigung
veranlasste Abschreibungen. Vom Wahlrecht zur Aktivierung
von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als
Herstellungskosten wurde kein Gebrauch gemacht.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Sie wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken bewertet.
Rückstellungen werden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung gebildet. Sie enthalten
alle nach vorsichtiger Überlegung erkennbaren Risiken.
Die Verbindlichkeiten sind zum
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
C. Angaben zur Bilanz
Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr bestehen bei
den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen nicht.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beläuft sich auf
109.646,64 EUR (Vorjahr 137.033,78 EUR).
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten von mehr als
fünf Jahren bestehen nicht.
Gegenüber Gesellschaftern bestehen
Verbindlichkeiten in Höhe von 5.597,32 EUR (Vorjahr
23.775,34 EUR).
Der Jahresabschluss wurde nach Ergebnisverwendung
aufgestellt. Der Bilanzgewinn des Vorjahres wurde auf neue
Rechnung vorgetragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Werl, den 11. Dezember 2019
gez. Jan Severin
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.12.2019 festgestellt.
|