Verkehrsinstitut Rhein-Ruhr GmbH
Recklinghausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
150.952,00 |
163.722,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
434,00 |
| II.
Sachanlagen |
150.950,00 |
163.288,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
212.602,44 |
218.950,07 |
| I.
Vorräte |
14.533,50 |
2.100,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
196.424,64 |
192.986,08 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
157.023,07 |
138.725,14 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.644,30 |
23.863,99 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
19.819,07 |
20.950,66 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
20.216,60 |
|
| Aktiva |
403.590,11 |
403.622,73 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
49.693,47 |
| I.
eingefordertes Kapital |
25.500,00 |
25.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
50.500,00 |
50.500,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-25.000,00 |
-25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
24.193,47 |
48.591,42 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
69.910,07 |
24.397,95 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
20.216,60 |
|
| B.
Rückstellungen |
9.738,00 |
13.386,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
393.852,11 |
340.543,26 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
143.899,70 |
94.517,14 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
249.952,41 |
246.026,12 |
| Passiva |
403.590,11 |
403.622,73 |
4. Anhang
1. Allgemeine Angaben und Erläuterungen
Die Verkehrsinstitut Rhein-Ruhr GmbH hat ihren Sitz
in Recklinghausen und ist beim Amtsgericht Recklinghausen
unter der Handelsregisternummer HRB 8262 eingetragen.
Die Berichtsgesellschaft ist gem. § 267 Abs. 1
HGB als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen. Sie ist
daher für das Wirtschaftsjahr 2022 verpflichtet, einen
Jahresabschluss nach den Vorschriften der §§ 242
ff. HGB aufzustellen. Dabei sind die besonderen
Vorschriften für Kapitalgesellschaften gem.
§§ 264 ff. HGB zu beachten.
Nachstehender Anhang enthält die gesetzlich
bestimmten Angaben gem. § 284 HGB sowie die sonstigen
Pflichtangaben gem. § 285 HGB, wobei von der
Möglichkeit der größenabhängigen
Erleichterungen gem.
§ 288 HGB Gebrauch gemacht wurde.
Betrag in Euro
|
2022
|
2021
|
2020
|
Mitarbeiteranzahl
|
12
|
12
|
9
|
Bilanzsumme
|
383.373,51 €
|
403.622,73 €
|
319.945,50 €
|
Umsatzerlöse
|
862.134,44 €
|
656.987,74 €
|
848.498,34 €
|
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Erstellung vorliegender Bilanz erfolgte unter
Beachtung der handelsrechtlichen und
steuerrechtlichen Buchführungs- und
Bilanzierungsvorschriften (§ 42 GmbHG in
Verbindung mit §§ 242 und 264 HGB und §
8 KStG). Die Bewertung erfolgte entsprechend den
Bestimmungen der §§ 252-256 des
Handelsgesetzbuches.
Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den
Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der
§§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist
in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß
entwickelt.
Das Sachanlagevermögen ist mit den Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten und, soweit absetzbar,
vermindert um planmäßige Abschreibungen
entsprechend der branchenüblichen Nutzungsdauer linear
oder degressiv angesetzt worden. Steuerrechtliche
Wahlrechte wurden in Anspruch genommen. Die
planmäßigen Abschreibungen neuer beweglicher
Wirtschaftsgüter wurden auf der Grundlage der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer in steuerlich
zulässiger Höhe vorgenommen. Die
Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen,
das bereits zum Ende des vorangegangenen
Geschäftsjahres vorhanden war, wurden
planmäßig fortgeführt.
Für die in den Wirtschaftsjahren 2010 bis 2017
angeschafften abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter
mit Anschaffungskosten bis zu 410,00 €, wurde von den
Wahlrechten gemäß § 6 Abs. 2 EStG gebrauch
gemacht.
Ab dem 01.01.2018 wurde die Begrenzung für
geringwertige Wirtschaftsgüter gem. § 6 Abs. 2
EStG auf eine Höhe von 800,00 €
Anschaffungskosten erhöht. Ist ein Wirtschaftsgut
zwischen 250 € und 800 € angeschafft worden, so
sind diese Anschaffungskosten in voller Höhe als
Betriebsausgaben abgesetzt worden.
In allen Wirtschaftsjahren sind die abnutzbaren
beweglichen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten
bis 250,00 € gemäß § 6 Abs. 2
EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt
worden.
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der
Bilanz ist aus dem Anlagenspielgel zu entnehmen.
Forderungen sind zum Nennbetrag bewertet. Forderungen
und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Soweit
der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei
Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten
darüber lag, ist dieser angesetzt worden.
Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch eine
pauschale Wertberichtigung, erkennbaren Einzelrisiken durch
individuelle Wertberichtigungen Rechnung getragen.
Die Rückstellungen sind in Höhe der
Beträge ausgewiesen, die nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung geboten sind und
entsprechen den zu erwartenden Aufwendungen. Allen am
Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur
Aufstellung des Jahreesabschluss erkennbar waren - ist
durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und
Wertberichtigungen Rechnung getragen.
Wechselobligo und Bürgschaften bestehen nicht.
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und Gewinn- und
Verlustposten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
Einzelheiten sind aus dem beigefügten
Erläuterungsbericht zur Bilanz und zur Gewinn- und
Verlustrechnung zu entnehmen.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
3. Bestandsnachweise
Das Anlagevermögen wird kontinuierlich
geführt. Der Bestand ist von uns nicht geprüft,
jedoch auf Plausibilität beurteilt worden.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind
durch eine Debitorenliste nachgewiesen. Diese ist als
Anlage zu diesem Bericht beigefügt.
Die Geldbestände sind aus dem Kassenbericht
ersichtlich.
Die Guthaben auf den betrieblichen Girokonten sowie
die sonstigen Bankguthaben sind durch Kontoauszüge
belegt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind
einzeln aufgezeichnet.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
sind durch Kontoauszüge nachgewiesen.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind durch eine Kreditorenliste nachgewiesen. Diese ist als
Anlage zu diesem Bericht beigefügt.
4. Bewertungsverfahren
Die Bewertungsverfahren entsprechen den
Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung. Dabei sind folgende allgemeine
Bewertungsgrundsätze beachtet worden.
a) Bilanzklarheit
b) Bilanzwahrheit
c) Bilanzvollständigkeit
d) Bilanzidentität
e) Bilanzkontinuität
f) Prinzip der Vorsicht
g) Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(going-concern-Prinzip)
h) Einzelbewertung
i) Periodenabgrenzung
5. Gliederung des Jahresabschlusses
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter
Anwendung der handelsrechtlichen
Gliederungsvorschriften gem. §§ 265 und 266
HGB.
Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt worden. Die
in § 266 Abs. 2 und 3 HGB bezeichneten Posten sind
gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge
ausgewiesen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform
nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden, §
275 Abs. 1 HGB. Die in § 275 Abs. 2 HGB bezeichneten
Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen
Reihenfolge ausgewiesen.
6. Zusatzangaben zur Bilanz
Angaben zu Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern § 42 Abs. 3 GmbHG /
§ 264c Abs. 1 HGB
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
2022
|
2021
|
|
Euro
|
Euro
|
Forderungen
|
0,00
|
0,00
|
Verbindlichkeiten
|
0,00
|
0,00
|
Der leitende Angestellte Herr Fild schuldet der GmbH
einen offenen Darlehensbetrag zum 31.12.2022 in Höhe
von 157.023,07 €.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.10.2023
festgestellt.
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