Rudi Ax GmbH
Selbe AdresseErbringung von Logistikdienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Eva Kristin, geb. Ax Siebel seit 24.2.2025 | Geschäftsführer |
Egon Rudi Ax seit 6.3.2013 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
OFKON Service Logistik GmbH SpeditionsgesellschaftBarlebenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018Amtsgericht Stendal
|
| 31.12.2018 | 31.12.2018 | 31.12.2017 | |
| EUR | EUR | EUR | |
| A. Anlagevermögen | |||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 5,00 | 5,00 | |
| II. Sachanlagen | 10.184,00 | 14.001,00 | |
| III. Finanzanlagen | 95.035,39 | 131.192,10 | |
| Summe Anlagevermögen | 105.224,39 | 145.198,10 | |
| B. Umlaufvermögen | |||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 24.707,18 | 4.174,75 | |
| II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 1.174,89 | 3.294,58 | |
| Summe Umlaufvermögen | 25.882,07 | 7.469,33 | |
| C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | 205.200,59 | 175.176,99 | |
| SUMME AKTIVA | 336.307,05 | 327.844,42 | |
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Passivseite |
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| 31.12.2018 | 31.12.2018 | 31.12.2017 | |
| EUR | EUR | EUR | |
| A. Eigenkapital | |||
| I. Gezeichnetes Kapital | 51.150,00 | 51.150,00 | |
| II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag | -256.350,59 | -226.326,99 | |
| III. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | 205.200,59 | 175.176,99 | |
| Summe Eigenkapital | 0,00 | 0,00 | |
| B. Rückstellungen | 313.513,00 | 313.513,00 | |
| C. Verbindlichkeiten | 22.794,05 | 14.331,42 | |
| SUMME PASSIVA | 336.307,05 | 327.844,42 |
Der Jahresabschluss der OFKON Service Logistik GmbH wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und ergänzenden Vorschriften aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 276 I HGB auf.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtigen Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen bzw. wurde von den Erleichterungen nach §§ 274a, 276, 286, 288, 326 HGB Gebrauch gemacht.
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Eine Änderung hinsichtlich der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ist gegenüber dem Vorjahr nicht zu verzeichnen.
Die Bewertung erfolgte entsprechend den Bewertungsgrundsätzen des § 252 HGB.
Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.
Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.
Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen, die Beteiligungen und die Wertpapiere des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten einschließlich aktivierungspflichtiger Anschaffungsnebenkosten / zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Möglichen Risiken im Beteiligungsansatz / bei den Wertpapieren wird durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen. Beträge in Fremdwährungen sind zum historischen Umrechnungskurs oder dem niedrigeren Stichtagskurs bewertet.
Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen / an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht / die sonstigen Ausleihungen sind zum Nennwert bewertet. Unverzinsliche Ausleihungen sind zum Barwert angesetzt.
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.
Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst. Die liquiden Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.
Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.
Angaben zu den Posten der Bilanz
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
| Geschäftsjahr | davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr | Vorjahr | davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände | 24.707,18 € | 0,00 € | 4.174,75 € | 0,00 € |
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
| Geschäftsjahr | davon Restlaufzeit bis 1 Jahr | davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre | |
| Verbindlichkeiten | 22.794,05 € | 22.794,05 € | 0,00 € |
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Egon - Rudi Ax, Zimmermann, 35684 Dillenburg.
Feststellung des Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde von der Gesellschafterversammlung am 23.10.2019 festgestellt.
gez. Ax
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