Tele-Therapie-Klinik GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hans Dr. med. Seiter seit 6.10.2005 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Seiter GmbHStuttgartJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
AnhangI Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 HGB ff. aufgestellt. Aufgrund der Umsetzung der Mittelstandsrichtlinie für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.1990 beginnen, wird die Befreiung für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 274 a HGB wie folgt in Anspruch genommen: 1. § 268 Abs.2 HGB über die Aufstellung des Anlagegitters. 2. § 268 Abs.4 Satz 2 HGB über die Pflicht zur Erläuterung bestimmter Forderungen im Anhang. 3. § 274 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern. Per 01.01.2010 führen die geänderten Übergangsvorschriften des BilMoG zu keiner Änderung der BilMoG-Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethode Bilanzierungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Gemäß Art.67 Abs.8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit, sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht angepasst. Die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen sind daher nicht zu beachten. Änderungen gemäß Art.67 Abs.8 EGHGB liegen bei den einzelnen Bilanzposten nicht vor. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, sowie gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind berücktsichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet: UMLAUFVERMÖGEN Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Risiken waren nicht festzustellen. RÜCKSTELLUNGEN Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendingen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. III. Angaben zur Bilanz 1. Eigenkapital/Ergebnisverwendung Der Geschäftsführer schlägt vor, den Bilanzverlust für das Geschäftsjahr 2010 in Höhe von € 13.606,39 in voller Höhe auf neue Rechnung 2011 vorzutragen. 2. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB bestehen nicht. 3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen: Zum 31.12.2010 bestanden neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten keine sonstige finanzielle Verpflichtungen. IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs.2 HGB) aufgestellt. Die Erläuterungen zu den Posten ergeben sich aus der vorliegenden Gewinn- und Verlustrechnung. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. V. Sonstige Angaben Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens unverändert geführt durch Herrn Dr. med. Hans Seiter. Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich in eigenem Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. VI. Angaben gemäß § 42 Abs.3 GmbHG Forderungen gegen Gesellschafter bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von € 0,00 (Vorjahr: € 0,00). Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen € 0,00 (Vorjahr: € 0,00). sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 18.05.2011 festgestellt. |
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