LaFin Erste Beteiligungs GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dieter Theodor Langen seit 19.12.2011 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
LWP Dr. Langen & Wieland Management Partner GmbH | 50.00% |
Silesian Electronic Team Sp.z.o.o. | 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
V-Port Development GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.12.2013 bis zum 30.11.2014BILANZ
Anhang zum Jahresabschluss in Liquidation auf den 30.11.2014
Der Jahresabschluss ist unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie des § 42 GmbHG erstellt worden. Die Ausweis- und Gliederungsvorschriften wurden unter teilweiser Inanspruchnahme der Vereinfachungsregelungen für kleine Kapitalgesellschaften befolgt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft ist gemäß § 267 Abs. 1 HGB eine "kleine Kapitalgesellschaft". Auf die Aufstellung eines Lageberichts wurde gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB verzichtet.
(1) Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bewertet und planmäßig geometrisch degressiv und/oder linear abgeschrieben. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurden grundsätzlich die in den amtlichen Abschreibungs-Tabellen der Finanzverwaltung festgesetzten Nutzungsdauern zugrunde gelegt. Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Im Anlagenspiegel wird hinsichtlich der geringwertigen Wirtschaftsgüter im Jahr des Zugangs ihr Abgang unterstellt. (2) Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Einzelwertberichtigungen waren im Berichtsjahr nicht zu bilden. Forderungen in Fremdwährung bestanden zum Bilanzstichtag nicht. (3) Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und erkennbaren Risiken.
Mönchengladbach, den 20. April 2016 gez. Langen Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 20.04.2016 |
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