Autohaus
Rentsch GmbH
Lübben
(Spreewald)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
670.562,03 |
787.543,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
54.544,00 |
63.044,00 |
| II.
Sachanlagen |
616.018,03 |
724.499,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.183.025,21 |
2.080.344,78 |
| I.
Vorräte |
1.449.398,90 |
1.229.524,14 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
655.312,73 |
324.137,55 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
7.069,07 |
950,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.078.313,58 |
526.683,09 |
| Aktiva |
3.853.587,24 |
2.867.887,78 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.621.228,52 |
1.376.291,15 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.595.228,52 |
1.350.291,15 |
| davon
Gewinnvortrag |
1.350.291,15 |
1.113.035,03 |
| B.
Rückstellungen |
829.925,78 |
673.122,48 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.402.432,94 |
818.474,15 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.402.432,94 |
818.474,15 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
222.093,59 |
207.292,24 |
| Summe
Passiva |
3.853.587,24 |
2.867.887,78 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Autohaus Rentsch GmbH ist
nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des
GmbH-Gesetzes aufgestellt worden. Es gelten die
handelsrechtlichen Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, vermindert
um Abschreibungen bilanziert.
Die Abschreibungen erfolgen planmäßig
entsprechend der branchenüblichen Nutzungsdauer unter
Berücksichtigung der handelsrechtlichen und
steuerrechtlichen Vorschriften nach der linearen und
degressiven Methode. Der Übergang von der degressiven
zur linearen Methode erfolgt in den Fällen, in denen
dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.
Auf Zugänge an beweglichen Anlagegütern
wird im Jahr der Anschaffung die Abschreibung zeitanteilig
ab dem Monat der Anschaffung und die folgenden Monate
berechnet.
Für abnutzbare bewegliche und selbständig
nutzbare Gegenstände des Sachanlagevermögens,
deren Anschaffungskosten 800 € (vor 2018: 410 €)
nicht übersteigen, wurde vom Wahlrecht der
Sofortabzuges im Jahre der Anschaffung Gebrauch gemacht.
Die Finanzanlagen werden zum Nennbetrag bzw.
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Rückdeckungsansprüche aus Versicherungen werden
mit dem im versicherungsmathemathematischen Gutachten
ausgewiesenen Wert bilanziert.
Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten, sofern nicht ein
niedrigerer beizulegender Wert maßgeblich ist.
Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die Herstellungskosten
einbezogen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
bewertet; erkennbaren Risiken werden durch entsprechende
Bewertungsabschläge berücksichtigt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis
zur Bilanzerstellung bekannt gewordenen ungewissen
Verbindlichkeiten und Risiken.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen auf der
Basis versicherungsmathematischer Berechnungen gebildet.
Die Pensionsverpflichtung wurde mit dem
Rückdeckungsvermögen saldiert, soweit dies
insolvenzrechtlich geschützt ist.
Der Unterschiedsbetrag für die
Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 HGB
beträgt zum Bilanzstichtag 7.075 €.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr sowie das Vorjahr betreffenden, noch
nicht veranlagten Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen betreffen die
Tantiemen der Geschäftsführer 2023,
Ansprüche aus Resturlaub und Überstunden sowie
Gewährleistungsansprüche und
Jahresabschlusskosten.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen
Rückzahlungsbeträgen angesetzt.
III.
Erläuterungen zur Bilanz
Das Unternehmen beschäftigte im
Geschäftsjahr 2023 durchschnittlich 40 Arbeitnehmer.
Forderungen gegen Gesellschafter bestehen wie im
Vorjahr nicht.
Gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB erfolgte eine
Verrechnung von Vermögensgegenständen und
Schulden. Saldiert wurde die Rückstellung für die
Pensionszusage mit dem aktivierten beizulegenden Wert der
Rückdeckungsversicherung. Nach Saldierung verbleibt
eine Rückstellung für Pensionsansprüche in
Höhe von 404.505,59€.
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als 5
Jahren bestehen nicht.
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 222.753,59 € (Vorjahr:
207.292,24 €).
IV. Sonstige Angaben
Die Geschäftsführung und Vertretung der
Gesellschaft erfolgte im Berichtsjahr durch Herrn Rudi
Rentsch. Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
V. Lagebericht
Ein Lagebericht ist gem. § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB
nicht aufzustellen.
sonstige Berichtsbestandteile
Rudi Rentsch
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.03.2025
festgestellt.
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